gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: pjotre am 05. September 2016, 21:56

Titel: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 05. September 2016, 21:56
Für sehr wichtig für Rechtsstreite halte ich:
Nachweis, ob/dass die Rechtsprechung zu einem ungewollten Manipulationsopfer wurde durch die Juristen-Übermacht der Sender-Anstalten

Ich schlage vor, in diesem Thread  nicht lange Texte zu machen,  sondern vorzugweise entsprechende hilfreiche Links zu listent, immer nur mit kurzer Anmerkung, was darin in etwa belegt wird.
- Links innerhalb von gez-boykottt.de
- oder auch außerhalb, beispielsweise Urteilstexte.

Warum das hilfreich ist:
-------------------------------
Die Analyse der vielen Fehlurteile der obersten Gerichte zum Thema "Rundfunkabgabe" zeigt große Ähnlichkeit der Rechtsprechungs-Fehler:
a) Seitenlange Urteilslisten. über X-Y-Z.
b) Und dann ganz plötzlich versteckt hinter diesen Textbergen ein winziger Satz, der den Fehlentscheid beinhaltet.
Das ist ja wohl auch der Stil der Juristen-Korrespondenz der Sender-Anstalten bei Widerspruchsbearbeitung. Es stellt sich sehr konkret die Frage, ob die Urteile nicht mittelbar durch die Juristen der Sender-Anstalten geschrieben wurden. Dies könnte sehr subtil funktionieren, beispielsweise über die zentrale JURIS-Datenbank der Juristen und über die Juristen-Kommentare zum Rundfunkrecht.

Es soll also nicht behauptet werden, die Richter hätten sich Urteile schreiben lassen. Die Funktionsweise der Justiz ist aber anfällig für gewisse subtilere Formen im Hinblick auf das Prinzip der Beachtung der "herrschenden Rechtsprechung".

Zweck der Sache:
-------------------
Sofern wir als Kläger bei den erstinstanzlichen Gerichten auf diese Gefahren hinweisen können, werden sich verantwortungsbewusste Richtern von dieser Gefahr befreien.

Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 05. September 2016, 22:04
Ich starte zur Verdeutlichung schon einmal mit:
- noch ohne Links, um nur einmal rasch die gemeinte Ausrichtung zu verdeutlichen -


Beispiele von Sachen, für die Links interessieren: 
--------------------------------------------------

Die Verwaltungsvereinbarung für Sender und Beitragsservice besagt:
"nur positive" Urteile sind in die zentrale Rechtsdatenbank Juris einzugeben und durch Kommentierung zu bekräftigen.
Öffentlich-rechtliche Stellen verletzen damit ihre Neutralitätspflicht für Rechtsentscheide.

Bundesverwaltungsgericht:
Alle Urteile sind wohl letztlich identisch bis auf ein paar Sätze, also Ablehnung schon vorher entschieden. Das ist unzulässig. Fragen wie Befangenheit, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör,....

Landgericht Tübingen im zweiten mutigen Entscheid gegen Vollstreckung
 (ist rechtskräftig): Frage der Geldzahlung der Sender-Anstalten für die Rundfunkrecht-Juristen-Kommentare wird angedeutet. 

Dort wohl auch der Nachweis, welche Verwaltungsgerichte im Urteil den "Beitragsservice" als Sieger benannten, obgleich dieser gar keine Rechtsperson hat, was Oberflächlichkeit und/oder Voreingenommenheit ausweisen würde - und, wer hat das getextet?

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen:
Als der Beitragsservice als nicht vertretungsberechtigt beschieden wurde, wurde das Verfahren durch Anerkenntnis seitens des WDR zur Einstellung gezwungen statt dem Bürger ein publizierungs-geeignetes Urteil zu ermöglichen.

Ein paar Punkte sind auch im Thread "Landesverfassungsgericht Berlin...".
Den Link muss ich noch hier nachtragen.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: seppl am 06. September 2016, 10:25
Aus dem Werk

Hahn/Vesting, Rundfunkrecht

wurde im BGH Beschluss vom 11.06.2015  Az I ZB 64/14
Frau Kira Tucholke  zitiert, die als Mitarbeiterin des Beitragsservice den Rundfunkanstalten nahesteht und somit befangen ist. Ihre Schriften taugen daher zur Beschlussbegründung nicht bzw. sind keine neutralen Argumentationshilfen.

https://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/1577-BGH-Az-I-ZB-6414-Vollstreckung-von-Rundfunkbeitraegen.html

Das Werk "Rundfunkrecht" an sich wurde und wird hauptsächlich von dem ÖR-Rundfunksystem nahestehenden Personen verfasst und wird allgemein fälschlicherweise gerne als "neutrales" Rechtswerk betrachtet.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: Knax am 06. September 2016, 11:07
Die Rechtsprechung wird auf sehr subtile Art und Weise manipuliert. Man sehe sich die Argumentation und die Diktion der Gesetzesbegründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag an. Sodann vergleiche man sie mit den Begründungen der entsprechenden Urteile. Hierbei wird man feststellen, dass es eine sehr merkwürdige Ähnlichkeit zwischen Gesetzesbegründung und Urteilsbegründung gibt.

Darüber hinaus war die Rundfunkabgabe zu keinem Zeitpunkt eine Gegenleistung für eine besondere Leistung, sondern das Mittel zur Finanzierung der Rundfunkanstalten, die den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen haben. Dies geht aus diversen Entscheidungen der älteren Rechtsprechung hervor. Vergleicht man diese ältere Rechtsprechung mit der Rechtsprechung bezüglich der neuen Rechtslage, so bemerkt man, dass sich ein merkwürdiger Wandel vollzieht und nunmehr von einer Gegenleistung die Rede ist.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: Knabberfisch am 06. September 2016, 11:44
Hallo zusammen,

zur Manipulation der Rechtsprechung gehört m. E. auch, dass die Gerichte mit sogenannten "Informationsblättern" der Rundfunkanstalten versorgt werden.

Anbei ein "Informationsblatt" des Bayerischen Rundfunks an ein Verwaltungsgericht zum unliebsamen Urteil des LG Tübingen (eingescannt sind nur die Seiten 1 und 7).

Mit dieser Vorgehensweise drängt sich der Eindruck auf, dass die Richter mit den Argumenten der Rundfunkanstalten in ihrer Entscheidungsfindung "unterstützt" werden sollen.

Ich selbst habe gegen den Rundfunkbeitrag geklagt. Aus der Klagebegründung ist erkennbar, dass Inhalte und Passagen aus dem "Informationsblatt" mit copy & paste in das Urteil übernommen wurden.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 06. September 2016, 12:25
Ganz herzlichen Dank vom Einleiter dieses Themas. Das, was schon diese ersten Beiträge zeigen, übertrifft schlimmste Erwartungen. Wir werden sehen, was noch hinzukommt. Vielleicht entsteht hier eine Waffe mit echter Hebelwirkung gegen das massenweise Abgleiten in Justiz-Unrecht durch gedankenloses Abdrucken seitens zeitlich überlasteter Richter.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: marga am 06. September 2016, 12:59
Die Rechtsprechung wird aufgrund der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug vom BS selbst missbraucht, derweil die Ausgestaltung durch das „Juristen-Deutsch“ der „Sender-Juristen“ für den normal sterblichen nicht erklärt werden kann.

Weiterlesen:
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html
PDF des Scans
Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug_BMP-gamma0.1_scan (http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug_BMP-gamma0.1_scan.pdf)

PDF mit Texterkennung
Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug_BMP-gamma0.1_Text+Fehler (http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug_BMP-gamma0.1_Text+Fehler.pdf)
(mit Fehlern behaftet, daher auch der pure scan im vorgenannten Link - jedoch für schnelle Begriffsuche noch gut geeignet)

„Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug“
Zitat
§1 Gegenstand
Durch den Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio erheben die Rundfunkanstalten
entsprechend den gesetzlichen Regelungen im eigenen Namen und für
eigene Rechnung den Rundfunkbeitrag, den die Beitragsschuldner an die Landesrundfunkanstalten
zu leisten haben. Der Beitragsservice besteht aus der Gemeinschaftseinrichtung
Zentraler Beitragsservice In Köln-Bocklemünd, einer Gemeinschaftseinrichtung
Beitragskommunikation/Marketing, einer Gemeinschaftseinrichtung
Beitragsrecht sowie den dezentralen Einheiten bei den Landesrundfunkanstalten.

Anmerkung zu § 1 der Vereinbarung wäre folgender:
Die Rundfunkanstalten erheben die Rundfunkbeiträge in „EIGENER HOHEIT“.

§ 2 Aufgaben des Zentralen Beitragsservice
(…)
d) Organisation und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, insbesondere die Annahme des Rundfunkbeitrags und Kontrolle des Beitragseingangs sowie Einleitung von Maßnahmen zur Erlangung rückständiger Beitragsforderungen (Inkasso und Vollstreckung), soweit diese Beitreibungsmaßnahmen nicht von den Landesrundfunkanstalten einzeln oder durch einen externen Dienstleister durchgeführt werden (…)

Anmerkung zu § 2 d) ist der BS nur für INKASSO und VOLLSTRECKUNG zuständig.

und weiter:

Zitat
p) Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden, soweit das Verwaltungsverfahren
nicht von den Landesrundfunkanstalten selbst durchgeführt wird. (…)

Nach § 2 p) der Vereinbarung ist der BS nicht zuständig für den Erlass von hoheitlichen Verwaltungsakten, sobald dir LRAn selbst ein Verwaltungsverfahren durchführt. Ab dem Zeitpunkt des Erlasses eines Festsetzungsbescheids nach § 10 Abs. (5) RBStV ist der BS nicht mehr zuständig. (Erlass des VA ist eine hoheitliche Aufgabe das steht exakt so im § 2 p) der Vereinbarung, dass der BS dann nicht mehr zuständig ist).
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N#det313106

Danach muss der Festsetzungsbescheid von der LRA ausgefertigt und unterschrieben*** werden, auch das Dienstsiegel***, die LRA ist eine „Dienststelle“ darf nicht fehlen.***
Siehe § 37 Abs. 3 VwVfG und § 3 Abs. (1) VwVfG.
Weiterlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__3.html
+++


***Edit "Bürger":
Bitte die Gesetzestexte genau lesen. Dort steht (leider?) nichts von einem erforderlichen "Dienstsiegel".
Ebenso können bei "mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassenen" Verwaltungsakten "abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen".
Mit "Zertifikaten" dürften elektronische Zertifikate gemeint sein - jedenfalls nicht ein "Dienstsiegel". Schließlich beziehen sich die betreffenden Passagen auch nur auf schriftliche Verwaltungsakte in elektronischer Form.
Die Verwendung von "Dienstsiegeln" bleibt bisherigen Recherchen nach im Wesentlichen beschränkt auf "Beglaubigungen" - ist aber nach bisheriger Lesart (und auch Rechtsprechung einschl. BGH) ebenso wie Name und Unterschrift bei "automatisiert" erstellten Verwaltungsakten verzichtbar.
Siehe hierzu u.a. auch unter
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=dienstsiegel+verwaltungsakt
Vertiefende Diskussionen zu diesem Thema sind in hiesigem Thread bitte nicht zu führen, da vom Kern-Thema abschweifend, welches da lautet
Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 06. September 2016, 13:57
(Quellenangabe dieses  kompletten Textes: Siehe die letzten Zeilen.)
Hier bereits die erste klage-verwertbare Konsequenz aus den vorsehenden Hinweisen: 
--------------------------------------------------------------------------------------------------------


2.5.   *JURIS.DE - Nachtrag 2016-09-06: Widerspruch gegen Bezugnahme auf "juris.de"?

Es wird empfohlen, bei Gerichten Einwendungen gegen Zitate mit Bezugnahme auf juris.de vorzutragen, wie am Ende dieser Zeilen angegeben.

Die Entscheide der erstinstanzlichen Gerichte (gewöhnlich Verwaltungsgericht) nehmen normalerweise Bezug auf Juris.de, dies mit den dortigen Randnummern. - Die interne Vereinbarung der Senderanstalten sieht vor, die positiven Entscheide (ausdrücklich: nur positive) bei juris.de einzuspeichern und auch für Kommentierung zu sorgen.

Telefonat 6. September 2016 12h30 mit Juris GmbH Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken:
Dies ist ein Gedächtnisprotokoll. Und: Es wurde einiges Weiteres besprochen, alles nicht-konfliktuell, was aber der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes unterliegen soll.

    Anrufer: Kann der Privatbürger die Entscheide bei juris.de kostenfrei on-line einsehen?
    Antwort: Nein. Beispielsweise Abonnement 15 € monatlich zuzüglich Gebühr pro Einsichtnahme. .
    Anrufer: Ist die Randnummerierung mindestens teilweise von Juris.de?
    Antwort: Ja.

Kommentar: Die Vergütung der Leistung von juris.de dürften legitim sein, weil wohl nicht-subventioniert (dies wurde aber nicht geklärt). Es erscheint auch jedenfalls vielleicht vertretbar, dass Anwälte vielleicht gehalten sind, ein kostenpflichtiges Abonnement für Rechtsanwälte-Zugriff zu nutzen.

