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Autor Thema: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt  (Gelesen 6644 mal)

D
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Hallo,

leider muss ich mir seit neuestem über den folgenden hypothetischen Fall Gedanken machen und hoffe, dass mir jemand helfen kann, meine (rein hypothetischen) Gedanken zu sortieren:

Stellen wir uns vor, dass Person A seit 10 Jahren mit Person B in einem Haushalt lebt. Seit 2 Jahren sind die beiden sogar verheiratet. Person B ist bei der GEZ gemeldet und zahlt regelmäßig die Beiträge. Eigentlich müsste die GEZ auch wissen, dass Person A und B zusammen leben. Das hatte Person B irgendwann der GEZ mitgeteilt.

Jedenfalls kommt vor nicht allzulanger Zeit, sagen wir 2 Wochen, ein Schreiben der GEZ in den Haushalt von A und B. In dem wird Person A aufgefordert, Beiträge zu zahlen oder wenigstens die Person anzugeben (über Namen und Beitragsnummer), die Beiträge für die Wohnung zahlt.

Person A fragt Person B nach der Beitragsnummer. Diese ist nirgendwo aufzufinden und auswendig kennen tut Person B sie leider nicht. Also denkt Person A, es reicht aus, den Namen von B und den Ehestatus anzugeben und darum zu bitten, die Beitragsnummer der Person B an ebendiese zu schicken, damit sie nachgereicht werden kann.

Einige Tage später bekommt Person A die Nachricht, dass ein Konto für ihn eröffnet wurde, da er seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist. Er soll den Beitrag für die nächsten drei Monate überweisen und die Nummer nachreichen. Erst dann könne das Konto wieder geschlossen werden. Die 52 EUR soll er, dem Schreiben nach zu urteilen, aber auf jeden Fall zahlen.

Person A sieht ein, dass er "einen auf den Deckel" bekommt, weil er die Beitragsnummer nicht wusste. Einen Beitrag für die nächsten drei Monate zu entrichten, wo doch lediglich die Beitragsnummer nachgereicht werden müsste, erscheint ihm allerdings etwas hart.

Was könnte man Person A raten?
Zahlen, um weitere Scherereien zu vermeiden?
Widerspruch einlegen?


Streng genommen ist Person A doch im Recht.
Könnte man sich nicht auf eine Strafbearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR einigen, wie auch bei der Bahn üblich?

Person A freut ich über Ratschläge

Nachtrag:
Es gibt, so meine ich, zahlreiche ähnliche Beiträge zu dem Thema. Dort ist aber von unterschiedlichen Schreiben die Rede, z.B. dem Bescheid. Ich bin mir nicht sicher, auf welchem "Level" sich Person A zurzeit befindet, deswegen dachte ich, es ist besser, eine neue Frage zu stellen...


Gruß
Eine nicht näher genannte Person C


Edit "Bürger": Zur schnelleren Erfassbarkeit Hervorhebungen ergänzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2020, 20:36 von Bürger«

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Person A sieht ein, dass er "einen auf den Deckel" bekommt, weil er die Beitragsnummer nicht wusste.

Warum sollte eine Person A die Beitragsnummer einer anderen Person kennen und weitergeben müssen? Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben. Wenn die "korrekte" Abwicklung bei Mehrpersonenhaushalten nur mit Mitwirkung der Schuldner stattfinden kann, liegt doch ein Fehler in der Verwaltung vor. Es sei denn, man möchte die Zwangsgebühr bezahlen. Eine Beitragsüberhebung, wie sie hier und in zahllosen anderen Fällen unkontrolliert abläuft (auch bei einer Person s!) , ist gegen den nach Treu und Glauben handelnden Bürger gerichtet: Er muss sich gegen etwas verteidigen, was er nicht zu verantworten hat. Zudem ist es ein Straftatbestand. Auch für öffentliche Stellen. StGB § 353 Abgabenüberhebung https://dejure.org/gesetze/StGB/353.html


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

D
  • Beiträge: 6
A's weiteres Vorgehen wäre, einen Brief per Einschreiben an den Beitragsservice zu verfassen, in dem er die Beitragsnummer nachreicht und um Bestätigung der Kontoschließung bittet. Weil A nachweislich bei B lebt und die Beitragsnummer von B nun bekannt ist, geht A in dem Brief davon aus, dass der Anspruch auf die Gebühren fallengelassen wird. Auch das soll die GEZ der Person A schriftlich mitteilen.

