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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: DeCro am 23. Oktober 2020, 15:19

Titel: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: DeCro am 23. Oktober 2020, 15:19
Hallo,

leider muss ich mir seit neuestem über den folgenden hypothetischen Fall Gedanken machen und hoffe, dass mir jemand helfen kann, meine (rein hypothetischen) Gedanken zu sortieren:

Stellen wir uns vor, dass Person A seit 10 Jahren mit Person B in einem Haushalt lebt. Seit 2 Jahren sind die beiden sogar verheiratet. Person B ist bei der GEZ gemeldet und zahlt regelmäßig die Beiträge. Eigentlich müsste die GEZ auch wissen, dass Person A und B zusammen leben. Das hatte Person B irgendwann der GEZ mitgeteilt.

Jedenfalls kommt vor nicht allzulanger Zeit, sagen wir 2 Wochen, ein Schreiben der GEZ in den Haushalt von A und B. In dem wird Person A aufgefordert, Beiträge zu zahlen oder wenigstens die Person anzugeben (über Namen und Beitragsnummer), die Beiträge für die Wohnung zahlt.

Person A fragt Person B nach der Beitragsnummer. Diese ist nirgendwo aufzufinden und auswendig kennen tut Person B sie leider nicht. Also denkt Person A, es reicht aus, den Namen von B und den Ehestatus anzugeben und darum zu bitten, die Beitragsnummer der Person B an ebendiese zu schicken, damit sie nachgereicht werden kann.

Einige Tage später bekommt Person A die Nachricht, dass ein Konto für ihn eröffnet wurde, da er seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist. Er soll den Beitrag für die nächsten drei Monate überweisen und die Nummer nachreichen. Erst dann könne das Konto wieder geschlossen werden. Die 52 EUR soll er, dem Schreiben nach zu urteilen, aber auf jeden Fall zahlen.

Person A sieht ein, dass er "einen auf den Deckel" bekommt, weil er die Beitragsnummer nicht wusste. Einen Beitrag für die nächsten drei Monate zu entrichten, wo doch lediglich die Beitragsnummer nachgereicht werden müsste, erscheint ihm allerdings etwas hart.

Was könnte man Person A raten?
Zahlen, um weitere Scherereien zu vermeiden?
Widerspruch einlegen?


Streng genommen ist Person A doch im Recht.
Könnte man sich nicht auf eine Strafbearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR einigen, wie auch bei der Bahn üblich?

Person A freut ich über Ratschläge

Nachtrag:
Es gibt, so meine ich, zahlreiche ähnliche Beiträge zu dem Thema. Dort ist aber von unterschiedlichen Schreiben die Rede, z.B. dem Bescheid. Ich bin mir nicht sicher, auf welchem "Level" sich Person A zurzeit befindet, deswegen dachte ich, es ist besser, eine neue Frage zu stellen...


Gruß
Eine nicht näher genannte Person C


Edit "Bürger": Zur schnelleren Erfassbarkeit Hervorhebungen ergänzt.
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: seppl am 24. Oktober 2020, 14:27
Person A sieht ein, dass er "einen auf den Deckel" bekommt, weil er die Beitragsnummer nicht wusste.

Warum sollte eine Person A die Beitragsnummer einer anderen Person kennen und weitergeben müssen? Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben. Wenn die "korrekte" Abwicklung bei Mehrpersonenhaushalten nur mit Mitwirkung der Schuldner stattfinden kann, liegt doch ein Fehler in der Verwaltung vor. Es sei denn, man möchte die Zwangsgebühr bezahlen. Eine Beitragsüberhebung, wie sie hier und in zahllosen anderen Fällen unkontrolliert abläuft (auch bei einer Person s!) , ist gegen den nach Treu und Glauben handelnden Bürger gerichtet: Er muss sich gegen etwas verteidigen, was er nicht zu verantworten hat. Zudem ist es ein Straftatbestand. Auch für öffentliche Stellen. StGB § 353 Abgabenüberhebung https://dejure.org/gesetze/StGB/353.html
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: DeCro am 24. Oktober 2020, 15:06
A's weiteres Vorgehen wäre, einen Brief per Einschreiben an den Beitragsservice zu verfassen, in dem er die Beitragsnummer nachreicht und um Bestätigung der Kontoschließung bittet. Weil A nachweislich bei B lebt und die Beitragsnummer von B nun bekannt ist, geht A in dem Brief davon aus, dass der Anspruch auf die Gebühren fallengelassen wird. Auch das soll die GEZ der Person A schriftlich mitteilen.

Wie Person A in diesem Forum gelesen hat, darf der Beitragsservice rechtlich nichts tun, also wird er wahrscheinlich weitere Mahnschreiben verschicken. Sollte Person A dann gleich um einen Gebührenbescheid bitten, gegen den Widerspruch eingelegt werden kann? Im Falle eines Gerichtsverfahrens bräuchte Person A doch nicht mal einen Anwalt, weil die Sachlage so eindeutig für Person A spricht, oder?

