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Autor Thema: BS -> Einhaltepflicht von Landesrecht und Grundrecht, weil Teil -> A. d. ö. R.  (Gelesen 37805 mal)

  • Beiträge: 7.376
auch der Saarländische Rundfunk ist im Saarländischen Behördenverzeichnis nicht zu finden.
Ok, wäre also in einem separaten Thema nach einer Bestimmung des Bundes oder eben auch des Landes zu suchen, worin festgelegt ist, daß eine Gebietskörperschaft alle ihr unterstehenden Behörden, also jene, die echte hoheitliche Befugnisse haben, zentral namentlich und rechtsverbindlich zu erfassen hat, bspw. wegen Bürgerfreundlichkeit und Klarheit der Verwaltung.


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P
  • Beiträge: 4.009
So eine Übersicht wollte eine Person X in einem Landtag haben. Gefragt wurde dazu nach einer Übersicht über alle Ämter und Behörden des Landes.
In der Bibliothek des Landtages konnte zunächst nicht weiter geholfen werden. Eine solche Übersicht gäbe es schlicht gar nicht.
Das wird klarer, wenn bedacht wird das z.B. der Bürgermeister einer Stadt als Behörde angesehen werden kann, denn dann müsste es entsprechend auch eine Übersicht über alle Städte mit Bürgermeistern geben. Somit reicht es aber auch aus, die obersten und diesen unmittelbar untergeordneten Behörden und deren Aufgaben zu suchen, weil alle anderen Behörden diesen dann irgendwie unterstellt sein müssen.
Dazu ist es hilfreich, dass es fast in jedem Bundesland ein Gesetz zum Verwaltungsaufbau und damit auch zu den Landesbehörden, welche dann angegliederte Behörden haben können, gibt.
 
Zudem war die Aussage, dass diese Stellen, zu welchen Person X wissen wollte, wo diese unterstellt sind, als Antwort gab, nicht unterstellt bzw. eingegliedert seien, sondern frei im Sinne von selbstständig. Diese Aussage sinngemäß: Wie konnte er das fragen, das wäre doch sonnenklar, das würde man doch wissen müssen - ;)
 
Nun gut, als weitere Hilfe gab es damit aber auch Zugang zum internen Netz des Landtages mit dem Verwaltungsaufbau und auch entsprechende Diagramme. Diese versuchte Person X von außerhalb abzurufen, aber das war in gleicher Form nicht möglich.
Diese Organigramme spiegelten optisch aufbereitet aber genau das wieder, was im Verwaltungsgesetz zum Land festgelegt war. Zudem konnte eine ähnliche Darstellung auf Webseiten zum Land gefunden werden. Die Daten aus der Bibliothek konnten ausgedruckt werden und als Anlage einer Klage Verwendung finden. Ein VG Richter interessieren leider keine Anlagen, weil die Richter nur bis zur Unterschrift lesen ;) Deshalb wurde bei einer weiteren Klage der Inhalt nunmehr vor die Unterschrift gesetzt. Das Verfahren läuft noch.  -Wollt Ihr Kläger also, dass ein Richter alles lesen muss, dann verzichtet auf Anlagen und packt alles vor die Unterschrift. Das ist tatsächlich ernst gemeint.-
Wichtig ist nun noch zu wissen, dass oberhalb einer LRA, wenn diese über den Widerspruch einen Widerspruchsbescheid erlassen hat, es dann keine Behörde geben kann, denn dann hätte diese den Widerspruch zu bescheiden, sofern Verwaltungsrecht zur Anwendung kommen soll.
Deshalb wird es reichen die obersten, die mittleren und die unteren Behörden zu suchen, je nach Gliederung im Gesetz. Irgendwo müsste dann ja die LRA bezeichnet sein.
 
