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Autor Thema: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?  (Gelesen 30932 mal)

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Für sehr wichtig für Rechtsstreite halte ich:
Nachweis, ob/dass die Rechtsprechung zu einem ungewollten Manipulationsopfer wurde durch die Juristen-Übermacht der Sender-Anstalten

Ich schlage vor, in diesem Thread  nicht lange Texte zu machen,  sondern vorzugweise entsprechende hilfreiche Links zu listent, immer nur mit kurzer Anmerkung, was darin in etwa belegt wird.
- Links innerhalb von gez-boykottt.de
- oder auch außerhalb, beispielsweise Urteilstexte.

Warum das hilfreich ist:
-------------------------------
Die Analyse der vielen Fehlurteile der obersten Gerichte zum Thema "Rundfunkabgabe" zeigt große Ähnlichkeit der Rechtsprechungs-Fehler:
a) Seitenlange Urteilslisten. über X-Y-Z.
b) Und dann ganz plötzlich versteckt hinter diesen Textbergen ein winziger Satz, der den Fehlentscheid beinhaltet.
Das ist ja wohl auch der Stil der Juristen-Korrespondenz der Sender-Anstalten bei Widerspruchsbearbeitung. Es stellt sich sehr konkret die Frage, ob die Urteile nicht mittelbar durch die Juristen der Sender-Anstalten geschrieben wurden. Dies könnte sehr subtil funktionieren, beispielsweise über die zentrale JURIS-Datenbank der Juristen und über die Juristen-Kommentare zum Rundfunkrecht.

Es soll also nicht behauptet werden, die Richter hätten sich Urteile schreiben lassen. Die Funktionsweise der Justiz ist aber anfällig für gewisse subtilere Formen im Hinblick auf das Prinzip der Beachtung der "herrschenden Rechtsprechung".

Zweck der Sache:
-------------------
Sofern wir als Kläger bei den erstinstanzlichen Gerichten auf diese Gefahren hinweisen können, werden sich verantwortungsbewusste Richtern von dieser Gefahr befreien.


Ausgewählte Link-Sammlung zu diesem Thema:
Umfangreiche Dokumentation zu diesem Lobby-Gesetzes-Kommentarwerk unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0
Umfangreiche Kritik an der nunmehr wohl 5. Auflage (2024) dieses Lobby-Gesetzes-Kommentarwerks
Handbuch zum Rundfunkrecht - Ganz im Sinne der öffentlich-rechtlichen Sender (05/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37966.0

Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20121.0

Wissenschaftliche Arbeiten und Arbeitspapiere zur Rundfunkfinanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4663.0
Weiteres Gutachten ...,
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7222.msg102171.html#msg102171
Welche Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag gibt es?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.msg148469.html#msg148469
und dazu dann als "Schmakerl"
Institut für Rundfunkökonomie, Köln > Hintergründe/ Abgründe...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23295.0


Und hier noch was zum Co-Herausgeber des nach den Herausgebern oft auch einfach als "Binder/Vesting" bezeichneten "Beck'schen Kommentars zum Rundfunkrecht"...
Wie RBB-Direktoren nach ihrer Amtszeit weiter kassierten (Binder/ Nothelle) (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37780.0


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Ich starte zur Verdeutlichung schon einmal mit:
- noch ohne Links, um nur einmal rasch die gemeinte Ausrichtung zu verdeutlichen -


Beispiele von Sachen, für die Links interessieren: 
--------------------------------------------------

Die Verwaltungsvereinbarung für Sender und Beitragsservice besagt:
"nur positive" Urteile sind in die zentrale Rechtsdatenbank Juris einzugeben und durch Kommentierung zu bekräftigen.
Öffentlich-rechtliche Stellen verletzen damit ihre Neutralitätspflicht für Rechtsentscheide.