Wie ist die Sache denn bei Person S ausgegangen?
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: boykott2015 am 24. Oktober 2020, 15:08
Person P kann z.B. antworten, dass sie der falsche Ansprechpartner ist. Person P erstellt keine Beitragsnummer und verwaltet keine Beitragsnummer. Man möge bitte sich an die Stelle wenden, die für die Beitragsnummern zuständig ist. Welche Stelle zuständig ist, ist der Person P unbekannt.
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: seppl am 24. Oktober 2020, 15:43
Person S hat seit Anbeginn des Rundfunkbeitrags konsequent keine Beitragsnummern angegeben, weil es Daten anderer Personen sind. Er hat  der Landesrundfunkanstalt aber per Einwohnermeldedaten nachgewiesen, dass mehrere Personen dort wohnen.  Im Moment hängt die Vollstreckung fest, weil nicht festgestellt wurde/ werden kann, ob nicht vielleicht durch andere/ehemalige Mitbewohner ein Teil oder sogar die gesamte Forderungssumme bereits gezahlt wurde.

Die "Pflicht", die Beitragsnummern anderer Mitbewohner weiterzugeben gibt es nicht und kann es aufgrund der DSGVO nicht geben. Im rechtsfreien Raum der Beitragsabwicklung des nicht rechtsfähigen Beitragsservice Köln wird dieses aber suggeriert, weil sonst eine ordnungsgemäße Zuordnung der Bewohner zur Wohnung nicht erfolgen kann und dann eben bei Mehrpersonenhaushalten diese rechtswidrige Abgabenüberhebung (harmlos meist als "Mehrfachbebeitragung" bezeichnet) stattfindet.

Noch was Wichtiges: Bitte nur mit der zuständigen Landesrundfunkanstalt kommunizieren. Ich habe festgestellt, dass es mit dem "good old Fax" am komfortabelsten geht (wenn man dann entsprechende Faxnummern ausfindig macht). Im Netz werden die immer rarer. Der Beitragsservice Köln ist nur dafür da, möglichst alles irgendwie schnell abzubügeln. Ob das Ergebnis dann im Einzelfall rechtens ist, ist der Inkassomaschine egal. Da wird ein Programm abgespult.
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: DeCro am 24. Oktober 2020, 15:59
Das ist ja interessant. Müsste die GEZ im Falle von Person S dann nicht mit den Einwohnermeldedaten auch ohne Beitragsnummer feststellen können, dass alle Beiträge ordnungsgemäß gezahlt worden sind? Warum geht das überhaupt bis zur Vollstreckung?

Wahrscheinlich wird sich das Ganze auch im Falle von Person A hinziehen, ich sehe schon. Danke für den Tip mit der Rundfunkanstalt.

Ehe Person A sich blamiert: Person A wohnt in Niedersachsen und suchte im Internet nach der zuständigen Anstalt. Kann jemand bestätigen, dass das der NDR in Braunschweig ist?
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: PersonX am 24. Oktober 2020, 17:14
Jede Person kann Akteneinsicht in die Akte zur Wohnung/Raumeinheit beantragen. Aus dieser Akte geht hervor, welche Zahlungen bereits auf eine Wohnung/Raumeinheit nach dem Rundfunkbeitragstaatsvertrag erfolgt sind.
Wichtig für die Wohnung/Raumeinheit ist lediglich die Lage. Daten persönliche können in der Akte geschwärzt werden. Sofern die Stelle angibt, das lediglich Personen gebunde Akten geführt werden, dann ist das ein Verwaltungsfehler. Dieser kann ja später angezeigt werden. Es ist schließlich nicht pro Person zu zahlen. Da völlig verschiedene Personen Beiträge für eine Wohnung/Raumeinheit zahlen können und in Summe nicht mehr als ein Beitrag je Wohnung/Raumeinheit anfallen soll, so muss das Zusammenrechnen der geleisteten Beiträge auch für Dritte anhand der Aktenführung möglich sein. Sofern also auch Dritten nur die Akten zu einer Person vorgelegt würden ist damit eine Prüfung nicht möglich.
Umgekehrt erlaubt diese Art der Aktenführung festzustellen, ob über einen bereits vollständig bezahlten Beitrag für die gleiche Wohnung/Raumeinheit noch Beträge offen sind.
Jetzt will die Stelle eben so eine Nummer, obwohl die Stelle anhand der Aktenführung selbst bereits alle Daten hat.
Sofern die Stelle also anhand der Akten nicht feststellen kann, welche Zahlungen bereits auf die gleiche Raumeinheit/Wohnung geleistet wurden muss ein strukturelles Problem geltend gemacht werden.
Sollte die Aktenführung also nur auf Personen abstellen, dann liegt das Problem genau dort. Die von den Rundfunkanstalten vergebene Nummer an Personen ist eben keine Nummer einer Raumeinheit/Wohnung sondern so gesehen ein person gebundenes Datum.
Natürlich möchte die Anstalt es sich leicht machen und weiter Personen gebundene Konten führen, aber grundsätzlich sollte wohl das strukturelle Problem beseitigt werden. Dazu müssten die Anstalten eben auch ein Register der vorhandenen Raumeinheiten/Wohnungen führen.
Je mehr Person A dazu lesen wird, desto mehr werden Ihr Zweifel kommen, ob a alle möglichen Raumeinheiten/Wohnungen herangezogen werden oder nur Personen, welche zufällig eine Meldung beim EMA gemacht haben.
Viel Erfolg mit dem Antrag auf Akteneinsicht.
Diese Akteneinsicht wird jedenfalls zeigen, dass für diese Wohnung/Raumeinheit bereits Zahlungen vorliegen. Alternativ wird die Akteneinsicht zeigen, dass es grundsätzlich Probleme gibt.
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: seppl am 24. Oktober 2020, 17:59
Ehe Person A sich blamiert: Person A wohnt in Niedersachsen und suchte im Internet nach der zuständigen Anstalt. Kann jemand bestätigen, dass das der NDR in Braunschweig ist?

