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  • VERHANDLUNG BVerfG: 16.05.18, 10 Uhr: 16. Mai 2018
  • Fällt aus! VERHANDLUNG BVerfG: 17.05.18, 10 Uhr: 17. Mai 2018

Autor Thema: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05  (Gelesen 170167 mal)

  • Beiträge: 173
@Kurt
Wer sich angemeldet hat, bekommt eine Bestätigung.


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Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Und wie schnell kommt diese Bestätigung.
Habe mich am Freitag angemeldet und noch keine Bestätigung:


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 3.238
Um wieder auf das Thema Verhandlung zurückzukommen:

Was wird verhandelt?

Das BVerfG hat einen Fragenkatalog verschickt, an Staatskanzleien, örR usw. - siehe u.a. unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.0.html

Liegen die Antworten vor?
Können die Kläger Akteneinsicht verlangen?

Was sind die Argumente der Leitverfahren?
Steuer, Ungleichbehandlung und fehlende Normenklarheit dürften schlagende Argumente sein.
Wenn Europarecht angesprochen wird: Macht das Gericht eine Vorlage an den EuGH?

Müssen die laufenden Verfahren bis zu einer Entscheidung ausgesetzt werden?
Werden die Kläger entschädigt?

Welche Fragen müssen gestellt werden?

Bisher kam der örR mit der bloßen Behauptung durch, dass er wichtig wäre. Die Gefahr, die durch einen staatlich gesteuerten Rundfunk ausgeht, wurde bisher gar nicht thematisiert, weil örR angeblich staatsfern sei. Die Gerichte ignorierten alle unsere Argumente gegen eine Wohnungssteuer, das darf nicht wieder passieren. Bölck und Koblenzer sind brilliante Redner, hoffentlich haben die Richter ein offenes Ohr und blinde Augen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 19:43 von Bürger«

s
  • Beiträge: 19
  • was zuviel ist, ist zuviel
Das ist eine gute Nachricht, dass nun bald verhandelt wird  :)  :)  :)


Es stellt sich eine Frage für diejenigen Personen a-z, die aktuell auf ihr Klageurteil warten. Macht es jetzt noch Sinn, nach dem Erhalt des schriftlichen Urteils eine eigene Verfassungsbeschwerde einzureichen?

Diese Frage könnte auch im Thread

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg152644.html#msg152644

gestellt werden, er ist aber geschlossen worden. Für Meinungen wäre ich dankbar.


Edit DumbTV:
Für eine Diskussion hierzu:
Neue Verf.Besch. einlegen trotz BVerfG Termin 05.18, nach abgewiesener Klage?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27050.msg170010.html#msg170010



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. April 2018, 01:11 von DumbTV«

c
  • Beiträge: 1.025
Ein erhöhtes Aufkommen an Anmeldungen für die besuchsweise Teilnahme an der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe kann sicher auch ein politisches Signal setzen über die Bedeutung, die die Angelegenheit in der Bevölkerung hat...  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2018, 21:02 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
...In 22 Seiten legte ich meine Sicht dar und bat auch um eine Aussetzung meiner Klage...

Hinweis:

Kläger mit aktuellen Verfahren könnten im vorliegenden fiktiven Fall ihr Verwaltungsgericht schriftlich, bezugnehmend auf ihren Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gemäß § 94 VwGO, über die hier vorliegende Pressemeldung des BVerfG informieren. Oder auch möglicherweise zusammen mit dem entsprechenden Antrag, falls noch nicht gestellt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2018, 17:39 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.394
Ich hoffe darauf, dass die Rundfunk"gesetze" als von Beginn an unheilbar nichtig erklärt werden und eine vollständige Folgerückabwicklung für alle Betroffenen, einschließlich Schadensersatzpflicht für die vernichteten Existenzen und das durch sie erlitten seelische Leid.
Dem Inhalt wird zugestimmt, sofern es sich auf Rundfunknichtnutzer auswirkt und darüberhinaus all jene Rundfunknutzer einbezieht, die von der durch ihre Rundfunknutzung bedingte Rundfunkbeitragszahlungspflicht zu befreien gewesen wären, aber vom ÖRR nicht befreit wurden.

Zitat
Aber was ich vom BVerfG erwarte, ist eine tiefe Verhöhnung der deutschen Seele, gut verborgen und chiffriert im diffizilen Sprachgebrauch der Juristen, ausgerollt mit sämtlichen Tricks der unverständlichen Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit. Ich erwarte einen weiterer Tritt in Richtung privatisierte Rechtsdurchsetzung, einen weiterer Tritt gegen den absoluten Souverän und einen weiteren kräftigen Klopfer auf das frisch zugeschüttete Grab des demokratischen und sozialen Bundesstaates.
Wo immer es möglich ist, ist das der dafür zu erwidernde, nicht so unbekannte Spruch, wohl indianischer Herkunft:

Zitat
Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden zu Deinen Worten.
Achte auf Deine Worte, denn sie werden zu Deinen Taten.
Achte auf Deine Taten, denn sie werden zu Deinen Handlungen.
Achte auf Deine Handlungen, denn sie werden zu Deinen Gewohnheiten.
Achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden zu Deinem Schicksal.
Heißt in Kurzform, daß sich Deine Gedanken zuerst auf Dich selbst auswirken.


