Zitat aus Rn 24: "... Doppelnatur .. in der " atypischen" Rechtsform der Körperschaft öffentlichen Rechts führt dazu, dass Grundrechtsfähigkeit in Betracht kommt, soweit NICHT die Funktion als Teil der öffentlich rechtlichen Verwaltung betroffen ist, sondern... "
Das ist hochinteressant, aber was ist, wenn die Behörde das nicht tut? Muss man sich dann an die Aufsichtsbehörde wenden? Für die Chimäre Rundfunkanstalt bedeutet das, dass Sie frei über ihr Programm bestimmt, aber nicht frei bestimmen darf, was sie zur Beitragserhebung erzählt, denn dort nimmt sie sich ja aus eine Behörde zu sein.
Heißt das, dass man jetzt jeden dieser Hanseln bei der Aufsichtsbehörde (Staatskanzlei etc.) melden kann, wenn die mal wieder erzählen, dass sie dringend mehr Geld brauchen, sonst gibts nur noch Rauschen zu gucken?
Und heißt das auch, dass wenn die Staatskanzlei nichts unternimmt, dass eine Untätigkeitsklage gerechtfertigt ist? Mein liebstes Beispiel ist das Lügenlied vom nicht vorhandenen Teuerungsausgleich.