Bundesverwaltungsgericht:
Alle Urteile sind wohl letztlich identisch bis auf ein paar Sätze, also Ablehnung schon vorher entschieden. Das ist unzulässig. Fragen wie Befangenheit, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör,....

Landgericht Tübingen im zweiten mutigen Entscheid gegen Vollstreckung
 (ist rechtskräftig): Frage der Geldzahlung der Sender-Anstalten für die Rundfunkrecht-Juristen-Kommentare wird angedeutet. 

Dort wohl auch der Nachweis, welche Verwaltungsgerichte im Urteil den "Beitragsservice" als Sieger benannten, obgleich dieser gar keine Rechtsperson hat, was Oberflächlichkeit und/oder Voreingenommenheit ausweisen würde - und, wer hat das getextet?

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen:
Als der Beitragsservice als nicht vertretungsberechtigt beschieden wurde, wurde das Verfahren durch Anerkenntnis seitens des WDR zur Einstellung gezwungen statt dem Bürger ein publizierungs-geeignetes Urteil zu ermöglichen.

Ein paar Punkte sind auch im Thread "Landesverfassungsgericht Berlin...".
Den Link muss ich noch hier nachtragen.


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Aus dem Werk

Hahn/Vesting, Rundfunkrecht

wurde im BGH Beschluss vom 11.06.2015  Az I ZB 64/14
Frau Kira Tucholke  zitiert, die als Mitarbeiterin des Beitragsservice den Rundfunkanstalten nahesteht und somit befangen ist. Ihre Schriften taugen daher zur Beschlussbegründung nicht bzw. sind keine neutralen Argumentationshilfen.

https://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/1577-BGH-Az-I-ZB-6414-Vollstreckung-von-Rundfunkbeitraegen.html

Das Werk "Rundfunkrecht" an sich wurde und wird hauptsächlich von dem ÖR-Rundfunksystem nahestehenden Personen verfasst und wird allgemein fälschlicherweise gerne als "neutrales" Rechtswerk betrachtet.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

K
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Die Rechtsprechung wird auf sehr subtile Art und Weise manipuliert. Man sehe sich die Argumentation und die Diktion der Gesetzesbegründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag an. Sodann vergleiche man sie mit den Begründungen der entsprechenden Urteile. Hierbei wird man feststellen, dass es eine sehr merkwürdige Ähnlichkeit zwischen Gesetzesbegründung und Urteilsbegründung gibt.

Darüber hinaus war die Rundfunkabgabe zu keinem Zeitpunkt eine Gegenleistung für eine besondere Leistung, sondern das Mittel zur Finanzierung der Rundfunkanstalten, die den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen haben. Dies geht aus diversen Entscheidungen der älteren Rechtsprechung hervor. Vergleicht man diese ältere Rechtsprechung mit der Rechtsprechung bezüglich der neuen Rechtslage, so bemerkt man, dass sich ein merkwürdiger Wandel vollzieht und nunmehr von einer Gegenleistung die Rede ist.


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  • Unser ör-Rundfunk ist weltweit der teuerste. Danke
Hallo zusammen,

zur Manipulation der Rechtsprechung gehört m. E. auch, dass die Gerichte mit sogenannten "Informationsblättern" der Rundfunkanstalten versorgt werden.

Anbei ein "Informationsblatt" des Bayerischen Rundfunks an ein Verwaltungsgericht zum unliebsamen Urteil des LG Tübingen (eingescannt sind nur die Seiten 1 und 7).

Mit dieser Vorgehensweise drängt sich der Eindruck auf, dass die Richter mit den Argumenten der Rundfunkanstalten in ihrer Entscheidungsfindung "unterstützt" werden sollen.

