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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: Kurt am 19. Oktober 2022, 21:43

Titel: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Kurt am 19. Oktober 2022, 21:43
Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 84 vom 14.12.2021 Seite 1345 bis 1408


Achte Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung VwVG
Vom 1. Dezember 2021
Zitat
Artikel 1
Die Ausführungsverordnung VwVG vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 787), die zuletzt durch Verordnung vom 12. Mai 2020 (GV. NRW. S. 348) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach der Angabe „Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW“ die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2003 (GV. NRW. S. 156, ber. 2005 S. 818) in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.
[..]
c) Absatz 3 wird Absatz 2.

d) Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„(3) Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen der in § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW genannten Art wahr.

Zitat
㤠25
Übergangsregelung für den Westdeutschen Rundfunk Köln

(1) § 3 Absatz 3 ist vorbehaltlich des Absatzes 2 erst ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. § 4 Nummer 31 tritt am 1. Januar 2026 außer Kraft.

(2) Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 ist § 3 Absatz 3 nur in nach Satz 2 näher zu bestimmenden Gerichtsbezirken der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzuwenden. Das für Justiz zuständige Ministerium bestimmt diese Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die weiteren Einzelheiten durch Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium, dem für Inneres zuständigen Ministerium sowie der Staatskanzlei. Eine Anwendung auf alle Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab dem 1. Januar 2024 ist dabei anzustreben. § 4 Nummer 31 findet in diesen Fällen keine Anwendung.“

15. Der bisherige § 25 wird § 26 und dessen Satz 2 wird aufgehoben.
Quelle: Achte Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung VwVG vom 1. Dezember 2021
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19995&vd_back=N1351&sg=0&menu=0


Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW)
Zitat
§ 3 (Fn 5)
Besondere Vollstreckungsbehörden
(1) Die nachfolgend aufgeführten Stellen nehmen die Aufgabe der Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der ihnen zustehenden Geldforderungen der in § 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW genannten Art wahr:
[..]
(3) Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen der in § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW genannten Art wahr.
Quelle: Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000352


Link-Auswahl zu diesem Thema:
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36609.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609.msg225222.html#msg225222
Erste deutsche Stadt treibt keine GEZ-Gebühr mehr ein (Balve) [dafür der GV] (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37896.0
Haseloff will Kommunen Vollstreckung d. Rundfunkbeitrags abnehmen [nun GV] (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37920.0
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Spark am 19. Oktober 2022, 22:47
Nun, zumindest kann der WDR dann bei Haftfällen nicht mehr behaupten, dass er nichts davon gewußt hätte, oder dass er für die Vollstreckungsmaßnahmen nicht verantwortlich sei.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: pinguin am 19. Oktober 2022, 23:32
Das beißt sich mit den Aussagen des EuGH; siehe Thema

EuGH C-34/02 - Begriff "öffentliche Verwaltung" ist unionsweit vereinheitlicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36275.0

wonach auch öffentliche Medien kein der Teil der "öffentlichen Verwaltung" sind und insofern über keine hoheitlichen Befugnisse verfügen.

bzw. auch

EuGH C-645/19 -> EU-Generalanwalt -> "Verwaltungsbehörden sind staatsnah"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34793.0

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Europarecht“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde“.
Bitte sich vor der Beitragserstellung überlegen, ob dieser zu dem hier diskutierten Thema passt, die Diskussion bzw. den Diskussionsfluß in diesem Thread fördert und den Forumsmitgliedern eine Unterstützung zum GEZ-BOYKOTT bieten könnte.
Eine ständige Korrektur kann auch die Moderation an die Grenzen ihrer Kapazität bringen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: pjotre am 20. Oktober 2022, 10:55
Aufgenommen in Sammelgutachten "Metastudie LIBRA":
(diese Erstfassung hat noch ein paar Kleinfehler - behoben in der Endfassung)
Zitat
*BAS5.   Dürfen ARD-Medienunternehmen eine Vollstreckungsbehörde sein?
2 Grenzbereiche: In NRW wird der WDR zur "Vollstreckungsbehörde". In Berlin betätigte sich das Verwaltungsgericht als Vollstreckungs-Amtshile.
*NEU 2022-10-20 cv!

BAS5.a) Das hat die menschliche Genetik so in sich: Kurz vor dem Scheitern brennen die letzten Sicherungen durch.
Das gilt beispielsweise für die Inkassobemühungen.

Laut Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 18. Juli 2018 ist die Rundfunkabgabe das Entgelt für eine Nutzen durch Nutzung.
In den angeblich nur wenigen Ausnahmen der Nichtzuschauer sei es für den "Nutzen in Form der 'Möglichkeit' der Nutzung". Juristengeist ist erfinderisch? Es gibt da immer eine deduktorische Brücke zum vorher fixierten Wunschergebnis? - Mehr dazu: Siehe Abschnitt BAS4.

Die 9 ARD-Landesanstalten dürften die einzigen 9 Medienunternehmen des Planeten sein, die ein Abonnement-Entgelt für Mediennutzung darüber hinaus in Selbsttitulierung vollstreckbar erklären können.
Näheres: Siehe Abschntit UBFD.

BAS5.b) Originell war der RBB Berlin-Brandenburg im Jahr 2022: Vollstreckungs-Amtshilfe durch eine Verwaltungsrichterin.

Die Einzelrichterin deduzierte mit viel Rechtsprechung ihre Berechtigung der Amtshelferin für Vollstreckung. Das war derart ungewphnt, dass sie nicht einmal ein Bankkonto angab, auf das der Bürger zur Abwendung der Vollstreckung einzahlen könnte. Richtig, die Gerichtskasse war nicht darauf vorbereitet, an Stelle des RBB die Rundfunkabgabe zu kassieren. Der RBB konnte nicht benannt werden, da er ja nicht Vollstreckungsbehörde ist. Also erfolgte ulkigerweise eine Vollstreckungsandrohung seitens der Person der Einzelrichterin, ohne eine Einzahlungsweg zu benennen.
ARD-Anstalt als Vollstreckungsbehörde: Dazu mehr im nächsten Absatz für den WDR in NRW.

Das etwas Belustigende am Berliner Vorgang war, dass der Bürger die Zahlung der RBB-Bagatellforderung gar nicht verweigerte. Er hatte nur die Zahlung davon abhängig machte, dass die Richterin eine - nach Meinung des Bürgers - verletzte Richterinpflicht für das betreffende Verfahren zu heilen habe, damit dem Bürger eine Beweiskraft für Anderweitiges, nämlich für Straftaten im ARD-Umfeld. geliefert werde.

Kulanterweise zahlte der Bürger dann trotz Nichterfüllung der von ihm behaupteten Richterin-Pflicht. Auf die Pflichterfüllung verzichtete er aber nicht. Natürlich muss es immer so sein, dass keiner Gerichtsperson auch nur die geringste Erwägung der Strafverfolgungs-Vereitelung unterstellt werden darf - so die Meinung des Bürgers.

Damit sind wir mitten im Vorgang der Strafrechtskandal-Erörterung seit Ende Juni 2022. Ja, es ging um Beweismittel in diesem Kontext. . Beigelegt war dieser Berliner Vorgang jedenfalls bis Oktober 2022 nicht. Der Bürger verzichtete nicht auf die Überlassung der Beweismittel über gemutmaßte ARD-Straftaten. Damit ist klargestellt, wie sehr das Recht der Selbsttitulierung die Grenze desjenigen überschreitet, was ein Medienunternehmen ausgewogen vollziehen kann, das zudem nicht dienstherrenfähig ist, also keine Mitarbeiter mit Beamtenstatus ausstatten kann.

BAS5.c) In Nordrhein-Westfalen wird der WDR zur Vollstreckungsbehörde.

Nach dem vorstehenden Beispiel ist die Bedenklichkeit der Grenzziehung für Medienunternehmen verdeutlicht worden. Nun wird kommentarlos die veränderte Rechtslage in NRW zitiert:

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2021 Nr. 84 vom 14.12.2021 Seite 1345 bis 1408 Achte Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung VwVG. Vom 1. Dezember 2021.
" Artikel 1 Die Ausführungsverordnung VwVG vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 787), die zuletzt durch Verordnung vom 12. Mai 2020 (GV. NRW. S. 348) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
' 1. In § 1 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach der Angabe „Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW' die Wörter 'in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2003 (GV. NRW. S. 156, ber. 2005 S. 818) in der jeweils geltenden Fassung' eingefügt.
[...] (3) Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen der in § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW genannten Art wahr.“

Achte Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung VwVG vom 1. Dezember 2021
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19995&vd_back=N1351&sg=0&menu=0
§ 25 Übergangsregelung für den Westdeutschen Rundfunk Köln [...]
"(2) Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 ist § 3 Absatz 3 nur in nach Satz 2 näher zu bestimmenden Gerichtsbezirken der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzuwenden. Das für Justiz zuständige Ministerium bestimmt diese Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die weiteren Einzelheiten durch Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium, dem für Inneres zuständigen Ministerium sowie der Staatskanzlei. Eine Anwendung auf alle Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab dem 1. Januar 2024 ist dabei anzustreben.“

Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000352
" § 3 (Fn 5) Besondere Vollstreckungsbehörden
(1) Die nachfolgend aufgeführten Stellen nehmen die Aufgabe der Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der ihnen zustehenden Geldforderungen der in § 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW genannten Art wahr: [..]
(3) Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen der in § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW genannten Art wahr.

BAS5.d) Wie ist die Regelung in NRW zu deuten?
Eine entsprechende Analyse ist nicht Aufgabe dieser Seiten. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die formelle Rechtsgrundlage für die Rundfunkabgabe in NRW seit Jahren von Bürgern durch Rechtsstreite betritten wird. Damit gibt es zwei naheliegende Erwägungen:

(1) Entweder haben wir hier eine zusätzliche Grenzenüberschreitung in Sachen Vollstreckung.
(2) Oder aber, hier wird nur der bisherige Rechtsmangel aufgehoben.

Der Fall (2) wäre besonders interessant. Dies könnte ja bedeuten, dass alle bisherige Rundfunkabgabe-Vollstreckung für den WDR unzulässig war. Dies würde ferner bedeuten, dass sämtliche diesbezüglichen Rechtsstreite - wohl ausnahmslos abgewiesen - eine 100-Prozent-Quote für richterliche Fehlurteile darstellen würde.

BAS5.d) Es ist auch am EU-Recht zu messen:
EuGH C-34/02 : Der Begriff "öffentliche Verwaltung" ist unionsweit vereinheitlicht
wonach auch "öffentlich-rechtliche" Medien kein der Teil der "öffentlichen Verwaltung" sind und insofern über keine hoheitlichen Befugnisse verfügen können, so dass entsprechende Ermächtigung rechtlich nicht gestützt ist.

Ferner EuGH C-645/19 : EU-Generalanwalt: "Verwaltungsbehörden sind staatsnah".
Die angeblich "staatsfernen" ARD, ZDF usw. können nicht zugleich als "Behörden" gelten. Es geht nur das eine oder das andere: Entweder sie gelten als "Staatsfunk" oder es besteht Unzulässigkeit der Sonderrechte für das "Abonnement"-Inkasso.

BAS5.e) Schlussfolgerung: Die Abonnement-Gebühren für ARD, ZDF usw. müssen auf das zivile Recht umgestellt werden.
Einklagen und zivilrechtliche Vollstreckbarkeit würde dann einen vorherigen Abonnement-Vertrag erfordern. Die Sonderrechte für ARD, ZDF usw. sind ein Relikt der Rechtslage seit 1933 und sie überfordern in Sachen "Rechtsstaatlichkeit" diese Medienunternehmen nach Meinung des Autors seit Jahren und Jahrzehnten.

Wir benötigen die Rückkehr zur Informationsfreiheit, wie sie insoweit zum letzten Mal 1932 bestand: Artikel 5 Grundgesetz, leider erst geschaffen und in Kraft getreten, als die staatsnahen Sender der Jahre seit 1946 bereits ein potisiches Faktum geworden waren.

Anzumerken ist, dass aber selbst in der NS-Zeit nicht gewagt wurde, Rundfunkabgabe der staatsnahen Medien auch von Nicht-Nutzern zu verlangen. Diese Genialität des Unvorstellbaren ist eindeutig eine steigernde Fehlleistung der ARD- und Bundesländer-Juristen, in Kraft getreten seit 2013.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Sammelgutachten“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde“.
Bitte sich vor der Beitragserstellung überlegen, ob dieser zu dem hier diskutierten Thema passt, die Diskussion bzw. den Diskussionsfluß in diesem Thread fördert und den Forumsmitgliedern eine Unterstützung zum GEZ-BOYKOTT bieten könnte.
Eine ständige Korrektur kann auch die Moderation an die Grenzen ihrer Kapazität bringen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Markus KA am 20. Oktober 2022, 17:08
IN NRW ENDET DIE VOLLSTRECKUNG DES RUNDFUNKBEITRAGES DURCH DIE STADTKASSEN!
(nun müssen sich die Gerichtsvollzieher mit den Beitragsverweigerern rumärgern)

Ob dies eine Erfolgsmeldung für den GEZ-BOYKOTT sein könnte - und Haftbefehl Ade?

Am Beispiel der Stadt Eschweiler:
Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
Vorlage 051/22
Zitat
Gemäß der Achten Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung des Verwaltungsvollstreckungs-gesetzes NRW (VO VwVG NRW) vom 01.12.2021 wird die Zuständigkeit für die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge spätestens ab dem 01.01.2026 von den Kommunen auf den WDR übergehen, der gemäß § 3 Abs. 3 VO VwVG NRW selbst zur besonderen Vollstreckungsbehörde bestimmt wurde, um eigenständig mit Hilfe der Gerichtsvollzieher*innen vollstrecken zu können.

