Landtag von Baden-Württemberg
16. Wahlperiode
Drucksache 16 / 9069
19.10.2020
Kleine Anfrage des Abg. Stefan Räpple fraktionslos und Antwort des Staatsministeriums
Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchen
[...]
In der Ausgabe der Drucksache 16/7026 vom 9. Oktober 2019 des Landtags von
Baden-Württemberg hat Staatsministerin Theresa Schopper die Anzahl vollständig automatisiert erlassener Festsetzungsbescheide und vollständig automatisiert erlassener Vollstreckungsersuchen in Baden-Württemberg wie folgt angegeben:
Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 1.173.565 Bescheide
Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 1.494.095 Bescheide
Januar 2019 bis einschließlich September 2019: 1.079.313 Bescheide
Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 161.498 Vollstreckungsersuchen
Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 143.682 Vollstreckungsersuchen
Januar 2019 bis einschließlich September 2019: 103.597 Vollstreckungsersuchen
Antwort
[...]
3. Gegen wie viele Bürgerinnen und Bürger wurden in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge erlassen (bitte jahresweise auflisten)?
Der SWR hat erläutert, dass die nachfolgend dargestellten Werte die Gesamtanzahl der in den einzelnen Jahren für private Beitragskonteninhaberinnen und -inhaber erstellten Vollstreckungsersuchen in Baden-Württemberg zeigen. Es ist möglich, dass Personen innerhalb eines Jahres mehrfach ein Vollstreckungsersuchen erhalten haben. Ein Rückschluss auf die Gesamtanzahl der Personen, die ein Vollstreckungsersuchen erhalten haben, lässt sich daher nach Auskunft des SWR nicht ziehen.
– Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 152.469
– Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 135.133
– Januar 2019 bis einschließlich Dezember 2019: 135.405
[...]
Download des Originaldokuments (pdf, ~130 kb) / Alternativdownload im Anhang
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9069_D.pdf
Man könnte sich als interessierter Leser fragen, warum in der zweiten Anfrage die Vollstreckungsersuchen des selben Zeitraumes um ca. 10 000 gesunken sind.
In fiktiven Fällen könnten Gerichtsvollzieher-innen in Baden-Württemberg eine Vollstreckungsgebühr von ca. 40,- Euro je Vollstreckungsersuchen gefordert haben.
Somit geschätzte Einnahmen für Gerichtsvollzieher-innen in Baden-Württemberg wegen Rundfunkbeitrag:
2017: ca. 6.459.920,- EUR
2018: ca. 5.747.280,- EUR
2019: ca. 5.416.200,- EUR
Wenn lediglich 30% der Vollstreckungsersuchen erfolgreich gewesen sein könnten, dann könnten ca. 70% der Vollstreckungsgebühr vom Gläubiger bezahlt worden sein.
2017: ca. 4.521.944,- EUR
2018: ca. 4.023.096,- EUR
2019: ca. 3.791.340,- EUR
Es könnte den ein oder anderen Leser überraschen, dass in jedem der letzten drei Jahren, trotz aufwendigem und mehrstufigen Mahn- und Vollstreckungsverfahren, ca. 70% der Vollstreckungen wohl nicht erfolgreich gewesen sind. Zudem ca. 20% der eingenommenen Vollstreckungssumme für nicht erfolgreiche Vollstreckungen an die Gerichtsvollzieher/-innen bezahlt werden muss.