Ich selbst habe gegen den Rundfunkbeitrag geklagt. Aus der Klagebegründung ist erkennbar, dass Inhalte und Passagen aus dem "Informationsblatt" mit copy & paste in das Urteil übernommen wurden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2016, 18:14 von Bürger«

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Ganz herzlichen Dank vom Einleiter dieses Themas. Das, was schon diese ersten Beiträge zeigen, übertrifft schlimmste Erwartungen. Wir werden sehen, was noch hinzukommt. Vielleicht entsteht hier eine Waffe mit echter Hebelwirkung gegen das massenweise Abgleiten in Justiz-Unrecht durch gedankenloses Abdrucken seitens zeitlich überlasteter Richter.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Die Rechtsprechung wird aufgrund der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug vom BS selbst missbraucht, derweil die Ausgestaltung durch das „Juristen-Deutsch“ der „Sender-Juristen“ für den normal sterblichen nicht erklärt werden kann.

Weiterlesen:
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html
PDF des Scans
Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug_BMP-gamma0.1_scan

PDF mit Texterkennung
Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug_BMP-gamma0.1_Text+Fehler
(mit Fehlern behaftet, daher auch der pure scan im vorgenannten Link - jedoch für schnelle Begriffsuche noch gut geeignet)

„Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug“
Zitat
§1 Gegenstand
Durch den Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio erheben die Rundfunkanstalten
entsprechend den gesetzlichen Regelungen im eigenen Namen und für
eigene Rechnung den Rundfunkbeitrag, den die Beitragsschuldner an die Landesrundfunkanstalten
zu leisten haben. Der Beitragsservice besteht aus der Gemeinschaftseinrichtung
Zentraler Beitragsservice In Köln-Bocklemünd, einer Gemeinschaftseinrichtung
Beitragskommunikation/Marketing, einer Gemeinschaftseinrichtung
Beitragsrecht sowie den dezentralen Einheiten bei den Landesrundfunkanstalten.

Anmerkung zu § 1 der Vereinbarung wäre folgender:
Die Rundfunkanstalten erheben die Rundfunkbeiträge in „EIGENER HOHEIT“.

§ 2 Aufgaben des Zentralen Beitragsservice
(…)
d) Organisation und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere die Annahme des Rundfunkbeitrags und Kontrolle des Beitragseingangs sowie Einleitung von Maßnahmen zur Erlangung rückständiger Beitragsforderungen (Inkasso und Vollstreckung), soweit diese Beitreibungsmaßnahmen nicht von den Landesrundfunkanstalten einzeln oder durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden (…)

Anmerkung zu § 2 d) ist der BS nur für INKASSO und VOLLSTRECKUNG zuständig.

und weiter:

Zitat
p) Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden, soweit das Verwaltungsverfahren
nicht von den Landesrundfunkanstalten selbst durchgeführt wird. (…)

Nach § 2 p) der Vereinbarung ist der BS nicht zuständig für den Erlass von hoheitlichen Verwaltungsakten, sobald dir LRAn selbst ein Verwaltungsverfahren durchführt. Ab dem Zeitpunkt des Erlasses eines Festsetzungsbescheids nach § 10 Abs. (5) RBStV ist der BS nicht mehr zuständig. (Erlass des VA ist eine hoheitliche Aufgabe das steht exakt so im § 2 p) der Vereinbarung, dass der BS dann nicht mehr zuständig ist).
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313106

Danach muss der Festsetzungsbescheid von der LRA ausgefertigt und unterschrieben*** werden, auch das Dienstsiegel***, die LRA ist eine „Dienststelle“ darf nicht fehlen.***
Siehe § 37 Abs. 3 VwVfG und § 3 Abs. (1) VwVfG.
Weiterlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__3.html
+++


