Einen Unterlassungsanspruch hat man nicht [...] gegen eine Vollstreckungsmaßnahme.
Dies ist so nicht richtig. Der Unterlassungsanspruch besteht sehr wohl, wenn der Vollstreckungsmaßnahme nicht die im Gesetz genannten Voraussetzungen zugrundeliegen, also der Leistungsbescheid oder ein vollstreckbarer Titel nicht vorliegt (es gibt noch zahlreiche andere Gründe, das würde jetzt aber hier zu weit vom eigentlichen Thema abschweifen).
Da Festsetzungsbescheide über Rundfunkbeiträge regelmäßig keinen Leistungsbescheid beinhalten, sie nennen ja noch nicht einmal einen Zahlungsempfänger und dessen Bankverbindung, besteht hier ein Unterlassungsanspruch. Gleiches gilt für den Fall, daß verjährte Forderungen vollstreckt werden sollen oder Forderungen aus Festsetzungsbescheiden, die dem Schuldner nicht bekanntgegeben wurden, weil er sie schlichtweg nicht erhalten hat.
Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Unterlassungsanspruch gegen die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gerichtlich geltend gemacht wird. In einem abgeschlossenen Fall, in dem die Gemeinde Schwalmtal (Kreis Viersen) auf Unterlassung der Vollstreckung verklagt wurde, hat der WDR daraufhin die Vollstreckung eingestellt, das Vollstreckungsersuchen an die Gemeindekasse zurückgezogen und sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Maßgeblich war hier die Tatsache, daß ein Festsetzungsbescheid, aus dem vollstreckt werden sollte, dem Schuldner nicht zugegangen war.
Es sei noch einmal deutlich darauf hingewiesen, daß sich der Unterlassungsanspruch nicht gegen einen Verwaltungsakt richtet (das wäre dann eine Anfechtungsklage und ist erst nach dem durchgeführten Widerspruchsverfahren zulässig), sondern gegen ein Handeln einer Behörde bzw. öffentlich-rechtlichen Institution, mit dem ohne ausreichende gesetzliche Grundlage oder in rechtswidriger Weise in die Handlungsfreiheit des Bürgers eingegriffen wird.
Edit "Bürger" @alle: Bitte hier den Unterlassungsanspruch nicht weiter vertiefen, sondern wenn, dann bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Ein Beispiel eines - wohlgemerkt: erfolgreich geltend gemachten! - "öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs" (noch dazu in NRW!) wurde im Forum bereits vor Jahren (2015!) dokumentiert - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0
Hier wie überall im Forum bitte nur noch weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.