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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Kurt am 21. November 2017, 20:48

Titel: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: Kurt am 21. November 2017, 20:48
Tübinger Keule vom 17.11.2017
(Verfügung des LG Tübingen an den SWR zu Befangenheit/ Behörde)


Ein Tübinger Richter hat mal wieder zugeschlagen:  8) >:D ;D

Eine Verfügung - und was für eine:

Quelle: facebook; Administrator der geschlossenen Gruppe "GEZ-Vollstreckung (Stadt-/Gemeindekasse)"

hier noch der in der Tübinger Verfügung auf Seite 4 erwähnte
Kommentar von Hermann Eicher - DER JUSTITIAR - der SWR sei keine Behörde:
http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html***
unter Punkt 3 (letzter Satz) zu finden...

***Edit "Bürger":
Dieser Artikel wurde augenscheinlich zwischenzeitlich vom Netz genommen. HÖRT, HÖRT...
Sicherungsabbild zu finden u.a. unter
https://web.archive.org/web/20171121213958/http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html
Siehe u.a. auch unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg131633.html#msg131633
mit screenshots, falls auch das Sicherungsabbild irgendwann mal gelöscht werden sollte... ;)



Anm. Mod. seppl: Dokumente wurden noch weiter anonymisiert.

Zur von SWR-"Justiziar" Dr. Hermann Eicher beantragten
Richterablehnung (Befangenheitsantrag) gegen Dr. Sprißler - siehe u.a. unter
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25055.0.html
sowie nunmehr
Befangenheitsantrag von SWR-Eicher gg. Richter Sprißler (LG Tüb.) abgelehnt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26825.0.html

Mehr zu Richter Sprißler siehe u.a. auch unter
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24203.0.html
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.0.html



Edit "Bürger":
Ursprünglicher, nicht aussagekräftiger Betreff "Tübinger Keule vom 17.11.2017" musste präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: noGez99 am 21. November 2017, 21:23
Wow, tobt da ein Krieg?
Die Ausführungen des SWRs (die zu diesem Beschluss geführt haben) würde gar zu gerne lesen.
Ich hol mal das Popcorn raus, auf die Antwort, warum der SWR Behörde sein will, obwohl Chefjustiziar Eicher gesagt hat:
Zitat
Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar.

Als Vorprogramm empfehle ich

Ist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eine Behörde?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17453.msg114765.html#msg114765

Über "BvR 1574/17" findet man leider keinen Text sondern nur
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2017 - L 9 SF 270/17
BVerfG, 02.10.2017 - 1 BvR 1574/17

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Nordrhein-Westfalen&Datum=10.07.2017&Aktenzeichen=L%209%20SF%20270/17
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: Leo am 21. November 2017, 21:32
Stark!

Besonders beeindruckt mich das vierte Blatt (Seite -3-) , vor allem die dortige Offenlegung der Punkte c) und d) der GEZ-Strategie.

Gibt es diese Verfügung als Fließtext?
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: Kurt am 21. November 2017, 21:37
@Leo:

1) die Punkte c) und d) der GEZ-Strategie (und mehr) kannst Du in der
"Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" nachlesen
https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/verwaltungsvereinbarung-beitragseinzug/

2) nein


Edit "Bürger" - siehe u.a. auch unter
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html
sowie ggf. auch
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext) [.txt Datei]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22959.0.html
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: drone am 21. November 2017, 21:50
Der Verfügung Worte auf Seite 1:
Zitat
Die Vorlage eines Verfahrens beim BVerfG oder EuGH kann schon per se keine Befangenheit begründen, da sie vielmehr zeigt, dass der Vorlegende nicht selbstherrlich europarechtliche oder verfassungsrechtliche Fragen entscheidet, sondern diese Fragen den dafür berufenen Gerichten vorlegt.
Kann man sich mit noch weniger Worten treffender zu den diversen BVerwG-Beschlüssen äußern?
Meinen Respekt, Herr Dr. S......r!