Der Wegfall der Vollstreckung für den WDR bedeutet für die Stadt Eschweiler als Vollstreckungsbehörde eine durchaus willkommene Entlastung, da der pauschale Kostenbeitrag je Vollstreckungsersuchen in Höhe von derzeit 37,00 Euro den tatsächlichen Kosten- und Arbeitsaufwand nicht abdeckt.

Neue Vollstreckungsakten im Jahr 2021 insgesamt = 8.348 Akten

hierin enthaltene neue fremde Ersuchen des WDR      889 Akten (= 10,65 % von 8.348 Akten)

Der vorgenannte Anteil samt der daraus resultierenden Vor- und Nacharbeiten, wie z.B. die monatliche digitale Übermittlung und Einspielung der Vollstreckungsakten in die Finanzsoftware „infoma newsystem kommunal“ sowie die monatlichen Abrechnungen mit dem WDR, würden bei Aufgabenverlagerung in Gänze entfallen.

Ausgehend vom derzeitigen Personalbestand im Bereich der Vollstreckung entspricht dies einer Arbeitsentlastung in Höhe von 0,96 Stellen pro Jahr.


https://rat.eschweiler.de/bi/vo0050.php?__kvonr=10699 (https://rat.eschweiler.de/bi/vo0050.php?__kvonr=10699)

"Nicht abgedeckt" könnte bedeuten, dass der Aufwand beim Eintreiben der Forderungen trotz Digitalisierung deutlich größer und der Erfolg deutlich geringer war, als gewohnt.
Möglicherweise haben doch mehr Betroffene ihre Rechte genutzt, als man in den Stadtkassen gewohnt war.

Somit hat sich das Thema Vollstreckung durch die "Stadtkasse" (Anm.: der verantwortliche Behördenleiter ist der Bürgermeister) in NRW erledigt.
Betroffene in NRW brauchen sich nun "nur" noch mit dem Thema "Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher" befassen.

Hinweis: Auch bei einem Gerichtsvollzieher könnte der Aufwand beim Eintreiben der Forderungen deutlich größer und der Erfolg deutlich geringer werden, als gewohnt.

Die unrentable Arbeit wurde lediglich ausgelagert, diese dürfen jetzt die Gerichtsvollzieher erledigen.
Die Freude der Gerichtsvollzieher über den neuen Vollstreckungsbonus dürfte sich, angesichts der allgemeinen aktuellen kritischen Lage, in Grenzen halten.
Querverweise zu themenverwandte Beiträge:
Kleine Anfrage BW: Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34516.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34516.0.html)
Kleine Anfrage BW: Vollautomat. Festsetzungsbescheide u. Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32538.0.html (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32538.0.html)
 


Wie bereits in einem vorherigen Beitrag erwähnt, könnnten sich nun die Stadtkassern in NRW der Verantwortung bei Haftbefehlen entzogen haben. Nun könnte allein der WDR für einen Haftbefehl bei Forderungen von Rundfunkbeiträgen zu 100% verantwortlich sein.

Ob es dann noch in NRW ein Haftbefehl wegen Rundfunkbeitrag geben wird?

Es wird sich zeigen, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, wenn man andere Bundesländer mit ähnlichen Vollstreckungsstrukturen vergleicht.

Man darf auch gespannt sein, ob der Beitragsservice schon die vorgeschriebene Datenübertragung zu den Amtsgerichten in NRW eingerichtet hat:
SWR kann Rundfunkbeiträge in Baden-Württemberg zurzeit nicht eintreiben (05/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36050.0
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: ope23 am 20. Oktober 2022, 17:47
Diese Maßnahme ist rein politisch aus zwei Gründen:

1. Derzeit weiß jede Stadtkasse, dass der Rundfunkbeitrag durch seine abgabenrechtliche Konstruktion den Rechtsrahmen sprengt.
Es gibt zuviele Mitwisser.

Später sind es nur noch ein paar Hundert Gerichtsvollzieher (GV), denen die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung egal sein kann, solange sie halt ihre Gage kriegen. Das wird eine richtige Hinterhofvollstreckung.

2. Wenn nur noch willfährige GV agieren, gibt es keine nervigen Stadtkämmerinnen (Z*ssen) oder bockigen Bürgermeister (B*rken) mehr.

In der DDR gab es die Lehre von "Staat und Partei" - ja, es gab massiv Doppelstrukturen.

Nun wird wohl die Lehre von "Staat und Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk" umgesetzt werden? Die Landesparlamente sind schon entmachtet. Diese mussten diesen Änderungen im Verwaltungsrecht automatisiert "zustimmen", weil das Bundesverfassungsgericht es so von ihnen verlangt in Sachen Rundfunkfinanzierung.

Ich traue mich noch nicht, im bekannten Buchtitel von E. Kogon die zwei schlimmen Buchstaben durch "GEZ" zu ersetzen. Aber denken tue ich das schonmal...

Und wenn der deutsche ÖRR in dreißig Jahren dann endlich Geschichte geworden ist, werden Zeithistoriker sich verwundert die Augen reiben, wie eine Staatverwaltung das sie tragende geniale Grundgesetz so entwerten konnte. Man wird Szenen wie plötzliche Ohnmachtsanfälle im Gerichtsgebäude oder die Einbuchtung von Mutter mit Baby in der Zelle als Docutainment nachspielen.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: NichtzahlerKa am 20. Oktober 2022, 19:50
Ich würde mal sagen das geht nun wirklich völlig am Rechtsschutz vorbei. Ich würde als NRW-Bewohner Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Es ist nicht Aufgabe des Bürgers ständig Vollstreckungsabwehrklagen gegen eine sich selbst bedienende "Behörde" zu leisten, die die Beiträge selbst erfindet, tituliert und vollstreckt! Und sich dann DARAN noch üppig weit über öffentlicher Hand mit Gehalt, Pension und Boni bedient. Wo sind wir denn bitte?
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 20. Oktober 2022, 20:24
Ich schnalle nicht, wozu das gut sein soll. Haben die Kommunen darauf gedrängt, weil sie zuviel Arbeit mit dem Fremdinkasso hatten?
Und was hat der WDR davon? Doch auch mehr Arbeit und mehr Kosten.
Und der Zwangsbeitragsverweigerer hat jetzt weniger Ungemach, weil ja der WDR erstmal rausfinden muß, ob und wo der Verweigerer sein Konto hat, ein Aussitzen der Forderung meines Erachtens leichter wird.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Kurt am 20. Oktober 2022, 21:16
Ich schnalle nicht, wozu das gut sein soll. [..]
Und was hat der WDR davon? Doch auch mehr Arbeit und mehr Kosten.
Und der Zwangsbeitragsverweigerer hat jetzt weniger Ungemach, weil ja der WDR erstmal rausfinden muß, ob und wo der Verweigerer sein Konto hat, ein Aussitzen der Forderung meines Erachtens leichter wird.

Nicht verwirren lassen: es ist zwar von "Gerichtsbezirken" die Rede aber da geht es IMHO ja nicht um die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers (GV) durch den WDR sondern um einen räumlichen Bereich innerhalb dem der WDR zunächst andere Rechte hat als in anderen räumlichen Bereichen (Gerichtsbezirken).

Es geht darum, dass der WDR künftig in manchen - nennen wir es - "Gegenden" SELBST Vollstreckungsbehörde ist. Mit allen dazugehörenden Rechten!
Meint die dürfen dadurch SELBST z. B. bei der Rentenversicherung Auskünfte einholen um dann z. B. Konto- oder Lohnpfändung SELBST zu veranlassen/durchzuführen.
Das ist heute in Baden-Württemberg (SWR) und Sachsen (MDR) schon so. Siehe jeweiliges Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz.
Hier finden die sich:
Verwaltungsverfahrensgesetze: https://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htm
Kosten- und Durchführungsverordnungen zu den VwVG der Länder: https://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg-kosto_laender.htm

Man kann über die Beweggründe des "Gesetzgebers" nur spekulieren; z. B. welcher Tom da so lange gebohrt hat bis das dicke Brett durch war...  8)
PS: "man" sollte bereits mal in anderen Bundesländern Augen und Ohren offen halten (Landtage: Parlamentsdokumente usw.)
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Spark am 20. Oktober 2022, 21:20
Hoheitliche Maßnahmen, welche teils erhebliche rechtliche Folgen bis hin zum Freiheitsentzug nach sich ziehen können, werden einem "staatsfernen" Unternehmen übertragen. Einem Unternehmen, welches nicht einmal über Beamte verfügt und auch keiner ordnungsgemäßen Fachaufsicht untersteht?

Auch wenn ich in rechtlichen Dingen nur ein Laie bin, halte ich diese Änderung für hochgradig verfassungswidrig.
Außerdem kann dadurch ein faires und neutrales Vollstreckungsverfahren gar nicht mehr sichergestellt werden, da bei dieser Konstellation von Befangenheit ausgegangen werden muß.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Kurt am 20. Oktober 2022, 21:23
Hoheitliche Maßnahmen, welche teils erhebliche rechtliche Folgen bis hin zum Freiheitsentzug nach sich ziehen können, werden einem "staatsfernen" Unternehmen übertragen. Einem Unternehmen, welches nicht einmal über Beamte verfügt und auch keiner ordnungsgemäßen Fachaufsicht untersteht? [..]

Nein - keinem "Unternehmen"***, sondern lt. WDR-Gesetz einer "Anstalt des öffentlichen Rechts" mit dem zugestandenen Recht der Selbstverwaltung.

Gesetz über den 'Westdeutschen Rundfunk Köln' (WDR - Gesetz)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000044
Zitat
§ 1 (Fn 23)
Name, Rechtsform, andere Rundfunkunternehmen

(1) Das Rundfunkunternehmen "Westdeutscher Rundfunk Köln" (WDR) ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Anstalt hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.
[..]


Edit "Bürger": Hervorhebungen durch mich.
***"(öffentlich-rechtliches) Unternehmen" und "Anstalt des öffentlichen Rechts" schließen einander offensichtlich nicht aus - wie ja auch aus dem Wortlaut des WDR-Gesetzes selbst hervorgeht, in welchem beides im gleichen Atemzug genannt wird. Die "Rechtsform" des Unternehmens soll demgemäß die "Anstalt des öffentlichen Rechts" sein. Siehe darüber hinaus auch die "Unternehmens"-Seite des WDR im u.a. unter

https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/index.htmlKomischerweise findet sich ja auf der web-Präsenz des WDR - außer vielleicht an dezentralen Stellen wie z.B. im Impressum - nichts zur "Anstalt des öffentlichen Rechts" und schon gar nichts zu "Behörde", geschweige denn zu einer "Vollstreckungsbehörde" und wer deren "Behördenleiter" sein soll usw.
Das wird wohl noch Kreise ziehen... ::) ;)
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: pinguin am 20. Oktober 2022, 23:59
Das passt doch alles vorne und hinten nicht?

Will, bzw. soll, der WDR selbst Vollstreckungsbehörde sein, damit also Teil des Staates, hat er staatliche Einflussnahmen selbst hinzunehmen und darf seinerseits gegenüber allen anderen keine staatliche Einflußnahme realisieren; es kollidieren hier schlicht Art 5 GG mit Art 10 EMRK in Auslegung durch den EGMR.

EGMR -> Art 10 EMRK -> Öffentliche Gewalt kann sich nicht auf d. Artikel stützen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36589.0.html

Und, übrigens, sei daran erinnert, daß

jurist. Personen d. öffentl. Rechts > kein Anspruch auf Grundrechte Art 1-17 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21498.msg205542.html#msg205542

haben.

Will, bzw., soll, der WDR selbst Vollstreckungsbehörde sein, kann doch das auch nicht greifen? ->

BVerfG 1 BvR 341/93 - ÖRR nur Anspruch auf Art 5 Abs 1 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33746.msg205520.html#msg205520
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Bürger am 21. Oktober 2022, 00:16
Es geht darum, dass der WDR künftig in manchen - nennen wir es - "Gegenden" SELBST Vollstreckungsbehörde ist. Mit allen dazugehörenden Rechten!
Meint die dürfen dadurch SELBST z. B. bei der Rentenversicherung Auskünfte einholen um dann z. B. Konto- oder Lohnpfändung SELBST zu veranlassen/durchzuführen.
Das ist heute in Baden-Württemberg (SWR) und Sachsen (MDR) schon so. Siehe jeweiliges Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz.
Mir ist aus mehreren dutzend Vollstreckungsfällen in Sachsen bislang nicht zu Ohren gekommen, dass MDR jemals "selbst z. B. bei der Rentenversicherung Auskünfte" eingeholt hätte, "um dann z. B. Konto- oder Lohnpfändung SELBST zu veranlassen/durchzuführen". Derlei Drittauskünfte wurden meinem bescheidenen Kenntnisstand nach wenn, dann immer vom MDR beim Gerichtsvollzieher beauftragt - siehe dazu u.a. auch beispielhafte Vollstreckungsersuchen u.a. unter
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0
Die dortige Formulierung könnte aufgrund mglw. fehlerhafter Kommasetzung missverständlich sein und so klingen, als ob MDR dem GV mitteilt, was MDR selbst direkt beantragen würde - ergibt aber keinen Sinn, das dem GV mitzuteilen. Überdies ist aus mindestens einem Fall bekannt, dass der GV die Drittauskünfte wie beantragt eingeholt und an MDR weitergegeben hat.

