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Autor Thema: Widerspruch gegen ersten Beitragsbescheid eingelegt und jetzt Antwort bekommen  (Gelesen 11081 mal)

R
  • Beiträge: 7
Hallo,

Person A hatte nach einem Beitragsbescheid den Widerspruch von Roggi verwendet (http://www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html) und hat folgende Antwort bekommen:

Siehe Anhang

Was kann die Person A jetzt noch machen?

Muss sie gleich klagen, oder gibt es eine Möglichkeit das noch hinaus zu schieben?

Edit "Bürger":
3. Anhang aus vorherigem Doppelpost wiederhergestellt.


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B
  • Beiträge: 10
Zitat
Was kann die Person A jetzt noch machen?

Soll die Frage ein Witz sein?! Einfach nicht zahlen und die zwei Seiten als Klopapier benutzen!


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d
  • Beiträge: 342
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Was kann die Person A jetzt noch machen?
Muss sie gleich klagen, oder gibt es eine Möglichkeit das noch hinaus zu schieben?

Die haben nicht mal ansatzweise auf den Widerspruch eingegangen. Das Schreiben ist wertlos, also abheften. Wenn Widerspruchbescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommt kann Person A die Klage bei zuständigem Verwaltungsgericht einreichen.

Als Nächstes wird Person A voraussichtlich einen Ankündigung zur Vollstreckung erhalten. Der Beitragsservice wird nun versuchen Person A unter Druck zu setzen, bitte nicht in Panik geraten, sondern vorsorglich die notwendigen Informationen im Forum sammeln. Reaktion auf Androhung der Vollstreckung ist erst erforderlich, wenn die Ankündigung direkt von der Vollstreckungsbehörde kommt, sprich Gemeinde, Stadt etc........... alles andere was vom BS kommt kann ignoriert werden, außer Bescheide oder Widerspruchbescheide
Bezahlen braucht Person A die fällige Summe nicht weil, wie bereits erwähnt, das Schreiben aus Köln einfach Müll ist.


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g
  • Beiträge: 181
sind das geschwärzte auf Seite 2 wirklich zwei Unterschriften ?

das Schreiben mag zwar ein Witz sein, aber es markiert eine neue Version, ich habe noch kein Schreiben gesehen dass einfach Info war und unterschrieben wurde.
der Hinweis auf die Vertretung von zwei Personen auf Seite 1 und dann ggf. die Unterschriften sind schon eine interessante Variante von "ich tu mal so als ob ich jetzt aber echt ganz erhrlich und  volle Kanne eine offizielles rechtsgültiges Schreiben bin"  |-


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v
  • Beiträge: 9
... wie bereits erwähnt, das Schreiben aus Köln einfach Müll ist.

Das Schreiben kommt wohl auch garnicht aus Köln vom BS. Sondern direkt von der RFA NDR.
Aber statt Infoschreiben drüber zu schreiben, oder so wie es nötig wäre das mal Widerspruchsbescheid zu nennen, lassen sie jetzt einfach komplett die Überschrift/Betreffzeile weg? Eine Rückseite (Rechtsbehelfsbelehrung) gab es wohl nicht, sonst hätten sie da im Kleingegruckten auch drauf hingewiesen nehm ich an.
Ich find diese Variante allerdings auch sehr interessant mit dem Hinweis der NDR kann nur durch zwei Personen vertreten werden, ob diese auch wirklich bevollmächtigt sind dies zu tun sei mal ganz groß in Frage zu stellen. Dies soll wohl den Anschein eines Widerspruchsbescheides erwecken, ist dann aber doch nur ein Infoschreiben und soll dich ohne weitere Möglichkeiten einen Klageweg aufzutun zum Zahlen zwingen/bringen... traurig sowas.

Ich würd die gute Dame mal anrufen und sie auffordern wenn sie dir was schicken es auch Widerspruchsbescheid inkl. Rechtbeh. zu nennen. Das erste Schreiben wo man überhaupt mal einen Ansprechpartner hat.. (Den Namen + Telefon Nr solltest du in deinem Anhang eventuell noch schwärzen.)

- Wie seht ihr das mit dem Textblock zum Säumniszuschlag. LG Tübingen hatte da ja eigentlich klar gesagt den gibt's erst nach Kostenfestsetzung über einen Beitragsbescheid, nicht weil es vermeintliche Fälligkeiten in einem 3 Monatsrhythmus gibt?! Find ich echt frech sich da jetzt so aus der Affäre ziehen zu wollen.


