Eigentlich müsste die GEZ auch wissen, dass Person A und B zusammen leben. Das hatte Person B irgendwann der GEZ mitgeteilt.
Person A könnte dieses Schreiben, was ja in den "Akten" von ARD-ZDF-GEZ sein sollte, nochmals als Kopie senden. Dann wäre das die Bestätigung, dass Person A authorisierten Zugriff auf das Schreiben der Person B hatte und sollte somit nochmals plausibel machen, dass diese Angaben den Tatsachen entsprechen - auch wenn ARD-ZDF-GEZ keinen Rechtsanspruch darauf haben zu erfahren,
wer mit wem wohnt - und dies angeblich auch gar nicht wissen wollen...
vgl. die widersprüchliche Aussage unter
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23866.msg170413.html#msg170413Streng genommen ist Person A doch im Recht.
Könnte man sich nicht auf eine Strafbearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR einigen, wie auch bei der Bahn üblich?
...dann aber allenfalls eine "Strafbearbeitungsgebühr" für ARD-ZDF-GEZ, dass sie Person B überhaupt belästigen. Person A scheint nach obiger Darlegung völlig im Recht. Da/ wenn für die Wohnung bereits bezahlt wurde, bestehen die ihr gegenüber seitens ARD-ZDF-GEz geltend gemachten Forderungen
ohne Rechtsgrund, denn es ist für die Wohnung nur einmal zu zahlen. Darüber hinausgehende Forderungen sind eine Gebührenüberhebung. Das kann Person A auch so ggü. ARD-ZDF-GEZ artikulieren.
Person A sieht ein, dass er "einen auf den Deckel" bekommt, weil er die Beitragsnummer nicht wusste. Einen Beitrag für die nächsten drei Monate zu entrichten, wo doch lediglich die Beitragsnummer nachgereicht werden müsste, erscheint ihm allerdings etwas hart.
Da ist überhaupt nichts einzusehen. Person A hat schon keinen Rechtsanspruch auf die Herausgabe der Beitragsnummer von Person B - siehe weiter unten.
Person A ist nicht verantwortlich für die gänzlich untaugliche Aktenführung bei ARD-ZDF-GEZ und sonstige strukturelle Modell-/Systemfehler bzgl. "Rundfunkbeitrag".
Hier scheint dringend mehr Selbstbewusstsein erforderlich!
Nicht Person A oder B sind hier die "Übeltäter", sondern ARD-ZDF-GEZ sowie die Landespolitik, die diesen Bockmist überhaupt zugelassen haben und ermöglichen!
Zahlen, um weitere Scherereien zu vermeiden?
Widerspruch einlegen?
Zahlen - auch Barzahlung - kommt nicht in Frage. Weitergabe von Kontodaten auch nicht.
Etwäige spätere Rückerstattungen sind nur auf Antrag möglich. Dass das ein Spießrutenlauf werden könnte, dürfte Person A angesichts des bisherigen Verlaufs bereits vorahnen.
Ein "Widerspruch" im Sinne eines verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens dürfte mglw. erst mit dem offensichtlich noch ausstehenden "Festsetzungsbescheid" möglich sein.
Person A könnte aber das jetzige Schreiben z.B.
zurückweisen unter nochmaligem ausdrücklichen Hinweis, dass
für die Wohnung bereits gezahlt wurde,
Name und Beitragsnummer derjenigen Person bei ARD-ZDF-GEZ
bekannt sind und auffordern
- weiteren unaufgeforderten Schriftverkehr nunmehr unverzüglich zu
unterlassen- die Forderungen unverzüglich
auszubuchen- das ohne Rechtsgrund und ohne Rechtsgrundlage eröffnete
Beitragskonto von Person A zu schließen sowie
- die zu ihrer Person gespeicherten
Daten unverzüglich zu löschen und
- die Ausbuchung/ Schließung des Beitragskontos/ Löschung der gespeicherten Daten von Person A zu
bestätigenda die
Forderungen an Person A ohne Rechtsgrund bestehen.
Falls dem nicht bis ... nachgekomen wird, bleibt vorbehalten, dass dann Person B ihre mglw. bestehende Lastschrifteinzugsermächtigung(?) kündigt (das mögen die gar nicht, weil das doch der bequemste/ sicherste Weg für die ist, an ihr Geld zu kommen) bzw. etwaige laufende Zahlungen bis zur Erledigung einzustellen.
Eine andere Sprache verstehen die nicht...