***Edit "Bürger":
Bitte die Gesetzestexte genau lesen. Dort steht (leider?) nichts von einem erforderlichen "Dienstsiegel".
Ebenso können bei "mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassenen" Verwaltungsakten "abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen".
Mit "Zertifikaten" dürften elektronische Zertifikate gemeint sein - jedenfalls nicht ein "Dienstsiegel". Schließlich beziehen sich die betreffenden Passagen auch nur auf schriftliche Verwaltungsakte in elektronischer Form.
Die Verwendung von "Dienstsiegeln" bleibt bisherigen Recherchen nach im Wesentlichen beschränkt auf "Beglaubigungen" - ist aber nach bisheriger Lesart (und auch Rechtsprechung einschl. BGH) ebenso wie Name und Unterschrift bei "automatisiert" erstellten Verwaltungsakten verzichtbar.
Siehe hierzu u.a. auch unter
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=dienstsiegel+verwaltungsakt
Vertiefende Diskussionen zu diesem Thema sind in hiesigem Thread bitte nicht zu führen, da vom Kern-Thema abschweifend, welches da lautet
Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. September 2016, 21:12 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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(Quellenangabe dieses  kompletten Textes: Siehe die letzten Zeilen.)
Hier bereits die erste klage-verwertbare Konsequenz aus den vorsehenden Hinweisen: 
--------------------------------------------------------------------------------------------------------


2.5.   *JURIS.DE - Nachtrag 2016-09-06: Widerspruch gegen Bezugnahme auf "juris.de"?

Es wird empfohlen, bei Gerichten Einwendungen gegen Zitate mit Bezugnahme auf juris.de vorzutragen, wie am Ende dieser Zeilen angegeben.

Die Entscheide der erstinstanzlichen Gerichte (gewöhnlich Verwaltungsgericht) nehmen normalerweise Bezug auf Juris.de, dies mit den dortigen Randnummern. - Die interne Vereinbarung der Senderanstalten sieht vor, die positiven Entscheide (ausdrücklich: nur positive) bei juris.de einzuspeichern und auch für Kommentierung zu sorgen.

Telefonat 6. September 2016 12h30 mit Juris GmbH Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken:
Dies ist ein Gedächtnisprotokoll. Und: Es wurde einiges Weiteres besprochen, alles nicht-konfliktuell, was aber der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes unterliegen soll.

    Anrufer: Kann der Privatbürger die Entscheide bei juris.de kostenfrei on-line einsehen?
    Antwort: Nein. Beispielsweise Abonnement 15 € monatlich zuzüglich Gebühr pro Einsichtnahme. .
    Anrufer: Ist die Randnummerierung mindestens teilweise von Juris.de?
    Antwort: Ja.

Kommentar: Die Vergütung der Leistung von juris.de dürften legitim sein, weil wohl nicht-subventioniert (dies wurde aber nicht geklärt). Es erscheint auch jedenfalls vielleicht vertretbar, dass Anwälte vielleicht gehalten sind, ein kostenpflichtiges Abonnement für Rechtsanwälte-Zugriff zu nutzen.

Es erscheint rechtsstaatlich nicht vertretbar, dass Kläger gegen die Rundfunkgebühr im erstinstanzlichen anwaltfreien Verfahren durch die Zitiergewohnheiten der Gerichte gezwungen werden, dieser Kostenlast ausgesetzt zu sein.
Beispiel: Rundfunkgebühr 400 Euro, Gerichtskosten ? 130 ? Euro, 400 € an juris.de während der 1 bis 2 Jahre Prozessdauer.Daraus ergibt sich eine faktisch "nötigende" Wirkung, eine Abwehr zu unterlassen. ("Nötigend" nicht im Sinn von Strafrecht zu interpretieren.)

Zu berücksichtigen ist auch, dass die dortigen Kommentierungen wohl faktisch nur durch den übermächtigen Gegner erfolgen, und dass dieser ausdrücklich sich wechselseitig zwischen den Senderanstalten verpflichtet hat, nur positive Urteile einzugeben.

Es wäre demnach in Rechtsstreiten zu verlangen, dass Bezugnahme auf Rechtsprechung erstinstanzlich nur erfolgen darf, sofern die Entscheide wie heutzutage bei richtungweisenden Entscheiden üblich kostenfrei auf Websites einsehbar sind.

