BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit anHallo in die Runde,
wenn ich mir heute, nach gut durchgeschlafener Nacht, die mündliche Verhandlung vor dem BVerfG rückblickend betrachte, gehe ich stark davon aus, dass die Richter die Verfassungswidrigkeit anpeilen.
Diese Punkte sollten uns Hoffnung geben und ausreichen, um die Verfassungswidrigkeit der Rundfunkgesetze festzustellen:
- Verstoß gegen den Art. 3 GG, Abs. 1 bei der Anknüpfung an die Wohnung statt an die Person (Einzelpersonenhaushalte / Mehrpersonenhaushalte)
>> Verfassungswidrigkeit sehr wahrscheinlich
- Verstoß gegen den Art. 3 GG, Abs. 1 bei der Nichtnutzergruppe des ö.-r.- / priv. Rundfunks und fehlender Differenzierung der Gruppen mit und ohne den besonderen Vorteil.
>> Verfassungswidrigkeit ungewiss
- Verstoß gegen den Art. 3 GG, Abs. 1 bei der Bebeitragung der Allgemeinheit und dadurch vollständige Auflösung des besonderen Vorteils einer Gruppe gegenüber einer anderen.
>> Verfassungswidrigkeit ungewiss
- Verfassungswidrigkeit im gewerblichen Bereich
>> Verfassungswidrigkeit sehr wahrscheinlich
- Vorsitzender Richter der verhandelten Kammer und Bruder des Gutachtenerstellers für den ÖRR wird sich wahrscheinlich nicht dem Vorwurf der Befangenheit aussetzen wollen.
>> Verfassungswidrigkeit wahrscheinlich
Ein Punkt, der sicherlich nicht unerwähnt bleiben sollte und in der Verhandlung von mir kurz angesprochen wurde, ist das Thema der Gegenleistung und des Entgelts. Der Verweis auf das 2 Rundfunkurteil und die heute immer noch geltenden Kriterien sowie die wesentliche Aussage, wonach die Abgabe keine Gegenleistung und kein Entgelt ist, wurde von den Richtern angehört. In der Verfassungsbeschwerde wurde dieser Aspekt ebenfalls behandelt. Hier schienen die Richter bereits eine Meinung zu haben und deswegen das Thema in der Verhandlung nicht weiter vertiefen wollten. Leider haben die Richter nicht durchblicken lassen, was ihre Meinung dazu im Konkreten ist. Deshalb meine Einschätzung:
Keine Gegenleistung und kein Entgelt, deswegen auch kein Beitrag als Abgabe möglich
>> Verfassungswidrigkeit ungewiss
Sollte es für die Verfassungswidrigkeit nicht reichen (wovon ich nicht ausgehe), könnte es in Zukunft auch heißen:
Die Länder haben einen Zwangsbeitrag beschlossen, der die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen abdeckt. Natürlich blumig verpackt: günstiger, reichhaltiger, besserer Geschmack, gesünder, …
Wenn es dir nicht schmeckt – Pech gehabt! Dein Lieblingsrestaurant wird von dir und den anderen Gästen auch weniger haben. Dein Länderparlament erklärt dir (und den anderen Restaurantbesitzern) den Sachverhalt gerne, warum auf deinen Geschmack keine Rücksicht genommen werden kann (Typisierung). Hört sich utopisch an – ist dennoch beim Rundfunkbeitrag noch die pure Realität.
Viele Grüße, Euer
Maxkraft (Verfassungsbeschwerdeführer in Karlsruhe)
Siehe auch:
Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27497.0.html