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Person A hatte nach einem Beitragsbescheid den Widerspruch [...] verwendet

@Rexona:
Hat dieses Schreiben an Person A eine Rechtsbehelfsbelehrung ähnlich dieser hier
Rechtsbehelfsbelehrung BeitragsBESCHEID und WiderspruchsBESCHEID
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8720.0.html

Wenn nicht, dann ist es wohl eine der eher informativen "Eingangsbestätigungen", die Person A abheften kann, um dann nach Wochen bis Monaten evtl. einen echten, offiziellen WiderspruchsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung zu erhalten.

Oder es stellt sich die Frage:

War das Schreiben, welchem widersprochen wurde, *wirklich* ein
offizieller BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung analog diesen hier?
BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Falls nicht, so war der Widerspruch von Person A vermutlich vergebene Liebesmüh.

Person A müsste dann weiter die Zahlung aussetzen um überhaupt irgendwann mal einen offiziellen, widerspruchsfähigen BeitragsBESCHEID zu erhalten.


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@Rexona:
Hat dieses Schreiben an Person A eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Nein, alle Seiten wurden eingescannt und haben keine Rückseite.


Zitat
War das Schreiben, welchem widersprochen wurde, *wirklich* ein
offizieller BeitragsBESCHEID incl. Rechtsbehelfsbelehrung...?

Ja, es war ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Ja, es war ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Nein , das war ganz sicher KEIN Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung !
In deinem vorhergehenden , inzwischen wegen Doppelposting gelöschten Thema , hattest du ein eindeutig als wertlos zu betrachtendes Infoschreiben als Anhang eingescannt , auf das du angeblich Widerspruch erhoben hattest. Ich bin mir so sicher , weil ich hatte darauf geantwortet.
Ich glaube du bringst hier noch immer so einiges durcheinander .
Zur Klärung würde ich dich doch bitten , den betreffenden Beitragsbescheid hier anonymisiert einzustellen.
Briefkopf und die Rechtsbehelfsbelehrung auf der immer Rückseite wären schon ausreichend.
Oder willst du vielleicht noch ein weiteres Thema eröffnen , aus dem wieder niemand schlau wird ?


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I
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Der Anfang von Seite 2 ist nicht unwichtig. Gefolgt von: Die Landesrundfunkanstalten werden an der Gesetzgebung nicht beteiligt. Ooohhhhhhhhhhh :-)

Die ÖR haben mit der servilen Politik ein Gesetz geschaffen, das die Verwaltungsgerichte gar nicht interessiert.

Die Verwaltungsgerichte beschränken sich bei ihren Entscheidungen ausschließlich darauf ,
ob die Zahlung rechtmäßig ist.

Somit scheint es m.E. unwichtig und aussichtslos zu sein, an dieser Stelle, die 
Grundrechte einfordern zu wollen.

Wird der Einsatz für die Wahrung unserer Grundrechte nicht vielleicht auf einer ganz falschen Ebene geführt?
Und sollten nicht besser die Petitionsausschüsse mit Petitionen überflutet werden?

Oder ist das schon geschehen?

Die Suche nach "Petitionsausschuss"  liefert hier keine Ergebnisse.

Selbst eine Strafanzeige wegen Nötigung und Erpressung, scheint mir sinnvoller zu sein,
als ein Verwaltungsgericht zu bemühen.


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Die Verwaltungsgerichte beschränken sich bei ihren Entscheidungen ausschließlich darauf ,
ob die Zahlung rechtmäßig ist.
Somit scheint es m.E. unwichtig und aussichtslos zu sein, an dieser Stelle, die Grundrechte einfordern zu wollen.
Der Instanzenweg ist einzuhalten - und da es eigentlich ausschließlich um Grundrechte geht, müssen wir leider die Verwaltungsgerichte "belästigen", die mangels Kompetenz eigentlich gar nicht entscheiden können (und auch nicht so richtig wollen) - leider aber auch nicht mal die Traute haben, das qua ihrer (mit Verlaub) Inkompetenz gleich ans BVerfG durchzureichen.
Insofern bleibt auch nichts anderes als genau an dieser Stelle auch genau die Grundrechte einzufordern.

