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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: maxkraft24 am 17. Mai 2018, 20:53

Titel: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: maxkraft24 am 17. Mai 2018, 20:53
BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an

Hallo in die Runde,

wenn ich mir heute, nach gut durchgeschlafener Nacht, die mündliche Verhandlung vor dem BVerfG rückblickend betrachte, gehe ich stark davon aus, dass die Richter die Verfassungswidrigkeit anpeilen.

Diese Punkte sollten uns Hoffnung geben und ausreichen, um die Verfassungswidrigkeit der Rundfunkgesetze festzustellen:

- Verstoß gegen den Art. 3 GG, Abs. 1 bei der Anknüpfung an die Wohnung statt an die Person (Einzelpersonenhaushalte / Mehrpersonenhaushalte)
  >> Verfassungswidrigkeit sehr wahrscheinlich

- Verstoß gegen den Art. 3 GG, Abs. 1 bei der Nichtnutzergruppe des ö.-r.- / priv. Rundfunks und fehlender Differenzierung der Gruppen mit und ohne den besonderen Vorteil.
  >> Verfassungswidrigkeit ungewiss

- Verstoß gegen den Art. 3 GG, Abs. 1 bei der Bebeitragung der Allgemeinheit und dadurch vollständige Auflösung des besonderen Vorteils einer Gruppe gegenüber einer anderen.
  >> Verfassungswidrigkeit ungewiss 

- Verfassungswidrigkeit im gewerblichen Bereich
  >> Verfassungswidrigkeit sehr wahrscheinlich

- Vorsitzender Richter der verhandelten Kammer und Bruder des Gutachtenerstellers für den ÖRR wird sich wahrscheinlich nicht dem Vorwurf der Befangenheit aussetzen wollen.
  >> Verfassungswidrigkeit wahrscheinlich

Ein Punkt, der sicherlich nicht unerwähnt bleiben sollte und in der Verhandlung von mir kurz angesprochen wurde, ist das Thema der Gegenleistung und des Entgelts. Der Verweis auf das 2 Rundfunkurteil und die heute immer noch geltenden Kriterien sowie die wesentliche Aussage, wonach die Abgabe keine Gegenleistung und kein Entgelt ist, wurde von den Richtern angehört. In der Verfassungsbeschwerde wurde dieser Aspekt ebenfalls behandelt. Hier schienen die Richter bereits eine Meinung zu haben und deswegen das Thema in der Verhandlung nicht weiter vertiefen wollten. Leider haben die Richter nicht durchblicken lassen, was ihre Meinung dazu im Konkreten ist. Deshalb meine Einschätzung:

Keine Gegenleistung und kein Entgelt, deswegen auch kein Beitrag als Abgabe möglich
  >> Verfassungswidrigkeit ungewiss


Sollte es für die Verfassungswidrigkeit nicht reichen (wovon ich nicht ausgehe), könnte es in Zukunft auch heißen:

Die Länder haben einen Zwangsbeitrag beschlossen, der die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen abdeckt. Natürlich blumig verpackt: günstiger, reichhaltiger, besserer Geschmack, gesünder, …

Wenn es dir nicht schmeckt – Pech gehabt! Dein Lieblingsrestaurant wird von dir und den anderen Gästen auch weniger haben. Dein Länderparlament erklärt dir (und den anderen Restaurantbesitzern) den Sachverhalt gerne, warum auf deinen Geschmack keine Rücksicht genommen werden kann (Typisierung). Hört sich utopisch an – ist dennoch beim Rundfunkbeitrag noch die pure Realität.

Viele Grüße, Euer
Maxkraft (Verfassungsbeschwerdeführer in Karlsruhe)


Siehe auch:

Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27497.0.html
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: cecil am 17. Mai 2018, 21:06
- Verstoß gegen den Art. 3 GG, Abs. 1 bei der Nichtnutzergruppe des ö.-r.- / priv. Rundfunks und fehlender Differenzierung der Gruppen mit und ohne den besonderen Vorteil.
  >> Verfassungswidrigkeit ungewiss

- Verstoß gegen den Art. 3 GG, Abs. 1 bei der Bebeitragung der Allgemeinheit und dadurch vollständige Auflösung des besonderen Vorteils einer Gruppe gegenüber einer anderen.
  >> Verfassungswidrigkeit ungewiss 

Danke für deine Einschätzung  :)  Da fällt mir nur noch eines ein:

Der Rundfunkbeitrag - eine Abgabe "sui generis" (also eigener Art) ? Denn finanzverfassungsrechtlich dürfte so eine Entscheidung nicht in Ordnung sein.

gruß
cecil
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: maxkraft24 am 17. Mai 2018, 21:10
Bin deiner Meinung Cecil.

Bei den von dir genannten Punkten haben sich die Richter leider nicht in die Karten schauen lassen.
Deswegen: " Verfassungswidrigkeit ungewiss"

Viele Grüße
Maxkraft
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Housebrot am 18. Mai 2018, 09:13
BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an

Hallo in die Runde,

wenn ich mir heute, nach gut durchgeschlafener Nacht, die mündliche Verhandlung vor dem BVerfG rückblickend betrachte, gehe ich stark davon aus, dass die Richter die Verfassungswidrigkeit anpeilen.

Dieses Gefühl habe ich auch. Und das hat sich während der Verhandlung immer mehr gestärkt....

Hoffen wir, dass sich unser Gefühl nicht irrt....

Grüße
Adonis

Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Blitzbirne am 18. Mai 2018, 09:28
die Frage ist, wie es derzeit mit laufenden Zwangsvollstreckungen weitergeht.

Person B hat Ende April nach zwei zügig durchgezogenen Kontopfändungen in den letzten Jahren abermals Widerspruch gegen die bevorstehende 3. Pfändung eingelegt. Anders als zuvor, als man ihr direkt am 5. Tag nach Ankündigung das Konto sperrte, tut sich diesmal seit Wochen nichts. Vermutlich, da man auf die bevorstehenden Verfahren hingewiesen hat und den Vollstreckungsbeamten der Stadt in die persönliche Haftung seines Handelns genommen hat.


Edit DumbTV:
Diese und ähnliche Fragen bitte nicht hier, sondern ggf. einen geeigneten neuen Thread erstellen unter:
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Frühlingserwachen am 18. Mai 2018, 10:26
Gibt es eine Einschätzung des Verhandlungstages von den Anwälten der Kläger ?
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: werner12 am 18. Mai 2018, 10:43
und wenn die Richter in einem Punkt die Verfassungswidrigkeit erklären, wäre dann das Ganze "Gesetz" hinfällig? Oder nur in dem erklärten Punkt?
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: maxkraft24 am 18. Mai 2018, 10:45
Ein Punkt, der sicherlich nicht unerwähnt bleiben sollte und in der Verhandlung von mir kurz angesprochen wurde, ist das Thema der Gegenleistung und des Entgelts. Der Verweis auf das 2 Rundfunkurteil und die heute immer noch geltenden Kriterien sowie die wesentliche Aussage, wonach die Abgabe keine Gegenleistung und kein Entgelt ist, wurde von den Richtern angehört. In der Verfassungsbeschwerde wurde dieser Aspekt ebenfalls behandelt.