und Seite 3:
Zitat
Zum vorgetragenen Respekt, hier vor dem Bundesverfassungsgericht, wird weiter darauf hingewiesen, dass der Gläubiger ausweislich seiner öffentlichen und damit gerichtsbekannten Internetseite "Gerichtliche Entscheidungen" (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html) nicht das BVerfG, sondern das BVerwG als oberstes deutsches Gericht ansieht. Zugleich wird dem Leser suggeriert, die Fälle des BGH wären zugunsten des Gläubigers entschieden worden, obwohl es sich schlicht um eine Zurückweisung handelte (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/pressearchiv/index_ger.html) und bisher nur ein Fall (5 T 232/16) endgültig - zugunsten des Schuldners - entschieden worden ist. Die vom Gläubigervertreter angeführte vermeintliche Bindungswirkung zivilrechtlicher Instanzgerichte findet im deutschen Rechtssystem keine Grundlage.
Na, Herr JUSTITIAR, schmeckt das verspätete Abendessen jetzt immer noch?

und Seite 4:
Zitat
[...] Seit kurzem gerichtsbekannt hat sich der Vertreter des Gläubigers zu dieser Frage in einer Klarstellung zum Rundfunkbeitrag unmissverständlich wie folgt geäußert:
"Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar."
(www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html) [1]
Und das, Herr JUSTITIAR, dürfte sich auch nach 2012 nicht geändert haben. Dafür fällt der Nachtisch am heutigen Abend nun definitiv aus, und es geht sofort, ab ins Bett!

[1] Stand: 30.08.2012, 13.06 Uhr (nennt sich dort Faktencheck...)
Sicherungsabbild: https://web.archive.org/web/20171121213958/http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html (https://web.archive.org/web/20171121213958/http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html)

Anm. Mod. seppl: Name wurde anonymisiert


Edit "Bürger" - siehe hierzu u.a. auch unter
Ist der Südwestrundfunk eine Behörde?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23269.0.html
einschl. dortiger Link-Sammlung unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23269.msg148333.html#msg148333
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: faust am 21. November 2017, 23:13
... schau nur, Lupus:

Der Himmel über Köln, er hängt voller Hinkelsteine !!!

Was, wenn sie herabfallen ?!?

Ich kenne jemanden  >:D , der das Wort "Bekanntgabewille" seit Monaten wie ein Mantra wiederholt - fast möcht man meinen, er wäre ein Prophet ...
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: seppl am 21. November 2017, 23:33
Im Anhang die Textversion des Schreibens. Sorgfältig abgetippt, aber ohne Gewähr!

Dazu die links aus dem Text:

https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html

https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/pressearchiv/index_ger.html

www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: maikl_nait am 21. November 2017, 23:42
Hallo!

"Das Schiff" des Dr. S......r krängt* erheblich, aber keine Bange, das ist nur die Antwortsalve aus allen Rohren.

Ich habe allerdings den Eindruck, die Einschläge auf der Gegenseite sitzen... Herr Eicher, wer im Schlachthaus sitzt, soll nicht mit Schweinen werfen (oder so)  8)


Danke auch nochmal an René
Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25055.0.html

Schon da habe ich gedacht, so ein Vorgehen DES JUSTIZIARS beschädigt die Prozessführung des SWR (und vielleicht auch anderer Anstalten) nicht nur in jenem einen Verfahren.

MfG
Michael

Anm.Mod. seppl: Name wurde anonymisiert

*Edit "Bürger":
"krängen" = "sich neigen" ("seemannssprachlich" > kannte ich als Inländer selbst noch nicht ;) )
https://de.wiktionary.org/wiki/kr%C3%A4ngen
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: Bürger am 22. November 2017, 05:03
[...]
und Seite 4:
Zitat
[...] Seit kurzem gerichtsbekannt hat sich der Vertreter des Gläubigers zu dieser Frage in einer Klarstellung zum Rundfunkbeitrag unmissverständlich wie folgt geäußert:
"Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar."
(www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html) [1]
Und das, Herr JUSTITIAR, dürfte sich auch nach 2012 nicht geändert haben. [...]