Die Fundstelle ist anzugeben, sofern nicht offenkundig. (Diese Angabe ist also überflüssig bei BGH, BVerwG, BVerfG und andere.)

Ferner muss die Bezugnahme immer die exakte Fundstelle im Entscheid bezeichnen - im schlimmsten Notfall wie anno Großvater mit "Seite ... Abschnitt ...".

Sofern erstinstanzliche Gerichte auf andere Entscheide Bezug nehmen möchten, ist die juristische Notwendigkeit zu bestreiten. Alternativ bleibt den Gerichten anheim gestellt, ausgedruckte Fassungen zu liefern.

Ferner ist zu verlangen, dass Gerichte eventuelle Textübernahmen aus Merkblättern der Gegner oder aus sonstigen Textvorlagen in Entscheiden entsprechend mit Quellenangabe kenntlich machen. (Allgemeine Pflicht des Zitier-Rechts.)
Hierauf kann nur verzichtet werden bei ihm Gericht eigenverantworlich durch Personen des jeweiligen Gerichts im Richterstatus individuell für dies Gericht gebildeten Bausteintexten, es sei denn, auch diese hätten einen solchen Fremdbezug.

2.6.   *JURIS.DE - Wer ist juris.de ?

2016-09 von de.wikipedia.org/wiki/Juris

ZITAT: "Die juris GmbH wurde 1985 gegründet. ... Im Lauf der Jahre reduzierte der Bund seine Anteile an juris. Bis heute hält er mit 50,01 % die Anteilsmehrheit. Bis zum 31. Januar 2013 gehörten 45,33 % der Anteile dem niederländischen Verlag Sdu. Seitdem hält diesen Anteil die französische Verlagsgruppe Éditions Lefebvre Sarrut (ELS), welche den Verlag Sdu einschließlich der Juris-Anteile übernommen hat. Ein weiterer Anteilseigner ist das Saarland mit 2,99 %, ebenso die Bundesrechtsanwaltskammer und weitere Verlage mit jeweils 0,24 %.
"... Mitarbeiter 190 (März 2015) Umsatz 42,3 Mio. Euro (2014)... "

Die vorstehenden Texte enthalten nichts Negatives gegen juris.de . Es handelt sich um ein wesentliches Unternehmen unter den verschiedenen Unternehmen, die hochwertige Leistungen für Rechtsberufe kostenpflichtig im Internet anbieten.

Fundstelle der gesamten vorstehenden Textes: Pedro Rosso "Fernsehsteuer verfassungswidrig" (Rosso-Analyse), Aktualisierung 2016-09-06.
Freie Wiedergabe dieser Abschnitte mit Markierung *JURIS.de wird ausdrücklich eingeräumt und empfohlen.
   



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Nachtrag / auch geeignet für Schriftsätze:

(1) Rechtliches Gehör:
Wenn die Verteidigung gegen eine Forderung künstlich vom öffentlich-rechtlichen Gegner mit Kosten aufgebläht wird, die den Streitwert überschreiten, handelt es sich um Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (gemäß Grundgesetz). - Den Sender-Anstalten bleibt freigestellt, alle Urteile der sender-koordinierten Urteile-Datenbank online kostenfrei verfügbar zu machen. Dafür würde bundesweit ein einziger internet-affiner Mitarbeiter genügen, was also deutlich billiger sein dürfte.

(2) Merkblätter:
Nach deutschen Rechtsprechungsregeln sind alle streitrelevanten Mitteilungen der Parteien dem Gegner zuzuleiten.  Demnach kann jeder Kläger beim Verwaltungsgericht fordern, dass sämtliche Merkblätter der Senderanstalten (und der Null-Person "Beitragsservice")  seit 2013  bezüglich der Rundfunkabgabe an das Gericht ihm in Kopie zu überlassen sind. Die Lieferung eines Doppels für den Gegner ist immer der vortragenden Streitpartei anzulasten: Es besteht Lieferpflicht der Senderanstalt mit dem Gericht als Weiterleiter.   
Alternativ kann im Fall der Ablehnung anschließend darauf eingegangen werden, dass das Gericht dem Kläger - also dem Bürger - erlaube, die Akte sämtlicher solcher Mitteilungen einzusehen und mit Kamera abzulichten.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Danke dem Ersteller dieses Threads.