Man kann über die Beweggründe des "Gesetzgebers" nur spekulieren; z. B. welcher Tom da so lange gebohrt hat bis das dicke Brett durch war...  8)
PS: "man" sollte bereits mal in anderen Bundesländern Augen und Ohren offen halten (Landtage: Parlamentsdokumente usw.)
Das sollte hier aber auch jemand Fleißiges für den Gesetzeswerdegang in NDR mal recherchieren... Danke ;)
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Kurt am 21. Oktober 2022, 00:21
@Bürger: ob das der MDR in Sachsen schon gemacht hat oder nicht ist doch (hier) nicht die Frage: Fakt/Frage ist doch was eine "Anstalt des öffentlichen Rechts" lt. dem jeweiligen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz machen darf
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Bürger am 21. Oktober 2022, 00:29
Da scheint NRW momentan mglw. (noch?) das einzige Bundesland zu sein, in dessen Landes-VwVG die Landesrundfunkanstalt nun explizit als Vollstreckungsbehörde ausgewiesen ist. Im SächsVwVG steht nichts explizit bzgl. "Mitteldeutscher Rundfunk"/ "Landesrundfunkanstalt" oder überhaupt irgendwas von "Rundfunk"...
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/2655/39529.html
...was mglw. der Grund für diesbezügliche "Zurückhaltung" ist.
Eine "Ausführungsverordnung" oder "Durchführungsverordnung" o.ä. zum SächsVwVG schein es nach bisherigem Kenntnisstand und aktueller Kurzrecherche nicht zu geben. Der Fall Sachsen/ MDR sollte hier aber auch nicht weiter ausgeweitet werden.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Spark am 21. Oktober 2022, 00:42
@Kurt

Dass der WDR das Recht zur Selbstverwaltung hat, ist natürlich unbestritten.
Aber hier geht es nicht mehr um Selbstverwaltung, sondern um Hoheitsverwaltung im Außenverhältnis. Und dafür fehlt dem Rundfunk einfach die Kompetenz, weil der Gesetzgeber es schlicht versäumte, diese auch zu begründen.

Ich möchte dazu einen Abschnitt aus der Streitschrift von Dr. Hennecke zitieren, weil er es sehr verständlich erläutert hat. Er ist zwar etwas länger, aber ich halte ihn schon für wichtig. Und soviel ich weiß, ist dieser Punkt auch noch nie wirklich Gegenstand eines Gerichtsverfahrens gewesen und damit noch nicht endgültig geklärt.

Zitat
3. Der Mangel  an Vollzugskompetenz

Die Rundfunkanstalten haben für den Erlaß der "Festsetzungsbescheide" keine Vollzugskompetenz. Der jeweilige Landesgesetzgeber hat es versäumt, die hierfür nach Verfassungsrecht erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen.

Hoheitsakte können nur von öffentlichen Behörden gesetzt werden, deren Hoheitsgewalt durch Gesetz begründet ist und die dem demokratischen Legitimationszusammenhang unterliegt.
Der hoheitliche Zugriff des Südwestrundfunks mag zwar in § 10 Abs. 5 des jeweiligen Landesgesetzes zum RBStV seine Rechtsgrundlage haben. Aber diese Rechtsgrundlage reicht nicht aus. Durch die Landesgesetze zum RBStV vom 2011 ist gegenüber dem früheren Rechtszustand seit 2013 eine neue Rechtslage entstanden. Konnte früher die Rundfunkabgabe als "Gebühr" im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen und freiwillig begründeten Anstaltsnutzungsverhältnisses und aufgrund der Selbstverwaltungskompetenz des Rundfunks erhoben werden, wird jetzt die Rundfunkabgabe ohne jedes Anstaltsnutzungsverhältnis allein aufgrund des Tatbestandes, daß jemand eine Wohnung hat, erhoben.
Die Rechtsnatur der Abgabe und der Abgabentatbestand haben sich vollständig verändert. Die Rundfunkabgabe wird jetzt als landesrechtliche Abgabe unabhängig von der Rundfunknutzung erhoben. Die Abgabepflicht trifft auch Personen, die zwar eine Wohnung haben, aber keinen Rundfunk empfangen. Der Vollzug einer derartigen Abgabeverpflichtung aller Wohnungsinhaber ist damit nicht mehr Selbstverwaltung des Rundfunks, sondern Hoheitsverwaltung im Außenverhältnis, da der Verwaltungsvollzug alle Bürger jenseits der Rundfunkselbstverwaltung trifft. Der Vollzug der Rundfunkabgabe ist damit Vollzug von Landesrecht.
Für den Vollzug von Landesrecht und damit für eine Hoheitsverwaltung im Außenverhältnis, d. h. im Allgemeinen Gewaltverhältnis zwischen Verwaltung und Bürger, muß die Kompetenz der Verwaltungsbehörde insoweit durch Gesetz begründet sein und muß zugleich die Verwaltungsbehörde der Fachaufsicht der demokratisch legitimierten Landesregierung und damit der parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Dieser demokratische Legitimationszusammenhang ist unverzichtbar und Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes.
Auch die kommunalen Gebietskörperschaften haben das Recht der Selbstverwaltung; in diesem Bereich unterliegen sie nicht der Fachaufsicht, sondern nur der Rechtsaufsicht durch die Landesregierung. Sind den kommunalen Gebietskörperschaften aber Sachaufgaben übertragen, die sie im Auftrag des Landes ausführen, unterliegen sie insoweit der Fachaufsicht, die dann jeweils auch durch Gesetz begründet wird.
Auch die Studentenwerke als Anstalten des Öffentlichen Rechtes haben das Recht zur Selbstverwaltung; insoweit sie aber das Bundesausbildungsförderungsgesetz vollziehen, unterliegen sie der Fachaufsicht der Landesregierung. Die Unterscheidung von Selbstverwaltungsaufgaben und übertragenen Aufgaben muß auch für die Rundfunkanstalten gelten. Die Erhebung der Abgabe gegenüber einem unbeteiligtem Bürger ist nicht Selbstverwaltung, sondern als Vollzug von Landesrecht übertragene Angelegenheit.
Die Rundfunkanstalten unterliegen aber im Hinblick auf die Erhebung der Rundfunkabgabe nicht der Fachaufsicht der jeweiligen Landesregierung und bestreiten dies auch in den gerichtlichen Verfahren vehement. Die Rundfunkanstalten stellen sich damit selbst außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung.
Der jeweilige Landesgesetzgeber aber hat es versäumt, durch ausdrückliche Übertragung des Vollzugs von Landesrecht und die Sicherung der Fachaufsicht über den Vollzug (wie im Falle der kommunalen Gebietskörperschaften) die Kompetenz des Rundfunks für den Verwaltungsvollzug zu begründen.
Aus:
Frank Hennecke
Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist
Eine Streitschrift
3. Auflage Seite 19 ff.
(Anm.: Diese Auflage ist mittlerweile vergriffen. Daher hier auch keine Quellenangabe mehr möglich. Aber ich habe das Zitat wortgetreu abgetippt.)


Anm.: Hier geht es zwar um die Festsetzungsbescheide, aber das gilt auch für alle anderen Hoheitsakte im Außenverhältnis.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Bürger am 21. Oktober 2022, 01:04
Aus diesem aktuellen Anlass gilt es, auch die weiteren "Rahmenbedingungen" nochmals vertiefend in den Blick zu nehmen, wie u.a.

Zunächst bliebe (ggf. durch eine Anfrage beim Gesetzgeber?) zu klären, nach welchem konkreten Punkt (Absatz/ Satz/ Nummer) des §1 VwVG NRW der WDR vollstrecken will bzw. dürfen soll:

§ 1 (Fn 23) VwVG NRW - Vollstreckbare Geldforderungen
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5144&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=520035
Zitat
(1) Geldforderungen des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sonstigen unter Landesaufsicht stehenden Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die öffentlich-rechtlicher Natur sind oder deren Beitreibung nach Absatz 2 zugelassen ist, werden nach den Bestimmungen dieses Gesetzes im Verwaltungswege vollstreckt. Satz 1 gilt entsprechend für die Beitreibung von Forderungen öffentlich-rechtlicher Natur solcher Stellen und Personen, denen durch Gesetz hoheitliche Aufgaben übertragen sind.
(2) Das für Inneres zuständige Ministerium kann im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung die Beitreibung wegen Geldforderungen des bürgerlichen Rechts des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, nach diesem Gesetz für zulässig erklären. Die Forderungen müssen entstanden sein aus:
a) der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen,
b) der Nutzung öffentlichen Vermögens oder dem Erwerb von Früchten des öffentlichen Vermögens oder
c) der Aufwendung öffentlicher Mittel für öffentlich geförderte, insbesondere soziale Zwecke.
Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen, die am Wettbewerb teilnehmen, und für öffentlich-rechtliche Bank- und Kreditinstitute einschließlich der Sparkassen, es sei denn, sie werden im Auftrag des Landes einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes tätig und nehmen mit der zu erbringenden Leistung nicht am Wettbewerb teil.
(3) Die Beitreibung nach Absatz 2 ist nur zulässig, wenn die Forderungen gesetzlich feststehen oder in Verträgen nach Grund und Höhe vereinbart oder auf Erstattung verauslagter Beträge gerichtet sind. Die Zahlungsaufforderung tritt dabei an die Stelle des Leistungsbescheides.
[...]

Das mit der offensichtlich nicht zulässigen Selbsttitulierung für am Wettbewerb teilnehmende Stellen, war wohl auch schon andernorts im Forum erwähnt - da ging es wohl um eine diesbezügliche höchstrichterliche Entscheidung zu öffentlich-rechtlichen Banken/ Kreditinstituen
BVerfG - 1 BvL 8/11 - Selbsttitulierungsrecht mit dem GG unvereinbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33718.0
Selbsttitulierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24527.0
Waldhoff > Selbsttitulierg. u. öff.-rechtl. Vollstr. privatrechtl. Forderungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23333.0
Selbsttitulierungsrecht / Justizgewährungsanspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11769.0
...weshalb sich nicht ganz erklärt, weshalb dieser Ausschluss der Selbsttitulierung nicht auch für am Medien-Wettbewerb teilnehmende öffentlich-rechtliche Rundfunk-/ Medien-Unternehmen gelten solle.
Da besteht wohl noch eingehender Klärungsbedarf.

Unabhängig davon bliebe dann wohl außerdem noch zu prüfen, wie all das in Einklang zu bringen sein soll mit u.a. folgenden Umständen:

§ 6 VwVG NRW - Voraussetzungen für die Vollstreckung
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=5144&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=520042
Zitat
(1) Voraussetzungen für die Vollstreckung sind:
1. der Leistungsbescheid, durch den der Schuldner zur Leistung aufgefordert worden ist; dieser ist auch dann erforderlich, wenn er gegen den Schuldner wirkt, ohne ihm bekanntgegeben zu sein,
2. die Fälligkeit der Leistung,
3. der Ablauf einer Frist von einer Woche seit Bekanntgabe des Leistungsbescheides oder, wenn die Leistung erst danach fällig wird, der Ablauf einer Frist von einer Woche nach Eintritt der Fälligkeit, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist.
(2) Dem Leistungsbescheid stehen gleich
a) die vom Schuldner abgegebene Selbstberechnungserklärung, wenn der Schuldner die Höhe einer Abgabe auf Grund einer Rechtsvorschrift einzuschätzen hat,
b) die Beitragsnachweisung, wenn die vom Träger einer gesetzlichen Krankenversicherung einzuziehenden Beiträge zur Sozialversicherung oder zur Arbeitslosenversicherung nach dem wirklichen Arbeitsverdienst errechnet werden und die Satzung des Krankenversicherungsträgers die Abgabe einer Beitragsnachweisung durch den Arbeitgeber vorsieht.

[...]

in Verbindung mit den Erkenntnissen bzgl. fehlender/ nicht existenter (rundfunkbeitragsrechtlicher)
"Leistungsbescheide"
mit überhaupt erst vollstreckungsfähigem Leistungsgebot:
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
und dortige weiterführende Infos/ Links zum Thema "Leistungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
Aus gegebenen Anlässen beachte bitte u.a. auch diese tangierenden Threads...
fehlendes Leistungsgebot > Zulässigkeit von Säumnisgebühren/ Säumniszuschlägen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19657.0
Vollstreckungsrechtliche Folgen eines fehlenden Leistungsgebotes im Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18629.0
"Leistungsgebot" und andere Formanforderungen an Festsetzungsbescheide
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=14210.0
Fehlendes Leistungsgebot und Verjährung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15976.0
[...]

und darüber hinaus dann auch:

§ 1 VwVfG NRW - Anwendungsbereich
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=4844&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=582872
Zitat
(1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände, der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit nicht Rechtsvorschriften des Landes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten.
(2) Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

§ 2 Abs. 1 (Fn 14) VwVfG NRW - Ausnahmen vom Anwendungsbereich
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=4844&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=582873
Zitat
(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit [...] des Westdeutschen Rundfunks Köln.

Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20633.0

LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27187.msg187934.html#msg187934
und ergänzt unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27187.msg187935.html#msg187935


Da ist wohl das letzte Wort noch nicht gesprochen ;) >:D


Edit "Bürger": Absatz zu Selbsttitulierung angepasst + mit Querverweisen ergänzt.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: pinguin am 21. Oktober 2022, 06:40
Aus diesem aktuellen Anlass gilt es, auch die weiteren "Rahmenbedingungen" nochmals vertiefend in den Blick zu nehmen, wie u.a.
Zu den "Rahmenbedingungen" gehört auch der Unionsrahmen, wetten?

Fakt/Frage ist doch was eine "Anstalt des öffentlichen Rechts" lt. dem jeweiligen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz machen darf
Diese Frage ist unvollständig; zuerst einmal muß doch geklärt werden, was das Tätigkeitsprofil dieser "Anstalt des öffentlichen Rechts" ist, bzw., wofür sie geschaffen wurde und ob es dafür einen Unionsrahmen hat, der auch vom Landesgesetzgeber einzuhalten ist.

Und dann sei auf die das Land Bayern betreffende Alt-Entscheidung des EuGH verwiesen; selbiges muß auch für eine Ö-R.-Anstalt des Landes NRW gelten.