Der NDR ist eine 3-Länderanstalt mit Sitz in Hamburg.
Anschrift:
Rothenbaumchaussee 132 - 134
20149 Hamburg
Tel. 00 49 (040) 4156 - 0
Fax 00 49 (040) 44 76 02

Beitragsservice NDR:
Mittelweg 48
20149 Hamburg
Fax (z.B.) 00 49 (040) 4156 - 3225
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: Bürger am 24. Oktober 2020, 20:44
Eigentlich müsste die GEZ auch wissen, dass Person A und B zusammen leben. Das hatte Person B irgendwann der GEZ mitgeteilt.
Person A könnte dieses Schreiben, was ja in den "Akten" von ARD-ZDF-GEZ sein sollte, nochmals als Kopie senden. Dann wäre das die Bestätigung, dass Person A authorisierten Zugriff auf das Schreiben der Person B hatte und sollte somit nochmals plausibel machen, dass diese Angaben den Tatsachen entsprechen - auch wenn ARD-ZDF-GEZ keinen Rechtsanspruch darauf haben zu erfahren, wer mit wem wohnt - und dies angeblich auch gar nicht wissen wollen... ::) vgl. die widersprüchliche Aussage unter
SWR Justitiar Hermann Eicher über den Beitragsservice (Podcast)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23866.msg170413.html#msg170413

Streng genommen ist Person A doch im Recht.
Könnte man sich nicht auf eine Strafbearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR einigen, wie auch bei der Bahn üblich?
...dann aber allenfalls eine "Strafbearbeitungsgebühr" für ARD-ZDF-GEZ, dass sie Person B überhaupt belästigen. Person A scheint nach obiger Darlegung völlig im Recht. Da/ wenn für die Wohnung bereits bezahlt wurde, bestehen die ihr gegenüber seitens ARD-ZDF-GEz geltend gemachten Forderungen ohne Rechtsgrund, denn es ist für die Wohnung nur einmal zu zahlen. Darüber hinausgehende Forderungen sind eine Gebührenüberhebung. Das kann Person A auch so ggü. ARD-ZDF-GEZ artikulieren.

Person A sieht ein, dass er "einen auf den Deckel" bekommt, weil er die Beitragsnummer nicht wusste. Einen Beitrag für die nächsten drei Monate zu entrichten, wo doch lediglich die Beitragsnummer nachgereicht werden müsste, erscheint ihm allerdings etwas hart.
Da ist überhaupt nichts einzusehen. Person A hat schon keinen Rechtsanspruch auf die Herausgabe der Beitragsnummer von Person B - siehe weiter unten.
Person A ist nicht verantwortlich für die gänzlich untaugliche Aktenführung bei ARD-ZDF-GEZ und sonstige strukturelle Modell-/Systemfehler bzgl. "Rundfunkbeitrag".
Hier scheint dringend mehr Selbstbewusstsein erforderlich!
Nicht Person A oder B sind hier die "Übeltäter", sondern ARD-ZDF-GEZ sowie die Landespolitik, die diesen Bockmist überhaupt zugelassen haben und ermöglichen!

Zahlen, um weitere Scherereien zu vermeiden?
Widerspruch einlegen?

Zahlen - auch Barzahlung - kommt nicht in Frage. Weitergabe von Kontodaten auch nicht.
Etwäige spätere Rückerstattungen sind nur auf Antrag möglich. Dass das ein Spießrutenlauf werden könnte, dürfte Person A angesichts des bisherigen Verlaufs bereits vorahnen.
Ein "Widerspruch" im Sinne eines verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens dürfte mglw. erst mit dem offensichtlich noch ausstehenden "Festsetzungsbescheid" möglich sein.
Person A könnte aber das jetzige Schreiben z.B. zurückweisen unter nochmaligem ausdrücklichen Hinweis, dass für die Wohnung bereits gezahlt wurde, Name und Beitragsnummer derjenigen Person bei ARD-ZDF-GEZ bekannt sind und auffordern
- weiteren unaufgeforderten Schriftverkehr nunmehr unverzüglich zu unterlassen
- die Forderungen unverzüglich auszubuchen
- das ohne Rechtsgrund und ohne Rechtsgrundlage eröffnete Beitragskonto von Person A zu schließen sowie
- die zu ihrer Person gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen und
- die Ausbuchung/ Schließung des Beitragskontos/ Löschung der gespeicherten Daten von Person A zu bestätigen
da die Forderungen an Person A ohne Rechtsgrund bestehen.
Falls dem nicht bis ... nachgekomen wird, bleibt vorbehalten, dass dann Person B ihre mglw. bestehende Lastschrifteinzugsermächtigung(?) kündigt (das mögen die gar nicht, weil das doch der bequemste/ sicherste Weg für die ist, an ihr Geld zu kommen) bzw. etwaige laufende Zahlungen bis zur Erledigung einzustellen.

Eine andere Sprache verstehen die nicht...