Beispiel Sachsen
Hier wird der Aufbau im Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetz beschrieben
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4355-Saechsisches-Verwaltungsorganisationsgesetz


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2019, 02:32 von Bürger«

K
  • Beiträge: 48
Ein Detail am Rand dieses Themas:

Der "Beitragsservice" nennt auf denjenigen Schreiben, die keine "Bescheide" sind, keine Rundfunkanstalt, sondern tritt vollkommen autonom, in eigenem Namen und mit eigener Rechnungsadressierung auf:
  • Die Überweisungsvordrucke enthalten keinerlei Hinweis auf eine Rundfunkanstalt.
  • Die "Anmeldebestätigung" enthält keinerlei Hinweis auf eine Rundfunkanstalt.

Abgesehen davon, dass die Behauptung, dass die jeweilige Rundfunkanstalt der "erkennbare Verfasser dieser Schreiben" sein soll, damit offenkundig falsch ist, widerspricht das auch der Einordnung des Beitragsservice als "Teil der (jeweiligen) Rundfunkanstalt" offensichtlich.

Dass die Schreiben, die nicht Bescheide sind, keine rechtliche Verbindlichkeit haben, mag sein. Der Beitragsservice verwendet einen Teil der erpressten Gelder für das Erstellen dieser Schreiben, also "existieren" diese Schreiben "formal" (es muss eine gesetzliche Grundlage für das Erstellen geben) - egal, wie sie genau rechtlich gewertet werden.

Kurz: Auch an dieser Stelle ist (für mich) offensichtlich, dass der Beitragsservice eigenverantwortlich und eben nicht als "Teil der Rundfunkanstalt" handelt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2019, 02:27 von Bürger«

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Aus
OT: Alle Knöllchen in Frankfurt seit 2018 rechtswidrig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33117.msg202642.html#msg202642
FAZ, 20.01.2020
Entscheidung des OLG Frankfurt
Knöllchen von Leiharbeitern gesetzeswidrig
In Frankfurt schreiben nicht nur städtische Bedienstete Falschparker auf. Doch diese Praxis ist nicht mit dem Gesetz in Einklang zu bringen, hat das Oberlandesgericht festgestellt. Droht der Stadt nun eine Klagewelle?
Quelle: dpa
Zitat
(…) Das OLG kritisierte, da die Frankfurter Leiharbeiter Uniform trügen, sei „ein nach Außen täuschender Schein der Rechtsstaatlichkeit aufgebaut worden“, um „den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln“. Tatsächlich sei ein privater Dienstleister eingesetzt worden, der durch Verwarngelder finanziert werde, deren Grundlage, die Verstöße, er selbst erhebe. (...)
Hervorhebungen nicht im Original!

Folgendes dazu aus:
BS -> Einhaltepflicht von Landesrecht und Grundrecht, weil Teil -> A. d. ö. R. « Antwort #16 am: 22. Oktober 2018, 09:03 »
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29061.msg182488.html#msg182488
Zitat
Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (ARD), des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) und des Deutschlandradio mit Sitz in Köln ist in der Creditreform Firmendatenbank mit der Rechtsform GbR / Arbeitsgemeinschaft eingetragen.
Das Unternehmen ist wirtschaftsaktiv.
Die Umsatzsteuer-ID des Unternehmens ist in den Firmendaten verfügbar.
Das Unternehmen verfügt über einen Standort.
Es liegen Daten zu 2 Hausbanken vor.

Sie erreichen das Unternehmen telefonisch unter der Nummer: +49 221 50610.
Sie haben zudem die Möglichkeit Anfragen per E-Mail an E-Mail-Adresse anzeigen zu versenden.
Für den postalischen Schriftverkehr nutzen Sie bitte die Firmenadresse Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
Hervorhebungen nicht im Original!
Quelle: firmenwissen.de
https://www.firmenwissen.de/az/firmeneintrag/50829/5190154416/BEITRAGSSERVICE_DER_OEFFENTLICH_RECHTLICHEN_LANDESRUNDFUNKANSTALTEN_ARD_DES_ZWEITEN_DEUTSCHEN_FERNSEHEN_ZDF_UND_DES_DEUTSCHLANDRADIO.html