Hier schienen die Richter bereits eine Meinung zu haben und deswegen das Thema in der Verhandlung nicht weiter vertiefen wollten. Leider haben die Richter nicht durchblicken lassen, was ihre Meinung dazu im Konkreten ist. Deshalb meine Einschätzung:

Keine Gegenleistung und kein Entgelt, deswegen auch kein Beitrag als Abgabe möglich
-> Verfassungswidrigkeit ungewiss 


@Blitzbirne

Hallo Blitzbirne,
auf deiner Stelle würde ich Herrn Bölck dazu anrufen. Ich denke, er wird dir die Frage kostenlos beantworten können.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: maxkraft24 am 18. Mai 2018, 11:00
Gibt es eine Einschätzung des Verhandlungstages von den Anwälten der Kläger ?

Die Anwälte und die Beteiligten haben eine Zusammenfassung am Schluss des Tages dem Gericht präsentiert. Der genaue Wortlaut müsste mit der Zeit aufzutreiben sein.

Die Verhandlung ist recht gut gelaufen. Bei Herrn Koblenzer habe ich nach der Verhandlung aufgeschnappt, als er sagte:
60 zu 40 für verfassungswidrig.
Herr Bölck geht von der Verfassungswidrigkeit aus. Das tatsächliche Ergebnis wird uns nur das BVerfG liefern.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Frühlingserwachen am 18. Mai 2018, 11:13
Genau diese 60 zu 40 für die Rundfunkbeitragsgegner hatte ich intuitiv auch nach dem Verhandlungstag, und möchte mir einen leichten Optimismus genehmigen.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Haunted am 18. Mai 2018, 11:28
Es wäre auf jeden Fall wünschenswert wenn Rentner mit niedrigem Einkommen berücksichtigt werden.

In Polen brauchen Rentner,  die 70 sind, nichts für Radio u. TV zu bezahlen!

Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, dies dem BvfG in KA vorzuschlagen, oder sind diese Herren dort unantastbar?
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: muuhhhlli am 18. Mai 2018, 11:32
Für mich stellt sich noch die Frage nach der Berücksichtigung was beim EuGH vorliegt.
Noch ist die Anfrage nicht beantwortet und Sie ist nicht negativ beschieden.

Deshalb die Frage, wurde dazu etwas bei Gericht ausgeführt bzw. berichtet?
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Frühlingserwachen am 18. Mai 2018, 11:34
Zum EuGH wurde am Verhandlungstag leider nichts beigetragen ::)
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: muuhhhlli am 18. Mai 2018, 11:42
Meine Überlegung war jene, dass vielleicht Karlsruhe sich negativ zum jetzigen RBStV entscheidet und den Rahmen was bei einer Verbesserung der Gesetzgebung nach EU-Recht zu berücksichtigen ist vom EuGH kommen wird/könnte.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: werner12 am 18. Mai 2018, 11:59
Noch eine Frage für mein laienhaftes Rechtsverständnis:
das Urteil in Karlsruhe, sollte es die Verfasssungswidrigkeit befinden, wäre doch auch für alle laufenden Verfahren vor den VG's wirksam, oder?
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: maxkraft24 am 18. Mai 2018, 12:08
Es wäre auf jeden Fall wünschenswert wenn Rentner mit niedrigem Einkommen berücksichtigt werden.
In Polen brauchen Rentner,  die 70 sind, nichts für Radio u. TV zu bezahlen!
Die Richter werden sicherlich einige Verbesserungen im Bereich der Befreiungen im Urteil einfließen lassen. Die pro Kopf Pauschale wurde vom BVerfG ins Spielt gebracht, das alleine schon würde bei dem alleinlebenden Senior zur Entlastung führen.

Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, dies dem BvfG in KA vorzuschlagen ...
Ich wüsste nicht wie. Der Vorschlag gehört in die Richtung der Landespolitiker.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Besucher am 18. Mai 2018, 12:13
Hallo, zu der Materie...

Es wäre auf jeden Fall wünschenswert wenn Rentner mit niedrigem Einkommen berücksichtigt werden.
...

...was die Zahlungspflichten Bedürftiger ohne HartzIV-Stern (seit der Abschaffung von deren allgemeiner Befreiung im RBStV von 2005) anlangt, gibt es im Prinzip bereits genau drei Entscheide (aus einem bestimmten Grund aber nicht Urteile) des BVerfG dazu, nämlich die Verfahren 1BvR3269/08, ~656/10 sowie ~665/10.

Von denen bezog sich zumindest eines explizit auf die v. Dir genannte Konstellation, nämlich m. Erinnerung nach Rentner mit Wohngeld (überdies wie auch ein geringverdienender Berufstätiger gem. § 12a SGBII von HartzIV [also ergänzender GruSi] ausgeschlossen, wenn seiner Bedürftigkeit z. B. über den im Kanon des staatlichen Sicherungsleistungen eindeutig enthaltenen Bezug von Wohngeld abgeholfen ist).  Auch insofern ist die Behauptung bzw. Forderung, man habe gefälligst Hartzie zu sein, um befreit werden zu können, schlicht Stuß bzw. rechtlich nicht begründbar - ausser natürlich aus der Sicht der Aussenstellen des sogenannten "Beitragsservice" [ also dem weitaus größten Teil der Verwaltungsgerichte der Bundesrepublik Deutschland ] bzw. der jeweiligen GEZ-Bezirksleitungen [also der Masse der Oberverwaltungsgerichte dieses Landes].

Allgemeinverbindlichkeit in Gestalt von Urteilen hatten diese dem Vernehmen nach nicht erlangt, da der Berichterstattung folgend die A....G..... von der GEZ bzw. den Anstalten um 1 Minute vor Zwölf (als absehbar war, dass diese verlieren würden) die jeweilige persönliche Beschwernis (als Voraussetzung der Verfassungsbeschwerde) durch die nachträgliche Befreiung der Beschwerdeführer "aus der Welt geschafft" hatten. Es blieben also Entscheide mit der Folge für GEZ, "Beitragsservice" bzw. die "Anstalten", bis zur nächsten Verfassungsbeschwerde von jemandem, der sich von Beitragsservice und Anstalten bzw. den Verwaltungsgerichten nicht verarschen lässt, so weiter machen zu können wie bisher. Aber es gibt ja dem Vernehmen nach eine Menge Geringverdiener, von denen zumindest ein paar sich nicht von VG / OVG mit einem Gefälligkeitsurteil zugunsten des ÖRR haben leimen lassen.

Appelle - wie von Dir genannt - wird das BVerfG aber wohl von sich weisen, die sind schliesslich unparteiisch [ebenso wie dies VG / OVG täten, wobei zumindest die letzteren ja über andere (mächtige) Kanäle, nicht von popeligen"Bürgern", gesagt bekommen bzw. sich sagen lassen, was sie zu machen haben - was beim BVerfG schwieriger sein dürfte, u. a. da deren Richter eher sowieso am Ende der Karriereleiter sind].
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: maxkraft24 am 18. Mai 2018, 12:15
Noch eine Frage für mein laienhaftes Rechtsverständnis:
das Urteil in Karlsruhe, sollte es die Verfasssungswidrigkeit befinden, wäre doch auch für alle laufenden Verfahren vor den VG's wirksam, oder?