...dazu dann vielleicht auch noch dies als Anregung ;)
rechtsunverbindl. Schr. v. "BS" auf Widerspr./Anträge > Reaktions-Beispiele
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33861.0
Und als kleines "Schmankerl" noch ein
"Antrag zur Selbstanzeige der Rundfunkanstalt und ihrer Stelle/n bei deren zuständigen Aufsichtsbehörde/n" ;) >:D
Zitat
BESCHWERDE mit Antrag auf Verweisung der Beschwerde an die Aufsichtsbehörde/n:
> Gegen dieses Verhalten ohne Rechtsgrundlage, die irreführenden Behauptungen, das ungesetzliche Verhalten und die Ignoranz höchstinstanzlicher Rechtsprechung lege ich hiermit zugleich Beschwerde bei Ihnen und der Ihnen übergeordneten Aufsichtsbehörde ein und beantrage die Verweisung dieser Beschwerde an die zuständige/n Aufsichtsbehörde/n.
Bei Bedarf kann dann entweder bei der Rundfunkanstalt Mitteilung des oder der Aktenzeichen/s beantragen, unter welchem/n die Beschwerde bei der oder den zuständigen Aufsichtsbehörde/n anhängig ist.
Und/oder man fragt z.B. bei der vermeintlich zuständigen Aufsichtsbehörde (i.d.R. die jeweilige Staatskanzlei des jeweiligen Bundeslandes) nach dem "Aktenzeichen und Sachstand/ Bearbeitungsstand" der bei der Rundfunkanstalt eingelegten Beschwerde, deren Verweisung an die zuständige/n Aufsichtsbehörde/n man beantragt hatte.


Es gibt, so meine ich, zahlreiche ähnliche Beiträge zu dem Thema. Dort ist aber von unterschiedlichen Schreiben die Rede, z.B. dem Bescheid. Ich bin mir nicht sicher, auf welchem "Level" sich Person A zurzeit befindet, deswegen dachte ich, es ist besser, eine neue Frage zu stellen...
Siehe bitte beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


Dort findet sich dann u.a.
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice" (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417)
- "Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
- "Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag" + Antwortbogen
-  ggf. sogar noch weitere Ausfertigungen
- "Bestätigung der Anmeldung"

Bis dahin und auch noch die entweder schon erfolgte oder noch erfolgende ZahlungsAUFFORDERUNG/ ZahlungsERINNERUNG sind das alles Schreiben ohne jegliche Ausweisung einer zuständigen Landesrundfunkanstalt. Nirgendwo taucht deren Name auf - erst im danach folgenden "Festsetzungsbescheid".

Das ändert aber nichts daran, dass es diese Maschine in Köln ist, die zumeist die Tatsachen schafft und nächsten Schritte vollständig automatisiert einleitet.

Daher sollte auch jeglicher Schriftverkehr, der zwar gern an die "zuständige Landesrundfunkanstalt" adressiert werden kann und soll, mindestens zusätzlich auch an die Maschine in Köln gesendet werden, da völlig ungesichert ist, ob und wann die Landesrundfunkanstalt etwaige Weiterleitungen oder Anordnungen an diese Maschine weitergibt.
Dümmstenfalls hat die Maschine dann schon wieder weitere Schritte veranlasst, welche Handlungsdruck beim Betroffenen erzeugen. Das will man nicht!

Auch zu den weiteren Punkten bestehen bereits vielfache Diskussionen im Forum, welche hier nicht erneut und ohne Querverweise nochmals geführt werden sollen.

"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30607.0

Rundfunkgebühr: Fallstricke für WG-Bewohner
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28893.msg181466.html#msg181466
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28893.msg181533.html#msg181533

Anfrage bzgl. zwangsweiser Datenweitergabe Dritter (Name/ Beitragsnummer)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31554.0
mit ausdrücklicher Bestätigung des Landesdatenschutzbeauftragten Berlins, dass für die Herausgabe der Beitragsnummer von einer Person X an eine Person Y kein Rechtsanspruch besteht:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg190227.html#msg190227
Antwort der Landesdatenschutzbeauftragten vom 26.02.2019
Zitat
Ein Rechtsanspruch auf Herausgabe der Beitragsnummer Ihrer Mitbewohnerin an Sie ergibt sich nicht aus dem geltenden Datenschutzrecht. Sollte Ihre Mitbewohnerin sich weigern, Ihnen ihre Beitragsnummer mitzuteilen, so empfehlen wir Ihnen, dem rbb Namen und Adresse Ihrer Mitbewohnerin mitzuteilen und darauf hinzuweisen, dass Ihnen die Beitragsnummer nicht bekannt ist und Sie diese auch nicht ermitteln können.
sowie mit ausführlicher Darlegung/ Argumentation zu den verwaltungspraktischen und datenschutzrechtlichen Missständen/ Systemfehlern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31554.msg202680.html#msg202680

Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28036.msg178626.html#msg178626

Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20246.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.msg188019.html#msg188019


Im Übrigen bei solch fortgesetztem unverfrorenen Verhalten von ARD-ZDF-GEZ immer auch
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0
Jede einzelne Unverschämtheit muss dort parallel "aktenkundig" werden.
Die "Entscheider" sollen tagtäglich mit den Konsequenzen ihres Tuns konfrotniert werden.
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: mickschecker am 24. Oktober 2020, 21:43
Person A fragt Person B nach der Beitragsnummer. Diese ist nirgendwo aufzufinden und auswendig kennen tut Person B sie leider nicht.

Ich verstehe hier das Problem mit der fehlenden Beitragsnummer nicht so recht, an der Alles zu hängen scheint und mit Kenntnis dieser das Problem schon längst keines mehr wäre. Falls Person B schon seit ewig und drei Tagen Beitrag zahlt, so dürfte dies in ihren Kontoauszügen ohne weiteres nachvollziehbar sein. Meines Wissens steht dann auch immer die hier fragliche Beitragsnummer mit dabei. Verheirate Personen A und B sollten doch wohl keine solch Geheimnisse vor sich gegenseitig haben. Person B checkt seine Kontoauszüge, reicht die so fündig gewordene Beitragsnummer an Person A weiter und präsentiert diese der GierigenEinzugsZentrale.