Wie Person A in diesem Forum gelesen hat, darf der Beitragsservice rechtlich nichts tun, also wird er wahrscheinlich weitere Mahnschreiben verschicken. Sollte Person A dann gleich um einen Gebührenbescheid bitten, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann? Im Falle eines Gerichtsverfahrens bräuchte Person A doch nicht mal einen Anwalt, weil die Sachlage so eindeutig für Person A spricht, oder?

Wie ist die Sache denn bei Person S ausgegangen?


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b
  • Beiträge: 775
Person P kann z.B. antworten, dass sie der falsche Ansprechpartner ist. Person P erstellt keine Beitragsnummer und verwaltet keine Beitragsnummer. Man möge bitte sich an die Stelle wenden, die für die Beitragsnummern zuständig ist. Welche Stelle zuständig ist, ist der Person P unbekannt.


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Person S hat seit Anbeginn des Rundfunkbeitrags konsequent keine Beitragsnummern angegeben, weil es Daten anderer Personen sind. Er hat  der Landesrundfunkanstalt aber per Einwohnermeldedaten nachgewiesen, dass mehrere Personen dort wohnen.  Im Moment hängt die Vollstreckung fest, weil nicht festgestellt wurde/ werden kann, ob nicht vielleicht durch andere/ehemalige Mitbewohner ein Teil oder sogar die gesamte Forderungssumme bereits gezahlt wurde.

Die "Pflicht", die Beitragsnummern anderer Mitbewohner weiterzugeben gibt es nicht und kann es aufgrund der DSGVO nicht geben. Im rechtsfreien Raum der Beitragsabwicklung des nicht rechtsfähigen Beitragsservice Köln wird dieses aber suggeriert, weil sonst eine ordnungsgemäße Zuordnung der Bewohner zur Wohnung nicht erfolgen kann und dann eben bei Mehrpersonenhaushalten diese rechtswidrige Abgabenüberhebung (harmlos meist als "Mehrfachbebeitragung" bezeichnet) stattfindet.

Noch was Wichtiges: Bitte nur mit der zuständigen Landesrundfunkanstalt kommunizieren. Ich habe festgestellt, dass es mit dem "good old Fax" am komfortabelsten geht (wenn man dann entsprechende Faxnummern ausfindig macht). Im Netz werden die immer rarer. Der Beitragsservice Köln ist nur dafür da, möglichst alles irgendwie schnell abzubügeln. Ob das Ergebnis dann im Einzelfall rechtens ist, ist der Inkassomaschine egal. Da wird ein Programm abgespult.


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D
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Das ist ja interessant. Müsste die GEZ im Falle von Person S dann nicht mit den Einwohnermeldedaten auch ohne Beitragsnummer feststellen können, dass alle Beiträge ordnungsgemäß gezahlt worden sind? Warum geht das überhaupt bis zur Vollstreckung?

Wahrscheinlich wird sich das Ganze auch im Falle von Person A hinziehen, ich sehe schon. Danke für den Tip mit der Rundfunkanstalt.

Ehe Person A sich blamiert: Person A wohnt in Niedersachsen und suchte im Internet nach der zuständigen Anstalt. Kann jemand bestätigen, dass das der NDR in Braunschweig ist?


