Kannst du bitte mit der Angabe entsprechender Gesetze bzw. Rechtsvorschriften ggf. Urteilen belegen, dass die Bevollmächtigung des BS durch eine LRA nicht möglich ist?
Du würdest Dir selbst eine Vollmacht erteilen? (Hatten wir das letztens nicht erst betreffs des Begriffes "Vertrag"? Und waren zur Erkenntnis gelangt, daß Du mit Dir selber keinen Vertrag zu schließen brauchst?)
Die "gemeinsame Stelle" ist Teil der LRA; und ob der BS nun diese kraft Gesetzgeber nicht-rechtsfähige "gemeinsame Stelle" ist oder nicht, er ist kraft BGH weder rechtsfähig, noch partei- , noch prozessfähig.
Jemandem, der nicht rechtsfähig ist, der weder verklagt werden kann, noch selber klagen darf, willst Du eine Vollmacht erteilen? Daß er für Dich also Dinge tun darf, für die Du dann freilich einzustehen hast?
@cleverle2009
Ein Bevollmächtigter kann nicht einfach nach Lust und Laune schalten und walten, sondern ist gegenüber dem Bevollmächtigten
Finde den Fehler, auch dann, wenn es nicht Dein eigener ist.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;