Oder gibt es hier ein gänzlich anderes Problem, welches Person A noch gar nicht geschildert hat?
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: GEiZ ist geil am 25. Oktober 2020, 09:31
Ist DeCro sicher, dass Person B für die aktuelle Wohnung bezahlt? Die "Beitragskonten" werden nämlich personenbezogen geführt.
Einem fiktiven Bekannten, nennen wir ihn X, ist folgendes passiert:
X bezahlt seit Jahrzehnten diesen Staatsfunkbeitrag. Letztes Jahr wurde er durch die GEZ zwangsangemeldet. X war sich sicher im Recht zu sein und erhob Widerspruch gegen den Bescheid. Im Widerspruchsbescheid erfuhr er dann, dass er jahrelang zwar bezahlt hatte, die "Beitragsnummer" aber auf seine geschiedene Frau lief, also dann quasi für die neue Wohnung der Ex-Frau.
So pervers ist diese Staatsfunkabgabe.
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: Mork vom Ork am 25. Oktober 2020, 12:42
@ GEiZ ist geil:

Wenn die Ex-Frau von Person X ausgezogen ist und das Beitragskonto auf ihre Person läuft, dann bleibt das Beitragskonto solange an der alten Wohnung "kleben", bis sich die Ex-Frau an ihrem neuen Wohnsitz bei der GEZ angemeldet hat. Im Normalfall wird Person X erst angeschrieben, wenn *beim bundesweiten Meldedatenabgleich auffällt, dass* das Beitragskonto auf eine andere Wohnung (die neue der Ex-Frau) umgemeldet wurde. Das bedeutet, dass Person X solange für seine Wohnung Rundfunkbeiträge bezahlte, wie das Beitragskonto noch auf diese Wohnung bezogen war.

Das echte Ummeldedatum der Ex-Frau bei der GEZ könnte das Datum der vollautomatischen Anmeldung (die sowieso rechtswidrig erfolgte) von Person X ungültig machen, was Person X in einem Widerspruch gegen die Anmeldung geltend machen könnte.

Gruß
Mork vom Ork

* Änderung wegen seppls Beitrag
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: seppl am 25. Oktober 2020, 13:07
@Mork vom Ork:
Person X wird nicht angeschrieben, wenn das Beitragskonto auf eine andere Wohnung (die neue der Ex-Frau) umgemeldet wurde, weil X gar nicht im Datenbestand auftaucht. Person X wird erst mit dem nächsten allgemeinen, bundesweiten Datenabgleich als Nichtangemeldeter gefunden. Die Ex ist mitsamt ihrer Beitragsnummer für den Beitragsservice umgezogen. Person X hat tatsächlich die ganze Zeit nur für die Wohnung der Ex bezahlt.

Das ist das allgemeine "Problem", wenn der Beitragszahler aus einer gemeinsamen Wohnung auszieht: Dann wird die Wohnung erstmal beitragsunsichtbar. Daher wurde auch der regelmäßige bundesweite Datenabgleich eingeführt. Um die unsichtbar gewordenen bewohnten Wohnungen wieder ausfindig zu machen.

Man muss sich nur vorstellen, wie ein Beitragsbescheid der Ex-Frau in diesem Fall aussehen würde: Dort wird nach Ummeldung die neue Adresse erscheinen und eventuell noch rückständige Beiträge der alten Wohnung aus der Zeit, als sie noch dort gemeldet war.

Wenn die Umstände es erlauben, könnte man versuchen, die Wohnung von Person X nun als Zweitwohnung zu deklarieren und sich dabei auf die Zahlung für die Wohnung der Ex als Erstwohnung beziehen. Wenn dem Beitragsservice die Trennung nicht offiziell mitgeteilt wurde.

Um zu schauen, ob in den Bestandsdaten beim Beitragsservice eine Änderung des Familienstandes vermerkt wurde, kann Person X ja mal die "einfache" Datenauskunft für sich dort fordern.

Interessant ist, dass im online- Formular
Änderung zum Rundfunkbeitragskonto
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5237/Buergerinnen_und_Buerger_Kontoaenderung_0104.pdf
Eine Änderung des Familienstandes gar nicht abgefragt wird. (Nur indirekt in "verwitwet", wenn eine Ummeldung auf einen anderen Beitragszahler aufgrund des Versterbens des Ehepartners gemeldet wird)

Vielleicht wird die Ex noch als verheiratet, Person X aber als geschieden (wenn es denn so ist) geführt
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: Maggy am 25. Oktober 2020, 15:06
Person F kennt einen Kollegen der auch so einen hypothetischen Fall durchspielt. Person F könnte vom Beitragsservice wegen einem anderen Fall vor Gericht geschleift worden sein.

Generell sei es zu empfehlen, jedes Schreiben des Beitragsservice sorgfältig aufzubewahren und auch das eigene Antwortschreiben.

Denn wenn der Beitragsservice irgentwann Person A oder B vor Gericht schleifen würde, so könnte Person A und B beweisen, dass Person A und B sich um eine Einigung bemüht hat, der Beitragsservice jedoch in automatisierter, unverschämter, ungerechter Art und Weise Person A/B abkassieren wollte. Mit solchen Beweisen hätte Person F jedenfalls in einem hypothetischen Gerichtsvollzug garnicht so schlechte Karten gehabt.

