... wie bereits erwähnt, das Schreiben aus Köln einfach Müll ist.
Das Schreiben kommt wohl auch garnicht aus Köln vom BS. Sondern direkt von der RFA NDR.
Aber statt Infoschreiben drüber zu schreiben, oder so wie es nötig wäre das mal Widerspruchsbescheid zu nennen, lassen sie jetzt einfach komplett die Überschrift/Betreffzeile weg? Eine Rückseite (Rechtsbehelfsbelehrung) gab es wohl nicht, sonst hätten sie da im Kleingegruckten auch drauf hingewiesen nehm ich an.
Ich find diese Variante allerdings auch sehr interessant mit dem Hinweis der NDR kann nur durch zwei Personen vertreten werden, ob diese auch wirklich bevollmächtigt sind dies zu tun sei mal ganz groß in Frage zu stellen. Dies soll wohl den Anschein eines Widerspruchsbescheides erwecken, ist dann aber doch nur ein Infoschreiben und soll dich ohne weitere Möglichkeiten einen Klageweg aufzutun zum Zahlen zwingen/bringen... traurig sowas.
Ich würd die gute Dame mal anrufen und sie auffordern wenn sie dir was schicken es auch Widerspruchsbescheid inkl. Rechtbeh. zu nennen. Das erste Schreiben wo man überhaupt mal einen Ansprechpartner hat.. (Den Namen + Telefon Nr solltest du in deinem Anhang eventuell noch schwärzen.)
- Wie seht ihr das mit dem Textblock zum Säumniszuschlag. LG Tübingen hatte da ja eigentlich klar gesagt den gibt's erst nach Kostenfestsetzung über einen Beitragsbescheid, nicht weil es vermeintliche Fälligkeiten in einem 3 Monatsrhythmus gibt?! Find ich echt frech sich da jetzt so aus der Affäre ziehen zu wollen.