Zur mittelbaren bzw. unmittelbaren Einflussnahme siehe u.a. unter
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
sowie auch
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html

Ganz aktuell auch...
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
...incl. sauberer Auflistung der zu solcherlei eigennützigen Kommentarwerken "beitragenden" ÖR-Mitarbeiter.


Im Weiteren u.a. auch
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html


LG Tübingen mit einem kräftigen Seitenhieb auf den BGH sowie dessen "Ghostwriter"... ;)
Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
Zitat
[...]
29 [...] Die vom Bundesgerichtshof vertretene Ansicht findet, was – ohne Wertung zumindest offenlegungswürdig erscheint - in der zitierten Literatur ausschließlich durch eine Mitarbeiterin der Beschwerdegegnerin bzw. ihrer Vorgängerin (Tucholke in Beck`scher Kommentar zum Rundfunkrecht) sowie nun in einer Anmerkung zum BGH-Beschluss durch Engelhart-Kehle und Seiß, ausweislich der Parallelakte Beitragsreferentinnen des verfahrensbetroffenen SWR, Rückhalt. Soweit in BVerfG, 1 BvR 829/06 auch noch eine Kommentierung durch Hermann/Lausen zitiert wird, stammt diese von einem Intendanten und einem Mitarbeiter des (vgl. http://www.urheberrecht.org/institut/members/) durch die Rundfunkanstalten unterstützten Instituts.
Beschluss im Volltext unter
LG Tübingen Beschluß vom 9.9.2015, 5 T 162/15
Gläubiger und Vollstreckungsbehörde bei Rundfunkbeiträgen in Baden-Württemberg:
Einzelfallumstände können zur Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung führen.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=19803
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001232683



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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
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Hier steht das auf Seite 10:
https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf
d) Pflege einer Urteilsdatenbank, Weitergabe positiver Gerichtsentscheidungen an Juris und ggf. Kommentierung

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

P
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Bei der letzten Verhandlung, diese sind ja öffentlich, wurde klar, wie geschriebenes Wort später bewertet wird.

Auf den Punkt kommend kann beurteilt werden:

Ein Richter darauf angesprochen, wird dann später sagen, auf Seite 10 der PDF steht jedoch nicht für welche Seite die Gerichtsentscheidungen positiv sind. Somit sind alle Gerichtsentscheidungen positiv, halt jeweils minimal für eine Partei. ;-), Als gäbe es keine negativen Gerichtsentscheidungen.


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  • Gegen die Wohnungssteuer
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Ebenfalls auf Seite 10:
https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf
C. c) Beobachtung des Social Web
    g) Begleitforschung, die die Reaktionen auf den Rundfunkbeitrag auswertet

Fehlt noch als Hinweis: Sobald Unruhe auftritt, sofort Gegenmaßnahmen ergreifen.
Woher kenne ich so etwas nur aus vergangenen Zeiten  :o


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

b
  • Beiträge: 779
Rede Ministerpäsidentin Malu Dreyer ZDF Berlinale 2015
http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/37760752/2/data.pdf

Man sagt alles offen:
Zitat
Unsere Staatsverträge decken sich mit dem, was unser höchstes Gericht dazu sagt, und [...] der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch weiß, dass wir über die Staatsverträge und über die Beauftragung ihm einen klaren Rahmen gegeben haben. Daher wäre auch eine Finanzierung über Nutzungsentgelte nicht das richtige Mittel der Finanzierung. Und insofern sage ich hier auch nochmal deutlich, [...] dass die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags von der Rechtsprechung unseres obersten Gerichtes voll gedeckt ist. Daher werden wir genau auf diesem Weg auch weiter gehen.

