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Autor Thema: LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR  (Gelesen 167479 mal)

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Danke Hailender!

Wer keine Erwartung hat, kann auch nicht enttäuscht werden!
 ;)


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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"Zum Glück gibt es in diesem Land noch Richter am LG Tübingen, die pro Verweigerer entscheiden würden. Worauf sie lapidar und sinngemäß antwortete: "Ach, diese kleinen Richter haben doch eh nichts zu melden!!!
So etwas wird den GV(innen) wohl bei den Fortbildungsseminaren des Beitragsservice eingetrichtert.
Siehe
Seminare für Vollziehungsbeamte
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11390.msg77092.html#msg77092
und
hr/BS-Seminar: Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20233.0.html
Einfach schockierend  :(

sowie auch unter
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
und
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html

Insbesondere letzteres dürfte maßgeblich sein für vorbeschriebene Reaktionen "kleiner GV'lerinnen", die noch weniger zu melden haben als ein LG Tübingen ;)
Solche GV'lerinnen können die Bedeutung nicht einschätzen - befassen sich nicht ansatzweise so tiefgründig wie unsereiner mit der Thematik und erkennen auch nicht, dass der neue Beschluss mit dem einzigen(!) bislang vom BGH offiziell "kassierten" Beschluss nur bedingt etwas zu tun hat, d.h. die bisherige BGH-Entscheidung nicht übertragbar ist auf die aktuelle Entscheidung des LG Tübingen.
Aber die mundgerecht aufbereiteten Infoblätter von ARD-ZDF-GEZ einfach so nachplappern ist ja auch viel einfacher, als sich mal selbst mit der Materie zu befassen.

Und auch die Einschätzung einzelner Rechtsanwälte sollte in dieser Angelegenheit nicht weiter Betrübnis erregen. Noch ist nicht aller Tage Abend ;) Was Unrecht ist, wird auch durch Richterspruch nicht "Recht".
Selbstverständlich gilt bis zu den höchstrichterlichen Verfahren weiterhin den Druck auf allen Ebenen aufrecht zu erhalten bzw. gar noch zu intensivieren - finanziell, politisch-aufklärerisch - und ja, auch weiterhin juristisch, denn jedes neue Verfahren fördert weitere Details zu diesem unhaltbaren System zu Tage.

"Wir haben keine Chance - also nutzen wir sie..." ;) ;D

Sei's drum...

Hier bitte wieder mehr zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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L
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Hallo zusammen,
es ist einfach zu sagen - einfach nicht zahlen - ich habe nichts gez-ahlt, mich gewehrt, das FA wurde um Amtshilfe zwei mal gebeten, ich habe Einspruch eingelegt, fadenscheinige Antworten bekommen, die Folge war - mein Bankkonto wurde gepfändet, Beiträge für 2013 und 2014 einfach eingezogen Punkt. Kriege ich nach dem Urteil mein Geld zurück? Eigentlich trifft es auf mich zu >:D

Viele Grüße und nicht aufgeben!


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Es dürfte unwahrscheinlich sein, dass aufgrund des Urteils Rückzahlungen an frühere Schuldner erfolgen müssen. Laufende Klagen und Verfahren haben da eher Chancen, von diesem Urteil zu profitieren.

Der Widerstand besteht leider hauptsächlich aus vielen Rückschlägen, besonders wenn Zwangsvollstreckungen betrieben werden. Dass die Gerichte dermaßen örR-Abhängig sind, war nicht abzusehen. Dennoch ist jede Zahlungsverweigerung und jede Klage wichtig. Sonst hätten wir bald wieder eine Diktatur und der Bürger wäre ein rechtloser Sklave des Systems.


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K
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Person XYZ hat vor Monaten eine sehr ähnliche Klage in einem anderen Bundesland eingereicht. Sollte gegen denn Kläger entschieden werden, wie kann man dann diesen hier besprochenen Beschluss für sich als Argument nutzen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2016, 13:18 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In juristischen Fachkreisen gilt die Begründung der Tübinger Richter auch für einen BGH schwer widerlegbar.
Es ist mir noch nicht bekannt, dass der SWR schon in Revision gegangen ist.

Kann es sein, dass eine Revision des Tübinger Urteiles durch den SWR als einer der größten Fehler deutscher  Rundfunkgeschichte und Zwangsrundfunkbeitragsgeschichte eingehen könnte?

Eine Revision würde die Bekanntheit des Tübinger Urteils deutlich erhöhen. Wird das BGH KEINE Rechtsfehler finden, dann hat der ÖRR sehr schlechte Karten und der Bürger weiss was er zu tun hat. Eine, für den ÖRR , katastrophale Kettenreaktion wird in Gang gesetzt.

Erfolgt keine Revision, könnte sich die Situation vor 2013 einstellen. Nichtnutzer in Ba.-Wü. werden nicht weiter verfolgt (da Unkosten zu hoch) und die Zahler überweisen fleißig weiter. Ein kleiner Schwund für den SWR, aber es stellt sich eine gewisse Ruhe ein und die Gehälter (Renten) der Mitarbeiter wären erstmal gesichtert?

Eine Revision könnte das schnelle AUS für den ÖRR bedeuten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2016, 13:19 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

G
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Wenn der SWR tatsächlich keine Rechtsbeschwerde einlegt, erkennt er an, dass er keine Behörde ist. Dann müssten alle anderen Gerichte in BW ebenfalls die Behördeneigenschaft verneinen. Andere Bundesländer werden sich anschließen. Das werden die Fernsehkasper nicht wollen.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das werden die Fernsehkasper nicht wollen.