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P
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Jede Person kann Akteneinsicht in die Akte zur Wohnung/Raumeinheit beantragen. Aus dieser Akte geht hervor, welche Zahlungen bereits auf eine Wohnung/Raumeinheit nach dem Rundfunkbeitragstaatsvertrag erfolgt sind.
Wichtig für die Wohnung/Raumeinheit ist lediglich die Lage. Daten persönliche können in der Akte geschwärzt werden. Sofern die Stelle angibt, das lediglich Personen gebunde Akten geführt werden, dann ist das ein Verwaltungsfehler. Dieser kann ja später angezeigt werden. Es ist schließlich nicht pro Person zu zahlen. Da völlig verschiedene Personen Beiträge für eine Wohnung/Raumeinheit zahlen können und in Summe nicht mehr als ein Beitrag je Wohnung/Raumeinheit anfallen soll, so muss das Zusammenrechnen der geleisteten Beiträge auch für Dritte anhand der Aktenführung möglich sein. Sofern also auch Dritten nur die Akten zu einer Person vorgelegt würden ist damit eine Prüfung nicht möglich.
Umgekehrt erlaubt diese Art der Aktenführung festzustellen, ob über einen bereits vollständig bezahlten Beitrag für die gleiche Wohnung/Raumeinheit noch Beträge offen sind.
Jetzt will die Stelle eben so eine Nummer, obwohl die Stelle anhand der Aktenführung selbst bereits alle Daten hat.
Sofern die Stelle also anhand der Akten nicht feststellen kann, welche Zahlungen bereits auf die gleiche Raumeinheit/Wohnung geleistet wurden muss ein strukturelles Problem geltend gemacht werden.
Sollte die Aktenführung also nur auf Personen abstellen, dann liegt das Problem genau dort. Die von den Rundfunkanstalten vergebene Nummer an Personen ist eben keine Nummer einer Raumeinheit/Wohnung sondern so gesehen ein person gebundenes Datum.
Natürlich möchte die Anstalt es sich leicht machen und weiter Personen gebundene Konten führen, aber grundsätzlich sollte wohl das strukturelle Problem beseitigt werden. Dazu müssten die Anstalten eben auch ein Register der vorhandenen Raumeinheiten/Wohnungen führen.
Je mehr Person A dazu lesen wird, desto mehr werden Ihr Zweifel kommen, ob a alle möglichen Raumeinheiten/Wohnungen herangezogen werden oder nur Personen, welche zufällig eine Meldung beim EMA gemacht haben.
Viel Erfolg mit dem Antrag auf Akteneinsicht.
Diese Akteneinsicht wird jedenfalls zeigen, dass für diese Wohnung/Raumeinheit bereits Zahlungen vorliegen. Alternativ wird die Akteneinsicht zeigen, dass es grundsätzlich Probleme gibt.


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Ehe Person A sich blamiert: Person A wohnt in Niedersachsen und suchte im Internet nach der zuständigen Anstalt. Kann jemand bestätigen, dass das der NDR in Braunschweig ist?

Der NDR ist eine 3-Länderanstalt mit Sitz in Hamburg.
Anschrift:
Rothenbaumchaussee 132 - 134
20149 Hamburg
Tel. 00 49 (040) 4156 - 0
Fax 00 49 (040) 44 76 02

Beitragsservice NDR:
Mittelweg 48
20149 Hamburg
Fax (z.B.) 00 49 (040) 4156 - 3225


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2020, 18:08 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.736
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Eigentlich müsste die GEZ auch wissen, dass Person A und B zusammen leben. Das hatte Person B irgendwann der GEZ mitgeteilt.
Person A könnte dieses Schreiben, was ja in den "Akten" von ARD-ZDF-GEZ sein sollte, nochmals als Kopie senden. Dann wäre das die Bestätigung, dass Person A authorisierten Zugriff auf das Schreiben der Person B hatte und sollte somit nochmals plausibel machen, dass diese Angaben den Tatsachen entsprechen - auch wenn ARD-ZDF-GEZ keinen Rechtsanspruch darauf haben zu erfahren, wer mit wem wohnt - und dies angeblich auch gar nicht wissen wollen... ::) vgl. die widersprüchliche Aussage unter
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23866.msg170413.html#msg170413

Streng genommen ist Person A doch im Recht.
Könnte man sich nicht auf eine Strafbearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR einigen, wie auch bei der Bahn üblich?
...dann aber allenfalls eine "Strafbearbeitungsgebühr" für ARD-ZDF-GEZ, dass sie Person B überhaupt belästigen. Person A scheint nach obiger Darlegung völlig im Recht. Da/ wenn für die Wohnung bereits bezahlt wurde, bestehen die ihr gegenüber seitens ARD-ZDF-GEz geltend gemachten Forderungen ohne Rechtsgrund, denn es ist für die Wohnung nur einmal zu zahlen. Darüber hinausgehende Forderungen sind eine Gebührenüberhebung. Das kann Person A auch so ggü. ARD-ZDF-GEZ artikulieren.

