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Autor Thema: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an  (Gelesen 29921 mal)

m
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BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an

Hallo in die Runde,

wenn ich mir heute, nach gut durchgeschlafener Nacht, die mündliche Verhandlung vor dem BVerfG rückblickend betrachte, gehe ich stark davon aus, dass die Richter die Verfassungswidrigkeit anpeilen.

Diese Punkte sollten uns Hoffnung geben und ausreichen, um die Verfassungswidrigkeit der Rundfunkgesetze festzustellen:

- Verstoß gegen den Art. 3 GG, Abs. 1 bei der Anknüpfung an die Wohnung statt an die Person (Einzelpersonenhaushalte / Mehrpersonenhaushalte)
  >> Verfassungswidrigkeit sehr wahrscheinlich

- Verstoß gegen den Art. 3 GG, Abs. 1 bei der Nichtnutzergruppe des ö.-r.- / priv. Rundfunks und fehlender Differenzierung der Gruppen mit und ohne den besonderen Vorteil.
  >> Verfassungswidrigkeit ungewiss

- Verstoß gegen den Art. 3 GG, Abs. 1 bei der Bebeitragung der Allgemeinheit und dadurch vollständige Auflösung des besonderen Vorteils einer Gruppe gegenüber einer anderen.
  >> Verfassungswidrigkeit ungewiss 

- Verfassungswidrigkeit im gewerblichen Bereich
  >> Verfassungswidrigkeit sehr wahrscheinlich

- Vorsitzender Richter der verhandelten Kammer und Bruder des Gutachtenerstellers für den ÖRR wird sich wahrscheinlich nicht dem Vorwurf der Befangenheit aussetzen wollen.
  >> Verfassungswidrigkeit wahrscheinlich

Ein Punkt, der sicherlich nicht unerwähnt bleiben sollte und in der Verhandlung von mir kurz angesprochen wurde, ist das Thema der Gegenleistung und des Entgelts. Der Verweis auf das 2 Rundfunkurteil und die heute immer noch geltenden Kriterien sowie die wesentliche Aussage, wonach die Abgabe keine Gegenleistung und kein Entgelt ist, wurde von den Richtern angehört. In der Verfassungsbeschwerde wurde dieser Aspekt ebenfalls behandelt. Hier schienen die Richter bereits eine Meinung zu haben und deswegen das Thema in der Verhandlung nicht weiter vertiefen wollten. Leider haben die Richter nicht durchblicken lassen, was ihre Meinung dazu im Konkreten ist. Deshalb meine Einschätzung:

Keine Gegenleistung und kein Entgelt, deswegen auch kein Beitrag als Abgabe möglich
  >> Verfassungswidrigkeit ungewiss


Sollte es für die Verfassungswidrigkeit nicht reichen (wovon ich nicht ausgehe), könnte es in Zukunft auch heißen:

Die Länder haben einen Zwangsbeitrag beschlossen, der die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen abdeckt. Natürlich blumig verpackt: günstiger, reichhaltiger, besserer Geschmack, gesünder, …

Wenn es dir nicht schmeckt – Pech gehabt! Dein Lieblingsrestaurant wird von dir und den anderen Gästen auch weniger haben. Dein Länderparlament erklärt dir (und den anderen Restaurantbesitzern) den Sachverhalt gerne, warum auf deinen Geschmack keine Rücksicht genommen werden kann (Typisierung). Hört sich utopisch an – ist dennoch beim Rundfunkbeitrag noch die pure Realität.

Viele Grüße, Euer
Maxkraft (Verfassungsbeschwerdeführer in Karlsruhe)


Siehe auch:

Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27497.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Mai 2018, 01:18 von Bürger«

c
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- Verstoß gegen den Art. 3 GG, Abs. 1 bei der Nichtnutzergruppe des ö.-r.- / priv. Rundfunks und fehlender Differenzierung der Gruppen mit und ohne den besonderen Vorteil.
  >> Verfassungswidrigkeit ungewiss

- Verstoß gegen den Art. 3 GG, Abs. 1 bei der Bebeitragung der Allgemeinheit und dadurch vollständige Auflösung des besonderen Vorteils einer Gruppe gegenüber einer anderen.
  >> Verfassungswidrigkeit ungewiss 

Danke für deine Einschätzung  :)  Da fällt mir nur noch eines ein:

Der Rundfunkbeitrag - eine Abgabe "sui generis" (also eigener Art) ? Denn finanzverfassungsrechtlich dürfte so eine Entscheidung nicht in Ordnung sein.

gruß
cecil


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
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Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
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m
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Bin deiner Meinung Cecil.