Eine Pleite vor dem BGH wird der SWR auch nicht wollen. Selbst wenn der BGH einen "möglichen" Rechtsfehler im Tübinger Urteil finden würde, wird dies dem "gesellschaftlichen Frieden" nicht förderlich sein. Dieses Urteil wird auf jeden Fall in den Medien landen und Reaktionen bei der Bevölkerung auslösen. Das Tübinger Urteil wird bis heute von den meisten Medien nicht erwähnt.


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Kann es sein, dass eine Revision des Tübinger Urteiles durch den SWR als einer der größten Fehler deutscher  Rundfunkgeschichte und Zwangsrundfunkbeitragsgeschichte eingehen könnte?

Das wäre zu schön um wahr zu sein.
Aber wie ich schon sagte - Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Eine Pleite vor dem BGH wird der SWR auch nicht wollen. Selbst wenn der BGH einen "möglichen" Rechtsfehler im Tübinger Urteil finden würde, wird dies dem "gesellschaftlichen Frieden" nicht förderlich sein. Dieses Urteil wird auf jeden Fall in den Medien landen und Reaktionen bei der Bevölkerung auslösen. Das Tübinger Urteil wird bis heute von den meisten Medien nicht erwähnt.

Warum eigentlich? Haben die nicht die Pflicht uns unabhängig zu informieren.

In den Medien ist es noch nicht bekannt, aber auf den Stadtkassen/Vollstreckungsstellen schon.
Dies kann ich aus erster Hand bestätigen, denn ich war heute in meiner Sache dort und habe es angebracht.
Man hat nur mitleidig darüber gelacht, aber den Ausdruck den ich mit hatte wollte man gern behalten.  >:(  :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2016, 13:14 von Hailender«
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

G
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Zitat
Dieses Urteil wird auf jeden Fall in den Medien landen und Reaktionen bei der Bevölkerung auslösen.

Hoffentlich! Dann hätte sich die lobenswerte Arbeit des ehrenwerten Tübinger Richters gelohnt!


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Kann es sein, dass eine Revision des Tübinger Urteiles durch den SWR als einer der größten Fehler deutscher  Rundfunkgeschichte und Zwangsrundfunkbeitragsgeschichte eingehen könnte?

Das wäre zu schön um wahr zu sein.
Aber wie ich schon sagte - Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Du, alle weiteren Moderatoren und Administratoren habt  meinen vollen Respekt und Dank, dass Ihr nie die Hoffnung aufgegeben und uns diese Hilfe und Plattform ermöglicht habt...ich kann mich nur immer wiederholen...Danke Danke Danke!!!


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SWR - namentlich Herr Dr. Eicher ;) - hat bereits (nicht nur einmal?) "anerkannt", keine Behörde zu sein... ;)
FDP-Anfrage: Fungierte die Stadtverwaltung als Vollstreckungsbehörde für die GEZ
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18265.msg119775.html#msg119775
So auch die Aussage des Justiziar des SWR, Dr. Hermann Eicher:
Zitat
"Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar."
Nachzulesen unter Punkt 3
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/252836/index.html

Man könnte geradezu meinen, das LG Tübingen hätte die Ausführungen Herrn Dr. Eichers nur folgerichtig noch einmal gerichtlich untersetzt ;)

Insofern bekommt die Aussage mit dem Beschluss des LG Tübingen eine neue Dimension...


PS: Wer Gelegenheit hat, besser mal screenshots von der Seite machen ;)
Man kann ja nie wissen...



Edit "Bürger":
Hier - zu verschiedenen Zeitpunkten - die Archivierung der vorbenannten Seite mit der Aussage Eichers ;)
https://web.archive.org/web/*/http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/252836/index.html


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PS: Wer Gelegenheit hat, besser mal screenshots von der Seite machen ;)
Man kann ja nie wissen...

Hier können sie ab sofort dauerhaft abgerufen werden.

Screenshot 01
Screenshot 02
Screenshot 03


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Vieleicht ist den Medien die mögliche Wirkung des Tübinger Urteils bewußt, wenn die Bevölkerung darüber informiert werden würde? Da wird lieber schnell auf Brot und Spiele z.B. Fussball...ach ich vergaß die Krimis... umgeschaltet.. ;)
Auch die private Medien haben ein Herz für Ihre Kollegen im öffentlich-rechtlichen Sender, das kann man ihnen auch nicht verübeln, sind ja schließlich die Kollegen  ;)


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https://www.jurablogs.com/go/lg-tuebingen-beschluss-vom-16-punkt-09-punkt-2016-5-t-232-strich-16
Zitat
Es handelt sich – wie wir es von der fünften Tübinger Zivilkammer gewohnt sind – um eine neuerliche juristische Widerstandstat. Sie ist sehr gut begründet und zumindest im Ergebnis nachvollziehbar. Dass sich der BGH von den dargebrachten Argumenten überzeugen lassen wird und den Rundfunkbeitrag formell oder gar materiell kippt, wird man aber nicht erwarten dürfen.
Warum aber der letzte Satz?

Eine mögliche Antwort:

Weil sie sonst nicht nur das erwünschte Geld nicht bekommen, sondern auch die Streitkosten der vielen Klagen zahlen müssen.

Die Frage ist ernst:

Warum gewinnt immer die Rundfunkanstalt? Warum wird das für so selbstverständlich gehalten, dass wir vom Urteil aus Tübingen überrascht sind?


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