Person A sieht ein, dass er "einen auf den Deckel" bekommt, weil er die Beitragsnummer nicht wusste. Einen Beitrag für die nächsten drei Monate zu entrichten, wo doch lediglich die Beitragsnummer nachgereicht werden müsste, erscheint ihm allerdings etwas hart.
Da ist überhaupt nichts einzusehen. Person A hat schon keinen Rechtsanspruch auf die Herausgabe der Beitragsnummer von Person B - siehe weiter unten.
Person A ist nicht verantwortlich für die gänzlich untaugliche Aktenführung bei ARD-ZDF-GEZ und sonstige strukturelle Modell-/Systemfehler bzgl. "Rundfunkbeitrag".
Hier scheint dringend mehr Selbstbewusstsein erforderlich!
Nicht Person A oder B sind hier die "Übeltäter", sondern ARD-ZDF-GEZ sowie die Landespolitik, die diesen Bockmist überhaupt zugelassen haben und ermöglichen!

Zahlen, um weitere Scherereien zu vermeiden?
Widerspruch einlegen?

Zahlen - auch Barzahlung - kommt nicht in Frage. Weitergabe von Kontodaten auch nicht.
Etwäige spätere Rückerstattungen sind nur auf Antrag möglich. Dass das ein Spießrutenlauf werden könnte, dürfte Person A angesichts des bisherigen Verlaufs bereits vorahnen.
Ein "Widerspruch" im Sinne eines verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens dürfte mglw. erst mit dem offensichtlich noch ausstehenden "Festsetzungsbescheid" möglich sein.
Person A könnte aber das jetzige Schreiben z.B. zurückweisen unter nochmaligem ausdrücklichen Hinweis, dass für die Wohnung bereits gezahlt wurde, Name und Beitragsnummer derjenigen Person bei ARD-ZDF-GEZ bekannt sind und auffordern
- weiteren unaufgeforderten Schriftverkehr nunmehr unverzüglich zu unterlassen
- die Forderungen unverzüglich auszubuchen
- das ohne Rechtsgrund und ohne Rechtsgrundlage eröffnete Beitragskonto von Person A zu schließen sowie
- die zu ihrer Person gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen und
- die Ausbuchung/ Schließung des Beitragskontos/ Löschung der gespeicherten Daten von Person A zu bestätigen
da die Forderungen an Person A ohne Rechtsgrund bestehen.
Falls dem nicht bis ... nachgekomen wird, bleibt vorbehalten, dass dann Person B ihre mglw. bestehende Lastschrifteinzugsermächtigung(?) kündigt (das mögen die gar nicht, weil das doch der bequemste/ sicherste Weg für die ist, an ihr Geld zu kommen) bzw. etwaige laufende Zahlungen bis zur Erledigung einzustellen.

Eine andere Sprache verstehen die nicht...

...dazu dann vielleicht auch noch dies als Anregung ;)
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0
Und als kleines "Schmankerl" noch ein
"Antrag zur Selbstanzeige der Rundfunkanstalt und ihrer Stelle/n bei deren zuständigen Aufsichtsbehörde/n" ;) >:D
Zitat
BESCHWERDE mit Antrag auf Verweisung der Beschwerde an die Aufsichtsbehörde/n:
> Gegen dieses Verhalten ohne Rechtsgrundlage, die irreführenden Behauptungen, das ungesetzliche Verhalten und die Ignoranz höchstinstanzlicher Rechtsprechung lege ich hiermit zugleich Beschwerde bei Ihnen und der Ihnen übergeordneten Aufsichtsbehörde ein und beantrage die Verweisung dieser Beschwerde an die zuständige/n Aufsichtsbehörde/n.
Bei Bedarf kann dann entweder bei der Rundfunkanstalt Mitteilung des oder der Aktenzeichen/s beantragen, unter welchem/n die Beschwerde bei der oder den zuständigen Aufsichtsbehörde/n anhängig ist.
Und/oder man fragt z.B. bei der vermeintlich zuständigen Aufsichtsbehörde (i.d.R. die jeweilige Staatskanzlei des jeweiligen Bundeslandes) nach dem "Aktenzeichen und Sachstand/ Bearbeitungsstand" der bei der Rundfunkanstalt eingelegten Beschwerde, deren Verweisung an die zuständige/n Aufsichtsbehörde/n man beantragt hatte.