Nachtrag, weil das Thema "Sicherheitskontrolle" erwähnt worden ist:
Dazu passt auch der aktuelle Artikel
Märkische Allgemeine, 08.04.2018
Tausende gefährliche Gegenstände in Brandenburger Gerichten entdeckt
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Tausende-gefaehrliche-Gegenstaende-in-Brandenburger-Gerichten-entdeckt
Dies hier aber bitte nicht vertiefen, da vom Kern-Thema abschweifend.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2018, 17:44 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

f

faust

... and now for something completely different - lasst uns doch mal rechnen  (#):

Am letzten Donnerstag (... früh??? ... nachmittag???) hat Karlsruhe den Termin bekanntgegeben, er sollte sich übers Wochenende nun auch langsam bis zu den öffentlich - rechtlichen Medien rumgesprochen haben.

Zeit für eine kleine Presseschau - sind wir nicht alle  GESPANNT  >:D , OB, WANN und WIE unsere Besten und Unentbehrlichen berichten???


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Glaubst Du ernsthaft daran...

...
Zeit für eine kleine Presseschau - sind wir nicht alle  GESPANNT  >:D , OB, WANN und WIE unsere Besten und Unentbehrlichen berichten???

...dass die Herrschaften vom ÖRR auch nur im Mindesten einen Anlass sehen werden, darüber zu berichten? Rechter als die Sonnenkönige vom ÖRR und die sie stützenden 1001 Kammern der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit kann man doch gar nicht haben, dass das alles zu 1000% "verfassungsgemäß" ist, was sich bisher i. S. "Rundfunkbeitrag" abgespielt hat :->>. Worin also sollte ein entsprechender Anlass dazu bestehen?  Kein Sterbenswörtchen werden die verlieren. Was in den Massenmedien nicht berichtet wird, hat doch bekanntlich auch nicht stattgefunden.


Edit "Bürger" @alle:
Die erfolgende oder nicht erfolgende Berichterstattung von ARD-ZDF-GEZ bzgl. Verhandlung des BVerfG in Sachen "Rundfunkbeitrag" wäre ein eigenständige Thema, welches gut aufbereitet und mit aussagekräftigem Betreff versehen neu gestartet werden könnte, hier aber bitte nicht weiter vertieft werden soll.
Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
und die zum vorgenannten Datum anberaumten Verhandlungen selbst zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2018, 01:15 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

K
  • Beiträge: 2.246
Zitat
Bundesverfassungsgericht                   Karlsruhe, den 9.4.2018 15:20 Uhr
       - Pressestelle -
  1270 E/2 - 605/18

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

bei der mündlichen Verhandlung des Ersten Senats am 16. und 17.5.2018 ist je ein Platz für Sie frei.
Bitte erscheinen Sie an beiden Tagen mit Ihrem gültigen Personalausweis bereits um 9.15 Uhr zur Einlasskontrolle.

 :) :) :)


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

d

denyit

Ich hoffe du kannst Steno und sorgst für ein Protokoll! ;-)


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  • Beiträge: 984
Focus, 09.04.2018
Nachteile für Single-Haushalte und Zweitwohnungen
Ist GEZ verfassungswidrig?
Gericht prüft im Mai den Rundfunkbeitrag

Das Bundesverfassungsgericht prüft am 16. und 17. Mai (jeweils ab 10.00 Uhr) die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Der zweitägigen Verhandlung in Karlsruhe liegen vier Verfassungsbeschwerden zugrunde (1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17).

Weiterlesen unter
https://www.focus.de/finanzen/steuern/nachteile-fuer-single-haushalte-und-zweitwohnungen-ist-gez-verfassungswidrig-gericht-prueft-im-mai-den-rundfunkbeitrag_id_8722932.html


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  • Beiträge: 691
Mein Platz ist auch gesichert - danke BVerfG!


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  • Beiträge: 890
Nach Oberamtsrat Stadtler, der für den Besucherdienst und  Reservierung beim BVerfG zuständig ist, wurde mir heute morgen mitgeteilt, dass es keine freien Plätze mehr für den 16. und 17. Mai gibt. Sowas hätte er noch nicht erlebt: Nach 2 Tagen alles voll, und er hätte noch 90 Mails zu beantworten.

Die beiden Tage im Mai scheinen doch etwas zu den interessanteren BVerfG-Terminen zu gehören :D


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Na, das wären ja einige 100 Teilnehmer.
Beim Tag der offenen Tür des Bundesverfassungsgerichtes, haben wir uns auch den größten
Sitzungssaal ansehen können.

Da ist nicht nur unten bestuhlt, sondern in Foyer mit Übertragung und auf  der Tribüne.

Dies ist ein Bild davon und hier noch sehr sparsam bestuhlt.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Service/Infothek/Bildergalerie_Gebaeude/bildergalerie.html?cms_notFirst=true&cms_docId=7036472

Da passen noch etliche weitere Stühle hinein. Vielleicht einfach selber einen Klappstuhl zur Not mitbringen ;)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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