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Autor Thema: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)  (Gelesen 19310 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
Tübinger Keule vom 17.11.2017
(Verfügung des LG Tübingen an den SWR zu Befangenheit/ Behörde)


Ein Tübinger Richter hat mal wieder zugeschlagen:  8) >:D ;D

Eine Verfügung - und was für eine:

Quelle: facebook; Administrator der geschlossenen Gruppe "GEZ-Vollstreckung (Stadt-/Gemeindekasse)"

hier noch der in der Tübinger Verfügung auf Seite 4 erwähnte
Kommentar von Hermann Eicher - DER JUSTITIAR - der SWR sei keine Behörde:
http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html***
unter Punkt 3 (letzter Satz) zu finden...

***Edit "Bürger":
Dieser Artikel wurde augenscheinlich zwischenzeitlich vom Netz genommen. HÖRT, HÖRT...
Sicherungsabbild zu finden u.a. unter
https://web.archive.org/web/20171121213958/http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html
Siehe u.a. auch unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg131633.html#msg131633
mit screenshots, falls auch das Sicherungsabbild irgendwann mal gelöscht werden sollte... ;)



Anm. Mod. seppl: Dokumente wurden noch weiter anonymisiert.

Zur von SWR-"Justiziar" Dr. Hermann Eicher beantragten
Richterablehnung (Befangenheitsantrag) gegen Dr. Sprißler - siehe u.a. unter
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25055.0.html
sowie nunmehr
Befangenheitsantrag von SWR-Eicher gg. Richter Sprißler (LG Tüb.) abgelehnt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26825.0.html

Mehr zu Richter Sprißler siehe u.a. auch unter
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.0.html
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.0.html



Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Betreff "Tübinger Keule vom 17.11.2017" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

n
  • Beiträge: 1.456
Wow, tobt da ein Krieg?
Die Ausführungen des SWRs (die zu diesem Beschluss geführt haben) würde gar zu gerne lesen.
Ich hol mal das Popcorn raus, auf die Antwort, warum der SWR Behörde sein will, obwohl Chefjustiziar Eicher gesagt hat:
Zitat
Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar.

Als Vorprogramm empfehle ich

Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg114765.html#msg114765

Über "BvR 1574/17" findet man leider keinen Text sondern nur
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2017 - L 9 SF 270/17
BVerfG, 02.10.2017 - 1 BvR 1574/17

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Nordrhein-Westfalen&Datum=10.07.2017&Aktenzeichen=L%209%20SF%20270/17


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2017, 04:53 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Stark!

Besonders beeindruckt mich das vierte Blatt (Seite -3-) , vor allem die dortige Offenlegung der Punkte c) und d) der GEZ-Strategie.

Gibt es diese Verfügung als Fließtext?


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K
  • Beiträge: 2.246
@Leo:

1) die Punkte c) und d) der GEZ-Strategie (und mehr) kannst Du in der
"Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" nachlesen
https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/verwaltungsvereinbarung-beitragseinzug/

2) nein


Edit "Bürger" - siehe u.a. auch unter
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html
sowie ggf. auch
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext) [.txt Datei]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22959.0.html


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 577
Der Verfügung Worte auf Seite 1:
Zitat
Die Vorlage eines Verfahrens beim BVerfG oder EuGH kann schon per se keine Befangenheit begründen, da sie vielmehr zeigt, dass der Vorlegende nicht selbstherrlich europarechtliche oder verfassungsrechtliche Fragen entscheidet, sondern diese Fragen den dafür berufenen Gerichten vorlegt.
Kann man sich mit noch weniger Worten treffender zu den diversen BVerwG-Beschlüssen äußern?
Meinen Respekt, Herr Dr. S......r!