Ja - natürlich. Die Beschlüsse des BVerfG sind für alle anderen Instanzen bindend.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Frühlingserwachen am 18. Mai 2018, 12:21
Was ich nicht ganz verstehe. Richter Kirchhof scheidet altersbedingt offiziell zum 30.6.18 aus dem Amt. Ein Urteil soll allerdings erst im Herbst bekannt werden.
Es wird doch so sein, das die BVerfG-Richter  gemeinsam entscheiden, also muss dass noch in seiner Amtszeit geschehen, heist bis 30.6.18 steht das Urteil. Warum dann noch die Wartezeit bis Herbst. Der Herbst endet am 20.12.18 also kann es theoretisch noch so lange dauern. Oder will man Zeit schinden, bis der EuGH noch seine Entscheidung bekannt gegeben hat, und man kann das BVerfG-Urteil vor der Bekanntgabe noch nachbessern ::)
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: maxkraft24 am 18. Mai 2018, 12:22
Für mich stellt sich noch die Frage nach der Berücksichtigung was beim EuGH vorliegt.
Noch ist die Anfrage nicht beantwortet und Sie ist nicht negativ beschieden.

Deshalb die Frage, wurde dazu etwas bei Gericht ausgeführt bzw. berichtet?

Siehe hier: 

BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172713.html#msg172713
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: JanRo am 18. Mai 2018, 12:35
Moin!

Ich war auch dabei und sehe es genauso wie meine Vorredner: Das Gericht scheint die Verfassungswidrigkeit anzupeilen. In der zweite Hälfte merkte man deutlich, wie der Gegenseite teilweise die Argumente ausgingen (so betr. Belastungsgleichheit).
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: pinguin am 18. Mai 2018, 12:51
Es wäre auf jeden Fall wünschenswert wenn Rentner mit niedrigem Einkommen berücksichtigt werden.
Würden die Rundfunkverträge vom Rundfunk und seinen Helfern korrekt angewendet, wären Niedriglöhner, Rentner mit Minirente, etc, heute schon befreit.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: pinguin am 18. Mai 2018, 12:58
Was ich nicht ganz verstehe. Richter Kirchhof scheidet altersbedingt offiziell zum 30.6.18 aus dem Amt. Ein Urteil soll allerdings erst im Herbst bekannt werden.
Es wird doch so sein, das die BVerfG-Richter  gemeinsam entscheiden, also muss dass noch in seiner Amtszeit geschehen, [...]
Ein wenig seltsam mutet es zwar schon an, wenn die an einem Verfahren beteiligten Richter an diesem Verfahren altersbedingt nicht weiter teilnehmen, sondern durch einen neuen Richter ersetzt werden, der sich erst einarbeiten darf, doch das scheint wohl keine Rolle zu spielen?

Hätte ich aber längst so geregelt, daß ein Richter entweder erst gar nicht an diesem Prozess beteiligt ist oder bis zum Urteilsspruch mitwirkt, wenn sich justamente in der Zwischenzeit die Altersfrage stellt.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: drboe am 18. Mai 2018, 13:10
Ein wenig seltsam mutet es zwar schon an, wenn die an einem Verfahren beteiligten Richter an diesem Verfahren altersbedingt nicht weiter teilnehmen, sondern durch einen neuen Richter ersetzt werden, der sich erst einarbeiten darf, doch das scheint wohl keine Rolle zu spielen?

Hätte ich aber längst so geregelt, daß ein Richter entweder erst gar nicht an diesem Prozess beteiligt ist oder bis zum Urteilsspruch mitwirkt, wenn sich justamente in der Zwischenzeit die Altersfrage stellt.

Es gibt m. W. noch keinen Nachfolger für F. Kirchhof. Die Personalie ist insofern spannend, als der Nachfolger in zwei Jahren den Präsidenten des Verfassungsgerichts Voßkuhle ablösen wird. Kann man kurzfristig keinen Nachfolger auskungeln, muss Kirchhof eben noch ein paar Monate weiter machen. Mit dem 65ten Geburtstag wird er ja nicht seine fachliche Expertise verlieren oder gar den Hirntod sterben.

M. Boettcher
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: JohnSmith am 18. Mai 2018, 15:09
So positiv wie die Stimmung im Moment ist, so möchte ich doch ganz Vorsichtig auf eine durchaus sehr mögliche Hintertür hinweisen.

Angenommen die Richter peilen "Verfassungwidrigkeit" und demzufolge "Nacharbeitung" an - was hält den "Beitragsservice" davon ab, einfach die Regeln um zu schreiben und trotzdem an Geld zu kommen?



Bestes Beispiel aus der IT Branche...

Um 2000 herum gab es etwas, dass sich "Flatrate" nannte. Die Service Provider jedoch haben sehr komisch abgerechnet und Volumen limitiert, und eine Flaterate war im Grunde genommen keine Flatrate. Dies ging vor das Gericht, die ISP's mussten nacharbeiten. Auf einmal waren Flatrates "richtige" Flatrates. Kein Datenlimit, eine feste Monatliche Gebühr. Diese ist natürlich im Laufe der Jahre angestiegen - aber es gab kein Datenlimit.

Von einen Moment auf den anderen, wurde die sogenannte "Fair Flatrate" eingeführt - nach "Jahrelangen Statistiken" wurde "herausgefunden dass selbst Vielnutzer dies nicht ausnutzen". Dies war zum Beginn von Streaming Services wie Youtube, Amazon, Netflix, etc. Es gab auch hier noch die Streitereien "zählen TV Übertragungen via VDSL und VOIP Telefonate zum Traffic oder nicht". Lange Rede, kurzer Sinn, die "Fair Flatrate" wurde eingeführt mit dem 300GB/Monat und "3 Monate in Folge 300GB überschritten = Drosselung der Datenleitung bis zur nächsten Rechnung". Während komplett ignoriert wurde, dass Pages heutzutage sehr schnell Speicher ansammeln können. Youtube allein z.B. verlangt pro Seitenaufruf zwischen 30MB und 80MB und ich forciere meinen Browser schon dazu, nur in 480p zu streamen - und ich komme MONATLICH für Normalnutzung des Netzes auf 250GB Traffic!

Wie man sieht, wurde nur das "System" umgeschrieben, eine "legale" Hintertür geschaffen nachdem man festgestellt hat "unser Preismodel nach unserem Faux Pas funktioniert nicht mehr, wie brauchen eine Alternative - und wenn die Leute MEHR SERVICE haben wollen, müssen sie auch 40-50EUR/Monat zahlen".



Ich habe die Vermutung, selbst wenn das BVerfG dem Beitragsservice lange überfällige Ohrfeigen verpasst, so finden die Herren und Damen durchaus eine "legale Hintertür" um Ihre Machenschaften seit der Nachkriegszeit weiter zu führen.

Die Schafe sind also beiweiten(!!!) noch nicht im Trockenen
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: jasonbourne am 18. Mai 2018, 15:52
Moin!