EuGH C-41/90 - Ö.-R.-Anstalt ist als Marktakteur ein Wettbewerbsunternehmen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35201.0
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: art18GG am 21. Oktober 2022, 16:01
Da es offensichtlich danach aussieht, dass der WDR Beitragsservice in Zukunft die Aufgabe der Stadtkassen in NRW übernehmen soll, frage ich mich, wo eigentlich die Grenze der Datensammlung für den Beitragsservice liegt.
Wenn ich das richtig verstehe, hat der WDR Beitragsservice nunmehr auch die Möglichkeit weitere Daten über die Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Einholung von Drittauskünften einzuholen und zu sammeln. Hierzu auch:

Voraussetzungen für die Einholung von Drittauskünften
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/voraussetzungen-fuer-die-einholung-von-drittauskuenften_206_329500.html

Diese musste zuvor bei den Stadtkassen (Gerichtsvollzieher) beantragt und damit registriert werden, weshalb für mich nicht klar ist, inwiefern der WDR Beitragsservice jetzt tatsächlich sogar in Stasi-Manier umfangreiche Dossiers über seine Gegner anlegen kann, ohne dass dies bemerkt wird bzw. rechtlich irgendwo eingeschränkt oder überprüft wird. 
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Housebrot am 21. Oktober 2022, 18:58
Ich schnalle nicht, wozu das gut sein soll. Haben die Kommunen darauf gedrängt, weil sie zuviel Arbeit mit dem Fremdinkasso hatten?
Und was hat der WDR davon? Doch auch mehr Arbeit und mehr Kosten.
Und der Zwangsbeitragsverweigerer hat jetzt weniger Ungemach, weil ja der WDR erstmal rausfinden muß, ob und wo der Verweigerer sein Konto hat, ein Aussitzen der Forderung meines Erachtens leichter wird.

Hallo,

warscheinlich haben die Stadtkassen wirklich Protest gegen die Aufgabe der Vollstreckung für den WDR eingelegt-.... nicht nur, daß sie dadurch erheblich Mehrarbeit hatten; die Stadtkassen durften sich dann ja auch vor Gericht dafür verantworten....
(der Arbeitsaufwand auch dort dürfte wohl kaum durch die Kosten gedeckt gewesen sein)

Alles in allem warscheinlich ein nicht mehr überschaubarer Arbeitsaufwand, der sich auch finanzell überhaupt ncht gelohnt haben dürfte...

Ich habe aber die große Sorge, daß der WDR jetzt als Vollstreckungsorgan auftretend, ungeachtet irgendwelcher Widersprüche und Monierungen, einfach eine Kontopfändungen selbst veranlassen kann..... und dann ist das Konto erstmal stillgelegt....

Warum sollte der WDR sich die Mühe über einen Gerichtsvollzieher machen, wenn die Bankverbindung bekannt ist.....
Zur Not reicht er einfach mehrere  Verdachtskontopfändungen bei den sich in der Nähe des Schuldners befindlichen Banken ein....

Da der Beitragsabrechnung schlecht funktioniert, und selbst falsche Forderungen vollstreckt werden, (selbst erlebt), ist der Ärger doch schon vorprogrammiert.... Nur mit dem Problem, daß der WDR ersteinmal, selbst bei falsche Vollstreckung, nichts weiter untrnehmen muss.....

Da kommen schwere Zeiten auf uns zu.....

Vielleicht haben wir aber jetzt auch das Glück, daß man vom WDR als Vollstreckungsorgan mehr Ordentlichkeit abvrlangt, und fehler, wie in der Vergangenheit ja oftmals passiert, nicht mehr so einfach ignoriert werden (können/dürfen).

Immerhin konnten (und haben) sich die Stadtkassen ja immer damit herausgeredet, nur beauftragt worden zu sein. Wenn der WDR als Vollstreckungsorgan aufritt, und einen offensichtlichen Fehler begangen hat, dürfte dass schwerer ins Gewicht fallen....

Grüße
Housebrot
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: pjotre am 22. Oktober 2022, 12:55
Mein Beitrag 20. Oktober 2022 10:15 ist nicht ausreichende Sichtweise. Allerdings ist es kein eigenes Kernthema. Deshalb ist dem betreffenden Kapitel im Fachgutachten "Metastudie LIBRA" ein Verweis hierher vorangestellt worden:

Zitat
BAS5.a1) Vorbemerkung: Die nachstehenden Ausführungen sind nicht ausreichend
für Erfassung der maßgebliche Gesichtspunkte. Sehr viel ausführlicher und sehr viel vertiefter argumentierend:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609
Die dortigen vielen Beiträge sind unbedingt lesenswert. um alle Aspekte zu berücksichtigen. Das Maximum an Analyse der Rechtsfehler ist dort verfügbar. Die Anfechtbarkeiten wurden wegen der Rundfunkabgabe-Ablehnung in NRW intensivst ausgestritten.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: art18GG am 24. Oktober 2022, 15:02
Es kann sein, dass ich die Änderung im Vollstreckungsrecht noch nicht so ganz verstanden habe.

Ich erinnere mich jedoch an einen Verfahrenstag in einem Verwaltungsgericht, wo ich die Gelegenheit hatte, mit einem Menschen von einer Stadtkasse zu sprechen, der vor mir noch an drei mündlichen Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag teilnehmen musste, was mich verwirrt hat, da ich in meiner Anfechtungsklage nur gegen den WDR geklagt hatte, der aber an diesem Tag zu keinem Verfahren erschien, obwohl er auch zu den drei Verfahren des armen Menschen von der Stadtkasse geladen war. Es ging bei dem Verfahren mit der anwesenden Stadtkasse beispielsweise um eine Anfechtungsklage gegen den Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis, der von der Stadtkasse veranlasst wurde, weshalb diese verklagt wurde.

Wenn ich das richtig verstehe, ändert sich an dieser Situation nur, dass ich jetzt direkt gegen den WDR klagen kann, wenn dieser einen Eintrag in ein Schuldnerverzeichnis veranlassen sollte, was natürlich mehr Spaß macht. Oder muss man jetzt gegen einen Gerichtsvollzieher klagen, der natürlich auch nichts für den Unrechtsbeitrag kann? Richtig klar ist mir das nicht?

Es bleibt also im Kern scheinbar alles beim Alten, wobei der WDR Beitragsservice jedoch die Möglichkeit hat, gegen einzelne Gegner selbst vorgehen zu können, ohne dass er den Umweg über die Stadtkassen gehen muss. Damit bekommt der WDR nur mehr Macht, wobei eben zu klären ist, wo die Grenzen dieser neuen Machtzuweisung liegen. Es ist auch nicht wirklich nachvollziehbar, weshalb der WDR zu seinem bisherigen Machtpotential jetzt noch mehr Macht bekommen hat, weshalb man sich schon fragen muss, ob die Macht des WDR in NRW mittlerweile so groß geworden ist, dass sich die Abgeordneten im Landtag nicht mehr trauen, dem WDR irgendetwas abzuschlagen, weil sie Angst vor der Macht des WDR haben.

Da wir immer noch (zumindest offiziell) in einem demokratischen Rechtsstaat und nicht in einer fundamentalistischen Mediokratie leben, bleibt also zu klären, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um gegen diese neue Machtzuweisung vorgehen zu können, da diese neue Macht des WDR rechtlich nicht begründbar ist. Eine Entlastung der Stadtkassen wird zudem wahrscheinlich nicht erreicht, da die neue Reglung nicht verbietet, die Stadtkassen im Rahmen von Amtshilfeersuchen weiterhin zu belästigen. Das Ganze läuft letztendlich nur darauf hinaus, dass sich die Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks irgendwann einmal am Wannsee oder einem anderen Ort treffen, um über die Endlösung der Menschen in den über drei Millionen Haushalten (Jahresbericht Beitragsservice 2021, S. 21) zu beraten, die den Rundfunkbeitrag immer noch in aktiver Weise bekämpfen. 


Edit "Bürger": Zu obigem Beitrag der Hinweis, dass im Falle einer Vollstreckungsabwehr der Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher weniger "gegen den Gerichtsvollzieher geklagt" wurde/ wird, als vielmehr z.B. im Rahmen eines einstweiligen (EIL-)Rechtsschutzverfahrens am zuständigen Verwaltungsgericht und zwar gegen die für das "Vollstreckungsersuchen" zuständige "Landesrundfunkanstalt" - vgl. hierzu insbes. Bundesländer wie Sachsen oder Bayern und diesbezügliche Boards/ Threads.

Edit "Bürger" @alle: Vorsorgliche Bitte, hier im Thread in allererster Linie dessen eigentliches Kern-Thema zu behandeln, welches da lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
und welches im Einstiegsbeitrag benannten Gesetze sowie die sich daraus ergebenden konkreten vollstreckungsrechtlichen Konsequenzen zum Gegenstand hat.
Moderation/ Kürzung/ Löschung von darüber hinausgehenden Beiträgen bleibt vorbehalten.
Derlei Themen bitte wenn, dann in gut aufbereiteten eigenständigen Threads mit aussagekräftigem Thread-Betreff gesondert vertiefen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Kurt am 25. Januar 2023, 22:26
Anbei ein auf der Straße gefundenes Blatt Papier welches einem flüchtigen Bekannten verloren ging

Fiktive Erklärung, dass eine fiktive Stadtkasse Borken ab Januar 2023 nicht mehr als Vollstreckungsbehörde für den WDR zuständig sei.

Zitat
[..] ab dem 01. Januar 2023 sind wir als Vollstreckungsbehörde nicht mehr zuständig. Der Beitragsservice vom Westdeutschen Rundfunk „ARD ZDF Deutschlandradio" wird dann die Zwangsvollstreckung selbst bearbeiten. [..]
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: querkopf am 26. Januar 2023, 06:27
§ 3 Abs. 3 VO VwVG NRW in der Fassung v. 11.01.2023 lautet:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13284&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=592662
Zitat von: § 3 Abs. 3 VO VwVG NRW
Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen der in § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW genannten Art wahr.

Damit ist der Beitragsservice außen vor, der darf das schon mangels Rechtsfähigkeit nicht und sollte er trotzdem die Vollstreckung selbst durchführen, dann hat der jeweils Betroffene ein starkes Argument an der Hand.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: pinguin am 26. Januar 2023, 08:28
Nur beißt sich das mit den Aussagen von EuGH und BVerfG

EuGH C-41/90 - Ö.-R.-Anstalt ist als Marktakteur ein Wettbewerbsunternehmen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35201.0

EuGH C-34/02 - Begriff "öffentliche Verwaltung" ist unionsweit vereinheitlicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36275.0

BVerfG -1 BvR 276/17 - Vorrang des Unionsrechts auch beim Unionsgrundrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32844.0

BVerfG - 1 BvL 8/11 - Selbsttitulierungsrecht mit dem GG unvereinbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33718.0
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: PersonX am 26. Januar 2023, 09:43
Wenn das Unionsrecht vorgeht, dann düfte es wohl möglich sein, einen Unterlassungsanspruch anzuzeigen.

Nationales Recht, welches sich mit Unionsrecht beißt, ist also nicht auszuführen.
"Beamte", welche das trotzdem machen wollen, sollten auf die Folgen Ihres Handelns zuvor hingewiesen werden.
Zur weiteren Klärung muss eine Klage zum passenden Gericht getragen werden, welche die Vollstreckung dieser Unterlassung zum Ziel hat. Diesen Titel, welcher das Urteil dann ist, der ist also vollstreckbar. Sprich, es wird eine staatliche Stelle benutzt, um einer anderen etwas zu untersagen. Die geschuldete Leistung bei der Klage ist die Beachtung des Unionsrecht in Verbindung der Nichtanwendung der diesem Recht entgegenstehenden nationalen Auslegungen. Der Kläger tritt so gesehen als Gläubiger auf und verklagt eine Stelle auf Leistung. Ziel der Klage eine vollstreckbare Ausfertigung.

Weiteres dazu unter
Den Unionsrechtsvorrang vollstrecken lassen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36922.0
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Markus KA am 26. Januar 2023, 15:59
§ 3 Abs. 3 VO VwVG NRW in der Fassung v. 11.01.2023 lautet:

Zitat
Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen der in § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW genannten Art wahr.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13284&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=592662 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13284&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=592662)

Möglicherweise sehr interessant für Betroffene in NRW, die noch immer Schreiben von ihrer Stadkasse erhalten, obwohl diese nicht mehr zuständig sein könnte.

§ 5 Abs. 1 Num. 1 VwVfG. NRW. – Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe:
Zitat
Eine Behörde kann um Amtshilfe insbesondere dann ersuchen, wenn sie aus rechtlichen Gründen die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=167475299784679794&sessionID=11657530352028226263&templateID=document&source=lawnavi&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=146963,7 (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=167475299784679794&sessionID=11657530352028226263&templateID=document&source=lawnavi&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=146963,7)

§ 5 Abs. 3 VwVfG. NRW.:
Zitat
Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn

    1.    eine andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher oder mit wesentlich geringerem Aufwand leisten kann;
    2.    sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand leisten könnte;
    3.    sie unter Berücksichtigung der Aufgaben der ersuchenden Behörde durch die Hilfeleistung die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben ernstlich gefährden würde.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=167475299784679794&sessionID=11657530352028226263&templateID=document&source=lawnavi&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=146963,7 (http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=167475299784679794&sessionID=11657530352028226263&templateID=document&source=lawnavi&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=146963,7)
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Kurt am 26. Januar 2023, 20:48
Bevor man sich hier heißredet:

"WDR wird ab 01.01.2023 (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde"

siehe:
Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13284&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=592684
Zitat von: Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW)
§ 25 (Fn 8) Übergangsregelung für den Westdeutschen Rundfunk Köln

(1) § 3 Absatz 3 ist vorbehaltlich des Absatzes 2 erst ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. § 4 Nummer 31 tritt am 1. Januar 2026 außer Kraft.

