In juristischen Fachkreisen gilt die Begründung der Tübinger Richter auch für einen BGH schwer widerlegbar.
Es ist mir noch nicht bekannt, dass der SWR schon in Revision gegangen ist.
Kann es sein, dass eine Revision des Tübinger Urteiles durch den SWR als einer der größten Fehler deutscher Rundfunkgeschichte und Zwangsrundfunkbeitragsgeschichte eingehen könnte?
Eine Revision würde die Bekanntheit des Tübinger Urteils deutlich erhöhen. Wird das BGH KEINE Rechtsfehler finden, dann hat der ÖRR sehr schlechte Karten und der Bürger weiss was er zu tun hat. Eine, für den ÖRR , katastrophale Kettenreaktion wird in Gang gesetzt.
Erfolgt keine Revision, könnte sich die Situation vor 2013 einstellen. Nichtnutzer in Ba.-Wü. werden nicht weiter verfolgt (da Unkosten zu hoch) und die Zahler überweisen fleißig weiter. Ein kleiner Schwund für den SWR, aber es stellt sich eine gewisse Ruhe ein und die Gehälter (Renten) der Mitarbeiter wären erstmal gesichtert?
Eine Revision könnte das schnelle AUS für den ÖRR bedeuten.