Wenn ich das richtig sehe (siehe meine Überlegungen im Vorbeitrag), könnte es für Person Y in der gegenwärtigen Situation evtl. geschickt sein, gar nichts mehr zu tun, denn direkt Verfassungsbeschwerde zu erheben, könnte riskant sein. Antrag auf Zulassung der Berufung kostet, und die Erfolgsaussicht (auch der Berufung) ist gering für den Fall, dass das BVerfG nur für die Zukunft entscheidet. Abwarten, und falls nach Ablauf der Rechtsmittelfrist vollstreckt wird, kann man nötigenfalls mittels Vollstreckungsabwehrklage (am VG) Gegenwehr betreiben, sofern das BVerfG hierfür Argumente liefert. Auf das politische Zeichen, das von weiteren Anträgen, Berufung und Verfassungsbeschwerde ausgeht, kann man, denke ich, nunmehr verzichten? Ich hoffe, dass noch Impulse aus dem Forum kommen. Ansonsten ist es immer gut, eine Nacht darüber zu schlafen.