Nun, man darf wohl davon ausgehen, dass sich SWR ungefähr so "chamäleonartig"/ "wandlungsfähig" positionieren könnte, wie bereits dargelegt unter
Ist der Südwestrundfunk eine Behörde?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23269.msg148333.html#msg148333
[...]
Aussage SWR-Eicher: "keine Behörde"
Stellungnahme zu Bild-Artikel - siehe Querverweis u.a. unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg131633.html#msg131633

Aussage SWR-Eicher: "Eigenschaft als Behörde"/ "tritt als Behörde auf"/ "der eine Behörde ist"
Stellungnahme SWR zu LG Tübingen
Tübinger Beschluss 16.09.16, 1. Reaktion des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20795.msg134315.html#msg134315

LG Tübingen: "keine Behörde"
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.0.html

Schon bizarr, oder?
SWR/Eicher sagt erst "nein, keine Behörde".
Das wird faktisch gerichtlich bestätigt durch LG Tübingen.
Dann sagt SWR/Eicher, SWR habe "Eigenschaft als Behörde"/ "tritt als Behörde auf"/ "der eine Behörde ist".
[...]
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: ohmanoman am 22. November 2017, 12:13
Ups, wo sind die Fake News Wächter?  :police: :police: :police:

Halllooo!!

Seite 3

Zitat
Zum vorgetragenen Respekt, hier vor dem Bundesverfassungsgericht, wird weiter darauf hingewiesen, dass der Gläubiger ausweislich seiner öffentlichen und damit gerichtsbekannten Internetseite "Gerichtliche Entscheidungen" (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html) nicht das BVerfG, sondern das BVerwG als oberstes deutsches Gericht ansieht. Zugleich wird dem Leser suggeriert, die Fälle des BGH wären zugunsten des Gläubiger entschieden worden, obwohl es sich schlicht um eine Zurückweisung handelte (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/pressearchiv/index_ger.html) und bisher nur ein Fall (5 T 232/16 endgültig - zugunsten des Schuldners - entschieden worden ist. Die vom Gläubigervertreter angeführte vermeintliche Bindungswirkung zivilrechtlicher Instanzgerichte findet im deutschen Rechtssystem keine Grundlage.

“Klatsch"

Unglaublich
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: marga am 22. November 2017, 12:32
“Klatsch"
Unglaublich

Wie sagtst der Bajuware:
Wenn´s streiftst, dann strauchelst und wenn´s trifft, hautssammen ...   >:D >:D >:D
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: pinguin am 22. November 2017, 17:16
Über "BvR 1574/17" findet man leider keinen Text sondern [...]
Wieso, welchen "Text" findest Du nicht? Die Entscheidung selber hat es jedenfalls hier: ->

BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 02. Oktober 2017
- 1 BvR 1574/17 - Rn. (1-15),

http://www.bverfg.de/e/rk20171002_1bvr157417.html
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: Bürger am 22. November 2017, 17:35
Ups, wo sind die Fake News Wächter?  :police: :police: :police:
Seite 3
Zitat
[...]Zugleich wird dem Leser suggeriert, die Fälle des BGH wären zugunsten des Gläubiger entschieden worden, obwohl es sich schlicht um eine Zurückweisung handelte (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/pressearchiv/index_ger.html) und bisher nur ein Fall (5 T 232/16 endgültig - zugunsten des Schuldners - entschieden worden ist.[/color] [...]

In der Tat - dort wird suggeriert bzw. "falschbehauptet" - siehe u.a. unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg152512.html#msg152512
[...]
Heute heißt es:
Zitat
Vollstreckungs­verfahren rechtmäßig – Bundes­gerichtshof hebt erneut Entscheidungen des LG Tübingen auf
4. August 2017
Der Bundesgerichtshof hat erneut mehrere Entscheidungen des Landgerichts Tübingen zur vermeintlichen Rechtswidrigkeit eines Vollstreckungsersuchens des Südwestrundfunks aufgehoben. Damit sind alle bislang eingeleiteten Rechtsbeschwerdeverfahren zu Entscheidungen des Landgerichts Tübingen abgeschlossen und zugunsten des SWR entschieden.
(s. Abbildung "neueseite)

>>> Unterlassungsaufforderung?