Ich war auch dabei und sehe es genauso wie meine Vorredner: Das Gericht scheint die Verfassungswidrigkeit anzupeilen. In der zweite Hälfte merkte man deutlich, wie der Gegenseite teilweise die Argumente ausgingen (so betr. Belastungsgleichheit).

Das alleine reicht leider nicht, denn die Frage ist zu welcher Rechtsfolge sich das BverfG hinreissen lassen will.
Dazu standen sie dem ÖRR bisher immer zur Seite, vermutlich werden sie den Beitrag kassieren mit dem Auftrag eine (verfassungsgemäße) Neuregelung vorzunehmen.
Mit einer Frist, die dann 2 Jahre bedeutet.

Sollte das so kommen, beginnt unser "Kampf" von vorne - denn dann geht es darum, politisch Einfluss zu nehmen, damit der Zwangsbeitrag nicht durch einen weitere Zwangsfinanzierungsform ersetzt wird. Denn darum geht es uns doch: Das wir für den ÖRR nicht zahlen müssen, wenn wir ihn nicht nutzen.

d.h. unsere Situation ist so:
60% urteilt das BverfG das der Rundfunkbeitrag in seiner Form nicht mit dem GG vereinbar ist - und wird dann einen Rahmen zur Neuregelung setzen. Hier beginnt dann die politische Arbeit, damit man dem ÖRR zu Leibe rückt, die Argumente und Vorschläge finden sich im Forum.
zu 40% haben wir verloren und müssen auf Europarecht hoffen.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Frühlingserwachen am 18. Mai 2018, 15:58
Zitat
Mit dem 65ten Geburtstag wird er ja nicht seine fachliche Expertise verlieren oder gar den Hirntod sterben.

Ferdinand Kirchhof wird 68 am 21.6.2018. Nur so am Rande.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: linkER am 18. Mai 2018, 17:34
Es gibt m. W. noch keinen Nachfolger für F. Kirchhof. Die Personalie ist insofern spannend, als der Nachfolger in zwei Jahren den Präsidenten des Verfassungsgerichts Voßkuhle ablösen wird. Kann man kurzfristig keinen Nachfolger auskungeln, muss Kirchhof eben noch ein paar Monate weiter machen.

Es gibt noch keinen Nachfolger für F. Kirchhof, aber schon mehrere Kandidaten zum auskungeln.


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Rheinische Post     30.04.2018

Von Henning Rasche
Volljurist (m/w) über 40 gesucht

Die Politik benötigt einen Nachfolger für Andreas Voßkuhle. Auf dem Spiel steht das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts.
Zitat
Tatsächlich ist ein Politiker im Gespräch: Günter Krings (48, CDU) aus Mönchengladbach, derzeit Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Selbst wenn er als kluger Jurist gilt, dürfte seine Wahl eher unwahrscheinlich sein. Da er in der vorderen Reihe der Parteipolitik steht, werden sich SPD, Grüne und FDP eher schwer mit ihm als Präsidenten tun. Oft genannt wird der Berliner Staatsrechtler Christian Waldhoff (53), der die Bundesregierung in mehreren Verfahren vor dem Verfassungsgericht vertreten hat, aber auch dessen Kollege Christoph Möllers (49). Dieser gilt als brillanter Kopf, der sicher das Zeug zum Präsidenten hat. Ob er der Union gefällt, ist ungewiss. Keine schlechten Karten dürften zwei Richter haben, die derzeit international aktiv sind. Thomas von Danwitz (55) ist deutscher Richter am Europäischen Gerichtshof und findet, so hört man, viel Anerkennung unter seinen Karlsruher Kollegen. Eine Alternative wäre Angelika Nußberger (54), Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie hat nicht nur einen guten Ruf unter Kollegen und ist seit 2017 Vizepräsidentin ihres Gerichts: Sie wäre nach Jutta Limbach erst die zweite Frau als Präsidentin.
Weiterlesen auf :
https://rp-online.de/politik/volljurist-m-w-ueber-40-gesucht_aid-22209561 (https://rp-online.de/politik/volljurist-m-w-ueber-40-gesucht_aid-22209561)
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: maikl_nait am 18. Mai 2018, 18:10
Hallo!

@JohnSmith
Der Vertrieb von Internet-Zugang (freiwillig) läßt sich aber nur entfernt mit der Zwangsabgabe auf Grundbedürfnis "Wohnen" vergleichen.

Und sollte es anderen Blösinn geben, sind wir ja schon "eingearbeitet und aufgestellt", es wird nächstes Mal schneller und mehr Widerstand geben!

@drboe
Interessante Frage: wollen sie im EuGH einen Konformen installieren? Für den Fall, daß dort was nach dem BVerfG nachkommt?

MfG
Michael
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Dauercamper am 18. Mai 2018, 18:44
@drboe
Interessante Frage: wollen sie im EuGH einen Konformen installieren? Für den Fall, daß dort was nach dem BVerfG nachkommt?

MfG
Michael

Ich hätte doch schon vor den EuGH ziehen können, wenn die denn Beiträge von mir gewollt hätten. Im Dreiländereck B-NL-D ist die Diskriminierung offensichtlich: nur in D soll ich zahlen, in B und NL, zahle ich wenn ich nutze. Als Beispiel:

Wenn ich in den NL mir eine Satellitenschüssel auf das Dach stelle, kann ich keinen NL-Sender empfangen, weil die verschlüsselt sind. Deutsches Fernsehen kann ich also in NL GRATIS sehen ! Wenn ich dann zusätzliches Programm aus NL will, werden deutsche Sender mit eingespeist, sodass ich schon GEZahlt habe. Habe ich jetzt einen zweiten Wohnsitz in DE, will der BS zum zweiten mal bei mir abkassieren, weil ich schon in NL (anteilsmäßig) bleche.
Das ganze von der anderen Seite: Will ich in DE Sender aus NL empfangen, muss ich zahlen, obwohl ich keinen Wohnsitz in NL habe.
Das der BS aus DE nicht EU-rechtskonform sein kann ist offensichtlich. Darum fürchten die den Gang vor den EuGH mehr, als den jetzigen "Zirkus" vor dem BverfG  >:D

und ich habe nur einen einziges Punkt benannt, es gibt aber noch mehr, insbesondere für Unternehmer bzw. Unternehmen  :police:
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: JohnSmith am 18. Mai 2018, 19:45
@JohnSmith
Der Vertrieb von Internet-Zugang (freiwillig) läßt sich aber nur entfernt mit der Zwangsabgabe auf Grundbedürfnis "Wohnen" vergleichen.
Und sollte es anderen Blösinn geben, sind wir ja schon "eingearbeitet und aufgestellt", es wird nächstes Mal schneller und mehr Widerstand geben!

Mein Kommentar bezog sich eher auf die "Hintertür", die nicht nur eine Größe eines Flugzeughangar's hat, sondern auch noch sperrangelweit offen ist.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: cecil am 19. Mai 2018, 09:29
.... vermutlich werden sie den Beitrag kassieren mit dem Auftrag eine (verfassungsgemäße) Neuregelung vorzunehmen. Mit einer Frist, die dann 2 Jahre bedeutet.