(2) Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 ist § 3 Absatz 3 nur in nach Satz 2 näher zu bestimmenden Gerichtsbezirken der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzuwenden. Das für Justiz zuständige Ministerium bestimmt diese Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die weiteren Einzelheiten durch Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium, dem für Inneres zuständigen Ministerium sowie der Staatskanzlei. Eine Anwendung auf alle Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab dem 1. Januar 2024 ist dabei anzustreben. § 4 Nummer 31 findet in diesen Fällen keine Anwendung.
Hinweis: Fn 8 § 25 (neu) eingefügt durch Verordnung vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1351), in Kraft getreten am 15. Dezember 2021.

Welche "Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit" das sind, ist derzeit (noch) nicht bekannt.***
Borken z. B. liegt in der Zuständigkeit des Amtsgerichts Borken.

Mag mal jemand bei z. B. der Staatskanzlei NRW nachfragen, wo dokumentiert/nachlesbar ist,
welche "Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit" dies denn ab 01.01.2023 sind?
***

****************************************

Nordrhein-Westfalen - Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/anschriften/uebersichtskarten/ordentliche_gerichtsbarkeiten/index.php
Zitat von: Nordrhein-Westfalen - Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Im Land gibt es drei Oberlandesgerichte, in Hamm, Düsseldorf und Köln. Sie erfüllen Rechtsprechungs- und Justizverwaltungsaufgaben für 19 Landgerichte und 129 Amtsgerichte.

Oberlandesgerichtsbezirk Hamm > Landgerichtsbezirk Münster
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/anschriften/uebersichtskarten/ordentliche_gerichtsbarkeiten/olg_hamm/index.php

Landgerichtsbezirk Münster > Amtsgericht Borken
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/anschriften/uebersichtskarten/ordentliche_gerichtsbarkeiten/olg_hamm/lg_bez_muenster/index.php

Amtsgericht Borken - Gerichtsbezirk
https://www.ag-borken.nrw.de/aufgaben/gerichtsbezirk/index.php
Zitat von: Amtsgericht Borken - Gerichtsbezirk
Zugehörige Gemeinden
Das Amtsgericht Borken ist örtlich zuständig für die Städte Borken, Gescher und Velen, und für die Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken und Südlohn.

Gruß
Kurt


***Edit "Bürger": Antwort zur Frage bzgl. der Gerichtsbezirke siehe nunmehr weiter unten im Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609.msg225055.html#msg225055

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20499&ver=8&val=20499&sg=0&menu=0&vd_back=N
Zitat von: Verw.-vorschrift zu § 25 (2) der Ausführ.-VO VwVG, Runderlass d. Ministeriums d. Justiz - 2345 – Z. 1 -, 20.05.2022
[...]
1 Festlegung der Gerichtsbezirke
§ 3 Absatz 3 der Ausführungsverordnung VwVG ist ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden im Bezirk des Oberlandesgerichts
a) Düsseldorf auf die Landgerichtsbezirke Kleve und Krefeld,
b) Köln auf den Landgerichtsbezirk Bonn und
c) Hamm auf die Landgerichtsbezirke Dortmund, Essen (mit Ausnahme des Amtsgerichts Bottrop) und Münster sowie die Amtsgerichte Essen und Dortmund.
2 In- und Außerkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: PersonX am 26. Januar 2023, 21:07
oder einfach jede kleinere Stadt anfragen z.B.
Eschweiler, Sitzungsvorlage (03/2022)
Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
https://rat.eschweiler.de/bi/vo0050.php?__kvonr=10699
Zitat von: Eschweiler, Sitzungsvorlage (03/2022), Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
[...] Der Wegfall der Vollstreckung für den WDR bedeutet für die Stadt Eschweiler als Vollstreckungsbehörde eine durchaus willkommene Entlastung, da der pauschale Kostenbeitrag je Vollstreckungsersuchen in Höhe von derzeit 37,00 Euro den tatsächlichen Kosten- und Arbeitsaufwand nicht abdeckt. [...]
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Roggi am 28. Januar 2023, 21:28
Der Grund für die Änderung wird wohl darin liegen, dass der WDR größter Vollstreckungsbeauftrager im Lande ist und die Stadtkassen das nicht gewuppt kriegen. Bei mir reicht immer ein kleiner Hinweis per Email an die Stadtkasse zu Unrechtmäßigkeiten des Vollstreckungsersuchens, und die geben das Ganze an den WDR zurück. Die Änderung könnte bewirken, dass man sich zukünftig mit dem Gerichtsvollzieher auseinandersetzen muss, weil WDR ja nie auf irgendwelche Einwände reagiert, die auf Unrechtmäßigkeiten beruhen. WDR haftet nicht für sein Tun, das sitzt er aus. Ehrenwerte Gesellschaft halt.
Titel: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: McKaber am 15. August 2023, 10:05
Einer der "näher zu bestimmenden Gerichtsbezirken" ist wohl Köln1, die Heimatstadt des WDR. Dort werden keine Forderungen mehr eingetrieben dieses Jahr.1 Der WDR übernimmt das ab 2024 selbst.1

Ich bezweifle, dass sich in Deutschland kompetente und willige Anwälte finden ließen, die dem WDR als Vollstreckungsbehörde entgegentreten wollen.


1Edit "Bürger": Bitte um Quellen-Angabe dieser Informationen samt Dokument und/oder Link. Danke.

Edit "Markus KA": Idealerweise mit einer Behörde den schriftlichen Kontakt in Papierform suchen, um nachweisbare Aussagen zu erhalten - siehe u.a. auch unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg221969.html#msg221969
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Housebrot am 19. August 2023, 19:05
Der Grund für die Änderung wird wohl darin liegen, dass der WDR größter Vollstreckungsbeauftrager im Lande ist und die Stadtkassen das nicht gewuppt kriegen. Bei mir reicht immer ein kleiner Hinweis per Email an die Stadtkasse zu Unrechtmäßigkeiten des Vollstreckungsersuchens, und die geben das Ganze an den WDR zurück. Die Änderung könnte bewirken, dass man sich zukünftig mit dem Gerichtsvollzieher auseinandersetzen muss, weil WDR ja nie auf irgendwelche Einwände reagiert, die auf Unrechtmäßigkeiten beruhen. WDR haftet nicht für sein Tun, das sitzt er aus. Ehrenwerte Gesellschaft halt.
Ein weiterer Grund könnte sein, dass die Stadtkasse bei Forderungen des WDRs selbst zum Gläubiger wird, und damit alles gegen sich wirken lassen muß, was auch der WDR gegen sich hätte wirken lassen müssen. Und wenn jetzt jemand gegen die Stadtkasse als Vollstreckungsgläubiger vor Gericht zieht, muss die Stadtkasse auch das Gerichtsverfahren führen; selbst wenn die Stadtkasse obsiegen sollte, dürfte die eingesetzte Arbeitsleistung nicht vollkommen monetär amortisiert werden können.
Kurzum, mit jedem Widerstand gegen die Vollstreckung der Stadtkasse rechnet sich deren Pauschale nicht mehr, wenn die sich überhaupt schon im Vorfeld gerechnet hat.

Sehen wir es positiv: Die Aussage, "das ist uns so bestätigt worden, und damit prüfen wir nicht mehr" dürfte entfallen*, und der WDR als Gläubiger kann sich selbst für sein Handeln verantworten..... Und es gibt einfach keinen zwischengelagerten Handlanger* mehr....

Grüße
Housebrot

Edit "Bürger" - Anmerkung: Auch der "Gerichtsvollzieher" ist nichts weniger als ein "zwischengelagerter Handlanger" - und das Vorgehen gegen eine Vollstreckung gegen Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht ist nicht wirklich "einfacher" oder "erfolgversprechender" als ein Vorgehen gegen eine Stadtkasse. Auch der Gerichtsvollzieher und das Amtsgericht meinen regelmäßig "das ist uns so bestätigt worden, und damit prüfen wir nicht mehr"... ::)
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: pinguin am 20. August 2023, 02:41
In NRW wird das sicherlich noch für Diskussionen sorgen? Daß ein "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" Vollstreckungsbehörde sein soll, obwohl doch Selbsttitulierung verfassungswidrig ist.

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0

BVerfG - 1 BvL 8/11 - Selbsttitulierungsrecht mit dem GG unvereinbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33718.0
Titel: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: McKaber am 21. August 2023, 09:29
Kann man gegen diese Änderungen im WDR Gesetz oder wo das steht, jetzt schon klagen?
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: PersonX am 21. August 2023, 15:28
Kann man gegen diese Änderungen im WDR Gesetz oder wo das steht, jetzt schon klagen?
Da Klagen sicherlich "neuartige" Kosten verursachen, sollte zuvor Unterlassung einer Handlung gefordert werden.

Im Fall der Staat handelt, dann ist die Aufforderung zur Unterlassung dort geltend zu machen.
Im Fall der staatlich organisierte öffentlich rechtliche Rundfunk handelt, dann ist die Aufforderung zur Unterlassung dort geltend zu machen.

Juratopia (undatiert)
Schema zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch (Edition 2021): Mit Definitionen und Problemen
von Lucas Kleinschmitt
https://juratopia.de/oeffentlich-rechtlicher-unterlassungsanspruch/
Zitat von: Juratopia (undatiert), Schema zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch (Edition 2021): Mit Definitionen und Problemen
[...]
Der öffentliche-rechtliche Unterlassungsanspruch entspricht in etwa dem quasinegatorischen Unterlassungsanspruch aus dem Zivilrecht und spielt immer dann eine Rolle, wenn der Bürger durch rechtswidriges hoheitliches Handeln beeinträchtigt wird oder beeinträchtigt zu werden droht.
[...]
Zunächst ein Kurzschema zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch ohne Definitionen:
A. Hoheitliche Maßnahme
B. Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen
C. Beeinträchtigung droht oder dauert noch an
D. Rechtswidrigkeit (= keine Duldungspflicht)
E. Rechtsfolgen

[...]


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier den Unterlassungsanspruch nicht weiter vertiefen, sondern wenn, dann bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Ein Beispiel eines - wohlgemerkt: erfolgreich geltend gemachten! - "öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs" (noch dazu in NRW!) wurde im Forum bereits vor Jahren (2015!) dokumentiert - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0
Hier wie überall im Forum bitte nur noch weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Roggi am 21. August 2023, 19:08
Einen Unterlassungsanspruch hat man nicht gegen einen Festsetzungsbescheid oder Widerspruchsbescheid.*** Auch nicht gegen eine Vollstreckungsmaßnahme. Einen Unterlassungsanspruch kann man z.B. gegen eine beleidigende Person geltend machen oder gegen fortgesetzte Rechtswidrigkeiten, nicht jedoch gegen Verwaltungsakte. Solche können gerichtlich einer Überprüfung unterzogen werden, nachdem sie ergangen sind. Vorher ist es kein rechtswidriges hoheitliches Handeln.
Dass örR oder BS keine Verwaltungsakte erstellen dürfen, wurde noch nicht gerichtlich festgestellt und müsste gesondert eingeklagt werden.


Edit "Bürger" @alle: Vollzitat des Vorkommentars entfernt. Bitte keine ungekürzten Vollzitate des direkten Vorkommentars.
Bitte hier den Unterlassungsanspruch nicht weiter vertiefen, sondern wenn, dann bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.
***Dass man - z.B. ggü. der Landesrundfunkanstalt - keinen Unterlassungsanspruch gegen Festsetzungsbescheid/ Widerspruchsbescheid/ Vollstreckung habe, dürfte so pauschal nicht stimmen. Ein Beispiel eines - wohlgemerkt: erfolgreich geltend gemachten! - "öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs" (noch dazu in NRW!) wurde im Forum bereits vor Jahren (2015!) dokumentiert - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0
Hier wie überall im Forum bitte nur noch weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: querkopf am 21. August 2023, 19:40
Einen Unterlassungsanspruch hat man nicht [...] gegen eine Vollstreckungsmaßnahme.

Dies ist so nicht richtig. Der Unterlassungsanspruch besteht sehr wohl, wenn der Vollstreckungsmaßnahme nicht die im Gesetz genannten Voraussetzungen zugrundeliegen, also der Leistungsbescheid oder ein vollstreckbarer Titel nicht vorliegt (es gibt noch zahlreiche andere Gründe, das würde jetzt aber hier zu weit vom eigentlichen Thema abschweifen).

Da Festsetzungsbescheide über Rundfunkbeiträge regelmäßig keinen Leistungsbescheid beinhalten, sie nennen ja noch nicht einmal einen Zahlungsempfänger und dessen Bankverbindung, besteht hier ein Unterlassungsanspruch. Gleiches gilt für den Fall, daß verjährte Forderungen vollstreckt werden sollen oder Forderungen aus Festsetzungsbescheiden, die dem Schuldner nicht bekanntgegeben wurden, weil er sie schlichtweg nicht erhalten hat.

Mir sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Unterlassungsanspruch gegen die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gerichtlich geltend gemacht wird. In einem abgeschlossenen Fall, in dem die Gemeinde Schwalmtal (Kreis Viersen) auf Unterlassung der Vollstreckung verklagt wurde, hat der WDR daraufhin die Vollstreckung eingestellt, das Vollstreckungsersuchen an die Gemeindekasse zurückgezogen und sich zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Maßgeblich war hier die Tatsache, daß ein Festsetzungsbescheid, aus dem vollstreckt werden sollte, dem Schuldner nicht zugegangen war.