Bei den von dir genannten Punkten haben sich die Richter leider nicht in die Karten schauen lassen.
Deswegen: " Verfassungswidrigkeit ungewiss"

Viele Grüße
Maxkraft


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BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an

Hallo in die Runde,

wenn ich mir heute, nach gut durchgeschlafener Nacht, die mündliche Verhandlung vor dem BVerfG rückblickend betrachte, gehe ich stark davon aus, dass die Richter die Verfassungswidrigkeit anpeilen.

Dieses Gefühl habe ich auch. Und das hat sich während der Verhandlung immer mehr gestärkt....

Hoffen wir, dass sich unser Gefühl nicht irrt....

Grüße
Adonis



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B
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die Frage ist, wie es derzeit mit laufenden Zwangsvollstreckungen weitergeht.

Person B hat Ende April nach zwei zügig durchgezogenen Kontopfändungen in den letzten Jahren abermals Widerspruch gegen die bevorstehende 3. Pfändung eingelegt. Anders als zuvor, als man ihr direkt am 5. Tag nach Ankündigung das Konto sperrte, tut sich diesmal seit Wochen nichts. Vermutlich, da man auf die bevorstehenden Verfahren hingewiesen hat und den Vollstreckungsbeamten der Stadt in die persönliche Haftung seines Handelns genommen hat.


Edit DumbTV:
Diese und ähnliche Fragen bitte nicht hier, sondern ggf. einen geeigneten neuen Thread erstellen unter:
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2018, 11:24 von DumbTV«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

  • Beiträge: 890
Gibt es eine Einschätzung des Verhandlungstages von den Anwälten der Kläger ?


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und wenn die Richter in einem Punkt die Verfassungswidrigkeit erklären, wäre dann das Ganze "Gesetz" hinfällig? Oder nur in dem erklärten Punkt?


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Hier schienen die Richter bereits eine Meinung zu haben und deswegen das Thema in der Verhandlung nicht weiter vertiefen wollten. Leider haben die Richter nicht durchblicken lassen, was ihre Meinung dazu im Konkreten ist. Deshalb meine Einschätzung:

Keine Gegenleistung und kein Entgelt, deswegen auch kein Beitrag als Abgabe möglich
-> Verfassungswidrigkeit ungewiss 


@Blitzbirne

Hallo Blitzbirne,
auf deiner Stelle würde ich Herrn Bölck dazu anrufen. Ich denke, er wird dir die Frage kostenlos beantworten können.


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Gibt es eine Einschätzung des Verhandlungstages von den Anwälten der Kläger ?

Die Anwälte und die Beteiligten haben eine Zusammenfassung am Schluss des Tages dem Gericht präsentiert. Der genaue Wortlaut müsste mit der Zeit aufzutreiben sein.

Die Verhandlung ist recht gut gelaufen. Bei Herrn Koblenzer habe ich nach der Verhandlung aufgeschnappt, als er sagte:
60 zu 40 für verfassungswidrig.
Herr Bölck geht von der Verfassungswidrigkeit aus. Das tatsächliche Ergebnis wird uns nur das BVerfG liefern.


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Genau diese 60 zu 40 für die Rundfunkbeitragsgegner hatte ich intuitiv auch nach dem Verhandlungstag, und möchte mir einen leichten Optimismus genehmigen.


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Es wäre auf jeden Fall wünschenswert wenn Rentner mit niedrigem Einkommen berücksichtigt werden.

In Polen brauchen Rentner,  die 70 sind, nichts für Radio u. TV zu bezahlen!

Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, dies dem BvfG in KA vorzuschlagen, oder sind diese Herren dort unantastbar?


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Für mich stellt sich noch die Frage nach der Berücksichtigung was beim EuGH vorliegt.
Noch ist die Anfrage nicht beantwortet und Sie ist nicht negativ beschieden.

Deshalb die Frage, wurde dazu etwas bei Gericht ausgeführt bzw. berichtet?


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Zum EuGH wurde am Verhandlungstag leider nichts beigetragen ::)


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Meine Überlegung war jene, dass vielleicht Karlsruhe sich negativ zum jetzigen RBStV entscheidet und den Rahmen was bei einer Verbesserung der Gesetzgebung nach EU-Recht zu berücksichtigen ist vom EuGH kommen wird/könnte.


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Noch eine Frage für mein laienhaftes Rechtsverständnis:
das Urteil in Karlsruhe, sollte es die Verfasssungswidrigkeit befinden, wäre doch auch für alle laufenden Verfahren vor den VG's wirksam, oder?


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