Sollte das so kommen, beginnt unser "Kampf" von vorne - denn dann geht es darum, politisch Einfluss zu nehmen, damit der Zwangsbeitrag nicht durch einen weitere Zwangsfinanzierungsform ersetzt wird. ... Hier beginnt dann die politische Arbeit, damit man dem ÖRR zu Leibe rückt, die Argumente und Vorschläge finden sich im Forum.

Zuständig für die Neuregelung ist die sog. Rundfunkkommission der Länder. Diese tagt bereits seit Monaten diesbezüglich. Bereits der derzeit (noch geltende  ;) ) Rundfunkbeitrag wurde maßgeblich von dieser verzapft. Siehe:

---> Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.msg163530.html#msg163530

Deshalb wurde im Forum mehrfach gebeten, sich mit geeigneten Schreiben direkt an die Rundfunkkommission zu wenden (=Ministerpräsident/innen der Länder + KEF/KEF-Mitglieder). Siehe AKTION:

---> Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.msg156254.html#msg156254  ff.


Auf gehts!  ;)
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: drboe am 19. Mai 2018, 12:38
So positiv wie die Stimmung im Moment ist, so möchte ich doch ganz Vorsichtig auf eine durchaus sehr mögliche Hintertür hinweisen.

Angenommen die Richter peilen "Verfassungwidrigkeit" und demzufolge "Nacharbeitung" an - was hält den "Beitragsservice" davon ab, einfach die Regeln um zu schreiben und trotzdem an Geld zu kommen?

Es gibt keine "Regeln" des Beitragsservice zum Inkasso des "Rundfunkbeitrags".  Der BS ist ein Kind der ÖR-Anstalten und nimmt im Auftrag der ARD-Anstalten die Zwangsgelder für den ÖR-Rundfunk ein. Die "Regeln" werden vom Gesetzgeber gesetzt. Innerhalb dieser haben die Rundfunkanstalten das Recht, das Inkasso per Satzung zu regeln und eine Inkassostelle, den BS, zu unterhalten. Für Handlungen des BS ist die jeweils betroffene LRA verantwortlich.

M. Boettcher
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: JohnSmith am 19. Mai 2018, 19:09
Tja, und dann komme ich wieder auf den Kommentar mit den "Hintertüren"...

HIER muss ein Riegel vorgeschoben werden - meine Vermutung ist jedoch, dass das selbst mit positiven Auskommen nicht passieren wird.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Lefty am 19. Mai 2018, 19:49
Ich war auch dabei und sehe es genauso wie meine Vorredner: Das Gericht scheint die Verfassungswidrigkeit anzupeilen. In der zweite Hälfte merkte man deutlich, wie der Gegenseite teilweise die Argumente ausgingen (so betr. Belastungsgleichheit).

Das sehe ich nicht so. Die Gegenseite musste sich überhaupt keine Mühe geben, den " Rundfunkbeitrag" zu begründen, weil sie sich hundertprozentig sicher sein kann, dass das BVerfG schon in ihrem Sinne entscheiden wird. Ich wette, die Richter gehen an Pfingsten mit den Intendanten Golfen, um das Urteil zu besprechen. Das Verfahren war doch nur eine Show für das Volk.
Wenn überhaupt, werden für die Firmen ein paar Vorteile rausgucken.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: P am 19. Mai 2018, 22:35
Was ich nicht ganz verstehe. Richter Kirchhof scheidet altersbedingt offiziell zum 30.6.18 aus dem Amt. Ein Urteil soll allerdings erst im Herbst bekannt werden.
Es wird doch so sein, das die BVerfG-Richter  gemeinsam entscheiden, also muss dass noch in seiner Amtszeit geschehen, [...]
Ein wenig seltsam mutet es zwar schon an, wenn die an einem Verfahren beteiligten Richter an diesem Verfahren altersbedingt nicht weiter teilnehmen, sondern durch einen neuen Richter ersetzt werden, der sich erst einarbeiten darf, doch das scheint wohl keine Rolle zu spielen?
Kirchhof führt seine Amtsgeschäfte nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Ernennung seines Nachfolgers fort, § 4 Abs. 4 BVerfGG. Sollte er vor der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden ausscheiden, würden die übrigen sieben Richter die Entscheidung treffen. Ein neuer Richter wäre hieran nicht zu beteiligen.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: pinguin am 20. Mai 2018, 00:32
Kirchhof führt seine Amtsgeschäfte nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Ernennung seines Nachfolgers fort, § 4 Abs. 4 BVerfGG. Sollte er vor der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden ausscheiden, würden die übrigen sieben Richter die Entscheidung treffen. Ein neuer Richter wäre hieran nicht zu beteiligen.
Ok, danke; es wäre übrigens wünschenswert, es würde Einstimmigkeit bzw. Fast-Einstimmigkeit erzielt, nicht wie bei der 2. Rundfunkentscheidung; siehe die dort doch zahlreich abweichenden Meinungen. 
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: JulianW am 22. Mai 2018, 10:50
Das sehe ich nicht so. Die Gegenseite musste sich überhaupt keine Mühe geben, den " Rundfunkbeitrag" zu begründen, weil sie sich hundertprozentig sicher sein kann, dass das BVerfG schon in ihrem Sinne entscheiden wird. Ich wette, die Richter gehen an Pfingsten mit den Intendanten Golfen, um das Urteil zu besprechen. Das Verfahren war doch nur eine Show für das Volk.

Wenn ich mir die Richter mit den Intendanten beim Golfen vorstelle, dann erinnert mich das eher an die Kapelle auf der Titanic, die den Untergang musikalisch begleitet hat, bevor sie selbst mit abgesoffen ist. Oder an die Golfer, die momentan auf Hawaii vor der Vulkan-Kulisse noch Ihr Spiel machen.

Die Akzeptanz des ÖR ist so im Keller, daß ein gemeinsames Golfspiel mit Urteilsabsprachen eher von völligem Realitätsverlust zeugt. Ich denke, wenn jetzt in dem Urteil wieder ein Flickschusterwerk kommt, mit der Absicht, den ÖR möglichst zu unterstützen, dann bricht die Akzeptanz des ÖR noch weiter weg und fängt an, das Bundesverfassungsgericht mit runterzuziehen. Und das Publikum dazu sitzt in den Reihen des EuGH und der AFD.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß das BVerfG derartig realitätsfern ist. Die LRs schon, die Intendanten haben Ihre eigene Welt und sind wohl kaum kritikfähig. Vielleicht, ganz vielleicht, ist ihnen in der Verhandlung gedämmert, daß es nicht ganz so einfach ist, wie sie es gerne hätten.

Dennoch, mein Bild ist folgendes: Die Intendanten sind wie die "kleinen Kinder", die sich hinter "Papas Unternehmen" verstecken und glauben, sie könnten tun, was sie wollen Papa (Politik und BVerfG) haben sich bisher immer gekümmert, die Verwaltungsgerichte waren sowas wie die "Hausangestellten", die halt nach den Regeln von Papa gespielt haben, bis auf den einen in Tübingen, der schon rumgezickt hat.