Ist dieses Urteil des OLG Frankfurt auf den RBStV zu beziehen, vorausgesetzt dass der Zentrale Beitragsservice (ZBS) mit Sitz in:
Zitat
Firmenadresse Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland.
eine privat-rechtlich organisierte Firma nach BGB ist?  ;)  Und seitdem 01.01.2013 gar keine  Knöllchen, ähhhh "Festsetzungsbescheide" (Verwaltungsakte nach VwVfG) ausstellen darf, auch nicht im Auftrag der LRAn? Und deshalb rechtlich gesehen gar kein TEIL der LRAn sein kann?  ;) >:D :police:

PS:
Ist die Aushebelung der rechtlichen Zuordnung einer "privat-rechtlich organisierten Firma nach BGB" mit dieser "Stelle" im RBStV gegeben oder nicht?  Ist die hier zitierte:
>>> nichtrechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle <<< der ZBS oder meint das Gesetz damit die ARD (die ARD ist nichtrechtsfähig und öffentlich-rechtlich)? Der ZBS ist mit seiner Rechtsform keine öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft, sondern eine private Firma als Rechtsform wie zitiert Gesellschaft des "bürgerlichen Rechts" (GbR)?
Zitat
(7) 1Jede Landesrundfunkanstalt nimmt die ihr nach diesem Staatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten selbst wahr.
2Die Landesrundfunkanstalt ist ermächtigt, einzelne Tätigkeiten bei der Durchführung des Beitragseinzugs und der Ermittlung von Beitragsschuldnern auf Dritte zu übertragen und das Nähere durch die Satzung nach § 9 Absatz 2 zu regeln. 3Die Landesrundfunkanstalt kann eine Übertragung von Tätigkeiten auf Dritte nach Satz 2 ausschließen, die durch Erfolgshonorare oder auf Provisionsbasis vergütet werden.
Hervorhebung nicht im Original! :o
Quelle: RBStV  § 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV/true

Man(n) Frau könnte meinen, dass dieses hier zur Anwendung kommt:

"ein nach Außen täuschender Schein der Rechtsstaatlichkeit aufgebaut worden"


Edit "Bürger": Wiederholter Hinweis auch hier noch mal > Der Eintrag in irgendeiner privatrechtlichen Kreditwirtschafts-Datenbank dürfte rechtlich so ziemlich unverbindlich sein und damit keine konkrete Aussagekraft bzgl. "GbR", "privatrechtlich organisierter Firma" o.ä. haben. Bitte darauf nicht versteifen!!! Siehe u.a. auch unter
Ist der Beitragsservice (BS) eine GbR?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29158.0.html
Der "nach Außen täuschende Schein der Rechtsstaatlichkeit" insbes. bzgl. der "Verwaltungstätigkeit des Beitragseinzugs" muss/ sollte hier bei ARD-ZDF-GEZ nicht an der Frage "privat" vs. "öffentlich" sondern vmtl. eher bzgl. "hoheitlich" betrachtet werden und dies in Abgrenzung zwischen "Rundfunktätigkeit" und "Verwaltungstätigkeit" - siehe dazu nochmals u.a. unter
Rechtsprechung z. Ausnahme der Tätigkeit der Rundfunkanstalten v. Landes-VwVfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20633.0.html
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27187.0.html
Hier bitte weiter eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema
BS -> Einhaltepflicht von Landesrecht und Grundrecht, weil Teil -> A. d. ö. R.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berückscihtigung.


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...) Edit "Bürger": Wiederholter Hinweis auch hier noch mal > Der Eintrag in irgendeiner privatrechtlichen Kreditwirtschafts-Datenbank dürfte rechtlich so ziemlich unverbindlich sein und damit keine konkrete Aussagekraft bzgl. "GbR", "privatrechtlich organisierter Firma" o.ä. haben. Bitte darauf nicht versteifen!!! (...)

Vorschlag einer fiktiven Person für die eingetragenen Foristen:

Aufruf für Spenden-Aktion hier im Forum zur Beteiligung an einer rechtsverbindlichen AUSKUNFT, zur Feststellung ob der

Zentrale Beitragsservice Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland,

eine privat-rechtliche Organisation ist und als BGB-Gesellschaft GbR gemäß § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eingetragen ist.  ;D



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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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