und Seite 3:
Zitat
Zum vorgetragenen Respekt, hier vor dem Bundesverfassungsgericht, wird weiter darauf hingewiesen, dass der Gläubiger ausweislich seiner öffentlichen und damit gerichtsbekannten Internetseite "Gerichtliche Entscheidungen" (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html) nicht das BVerfG, sondern das BVerwG als oberstes deutsches Gericht ansieht. Zugleich wird dem Leser suggeriert, die Fälle des BGH wären zugunsten des Gläubigers entschieden worden, obwohl es sich schlicht um eine Zurückweisung handelte (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/pressearchiv/index_ger.html) und bisher nur ein Fall (5 T 232/16) endgültig - zugunsten des Schuldners - entschieden worden ist. Die vom Gläubigervertreter angeführte vermeintliche Bindungswirkung zivilrechtlicher Instanzgerichte findet im deutschen Rechtssystem keine Grundlage.
Na, Herr JUSTITIAR, schmeckt das verspätete Abendessen jetzt immer noch?

und Seite 4:
Zitat
[...] Seit kurzem gerichtsbekannt hat sich der Vertreter des Gläubigers zu dieser Frage in einer Klarstellung zum Rundfunkbeitrag unmissverständlich wie folgt geäußert:
"Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar."
(www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html) [1]
Und das, Herr JUSTITIAR, dürfte sich auch nach 2012 nicht geändert haben. Dafür fällt der Nachtisch am heutigen Abend nun definitiv aus, und es geht sofort, ab ins Bett!

[1] Stand: 30.08.2012, 13.06 Uhr (nennt sich dort Faktencheck...)
Sicherungsabbild: https://web.archive.org/web/20171121213958/http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html

Anm. Mod. seppl: Name wurde anonymisiert


Edit "Bürger" - siehe hierzu u.a. auch unter
Ist der Südwestrundfunk eine Behörde?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23269.0.html
einschl. dortiger Link-Sammlung unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23269.msg148333.html#msg148333


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f

faust

... schau nur, Lupus:

Der Himmel über Köln, er hängt voller Hinkelsteine !!!

Was, wenn sie herabfallen ?!?

Ich kenne jemanden  >:D , der das Wort "Bekanntgabewille" seit Monaten wie ein Mantra wiederholt - fast möcht man meinen, er wäre ein Prophet ...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

"Das Schiff" des Dr. S......r krängt* erheblich, aber keine Bange, das ist nur die Antwortsalve aus allen Rohren.

Ich habe allerdings den Eindruck, die Einschläge auf der Gegenseite sitzen... Herr Eicher, wer im Schlachthaus sitzt, soll nicht mit Schweinen werfen (oder so)  8)


Danke auch nochmal an René
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25055.0.html

Schon da habe ich gedacht, so ein Vorgehen DES JUSTIZIARS beschädigt die Prozessführung des SWR (und vielleicht auch anderer Anstalten) nicht nur in jenem einen Verfahren.

MfG
Michael

Anm.Mod. seppl: Name wurde anonymisiert

*Edit "Bürger":
"krängen" = "sich neigen" ("seemannssprachlich" > kannte ich als Inländer selbst noch nicht ;) )
https://de.wiktionary.org/wiki/kr%C3%A4ngen


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...]
und Seite 4:
Zitat
[...] Seit kurzem gerichtsbekannt hat sich der Vertreter des Gläubigers zu dieser Frage in einer Klarstellung zum Rundfunkbeitrag unmissverständlich wie folgt geäußert:
"Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar."
(www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html) [1]
Und das, Herr JUSTITIAR, dürfte sich auch nach 2012 nicht geändert haben. [...]

Nun, man darf wohl davon ausgehen, dass sich SWR ungefähr so "chamäleonartig"/ "wandlungsfähig" positionieren könnte, wie bereits dargelegt unter
Ist der Südwestrundfunk eine Behörde?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23269.msg148333.html#msg148333
[...]
Aussage SWR-Eicher: "keine Behörde"
Stellungnahme zu Bild-Artikel - siehe Querverweis u.a. unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg131633.html#msg131633

Aussage SWR-Eicher: "Eigenschaft als Behörde"/ "tritt als Behörde auf"/ "der eine Behörde ist"
Stellungnahme SWR zu LG Tübingen
Tübinger Beschluss 16.09.16, 1. Reaktion des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20795.msg134315.html#msg134315

LG Tübingen: "keine Behörde"
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html

Schon bizarr, oder?
SWR/Eicher sagt erst "nein, keine Behörde".
Das wird faktisch gerichtlich bestätigt durch LG Tübingen.
Dann sagt SWR/Eicher, SWR habe "Eigenschaft als Behörde"/ "tritt als Behörde auf"/ "der eine Behörde ist".
[...]


