Achtung ein
"Tendenzbetrieb" ist sehr wahrscheinlich
kein 100% "Betrieb gewerblicher Art", denn das Geschäftsziel ist bei einem Tendenzbetrieb nicht zwingend maximaler Gewinn.
Sehr wahrscheinlich wird es noch anders zu begründen sein.
Mit Blick in den MDR Staatsvertrag z.B. also dem Gründungsdokument wird ein Ziel deutlich. Eine Zuweisung von Verwaltungsaufgaben gegenüber allen Bürgern erfolgte dort nicht, sondern angegeben wird als
Auftrag Programme im Sendegebiet zu veranstalten:
Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunkhttps://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2509-StV-MDR#p1§ 1 Aufgabe und Rechtsform
(1) Die Rundfunkanstalt Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) wird als gemeinnützige rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zur Veranstaltung von Rundfunk in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (Sendegebiet) mit Sitz in Leipzig errichtet.
(2) Der MDR hat das Recht der Selbstverwaltung.
[...]
Es erfolgte
keine Funktionszuweisung für die Verwaltung von Wohnungen, Geräten oder Bürgern.
Es muss aus Sicht der PersonX die
Abgrenzung der Aufgaben geprüft werden und im nächsten Schritt sollte die Art der Tätigkeit und Zugehörigkeit geprüft werden.
Der MDR hat das Recht zur
Selbstverwaltung, dass bedeutet, es sind
Tendenzbetriebsaufgaben zu trennen von
Aufgaben zur Selbstverwaltung und ebenso von
Aufgaben der Verwaltung von Bürgern.
Dann sind die Aufgaben zu prüfen, ob für diese eine ausreichende Rechtsgrundlage vorhanden ist.
Dabei ist insbesondere zu prüfen bei Aufgaben bzw. Tätigkeiten gegenüber Bürgern, welche keine Nutzer sind, denn an dieser Stelle will der MDR hoheitlich tätig werden.
Deshalb muss geprüft werden ob es überhaupt eine Übertragung solcher Rechte, welche dazu notwendig sind gab.
Das Recht zur Selbstverwaltung ist kein Recht zu Hoheitstätigkeit gegenüber Bürgern.Aus Sicht der PersonX wäre die ganze Konstruktion sauberer, wenn es eine
"echte" Behörde für den
Einzug der Abgabe gäbe, d.h. für das Geldsammeln.
Aber eine "Anstalt öffentlichen Rechts" kann z.B. eben wie eine GmbH ausgestaltet werden, ohne es GmbH zu nennen.
Hier ist zu schauen, welche Ausgestaltung tatsächlich vorliegt.