Rein hypothetisch sollte Person 2 (neu zugezogen?) der Landesrundfunkanstalt mitteilen, dass der Rundfunkbeitrag für die Wohnung bereits über die Teilnehmernummer von Person 1 abgewickelt wird.
Es soll gerade das umgekehrte passieren: die neue Person 2 ist versierter und soll das ganze übernehmen.
Die vorhandenen Bescheide sind an Person 1 adressiert. Wenn z.B. vollstreckt wird, wird ja Person 1 angeschrieben und bekommt auch den Schufaeintrag. Wie kann Person 2 das übernehmen? Das ist hier die Frage.
Wenn Person 2 als neuer Zahler angegeben wird, bekommt Person 2 die
neuen Bescheide, soweit klar. Was passiert mit mit den alten Bescheiden, die Person 1 zugeordnet sind? Wer wird angeschrieben, wenn es zur ZV kommt?
Kann es überhaupt ein ZV über den gesamte Betrag bei Person 2 geben?
Muss Person 2 nicht erst die alten Bescheide neu bekommen, auf seinen Namen ausgestellt?
Fragen über Fragen ....
PS:
Mit der Frage greifen wir wieder in den Sumpf, dass der Beitrag
pro Wohnung anfällt, er von der
Gesamtschuldnerschaft (=WG) bezahlt werden muss, deren Mittglieder nicht bekannt sind, , dann wird die Schuld aber
personalisiert auf eine Person.