Behinderte ungeschützt vor öffentlich-rechtlicher Willkür – Dafür geht Hermann Eicher sogar gegen Richter vorEs erinnert an das Sprichwort
„Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“. Nach Meinung vom Herrn Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR, trifft das Schicksal eine Familie nicht hart genug, dass er nicht eine Schippe drauflegen könnte.
Der Sohn ist schwerstbehindert mit Merkzeichen RF. Der Ehemann ebenfalls mit Merkzeichen G aber ohne RF. Aufgrund seiner Behinderung ist er in Frührente. Angemeldet ist der Sohn, der bisher einen Drittelbeitrag im Quartal zahlt, also 17,50 € alle drei Monate.
Nach geltender Regelung sollte das kein Problem darstellen, da die Voraussetzungen gegeben sind. Das kann auf der Internetseite des Beitragsservice nachgelesen werden:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/menschen_mit_behinderung/index_ger.htmlEine Wohnung, ein Beitrag – behinderte Menschen mit Merkzeichen RF zahlen nur einen Drittelbeitrag. Nach der Erklärung eigentlich für jeden Klar.
Aber nicht für die unersättliche Gier des öffentlich-rechtlichen Rundfunkapparates und seiner Funktionäre. In diesem Fall bekommt der Apparat Schützenhilfe vom Chef persönlich: Die Frechheit dieser Familie muss bestraft werden, auch all diejenigen, die auf die Idee kommen sollten, der Familie zu helfen, müssen empfindlich bestraft werden. Es muss endlich ein Exempel statuiert werden!
Eicher will alles! Er will von dieser Familie 52,50 € im Quartal – dass Sohn und Vater behindert sind, spielt für diesen Herrn überhaupt keine Rolle. Er will gegebenenfalls vollstrecken lassen. In seinen Augen besteht die Familie nicht aus Menschen, sondern aus Beitragsnummern – diese haben gefälligst ihren Beitrag vollständig zu leisten.
Familie zieht vor Gericht – Richter soll laut Eicher befangen sein!Als ob die Familie nicht bestraft genug wäre, musste sie vor Gericht ziehen, um für ihre Rechte zu kämpfen. Sie schilderte dem Gericht ihren Fall. Demnach verfügte das Gericht, dass in diesem Fall keine Zwangsvollstreckung stattfinden soll.
Der SWR gab sich erwartungsgemäß damit nicht zufrieden und so landete die Familie schließlich beim Landgericht Tübingen. Der Richter Dr. Sprißler verfügte, bis zur Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht das Verfahren ruhen zu lassen.
Eicher beantragt, Richter Dr. Sprißler wegen Befangenheit abzulehnenNicht einmal vor einem Richterspruch macht dieser öffentlich-rechtliche Apparat mit seinem treibenden Motor an der Spitze, SWR-Justitiar Dr. Hermann Eicher, halt.
Hier ein Teil des Anschreibens, alles Weitere im PDF-Dokument:
Weiterlesen:
https://online-boykott.de/nachrichten/175-behinderte-ungeschuetzt-vor-oeffentlich-rechtlicher-willkuer--dafuer-geht-herman-eicher-sogar-gegen-richter-vorHinweis - weitere Entwicklungen siehe u.a. unter
Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.0.html