Es erscheint rechtsstaatlich nicht vertretbar, dass Kläger gegen die Rundfunkgebühr im erstinstanzlichen anwaltfreien Verfahren durch die Zitiergewohnheiten der Gerichte gezwungen werden, dieser Kostenlast ausgesetzt zu sein.
Beispiel: Rundfunkgebühr 400 Euro, Gerichtskosten ? 130 ? Euro, 400 € an juris.de während der 1 bis 2 Jahre Prozessdauer.Daraus ergibt sich eine faktisch "nötigende" Wirkung, eine Abwehr zu unterlassen. ("Nötigend" nicht im Sinn von Strafrecht zu interpretieren.)

Zu berücksichtigen ist auch, dass die dortigen Kommentierungen wohl faktisch nur durch den übermächtigen Gegner erfolgen, und dass dieser ausdrücklich sich wechselseitig zwischen den Senderanstalten verpflichtet hat, nur positive Urteile einzugeben.

Es wäre demnach in Rechtsstreiten zu verlangen, dass Bezugnahme auf Rechtsprechung erstinstanzlich nur erfolgen darf, sofern die Entscheide wie heutzutage bei richtungweisenden Entscheiden üblich kostenfrei auf Websites einsehbar sind.

Die Fundstelle ist anzugeben, sofern nicht offenkundig. (Diese Angabe ist also überflüssig bei BGH, BVerwG, BVerfG und andere.)

Ferner muss die Bezugnahme immer die exakte Fundstelle im Entscheid bezeichnen - im schlimmsten Notfall wie anno Großvater mit "Seite ... Abschnitt ...".

Sofern erstinstanzliche Gerichte auf andere Entscheide Bezug nehmen möchten, ist die juristische Notwendigkeit zu bestreiten. Alternativ bleibt den Gerichten anheim gestellt, ausgedruckte Fassungen zu liefern.

Ferner ist zu verlangen, dass Gerichte eventuelle Textübernahmen aus Merkblättern der Gegner oder aus sonstigen Textvorlagen in Entscheiden entsprechend mit Quellenangabe kenntlich machen. (Allgemeine Pflicht des Zitier-Rechts.)
Hierauf kann nur verzichtet werden bei ihm Gericht eigenverantworlich durch Personen des jeweiligen Gerichts im Richterstatus individuell für dies Gericht gebildeten Bausteintexten, es sei denn, auch diese hätten einen solchen Fremdbezug.

2.6.   *JURIS.DE - Wer ist juris.de ?

2016-09 von de.wikipedia.org/wiki/Juris

ZITAT: "Die juris GmbH wurde 1985 gegründet. ... Im Lauf der Jahre reduzierte der Bund seine Anteile an juris. Bis heute hält er mit 50,01 % die Anteilsmehrheit. Bis zum 31. Januar 2013 gehörten 45,33 % der Anteile dem niederländischen Verlag Sdu. Seitdem hält diesen Anteil die französische Verlagsgruppe Éditions Lefebvre Sarrut (ELS), welche den Verlag Sdu einschließlich der Juris-Anteile übernommen hat. Ein weiterer Anteilseigner ist das Saarland mit 2,99 %, ebenso die Bundesrechtsanwaltskammer und weitere Verlage mit jeweils 0,24 %.
"... Mitarbeiter 190 (März 2015) Umsatz 42,3 Mio. Euro (2014)... "

Die vorstehenden Texte enthalten nichts Negatives gegen juris.de . Es handelt sich um ein wesentliches Unternehmen unter den verschiedenen Unternehmen, die hochwertige Leistungen für Rechtsberufe kostenpflichtig im Internet anbieten.

Fundstelle der gesamten vorstehenden Textes: Pedro Rosso "Fernsehsteuer verfassungswidrig" (Rosso-Analyse), Aktualisierung 2016-09-06.
Freie Wiedergabe dieser Abschnitte mit Markierung *JURIS.de wird ausdrücklich eingeräumt und empfohlen.
   

Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 06. September 2016, 15:14
Nachtrag / auch geeignet für Schriftsätze:

(1) Rechtliches Gehör:
Wenn die Verteidigung gegen eine Forderung künstlich vom öffentlich-rechtlichen Gegner mit Kosten aufgebläht wird, die den Streitwert überschreiten, handelt es sich um Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (gemäß Grundgesetz). - Den Sender-Anstalten bleibt freigestellt, alle Urteile der sender-koordinierten Urteile-Datenbank online kostenfrei verfügbar zu machen. Dafür würde bundesweit ein einziger internet-affiner Mitarbeiter genügen, was also deutlich billiger sein dürfte.

(2) Merkblätter:
Nach deutschen Rechtsprechungsregeln sind alle streitrelevanten Mitteilungen der Parteien dem Gegner zuzuleiten.  Demnach kann jeder Kläger beim Verwaltungsgericht fordern, dass sämtliche Merkblätter der Senderanstalten (und der Null-Person "Beitragsservice")  seit 2013  bezüglich der Rundfunkabgabe an das Gericht ihm in Kopie zu überlassen sind. Die Lieferung eines Doppels für den Gegner ist immer der vortragenden Streitpartei anzulasten: Es besteht Lieferpflicht der Senderanstalt mit dem Gericht als Weiterleiter.   
Alternativ kann im Fall der Ablehnung anschließend darauf eingegangen werden, dass das Gericht dem Kläger - also dem Bürger - erlaube, die Akte sämtlicher solcher Mitteilungen einzusehen und mit Kamera abzulichten.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: Bürger am 06. September 2016, 18:42
Danke dem Ersteller dieses Threads.

Zur mittelbaren bzw. unmittelbaren Einflussnahme siehe u.a. unter
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
sowie auch
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html

Ganz aktuell auch...
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20125.0.html
...incl. sauberer Auflistung der zu solcherlei eigennützigen Kommentarwerken "beitragenden" ÖR-Mitarbeiter.


Im Weiteren u.a. auch
Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug" (14.11.2013, Volltext)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17447.0.html


LG Tübingen mit einem kräftigen Seitenhieb auf den BGH sowie dessen "Ghostwriter"... ;)
Rundfunkbeiträge – Gläubiger und Vollstreckungsbehörde (LG Tübingen 9.9.15)
Zitat
[...]
29 [...] Die vom Bundesgerichtshof vertretene Ansicht findet, was – ohne Wertung zumindest offenlegungswürdig erscheint - in der zitierten Literatur ausschließlich durch eine Mitarbeiterin der Beschwerdegegnerin bzw. ihrer Vorgängerin (Tucholke in Beck`scher Kommentar zum Rundfunkrecht) sowie nun in einer Anmerkung zum BGH-Beschluss durch Engelhart-Kehle und Seiß, ausweislich der Parallelakte Beitragsreferentinnen des verfahrensbetroffenen SWR, Rückhalt. Soweit in BVerfG, 1 BvR 829/06 auch noch eine Kommentierung durch Hermann/Lausen zitiert wird, stammt diese von einem Intendanten und einem Mitarbeiter des (vgl. http://www.urheberrecht.org/institut/members/) durch die Rundfunkanstalten unterstützten Instituts.
Beschluss im Volltext unter
LG Tübingen Beschluß vom 9.9.2015, 5 T 162/15
Gläubiger und Vollstreckungsbehörde bei Rundfunkbeiträgen in Baden-Württemberg:
Einzelfallumstände können zur Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung führen.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=19803

Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: Frei am 08. September 2016, 16:41
Beispiele von Sachen, für die Links interessieren: 
--------------------------------------------------

Die Verwaltungsvereinbarung für Sender und Beitragsservice besagt:
"nur positive" Urteile sind in die zentrale Rechtsdatenbank Juris einzugeben und durch Kommentierung zu bekräftigen.
Öffentlich-rechtliche Stellen verletzen damit ihre Neutralitätspflicht für Rechtsentscheide.

Hier steht das auf Seite 10:
https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf (https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf)
Zitat von: https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf
d) Pflege einer Urteilsdatenbank, Weitergabe positiver Gerichtsentscheidungen an Juris und ggf. Kommentierung

Frei  8)
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: PersonX am 08. September 2016, 16:54
Bei der letzten Verhandlung, diese sind ja öffentlich, wurde klar, wie geschriebenes Wort später bewertet wird.

Auf den Punkt kommend kann beurteilt werden:

Ein Richter darauf angesprochen, wird dann später sagen, auf Seite 10 der PDF steht jedoch nicht für welche Seite die Gerichtsentscheidungen positiv sind. Somit sind alle Gerichtsentscheidungen positiv, halt jeweils minimal für eine Partei. ;-), Als gäbe es keine negativen Gerichtsentscheidungen.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: Hailender am 08. September 2016, 17:12
Ebenfalls auf Seite 10:
https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf (https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf)
Zitat von: https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf
C. c) Beobachtung des Social Web
    g) Begleitforschung, die die Reaktionen auf den Rundfunkbeitrag auswertet

Fehlt noch als Hinweis: Sobald Unruhe auftritt, sofort Gegenmaßnahmen ergreifen.
Woher kenne ich so etwas nur aus vergangenen Zeiten  :o
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: boykott2015 am 08. September 2016, 21:45
Rede Ministerpäsidentin Malu Dreyer ZDF Berlinale 2015
http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/37760752/2/data.pdf

Man sagt alles offen:
Zitat
Unsere Staatsverträge decken sich mit dem, was unser höchstes Gericht dazu sagt, und [...] der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch weiß, dass wir über die Staatsverträge und über die Beauftragung ihm einen klaren Rahmen gegeben haben. Daher wäre auch eine Finanzierung über Nutzungsentgelte nicht das richtige Mittel der Finanzierung. Und insofern sage ich hier auch nochmal deutlich, [...] dass die Einführung des neuen Rundfunkbeitrags von der Rechtsprechung unseres obersten Gerichtes voll gedeckt ist. Daher werden wir genau auf diesem Weg auch weiter gehen.

Unser Ziel war eine aufkommensneutrale Umstellung und das Beitragssystem gerechter zu machen, so dass alle dafür zahlen. Damit haben wir eine gesicherte finanzielle Basis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in der Zukunft. Darum ist es den Ländern vor allem gegangen, weil die Gebühreneinnahmen in der Vergangenheit eben deutlich zurückgegangen sind und es war klar, dass dies kein Finanzierungsmodell für die Zukunft sein wird. Wir haben über die angestrebte Stabilisierung der Einnahmen hinaus sogar in einem gewissen Umfang Mehreinnahmen zu verzeichnen.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 08. September 2016, 22:36
Wir haben meines Erachtens beim Rundfunkbeitrag die mengenmäßig größte Gleichschaltung der Justiz der deutschen Rechtsgeschichte, wenn wir einmal die Sonderfälle NS-Zeit, SED-Zeit außer Ansatz lassen. Dieses Thema liefert ja bereits einige wichtige Hinweise zum Wie.
Es ist meines Erachtens der größte Justizskandal der Republik. 

Es sind mir immerhin 3 mutige Entscheide bekannt, die die Würde der Justiz wahren:
-------------------------------------------------
- LG Tübingen, Entscheid Nummer 2 (allgemein bekannt)
- Verwaltungsgericht Berlin (habe ich in dieser Woche entdeckt)
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (nicht veröffentlicht, aber liegt mir vor).

Das gibt es vermutlich 100 und mehr andere. Wem weitere über den Weg laufen, bitte Mitteilung hier mit Aktenzeichen. Sobald die Menge es lohnen würde: Vielleicht entsteht daraus dann eine Art Gegen-Website mit den Quelltexten allen  positiven Entscheiden für uns Bürger; inklusive webesite-limitierter Suchfunktion durch Google.

Es findet sich zur Zeit tagtäglich derart viel neue Schlüsselinfo, dass ich Probleme habe, wie das in Aktion für Verfahren formuliert und kanalisiert werden kann. Für Berlin soll in diesen Tagen wohl eine wichtige Verwertung gegenüber RBB entstehen. Dann wird hier darüber berichtet werden.

Software-automatisierter Widerspruch-Beispieltext-Service
----------------------------------------------------------------
Schon seit langem würde ich gerne meinen (vorhandenen) Software-Roboter-Autor in Gang setzen für vollautomatische Erstellung von Widerspruch-Texten für die Bürger je nach Problemlage. Das ist allerdings derart viel Software- und Konzept-Arbeit, dass es eine niedrige Gebühr kosten müsste. Das wollen wir aber eigentlich nicht. Vielleicht finde ich da noch eine bessere Lösung.

Berichtigung zu meinem Beitrag 6. September zu diesem Thema:
------------------------------------------------------------------------
Die meisten Entscheide bei juris.de sind kostenlos öffentlich einsehbar.  Es genügt, über Google das gerichtliche Aktenzeichen einzugeben, um die kostenlose Version zu sehen. Die kostenlosen Varianten werden vermutlich von den Justizverwaltungen subventioniert. Ein Abonnement für Bürger ist also für die meisten Entscheide nicht nötig.
Nur, sofern Entscheide nicht kostenlos einsehbar sind, würde der Bürger wohl ein Nachweisrecht erwerben: Kostenfreie Fundstelle oder aber Ausdruck zu Lasten des Gegners. 
Dann bleibt allerdings das Problem, das es Kommentierungen im nicht-öffentlichen Teil für die Rundfunkabgabe geben dürfte, die die Richter sehen, nicht aber die Bürger. Dieser Teil des Problems darf nicht aus dem Auge verloren werden: Dort könnten Textvorlagen für Urteils-Bausteine sein.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 09. September 2016, 09:20
Eine wichtige Fakten-Frage ist: Welche Kosten entstehen dem Bürger durch die Verteidigung der Gerechtigkeit bis zum Bundesverwaltungsgericht?

