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Dies und Das! / BVerwG 10 B 20.19 - In Abgabeangelegenheiten ist der Finanzrechtsweg gegeben
« Letzter Beitrag von Bürger am 21. April 2024, 19:09 »ACHTUNG!
Aus dem Zusammenhang gerissene Auszüge von Einzelentscheidungen können ohne tiefergehende Recherche und Belege irreführend sein.
Zur Zuständigkeit der Gerichte siehe u.a. auch unter
Bundesministerium der Justiz
Instanzen und Rechtsmittel
Wie sieht die Gerichtsorganisation zwischen Bund und Ländern aus? Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung eines Gerichts unzufrieden bin und diese überprüfen lassen möchte? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.
https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtssprechung/instanzen/instanzen_node.html
...sowie die einschlägigen Gerichtsordnungen der jeweiligen Gerichtszweige:
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/
Finanzgerichtsordnung (FGO)
https://www.gesetze-im-internet.de/fgo/
plus ergänzend dazu dann u.a. auch:
Gerichtsbarkeit (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtsbarkeit_(Deutschland)
Finanzgerichtsbarkeit (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzgerichtsbarkeit
Es bedürfte insofern für hiesiges Thema wesentlich fundierterer Recherche.
Aus dem Zusammenhang gerissene Auszüge von Einzelentscheidungen können ohne tiefergehende Recherche und Belege irreführend sein.
Zur Zuständigkeit der Gerichte siehe u.a. auch unter
Bundesministerium der Justiz
Instanzen und Rechtsmittel
Wie sieht die Gerichtsorganisation zwischen Bund und Ländern aus? Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung eines Gerichts unzufrieden bin und diese überprüfen lassen möchte? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.
https://www.bmj.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtssprechung/instanzen/instanzen_node.html
Zitat
[...]
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und Behörden bzw. öffentlich-rechtlichen Körperschaften und zwischen diesen Körperschaften untereinander zuständig. In dieser Gerichtsbarkeit entscheiden die Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte als Gerichte der Länder und das Bundesverwaltungsgericht als oberster Gerichtshof des Bundes in letzter Instanz.
Die Finanzgerichtsbarkeit ist als besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig für Streitigkeiten über die Rechtsmäßigkeit von Steuerbescheiden der Finanzämter, aber auch für Zollstreitigkeiten. Es entscheiden die Finanzgerichte als Gerichte der Länder und der Bundesfinanzhof als oberster Gerichtshof des Bundes in letzter Instanz. Diese Gerichtsbarkeit hat als einzige einen lediglich zweistufigen Instanzenzug.
[...]
...sowie die einschlägigen Gerichtsordnungen der jeweiligen Gerichtszweige:
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/
Finanzgerichtsordnung (FGO)
https://www.gesetze-im-internet.de/fgo/
plus ergänzend dazu dann u.a. auch:
Gerichtsbarkeit (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtsbarkeit_(Deutschland)
Finanzgerichtsbarkeit (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzgerichtsbarkeit
Es bedürfte insofern für hiesiges Thema wesentlich fundierterer Recherche.