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Ups, wo sind die Fake News Wächter?  :police: :police: :police:

Halllooo!!

Seite 3

Zitat
Zum vorgetragenen Respekt, hier vor dem Bundesverfassungsgericht, wird weiter darauf hingewiesen, dass der Gläubiger ausweislich seiner öffentlichen und damit gerichtsbekannten Internetseite "Gerichtliche Entscheidungen" (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html) nicht das BVerfG, sondern das BVerwG als oberstes deutsches Gericht ansieht. Zugleich wird dem Leser suggeriert, die Fälle des BGH wären zugunsten des Gläubiger entschieden worden, obwohl es sich schlicht um eine Zurückweisung handelte (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/pressearchiv/index_ger.html) und bisher nur ein Fall (5 T 232/16 endgültig - zugunsten des Schuldners - entschieden worden ist. Die vom Gläubigervertreter angeführte vermeintliche Bindungswirkung zivilrechtlicher Instanzgerichte findet im deutschen Rechtssystem keine Grundlage.

“Klatsch"

Unglaublich


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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“Klatsch"
Unglaublich

Wie sagtst der Bajuware:
Wenn´s streiftst, dann strauchelst und wenn´s trifft, hautssammen ...   >:D >:D >:D


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 7.385
Über "BvR 1574/17" findet man leider keinen Text sondern [...]
Wieso, welchen "Text" findest Du nicht? Die Entscheidung selber hat es jedenfalls hier: ->

BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 02. Oktober 2017
- 1 BvR 1574/17 - Rn. (1-15),

http://www.bverfg.de/e/rk20171002_1bvr157417.html


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Ups, wo sind die Fake News Wächter?  :police: :police: :police:
Seite 3
Zitat
[...]Zugleich wird dem Leser suggeriert, die Fälle des BGH wären zugunsten des Gläubiger entschieden worden, obwohl es sich schlicht um eine Zurückweisung handelte (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/pressearchiv/index_ger.html) und bisher nur ein Fall (5 T 232/16 endgültig - zugunsten des Schuldners - entschieden worden ist.[/color] [...]

In der Tat - dort wird suggeriert bzw. "falschbehauptet" - siehe u.a. unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg152512.html#msg152512
[...]
Heute heißt es:
Zitat
Vollstreckungs­verfahren rechtmäßig – Bundes­gerichtshof hebt erneut Entscheidungen des LG Tübingen auf
4. August 2017
Der Bundesgerichtshof hat erneut mehrere Entscheidungen des Landgerichts Tübingen zur vermeintlichen Rechtswidrigkeit eines Vollstreckungsersuchens des Südwestrundfunks aufgehoben. Damit sind alle bislang eingeleiteten Rechtsbeschwerdeverfahren zu Entscheidungen des Landgerichts Tübingen abgeschlossen und zugunsten des SWR entschieden.
(s. Abbildung "neueseite)

>>> Unterlassungsaufforderung?

Unterlassungsklage gegen die GEZ & Co. - Verbreitung falscher Tatsachen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23971.0.html


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a
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In der Tat - dort wird suggeriert bzw. "falschbehauptet" - siehe u.a. unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR

Es gibt noch einen zweiten Beschluss zu diesem AZ vom 30.08.2017.

s. hier:
dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20T%FCbingen&Datum=30.08.2017&Aktenzeichen=5%20T%20232%2F16

Leider ist der Text auf Juris nicht kostenlos verfügbar. Andere Quellen wurden auf dejure.org noch nicht veröffentlicht.


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D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Die zweiwöchige Frist des Gläubigers, ob er sich als Behörde erkennen möchte, ist ja etwas länger verstrichen. Weiß jemand, wie das ausgegangen ist? Wenn eine Behörde von einem Richter der zweiten (?) Instanz per Verfügung eine zweiwöchige Frist erhält, ihr Handeln als behördlich/hoheitlich und sich selbst als Behörde zu titulieren, dann sollte diese doch darauf reagiert haben.


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Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

 
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