Es sei noch einmal deutlich darauf hingewiesen, daß sich der Unterlassungsanspruch nicht gegen einen Verwaltungsakt richtet (das wäre dann eine Anfechtungsklage und ist erst nach dem durchgeführten Widerspruchsverfahren zulässig), sondern gegen ein Handeln einer Behörde bzw. öffentlich-rechtlichen Institution, mit dem ohne ausreichende gesetzliche Grundlage oder in rechtswidriger Weise in die Handlungsfreiheit des Bürgers eingegriffen wird.


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier den Unterlassungsanspruch nicht weiter vertiefen, sondern wenn, dann bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Ein Beispiel eines - wohlgemerkt: erfolgreich geltend gemachten! - "öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs" (noch dazu in NRW!) wurde im Forum bereits vor Jahren (2015!) dokumentiert - siehe u.a. unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0
Hier wie überall im Forum bitte nur noch weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Markus KA am 09. Februar 2024, 16:31
Möglicherweise ist es noch viel zu früh, um über mögliche Erfahrungen mit dem "neuen" Verwaltungsvollstreckungsgesetz in NRW zu diskutieren.
Bisher scheint es wohl zum Thema Vollstreckungen des WDR in NRW erstaunlich ruhig zu sein.
Man könnte fast den Eindruck gewinnen, die Vollstreckungsersuchen des WDR an die Stadtkassen werden postwendend an den Absender zurückgeschickt.

An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, GEZ/Beitragsservice oder den Stadtkassen
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunk-Vollstreckungssystem!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Kurt am 09. Februar 2024, 21:53
Möglicherweise ist es noch viel zu früh, um über mögliche Erfahrungen mit dem "neuen" Verwaltungsvollstreckungsgesetz in NRW zu diskutieren.
Bisher scheint es wohl zum Thema Vollstreckungen des WDR in NRW erstaunlich ruhig zu sein. [..]

Es liegen hier von Mitstreitern Pfändungs- und Einziehungsverfügungen des WDR (selbst/direkt) vor.
Eine datierend auf 15.08.2023
Eine datierend auf 05.01.2024

Weiterhin liegen Schreiben von Stadtkassen (Borken, Halver) vor, dass sie für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen nicht mehr zuständig sind.

hier https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609.msg220998.html#msg220998 fragte ich am 26. Januar 2023 an ob:
Zitat
Mag mal jemand bei z. B. der Staatskanzlei NRW nachfragen, wo dokumentiert/nachlesbar ist, welche "Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit" dies denn ab 01.01.2023 sind?

Aber gut. Wenn es von den von 16298 Mitgliedern niemand für nötig hält  :-X
Schlafen wir also weiter.

Gruß
Kurt
Titel: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Profät Di Abolo am 10. Februar 2024, 04:36
hier https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609.msg220998.html#msg220998 fragte ich am 26. Januar 2023 an ob:
Zitat
Mag mal jemand bei z. B. der Staatskanzlei NRW nachfragen, wo dokumentiert/nachlesbar ist, welche "Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit" dies denn ab 01.01.2023 sind?
Aber gut. Wenn es von den von 16298 Mitgliedern niemand für nötig hält  :-X
Schlafen wir also weiter.
... rief der Threadersteller vor seiner Hütte in die Weiten des gallischen Dorfes, ging zurück hinein, legte sich hin und begann laut zu schnarchen, sodass die gallische Nachtwache am anderen Ende des Dorfes Alarm auslöste, weil sie annahm, 3 römische Legionen sägen den Wald ab ...

 :o

Währenddessen in den östlichen römischen Provinzen:

Die Nationalhymne GEZ-Boykott-Piraten_innen-Flotte ertönt mitten in der Nacht!

https://www.youtube.com/watch?v=_jqaPr8Vsf0

Der Trägerverband Spree ist am vereinbarten Ort eingetroffen. Mitten im Winter hat sich die Flotte in den östlichen römischen Provinzen versammelt. Es ist wieder soweit! Die Flotte steht zum rechtlichen Kampf gegen das römische GEZ-Imperium bereit!

@Kurt, die Flotte ist enschuldigt, da sie sich im rechtlichen Kampf befindet.

FdF
(Für die Flotte)
Profät
AdF
(Admiral der Flotte) 

@Kurt, wenn der AdF wieder Zeit hat, erklärt er dir mal den Unterschied zwischen einem Normenkontrollantrag § 47 VwGO i.V.m. § 109a JustG NRW gegen den Normgeber NRW und einer Anfechtungsklage gegen den WDR.

Soooon laaaaangen Bart hab ick jetze!

 :)
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Profät Di Abolo am 10. Februar 2024, 13:00
hier https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609.msg220998.html#msg220998 fragte ich am 26. Januar 2023 an [...]:
Zitat
[...] wo dokumentiert/nachlesbar ist, welche "Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit" dies denn ab 01.01.2023 sind?

Irgendwo in den östlichen römischen Provinzen des besetzten Galliens ...
... zu den rechtlichen Waffen ... der gallische Raketenkreuzer Bärwalder See feuert eine Hinkelstein-Signalrakete ab ... die Flotte jubelt ... die Signalrakete fliegt gen Westen .. sie fliegt und fliegt ... ein Zeichen der Hoffnung? ... Eine Nachricht? ... Sie fliegt weiter ... immer weiter  ... und schlägt in den westlichen Provinzen des von Rom besetzten Galliens ein ... Ganz Gallien besetzt? ... Natürlich nicht!

Verwaltungsvorschrift zu § 25 Absatz 2 der Ausführungsverordnung VwVG
Runderlass des Ministeriums der Justiz - 2345 – Z. 1 -, 20.05.2022

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20499&ver=8&val=20499&sg=0&menu=0&vd_back=N
Zitat von: Verw.-vorschrift zu § 25 (2) der Ausführ.-VO VwVG, Runderlass d. Ministeriums d. Justiz - 2345 – Z. 1 -, 20.05.2022
Verwaltungsvorschrift
zu § 25 Absatz 2 der Ausführungsverordnung VwVG


Runderlass
des Ministeriums der Justiz
- 2345 – Z. 1 -

Vom 20. Mai 2022

Auf Grund des § 25 Absatz 2 Satz 2 der Ausführungsverordnung VwVG vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 787), die zuletzt durch Verordnung vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1351) geändert worden ist, bestimmt das Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit der Staatskanzlei sowie den für Finanzen und für Inneres zuständigen Ministerien:

1
Festlegung der Gerichtsbezirke

§ 3 Absatz 3 der Ausführungsverordnung VwVG ist ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden im Bezirk des Oberlandesgerichts

a) Düsseldorf auf die Landgerichtsbezirke Kleve und Krefeld,

b) Köln auf den Landgerichtsbezirk Bonn und

c) Hamm auf die Landgerichtsbezirke Dortmund, Essen (mit Ausnahme des Amtsgerichts Bottrop) und Münster sowie die Amtsgerichte Essen und Dortmund.

2
In- und Außerkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft.

Währenddessen im gallischen Dorf:
Die Tageswache hat übernommen und klopft an die Tür der Hütte des Threaderstellers!
Alter! Du hast Post von der Flotte bekommen!

Zeitgleich klopft ein Legionär an die Tür des römischen WDR-Stadthalters Tom in Castra Colonia. Nachts von Alpträumen geplagt. In seinen Träumen hört er: "Buuuuuuuuhrow wir sind noch da!"
Tom öffnet die Tür und der Legionär sagt: Eine Signalrakete ist grad auf dem gallischen Dorfplatz niedergegangen und aus den östlichen Provinzen werden heftige rechtliche Kämpfe gemeldet!
Tom entgegnet: Dieses verdammtes gallische Dorf und seine Flotte mit der gallischen Lupe wird unser Untergang werden!
Der Legionär nickt und sagt: Die geben einfach nicht auf und lassen sich ständig was Neues einfallen!

Außerhalb Galliens, im bergigen Austria das BeitraX-Rom auch besetzen will, verbreitet sich ein Gerücht: Im römisch besetzten Gallien, da gibt es ein Dorf mit einer Flotte. Seit 11 Jahren wehren die sich gegen das römische GEZ-Imperium und seinen BeitraX. Die haben da auch eine Lupe! Die findet alles! Alles!


 :)

Ey DU! Ja jenau DU! Komm ins GEZ-Boykott-Forum dem gallischen Dorf des rechtlichen GEZ-Boykott Widerstandes! Hier werden Sie rein fiktiv geholfen! Völlig kostenlos und glutenfrei!
Wir haben die gallische Lupe und wir finden alles! Alles!

Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 13. Februar 2024, 15:27
Was ich vom Ablauf nicht so richtig verstehe:
Der WDR, vertreten durch den Intendanten, muß herausfinden, was für ein Vermögen der vermeintliche Schuldner hat, muß also herausfinden, ob und wo derjenige ein Konto hat, muß herausfinden, ob es einen Arbeitgeber gibt, von dem man den Lohn pfänden könnte und ähnliches. Dieser Schritt muß ja vor der Vollstreckung passieren. Oder kommt irgendein Inkassomitarbeiter der WDR (bevollmächtigt vom Indendanten!) und klopft an die Haustür und sagt: Ich will jetzt unsere Kohle haben! Das kann doch gar nicht funktionieren!
Wichtig ist also, daß die nicht erfahren, wo man sein Konto hat (also wenn man jemals gezahlt hat, dann Bank wechseln!), wer Arbeitgeber ist. Problematisch bestenfalls bei Immobilienbesitzern, da könnte der Unfunk eine Grundschuld eintragen lassen oder die Zwangsversteigerung veranlassen, Dinge die aufwendig sind und zusätzliche Kosten, die vom Unfunk vorzustrecken wären, verursachen.
Also durften einige Menschen entspannt sein und erstmal abwarten, was konkret passiert.


Edit "Bürger": Diese Fragestellungen gehen über das hiesige Kern-Thema hinaus und sind daher hier bitte nicht weiter zu vertiefen. Kernbegriffe für die weitere Befassung dürften "Vermögensauskunft" und vor allem "Drittauskünfte" sein (Auskünfte über Vermögen unter Umgehung des "Widerständlers", incl. Bankdaten/ Arbeitgeber etc.). All das passiert natürlich nicht "vor" der Vollstreckung, sondern ist Bestandteil der Vollstreckung. Siehe dazu u.a. unter
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0
Hier bitte nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Markus KA am 13. Februar 2024, 17:21
Der Ablauf einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher und wie der WDR zu den erforderlichen Konto- und Arbeitgeberdaten kommt, wurde bereits ausgiebig im Forum diskutiert, siehe hierzu z.B. Vollstreckungen in Baden-Württemberg.

Interessanter könnte die Frage sein, wer soll die Arbeit der Stadtkassen machen?

Nun sind es wohl die Gerichtsvollzieher in NRW, die zusätzliche Schichten für den WDR schieben müssen.

05.12.2023 rp-online.de:
Ärger wegen erheblicher Mehrkosten
Warum Gerichtsvollzieher Geld vom Land zurückhaben wollen
https://rp-online.de/nrw/panorama/gerichtsvollzieher-nrw-aerger-wegen-mehrkosten_aid-102728617 (https://rp-online.de/nrw/panorama/gerichtsvollzieher-nrw-aerger-wegen-mehrkosten_aid-102728617)

18.12.2023 rp-online.de:
„Nur auf einen Trabi musste man länger warten“
Schutzwesten für Gerichtsvollzieher in NRW da – Kritik an später Lieferung
https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-schutzwesten-fuer-gerichtsvollzieher-da-kritik-an-spaeter-lieferung_aid-103557045 (https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-schutzwesten-fuer-gerichtsvollzieher-da-kritik-an-spaeter-lieferung_aid-103557045)

21.11.2023 rp-online.de:
Gerichtsvollzieher in NRW bekommen Schutzwesten und Pfefferspray
https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-gerichtsvollzieher-bekommen-schutzwesten-und-pfefferspray_aid-101875777 (https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-gerichtsvollzieher-bekommen-schutzwesten-und-pfefferspray_aid-101875777)
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Markus KA am 19. Februar 2024, 09:20
Nur zur Ergänzung:

Laut diverser Medien und Schreiben an die Betroffenen führt wohl auch die Stadt Hürth, seit dem 01.01.2024 keine Vollstreckungsmaßnahmen für den WDR durch.

Zitat
„Die Stadt Hürth führt keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durch – hier liegt die Zuständigkeit seit dem 01.01.2024 beim WDR selbst.“

Ein Hinweis:

Einen Überblick über die Geschäftstätigkeit, die Auftragsentwicklung sowie die eingezogenen Schuldbeträge in Nordrhein-Westfalen bietet die anliegende Datei. (Erhebungszeitraum: 2015-2022)
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/diagramme_gv_2022_komplett.pdf (https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/diagramme_gv_2022_komplett.pdf)

Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Kurt am 19. Februar 2024, 10:03
In ganz NRW ist seit 01.01.2024 der WDR selbst Vollstreckungsbehörde.

Zitat
Verwaltungsvorschrift
zu § 25 Absatz 2 der Ausführungsverordnung VwVG

Runderlass
 des Ministeriums der Justiz
- 2345 - Z. 1 -

Vom 6. Juli 2023

Auf Grund des § 25 Absatz 2 Satz 2 der Ausführungsverordnung VwVG vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 787), die zuletzt durch Verordnung vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1351) geändert worden ist, bestimmt das Ministerium der Justiz im Einvernehmen mit der Staatskanzlei sowie dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium des Innern:

1
Festlegung der Gerichtsbezirke

§ 3 Absatz 3 der Ausführungsverordnung VwVG ist ab dem 1. Januar 2024 auf alle Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzuwenden.

2
In- und Außerkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und am 31. Dezember 2025 außer Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Runderlasses tritt die Verwaltungsvorschrift zu § 25 Absatz 2 der Ausführungsverordnung VwVG vom 20. Mai 2022 (MBl. NRW. S. 474) außer Kraft.

