Dieser oder andere "innovative" Ansätze kamen nicht zur Sprache. Die Verhandlung war von der Grundannahme geprägt, dass der ÖRR in seiner aktuellen Form, Größe und Organisationsform unverzichtbar, alternativlos und notwendig ist. Es bestand scheinbar Konsens darüber, dass daher nun eben eine Zwangsabgabe erforderlich ist; die Debatte ging anschließend um eher technische/juristische Detailfragen.
Was kann durch eine Zwangsabgabe gedeckt werden? Ich kann gleichzeitig max. einen Sender verfolgen, warum bezahle ich also mehrere Sender die zeitgleich senden?
Braucht es diesen gewaltigen ÖRR wirklich zwangsfinanziert?
Netflix kostet 10€ im Monat und ist um welten besser, mein internetanschluss kostet 20€ und bietet mir zugang zu allen informationen die auf Webservern stehen.
@jasonbourne
Es ist richtig. Als allein lebende Person (Single) kann man unter normalen Umständen nur einem Sender gleichzeitig folgen - ich kann auch drei Empfangsgeräte gleichzeitig eingeschaltet haben, aber welchen konsumierenden Vorteil hätte ich dadurch außer wirrwar - und Du bezahlt dennoch nur einen Sender, den, in dessen Bundesland Du lebst (und gemeldet bist). Etwas anderes ist es, wie die 17,50 Euro verteilt werden unter den anderen Sendeanstalten, weil deren Bundesland aufgrund seiner Struktur auf Beihilfen anderer Bundesländer abhängig ist (Länderausgleich). Also ist Deine Annahme, auch andere Sender - und Untersender - mit zu finanzieren nicht ganz abwegig. Natürlich könntest Du auch Sendungen aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt dir anschauen - dann würde (Deine) die Nebenfinanzierung Sinn machen! Aber Du verfolgst ja das Ziel keinen Zwangsbeitrag zu zahlen - und da ist jeder Cent an die ÖRR zu viel!
Und auf eines möchte ich gerne hinweisen. Zwischen den ÖRR und Nexflix (und privaten Sendern) besteht ein Unterschied! Die ÖRR sind alles (Bundes-)Länderanstalten, die privaten Sender bundesweite Einrichtungen - abgesehen mal von den vielen regionalen Radio-Sendern, die aber wiederum nicht in einem Bundesland ihren Sender sitzen haben müssen.
Und die Problematik der Länder-Rundfunkanstalten ist das jeweilige Bundesland selbst! Welches Bundesland gibt seine Landesrundfunkanstalt auf, und damit den politischen Einfluss? Und das weiss auch das Bundesverfassungsgericht und kann sich dahingehend auch nicht einmischen! Aber die Landesrundfunkanstalten müssen wieder auf ihren Bildungs- und Informationsauftrag zurück gestutzt werden und das geht nur, wenn man ihnen das Geld streicht. Baden-Württemberg hat noch eine Besonderheit, weil hier gleichzeitig zwei Rundfunkanstalten betrieben werden mit Sitz in Stuttgart und Baden-Baden. Das rührt noch aus der Nachkriegszeit: die Amerikaner saßen in Stuttgart und gründeten den SDR und die Franzosen saßen in Baden-Baden und gründeten den SWF (heute SWR).
Und da die einzelnen Bundesländer politisch gesehen 'über ihre' Rundfunkanstalten bestimmen wollen, wird es wohl nie zu einem Verschwinden eines der Sendeanstalten kommen - sonst würde ja das wieder eintreten, was vor der BRD schon einmal war.
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)