Jetzt knirscht es im Gebälk: Papa (BVerfG) wird immer klarer, daß die Kinder (LRs) sich so weit aus dem Fenster lehnen (Beitragsregelungen), daß sie ernsthaften Schaden verursachen können (Vertrauensverlust) und gleichzeitig gucken noch ein paar andere Familien kritisch drauf (EU) und wenn die auch noch sagen, daß das so nicht passt, dann wird´s richtig kritisch.

Ich glaube, daß das Lieblingskind (ÖR) vom Papa (BVerfG) übertrieben hat und der liebende Papa sich nun gezwungen sieht, hier auch mal ein Machtwort zu sprechen, damit die Kinder nicht größenwahnsinnig werden. Und wenn der Papa das nicht macht, dann wird er irgendwann nicht mehr ernst genommen.

Und daß der Ziehpapa (Kirchhof) dem übertreibenden Sohn (ÖR) Tips gibt, wie er die Familiensituation am besten ausnutzen kann (Gutachten), kommt natürlich auch nicht gut an (Befangenheitsantrag) und lässt den anderen Papa (der andere Kirchhof) ziemlich fragwürdig dastehen. Schon das Abschmettern der Kritik (Befangenheitsantrag) wirt anrüchig. ;)

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: drboe am 22. Mai 2018, 13:46
Ich glaube, daß das Lieblingskind (ÖR) vom Papa (BVerfG) übertrieben hat und der liebende Papa sich nun gezwungen sieht, hier auch mal ein Machtwort zu sprechen, damit die Kinder nicht größenwahnsinnig werden. Und wenn der Papa das nicht macht, dann wird er irgendwann nicht mehr ernst genommen.

Das wird nix! Der liebende Papa hat nämlich seine Kinder verhätschelt und ihren Größenwahn, wo immer es irgendwie ging, gefördert. Er hat ihnen nicht nur die ganze Medienwelt zu Füßen gelegt, sondern auch noch das Dach vom Geldspeicher bis zu den Wolken erhöht. Zugleich leidet Papa an der Komplexität der modernen Welt, die er sich nicht mehr recht erklären kann; er ist ja auch schon ziemlich alt. Deshalb macht er sich immer wieder daran, mit den Mitteln der Steinzeit das Mittelalter zu ordnen, während um ihn herum bereits die Tickets für den Marsflug versteigert werden. Die Kinder, irgendwo zwischen Renaissance und Biedermeier stehen geblieben, wollen von den Vorschlägen des Papas einerseits nichts hören, sie sind ja so modern, andererseits erwarten sie, dass der Alte ihnen freie Hand lässt, so weiter zu machen wie bisher.

M. Boettcher
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: JulianW am 22. Mai 2018, 14:31
Zitat
Die Kinder, irgendwo zwischen Renaissance und Biedermeier stehen geblieben, wollen von den Vorschlägen des Papas einerseits nichts hören, sie sind ja so modern, andererseits erwarten sie, dass der Alte ihnen freie Hand lässt so weiter zu machen wie bisher.

Genau. Daher gefällt mir diese Metapher gerade auch so gut: Die verhätschelten Kinder haben jeglichen Bezug zur Realität verloren.
Sie glauben, unsere Zwangsbeiträge, die dort zu Einnahmen von 8 Mrd. führen, währen eine "Demokratieabgabe". Da muß man schon sehr fern der Realität sein, um sowas glauben zu können.

Zitat
Zugleich leidet Papa an der Komplexität der modernen Welt, die er sich nicht mehr recht erklären kann; er ist ja auch schon ziemlich alt.

Das stimmt zwar, aber hier sehe ich dieses Konstrukt bröckeln: Daß der verhätschelte ÖR so viel Gegenwind kriegt, ein OLG-Richter immer wieder dazwischenfunkt und nun auch noch der EuGH was dazu sagen muß, das bringt den liebenden Papa langsam in Bedrängniß: Darf ich mich auch dann noch schützend vor mein Kind stellen, wenn es von allen nur noch gemobt wird und die bösen anderen Kinder, die mein Lieblingskind mobben, über Jahre immer wieder mit immer besseren Argumenten kommen, während mein Lieblingskind zuletzt in der Verhandlung nicht einmal mehr begründen konnte, warum die Wohnungsabgabe besser ist als die pro-Kopf-Abgabe?

Ich glaube, der Verwöhntheitsgrad des ÖR wird inzwischen auch zu einem Problem des BVerfG, und das glaube ich, daß das BVerfG schon langsam merkt.

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Frühlingserwachen am 22. Mai 2018, 14:56
@  JulianW

Zitat
ein OLG-Richter immer wieder dazwischenfunkt

Ein LG-Richter. Schmälert dies allerdings trotzdem nicht ;)
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: JulianW am 22. Mai 2018, 15:01
Zitat
Ein LG-Richter. Schmälert dies allerdings trotzdem nicht ;)

Stimmt, mea culpa, sorry.
In obiger Metapher ist besagter Richter der kleine, unbeliebte Bruder, der die Familienmachenschaften auffliegen lässt.
Und den man einfach nicht los wird, und der am ganz besonders stört, weil alle Nutznießer des aktuellen Systems im Grunde Ihres Herzens wissen, daß der unbeliebte Quängel-Bruder auch noch recht hat.

Wie runden wir das jetzt ab? Die Anfrage an den EuGH, war das der Gang zum Jugendamt? So daß die "ÖR-Familie" jetzt angst vor einer Zurechtweisung von höherer Ebene hat, aber vor dem Bsuch des BEamten doch noch versucht, mal schnell den Haushalt in Ordnung zu bringen?

Alles Liebe, Julian!
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Knax am 22. Mai 2018, 19:43
Zitat
BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit

Angenommen, das Bundesverfassungsgericht düpiert sämtliche Verwaltungsgerichte und urteilt, der Rundfunkbeitrag müsse sich am Leistungsfähigkeitsprinzip als zentralem Grundsatz des deutschen Abgabenrechts orientieren - dann verfügt der Beitragsservice nicht nur über sämtliche Meldeadressen, sondern im schlimmsten Fall auch noch über die dazu gehörigen Einkommenshöhen der "Teilnehmer".

...und das alles nur, um eine Abgabe korrekt zu ermitteln. Geht's noch absurder?!
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: faust am 22. Mai 2018, 20:09
... nun ja - deutsch sein bedeutet eben (leider) auch:

Wenn schon scheitern (VW, Deutsche Bank, Flugh Schönefeld, Tunnel Stuttgart), dann bitte auf höchstem Niveau !
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: cecil am 22. Mai 2018, 20:22
Angenommen, das Bundesverfassungsgericht ... urteilt, der Rundfunkbeitrag müsse sich am Leistungsfähigkeitsprinzip als zentralem Grundsatz des deutschen Abgabenrechts orientieren - dann verfügt der Beitragsservice nicht nur über sämtliche Meldeadressen, sondern im schlimmsten Fall auch noch über die dazu gehörigen Einkommenshöhen der "Teilnehmer"... und das alles nur, um eine Abgabe korrekt zu ermitteln...

Angenommen das BVerfG würde so urteilen, ... dann wäre es nur logisch, die Einkommens- und Beitragshöhen über die Finanzämter ermitteln zu lassen. Jeder Steuerpflichtige (egal welchen Alters) ist dann beitragspflichtig. Beitragsstaffelung. Obergrenze (z.B. bei 17.50 €)! Kein Beitragsservice dafür mehr nötig. Punkt. Aus. Ende.

