Um wieder auf das Thema Verhandlung zurückzukommen:
Was wird verhandelt?
Das BVerfG hat einen Fragenkatalog verschickt, an Staatskanzleien, örR usw. - siehe u.a. unter
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.0.htmlLiegen die Antworten vor?
Können die Kläger Akteneinsicht verlangen?
Was sind die Argumente der Leitverfahren?
Steuer, Ungleichbehandlung und fehlende Normenklarheit dürften schlagende Argumente sein.
Wenn Europarecht angesprochen wird: Macht das Gericht eine Vorlage an den EuGH?
Müssen die laufenden Verfahren bis zu einer Entscheidung ausgesetzt werden?
Werden die Kläger entschädigt?
Welche Fragen müssen gestellt werden?
Bisher kam der örR mit der bloßen Behauptung durch, dass er wichtig wäre. Die Gefahr, die durch einen staatlich gesteuerten Rundfunk ausgeht, wurde bisher gar nicht thematisiert, weil örR angeblich staatsfern sei. Die Gerichte ignorierten alle unsere Argumente gegen eine Wohnungssteuer, das darf nicht wieder passieren. Bölck und Koblenzer sind brilliante Redner, hoffentlich haben die Richter ein offenes Ohr und blinde Augen.