Tochter ist dort gemeldet, will wahrscheinlich nicht ewig da bleiben und möglichst bald was richtig eigenes haben. Können die gierigen Geier aus Köln sie dann trotzdem im nachhinein noch greifen, auch wenn sie zur Not den bisherigen Zahler klar zu nennen weiß.
Den Zahler namentlich benennen zu können, ist das eine.
Den Zahler namentlich benennen zu dürfen, das andere.Dazu dann noch die
"Beitragsnummer" zu kennen und auch i.V.m. dem Namen weitergeben zu dürfen, ist ebenfalls etwas weiteres.
Wenn (später, wenn's dann mal nötig werden sollte) keine schriftliche Authorisierung über die Weitergabe der persönlichen Daten dieser Person vorliegt - äußerst schwierig.
Auch weiß man ja nicht, ob - wenn man irgendwann seit 3 Jahre keinen Kontakt mehr hat - nicht zwischenzeitlich eine
Auskunftssperre vermerkt ist, welche man bei Auskunft übergehen würde.
Datenschutzrechtlich, mglw. gar strafrechtlich mehr als nur höchst bedenklich.
Ob der vermeintliche Zahler auch wirklich zahlt - ebenfalls eine weitere Frage
Vielleicht stopft er ja mit den
"im Innenverhältnis beglichenen Anteilen" einfach nur seine Strümpfe.
Hat Person "Tochter" Einblick in die Zahlungsvorgänge? Sehr wahrscheinlich nicht.
Selbst wenn: Könnte sie einfach so genauestens nachprüfen, ob das Geld tatsächlich schuldbefreiend an die "richtige" Stelle (welche?)/ auf das "richtige" Konto (welches?) überwiesen wurde?
Ebenfalls sehr fraglich.
Jeder kann auf ein x-beliebiges, mglw. sogar
eigenes Konto Überweisungen tätigen mit einer Angabe
"RUNDFUNK ARD ZDF DRADIO" und einer wohl kaum auf ersten oder zweiten Blick einfach überprüfbaren -zigstelligen IBAN-Nr. und einem nachfragenden WG-Mitglied den Kontoauszug als "Beleg" vor die Nase
"Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser" - aber:
Muss man skeptischen Mitbewohnern Kontoauszüge als Zahlungs-Beleg vorweisen?!?
Und wie aussagekräftig oder "richtig" müssen diese sein?!?Es wird ja der WG bei etwaiger (mutwilliger oder versehentlicher) Nichtzahlung des "Auserkorenen" nicht wie bei Strom, Inet, Tel usw. gekündigt oder die Leistung vorübergehend eingestellt, wodurch die WG die Nichtzahlung auch bemerken würde - nein, die "Schuldenuhr" tickt unhörbar mit jedem Tag des weiteren Wohnens weiter - und der sich aufsummierende Betrag kann dümmstenfalls irgendwann gnadenlos rückwirkend und zwar prinzipiell erst einmal von jedem "dingfest" gemachten ehemaligen WG Bewohner einzeln vollstreckt werden, wenn man nicht selbst der "Auserkorene" war und sich von Beginn an mit Rechtsmitteln dagegen zur Wehr gesetzt hat oder - sofern man nur "Mitbewohner" eines "Auserkorenen" ist/ war - sich nicht vorher und dauerhaft und für alle Zukunft "absichert" - wobei letzteres wie dargelegt quasi "verunmöglicht" wird.
Aus all diesen Unwägbarkeiten heraus sollte sich jedes WG-Mitglied, welches ggf. jetzt und zukünftig und bei jedem Meldedatenabgleich wiederholt angefragt werden würde, von ARD-ZDF-GEZ - und/oder auch dem Gesetzgeber usw. - penibelst darlegen lassen,
wie in aller Welt sie unter all den nicht vorhersagbaren Umständen jemals "nachweisen" können soll, dass für die Wohnung (deren Lage/ Nr. sehr wahrscheinlich bei ARD-ZDF-GEZ ebenfalls nicht vermerkt und somit auch später gar nicht nachprüfbar/ zuordnbar wäre)
bereits bezahlt wurde.
Die
Daten der "Mitbewohner" sollen ja angeblich
"gelöscht" werden, wenn sie
"für die Beitragserhebung nicht mehr erforderlich" sind.
Wer aber soll dann intern später jemals nachprüfen können, ob eine Person, die vorgibt, damals unter genau jenem Beitragskonto des Mitbewohners gelebt zu haben, tatsächlich damals dort gewohnt hat bzw. damals offiziell von ARD-ZDF-GEZ "gelöscht" wurde?!?
Geht doch alles gar nicht.
Entweder wird nicht gelöscht - oder es bleibt im Nachgang nicht mehr nachprüfbar.Wenn man bzgl. der
"Abmeldung" ein Schreiben von einer nichtrechtsfähigen Stelle erhält -
wieviel wert ist dies als späterer Nachweis?Wie "fäschungssicher" wären solche Abmelde-Schreiben?!?
Und wie nachprüfbar wäre eine solche Fälschung?
Fragen über Fragen bzw.
Fallstricke über Fallstricke.
Es ist und bleibt himmelschreiend blödsinniger Murks, diese ganze Anknüpfung an die Wohnung.
Dies gehört exponentiell "verwaltungsvervielfacht", damit allein schon die Wohnungsanknüpfung aufgehoben wird, weil die es nicht mehr aushalten bzw. dieses Modell "strukturell" nicht durchsetzbar ist.
Dies hier im Einzelnen zu erörtern/ zu vertiefen würde den Rahmen dieses Pressemeldungs-Threads sprengen und soll daher nur als Überblick über die Blödsinnigkeiten dienen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.