Unser Ziel war eine aufkommensneutrale Umstellung und das Beitragssystem gerechter zu machen, so dass alle dafür zahlen. Damit haben wir eine gesicherte finanzielle Basis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in der Zukunft. Darum ist es den Ländern vor allem gegangen, weil die Gebühreneinnahmen in der Vergangenheit eben deutlich zurückgegangen sind und es war klar, dass dies kein Finanzierungsmodell für die Zukunft sein wird. Wir haben über die angestrebte Stabilisierung der Einnahmen hinaus sogar in einem gewissen Umfang Mehreinnahmen zu verzeichnen.


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Wir haben meines Erachtens beim Rundfunkbeitrag die mengenmäßig größte Gleichschaltung der Justiz der deutschen Rechtsgeschichte, wenn wir einmal die Sonderfälle NS-Zeit, SED-Zeit außer Ansatz lassen. Dieses Thema liefert ja bereits einige wichtige Hinweise zum Wie.
Es ist meines Erachtens der größte Justizskandal der Republik. 

Es sind mir immerhin 3 mutige Entscheide bekannt, die die Würde der Justiz wahren:
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- LG Tübingen, Entscheid Nummer 2 (allgemein bekannt)
- Verwaltungsgericht Berlin (habe ich in dieser Woche entdeckt)
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (nicht veröffentlicht, aber liegt mir vor).

Das gibt es vermutlich 100 und mehr andere. Wem weitere über den Weg laufen, bitte Mitteilung hier mit Aktenzeichen. Sobald die Menge es lohnen würde: Vielleicht entsteht daraus dann eine Art Gegen-Website mit den Quelltexten allen  positiven Entscheiden für uns Bürger; inklusive webesite-limitierter Suchfunktion durch Google.

Es findet sich zur Zeit tagtäglich derart viel neue Schlüsselinfo, dass ich Probleme habe, wie das in Aktion für Verfahren formuliert und kanalisiert werden kann. Für Berlin soll in diesen Tagen wohl eine wichtige Verwertung gegenüber RBB entstehen. Dann wird hier darüber berichtet werden.

Software-automatisierter Widerspruch-Beispieltext-Service
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Schon seit langem würde ich gerne meinen (vorhandenen) Software-Roboter-Autor in Gang setzen für vollautomatische Erstellung von Widerspruch-Texten für die Bürger je nach Problemlage. Das ist allerdings derart viel Software- und Konzept-Arbeit, dass es eine niedrige Gebühr kosten müsste. Das wollen wir aber eigentlich nicht. Vielleicht finde ich da noch eine bessere Lösung.

Berichtigung zu meinem Beitrag 6. September zu diesem Thema:
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Die meisten Entscheide bei juris.de sind kostenlos öffentlich einsehbar.  Es genügt, über Google das gerichtliche Aktenzeichen einzugeben, um die kostenlose Version zu sehen. Die kostenlosen Varianten werden vermutlich von den Justizverwaltungen subventioniert. Ein Abonnement für Bürger ist also für die meisten Entscheide nicht nötig.
Nur, sofern Entscheide nicht kostenlos einsehbar sind, würde der Bürger wohl ein Nachweisrecht erwerben: Kostenfreie Fundstelle oder aber Ausdruck zu Lasten des Gegners. 
Dann bleibt allerdings das Problem, das es Kommentierungen im nicht-öffentlichen Teil für die Rundfunkabgabe geben dürfte, die die Richter sehen, nicht aber die Bürger. Dieser Teil des Problems darf nicht aus dem Auge verloren werden: Dort könnten Textvorlagen für Urteils-Bausteine sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2016, 01:00 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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