Unterlassungsklage gegen die GEZ & Co. - Verbreitung falscher Tatsachen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23971.0.html
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: azdb-opfer am 22. November 2017, 19:17
In der Tat - dort wird suggeriert bzw. "falschbehauptet" - siehe u.a. unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR

Es gibt noch einen zweiten Beschluss zu diesem AZ vom 30.08.2017.

s. hier:
dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20T%FCbingen&Datum=30.08.2017&Aktenzeichen=5%20T%20232%2F16 (http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20T%FCbingen&Datum=30.08.2017&Aktenzeichen=5%20T%20232%2F16)

Leider ist der Text auf Juris nicht kostenlos verfügbar. Andere Quellen wurden auf dejure.org noch nicht veröffentlicht.
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 14. Januar 2018, 20:54
Die zweiwöchige Frist des Gläubigers, ob er sich als Behörde erkennen möchte, ist ja etwas länger verstrichen. Weiß jemand, wie das ausgegangen ist? Wenn eine Behörde von einem Richter der zweiten (?) Instanz per Verfügung eine zweiwöchige Frist erhält, ihr Handeln als behördlich/hoheitlich und sich selbst als Behörde zu titulieren, dann sollte diese doch darauf reagiert haben.
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: Bürger am 17. März 2018, 20:59
Zwischeninfo aus aktuellem Anlass ;)

Befangenheitsantrag von SWR-Eicher gg. Richter Sprißler (LG Tüb.) abgelehnt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26825.0.html

Dies aber bitte nicht hier, sondern dort weiter vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: cecil am 18. März 2018, 03:18
Aus der Verfügung des Landgerichts Tübingen vom 17.11.2017, Seite 2 (s.o., Eröffnungsbeitrag)

Zitat
Der Gläubiger verkennt insofern die EuGH-Vorlage im Ansatz. Sie richtet sich .. offenkundig nicht gegen einen Beteiligten, sondern äußert nur Zweifel an der verfassungs- und europarechtlichen Vereinbarkeit eines Gesetzes. Die alternative Haushaltsfinanzierung wäre im Übrigen für den Gläubiger kein Nachteil, sondern erheblich preiswerter.

Ein schönes Argument!  ;)  :)  8)
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: Nevrion am 19. März 2018, 08:31
Ich habe jetzt dazu nicht alles mitbekommen. In welchen Zusammenhang ist der Richter Dr. Sprißler befangen?
Auf welcher Grundlage wollte denn Eicher das durchboxen?
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: GEiZ ist geil am 19. März 2018, 08:49
@nevrion: findest Du hier:

Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25055.0.html

SWR lehnt Dr. Sprißler wegen Befangenheit ab
https://online-boykott.de/ablage/20171022-swr-lehnt-sprissler-wegen-befangenheit-ab/20171022-swr-lehnt-sprissler-wegen-befangenheit-ab.pdf
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: noGez99 am 19. März 2018, 08:54
Zitat
In welchen Zusammenhang ist der Richter Dr. Sprißler befangen?
Ironi on:
Na Sprißler entscheidet gegen den Rundfunkbeitrag und schert damit aus der verfestigten Rechtsprechung für den Rundfunkbeitrag aus*.
Damit kann er nur befangen sein.

Leider kennen wir den Antrag von Eicher nicht, (siehe Beitrag vorher) sondern nur die Replik von Tübingen (siehe Eingangsbeitrag), aber die ist lesenswert.

* Sind diese Urteile vom Beitragsservice in Juris eingepflegt und kommentiert?
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: marga am 19. März 2018, 09:44
* Sind diese Urteile vom Beitragsservice in Juris eingepflegt und kommentiert?

Es wird wohl  k e i n e  Kommentierung oder Einpflegung eines solchen Urteils in der "juris - Urteilsdatenbank" geben.