Es gibt, so meine ich, zahlreiche ähnliche Beiträge zu dem Thema. Dort ist aber von unterschiedlichen Schreiben die Rede, z.B. dem Bescheid. Ich bin mir nicht sicher, auf welchem "Level" sich Person A zurzeit befindet, deswegen dachte ich, es ist besser, eine neue Frage zu stellen...
Siehe bitte beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

und was ggf. getan werden könnte.


Dort findet sich dann u.a.
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
- "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
-  ggf. sogar noch weitere Ausfertigungen
- "Bestätigung der Anmeldung"


Bis dahin und auch noch die entweder schon erfolgte oder noch erfolgende ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG sind das alles Schreiben ohne jegliche Ausweisung einer zuständigen Landesrundfunkanstalt. Nirgendwo taucht deren Name auf - erst im danach folgenden "Festsetzungsbescheid".

Das ändert aber nichts daran, dass es diese Maschine in Köln ist, die zumeist die Tatsachen schafft und nächsten Schritte vollständig automatisiert einleitet.

Daher sollte auch jeglicher Schriftverkehr, der zwar gern an die "zuständige Landesrundfunkanstalt" adressiert werden kann und soll, mindestens zusätzlich auch an die Maschine in Köln gesendet werden, da völlig ungesichert ist, ob und wann die Landesrundfunkanstalt etwaige Weiterleitungen oder Anordnungen an diese Maschine weitergibt.
Dümmstenfalls hat die Maschine dann schon wieder weitere Schritte veranlasst, welche Handlungsdruck beim Betroffenen erzeugen. Das will man nicht!

Auch zu den weiteren Punkten bestehen bereits vielfache Diskussionen im Forum, welche hier nicht erneut und ohne Querverweise nochmals geführt werden sollen.

"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30607.0

Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28893.msg181466.html#msg181466
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28893.msg181533.html#msg181533

Anfrage bzgl. zwangsweiser Datenweitergabe Dritter (Name/ Beitragsnummer)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31554.0
mit ausdrücklicher Bestätigung des Landesdatenschutzbeauftragten Berlins, dass für die Herausgabe der Beitragsnummer von einer Person X an eine Person Y kein Rechtsanspruch besteht:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg190227.html#msg190227
Antwort der Landesdatenschutzbeauftragten vom 26.02.2019
Zitat
Ein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Beitragsnummer Ihrer Mitbewohnerin an Sie ergibt sich nicht aus dem geltenden Datenschutzrecht. Sollte Ihre Mitbewohnerin sich weigern, Ihnen ihre Beitragsnummer mitzuteilen, so empfehlen wir Ihnen, dem rbb Namen und Adresse Ihrer Mitbewohnerin mitzuteilen und darauf hinzuweisen, dass Ihnen die Beitragsnummer nicht bekannt ist und Sie diese auch nicht ermitteln können.
sowie mit ausführlicher Darlegung/ Argumentation zu den verwaltungspraktischen und datenschutzrechtlichen Missständen/ Systemfehlern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg202680.html#msg202680

Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626

Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20246.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.msg188019.html#msg188019


Im Übrigen bei solch fortgesetztem unverfrorenen Verhalten von ARD-ZDF-GEZ immer auch
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0
Jede einzelne Unverschämtheit muss dort parallel "aktenkundig" werden.
Die "Entscheider" sollen tagtäglich mit den Konsequenzen ihres Tuns konfrotniert werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Oktober 2020, 13:23 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Person A fragt Person B nach der Beitragsnummer. Diese ist nirgendwo aufzufinden und auswendig kennen tut Person B sie leider nicht.