Was der eigene Anwalt kostet, ist wegen des niedrigen Streitwertes wenig und im Prinzip viel zu wenig für die Komplexität der Sache. Schieben wir diesen ganz anderen Gesichtspunkt einmal beiseite.

Bei den Verwaltungsgerichten (erste Instanz ohne Anwaltspflicht) treten die Sender-Anstalten wohl durchweg ohne anwaltliche Vertretung auf.  Berechnet wird insoweit wenig bis gar nichts. Dies wird mit einigen Beispielen behandelt durch:
Verlorene Klage - Was berechnet der Bayerische Rundfunk an Kosten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20092.0
Das entspricht der Rechtslage und ist in Ordnung so. Sowohl bei den Mahngebühren wie auch diesbezüglich sind die Sender-Anstalten wohl durchweg korrekt. Ja, das gibt es!

Ab OLG haben die Sender-Anstalten ein Problem: Sie haben keine "postulationsfähigen Mitarbeiter":
de.wikipedia.org/wiki/Justiziar
Denn die Sender-Anstalten haben keine Dienstherren-Fähigkeit, haben deshalb keine Beamten unter den eigenen Beschäftigten und können sich deshalb ab OLG nicht mehr selber vertreten. Sollten sie das doch tun, so wäre es natürlich eine schöne Grundlage, sich mit den rechtlichen Folgewirkungen für diese Urteile zu befassen. Das gilt auch im Fall der Vertretung durch "Syndikus"-Rechtsanwälte, weil ebenfalls unzulässig, siehe den angegebenen Link.

Bei der anwaltlichen Vertretung hat die Senderanstalt die Wahl zwischen:
- Vergütung nach Streitwert und Gebührenordnung (völlig unzureichende Höhe);
- oder individuell vereinbarte Vergütung nach Aufgabe.

Liegen Informationen vor, wie viel der klagende Bürger an Kosten der Gegenseite aufgezwungen bekam für die vielen bedauerlichen Fehlurteile bei den Oberverwaltungsgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht?
Auch die Gerichtskosten würden interessieren.

Bei der Popularklage durch den Juristen Geuer (Bayerisches Verfassungsgericht) ist mir eine Presseinformation erinnerlich, wonach eine abschreckend hohe Kostenlast vom Kläger zu tragen war. Meine Erinnerung kann aber täuschen. Verfügt jemand über präzise Informationen?

Es geht im Kern um die Frage, ob der Widerstand der Bürger gegen eine unfreiwillig und listig manipulierte Fehl-Rechtsprechung mit so hohen Kosten belastet ist, dass eine Art "faktisch strafrechtliche Ahndung" vorliegt für die Verteidigung des Rechtsstaats durch rund 10 000 Bürger. Diese - beispielsweise wie in diesem Forum - handeln stellvertretend für wohl rund 5 Millionen intensiv ablehnende Bürger, die sich hierfür nicht stark genug oder nicht genügend staatsbürgerlich fühlen.

Eine zu hohe Kostenbelastung wäre im Hinblick auf die Gesamtproblematik interpretierbar als eine zu weitgehende Einschränkung des Anspruches auf rechtliches Gehör gemäß Grundgesetz.


Korrektur gelesen und berichtigt durch: Hailender
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: Kurt am 12. September 2016, 21:35
OT

...

Es sind mir immerhin 3 mutige Entscheide bekannt, die die Würde der Justiz wahren:
-------------------------------------------------
#1) - LG Tübingen, Entscheid Nummer 2 (allgemein bekannt)
#2) - Verwaltungsgericht Berlin (habe ich in dieser Woche entdeckt)
#3) - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (nicht veröffentlicht, aber liegt mir vor).

Das gibt es vermutlich 100 und mehr andere. Wem weitere über den Weg laufen, bitte Mitteilung hier mit Aktenzeichen.
...

#2 und #3 bräuchte ich bitte für's OVG  8)

Wer diese hat bitte per email an die bekannte email:   bs_unterschrift@web.de
(MS-Word, PDF, egal...)

Vielen lieben Dank vorab
Gruß
Kurt
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: democratic am 12. September 2016, 22:16
@pjotr

#2 und besonders #3 interessieren eine fiktive Person ebenso, zumal diese Person bereits mit der zweiten Klage beim VG Gelsenkrichen unterwegs ist und mit der ersten Klage zum OVG Münster drängt. Es wäre für diese fiktive Person ein Hochgenuss, dem Richter (ich lasse den Namen mal weg) dieses Aktenzeichen zu #3 unter die Nase reiben zu können.

Bitte sende mir einen Link bzw. stelle das Aktenzechen/Urteil dem Forum zur Verfügung, das wird betimmt spannend beim VG Gelsenkichen

Kämpferische Grüße
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 13. September 2016, 11:50
Nachtrag zu meiner Aussage zu diesem Thema: 
Zitat
Es sind mir immerhin 3 mutige Entscheide bekannt, die die Würde der Justiz wahren:
- LG Tübingen, Entscheid Nummer 2 (allgemein bekannt)
- Verwaltungsgericht Berlin (habe ich in dieser Woche entdeckt)
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (nicht veröffentlicht, aber liegt mir vor).

Die mehrfach bei mir erfragten Links, das löst kein Problem. Man muss es begreifen, das System der Rechtsprechung, der "herrschenden Rechtsprechung", der Richtervorlage, der Revisions-Zulassung und anderes mehr, um Urteile richtig zu deuten und zielorientiert zu verwerten.

Klarstellungen:
a) Für fast sämtliche Klagen bei den Verwaltungsgerichten ist der ablehnende Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts "bereits geschrieben".  (Dauer-Textvorlage, völlig identisch, mit minimalen Zusätzen.)
b) Rechtsanwälte als "Organe der" (staatlichen) "Rechtspflege" sind in einer nahezu völlig aussichtslosen Position gegen die in Jahrzehnten von den milliardenschweren Sender-Anstalten bewirkte "Gleichschaltung der obersten Rechtsprechung durch ungewollten Richter-Irrtum". Hinzu kommt die absurde Überhöhung von Anwälten als gottähnliche "rettende weiße Reiter". Was für ein Quatsch. Erzeugt durch wen wohl: Durch Fernseh-Klamauk-Sendungen. Das erste, was fast jeder Anwalt tut, wenn Sie ihn gegen Unrecht anrufen, er denkt über seine Gebührenordnung nach, wo er Sie hinein bugsiert, damit er die Kosten für Praxis und Mitarbeiter - meist mühsam - gedeckelt bekommt. Ist 100% o.k. - vorausgesetzt, dass der Bürger da keine Illusionen hat. Wie soll ein Anwalt mit ein paar 100 Euro einen Mammutstreit finanzieren, der in dieser Sache wohl zwingend nötig wäre für Erfolg.
c) Prozesse gegen vollstreckbare Titel haben einen Wirkungseffekt von Stecknadel-Pieksern für das rechtswidrige System. "Sand ins Getriebe" zu erzeugen ist kein Fehler, bringt im Ergebnis außer kleinen Kosten und etwas Aufschub fast nie etwas. Der Streit muss bei der Forderung selber ansetzen, nicht zu spät erst bei der Vollstreckung. 

Nun zurück zum Thema:

Richter der untersten Instanz, die ihre Würde wahren sollen, sind aber dem verkehrten System genauso unterworfen wie wir Bürger. Also tricksen sie bei den Widersprüchen gegen Rechtsfehler "der obersten Chefs". Beispielsweise packen sie es in Entscheide hinein, die an sich zugunsten der Sender-Anstalt enden, so dass diese nicht Rechtsmittel einlegen kann. So wird das dann rechtskräftig.
Also: Der Einzel-Bürger bekommt beispielsweise eine Ablehnung; im Einzel-Entscheid steht aber in der Begründung ganz Wichtiges für uns alle.

In sehr vielen verständigen Richterentscheiden gibt es solche Meinungstexte der Unzufriedenheit mit Entscheiden anderer übergeordneter Richter. Also haben die 3 erwähnten Entscheide nicht eine einzigartige Ausnahmerolle.

Nun muss man ein zur Thematik und zu diesen Regeln geschultes Auge haben, um diese Stellen des Widerspruches durch Richter überhaupt zu erkennen.  Auch muss man analysieren, wo exakt die höchstrichterlichen Urteile an einer winzigen Schlüsselstelle irrten mitten in -zig Seiten von banalen Urteils-'Zitaten - und man muss wissen, wie die Senderanstalten diese Manipulation bewirkten - listig in Ausnutzung der Funktionsmängel des gerichtlichen Systems. 

Dann aber darf man das nicht einem Anwalt übergeben zur Verwertung in einem der üblicherweise völlig aussichtslosen Prozesse. Denn dann wird die schöne Textstelle durch übergeordnete Gerichte "kaputt geschlagen". Bezugnahme hierauf sollte besser nur in ganz andersartigen Verfahren erfolgen, die darauf ausgerichtet sind, das gesamte System zu kippen und die den Irrweg der obersten Gerichte bis ins letzte Detail nachzuweisen wissen.

Nur für diese Konstellation müssen die Fundstellen reserviert bleiben - inzwischen bereits einige weitere. Man stelle sich nicht zu viel vor. So abenteuerlich ist das alles nicht. Es kommt auf die geeignete juristische Verwertung an, nicht auf die paar Zeilen Richterdeutsch.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 09. Oktober 2016, 12:00
Das internationale Ansehen eines Staates ergibt sich aus der Summe der über ihn außerhalb des Landes zirkulierenden Meinungen.  Deutschlands Ansehen leidet durch den Wahnsinn rings um die Rundfunkabgabe, letztlich wohl begleitet von einer rechtsstaatswidrigen Manipulation der Rechtsprechung, wie es auf diesem Forum in diesen Wochen in mehreren Threads wohl immer klarer und beweiskräftiger ermittelt wurde.
 
 Der internationale Ansehens-Schaden ist zu sehen beim Fall Baumert: Darüber wurde April 2016 ausführlich im Umfang von rund 1 Textseite A4 in der führenden Presse in Spanien berichtet:
 "Qualitäts-jornalismus" - EL PAIS und ABC, vergleichbar WELT, SZ, vielleicht auch FAZ, NZZ.
 
 In beiden Berichten wird das Unverständnis mit diesen Unvorstellbarkeiten der Manipulation der Rechtsprinzipien dokumentiert. Wo bleibt der Rechtsstaat, wenn die Inkasso-Maschinerie sich blind festfrisst in ihrem Hass auf das Unrecht verweigernde Bürger. Rache-versessen bis hin zum Haftbefehl zur eidesstattlichen Versicherung? Und das für einige hundert Euros? Absurd.
 
 Ferner in Spanisch verbreitet wurde im August 2016 der Kommentar eines Bekannten / Freundes von Frau Baumert (über seine amiga Daumert), wie sehr es hier um ein Problem der Demokratie gehe.
 
 Hier alle 3 Links:
 
 === April 2016 http://internacional.elpais.com/internacional/2016/04/06/actualidad/1459954702_117009.html
 === April 2016 http://www.abc.es/internacional/abci-television-publica-alemana-encarcela-ciudadana-no-pagar-canon-201604042050_noticia.html
 === August 2016 http://disenoweb-jorge.blogspot.de/
 
 In Übersetzung ist es gut für Zitate, um Parlamentarier und Bürger aufzuwecken und zu überzeugen.
 Wer Spanisch nicht lesen / übersetzen kann, der lässt es sich übersetzen:
 https://translate.google.com/

 Und strafrechtlich?
 ----------------------------------------------
 Schließlich wurde dies immer recht teure Verfahren aus der Rundfunkabgabe finanziert.

 Ferner wurden über den absurden Gefängnisaufenthalt dem Steuerzahler über 5 000 Euro Schaden erzeugt. 5000 Euro zu Lasten der Bürgergemeinschaft für rund 800 Euro für die Kassen der Bürgergemeisnchaft - kann jemand derartiges veranlassen, der frei von Geisteskrankheit ist?
 
 Wieso müssen die Bürger das bezahlen und nicht diejenigen höchstpersönlich, die diese völig unverhältnismäßige Maßnahme angewiesen haben?
 
 Ist das nun Veruntreuung von Rundfunkbeiträgen oder ist es keine Veruntreuung, das würden wir Rechtslaien gerne wissen.

 Müssen die Sender-Anstalten nun dem Staat 5000 Euro ersetzen, das die Sender-Anstalten ja von den Gehaltskonten der Veranlasser ratenweise einbehalten können?
 
 Wieso erfährt man nichts darüber, dass die hausintern Verantwortlichen dem Steuerzahler den Schaden zu entschädigen hatten?
 Wieso erfährt man nichts darüber, dass die Regierung des betreffenden Bundeslands den zuständigen ARD-Sender zur Kasse gebeten hat?

Und wer zahlt Schadensersatz an Frau Baumert? Schmerzensgeld für die Haft? Schmerzensgeld, für ihr Recht aus dem Privatleben an die Öffentlichkeit treten zu müssen? Wo bleibt die "angemessene Wiedergutmachung" in Form von Geld nach den Regeln der Europäischen Menschenrechtskonvention?
 
 Die Handelnden werden sich entlasten: Wir vertrauten auf die Rechtslage.
 -------------------------------------------------------------------------
 "Wir sind ja nur einfache Angestellte."
 Womit der Kreis sich schließt. Von der Manipulation des Rechts zur Manipulation der Gehirne, von dort zur Unrechtsfähigkeit der blind Gehorchenden. Es ist leider nie anders.
 