Achja, und Steuerpflichtige kreuzen in der Steuererklärung an, ob sie örR nutzen und deshalb beitragspflichtig sind...  ;)
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: tokiomotel am 22. Mai 2018, 21:03
Achja, und Steuerpflichtige kreuzen in der Steuererklärung an, ob sie örR nutzen und deshalb beitragspflichtig sind...  ;)
Diese Abfrage erübrigt sich, würde es also nicht geben. ;)
Nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip ist es völlig wurscht, ob man sich als ehrlicher Nutzer oder nichtnutzender Nichtnutzer  ;) oder sonstwas ausgibt.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: alexparty am 23. Mai 2018, 03:03
Ich kann mir noch einen anderen Ausgang vorstellen. Es ist zwar alles Verfassungswidrig aber da es ein überragendes öffentliches Interesse ist, kann es so weiter laufen... vielleicht mit ein paar kleinen Änderungen.. heißt dann vielleicht Spende.
Dann wären alle fein raus. Gerichte, Politik und ÖR.

Plump gesagt, zum Wohle der Allgemeinheit kann man ja auch enteignet werden oder geklaute Steuer CD kaufen, illegal in Besitz gebrachte eMail als Beweismittel und jetzt sind ja auch Dashcams in Ordnung etc.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: cecil am 23. Mai 2018, 16:30
Angenommen das BVerfG würde so urteilen, ... dann wäre es nur logisch, die Einkommens- und Beitragshöhen über die Finanzämter ermitteln zu lassen. Jeder Steuerpflichtige (egal welchen Alters) ist dann beitragspflichtig. Beitragsstaffelung. Obergrenze (z.B. bei 17.50 €)! Kein Beitragsservice dafür mehr nötig. Punkt. Aus. Ende.

Achja, und Steuerpflichtige kreuzen in der Steuererklärung an, ob sie örR nutzen und deshalb beitragspflichtig sind...  ;)
Diese Abfrage erübrigt sich, würde es also nicht geben. ;) Nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip ist es völlig wurscht, ob man sich als ehrlicher Nutzer oder nichtnutzender Nichtnutzer  ;) oder sonstwas ausgibt.

Könnte man so machen. Aber doch nicht notwendigerweise? Kirchensteuer zahlen auch nur diejenigen, die einer Kirche zugehörig sind... u.ä.

Die Überprüfbarkeit der Angaben stellte vielleicht eher ein, jedoch keinesfalls unlösbares Problem dar. Möglichkeiten gibt es viele. (volle Zahlpflicht nur bei TV-Gerätebesitz; geringfügiger Betrag bei ausschließlichem PC- bzw. Radiobesitz; kein Beitrag für Smartphones... wegen fehlenden Komforts  ;) ; und abgesehen davon Verschlüsselungsmodelle bzw. Mischmodelle, bestehend aus Grundbetrag + Verschlüsselung etc. pp.) 

Wer natürlich - wie der örR & Co. -  auf Misstrauen und auf maximierte Geldabschöpfung ("einfach für alle") bzw. Kontrolle setzt, anstatt auf Akzeptanz, Vertrauen und Ehrlichkeit der Menschen, wird alternative Lösungen nicht sehen (wollen).
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: tokiomotel am 23. Mai 2018, 22:42
Könnte man so machen. Aber doch nicht notwendigerweise? Kirchensteuer zahlen auch nur diejenigen, die einer Kirche zugehörig sind... u.ä.
Hier nun die Kirchensteuer als Rechtfertigung oder Vergleich mit anzuführen, ist mir irgendwie der letzte Strohhalm in einer Erklärungsnot. Kirchensteuer ist doch wohl mit das erste und nächstliegende, wovon man sich lösen kann und zu der man in Verbindung einkommensabhängiger Steuern am allerwenigsten gezwungen wird.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Nirgens am 24. Mai 2018, 09:15
Beitragsstaffelung. Obergrenze (z.B. bei 17.50 €)! Kein Beitragsservice dafür mehr nötig. Punkt. Aus. Ende.
Ohne die beiden kursiven Worte könnte ich mit so einer Lösung sogar leben (in Verbindung mit einer Konkretisierung des Versorgungsauftrags welche das Volumen auf das nötige reduziert und die Qualität der Berichterstattung - besonders bezüglich der Vollständigkeit und des Realitätsgehalts von Nachrichten - sicherstellt).

Aber für einen Besserverdiener-Rabatt sehe ich keine mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip (https://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsf%C3%A4higkeitsprinzip) des §3 GG vereinbare Begründung.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Philosoph am 24. Mai 2018, 10:07
Könnte man so machen. Aber doch nicht notwendigerweise? Kirchensteuer zahlen auch nur diejenigen, die einer Kirche zugehörig sind... u.ä.
Sorry, ist jetzt OT, aber das ist vielen nicht bewußt: Selbst, wenn man nicht Mitglied einer Kirche ist und darum nicht direkt Kirchensteuer zahlen muß, so zahlt man als Steuerpflichtiger dennoch indirekt über die allgemeinen Steuern auch an die Kirchen. Es zahlt also nicht nur derjenige, der einer Kirche angehört, und es zahlen auch Personen, die aus Gewissens-/Glaubensgründen die christlichen Kirchen natürlich gerade nicht finanzieren wollen.


Ich finde es voreilig, den BVerfG-Richtern zu unterstellen, sie hätten die Argumente der Gegenseite einfach geschluckt. Meiner Ansicht nach war eher das Gegenteil der Fall. Die Richter fragten immer wieder nach und wirkten von den unbegründeten Antworten nicht angetan. Richter Kirchhof ließ auch ein paar Bonmonts los: "Ist es also ein Beitrag, weil es keine Steuer sein darf?" oder "Das ist jetzt das Opa-Argument: Das haben wir schon immer so gemacht."
Es liegt im Bereich des Vorstellbaren, daß der zweite Verhandlungstag deswegen ausgefallen ist, weil dem Gericht klar wurde, daß von der Gegenseite keine überzeugenden Argumente zu erwarten waren.
Der Wohnungsbeitrag hat die Richter jedenfalls nicht überzeugt. Und nach dem ZDF-Urteil merkt das BVerfG vielleicht auch (wie schon so schön in Julians Familien-Parabel dargestellt), daß der örR ihnen (und uns) nun schon seit Jahren, um nicht zu sagen Jahrzehnten, auf der Nase herumtanzt und nun genau das passiert ist, was nie hätte passieren dürfen: Der örR wird zunehmend abgelehnt; der örR beeinträchtigt den Markt unangemessen; der örR hat Meinungsmacht; der örR ist nicht staatsfern; der örR hat in seiner unersättlichen Gier nicht nur die Regeln des Anstands, sondern auch die Grenzen des GG derart überschritten, daß man nicht mehr wegsehen kann.