Ich verstehe hier das Problem mit der fehlenden Beitragsnummer nicht so recht, an der Alles zu hängen scheint und mit Kenntnis dieser das Problem schon längst keines mehr wäre. Falls Person B schon seit ewig und drei Tagen Beitrag zahlt, so dürfte dies in ihren Kontoauszügen ohne weiteres nachvollziehbar sein. Meines Wissens steht dann auch immer die hier fragliche Beitragsnummer mit dabei. Verheirate Personen A und B sollten doch wohl keine solch Geheimnisse vor sich gegenseitig haben. Person B checkt seine Kontoauszüge, reicht die so fündig gewordene Beitragsnummer an Person A weiter und präsentiert diese der GierigenEinzugsZentrale.

Oder gibt es hier ein gänzlich anderes Problem, welches Person A noch gar nicht geschildert hat?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2020, 17:19 von DumbTV«
You can win if you want

G
  • Beiträge: 1.548
Ist DeCro sicher, dass Person B für die aktuelle Wohnung bezahlt? Die "Beitragskonten" werden nämlich personenbezogen geführt.
Einem fiktiven Bekannten, nennen wir ihn X, ist folgendes passiert:
X bezahlt seit Jahrzehnten diesen Staatsfunkbeitrag. Letztes Jahr wurde er durch die GEZ zwangsangemeldet. X war sich sicher im Recht zu sein und erhob Widerspruch gegen den Bescheid. Im Widerspruchsbescheid erfuhr er dann, dass er jahrelang zwar bezahlt hatte, die "Beitragsnummer" aber auf seine geschiedene Frau lief, also dann quasi für die neue Wohnung der Ex-Frau.
So pervers ist diese Staatsfunkabgabe.


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  • Beiträge: 691
@ GEiZ ist geil:

Wenn die Ex-Frau von Person X ausgezogen ist und das Beitragskonto auf ihre Person läuft, dann bleibt das Beitragskonto solange an der alten Wohnung "kleben", bis sich die Ex-Frau an ihrem neuen Wohnsitz bei der GEZ angemeldet hat. Im Normalfall wird Person X erst angeschrieben, wenn *beim bundesweiten Meldedatenabgleich auffällt, dass* das Beitragskonto auf eine andere Wohnung (die neue der Ex-Frau) umgemeldet wurde. Das bedeutet, dass Person X solange für seine Wohnung Rundfunkbeiträge bezahlte, wie das Beitragskonto noch auf diese Wohnung bezogen war.

Das echte Ummeldedatum der Ex-Frau bei der GEZ könnte das Datum der vollautomatischen Anmeldung (die sowieso rechtswidrig erfolgte) von Person X ungültig machen, was Person X in einem Widerspruch gegen die Anmeldung geltend machen könnte.

Gruß
Mork vom Ork

* Änderung wegen seppls Beitrag


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2020, 13:27 von Mork vom Ork«

  • Moderator
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@Mork vom Ork:
Person X wird nicht angeschrieben, wenn das Beitragskonto auf eine andere Wohnung (die neue der Ex-Frau) umgemeldet wurde, weil X gar nicht im Datenbestand auftaucht. Person X wird erst mit dem nächsten allgemeinen, bundesweiten Datenabgleich als Nichtangemeldeter gefunden. Die Ex ist mitsamt ihrer Beitragsnummer für den Beitragsservice umgezogen. Person X hat tatsächlich die ganze Zeit nur für die Wohnung der Ex bezahlt.

Das ist das allgemeine "Problem", wenn der Beitragszahler aus einer gemeinsamen Wohnung auszieht: Dann wird die Wohnung erstmal beitragsunsichtbar. Daher wurde auch der regelmäßige bundesweite Datenabgleich eingeführt. Um die unsichtbar gewordenen bewohnten Wohnungen wieder ausfindig zu machen.

Man muss sich nur vorstellen, wie ein Beitragsbescheid der Ex-Frau in diesem Fall aussehen würde: Dort wird nach Ummeldung die neue Adresse erscheinen und eventuell noch rückständige Beiträge der alten Wohnung aus der Zeit, als sie noch dort gemeldet war.

