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Autor Thema: Wohngemeinschaft - Gesamtschuldnerhaftung -> Schuldner wechseln?  (Gelesen 2633 mal)

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  • Beiträge: 1.457
Hallo,

kann man in einer Wohngemeinschaft den Schuldner "wechseln"?
Das heisst kann eine neue Person die gesamten Schulden der WG übernehmen? Oder bleiben die Bescheide die auf Beitragsnummer Bnr1 Person 1 ausgestellt sind auch bei Person 1 "hängen" und nur die neuen Bescheide auf Bnr2 sind der neuen Person 2 zugeordnet?

(Fall 2 ist für eine zukünftige Klage ungünstig, weil dann ja zwei Klagen geführt werden müssen.)

Hat hier jemand Erfahrung mit dem Beitragsschuldentransfer?
Oder kann man die Klagen zu einer zusammenlegen?


Weitere Beiträge zum Thema "Gesamtschuld" siehe Link-Sammlung unter
[Übersicht] Gesamtschuldnerschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29680.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2019, 17:02 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
Interessant.

Rein hypothetisch sollte Person 2 (neu zugezogen?) der Landesrundfunkanstalt mitteilen, dass der Rundfunkbeitrag für die Wohnung bereits über die Teilnehmernummer von Person 1 abgewickelt wird. Da gibt es online-Formulare. Dann abwarten, was passiert. Wenn ein Konto besteht, besteht es für die Wohnung. Wenn geklagt wird, wird für die gesamte Wohnungsinhaberschaft geklagt. Da könnte dann eigentlich kein neues Konto für Person 2 existieren.

Merkblatt Rundfunkbeitrag:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5279/Merkblatt_Buergerinnen_und_Buerger.pdf

Zitat
Daten ändern
Änderungen von Adressen, Kontoverbindungen und Namen können Sie ebenfalls online unter www.rundfunkbeitrag.de vornehmen. Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, nennen Sie bitte dem Beitragsservice Ihre neue Adresse. Wenn Sie mit jemandem zusammenziehen, der bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich abmelden. Nennen Sie dem Beitragsservice hierfür Ihren Namen und die Beitragsnummer sowie Namen und Beitragsnummer des Beitragszahlers, der künftig für die gemeinsame Wohnung zahlt


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Beiträge: 1.457
Zitat
Rein hypothetisch sollte Person 2 (neu zugezogen?) der Landesrundfunkanstalt mitteilen, dass der Rundfunkbeitrag für die Wohnung bereits über die Teilnehmernummer von Person 1 abgewickelt wird.

Es soll gerade das umgekehrte passieren: die neue Person 2 ist versierter und soll das ganze übernehmen.
Die vorhandenen Bescheide sind an Person 1 adressiert. Wenn z.B. vollstreckt wird, wird ja Person 1 angeschrieben und bekommt auch den Schufaeintrag. Wie kann Person 2 das übernehmen? Das ist hier die Frage.
Wenn Person 2 als neuer Zahler angegeben wird, bekommt Person 2 die neuen Bescheide, soweit klar. Was passiert mit mit den alten Bescheiden, die Person 1 zugeordnet sind? Wer wird angeschrieben, wenn es zur ZV kommt?
Kann es überhaupt ein ZV über den gesamte Betrag bei Person 2 geben?
Muss Person 2 nicht erst die alten Bescheide neu bekommen, auf seinen Namen ausgestellt?
Fragen über Fragen ....

PS:
Mit der Frage greifen wir wieder in den Sumpf, dass der Beitrag pro Wohnung anfällt, er von der Gesamtschuldnerschaft (=WG) bezahlt werden muss, deren Mittglieder nicht bekannt sind, , dann wird die Schuld aber personalisiert auf eine Person.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
Vielleicht so etwa:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Wohnung
Soundsostrasse 3, 12345 Wasauchimmerstadt
Führen Sie irrtümlicherweise zwei Teilnehmerkonten:
Konto 1: Nummer, Name
Konto 2: Nummer, Name
Für die Beitragsabwicklung ist nur ein Konto nötig.
Bitte löschen Sie das Konto 1 aus Ihrer Datenbank und übertragen Sie die gesamte Beitragsschuld auf mein Konto 2.

Vielen Dank!


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