Es kann sein, dass ich die Änderung im Vollstreckungsrecht noch nicht so ganz verstanden habe.
Ich erinnere mich jedoch an einen Verfahrenstag in einem Verwaltungsgericht, wo ich die Gelegenheit hatte, mit einem Menschen von einer Stadtkasse zu sprechen, der vor mir noch an drei mündlichen Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag teilnehmen musste, was mich verwirrt hat, da ich in meiner Anfechtungsklage nur gegen den WDR geklagt hatte, der aber an diesem Tag zu keinem Verfahren erschien, obwohl er auch zu den drei Verfahren des armen Menschen von der Stadtkasse geladen war. Es ging bei dem Verfahren mit der anwesenden Stadtkasse beispielsweise um eine Anfechtungsklage gegen den Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis, der von der Stadtkasse veranlasst wurde, weshalb diese verklagt wurde.
Wenn ich das richtig verstehe, ändert sich an dieser Situation nur, dass ich jetzt direkt gegen den WDR klagen kann, wenn dieser einen Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis veranlassen sollte, was natürlich mehr Spaß macht. Oder muss man jetzt gegen einen Gerichtsvollzieher klagen, der natürlich auch nichts für den Unrechtsbeitrag kann? Richtig klar ist mir das nicht?
Es bleibt also im Kern scheinbar alles beim Alten, wobei der WDR Beitragsservice jedoch die Möglichkeit hat, gegen einzelne Gegner selbst vorgehen zu können, ohne dass er den Umweg über die Stadtkassen gehen muss. Damit bekommt der WDR nur mehr Macht, wobei eben zu klären ist, wo die Grenzen dieser neuen Machtzuweisung liegen. Es ist auch nicht wirklich nachvollziehbar, weshalb der WDR zu seinem bisherigen Machtpotential jetzt noch mehr Macht bekommen hat, weshalb man sich schon fragen muss, ob die Macht des WDR in NRW mittlerweile so groß geworden ist, dass sich die Abgeordneten im Landtag nicht mehr trauen, dem WDR irgendetwas abzuschlagen, weil sie Angst vor der Macht des WDR haben.
Da wir immer noch (zumindest offiziell) in einem demokratischen Rechtsstaat und nicht in einer fundamentalistischen Mediokratie leben, bleibt also zu klären, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um gegen diese neue Machtzuweisung vorgehen zu können, da diese neue Macht des WDR rechtlich nicht begründbar ist. Eine Entlastung der Stadtkassen wird zudem wahrscheinlich nicht erreicht, da die neue Reglung nicht verbietet, die Stadtkassen im Rahmen von Amtshilfeersuchen weiterhin zu belästigen. Das Ganze läuft letztendlich nur darauf hinaus, dass sich die Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks irgendwann einmal am Wannsee oder einem anderen Ort treffen, um über die Endlösung der Menschen in den über drei Millionen Haushalten (Jahresbericht Beitragsservice 2021, S. 21) zu beraten, die den Rundfunkbeitrag immer noch in aktiver Weise bekämpfen.
Edit "Bürger": Zu obigem Beitrag der Hinweis, dass im Falle einer Vollstreckungsabwehr der Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher weniger "gegen den Gerichtsvollzieher geklagt" wurde/ wird, als vielmehr z.B. im Rahmen eines einstweiligen (EIL-)Rechtsschutzverfahrens am zuständigen Verwaltungsgericht und zwar gegen die für das "Vollstreckungsersuchen" zuständige "Landesrundfunkanstalt" - vgl. hierzu insbes. Bundesländer wie Sachsen oder Bayern und diesbezügliche Boards/ Threads.
Edit "Bürger" @alle: Vorsorgliche Bitte, hier im Thread in allererster Linie dessen eigentliches Kern-Thema zu behandeln, welches da lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
und welches im Einstiegsbeitrag benannten Gesetze sowie die sich daraus ergebenden konkreten vollstreckungsrechtlichen Konsequenzen zum Gegenstand hat.
Moderation/ Kürzung/ Löschung von darüber hinausgehenden Beiträgen bleibt vorbehalten.
Derlei Themen bitte wenn, dann in gut aufbereiteten eigenständigen Threads mit aussagekräftigem Thread-Betreff gesondert vertiefen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.