Person F hätte dem Beitragsservice einfach nur den Namen ihrer Mitbewohnerin genannt, darauf hätte der Beitragsservice das Konto von Person F abgemeldet. Der Beitragsservice benötigt die Beitragsnummer nicht. Das würde Person F als eine faule Ausrede betrachten. Person A/B solle sich nicht mit diesem Argument einschüchtern lassen! Person F würde vermuten, dass der Beitragsservice nicht vor Gericht ziehen würde, so lange Person A/B irgentwie auf die Briefe antwortet und widerspricht (und hoffentlich alles sauber Dokumentiert! Damit der Beitragsservice auch für sein Verhalten zu Verantwortung gezogen werden könnte). Person F hätte das Gefühl, mit dem Wort "bitte" im Brief an den Beitragsservice eher das Gegenteil von dem, was Person F eigentlich erreichen wollte, zu erreichen. Person F hätte hypothetische Fälle mit etwas "deutlicheren", empörten Worten in Briefen an den Beitragsservice mit mehr Erfolg und persönlicher Zufriedenheit durchgespielt. Zum Beispiel mit Worten wie Betrugsversuch, Einschüchterungsversuch, fehlende Rechtsbehelfsbelehrung, Grundgesetz oder sowas
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: GEiZ ist geil am 25. Oktober 2020, 16:39
@Mork vom Ork:
Person X wird nicht angeschrieben, wenn das Beitragskonto auf eine andere Wohnung (die neue der Ex-Frau) umgemeldet wurde, weil X gar nicht im Datenbestand auftaucht. Person X wird erst mit dem nächsten allgemeinen, bundesweiten Datenabgleich als Nichtangemeldeter gefunden. Die Ex ist mitsamt ihrer Beitragsnummer für den Beitragsservice umgezogen. Person X hat tatsächlich die ganze Zeit nur für die Wohnung der Ex bezahlt.

Ganz genau so. Erst dieser höchst fragwürdige Meldedatenabgleich war Auslöser für das Anschreiben an X.


Edit "Bürger":
Bitte keine über den Einstiegsfall hinausgehenden anderen Falldiskussionen hier vermengen. Danke.
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: DeCro am 25. Oktober 2020, 20:46
Vielen Dank für die vielen Beiträge, vor allem an Seppl und Bürger. Person A würde, falls er existieren würde, sicher einige der vorgeschlagenen Formulierungen in seiner Antwort einbauen. Ich überlege mir mal, was als Antwort der GEZ an Person A geschrieben werden könnte und melde mich hier wieder, wenn ich mir ein rein hypothetisches Antwortschreiben ausgedacht habe  :laugh:
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: GEiZ ist geil am 26. Oktober 2020, 05:53
Eine Kommunikation mit der nicht rechtzsfähigen GEZ ist völlig sinnlos. Immer an die Landesrundfunkanstalt schreiben.


Edit "Bürger": Nochmals der Hinweis, dass es leider die Maschine in Köln ist, die zumeist die Tatsachen schafft, daher:
Das ändert aber nichts daran, dass es diese Maschine in Köln ist, die zumeist die Tatsachen schafft und nächsten Schritte vollständig automatisiert einleitet.

Daher sollte auch jeglicher Schriftverkehr, der zwar gern an die "zuständige Landesrundfunkanstalt" adressiert werden kann und soll, mindestens zusätzlich auch an die Maschine in Köln gesendet werden, da völlig ungesichert ist, ob und wann die Landesrundfunkanstalt etwaige Weiterleitungen oder Anordnungen an diese Maschine weitergibt.
Dümmstenfalls hat die Maschine dann schon wieder weitere Schritte veranlasst, welche Handlungsdruck beim Betroffenen erzeugen. Das will man nicht!

Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: art18GG am 27. Oktober 2020, 17:06
Person A fragt Person B nach der Beitragsnummer. Diese ist nirgendwo aufzufinden und auswendig kennen tut Person B sie leider nicht. Also denkt Person A, es reicht aus, den Namen von B und den Ehestatus anzugeben und darum zu bitten, die Beitragsnummer der Person B an ebendiese zu schicken, damit sie nachgereicht werden kann.

Einige Tage später bekommt Person A die Nachricht, dass ein Konto für ihn eröffnet wurde, da er seiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist. Er soll den Beitrag für die nächsten drei Monate überweisen und die Nummer nachreichen. Erst dann könne das Konto wieder geschlossen werden. Die 52 EUR soll er, dem Schreiben nach zu urteilen, aber auf jeden Fall zahlen.

Das Problem ist, dass der Beitragsservice diese Daten zwar hat, aber das vollautomatische Robotersystem, mit dem es A zu tun hat, diese Daten nicht verwendet. Da A den in einem vollständig automatisiert Verfahren erfassbaren Fragebogen nicht in der geforderten Weise ausgefüllt hat, wurde A vom Roboter angemeldet. Dieses Verfahren wird vom Beitragsservice bereits seit 2014 so verwendet, ansonsten hätte er die 3,5 Millionen Direktanmeldungen (Zwangsanmeldung) in diesem Jahr nicht bewerkstelligen können (vgl. hierzu den Jahresbericht Beitragsservice 2014).

Steht in dem Anmeldeschreiben eigentlich immer noch, dass der Rundfunkbeitrag rückwirkend zu einem bestimmten Datum gezahlt werden muss?