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: cook am 09. Oktober 2016, 12:21
Es sind mir immerhin 3 mutige Entscheide bekannt, die die Würde der Justiz wahren:
-------------------------------------------------
- LG Tübingen, Entscheid Nummer 2 (allgemein bekannt)
- Verwaltungsgericht Berlin (habe ich in dieser Woche entdeckt)
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (nicht veröffentlicht, aber liegt mir vor).

@pjotre: könnten hier bitte AZ von Berlin und Gelsenkirchen genannt und Urteile ggf. hochgeladen werden? Warum sind die Entscheidungen mutig?
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 09. Oktober 2016, 13:39
Es war ein / mein Fehler, es damals so zu schreiben. Ändern kann ich es ja nicht mehr. Also:

Warum "mutig"?
Weil das Prinzip der Rechtsprechung ist, die "unteren Gerichte" dürfen von "höchstrichterlicher Rechtsprechung" normalerweise nicht abweichen, es sei denn... und das ist dann ganz ganz schwer, siehe LG Tübingen. Dorthin habe ich denn auch zweimal den aufrichtigen Dank des Bürgers übermittelt, damit die Richter wissen, ihr Standpunkt wird von uns allen maximal gewürdigt.

(1) LG Tübingen: Diese nun insgesamt 3 Entscheide sind im Forum ja intensivst diskutiert.

(2) Verwaltungsgericht Berlin: Das sieht man dem an sich den Bürger ablehnenden Entscheid gar nicht an. Das muss unangetastet bleiben für die für November 2016 geplante Landesverfassungsbeschwerde in Berlin und darf vorher nicht verwendet werden, um eine Entwertung durch gerichtliche Gegenmeinungen zu verhindern.

(3) VG Gelsenkirchen: Das ist kein veröffentlichter Entscheid. Zur Verwertung: Exakt wie vor. Und ich habe noch keine Autorisierung, es überhaupt außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu verbreiten.

Bitte die vorstehenden Vorgänge (2) und (3) nicht überschätzen. Inzwischen stufe ich das nur noch ein unter "Details".
Inzwischen geht es um anderes. Wir haben ja nun die Manipulation insgesamt im Forum belegbar gemacht. "Justizskandal" ist der Kern des Problems und das wird nun frontal angegangen. Das Wie ist vielschichtig. Dem jetzigen System sind vielleicht nur noch 1 bis 2 Jahre vergönnt, bis es endgültig unhaltbar wird.

 Prognosen sind unzuverlässig, bekanntlich vor allem dann, wenn sie die Zukunft betreffen. Warten wir es ab.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: MichaelEngel am 10. Oktober 2016, 18:54
@pjotre: könnten hier bitte AZ von Berlin und Gelsenkirchen genannt und Urteile ggf. hochgeladen werden? Warum sind die Entscheidungen mutig?

Das VG Berlin entschied damals gegen die PC Gebühr.

Das VG Berlin schloss sich an die Entscheidung von Oldenburg an, gerätefreie Haushalte zu befreien.

Richter Marticke ist aber nicht mehr in der Kammer. Hat es damit zu tun?
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: cook am 10. Oktober 2016, 19:08
Fundstelle zum Thema des Threads:

http://www.verwaltungsgerichtstag.de/index.php/koeln-2011.html

Der Verwaltungsgerichtstag in Köln 2011 (also lange bevor der Bürger wusste, was auf ihn zukam, aber bereits nach Entscheidung, den Beitrag einzuführen). Hier wurden die teilnehmenden Richter gleich mal vom WDR eingenorded.

Siehe Tagungsbericht, am Ende:

Zitat
Den Abschluss der Tagung bildete ein Besuch beim WDR, wo die Teilnehmer von der Justiziarin Frau Michel herzlich empfangen wurden. In ihrer Begrußung informierte sie uber Aufgaben und Organisation des Justiziariats und gab einen Einblick in das ab 2013 geplante neue Gebührenmodell, das den Ersatz der gerateabhangigen Gebuhr durch einen Rundfunkbeitrag fur jeden Haushalt bzw. fur jede Betriebsstatte vorsieht. Danach erhielten die Teilnehmer unter sachkundiger Fuhrung Gelegenheit zur Besichtigung des Funkhauses mit dem Großen Sendesaal und den Horfunk- und Fernsehstudios.

So wird das gemacht, Leute!
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 10. Oktober 2016, 22:36
Danke für Zitat:
Zitat
Den Abschluss der Tagung bildete ein Besuch beim WDR, wo die Teilnehmer von der Justiziarin Frau Michel herzlich empfangen wurden. In ihrer Begrußung informierte sie uber Aufgaben und Organisation des Justiziariats und gab einen Einblick in das ab 2013 geplante neue Gebührenmodell, das den Ersatz der gerateabhangigen Gebuhr durch einen Rundfunkbeitrag fur jeden Haushalt bzw. fur jede Betriebsstatte vorsieht. Danach erhielten die Teilnehmer unter sachkundiger Fuhrung Gelegenheit zur Besichtigung des Funkhauses mit dem Großen Sendesaal und den Horfunk- und Fernsehstudios.
Wenn das keine Manipulation sein soll, dann wäre zu fragen, wo Manipulation beginnt...
Das geht mit Quellenangabe ein in die Landesverfassungsbeschwerde Berlin, vorgesehen für November. Teilnahmer bundesweit können sich "assoiziieren", Berliner können als Beschwerdeführer mit auftreten.

Zum Beitrag VG Berlin:
-------------------------
In Berlin sind seit Frühjahr 2 Kammern zuständig - vielleicht wegen der anschwellenden Klagenmenge. Wie das mit Richter Marticke ist, habe ich nicht näher gesichtet. In Sachen, die mir jetzt begegneten, war immer die nun neu zuständige weitere Kammer in Erscheinung getreten.

Sofern bürgerfreundliche Urteile
------------------------------------------------
für die Rundfunkabgabe-Regelungen seit 2013 existieren, dann bitte hier mit Aktenzeichen, soweit verfügbar.
Das ist ganz generell wichtig. Es ist daran gedacht, einen Gegenkommentar zu dem bei juris.de zu entwickeln und dort alles einzustellen, was bei juris.de und im Beck-Kommentar-Buch der Rechtsprechung zu kurz kommt. Ist ja alles von ARD, ZDF dominiert.
Bitte einfach Aktenzeichen bei diesem Thema eintragen. Ich sammle  und wenn genug da ist, handle ich. Das dient dann allen.

Jeder mit Aktenzeichen oder Kopie belegbare positive Entscheid für Bürger ist Munition in der gerade anlaufenden Schlammschlacht gegen staatsnahe Rechtswidrigkeit gegenüber etwa 10 Prozent der Bürger. Man muss dann allerdings Routine haben, das jeweils in juristische Hebelwirkung zu verwandeln. Das wird dann hier gemacht.

Gelsenkirchen:
--------------------
Inzwischen habe ich die Genehmigung erfragt und eingeholt, es verwenden zu dürfen.
An sich ist es ganz einfach zu finden, nämlich auf  zwangstv.de
Allerdings ist das deutungsbedürftig und hat brisante weitere Aspekte. Diese werden im Rahmen der Landesverfassungsbeschwerde eingebracht werden.

Bei dieser Gegelenheit: Sprachregelung:
---------------------
Es ist nicht verboten, dies ebenfalls zu machen:
Bei mir lest ihr hoffentlich nie "Rundfunkbeitrag", sondern immer nur "Rundfunkabgabe". Denn das ist der Oberbegriff für "Gebühr", "Beitrag", "Steuer". In Briefen schreibe ich immer:
"Infosteuer" (Ihre Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag").
"Steuerkonto" (Ihre Tarnbezeichnung "Beitragskonto").
"Ihre Außenstellte des Finanzamts beim Sender RBB" (Ihre Tarnbezeichung "Beitragsservice").
"Die gemeinsame Kölner Außenstelle der Landesfinanzämter, die als Rechtsperson nicht existiert" (Ihre Tarnbezeichnung ist die Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice").

Beim Anruf beim Sender ist die Frage nach der "Außenstelle des Finanzamts" dort jedenfalls gewöhnungsbedürftig. Der Bürger: "Naja, ich weiß, Sie nennen das Beitragsservice, aber ich hasse Heuchelei. Das ist kein Beitrag, sondern eine Steuer." - Spätestens nach rund dem dritten Anruf wissen alle in der Telefonannahme Bescheid. Alle freuen sich dann auf Ihren nächsten Anruf. Endlich mal Lustiges im Arbeitsalltag.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: Shran am 06. Dezember 2016, 00:40
Manipulation einhergehend mit Befangenheit oder parteiischen Richter:


Aus einem Text (haufe.de)

Zitat
Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Verfahrensnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt“, so das Bundesverfassungsgericht  in einem kürzlich ergangenen Beschluss (v. 25.7.2012, 2 BvR 615/11).

Zitat
Wichtig: Eine Besorgnis der Befangenheit ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. „Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der „böse Schein“, d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität.

Entscheidend sei, „ob das beanstandete Verhalten für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln“.

Zitat
Manchmal sind auch Äußerungen der Richter  während oder abseits mündlicher Verhandlungen Anlass für Befangenheitsanträge. In einem vom OLG Stuttgart entschiedenen Fall (Beschluss v. 29.3.2012, 14 W 2/12)  hatte der Richter dem Anwalt des Gesellschafter-Geschäftsführers gesagt, sein Mandant „dürfe den Schwanz vor dem Rechtsstreit nicht einziehen“. Der Richter war enttäuscht darüber, dass wegen des Fernbleibens des Mandanten eine Lösung des Streits unter den Gesellschaftern nicht möglich war. Der Anwalt stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag. Die Äußerung dürfe nicht isoliert betrachtet werden; vielmehr komme es auf den Zusammenhang an, in dem sie gefallen sei. Vorliegend habe die beklagte Partei von ihrem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben die Äußerung des Richters nicht dahin verstehen dürfen, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen nicht gewillt gewesen wäre.

Nicht immer fassen Richter bei ihrem oft nervenaufreibenden Bemühen um Rechtsfrieden ihre „Kundschaft“ mit Glacéhandschuhen an. Das wird auch nicht wirklich erwartet und wäre manchmal sogar kontraproduktiv. Doch eine Minimalausstattung in Sachen Etikette dürfen auch Kläger, Beklagte und Angeklagte erwarten. In folgenden Fällen wurde dies nach Ansicht anderer Richter nicht eingehalten und die Gerichte kamen aufgrund der Äußerungen von Richtern zu dem Ergebnis einer möglichen Befangenheit:

    „Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen“ (BGH, Urteil v.  21.12.2006, IX ZB 60/06).
    „Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten“ (OLG Hamburg, Beschluss v. 23.3.1992,  7 W 10/92).
    „Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!“ (OLG Brandenburg, 15.9.1999,  1 W 14/99).
    Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als „Unsinn“. LSG Nordrhein-Westfalen,  Beschluss v. 16.6.2003, 11 AR 49/03).

- https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/erfolgreicher-befangenheitsantrag/verdacht-der-befangenheit-wegen-richterlichem-verhalten_206_155570.html

Sekundär:

- http://www.schwerd.info/zivilrecht/der-befangene-richter/694/
- http://www.strafakte.de/strafprozessrecht/ablehnung-richter-wegen-besorgnis-befangenheit/

Die Überleitung von ZPO zu VWGO und GVG (Gerichtsverfassungsgesetzes) per §173 VwGO

- https://dejure.org/gesetze/VwGO/173.html

Danke
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: Shran am 06. Dezember 2016, 04:22
Eine urteilende/ kritische Schrift der Situation von Recht, Unrecht, Rechtssprechung sowie Qualität von Urteilen.

http://www.vshw.de/fehlurtl.htm (Stand:2004)

Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: FuerstBerg am 03. Januar 2017, 08:50
Eine Anfrage nach IFG, mit der die Infoblätter an die Gerichte angefordert wurden, ist an die zuständige LRA raus. Mal schauen, was für eine Antwort kommt…
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 03. Januar 2017, 10:25
Dank darf ich wohl im Namen aller sagen an  "FuerstBerg" - so bekommen wir System in den Kampf zur Beendigung von staatlicher Illegalität bei der Rundfunkabgabe.

Ende November erfolgte in einem Verfahren beim VG Berlin ausdrücklicher Antrag, das Einbringen der Merkblätter dem RBB zur Pflicht zu erklären, ebenso kostenlosen online-Zutritt zum Rundfunkkommentar dem Kläger zur Auflage zu machen, weil Parteienvertrag mit Kenntnis an das Gericht, nicht aber an den Kläger, obgleich Parteienvortrag an ein Gericht immer in die Akten hinein muss.

Das VG hat diesen Antrag bisher nicht entschieden. Daraufhin wurde im Dezember der RBB mit Schriftsatz an das Gericht aufgefordert unter Fristsetzung, auch ohne gerichtliche Auflage dieser Aufforderung zu entsprechen. Mal sehen, was jetzt passiert.

Umso spannender ist, was die Anfrage nach IFG nun zur gleichen Sache erbringen wird. Wir kreisen sie von allen Seiten ein und lassen nicht locker.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: azdb-opfer am 03. Januar 2017, 10:40
Eine Anfrage nach IFG, mit der die Infoblätter an die Gerichte angefordert wurden, ist an die zuständige LRA raus. Mal schauen, was für eine Antwort kommt…

Wenn der NDR zuständig ist, wird die IFG-Anfrage möglicherweise abgelehnt, einen Textbaustein haben sie dafür schon geschrieben:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verwaltungsvereinbarung-ard-zdf-dr-beitragsservice-2/ (https://fragdenstaat.de/anfrage/verwaltungsvereinbarung-ard-zdf-dr-beitragsservice-2/)
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: DumbTV am 03. Januar 2017, 13:20
Bitte beachten:

Nicht in allen Bundesländern gilt bzw. gibt es ein IFG!


Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Informationsfreiheitsgesetz
Zitat
[...] Bisher haben zwölf Bundesländer für ihren Zuständigkeitsbereich jeweils eigene ähnliche Gesetze erlassen. In Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen existiert hingegen kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz. In allen Ländern gilt ersatzweise mindestens das Petitionsrecht. [...]
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pinguin am 03. Januar 2017, 14:55
Nicht in allen Bundesländern gilt bzw. gibt es ein IFG!
Daß IFG ist Bundesrecht und gilt für Behörden des Bundes; es gilt nicht für Behörden der Länder.

Zitat
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
§ 5 Schutz personenbezogener Daten

(1) Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur gewährt werden, soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder der Dritte eingewilligt hat. Besondere Arten personenbezogener Daten im Sinne des § 3 Abs. 9 des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen nur übermittelt werden, wenn der Dritte ausdrücklich eingewilligt hat.
[...]

https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/

Es braucht also jedes Bundesland für seine Landesbehörden ein eigenes IFG?

Da gemäß Art 31 GG Bundesrecht aber Landesrecht bricht, muß ein Landes-IFG dem Bundesrecht genügen.

Für Brandenburg heißt es bspw. zu §5
http://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212780

Zitat
§ 5
Schutz überwiegender privater Interessen

(1) Der Antrag auf Akteneinsicht ist vorbehaltlich des Satzes 2 und der Absätze 2 und 3 abzulehnen, soweit

    personenbezogene Daten offenbart würden; es sei denn, die betroffene Person hat der Offenbarung zugestimmt oder die Offenbarung ist durch eine andere Rechtsvorschrift erlaubt,
    der Einsicht der Schutz geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte, entgegensteht oder
    Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden, es sei denn, die Informationen werden mit Zustimmung des betroffenen Unternehmens offenbart.

Akteneinsicht kann gewährt werden, soweit aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls im Hinblick auf den Zweck der politischen Mitgestaltung das Offenbarungsinteresse der Antrag stellenden Person das Interesse der betroffenen Person an der vertraulichen Behandlung der Information überwiegt. § 4 Abs. 3 gilt entsprechend.

(2) Sind von dem Antrag auf Akteneinsicht Unternehmensdaten betroffen, ist das Unternehmen anzuhören. Vor der Gewährung von Akteneinsicht nach Absatz 1 Satz 2 ist die betroffene Person anzuhören.

(3) Bei Einsicht in die Akten ist auch die Offenbarung der Mitwirkung eines Amtsträgers an Verwaltungsvorgängen oder sonstigem hoheitlichem Handeln sowie dessen Namens, Titels, akademischen Grades, der innerdienstlichen Funktionsbeschreibung, der dienstlichen Anschrift und Rufnummer zulässig, es sei denn, der Offenbarung stehen schutzwürdige Belange des Amtsträgers entgegen.

Aber auch:
Zitat
§ 4
Schutz überwiegender öffentlicher Interessen
[...]
(2) Der Antrag auf Akteneinsicht soll abgelehnt werden,
[...]
4. wenn die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stelle erheblich beeinträchtigt würde,
Keine öffentliche Stelle des Landes Brandenburg ist verpflichtet, einen Rechtsbruch zu begehen.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 03. Januar 2017, 20:02
IFG-Regeln
IFG-Regeln als Bundesgesetz: Bürgerrechte gegenüber Bundesstellen.
IFG-Regeln als Landesgesetz: ... gegenüber Landesstellen. (Oft nicht "IFG" genannt.)

Soweit für einzelne Bundesländer hierfür noch kein Gesetz:
Es gelten nur anderweitige Rechtsgrundlagen, die aber enorm viel abdecken: Gerichtsakten, Datenschutz, Einsichtrechte für Behördenbearbeitung.
Petitionsrecht: Vermutlich relativ ineffizient (?).

IFG für Merkblätter der ARD an Gerichte: Ist effizient.
Die Nicht-Person Beitragsservice darf nach außen nicht auftreten; alles Außengeschehen gegenüber Gerichten ist nur der ARD-Anstalt zuzurechnen. Also ist dort das Einsichtrecht.
Verlegene Mitarbeiter der Rechtsabteilung (trotz des nirgends schützbaren eitlen Narzisten-Titels "Justitiar" dann doch am Ende mit ihrem Juristen-Latein)? Denn verschickt wurde wohl aus Köln, obgleich wohl mit ARD-Absender, z.B. RBB.
Wir werden sehen, was da als Antwort kommt. Das war ein kluger Schachzug.

IFG : Einsichtrecht beim ARD-Sender, z.B. RBB, in den online-Rechts-Kommentar zum Rundfunkrecht?
Der wird im wesentlichen von den ARD-Juristen getextet, den Richtern aber als wissenschaftlich neutral präsentiert. Da Kollektivarbeit, kann der Bürger eigentlich bei seiner ARD-Anstalt seinen Besuch ankündigen zwecks Einsicht in den Kommentar zum Zweck der laut Gesetz erlaubten Herstellung von Bildschirm-"Ablichtungen" (so der gestelzte Juristenausdruck, wodurch es auch Fotos deckt).
Wer hat Zeit und Spaß, das einmal zu erproben? (Vorsicht! Bei IFG immer vorher die Kosten erfragen.)

So, und dann wird es spannend, mit was für einer Begründung abgewimmelt wird im netten Brief.
(Diese Süßholzraspel-Abwimmeltexte aus der Textbaustein-Box, die wir alle so inbrünstig zu lieben gelernt haben, wobei man aber aufpassen muss: Totlachen ist auch keine Lösung. Mit 1 Beitragzahler weniger für die Intendanten-Multimillionäre, so etwas macht ein anständiger Bürger nicht.)
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 16. April 2017, 12:40
(Diese Frage an alle ist themenübergreifend, passt aber wohl am ehesten zu diesem Thread:)

Justizskandal / Manipulation: Inwieweit sind die Intendanten involviert?
Für die Rundfunkabgabe sind die rund 10 ARD-Anstalten zuständig. Die Intendanten sind eindeutig die "Chefs".
Beamte (also intern widerspruchsberechtigte Personen) gibt es keine (die ARDs haben nicht die dafür nötige "Dienstherrenfähgikeit" verliehen bekommen).
Demnach ist funktionsbedingt der Intendant die einzige Person, die bezüglich ihrer Verantwortlichkeit für die Missstände keine Ausfluchtmöglichkeit hat.
So weit, so gut. Das kann man geeignet berücksichtigen und das wird so für bestimmte Maßnahmen praktiziert.

Die Intendanten stehen vielleicht unter dem Schock der Scham
für das, wofür sie die oberste Verantwortung tragen: 
4 Millionen Niedrigverdienern die letzten paar frei verfügbaren Euros des Monatsendes weg pfänden,
darunter rund 1 Millionen alleinerziehende Mütter - also zu Lasten des Kindeswohls - ,
um mit diesen Euros der Ärmsten ihren Weg zum Multimillionär zu pflastern.
Anscheinend wurde ihnen das bisher noch nie in dieser Härte gesagt. Ist nun aber. Alles kommt irgend wann im Leben zum ersten Mal vor... Nun würden sie vielleicht am liebsten wie der Vogel Strauß den Kopf in den Sand stecken?
Schön wäre, Belege auch für formale Einbindung der Intendanten zu finden. Deshalb:


Eine sehr interessante Frage ist nun: Inwieweit treten Mandanten in Rundfunkabgabe-Vorgängen in ausdrücklicher Form auf?
Beispiel: Hierher wurde übermittelt:
Bei RBB-Vollstreckungsvorgängen ist im Unterschrift-Segment angegeben: "Die Intendantin". Das ist zwar computertechnischer Ausdruckt. Aber sobald man sagt "Computer gilt ohne Unterschrift", muss gelten: "Diese Angabe steht stellvertretend für die eigenhändige Unterschrift der Intendantin, zumal beim völligen Fehlen von irgend etwas wie "i.A." / "im Auftrag".


Dringend wird für alle rund 10 ARD-Sender benötigt: (eilt ein wenig)
Wer kann Schreiben in Verbindung mit Rundfunkabgabe-Sachen ausfindig machen, bei denen die Intendanten
- irgendwie im Unterschriftenbereich auftauchen (auch, falls nur "Intendant"
- oder namentlich bezeichnet im Brief-Fuß.


Falls verfügbar und falls die Moderatoren dies Verfahren für forums-konfoem  befinden,

wird vorgeschlagen, solche Dokumente hier als .jpg einzugeben und hierbei wie üblich unkenntlich zu machen:
- Die Namen und Adressen der Bürger.
- Die Beitragsnummer.
- Die Namen von Mitarbeitern der ARDs (da diese gewöhnlich nicht öffentlich auftreten und arbeitsplatz-bedingt und weisungs-unterstellt auftreten, unterliegen sie einem Schutzanspruch).

Die gelöschten Angaben könnten über das Nachrichtensystem hierher übermittelt werden.
Nur die Beitragsnummer und nur die vollen Namen der ARD-Mitarbeiter, das genügt.
Namen und Adressen der Bürger sind nicht nötig.
Verwendung ist dafür nicht vorgesehen. Sondern.
Das ist nur, um gegenüber einem demnächst hierfür maßgeblichen Gericht erklären zu können: "Über diese Daten wird hier verfügt und sie können dem Gericht für Beweiskraft übermittelt werden, sofern das Gericht die vertrauliche Behandlung dieser Informationen gewährleistet".
(Auf hochdeutsch: "Müssen dem Recht auf Akteneinsicht entzogen werden", ausgenommen der schweigepflichtige Bereich der anwaltlichen Akteneinsicht.)
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: mb1 am 16. April 2017, 14:31
Vollstreckungsersuchen 02/2017 des BR.
Keine namentliche Nennung von Mitarbeitern (immer schön wegducken)!
"Bayerischer Rundfunk
Der Intendant"
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 16. April 2017, 18:37
Danke für den Hinweis "BR". Wir hätten nun also 2, der BR und der RBB.

Wichtig ist auch die Zusatzfrage, ob dies vielleicht bundesweit generalisiert eingesetzt hat seit Ende 2016 oder ob es schon vorher mit "Intendant" IT-basiert "unterzeichnet" wurde. Denn im September 2016 (und später) waren entsprechende Aufforderungen von hier verschickt worden. 

Bei diesem Thema geht es übrigens um "Manipulation der Rechtsprechung", zur Zeit konkret um den Teilaspekt; "Letztlichte Verantwortlichkeit hierfür: Die Intendanten".
Für die ebenfalls wichtigen, aber anders gelagerten Fragen des EU-Rechts erschließt die Suchfunktion des Forums verschiedene darauf bezogene Themen / Diskussionen. Also besser diese Aspekte nicht ausweiten in diesem Forumsthread.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: seppl am 16. April 2017, 19:21
Vollstreckungsersuchen NDR aus  2017 im Anhang.

In diesem Fall ging es um ein FEHLERHAFTES Vollstreckungsersuchen. Und da ist natürlich der Intendant auch mit in der Verantwortung.


Hinweis zu "fehlerhaftes Vollstreckungsersuchen", weil:
Klage sowie Vollstreckung sind seit 2014 ausgesetzt. Mehrfach schriftlich bestätigt vom NDR/ Beitragsservioce Köln. Trotzdem wurde ein Vollstreckungsersuchen 2017 rausgeschickt und nach Hinweis vom "Schuldner" mit Entschuldigung ob des "Irrtums" vom BS wieder zurückgezogen.
Wer möchte, dem kann ich den Schriftverkehr dazu schicken.



Edit "Bürger":
Infos siehe u.a. auch unter
Beabsichtigte Vertuschung in den formularbasierten Schreiben des Beitragsservice
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg145410.html#msg145410
Hier bitte den Einzelfall nicht weiter vertiefen, da dies vom Kern-Thema/ Anliegen dieses Threads abdriftet.
Bitte alle beim Kern-Thema bleiben, welches da lautet
Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
und einen Sammel-Thread darstellt.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 17. April 2017, 13:30
Dank für Mitteilungen. Bisher sind bereits folgende ARDs belegt für "Vollstreckungsersuchen im Namen des Intendanten":
BR NDR RBB
Alle Vorgänge wohl aus 2017.
Die rund 60-seitige Unterlassungsaufforderung (an RBB und andere) war von Sept. 2017 und - wie gesagt - umfasste die Anforderung in diesem Sinn. Wir werden sehen, ob alle ARDs nun jedenfalls insoweit und immerhin minimal formgerechten Vollstreckungsersuchen nun bundesweit generalisiert sind.
Also bitte in die Akten schauen... und hierher berichten...

Ganz besonders wichtig ist noch der WDR,
weil dort Beugehaft-Haftbefehle von oberster Ebene als nicht nur legal, sondern auch mit Bedarf von Gerechtigkeit begründet wurden. Die Person, die es wohl persönlich verfügte und wohl auch unterzeichnete, ist stellvertretende Intendantin.