Die Frage, die sich das BVerfG stellen sollte (aber ob sie das wagen?) ist einfach diese: Gibt es noch eine der Zeit entsprechende Begründung für das Beibehalten des dualen Systems oder hat dieses System sich inzwischen selbst überholt.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Besucher am 24. Mai 2018, 11:41
Vielleicht, lieber @Philosoph, ist das letztere die entscheidende Frage, die aber u. U. doch so brisant gar nicht ist, wenn man sich als möglichen Aspekt vergegenwärtigt, dass ja (vgl. den Begriff "Grundversorgung" bzw. die einschlägigen Einlassungen der Vergangenheit des BVerfG, dass salopp gesagt der ÖRR (also die "Anstalten" mit ihren Intendanten-Sonnenkönigen an der Spitze) letztlich nicht nach Lust und Laune das alles so aufblasen darf, wie er möchte) es ganz wesentlich die finanzielle Masse ist, die alles so brisant macht, sowohl mit den 8 Mrd. € jährlich als Gesamtvolumen wie auf persönlicher Ebene mit den Siebzehnfuffzich pro Monat.

Es ist durchaus fraglich, ob es wegen etwa 2 Euro pro Monat (und auch ohne die Mehrfachabzocke von Privatpersonen wie der Unternehmen) einen derartigen Aufstand gegeben hätte, die zur Finanzierung eines ÖRR im Rahmen des klaren "Grundversorgungsauftrags" gedient hätten oder dienen würden - und nicht der massenweisen Volksverblödung & finanziellen Pamperung [als leistungsloses Grundeinkommen :->>] eines mittlerweile riesigen Konzerns und insbesondere dessen Vorständen und "Deputies" mit besagten 17,50 € monatl., sechsstelligen Jahresgehältern für Intendanten und deren HiWis und im Milliardenumfang für das Gesamtgebilde ÖRR.

Insgesamt hätte das BVerfG das Instrumentarium beisammen, das aktuelle Problem einer Lösung im Sinne von Recht und Gesetz zuzuführen. Es brauchte letztlich nur die Umsetzung dessen zu verfügen, was es ohnehin schon an verschiedener Stelle in entsprechenden Urteilen gesagt hatte. "Too big to fail" oder auch "Too big to jail" darf kein Kriterium sein, sonst wäre das ein ganz schlechtes Zeichen.

Unter Umständen - angesichts dessen, wie die Anstalten bzw. deren verantwortliche Leiter speziell in sensiblen bzw. akuten welt- / machtpolitischen Themenzusammenhängen bekanntlich tagtäglich auf die einschlägigen Bestimmungen des gesetzlichen Programmauftrags [immerhin auf dem Hintergrund der Erfahrungen des III. Reiches festgelegt] zu scheißen pflegen - hätte es natürlich irgendwann doch Widerstand auch dagegen gegeben, aber dann vllt. von Anfang an mit einem ganz anderen Fokus.

Etwa dem, wie es rechtens sein kann, dass es zwar einen eindeutigen gesetzlichen Programmauftrag an die ÖRR-Anstalten, also eine gesetzliche Bestimmung, gibt, aber ganz offensichtlich und objektiv keine Möglichkeit, die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die letztlich verantwortlichen Senderintendanten zu erzwingen, also letztlich die ÖRR-"Anstalten" auch in dem Punkt wie Privatunternehmen agieren zu sehen - hier dann nach dem Gusto letztlich des Intendanten mit einem zwar formal zur Kontrolle beauftragen, aber offenbar sedierten bzw. ihm aus der Hand fressenden Rundfunk- oder Fernsehrat. Also "lustig, lustig, trallalala" jeden Tag aufs Neue die Indoktrination der Bürger u. a. in Richtung neuer, vom Westen der "Werte" beherrschter (neokolonialer) Weltordnung zu erleben, Hofberichterstattung für die staatlichen & gesellschaftlichen Eliten etc. pp. -  was mit Aufklärung, der Befähigung des Bürgers, sich selbst ein Bild zu machen und damit die Heraufkunft neuen Totalitarismus' zu verhindern, nicht mal für fünf Pfennige zu tun hat. Ganz abgesehen davon, dass es nicht zu einem Rechtsstaat passen dürfte, zwar Gesetze zu haben, darunter aber solche, für die es gewissen gesellschaftlichen Entitäten ggü. keine Durchsetzungsmöglichkeit gibt, wie aktuell beim deutschen ÖRR und dessen hochbezahlten Funktionären (mit ihren überdies besten Kontakten und Gemeinsamkeiten mit der etablierten Politik).

Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: scottel am 24. Mai 2018, 12:31
Es ist durchaus fraglich, ob es wegen etwa 2 Euro pro Monat einen derartigen Aufstand gegeben hätte

Ich kann nur für mich bzw. meine Frau als Nichtzahler sprechen.
Meine Frau ist schwerhörig und hat im Schwerbeschädigtenausweis ein "RF" eingetragen.
Bis 2013 war sie von den Gebühren befreit.
Mit Wegfall der GEZ ist die obsolet und sie müsste 5,xx/ Monat zahlen.

Uns geht es primär nicht um die 5,xx sondern ums Prinzip, daher wehren wir uns so gut wir es eben können.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: Besucher am 24. Mai 2018, 13:06
...
Bis 2013 war sie von den Gebühren befreit.
Mit Wegfall der GEZ ist die obsolet und sie müsste 5,xx/ Monat zahlen.

Uns geht es primär nicht um die 5,xx sondern ums Prinzip, daher wehren wir uns so gut wir es eben können.

Hallo @scottel, klar, was der fiktive Besucher oben schrieb, hatte natürlich an der Stelle  - wie ja auch die 4 aktuellen Leitverfahren vorm BVerfG sich nicht auf derartige Tatbestände beziehen - solche Konstellationen nicht unmittelbar im Blick.

Darauf bezogen hast Du natürlich recht, und bei einem fiktiven Gerichtsverfahren in dem Zusammenhang wäre für jeden vernünftigen Mensch das Prinzip und wesentlich bis ausschließlich das Prinzip wichtig, und die gesetzliche Grundlage, die diese willkürliche Benachteiligung nun plötzlich erlauben bzw. legitimieren soll, wäre letztlich auch vor dem BVerfG zu überprüfen.

Nur weil der wohlgenährte (Rheinland-Pfalz-) Beck damals öffentlich verkündet hatte, die GEZ werde abgeschafft bzw. (gem. Neusprech) fortan in "Beitragsservice" umbenannt - das dürfte ggf. auch dem BVerfG als Begründung etwas zu dünn sein. Und es gibt ja noch ~ 150 Verfassungsbeschwerden, wo vllt. dies obige Feld schon beackert wird.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: 118AO am 24. Mai 2018, 14:08
für jeden vernünftigen Mensch

..leider findet sich diese Spezies nur auf der Klägerbank und im Zuschauerraum.
Titel: Re: BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
Beitrag von: fliega am 05. Juli 2018, 17:52
für jeden vernünftigen Mensch

..leider findet sich diese Spezies nur auf der Klägerbank und im Zuschauerraum.

In diesem Fall sind die Kläger und Beschwerdeführer aber die Beitragszahler, denn wir müssen die Verfassungswidrigkeit der Landeszustimmungsgesetze und die Aufhebung der Bescheide einklagen.

Zu warm heute - ich kann nicht mehr denken :-)