Als nächstes bekommt A dann ebenfalls im vollautomatisierten Verfahren einen Festsetzungsbescheid, der bereits ein vollstreckbarer Titel sein soll und von dem viel in diesem Forum die Rede ist. Damit könnte A formalrechtlich erst hier Widerspruch einlegen, um irgendwann einmal in ferner Zukunft gegen den Roboter klagen zu können. Vielleicht könnte A bei einer der teuren Hotlines des Beitragsservice anrufen, um dort nach einem Menschen zu suchen, der das Problem möglicherweise lösen könnte. Ansonsten müsste A weiter mit dem Roboter kommunizieren. Viel Glück!
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: GesamtSchuldner am 27. Oktober 2020, 22:14
Wenn Person A sich schriftlich direkt an den NDR in Hamburg wendet, so wird in der Regel der kölner Automatismus erst einmal gestoppt, bis das Schreiben von einem Menschen bearbeitet wurde.
Insofern muss Person A jetzt erst einmal nicht befürchten, dass sich die Maschine nicht mehr aufhalten lässt.


Was ich mich in  dem Fall aber frage:
Was ist denn passiert, dass der Beitragsservice sich an Person A gewandt hat, wenn dieser schon seit 10 Jahren unter der Anschrift wohnt?
Gab es eine Änderung in der Datei des Einwohnermeldeamtes (z.B. Namensänderung nach Hochzeit), die an den Beitragsservice gesandt wurde?
Der Meldedatenabgleich 2018 liegt ja schon über 2 Jahre zurück, und wenn der Beitragservice einen im Sommer 2018 erhaltenen Datensatz nicht innerhalb von einem Jahr weiterverarbeitet, musste dieser gelöscht werden.

Unklar ist auch, warum Beiträge anscheinend nur für ein Quartal verlangt werden. Wenn der Einzug in die Wohnung schon 10 Jahre zurückliegt, würde der Beitragsservice bei aus seiner Sicht nicht vorhandener Gesamtschulderschaft mit einem zahlenden Mitbewohner doch in der Regel auch für einige Jahre rückwirkend Beiträge verlangen.

Insofern wäre es gut, wenn Person A diesen fiktiven Fall noch ein wenig ergänzt.
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: DeCro am 29. Oktober 2020, 14:50
Mit Sicherheit sagen kann Person A das nicht, aber vermutlich meldet sich die GEZ deshalb:

Person A studierte vor 10 Jahren in einer anderen Stadt und meldete im Zuge des Studiums die Wohnung der Eltern als Zweitwohnsitz an. Diese Meldung des Zweitwohnsitzes geriet nach Abschluss des Studiums in Vergessenheit, bis sich vor einem Monat die Stadt, in welcher die Eltern leben, bei Person A meldete. Es wird eine Steuer für Zweitwohnsitze eingeführt und Person A wurde mit dem Schreiben Gelegenheit gegeben, den Zweitwohnsitz rechtzeitig abzumelden. Das tat Person A und wenige Tage später meldete sich die GEZ.

Warum die Anmeldung nicht rückwirkend für 10 Jahre erfolgt? Das weiß Person A auch nicht.
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: drboe am 29. Oktober 2020, 17:46
Warum die Anmeldung nicht rückwirkend für 10 Jahre erfolgt? Das weiß Person A auch nicht.

Unter anderem deshalb, als für den Großteil des Zeitraums Verjährung eingetreten ist. Das Problem besteht aber nicht in der Frage, ob der sog. Beitragsservice bzw. die zuständige LRA gutherzig auf Zahlungen verzichten will, sondern darin, dass sie nun Geld haben wollen, obwohl A in dem Zeitraum, für den Geld gefordert wird, mit einer Person zusammen lebte, die den sogn. Rundfunkbeitrag gezahlt hat bzw. zahlt. LRA und BS machen es sich ziemlich einfach: jeder muss zahlen, es sei denn er weist nach, dass schon jemand für die Wohnung zahlt. M. E. ist das ein Irrtum. Denn im sogn. RBStV heisst es in § 8 Anzeigepflicht (3):

Zitat
§ 8 Anzeigepflicht

(3) (3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.

D. h., A hat nichts falsch gemacht, indem A sich nicht gemeldet hat, denn, die Zahlung von B gilt ja der gemeinsamen Wohnung. Nun kann man natürlich gutwillig sein und dem BS bzw. der LRA die geforderten Daten einfach preisgeben. Allerdings heißt es in § 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung:

Zitat
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
(1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Absatz 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Betriebsstätte zu erteilen. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Absatz 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Absatz 7 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 3 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Nun behaupte ich, dass das wohnen bzw. die Einwohnermeldeinformation für sich noch kein tatsächlicher Anhaltspunkt dafür ist, dass jemand zur Zahlung sogn. Rundfunkbeiträge verpflichtet ist, da ja, wie im Fall von A, ein Dritter, hier B, bereits zahlen könnte. Und in dem Fall muss A sicher nicht über das Stöckchen springen dass der BS bzw. die LRA A hinhalten: "gib uns deine Daten und Geld oder nenne eine Person, die bereits für deine Wohnung zahlt!" Denn A muss sich wegen §8 (3) gar nicht melden, weil das schon ein anderer stellvertretend für alle Bewohner  der Wohnung gemacht hat. Dass LRA und BS dies nicht wissen, - sie wollen die Wohnung als Anknüpfungspunkt, wissen aber nichts über die Wohnung - ist nun wirklich deren Problem, zu dessen Lösung sie sich die Schikane der Zwangsanmeldung haben einfallen lassen. Die Überlegung dahinter: die so zur Zahlung in Anspruch genommenen Bürger werden sich schon rühren, wenn es sie Geld kostet und ggf. Tatsachen nennen, die dafür sorgen, dass die Zahlungen nicht geleistet werden müssen.