Sofern die Intendanten "formal die Unterzeichner sind",
sind sie in viel direkterer Verantwortung für die Manipulation der Rechtslage und der Rechtsprechung, über die mit ihnen gegenwärtig (nicht-öffentlich) gestritten wird. Sie haben 3 Optionen und so wird es auch klar ausgesprochen:
- Rückzahlung einleiten für "seit 2013) (knapp 20 % der Bevölkerung). Rechtlicher Begriff: "Tätige Reue".
- Alternativ: Rücktritt bzw. Posten zur Verfügung stellen für Neubesetzung (wie es 2 wählten nach Fristablauf der Nachweise und Aufforderungen vom  September 2016 praktisch taggleich im November 2016 machten). Dann ist ein Chef heraus aus der Schuldfrage für Sachen wie hier.
- Oder mit juristischen Hebelwirkungen belastet werden (insoweit hier keine Details).

Der von "Bürger" gerade aufgewiesene Link
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7419.msg145410.html#msg145410
- vorwiegend "Seppl" zu verdanken -
war hier bisher nicht bekannt und ist sehr lesenswert, weil eine schier endlose Akkumlation des ARD-"Neusprechs" schon für die Zeit ab 2013 belegt wird, nicht nur Manipulation der Bürger, sondern das geht ja immer auch in die Gerichtsverfahren ein und zielt zugleich auf die Richter ab:
Die edlen weißen Ritter des Bildungsauftrags im Kampf für das Gute gegen die üblen Schwarzseher.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: Leo am 17. April 2017, 13:59
Vollstreckungsersuchen 02/2017 des BR.
[...]
"Bayerischer Rundfunk
Der Intendant"

Als Bestätigung bzw. Ergänzung: im Fall X aus Bayern Vollstreckungsersuchen vom März 2017, und ebenfalls

"Bayerischer Rundfunk
Der Intendant"
(keine Unterschrift)

Der Intendant des BR hat übrigens - nicht unerwartet - eine Kölner c/o Adresse.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: Bürger am 17. April 2017, 16:06
Seit Umstellung der Vollstreckungsersuchen i.Z. der durch LG Tübingen veranlassten BGH-Entscheidung werden die Vollstreckungsersuchen offenkundig "unterzeichnet" mit

Zitat
[Rundfunkanstalt]
Der Intendant

Siehe u.a. auch im Vergleich alt/neu unter
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html

Wobei insbesondere eine Zusatz-Notiz unter der Unterzeichnung als mglw.
"Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen"
aufgefasst werden könnte:
Zitat
Das Vollstreckungsersuchen ist von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ohne Unterschrift und Dienstsiegel wirksam.

Dies wird ja auch gebetsmühlenartig in den Entscheidungen der Amts- und Landgerichte widergekäut.

JEDOCH!!!

...um beim Beispiel des "Mitteldeutschen Rundfunks" zu bleiben:

Der Wortlaut des hierfür heranzuziehenden SächsVwVG lautet:

§ 4 Abs. 3 SächsVwVG
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/2655/26920.html
Zitat
(3) Einem Vollstreckungsersuchen nach Absatz 2 darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nur entsprochen werden, wenn es folgende Angaben enthält:
1. die Bezeichnung und das Dienstsiegel der ersuchenden Behörde sowie die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten; bei einem Vollstreckungsersuchen, das mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt ist, können Dienstsiegel und Unterschrift fehlen
[...]

Ja, "Dienstsiegel der ersuchenden Behörde sowie die Unterschrift des Behördenleiters oder seines Beauftragten" mögen "bei einem Vollstreckungsersuchen, das mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt ist [...] fehlen" können.

Das bedeutet aber - nach diesseitiger bescheidenen Sichtweise - nicht, dass
- Behördenleiter und
- Dienstsiegel
nicht grundsätzlich überhaupt erst einmal bestehen müssten, auch wenn sie auf einem "mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellten" Vollstreckungsersuchen nicht "erscheinen" müssen.

"Behördenleiter" und "Dienstsiegel" sind nicht gänzlich entbehrlich, nur weil sie bei automatisiert erstellten Ersuchen nicht erscheinen müssen.

"Behördenleiter" und "Dienstsiegel" müssen grundsätzlich erst einmal vorhanden sein.


Bislang ist nicht bekannt, dass "Mitteldeutscher Rundfunk" (oder auch irgend eine andere Rundfunkanstalt)
- einen "Behördenleiter" und
- ein "Dienstsiegel"
besitzt.

Möge dies bitteschön nunmehr amtsseitig ermittelt werden... z.B. so?
Zitat
Ich stelle hiermit Antrag auf amtsseitige Ermittlung
- der zum "Behördenleiter" ernannten Person sowie
- des "Dienstsiegels"
der ersuchenden Stelle.

Der Zusatz-Hinweis in den Vollstreckungsersuchen
Zitat
Das Vollstreckungsersuchen ist von einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gefertigt und ohne Unterschrift und Dienstsiegel wirksam.
suggeriert, dass überhaupt ein "Behördenleiter" und ein "Dienstsiegel" existieren würden und nur nicht auf dem automatisiert erstellten Ersuchen erscheinen, weil sie es gem. den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen nicht müssen.

Stattdessen mangelt es der ersuchenden Stelle "Rundfunkanstalt" aber offenkundig an grundsätzlich "Behördenleiter" und "Dienstsiegel" gem. den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen.


Ähnliches Problem betrifft auch die "Gebühren-/ Beitragsbescheide"
Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
bzw. seit Sep 2014 die "Festsetzungsbescheide
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

Auch dort der Hinweis:
Zitat
Dieser Bescheid ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.

Auch hier - nach diesseitiger Auffassung: FALSCH!

Gem. VwVfG gilt
§ 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__37.html
Zitat
(3) Ein schriftlicher [...] Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. [...]
[...]
(5) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. [...]

Gem. § 37 Abs. 5 VwVfG können (nur!) "Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird [...] abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe [Anm.: des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten] fehlen."

Dies macht aber die Voraussetzung, dass ein "Behördenleiter" (dessen Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen darf) überhaupt existiert, nicht entbehrlich!!!

Möge dies bitteschön nunmehr amtsseitig ermittelt werden... z.B. so?
Zitat
Ich stelle hiermit Antrag auf amtsseitige Ermittlung
- der zum "Behördenleiter" ernannten Person
der den "Verwaltungsakt" erlassenden Stelle.

Es wird vorgetäuscht, dass der "Intendant" der "Behördenleiter" gem. VwVfG sei.

Anmerkungen/ Meinungen:
"Intendant" ist nach diesseitiger Auffassung "künstlerischer Leiter" und kein "Behördenleiter" i.S.d. VwVfG.

Eine "Verschmelzung" von
- Grundrechten (hier Rundfunkfreiheit) beanspruchendem (künstlerisch leitendem) "Intendanten" einerseits und
- staatlichem Verwaltungshandeln unterworfenem "Behördenleiter" andererseits
in einer Person würde unstreitig zu Aufgaben- und Interessenkonflikten führen und wäre schlichtweg verfassungswidrig.
 
Auch hieraus erklärt sich die ausdrückliche Ausnahme des "Mitteldeutschen Rundfunks" (und anderer Rundfunkanstalten) vom Verwaltungsverfahren/Verwaltungsmaßnahmen regelnden VwVfG.

Diesseitige bescheidene, stichpunktartige Kausalkette:
> "Mitteldeutscher Rundfunk" kann keinen "Behördenleiter" gem. VwVfG haben.
> Wenn "Mitteldeutscher Rundfunk" einen "Behördenleiter" gem. VwVfG hätte, so wäre dies mit der Rechtsordnung unvereinbar und verfassungswidrig.
> "Mitteldeutscher Rundfunk" kann demnach - ohne Behördenleiter i.S.d. VwVfG - keine gültigen Verwaltungsakte nach VwVfG erlassen.
> Tut er dies dennoch, so bewegen sich diese "Verwaltungsakte" außerhalb der Rechtsordnung und sind nichtig.


Sowohl die o.g.
- Angabe(n) in den "Vollstreckungsersuchen"
als auch die o.g.
- Angabe(n) in den "Bescheiden"
könnten, nein: müssten unter diesen Umständen als Täuschung und
"Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen" bezeichnet werden.

Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!

Dies ist - nach diesseitiger Auffassung - ein zwar schon an anderen Stellen angedeuteter, hier jedoch noch einmal kurz und etwas anders zusammengefasster Missstand - um nicht zu sagen "gaaaaaanz dicker Fisch", der eigentlich in eigenständigem Thread eigenständig vertieft werden müsste...
...nur mangelt es mir gerade an der dafür nötigen Zeit  :-\

Mehr dazu ggf. in den kommenden Tagen.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 17. April 2017, 21:38
Wir kommen nun ja zu einer tüchtigen Problemzone unserer Problembären / die ARDs und ihre Intendanten.

Beitrag zu den Fakten / "Intendant ist einziger Chef".
In der anhängigen nicht-öffentlichen Auseinandersetzung hatten 2 Intendanten den Vorgang zur Bearbeitung übertragen an die Verwaltungsdirektion des Hauses.
Der Bürger hat sich für diese verantwortungsbewusste Bearbeitung bedankt. Der Bürger hat auf handschriftlichen unterschriftlichen Vollmacht-Nachweis verzichtet und sich mit diesem Dienst als Absender einverstanden erklärt.
Er hat aber betont, dass Aufforderungen usw. weiterhin unter namentlicher Adressierung an den Intendanten gehen müssten. Denn nur dieser sei der ausgewiesene Chef von allem. Nichts könne ihn von der persönlichen Verantwortung für Manipulation des Rechts und Einleitung der Rückzahlung an 10 bis knapp 20 % der Bürger entlasten.
Nur eines könne ihn befreien, Niederlegung des Amts / Rücktritt. Ja. so steht es geschrieben.
Dies unter Verweis auf die 2 Rücktritte bereits November 2016.

Ist der Intendant nur "journalistischer" / künstlerischer Leiter?
Wie "Bürger" es schreibt, so ist die allgemeine Definition "Intendant". Die Intendanten bei Theater und Oper spielen denn auch dort "die zweite Geige", soweit hier die Information und Vermutung reicht.
Bei den ARDs gibt es nur eine einzige "Erste Geige", soweit dies hier überblickbar ist. Eine abweichende Information ist nicht erinnerlich.
Damit aber ergibt sich ein unauflösbarer Konflikt, wie von "Bürger" aufgewiesen:
Wie soll der auch für journalistische Kritik der staatlichen Institutionen Verantwortliche selber administrativ in die Institutionen eingebunden sein dürfen?
Ist beides zugleich möglich? Ist dies ein Missstand, dessen schnellstmögliche Behebung auch ohne jahrelange Gerichtsverfahren eingefordert werden kann? Und wie? Kann es die Wirksamkeit von Bescheiden usw. aufheben?

Wie wird mit der Problematik umgegangen?
Variante 1 wurde oben dargestellt: Der Intendant entfesselt sich aus der Problematik, indem er hausintern eine Schiene und Hierarchie "Behörde" einrichtet.
Das kann die Problematik aber nicht aufheben. Denn mangels Dienstherrenfähgikeit (niemand mit Beamtenstatus) kann der Intendant durch diese Technik nicht der Oberveranrwortung entweichen.
Das geht nur so lange gut, so lange der Gegner nicht widerspricht. Das kommt so gut wie nie vor, aber manchmal eben doch, siehe oben.

Eine Alternative ist, dass die Intendanten versuchen, die Staatskanzleien / Senatskanzleien bei kritischen Fragen "vorzuschieben".
Das geht erst recht nicht. Diese haben keine Handlungsvollmacht hierfür und dürfen diese auch nicht verliehen erhalten, da sie gesetzlich offizialisierte Aufsichtsstellen sind, also eine Bevollmächtigung wegen Aufgaben-Kollision ablehnen müssten.
Zwar verschieben manche ARDs ganz gerne juristische Sachen dorthin; aber das geht nur bis zum Niveau Prozessvertretung ab OVG (weil dort jede andere Behörde für dies "Juristen-Leasing" in Betracht kommen würde). Dieser Bedarf ab OVG ist wiederum Folge des fehlenden Beamtenstatus bei den ARDs: Sie sind nicht "postulationsfähig" und dürfen sich nur selber vertreten, soweit keine Rechtsanwaltspflicht.
Praktiziert wird die Stellvertretung wohl sachlich darüber hinausgehend. Aber sobald der Bürger das Auslagern an den Staat effizient verweigert, wird auch das zur Sackgasse ohne Lösung.

Nun schauen wir uns einmal die Realität an:


MDR
Die Intendantin ist Dr. jur. (wird auch mit (Honorar)-Professor-Titel geehrt, auch von hier gerne, aber erst, sobald der Nachweis von Vorlesungen geführt wird.)
Die juristische Kompetenz ist o.k. - hier ist die umgekehrte Frage, wie man damit Leiter sein soll für "Journalismus, Medien, Kultur, Kunst".
Ein gezieltes Schreiben an sie - von hier gegengelesen plus Gegenmeinung, sodann von einem der aktivsten Forumsteilnehmer verwendet - wurde beantwortet durch eine Person in verantworlicher Stellung des MDR unter ausdrücklicher Bezugnahme einer Anweisung dieser Intendantin.