MBl. NRW. 2023 S. 818.
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2010&bes_id=51971&val=51971&ver=7&sg=&aufgehoben=N&menu=0
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: DumbTV am 20. Februar 2024, 20:09
Offizielle Pressemeldung der Stadt Hürth:

Pressemitteilung vom 19.02.2024

Stadt Hürth vollstreckt aufgrund eines Runderlasses des Justizministeriums NRW keine Rundfunkbeiträge mehr

Zitat
Da aktuell Fehlinformationen in Presse und Social Media im Zusammenhang mit der Stadt Hürth und der GEZ kursieren, möchten wir in eigener Sache aufklären:

Die Zuständigkeit für die Eintreibung von Rundfunkbeiträgen hat sich geändert. Bis zum 31.12.2023 hat die Stadt Hürth Vollstreckungsmaßnahmen für den WDR durchgeführt. Seit dem 01.01.2024 führt die Stadt Hürth keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durch. Hier liegt die Zuständigkeit seit dem 01.01.2024 beim WDR.

Grundlage für die Änderung ist ein Runderlass des Ministeriums der Justiz NRW im Einvernehmen mit der Staatskanzlei sowie dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium des Inneren (Runderlass – 2345 - Z. 1 –  vom 06.07.2023 zur Verwaltungsvorschrift zu § 25 Absatz 2 der VO VwVG).
https://www.huerth.de/pressearchiv-2024/2024-02-19-GEZ.php
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: NichtzahlerKa am 20. Februar 2024, 20:41
Ein faires Vollstreckungsverfahren kann so nicht zustande kommen, da der Vollstrecker befangen ist. Zwar war die "Behörde" die sich was selbst tituliert bisher auch schon befangen, aber zumindest gab es zumindest auf dem Papier noch Kontrollinstanzen. Nun fehlt nur noch, dass die Verwaltungsgerichte die Arbeit auch offiziell an den ÖRR abgeben...
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Tsherno am 21. März 2024, 19:04
Zitat: In ganz NRW ist seit 01.01.2024 der WDR selbst Vollstreckungsbehörde.

Äh sorry, Person A war jetzt ne Weile raus und der WDR will von ihr noch Beiträge aus 2019 und 2020 haben (ichlachtehart)

Aber wie läuft das dann ab? Kommt so ein Wutzelmann vom WDR und sagt "Gib mal Kohle?"
Immerhin ist das Vollstrecken von Geldforderungen eine hoheitliche Aufgabe oder irre ich mich?


Edit "Bürger": Das dürfte wie schon seit jeher in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen laufen, d.h. mittels an den örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher gerichteten "Vollstreckungsersuchens" mit Beauftragung der "gütlichen Erledigung" und - falls fruchtlos - Termin zur Vermögensauskunft sowie - im Falle deren Nichtabgabe und unter Umgehung des "Widerständlers" - die Einholung von Drittauskünften einschl. Bankkonten, Arbeitgeber etc. - bei welchen dann nach Lust und Laune der "Rundfunkanstalt" früher oder später eine "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" über den Betrag incl. Zusatzkosten eingereicht wird und welcher der jeweils ausgewählte "Drittschuldner" dann i.d.R. Folge leisten wird bzw. Folge zu leisten hat.
Alles sicherlich im www gut erklärt aufzufinden und auch hier schon mehrfach behandelt - siehe bitte immer beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Ablauf - Beispielablauf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
sowie dann auch unter
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21166.0
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0
Und um vorsorglich auch andere vage Hoffnungen zu dämpfen...
"Beitragsblocker" [Mod.: in Prüfung befindlich/ Ermahnung zur Vorsicht!]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37322.0
Hier also bitte keine weitere Vertiefung dieser Frage/n.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Markus KA am 23. März 2024, 15:52
Aus gegebenem Anlass kann wohl darauf hingewiesen werden, dass in Zukunft in NRW vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen aus dem Rechenzentrum des Beitragsservice an die Gerichtsvollzieher (Verteilerstellen der Amtsgerichte) versendet werden.

Enstsprechende Vorgehensweisen (z.B. Anträge, Akteneinsicht, Fristverlängerung und Terminverschiebung, Erinnerung etc.), nach Erhalt der Zahlungsaufforderung des Gerichtsvollziehers, wurden bereits vielfach im Forum diskutiert.

Es könnte in Erwägung gezogen werden, auf Grund der geänderten und abgeschlossenen Gesetzeslage, diesen Thread zu schließen.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Profät Di Abolo am 31. März 2024, 23:53
Guten TagX,

bloß nicht schließen!
Wir sammeln schließlich noch Beweise!


X-Amtshilfe – Optimierung und Vereinfachung der Kommunikation
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32276.msg225534.html#msg225534

Stadt Dortmund seit April 2019 elektronische Vollstreckungsakte.
Vollstreckungsersuchen der "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice GmbH"1 wurden elektronisch übermittelt.


1Edit "Bürger" - rein vorsorglich: Das mit "GmbH" steht dort allen Ernstes und wirft (sofern man das ernst nehmen sollte, was man aber vmtl. nicht tun sollte) Fragen auf, die hier in diesem Thread aber bitte nicht zu vertiefen sind. Danke.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Tsherno am 01. April 2024, 00:27
Es fühlt sich an, als würde man für die ÖR immer Ausnahmen tätigen, Hauptsache die kommen schnell an ihr Geld.  :-\
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: querkopf am 01. April 2024, 01:01
Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den ,,Westdeutschen Rundfunk Köln"
und des Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (5. Rundfunkänderungsgesetz)
Art. 4 § 2 (5. Rundfunkänderungsgesetz)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=4511&aufgehoben=N&anw_nr=2
Zitat von: Art. 4 § 2 (5. Rundfunkänderungsgesetz)
§ 2
Das für Inneres zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und dem für Finanzen zuständigen Ministerium die für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge im Verwaltungszwangsverfahren zuständige Behörde zu bestimmen und den an sie abzuführenden Kostenbeitrag festzusetzen.
Das BVerwG hat mit Urteil v. 26.08.2010, 3 C 35.09, entschieden, daß die Beleihung Privater1 mit hoheitlichen Befugnissen nur durch ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erfolgen darf und daß dieses Gesetz auch die Modalitäten der Beleihung nennen muß:
BVerwG, Urteil vom 26.08.2010 - 3 C 35.09
https://www.bverwg.de/260810U3C35.09.0
Zitat von: BVerwG, Urteil vom 26.08.2010 - 3 C 35.09
[...]
Rn. 24
aa) Es entspricht allgemeiner Überzeugung, daß eine Beleihung nur durch oder aufgrund Gesetzes erfolgen darf. Dies findet seine Grundlage zunächst in Art. 33 Abs. 4 GG, demzufolge hoheitliche Befugnisse in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen sind, die in einem öffentlichrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen; das sichert nicht nur einen Funktionsvorbehalt für Beamte im staatsrechtlichen Sinne gegenüber anderen öffentlichen Bediensteten, sondern auch einen weitergehenden Funktionsvorbehalt für öffentliche Bedienstete gegenüber privaten Dritten. Ausnahmen von dieser Regel setzen daher eine Entscheidung des Gesetzgebers voraus (Urteile vom 27. Oktober 1978 - BVerwG 1 C 15.75 - BVerwGE 57, 55 <58 ff.> und vom 29. September 2005 - BVerwG 7 BN 2.05 - Buchholz 451.221 § 41 KrW-/AbfG Nr. 1 = NVwZ 2006, 829; Nds. StGH, Urteil vom 5. Dezember 2008 - StGH 2/07 - GesR 2009, 146 für Art. 60 Satz 1 NV). Der Gesetzesvorbehalt wird von Art. 33 Abs. 4 GG jedoch nicht vollständig erfasst. Die Beleihung Privater mit hoheitlichen Befugnissen stellt auch unabhängig hiervon eine Maßnahme der Staatsorganisation dar, die vom Regelbild der Verfassungsordnung abweicht und dabei die Verfassungsgrundsätze des Rechtsstaats- und des Demokratiegebots berührt. Auch deshalb ist sie dem Gesetzgeber vorbehalten.

Rn. 25
Gegenstand der hiernach nötigen Entscheidung des Gesetzgebers ist jedenfalls die Abweichung vom Regelbild der Verfassungsordnung als solche; der Gesetzgeber muß beurteilen, ob für eine Indienstnahme Privater Gründe sprechen, die gewichtiger sind als der Eintrag, den die Rechtsgüter des Art. 33 Abs. 4 GG, das Rechtsstaats- oder das Demokratiegebot erleiden (vgl. - jeweils mit Blick auf Art. 33 Abs. 4 GG - BVerfG, Urteil vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 - BVerfGE 9, 268 <284>; BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 1978 und vom 29. September 2005 a.a.O.; Masing in: Dreier, Grundgesetz, Band 2, 2. Aufl. 2006, Rn. 70 zu Art. 33 GG; Jachmann in: von Mangoldt/Klein/Starck,  Grundgesetz, 5. Aufl. 2005, Rn. 37 zu Art. 33 GG; Rennert, JZ 2009, 976 <980>). Das betrifft zunächst nur das „Ob“ einer Beleihung. Darin erschöpft es sich jedoch nicht. Vielmehr können auch einzelne Modalitäten der Beleihung derart wesentlich sein, daß sie der Entscheidung des Gesetzgebers vorbehalten sind. Was in diesem Sinne wesentlich ist, lässt sich nicht allgemein feststellen. Maßgeblich ist jeweils, ob und in welchem Maße die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Staatsorganisationsrechts oder andere Verfassungssätze betroffen sind. Das wurde in Rechtsprechung und Lehre bislang vornehmlich mit Blick auf das Demokratieprinzip entwickelt. So lässt eine eher punktuelle, auf seltene Sonderfälle beschränkte Beleihung wie etwa diejenige eines Schiffskapitäns zur Vornahme bestimmter standesamtlicher Hoheitsakte auf hoher See insofern keinen besonderen gesetzgeberischen Entscheidungsbedarf erkennen. Umgekehrt riefe die Substitution einer gesamten Behörde durch eine größere Gesellschaft des Privatrechts einen erheblichen Klärungsbedarf im Hinblick auf eine hinlängliche demokratische Legitimation des hoheitlichen Handelns dieser Gesellschaft und der für sie Handelnden hervor, einschließlich der gebotenen Aufsicht (vgl. Nds. StGH, Urteil vom 5. Dezember 2008 a.a.O. und dazu Thiele, Der Staat 49, 2010, S. 274 ff.).
[...]

Der WDR oder dessen Intendant ist nicht durch ein vom Landtag NRW beschlossenes Gesetz mit hoheitlichen Befugnissen beliehen worden. Aus diesem Grund fehlt es ihm an der Befugnis, hoheitlich zu handeln und Verwaltungsakte zu erlassen. Dem stehen auch § 10 Abs. 5 und 6 RBStV nicht entgegen, da diese Bestimmungen keine vom NRW-Landesparlament nach Zweck und Ausmaß selbst festgelegte gesetzliche Ermächtigung zu hoheitlichem Handeln darstellt.

Ebensowenig stellt die 8. Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung VwVG NRW v. 01.12.2021 eine ausreichende Grundlage für die Annahme einer Beleihung des WDR oder des Intendanten in Person mit hoheitlichen Befugnissen dar, obwohl hierdurch der WDR zur Vollstreckungsbehörde bestimmt wird. Denn es handelt sich hierbei nicht um ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz, sondern um eine ohne Mitwirkung des Landesparlaments von Justiz- und Finanzministerium erlassene Rechtsverordnung zur Änderung einer Verwaltungsvorschrift ohne Außenwirkung und nicht um eine Entscheidung des Gesetzgebers.


Edit "Bürger": Quellen/ Links/ Zitat-Ausweisung ergänzt. Bitte immer eigenverantwortlich beachten!
1vorsorgl. Hinweis: Ob die "Landesrundfunkanstalten" als "Private" i.S. o.g. Entscheidung und dort referenzierter Rechtsgrundlagen aufzufassen sind, bliebe ggf. fraglich. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei den "Landesrundfunkanstalten" um Wettbewerbsunternehmen und Rundfunksender-Tendenzbetriebe handelt, für welche Art. 5 GG bereits ein justizförmig ausgeprägtes Verwaltungsverfahren verbietet - siehe dazu u.a. unter...
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20633.0
...und auch diesbezüglich ggf. eine "Beleihung" o.ä. erforderlich wäre, sofern dies nicht dennoch eine Verletzung der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung darstellen würde.
All dies auch unter Berücksichtigung des "Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung" von NRW
Landesorganisationsgesetz - LOG NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=1520071121100236135
und dort wahrscheinlich auch des Abschnitts "IV. Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts" mit §§ 18-20 bzgl. u.a. auch "Anstalten" des "öffentlichen Rechts"?
Die Frage der "Beleihung" etc. jedoch bitte nicht in hiesigem Thread vertiefen, dessen Kern-Thema lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Profät Di Abolo am 01. April 2024, 02:02
LG Essen, Beschluss vom 26.10.2022 - 7 T 270/22
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen/lg_essen/j2022/7_T_270_22_Beschluss_20221026.html
Zitat von: LG Essen, Beschluss vom 26.10.2022 - 7 T 270/22
[...]

13
Unter Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Formvorschriften bei Einreichung derartiger – wie im hiesigen Fall – titelersetzender Vollstreckungsaufträge ist – unter Übertragung auf die nunmehr nach dem 01.01.2022 geltende Rechtslage – der höchstmögliche Sicherheitsstandard und damit die qualifizierte elektronische Signatur einzufordern. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in § 5a Abs. 4 S 1 VwVG NRW geregelt ist, dass die schriftliche Erklärung der Vollstreckungsbehörde über die Vollstreckbarkeit, die Höhe und den Grund der Forderung gegenüber dem Vollstreckungsbeamten der Justizverwaltung an die Stelle der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 284 AO tritt. Der Vorlage eines gesonderten Titels bei dem Gerichtsvollzieher, wie es § 754 ZPO vorgesehen ist, bedarf es nicht. Der Antrag hat insofern eine Doppelfunktion und stellt gleichzeitig den Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme und den hierfür erforderlichen Vollstreckungstitel dar.