Wenn die Umstände es erlauben, könnte man versuchen, die Wohnung von Person X nun als Zweitwohnung zu deklarieren und sich dabei auf die Zahlung für die Wohnung der Ex als Erstwohnung beziehen. Wenn dem Beitragsservice die Trennung nicht offiziell mitgeteilt wurde.

Um zu schauen, ob in den Bestandsdaten beim Beitragsservice eine Änderung des Familienstandes vermerkt wurde, kann Person X ja mal die "einfache" Datenauskunft für sich dort fordern.

Interessant ist, dass im online- Formular
Änderung zum Rundfunkbeitragskonto
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5237/Buergerinnen_und_Buerger_Kontoaenderung_0104.pdf
Eine Änderung des Familienstandes gar nicht abgefragt wird. (Nur indirekt in "verwitwet", wenn eine Ummeldung auf einen anderen Beitragszahler aufgrund des Versterbens des Ehepartners gemeldet wird)

Vielleicht wird die Ex noch als verheiratet, Person X aber als geschieden (wenn es denn so ist) geführt


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M
  • Beiträge: 14
Person F kennt einen Kollegen der auch so einen hypothetischen Fall durchspielt. Person F könnte vom Beitragsservice wegen einem anderen Fall vor Gericht geschleift worden sein.

Generell sei es zu empfehlen, jedes Schreiben des Beitragsservice sorgfältig aufzubewahren und auch das eigene Antwortschreiben.

Denn wenn der Beitragsservice irgentwann Person A oder B vor Gericht schleifen würde, so könnte Person A und B beweisen, dass Person A und B sich um eine Einigung bemüht hat, der Beitragsservice jedoch in automatisierter, unverschämter, ungerechter Art und Weise Person A/B abkassieren wollte. Mit solchen Beweisen hätte Person F jedenfalls in einem hypothetischen Gerichtsvollzug garnicht so schlechte Karten gehabt.

Person F hätte dem Beitragsservice einfach nur den Namen ihrer Mitbewohnerin genannt, darauf hätte der Beitragsservice das Konto von Person F abgemeldet. Der Beitragsservice benötigt die Beitragsnummer nicht. Das würde Person F als eine faule Ausrede betrachten. Person A/B solle sich nicht mit diesem Argument einschüchtern lassen! Person F würde vermuten, dass der Beitragsservice nicht vor Gericht ziehen würde, so lange Person A/B irgentwie auf die Briefe antwortet und widerspricht (und hoffentlich alles sauber Dokumentiert! Damit der Beitragsservice auch für sein Verhalten zu Verantwortung gezogen werden könnte). Person F hätte das Gefühl, mit dem Wort "bitte" im Brief an den Beitragsservice eher das Gegenteil von dem, was Person F eigentlich erreichen wollte, zu erreichen. Person F hätte hypothetische Fälle mit etwas "deutlicheren", empörten Worten in Briefen an den Beitragsservice mit mehr Erfolg und persönlicher Zufriedenheit durchgespielt. Zum Beispiel mit Worten wie Betrugsversuch, Einschüchterungsversuch, fehlende Rechtsbehelfsbelehrung, Grundgesetz oder sowas


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2020, 17:24 von DumbTV«
~ Wenn Unrecht zu Gesetz wird, wird Widerstand zur Pflicht. ~

G
  • Beiträge: 1.548
@Mork vom Ork:
Person X wird nicht angeschrieben, wenn das Beitragskonto auf eine andere Wohnung (die neue der Ex-Frau) umgemeldet wurde, weil X gar nicht im Datenbestand auftaucht. Person X wird erst mit dem nächsten allgemeinen, bundesweiten Datenabgleich als Nichtangemeldeter gefunden. Die Ex ist mitsamt ihrer Beitragsnummer für den Beitragsservice umgezogen. Person X hat tatsächlich die ganze Zeit nur für die Wohnung der Ex bezahlt.

Ganz genau so. Erst dieser höchst fragwürdige Meldedatenabgleich war Auslöser für das Anschreiben an X.


Edit "Bürger":
Bitte keine über den Einstiegsfall hinausgehenden anderen Falldiskussionen hier vermengen. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2020, 18:01 von Bürger«

 
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