Wird der Einsatz für die Wahrung unserer Grundrechte nicht vielleicht auf einer ganz falschen Ebene geführt?
Und sollten nicht besser die Petitionsausschüsse mit Petitionen überflutet werden?
Oder ist das schon geschehen?
Die Suche nach "Petitionsausschuss"  liefert hier keine Ergebnisse.
Neben der finanziellen und juristischen Ebene gilt es natürlich auch, die politische und aufklärerische Ebene zu bedienen. Dies geschieht auch.
Es wurden im vergangenen Jahr durchaus die "Petitionsausschüsse mit Petitionen überflutet".
"Petitionsausschuss" liefert mit der Suchfunktion des Forums sehr wohl fast 40 Ergebnisse.
Der Suchbegriff "Petition" liefert wohl mehr als 300...
Die aktuell wichtigste(n) finden sich unter
ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014 !
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.0.html

Selbst eine Strafanzeige wegen Nötigung und Erpressung, scheint mir sinnvoller zu sein,
als ein Verwaltungsgericht zu bemühen.
Dieses Thema wurde bereits ansatzweise u.a. hier behandelt:
NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html
Dies ist aber auch nicht so einfach - und bedingt wohl schon ein bisschen juristischer Analyse.

Kurzum:
Es geschieht eine Menge - und dies muss auch aufrecht erhalten bleiben und intensiviert werden.
Widerspruch & Klage gehören immanent dazu - incl. Einforderung der Grundrechte.

Bitte am Thema und am Kern der Frage bleiben. Danke :police: ;)


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@Rexona
Sorry, aber Person A muss hier schon eindeutig zuverlässige Mithilfe leisten,
Wir haben hier nicht die Ressourcen, uns an der Nase herumführen zu lassen.

Im jetzigen Schreiben der "Gegenseite" steht:
Zitat
Unsere Schreiben an Sie vom [...] 15.02.201
[Anm.: wahrscheinlich 15.02.2014 gemeint]
Ihr Schreiben vom 26.07.2014

Das Schreiben vom 15.02.2014 war - wie im Erstbeitrag nochmals aus dem ursprünglichen Doppelpost wiederhergestellt - die "Bestätigung der Anmeldung".
Diese ist eben augenscheinlich *kein* Bescheid incl. Rechtsbehelfsbelehrung wie beispielhaft jene oben bereits erwähnten unter
BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Im übrigen wäre ein Widerspruch gegen einen BeitragsBESCHEID nach über 5 Monaten so ziemlich fern der Monatsfrist, die üblicherweise einzuhalten ist... ;)

Person A möge bitte in sich gehen und wahrheitsgemäß, zuverlässig und nachvollziehbar antworten.
Ansonsten müssen wir den Thread hier schließen, weil wir uns sonst im Kreise drehen.
Am besten eine detaillierte Auflistung aller Schreiben.


In diesem Zusammenhang auch mal selbst vergleichen mit dem prinzipiellen
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Danke :police: ;)


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Ja, es war ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Nein , das war ganz sicher KEIN Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung !

Nein, das dritte Dokument war zweifellos kein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Ein richtiger Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung ging bei Person A am 04.07.14 ein und sie hat am 26.07.14 mit der Vorlage von Roggi widersprochen.

Das dritte Dokument ist eine von dem örR beigelegte Kopie eines Schreiben, welches sie am 15.02.14 Person A zugeschickt haben. Es soll anscheinend nur als eine Art "Erinnerung" gelten, damit Person A sich vergewissern kann das sie sie bereits zwangsangemeldet haben.


@Rexona
Sorry, aber Person A muss hier schon eindeutig zuverlässige Mithilfe leisten

Sorry hatte leider kein Internet  ::)

Soll ich den Beitragsbescheid ebenfalls uploaden evtl. zur Prüfung auf Formfehler?


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Nein, das dritte Dokument war zweifellos kein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Ein richtiger Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung ging bei Person A am 04.07.14 ein und sie hat am 26.07.14 mit der Vorlage von Roggi widersprochen.
Dann ist es in der Tat komisch, dass dieses wichige Schreiben nicht mit in der Betreffzeile auftaucht.
Aber womöglich hat diese eine begrenzte Zeichenanzahl - die abgeschnittene Jahreszahl des letzten Datums könnte darauf hindeuten.
Das ist natürlich für alle Beteiligten etwas sehr irreführend... :/

Soll ich den Beitragsbescheid ebenfalls uploaden evtl. zur Prüfung auf Formfehler?
Verkehrt wäre es wohl nicht ;)


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Soll ich den Beitragsbescheid ebenfalls uploaden evtl. zur Prüfung auf Formfehler?
Verkehrt wäre es wohl nicht ;)

Hier der Beitragsbescheid:

(Es gab noch ein drittes Blatt und das war ein Zahlschein, habe ich nicht mit hochgeladen)


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Heute kam was rein: Mahnung (siehe Anhang, ohne Zahlschein)

Ignorieren?


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