[...]

67
Hier wird die aufgezeigte Problematik des beBPo wiederum offenbar. Die Übermittlung per beBPo mit einfacher Signatur macht mangels inhaltsgleicher Regelung zur Identität des Postfachinhabers und des einfach Signierenden sogar den Fall denkbar und möglich, dass die per Namenszug einfach signierende Person bereits nicht Teil der nach § 8 ERVV bestimmten Personen ist. Dieses Auseinanderfallen des Versenders und des Ausstellers genügt den besonderen Ansprüchen an die Ernstlichkeit und Authentizität der titelersetzenden Erklärung im Sinne der vorgenannten BGH-Rechtsprechung nicht. Mit der Unterschrift unter einen Vollstreckungsauftrag gibt die verantwortliche Person zu erkennen, dass sie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit der Forderung geprüft hat, sich entschlossen hat, die Zwangsvollstreckung zu beauftragen und damit die Verantwortung für die Schaffung des Titels und die Beauftragung übernimmt. Diesen Prozess, also die Legitimation der Vollstreckungsgrundlage, kann das Vollstreckungsgericht bei einem unterschriebenen bzw. mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenen Auftrag unmittelbar und eindeutig auf die verantwortliche Person zurückführen, weil ihm in Papierform oder elektronisch das Dokument "im Original unterschrieben" vorliegt. Dies ist bei einer Übermittlung auf einem sicheren Übermittlungsweg nicht der Fall, weil die einfache Signatur eben nicht mit dem nötigen Erklärungswert eindeutig und ausschließlich der genannten Person zugeordnet werden kann und die Übermittlung als solche in dem Sinne anonym bleibt, als dass eine für die Übermittlung als zweiten Teilakt der "Schriftformersetzung" i.S.d. § 130a ZPO verantwortliche Person nicht zu erkennen ist (vgl. auch AG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2022 – 665 M 867/22 –, Rn. 40, juris).

[...]

Elektronisch übermittelte VolXstreckungsersuchen:
keine qualifizierte elektronische Signatur = Elektromüll!

 :)
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: DumbTV am 16. April 2024, 23:46
Querverweis aus aktuellem Anlass:

Erste deutsche Stadt treibt keine GEZ-Gebühr mehr ein (Balve) [dafür der GV] (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37896.0
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Bürger am 17. April 2024, 01:12
Siehe dazu unmittelbar relativierende persönliche Anmerkungen unter
Erste deutsche Stadt treibt keine GEZ-Gebühr mehr ein (Balve) [dafür der GV] (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37896.msg225702.html#msg225702
Die Schlagzeile - und damit auch der Betreff - sowie auch der Inhalt des Artikels sind leider irreführend, denn dies suggeriert, dass die Stadt aus eigenem Antrieb heraus eine "Vorreiterrolle" einnehme bzw. gar dadurch nun praktisch generell keine Beitreibung mehr erfolge...
...was aber beides Lügen gestraft ist durch eben obigen Querverweis:
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36609.0

Es erfolgt seither stattdessen die Vollstreckung durch direkte Beauftragung der Gerichtsvollzieher...
...was ebenfalls kein Zuckerschlecken, sondern der reinste Spießrutenlauf ist.

Als "Erfolgsmeldung" kann man das wohl nicht gerade verbuchen... :-\

Auch meine ich mich zu entsinnen, dass vor einigen Wochen eine ähnliche Schlagzeile bzgl. einer anderen Stadt aus den gleichen Gründen die Runde machte. Das mit der "Vorreiterrolle" ist jedenfalls völliger Mumpitz.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Markus KA am 18. April 2024, 19:10
Zitat von: Eschweiler, Sitzungsvorlage (03/2022), Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
[...] Der Wegfall der Vollstreckung für den WDR bedeutet für die Stadt Eschweiler als Vollstreckungsbehörde eine durchaus willkommene Entlastung, da der pauschale Kostenbeitrag je Vollstreckungsersuchen in Höhe von derzeit 37,00 Euro den tatsächlichen Kosten- und Arbeitsaufwand nicht abdeckt. [...]

§ 8 VO VwVG NRW – Gebührenarten
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13284&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=592667 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13284&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=592667)

Nachdem die Stadtkassen in NRW einen pauschale Kostenbeitrag je Vollstreckungsersuchen in Höhe von 37,00 Euro erhalten haben (was den tatsächlichen Kosten- und Arbeitsaufwand nicht abdeckt hat) und mögliche Gebühren dem Schuldner in Rechnung gestellt haben, könnte sich der geneigte Leser nun die Frage stellen, wie hoch sind die Vollstreckungskosten in NRW, wenn der Gerichtsvollzieher das Vollstreckungsersuchen des WDR bearbeiten muss?

Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz - GvKostG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gvkostg/ (https://www.gesetze-im-internet.de/gvkostg/)
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Housebrot am 20. April 2024, 14:25
könnte sich der geneigte Leser nun die Frage stellen, wie hoch sind die Vollstreckungskosten in NRW, wenn der Gerichtsvollzieher das Vollstreckungsersuchen des WDR bearbeiten muss?

Ihr geht immer davon aus, dass der WDR sich an einen Gerichtsvollzieher wendet...

Da aber der WDR nunmehr Vollstreckungsbehörde geworden ist, braucht er keinen Gerichtsvollzieher.. er kann, bei Bekannheit einer Bankverbindung, direkt eine Pfändung vornehmen; denkbar wäre auch eine Lohnpfändung, wenn der Arbeitgeber des "Schuldners" bekannt ist.

Und dann hat der WDR ersteinmal Tatsachen geschaffen... Ob die rechtmäßig sind oder waren, muss erst wieder, durch den Schuldner, aufwendig in einer Klage festgestellt werden... Und so wie unsere Verwaltungsgerichte teilweise ticken, ist es fragwürdig, ob man mit einem derartigen Ansinnen vor Gericht obsiegt (als Opfer eine unrechtmäßigen Vollstreckung)

Hier wurde die Büchse der Pandora geöffnet.....

Grüße
Housebrot
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: ope23 am 20. April 2024, 20:03
Ihr geht immer davon aus, dass der WDR sich an einen Gerichtsvollzieher wendet...
Darüber wunderte ich mich auch stets ein wenig. Hier im Forum wird das Thema "Vollstreckung" leider immer noch etwas bewölkt behandelt. wenn es um Details geht.
 
Zum Beispiel warte ich darauf, zu erfahren, zu welcher Gerichtsbarkeit denn ein "Vollstreckungsgericht" gehören würde oder auch nur, bei welchem Gericht eine Vollstreckungsabwehrklage (hierzuforum auch "Vollstreckungsgegenklage" genannt) zu erheben ist. Was ich so gesehen habe: scheinbar beim Amtsgericht, nicht beim Verwaltungsgericht.

Da aber der WDR nunmehr Vollstreckungsbehörde geworden ist, braucht er keinen Gerichtsvollzieher.. er kann, bei Bekannheit einer Bankverbindung, direkt eine Pfändung vornehmen; denkbar wäre auch eine Lohnpfändung, wenn der Arbeitgeber des "Schuldners" bekannt ist.
Hätte der WDR dann auch eigene Schergen Vollstrecker, die an die Tür klopfen und sie auch mal aufbrechen (ähnlich wie beim Fall Timmermann)? Und ganz ironiefrei den Fernseher mitnehmen...

Hier wurde die Büchse der Pandora geöffnet.....
Ich warne schon lange vor einer Senderdiktatur. Hier wird eine Landesanstalt öffentlichen Rechts mit weitreichenden hoheitlichen Befugnissen versehen und ist dank nur rudimentärer Aufsicht der staatlichen Kontrolle entzogen.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Bürger am 20. April 2024, 20:19
@alle: Bitte diesen Thread jetzt nicht für allgemeine Fragen des "Verwaltungsvollstreckungsrechts" bzgl. Vollstreckung durch direkte Beauftragung von Gerichtsvollziehern am Amtsgericht "kapern".

Bereits eine einfache web-Suche mit "Vollstreckungsgericht" liefert die Erkenntnis, dass dies die Amtsgerichte sind:
Vollstreckungsgericht (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsgericht
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsgericht#Sachliche_Zust%C3%A4ndigkeit
Zitat von: Vollstreckungsgericht - Sachliche Zustsändigkeit (wikipedia)
Die Aufgaben des Vollstreckungsgerichts gehören in der Regel zur Zuständigkeit der Amtsgerichte (§ 764 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)). Bei der Vollziehung des Arrests ist das Arrestgericht (Amtsgericht oder Landgericht) Vollstreckungsgericht (§ 930 Abs. 1 Satz 3 ZPO).

Die Problematik der "Mehrgleisigkeit" bzgl. Amtsgericht bzw. Vollstreckungsgericht ist bereits so ziemlich seit Beginn bekannt - siehe u.a. unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13609.0
(und dortige weiterführende Link-Auswahl) und durfte in diversen Fällen schon bis zum "Erbrechen" als Spießrutenlauf mit regelmäßig übelst kurzen Fristen exerziert werden - mit ständiger "Wasserträgerei" zwischen den Gerichten, weil diese leider nicht bzgl. des gleichen Vollstreckungsverfahrens miteinander kommunizieren und sich die Amts- bzw. Landgerichte nicht selten vollkommen gegen eine Aussetzung/ Ruhendstellung bzw. gegen ein Abwarten des verwaltungsgerichtlichen (Vollstreckungsabwehr-)Verfahrens sperren. Da muss man schon recht hartgesotten sein...

Anmerkung: Es könnte sein, dass ein nicht ganz unbekannter unabhängiger Richter eines gewissen unabhängigen Landgerichts in Baden-Württemberg recht aktuell zur Problematik "ZPO und Verwaltungsvollstreckung beim Rundfunkbeitrag" einen Aufsatz in einer nicht ganz unbekannten juristischen Zeitschrift veröffentlicht haben könnte (online allerdings nur hinter Registrierschranke verfügbar), welcher bei Gelegenheit ggf. auch im öffentlichen Forum noch behandelt werden könnte.

Die EU-Wettbewerbsunternehmen und Rundfunksender-Tendenzbetriebe nach Art. 5 GG (vulgo "öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten")
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0
benötigen die Gerichtsvollzieher weder zur Wohnungsöffnung noch zur Inhaftierung - sondern lediglich zur "gütlichen Erledigung" bzw. - "bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt" - zur Vermögensauskunft bzw. bei deren Nichtabgabe zur Einholung von Drittauskünften (Bank, Arbeitgeber, etc.) unter Umgehung des "widerständlerischen Uneinsichtigen" - siehe u.a. unter
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.) (2015)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13065.0
Vermögensauskunft > Auskunftsrechte bei Dritten seit Nov/Dez 2016 auch <500€ ? (2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21166.0
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€ (2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0

Liegen diese Informationen vor, so wäre mglw. noch genau zu prüfen, ob die Gerichtsvollzieher dann noch eingebunden/ beauftragt werden (müssen) oder die Sender neben der (vermeintlichen/ fraglichen) Selbst-Titulierung dann auch zur (vermeintlichen/ fraglichen) Selbst-Vollstreckung schreiten und unversehens (also ohne "Zwischenschaltung" des GV/ AG) eine z.B. an die Bank oder den Arbeitgeber gerichtete Pfändungs- und Einziehungsverfügung veranlassen können/ dürfen/ würden.

Dass diesbezügliche Details hier im Forum bislang vergleichsweise "nebulös" dokumentiert sind, dürfte u.a. auch der Komplexität und des erheblichen Aufwands einer diesbezüglichen Aufbereitung beispielhafter Fälle nach jeweils geltendem Landes-Verwaltungsvollstreckungsrecht geschuldet sein. Um Details bis hin zur Pfändungsverfügung und entsprechende mögliche Vorgehensweisen zu erörtern, bedarf es schließlich auch fiktiver Betroffener, die bereit und fähig sind, so weit zu gehen und standhaft zu bleiben und dann auch noch ihre fiktiven Erfahrungen zu teilen.

Mit der Erhebung (Selbstüberhebung?) des WDR als "Vollstreckungsbehörde" in NRW sind nach alledem dennoch die Messen noch lange nicht gelesen... >:D


All diese und weitere allgemeinen Grundlagen sollten aber wenn, dann in eigenständigem Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff gut (also noch besser) aufbereitet behandelt werden. Hier fehlt die Zeit. Es dürften und sollen gern auch andere übernehmen. Das Forum ist hier auf die aktive Mitwirkung eines jeden einzelnen Forum-Mitglieds angewiesen!

Hier bitte nur noch eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Tsherno am 29. April 2024, 12:51
Ein Freund eines Freundes, dessen ehemaliger Zimmergenosse, hatte zuletzt ebenfalls Post erhalten, wo direkt der zuständige Kreis für die bevorstehende Vollstreckung genannt wurde.
Demnach beauftragt der Beitragsservice wohl direkt den jeweils zuständigen GV um einzutreiben.
Titel: Re: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
Beitrag von: Bürger am 29. April 2024, 18:04
Querverweis aus aktuellem Anlass zu diesem sich nun wohl wie die Pest verbreitenden
"Erfolgsmodell" der Selbst-Vollstreckung der Landesrundfunkanstalten durch den Gerichtsvollzieher... ::)
Haseloff will Kommunen Vollstreckung d. Rundfunkbeitrags abnehmen [nun GV] (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37920.0