Nun hat A immerhin den Namen von B und den Status (verheiratet mit A) dem BS bekannt gegeben. Das setzt den BS in die Lage festzustellen, dass für die Wohnung bereits gezahlt wird, in dem sie die "Beitragsnummer" von B recherchieren. Das ist kinderleicht und dauert Sekunden. Zusammen mit einer Melderegisteranfrage, LRAn und BS haben Zugriff auf die Melderegister, ergäbe sich einfach und schnell, dass die Informationen von A zutreffen; der Fall wäre erledigt. - Stattdessen aber versucht der BS es mit Härte gegenüber dem vermeindlichen Schuldner. Bei mir führt so ein Verhalten unweigerlich dazu, dass ich meinerseits eskalieren würde. Wäre ich an Stelle von A, würde ich folglich den Rechtsweg beschreiten; Widerspruch, ggf. Klage, das volle Programm. Spätestens im Gerichtsverfahren - ich bin unbedingter Anhänger dieses späten Zeitpunkts! -würde sich herausstellen, dass B der LRA bzw. dem BS bekannt ist und der Adresse zuzuordnen ist, unter der man von A  Zahlungen fordert. Die Eheschließung von A und B lässt sich gegenüber dem Gericht nachweisen, die Zusicherung eine gemeinsame Wohnung zu bewohnen ist reine Formsache. Damit wird dann deutlich, dass die Forderungen von LRA/BS unberechtigt sind.

Eine Fülle solcher Verfahren würde den BS und die LRAn wohl davon abhalten den einfachen Weg der Zwangsanmeldungen weiter zu beschreiten, bzw. das Verfahren bis zu dem Punkt vollständig ihrem Computer zu überlassen. Auch da gilt nämlich: wenn es Geld kostet, wird man sich bewegen.

M. Boettcher
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: PersonX am 29. Oktober 2020, 19:03
Widerspruch, ggf. Klage, das volle Programm.

Das sollte wohl so lauten:
Widerspruch, Akteneinsicht B bei LRA, Widerspruchsbescheid, Klage einlegen, Akteneinsicht B vor der weiteren Begründung der Klage anstrengen bei Gericht, Verhandlung

Es gibt einen Unterschied:
Akteneinsicht A -> in die personengebundene Akte
Akteneinsicht B -> in die Akte zur "Raumeinheit/Wohnung"

-> nur Akteneinsicht B wird zeigen, was Person A möchte
-> sofern bei Gericht nur die Akte nach Akteneinsicht A vorgelegt wird, ist es auch dem Richter nicht möglich zu prüfen, welche Zahlungen auf eine "Raumeinheit/Wohnung" erfolgt sind

-> Natürlich kann der Richter darauf ausweichen, festzustellen, dass A mit Z zusammen wohnt ;-), aber "lustiger" ist es wohl den Richter feststellen zu lassen, was bereits bezahlt ist, denn mit wem wer zusammen wohnt ist nicht wichtig. Wichtig ist nur ob bereits bezahlt wurde.

Natürlich kann eine LRA das auch alles anhand der Akten, welche Sie selbst führen ohne weitere Probleme feststellen. Denn es gilt ja ein Beitrag pro "Raumeinheit/Wohnung" -> nicht ein Beitrag pro Person.

Also Widerspruch erheben und erklären:
Für diese "Raumeinheit/Wohnung" besteht keine Pflicht mehr als einen Beitrag zu zahlen.
Wie sie anhand Ihrer Aktenführung zu dieser "Raumeinheit/Wohnung" -hier die Lage angeben- feststellen können, wurde bereits bezahlt.

Natürlich kann A das auch gleich mit Akteneinsicht verbinden.

Also Antrag auf Akteneinsicht bei der LRA stellen, wichtig in die Akte zur "Raumeinheit/Wohnung" nach -hier die Lage angeben-.

In der Akteneinsicht bei der LRA müsste A feststellen können, dass Zahlungen von einer Person Z bereits erfolgt sind. Die Daten der Person Z sollten in dieser Akteneinsicht eben geschwärzt sein. Die Daten einer Person Z gehen A ja so gesehen auch gar nichts an. ;-)
Wichtig ist nur die Lage der "Raumeinheit/Wohnung" und das "Zahlungen" vorhanden sind.

Kann die LRA keine Akte zu dieser "Raumeinheit/Wohnung" zeigen, dann liegt ein Aktenproblem vor. Das dürfte dann sicherlich bei Gericht mit Hochspannung verfolgt werden.
Titel: Re: Zwangsanmeldung, obwohl Beiträge von Ehepartner gezahlt
Beitrag von: DeCro am 15. November 2020, 20:53
Hallo,

ich habe mir vorgestellt:

Person A hat Post vom Beitragsservice bekommen, nachdem er einen nahezu inhaltsgleichen Brief sowohl an die Rundfunkanstalt, als auch an den Beitragsservice geschrieben hatte.

Die GEZ schließt das für Person A eingerichtete Konto und verzichtet auf die 52 EUR Monatsbeitrag.

Danke an alle für das Durchspielen dieses hypothetischen Szenarios!