Hallo,
Person A hätte eine Frage hinsichtlich der Beitragsbescheide und hofft das ihr jemand weiterhelfen kann, da sie im www nix hilfreiches gefunden hat.
Ist der erstmalige Beitragsbescheid ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung?
Wenn ja, dann dürfte der Festsetzungsbescheid rechtswidrig sein.
Wenn nein, dann müsste für jede/s Quartal/e ein rückwirkender Festsetzungsbescheid zugestellt werden, um überhaupt die Forderung seitens des Beitragsservice eintreiben zu können.
Scheinbar ist der erstmalige Beitragsbescheid ein Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung, denn im Fall von Person A knüpft der Festsetzungsbescheid an das Quartal an, das mit dem Beitragsbescheid nicht rückwirkend festgesetzt wurde. Sprich der Beitragservice wird den Verweigerern ständig neue Festsetzungsbescheide schicken.
Einige hier im Forum hatten sich kritisch zu den Festsetzungsbescheiden geäußert und denken die Forderungen könnten dadurch schneller eingetrieben werden. Nach Meinung von Person A ist der Festsetzungsbescheid das gleiche wie der Beitragsbescheid, nur das er sich auf die noch nicht festgesetzten Quartale bezieht. Der Hinweis im Festsetzungsbescheid: "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben" galt auch schon für den erstmaligen Beitragsbescheid, nur das die Sätze hier nicht erwähnt wurden.
Wäre schön, wenn jemand Person A Feedback geben könnte, hilfreich für Person A wäre natürlich auch eine rechtliche Grundlage, ob nun mit Dauerwirkung oder nicht.