Dies wird ja "explizit" in der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug ausgeschlossen.

Kurzer Exkurs guggst du hier:
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.msg165776.html#msg165776
Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
Der Beitragsservice hat – vertraglich durch die Sender vereinbart – die Aufgabe, die Öffentlichkeit über Gerichtsverfahren nur selektiv (über zu Gunsten der Sender „positiv“ entschiedene Verfahren) zu unterrichten. Eine solche Vorgehensweise mag zu einem Unternehmen passen, nicht zu einer der Objektivität verpflichteten Behörde. Gegen die Behördeneigenschaft spricht zudem entscheidend, dass eine Behörde als Teil der Staatsverwaltung nicht zugleich Träger eines gegen den Staat gerichteten Grundrechts (Art. 5 GG) sein kann. Die Anstalten operieren mit einem nicht-rechtsfähigen Beitragsservice als „Behördenhelfer“, der nach außen gesetzwidrig selbstständig auftritt, eine linear zur verantwortlichen Regierung führende Dienstaufsicht für die Behördentätigkeit ist nicht vorgesehen.
::) :o :(
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: azdb-opfer am 19. März 2018, 16:57
Es wird wohl  k e i n e  Kommentierung oder Einpflegung eines solchen Urteils in der "juris - Urteilsdatenbank" geben.
Dies wird ja "explizit" in der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug ausgeschlossen.

Die Anstaltsjuristen werden dieses Urteil sicher nicht einpflegen.
Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass ein (anderer) Anwalt mit Juris-Zugang dieses Urteil (oder z.B. das Hotelurteil des BVerwG) einpflegt.  ;)
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: cook am 19. März 2018, 19:08
Kommentar von Hermann Eicher - DER JUSTITIAR - der SWR sei keine Behörde:
http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html
unter Punkt 3 (letzter Satz) zu finden...
Ist nicht mehr aufrufbar!
Hat das jemand archiviert?
Hier wird massiv Verfälschung der Realität vorgenommen.
Wir sind es von der ARD nicht anders gewohnt.

Sicherungs-Abbild:
https://web.archive.org/web/20171121213958/http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: Bürger am 19. März 2018, 22:39
...ja, ebenfalls schon vor ~2 Wochen festgestellt, jedoch noch nicht vermerkt.
Siehe nunmehr Hinweis im Einstiegsbeitrag
Kommentar von Hermann Eicher - DER JUSTITIAR - der SWR sei keine Behörde:
http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html***
unter Punkt 3 (letzter Satz) zu finden...

***Edit "Bürger":
Dieser Artikel wurde augenscheinlich zwischenzeitlich vom Netz genommen. HÖRT, HÖRT...
Sicherungsabbild zu finden u.a. unter
https://web.archive.org/web/20171121213958/http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html
Siehe u.a. auch unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg131633.html#msg131633
mit screenshots, falls auch das Sicherungsabbild irgendwann mal gelöscht werden sollte... ;)

Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: GEiZ ist geil am 20. März 2018, 07:32
Superklasse, DER JUSTITIAR hat den Schwanz eingezogen, Herr Dr. Sprißler hat gewonnen. Dier Beweis ist gesichert und (Gerichts)Aktenkundig. Schon wieder ein Sargnagel für den Staatsfunk. Demnächst erwachen auch die anderen Gerichte aus ihrem DornröschenLindenstraßenschlaf.
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: ellifh am 20. März 2018, 07:41
Für DER JUSTIZIAR zum Mitlesen:
Zitat von: Hermann Eicher
Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar.
:police:
Im Zeitalter des Internet nutzt das "Tatortreinigen" hinterher gar nix mehr >:D
Titel: Re: Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
Beitrag von: Bürger am 19. August 2018, 22:05
Aus gegebenem Anlass hier ein Querverweis auf die tangierende Diskussion unter
Behörde? Ausführ. v. Landesrecht/ Legitimationszusammenh./ Selbsttitulierg.?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28486.0.html