RBB
Für einen Antrag namentlich an die Intendantin zu anderweitigen juristischen finanziellen Fragen (nicht Rundfunkabgabe) wurde verwiesen an die Senatsverwaltung in Berlin, die sich als zuständig erklärte und bearbeitete. Für die betreffende Sache besteht keine eindeutige Zuständigkeit.
Nach rund 50-seitigem Schriftsatz der Aufforderung zur rechtlichen Neuordnung an den RBB (September / Oktober 2016): Nach Fristablauf legte der Leiter der Rechtsabteilung Dr. jur, B. sein Amt nieder. (Für die Rundfunkabgabe war übrigens nicht seine Abteilung kern-zuständig.) Er war wohl auch stellvertretender Intendant.
Bei dieser Gelegenheit wurde bekannt: Er war bisher zugleich "Chef für Unternehmensentwicklung" des RBB. Nach seinem Rücktritt wurde offiziell verlautbart: Von nun an übernimmt die Intendantin (Journalistin) auch diese Funktion. Eine Nachfolgerin für die Leitung der Rechtsabteilung wurde bestimmt. Diese wurde dann wohl ferner zur stellvertretenden Intendantin ernannt.
Demnach ist die Intendantin (Journalistin) besonders eindeutig zugleich als "offizielle Behörden-Chefin" anzusehen. Der Interessenkonflikt wäre damit besonders gut belegbar.

WDR
Die Leiterin der Rechtsabteilung ist zugleich stellvertretende Intendantin.
Da sie nicht Beamtin ist, kann auch sie die Intendantin nicht entlasten bei der Pflicht, Rechtslage-Manipulation zu unterbinden und die Rückzahlprozedur für rund 20 % der Bürger für "ab Januar 2013" einzuleiten.
(Verjährungsklausel unwirksam, weil Verjährung durch die offensive Zwangsausübung in Verbindung mit Rechtslage-Manipulation gehemmt wurde. Verjährung von 3 Jahren beginnt erst nach Anbieten von Rückzahlung; wir sind hier im Behlördenrecht, nicht im Privatrecht. Behörden müssen "Bereicherung" von sich aus zur Rückgabe anbieten.) 
 
Von nun an sind bestimmte Mitteilungen an die Bürger "virtuell unterzeichnet durch die Intendanten".
Wie sich hier heute ergab, ist das neu und ist wohl generalisiert. Damit ist meine ursprüngliche Frage nach Nachweisen wohl bereits ausreichend beantwortet.
Das ist also ausgezeichnet so. Nach der kommenden Noch-Osterwoche erfolgt ein neues Maßnahmenbündel, bei dem es sich auswirken wird.

Eine doppelte juristische Zusatzfront hat sich nun ergeben.
Wie schon im Entscheid LG Tübingen eingeleitet, muss über die Unvereinbarkeit der Doppeltfunktion in Person der Intendanten nachgedacht werden. Das wäre behebbar, aber nur durch eine völlige Neuordnung von allem. Die muss 100 % der Landtage passieren. Das wird nicht mehr so leicht gelingen wie früher.
Des weiteren ist im anderen genannten Thread hervorragend Beweis geführt, wie ganz konkret in Mitteilungen getäuscht wurde - Manipulierung für Bürger und für Justiz und Vollstreckungsstellen. Irgendwie wussten wir das immer. Aber es ab jetzt punktgenau nachweisen zu können, das ist ein Mehr.

Ein halbes Jahrhundert lang hat sich das Staatsfernsehen zur Neo-Aristokratie entwickelt: "Wir sind das Gesetz."
Dies führte mangels zu einer derartigen Akkumulation von Illegalität, dass man sich fragt, an welcher Stelle man zuerst die Streitfront eröffnen soll. Als Kern-Streitfront wurde hier gewählt:
- Die Rückzahlpflicht an knapp 20 % der Bürger.
- Nachweis der Manipulation der Rechtsprechung als Grundlage der Pflicht.
Die anderen Streitfronten sind aber ebenso wichtig, weil Waffen auf dem Weg zu diesem Ziel.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: noGez99 am 18. April 2017, 10:09
Und für den SWR:
Intendant Peter Boudgoust
https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Boudgoust
- zweites Staatsexamens  Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Mannheim.
- Von 1995 bis 1998 war er Justiziar und Finanzdirektor des SDR
- Zeitweise Vorsitzender der ARD/ZDF-Arbeitsgruppe Rundfunkgebühren

Er hat Rechtswissenschaften studiert, war Justiziar und weiss demnach genau was für Unrecht er da tut!
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: Philosoph am 23. Mai 2017, 22:12
Gerade bin ich über einen interessanten, wenn auch schon älteren Artikel gestolpert, bei dem der Autor nicht wirklich Zweifel an der Manipulation lässt:
Mittelbayerische: Wachsende Wut auf die Haushaltsabgabe, 29.07.2014
http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/wachsende-wut-auf-die-haushaltsabgabe-21179-art1099665.html

siehe auch im Forum unter
Mittelbayerische Zeitung: "Wachsende Wut auf die Haushaltsabgabe"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10444.0.html
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 24. Mai 2017, 12:42
Den Verhandlungsreport des Journalisten habe ich gelesen. Er bestätigt Folgendes:

Jüngere Richter
haben gewöhnlich außer den "klandestin" zugehenden Merkblättern der Gegner-Partei ARD nichts richtig im Durchblick. Auch korrelieren Sie dieses Thema mit der Eigenerfahrung, weil jeder Richter sie hat. Für gute Juristen ein unverzeihlicher faux pas.
 
Das liegt aber auch mit am Textvortrag der juristisch natürlich meist ungeschulten Bürger = Kläger, die nach einer klar erkannten Gerechtigkeit in normaler Sprache suchen - wie sonst.

Erfahrene Richter erkennen,
dass sie aus dieser Manipulations-Maschinerie nicht ausbrechen können. Das Justizsystem ist für einen derartigen Justizskandal nicht gegengesichert.

Schlussfolgerung: Dies Justizskandal-Ungeheuer kann nur am Kopf besiegt werden.
So die hier verfolgte Strategie. Auch muss versucht werden, dem Bundesverfassungsgericht für seine kommende Rechtsfindung Hinweise auf die Realität des Justizskandals zu geben, beispielsweise im Vorspann von Verfassungsbeschwerden.

Jammern hilft nicht.
Wohl nur Strafrechts-Einbindung kann die Schuldigen bremsen und dies dann nur "ganz oben".
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 02. Juni 2017, 00:38
Von der Manipulation ist der Weg kurz zum Fehlurteil. Oder zur Rechtsbeugung?

Nach hier bestehender Meinungsbildung sind fast alle Urteile der Verwaltungsgerichte als Fehlurteile einzustufen, dies als Folgewirkung der Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen.

Extremstbeispiel: Verwaltungsgericht Ansbach.

Fundstelle:
Verhandlung VG Ansbach, Do., 02.02.17, ab 10:30
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21805.msg148342.html#msg148342
Die Klägerin mit einem Einkommen von maximal Existenzminimum hätte nach hier bestehender Meinungsbildung zwingend befreit werden müssen. Nach dieser Meinungsbildung hat der Richter ein eindeutiges Fehlurteil gesprochen, als er die Befreiung im Sinn von Sozial-Härtefall verweigerte. Der armen Studentin im Masterstudiums-Stadium wurde sogar ernsthaft vorgeschlagen, sie möge ihr Studium abbrechen, wenn nur so der Rundfunkbeitrag zu zahlen sei.
Es wird vorgeschlagen, vor Lektüre des Urteils ein Mittel gegen Brechreiz bereitzustellen. Viele Personen überkommt bei extremem Ekel ein Brechreiz.

Lag Rechtsbeugung mindestens im Sinn des objektiven Tatbestands vor?

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die hier Befreiung bietet, ist im Beck'schen Kommentar nicht aufgeführt. Dies darf wohl irrtumsfrei als eine vorsätzliche Manipulation vermutet werden?

Dies entlastet den Richter aber nicht. Soweit hier aus Indizien zu schließen, sind alle zuständigen VG-Richter und alle ARD-Juristen und ziemlich alle Staatskanzleiten über diese Rechtsprechung informiert. Die Vermutung ist geboten, ob hier vorsätzlich dem primitiven Volk seine Rechte verheimlicht werden durch den Wissensvorsprung der Juristenzunft.

Dies ist unzulässig für ARD-Juristen (weil "öffentlich-rechtlich")
und für Richter (weil beim VG der Richter eine Rechtsaufklärungspflicht hat, um bei der typischen Asymmetrie des juristisch schwächeren Bürgers die Manipulierbarkeit des Rechts zu verhindern.

Die makabre Empfehlung, das Master-Studium abzubrechen, die Rundfunkabgabe wäre dann ja bezahlbar:

Ich hoffe, nie würde ein Richter von sich aus auf eine derartige Ekel-Argumentation kommen. Diese absurde Argumentationsweise kommt aber in verschiedenen Urteilen vor (und wohl auch in den Textbausteinen des Beitragsservice).
Damit erhebt sich die Frage der Faktenermittlung: Ist dem Richter das Urteil vorgetextet worden von den ARD-Juristen?  Hat er sich dann nicht einmal die Zeit genommen, die diversen Seiten gegenzulesen?
Ich vermeine Streichungspflicht für diese Passage nach geltendem Recht.

Besteht ein Urteil-Vortextungs-Service der ARD-Juristen?

Die sehr langen und sehr analogen Urteile können verschiedene einsehbare Ursachen haben. Die darin hinein verteilten unerträglichen Aussagen erwecken aber die Frage, ob den Richtern für diese Streite der "500 Euro-Lappalien" sehr gelegen ist, wenn die Juristen-Kollegen als wissenschaftliche Zunft-Genossen ihnen mit ihrer Fachkenntnis und Routine die lästige Arbeit erledigen. Das hilft dem Richter dann, viel mehr Akten abzuschließen, was ihm sodann hilft, wenn er sich um einen Posten beim Oberverwaltungsgericht bewerben will.

Die Frage der vorgexteten Urteile betrifft eine derartige Unvorstellbarkeit, dass Vermutungen in diesem Sinn mit größter Zurückhaltung zu sehen sind. Gesagt sei nur: Wenn Indizien für von den ARDs vorgextete Urteile bestehen, dann bitte sammeln und hier eintragen.
 
Die Indiziensammlung hierüber ist hier bereits recht reichhaltig.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 02. Juni 2017, 10:54
Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe sagte die Richterin, möglicherweise käme es bei Entscheidungsfehlern zu einer "Rückabwicklung".
Klartext: Soll das heißen: "Ist ja nicht schlimm, wenn wir Richter hier Fehlentscheide treffen - das wird erforderlichenfalls dann revidiert?"
Niveau2-Klartext: Frage: "Sollte unsere Rechtsprechung manipuliert sein, um das Entstehen von Aktenbergen zu verhindern, dann ist das nicht weiter schlimm?"
(Die Nichtaussetzung begründete die Richterin in Karlsruhe unter anderem mit dem Drohen von unerledigten Aktenbergen. Richtig, das macht sich gar nicht gut für richterliche Karrieren, wenn man als Richter Aktenberge anhäuft durch Aussetzungen. Statistik kennt kein Recht, sondern nur Zahlen und Punkte.)

Es war noch nie ein Fehler, dass Juristen Jura lernen müssen, bevor sie Richter werden dürfen.
Beispielsweise lernen hier:
https://www.jurion.de/news/347862/Widerruf-der-Restschuldbefreiung-Rugullis-untersucht-Fragen-der-Antragsbefugnis/
"9.10.2016 Insolvenzrecht
Widerruf der Restschuldbefreiung - Rugullis untersucht Fragen der Antragsbefugnis
Kurznachricht zu "Widerruf der Restschuldbefreiung - Wer kann ihn beantragen?" von Dr. iur. Dr. phil. Sven Rugullis, original erschienen in: ZInsO 2016 Heft 42, 2072 - 2075.
"Die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen ist ein hohes Gut. Eine rechtskräftige Entscheidung kann grundsätzlich nicht mehr angefochten werden. Die durch die Entscheidung erzielte Rechtslage ist dauerhaft fixiert. Eine Ausnahme zu diesem verfahrensrechtlichen Grundsatz findet sich allerdings im Insolvenzrecht: Gem. § 303 InsO besteht die Möglichkeit der Rechtskraftdurchbrechung. Der Autor skizziert den Regelungsgehalt der Vorschrift und setzt sich mit der Frage auseinander, wer berechtigt ist, den Antrag auf Widerruf der Restschuldbefreiung zu stellen"

Mit anderen Worten: "Rückabwicklung" für Urteile gibt es im Prinzip nicht im deutschen Recht für Rechtsprechung. Das wurde übrigens viel diskutiert für ganz ganz empörende Sachen, beispielsweise die Nichtaufhebung für alte Fehlurteile bezüglich Homosexualität und NS-Zeit-Fehlurteile.

Es genügte demnach, etwas Jura zu lernen an der FU Berlin bei Privatdozent Dr. Rugullis, um da klar zu sehen.
So, und nun das Besonders: Eben dieser Autor Dr. Rugullis hat beim Bundesverwaltungsgericht einen der Kläger gegen die ARDs vertreten:
BVerwG 25. Januar 2017  Mandant R. - RA Dr. jur. Sven Rugullis, Berlin - ./. Südwestrundfunk

Also, bei nächster Verhandlung in Karlsruhe
Antrag stellen, ein Gutachten von Dr. Rugullis einzuholen, wonach es Rückabwicklung nicht gibt. Unter der Bedingung, dass Kosten zu Lasten der Justizkasse zu gehen haben, weil nicht der Bürger zu finanzieren habe, dass Richter ihre Jura-Kenntnisse erweitern, soweit ausschlaggebend für die Vermeidung von Fehlurteilen.
Mit Anschrift von Dr. Rugullis: in FU Berlin, zu finden beispielsweise hier bei der Universität:
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/zivilrecht/

Liebe Mitstreiter, bleibt mutig, nie Angst haben vor denen, die nach eurer Auffassung sich in gravierendes Unrecht gegen euch verrannt haben.
Sagt den Richtern in höflicher diplomatischer Härte Klartext. Nicht beschuldigen / beleidigen, sondern beispielsweise Gutachter-Beiziehung zu Lasten der Justizkasse beantragen. Natürlich geschieht das nicht. Aber natürlich ist nahezu 100 % ausgeschlossen, dass Richter eventuelle wirkliche Irrtümer wiederholen. Damit werden sie auch zu anderen Punkten eurer Klage sich sehr überlegen, ob sie das Recht haben, sich "unbeabsichtigt zu irren".
Ein Stratege macht viele Anträge im vollen Bewusstsein der Aussichtslosigkeit, wenn allein die Stellung des Antrags den Zweck des Antrags erfüllt selbst im Fall der Ablehnung.

