Danke fürs Einstellen.
Damit dürften jetzt viele oder doch fast alle auf Karlsruhe warten. Bleibt zu hoffen, dass eine dortige Entscheidung sich noch deutlich beschleunigt, damit die offenen Zustände sowie damit einhergehenden Belastungen der Bürger, Gerichtvollzieher, Verwaltungsstellen, Gerichte usw. ein Ende finden könnte.
Aus irgendeinem Grund gibt es immer noch Richter der unteren Verwaltungsgerichte, welche Verhandlung durchführen, ohne zu realisieren, dass damit die Last nach oben steigt - ebenso steigt damit der gesamt Volkswirtschaftliche Schaden, Mehrbelastung durch Kosten und Verschwendung von Mitteln, von der Zeit einmal abgesehen. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis Richter sich mit Schadenersatzforderungen auseinanderzusetzen haben.
Damit bleiben Vollstreckungen in Tübingen jetzt bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe liegen? Wenn das richtig ist, sollten tatsächlich alle Bürger im Einzugsgebiet des LG Tübingen die Zahlung einstellen. Das Risiko, eine erfolgreiche Vollstreckung zu erleiden, sinkt doch gerade dramatisch.
Wahrscheinlich sollte der tatsächliche Grund für die Aussetzung der Verfahren noch erfragt werden.