...dazu dann vielleicht auch noch dies als Anregung
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispielehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0Und als kleines "Schmankerl" noch ein
"Antrag zur Selbstanzeige der Rundfunkanstalt und ihrer Stelle/n bei deren zuständigen Aufsichtsbehörde/n"
BESCHWERDE mit Antrag auf Verweisung der Beschwerde an die Aufsichtsbehörde/n:
> Gegen dieses Verhalten ohne Rechtsgrundlage, die irreführenden Behauptungen, das ungesetzliche Verhalten und die Ignoranz höchstinstanzlicher Rechtsprechung lege ich hiermit zugleich Beschwerde bei Ihnen und der Ihnen übergeordneten Aufsichtsbehörde ein und beantrage die Verweisung dieser Beschwerde an die zuständige/n Aufsichtsbehörde/n.
Bei Bedarf kann dann entweder bei der Rundfunkanstalt Mitteilung des oder der Aktenzeichen/s beantragen, unter welchem/n die Beschwerde bei der oder den zuständigen Aufsichtsbehörde/n anhängig ist.
Und/oder man fragt z.B. bei der vermeintlich zuständigen Aufsichtsbehörde (i.d.R. die jeweilige Staatskanzlei des jeweiligen Bundeslandes) nach dem "Aktenzeichen und Sachstand/ Bearbeitungsstand" der bei der Rundfunkanstalt eingelegten Beschwerde, deren Verweisung an die zuständige/n Aufsichtsbehörde/n man beantragt hatte.
Es gibt, so meine ich, zahlreiche ähnliche Beiträge zu dem Thema. Dort ist aber von unterschiedlichen Schreiben die Rede, z.B. dem Bescheid. Ich bin mir nicht sicher, auf welchem "Level" sich Person A zurzeit befindet, deswegen dachte ich, es ist besser, eine neue Frage zu stellen...
Siehe bitte beginnend unter
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Dort findet sich dann u.a.
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
- "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- ggf. sogar noch weitere Ausfertigungen
- "Bestätigung der Anmeldung"
Bis dahin und auch noch die entweder schon erfolgte oder noch erfolgende ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG sind das alles Schreiben ohne jegliche Ausweisung einer zuständigen Landesrundfunkanstalt. Nirgendwo taucht deren Name auf - erst im danach folgenden
"Festsetzungsbescheid".
Das ändert aber nichts daran, dass es diese Maschine in Köln ist, die zumeist die Tatsachen schafft und nächsten Schritte vollständig automatisiert einleitet.
Daher sollte auch jeglicher Schriftverkehr, der zwar gern an die "zuständige Landesrundfunkanstalt"
adressiert werden kann und soll,
mindestens zusätzlich auch an die Maschine in Köln gesendet werden, da völlig ungesichert ist, ob und wann die Landesrundfunkanstalt etwaige Weiterleitungen oder Anordnungen an diese Maschine weitergibt.
Dümmstenfalls hat die Maschine dann schon wieder weitere Schritte veranlasst, welche Handlungsdruck beim Betroffenen erzeugen. Das will man nicht!
Auch zu den weiteren Punkten bestehen bereits vielfache Diskussionen im Forum, welche hier nicht erneut und ohne Querverweise nochmals geführt werden sollen.
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRAhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30607.0Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohnerhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28893.msg181466.html#msg181466https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28893.msg181533.html#msg181533Anfrage bzgl. zwangsweiser Datenweitergabe Dritter (Name/ Beitragsnummer)https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31554.0mit ausdrücklicher Bestätigung des Landesdatenschutzbeauftragten Berlins, dass für die Herausgabe der Beitragsnummer von einer Person X an eine Person Y kein Rechtsanspruch besteht:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg190227.html#msg190227Antwort der Landesdatenschutzbeauftragten vom 26.02.2019
Ein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Beitragsnummer Ihrer Mitbewohnerin an Sie ergibt sich nicht aus dem geltenden Datenschutzrecht. Sollte Ihre Mitbewohnerin sich weigern, Ihnen ihre Beitragsnummer mitzuteilen, so empfehlen wir Ihnen, dem rbb Namen und Adresse Ihrer Mitbewohnerin mitzuteilen und darauf hinzuweisen, dass Ihnen die Beitragsnummer nicht bekannt ist und Sie diese auch nicht ermitteln können.
sowie mit ausführlicher Darlegung/ Argumentation zu den
verwaltungspraktischen und datenschutzrechtlichen Missständen/ Systemfehlernhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg202680.html#msg202680Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20246.0https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.msg188019.html#msg188019Im Übrigen bei solch fortgesetztem unverfrorenen Verhalten von ARD-ZDF-GEZ immer auch
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0
Jede einzelne Unverschämtheit muss dort parallel "aktenkundig" werden.
Die "Entscheider" sollen tagtäglich mit den Konsequenzen ihres Tuns konfrotniert werden.