IN NRW ENDET DIE VOLLSTRECKUNG DES RUNDFUNKBEITRAGES DURCH DIE STADTKASSEN!(nun müssen sich die Gerichtsvollzieher mit den Beitragsverweigerern rumärgern)
Ob dies eine Erfolgsmeldung für den GEZ-BOYKOTT sein könnte - und Haftbefehl Ade?
Am Beispiel der Stadt Eschweiler:
Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
Vorlage 051/22
Gemäß der Achten Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung des Verwaltungsvollstreckungs-gesetzes NRW (VO VwVG NRW) vom 01.12.2021 wird die Zuständigkeit für die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge spätestens ab dem 01.01.2026 von den Kommunen auf den WDR übergehen, der gemäß § 3 Abs. 3 VO VwVG NRW selbst zur besonderen Vollstreckungsbehörde bestimmt wurde, um eigenständig mit Hilfe der Gerichtsvollzieher*innen vollstrecken zu können.
Der Wegfall der Vollstreckung für den WDR bedeutet für die Stadt Eschweiler als Vollstreckungsbehörde eine durchaus willkommene Entlastung, da der pauschale Kostenbeitrag je Vollstreckungsersuchen in Höhe von derzeit 37,00 Euro den tatsächlichen Kosten- und Arbeitsaufwand nicht abdeckt.
Neue Vollstreckungsakten im Jahr 2021 insgesamt = 8.348 Akten
hierin enthaltene neue fremde Ersuchen des WDR 889 Akten (= 10,65 % von 8.348 Akten)
Der vorgenannte Anteil samt der daraus resultierenden Vor- und Nacharbeiten, wie z.B. die monatliche digitale Übermittlung und Einspielung der Vollstreckungsakten in die Finanzsoftware „infoma newsystem kommunal“ sowie die monatlichen Abrechnungen mit dem WDR, würden bei Aufgabenverlagerung in Gänze entfallen.
Ausgehend vom derzeitigen Personalbestand im Bereich der Vollstreckung entspricht dies einer Arbeitsentlastung in Höhe von 0,96 Stellen pro Jahr.
https://rat.eschweiler.de/bi/vo0050.php?__kvonr=10699"Nicht abgedeckt" könnte bedeuten, dass der Aufwand beim Eintreiben der Forderungen trotz Digitalisierung deutlich größer und der Erfolg deutlich geringer war, als gewohnt.
Möglicherweise haben doch mehr Betroffene ihre Rechte genutzt, als man in den Stadtkassen gewohnt war.
Somit hat sich das Thema Vollstreckung durch die "Stadtkasse" (Anm.: der verantwortliche Behördenleiter ist der Bürgermeister) in NRW erledigt.
Betroffene in NRW brauchen sich nun "nur" noch mit dem Thema "Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher" befassen.
Hinweis: Auch bei einem Gerichtsvollzieher könnte der Aufwand beim Eintreiben der Forderungen deutlich größer und der Erfolg deutlich geringer werden, als gewohnt.
Die unrentable Arbeit wurde lediglich
ausgelagert, diese dürfen jetzt die Gerichtsvollzieher erledigen.
Die Freude der Gerichtsvollzieher über den neuen Vollstreckungsbonus dürfte sich, angesichts der allgemeinen aktuellen kritischen Lage, in Grenzen halten.
Querverweise zu themenverwandte Beiträge:
Kleine Anfrage BW: Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34516.0.html
Kleine Anfrage BW: Vollautomat. Festsetzungsbescheide u. Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32538.0.html
Wie bereits in einem vorherigen Beitrag erwähnt, könnnten sich nun die Stadtkassern in NRW der Verantwortung bei Haftbefehlen entzogen haben. Nun könnte allein der WDR für einen Haftbefehl bei Forderungen von Rundfunkbeiträgen zu 100% verantwortlich sein.
Ob es dann noch in NRW ein Haftbefehl wegen Rundfunkbeitrag geben wird?
Es wird sich zeigen, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, wenn man andere Bundesländer mit ähnlichen Vollstreckungsstrukturen vergleicht.
Man darf auch gespannt sein, ob der Beitragsservice schon die vorgeschriebene Datenübertragung zu den Amtsgerichten in NRW eingerichtet hat:
SWR kann Rundfunkbeiträge in Baden-Württemberg zurzeit nicht eintreiben (05/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36050.0