Disclaimer: Das waren Meinungen, wie jemand das machen würde oder zu machen pflegt oder nur einmal hypothetisch überdacht hat. Was jemand macht, macht jeder voll in eigener Verantwortung. "Für alle Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an den Anwalt Ihres Vertrauens."
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: Philosoph am 02. Juni 2017, 14:53
So, und nun das Besonders: Eben dieser Autor Dr. Rugullis hat beim Bundesverwaltungsgericht einen der Kläger gegen die ARDs vertreten:
BVerwG 25. Januar 2017  Mandant R. - RA Dr. jur. Sven Rugullis, Berlin - ./. Südwestrundfunk
Ist damit dieses Urteil gemeint: BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2017, 6 C 7.16 (https://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=250117U6C7.16.0&add_az=6+C+7.16&add_datum=25.01.2017)?


Zum Thema Aktenberg vs. Fehlurteil: Es stellt sich mir immer und immer wieder die Frage, ob bei der derzeitigen (Un)Rechtslage die VG nicht eigentlich verpflichtet sein müßten ihre Fälle nach Art. 100 GG dem BVerfG vorzulegen?
Zitat
Art. 100 GG (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_100.html)
(1) Hält ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, so ist das Verfahren auszusetzen und, wenn es sich um die Verletzung der Verfassung eines Landes handelt, die Entscheidung des für Verfassungsstreitigkeiten zuständigen Gerichtes des Landes, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes handelt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen. Dies gilt auch, wenn es sich um die Verletzung dieses Grundgesetzes durch Landesrecht oder um die Unvereinbarkeit eines Landesgesetzes mit einem Bundesgesetze handelt.
(2) Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft, ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
(3) Will das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes oder des Verfassungsgerichtes eines anderen Landes abweichen, so hat das Verfassungsgericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.

Vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014, 1 BvR 2142/11 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/12/rs20141216_1bvr214211.html)
Zitat
Rn.: 63:  Für diese Rüge ist es nicht erforderlich, dass die Beschwerdeführerin das zugrunde liegende Gesetzesrecht ihrerseits für verfassungswidrig hält. Für das Entstehen einer Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG ist im Gegenteil die Rechtsauffassung des jeweiligen Fachgerichts entscheidend. Dieses selbst hat von der Verfassungswidrigkeit der Norm überzeugt zu sein (vgl. BVerfGE 78, 104 <117>; 80, 54 <58>). Mit ihrer Rüge einer verfassungswidrigen Missachtung der Vorlagepflicht muss sich die Beschwerdeführerin demnach zwangsläufig auf die Überzeugung des Bundesgerichtshofs zur Verfassungswidrigkeit des betroffenen Gesetzesrechts beziehen. Ob die Beschwerdeführerin selbst diese Überzeugung teilt oder nicht, ist unerheblich.

Rn.: 64:  Die Verfassungsbeschwerde ist begründet.

Rn.: 65:  Der Bundesgerichtshof hat durch das Unterlassen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG das grundrechtsgleiche Recht der Beschwerdeführerin auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt.

Rn.: 66:  1. Der Schutzbereich der Gewährleistung des gesetzlichen Richters kann auch dann betroffen sein, wenn ein Fachgericht seiner Verpflichtung zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht entgegen Art. 100 Abs. 1 GG nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 117, 330 <356>).
[...]

Rn.: 68:  Zu den Rechtssätzen, die den zur Entscheidung berufenen Richter bestimmen, zählen auch Vorschriften, die ein Gericht zur Vorlage einer Sache an ein anderes Gericht verpflichten (vgl. BVerfGE 13, 132 <143>). Sie gewährleisten ebenfalls den gesetzlichen Richter innerhalb der Justiz (vgl. BVerfGE 101, 331 <359> m.w.N.). Dabei können sich Vorlageverpflichtungen nicht nur aus Regelungen des Gesetzesrechts ergeben, sondern erst recht auch aus verfassungsrechtlichen Bestimmungen wie der völkerrechtlichen Normenverifikation nach Art. 100 Abs. 2 GG (vgl. dazu BVerfGE 64, 1 <12 f.>; 96, 68 <77>) und der hier einschlägigen Vorlagepflicht im Fall der konkreten Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfGE 117, 330 <356>).

Rn.: 69:  b) In seiner weiteren Funktion als subjektives Recht gibt Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG den Rechtsuchenden einen Anspruch darauf, dass der Rechtsstreit von ihrem gesetzlichen Richter entschieden wird (vgl. BVerfGE 17, 294 <299>; 26, 281 <291>). Sie können daher die Beachtung der gesetzlichen wie der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsordnung fordern und deren Missachtung als Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts im Wege der Verfassungsbeschwerde rügen.

Rn.: 70:  2. Durch die angegriffene Entscheidung wurde die Beschwerdeführerin ihrem gesetzlichen Richter entzogen.

Rn.: 71:  Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG genügt nicht schon jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen (vgl. BVerfGE 87, 282 <284> m.w.N.). Durch einen schlichten error in procedendo wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen (vgl. BVerfGE 3, 359 <365>). Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt aber in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl. BVerfGE 82, 286 <299>; 87, 282 <284 f.>; 131, 268 <312>) oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewandt wurden (vgl. BVerfGE 42, 237 <241>; 76, 93 <96>; 79, 292 <301>). Ferner kann ein Fachgericht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen, wenn es seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG nicht nachkommt und die Betroffenen so ihrem gesetzlichen Richter entzieht, zu dem in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht berufen ist. Ein Fachgericht verletzt die Garantie des gesetzlichen Richters insbesondere dann, wenn es die Vorlage einer Norm, von deren Verfassungswidrigkeit es ansonsten überzeugt wäre, unterlässt, weil es in nicht vertretbarer Weise die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung des betreffenden Gesetzes annimmt.

Rn.: 72:  Im vorliegenden Fall hat der Bundesgerichtshof zwar die Garantie des gesetzlichen Richters in ihrer Bedeutung und Tragweite erkannt (a), diese Gewährleistung aber gleichwohl dadurch verletzt, dass er seiner Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG aufgrund der unvertretbaren Annahme, eine verfassungskonforme Auslegung sei möglich, nicht nachgekommen ist (b). Das angegriffene Urteil beruht auch auf der Verletzung der grundrechtsgleichen Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (c).

[...]

Rn.: 74:  aa) Auch wenn sich im angegriffenen Urteil hierzu keine Ausführungen finden, hat der Bundesgerichtshof die Frage nach einer Vorlagepflicht keineswegs übergangen, sondern in Fortführung seiner Judikatur zur „isolierten“ eigentumsverdrängenden Planung wegen der - von ihm angenommenen - Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung inzident verneint. Das angegriffene Urteil verweist zudem auf eine Entscheidung aus dieser Rechtsprechung, in der vom Bundesgerichtshof eingehend erörtert wird, dass sich eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erübrige, wenn und soweit auf dem Wege einer verfassungskonformen Auslegung die Nichtigerklärung einer Norm vermieden werden könne (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - III ZR 160/01 -, juris, Rn. 15).

Rn.: 75:  bb) Ungeachtet der Frage, ob der Ansicht des Bundesgerichtshofs zu einer hier gegebenen Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung zu folgen ist (dazu B. II. 2. b bb <2> <b>), liegt diesem Ansatz mit Blick auf die Garantie des gesetzlichen Richters jedenfalls keine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung der grundrechtsähnlichen Gewährleistung zugrunde. Es ist im Gegenteil zutreffend, dass die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG von der Prüfung der Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung abhängig ist (vgl. BVerfGE 80, 68 <72>; 85, 329 <333 f.>; 87, 114 <133>; 124, 251 <262>). Kann das Fachgericht nämlich seine verfassungsrechtlichen Bedenken auf dem Wege einer zulässigen verfassungskonformen Auslegung überwinden, so fehlt es zumindest für den konkreten Fall an seiner für die Entscheidung erheblichen Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes. Diese Überzeugung des Fachgerichts ist aber wiederum Voraussetzung eines Verfahrens zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG und entscheidet mithin darüber, ob das Bundesverfassungsgericht im jeweiligen Verfahren kraft Verfassungsrechts zum gesetzlichen Richter berufen ist.

Rn.: 76:  b) Der Bundesgerichtshof hat jedoch gegen die Garantie des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dadurch verstoßen, dass er die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung in unvertretbarer Weise bejaht, daher die von ihm als verfassungswidrig angenommene Regelung des Planungsschadensrechts in § 95 Abs. 2 Nr. 7 BauGB außer Anwendung gelassen und entgegen Art. 100 Abs. 1 GG nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Es handelt sich hierbei nicht um einen nur rechtsirrtümlichen Verstoß gegen die Vorlagepflicht. Angesichts der im Range von Verfassungsrecht geregelten Vorlagepflicht gilt hier ein Maßstab, nach dem bereits bei mangelnder Vertretbarkeit einer verfassungskonformen Auslegung (aa) von einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auszugehen ist (bb).

Rn. 77: aa) Beruht der Entzug des gesetzlichen Richters auf einer Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG, so gilt zwar auch hier der geschilderte Grundsatz, dass nicht schon jeder Fehler des Fachgerichts bei der Anwendung einer Zuständigkeitsnorm die Annahme eines Verfassungsverstoßes rechtfertigen kann. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass es bei Art. 100 Abs. 1 GG um die Beachtung einer Vorlageverpflichtung geht, die nicht nur - wie sonst üblich - aus dem einfachen Gesetzesrecht folgt, sondern die im Rang einer Verfassungsnorm steht. Zudem entscheidet die Beachtung der Vorlagepflicht über den Zugang zur verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle. Dies verlangt nach einer strengeren verfassungsrechtlichen Prüfung im Vergleich zu den Fällen, in denen lediglich einfach-rechtliche Verpflichtungen zur Vorlage an ein anderes Gericht bestehen; es bleibt hier deutlich weniger Raum für die Annahme eines bloßen Rechtsirrtums ohne verfassungsrechtliche Relevanz (ähnlich BVerfGE 64, 1 <21>; 96, 68 <78>; 109, 13 <24> hinsichtlich einer Vorlage zur Normenverifikation nach Art. 100 Abs. 2 GG).

Rn. 78: (1) Bereits der Standort der Regelung, ihre verfassungsrechtliche Verankerung in Art. 100 Abs. 1 GG, legt nahe, dass der Verfassungsgeber, der das Staatswesen grundlegend ordnet und den einzelnen Trägern staatlicher Gewalt Kompetenzen zuweist, der Vorlagepflicht eine herausgehobene Bedeutung zukommen lässt. Bestätigt wird dies durch den Zweck der Regelung, die dem Schutz der im Grundgesetz und in den Landesverfassungen konstituierten gesetzgebenden Gewalt dienen soll. Es gilt zu verhindern, dass sich die Fachgerichte über den Willen des Gesetzgebers hinwegsetzen, indem sie seinem Gesetz die Anerkennung versagen (vgl. BVerfGE 10, 124 <127>; vgl. auch BVerfGE 1, 184 <198>; 114, 303 <310> m.w.N.). Das allgemeine richterliche Prüfungsrecht wird daher auf eine inzidente Bejahung der Verfassungsmäßigkeit beschränkt und ein Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts geschaffen, dem die Feststellung einer Verletzung des Grundgesetzes durch den zu seiner Beachtung verpflichteten Gesetzgeber vorbehalten bleibt. Damit wahrt die Vorschrift die Autorität des Gesetzgebers. Gesetze, die unter der Herrschaft des Grundgesetzes erlassen worden sind, sollen befolgt werden, solange nicht das Bundesverfassungsgericht ihre Nichtigkeit oder Unwirksamkeit allgemeinverbindlich festgestellt hat. Zudem soll es über die Gültigkeit von Gesetzen keine einander widersprechenden Gerichtsentscheidungen geben (vgl. BVerfGE 97, 117 <122>). Hierdurch dient die Vorlageverpflichtung noch dem weiteren Ziel, mittels der alleinigen Normverwerfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts Rechtsunsicherheit und Rechtszersplitterung infolge divergierender Entscheidungen der Fachgerichte zu vermeiden (vgl. BVerfGE 130, 1 <41 f.> m.w.N.).

Rn. 79: (2) Beide Ziele, die Wahrung der Autorität des Gesetzesgebers und die Erhaltung der Rechtssicherheit, sind von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren eines Staates, der sich gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG nach den Prinzipien der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit konstituiert hat. Die Bedeutung der mit der Vorlageverpflichtung verfolgten Verfassungsziele rechtfertigt es, bei Verletzung einer unmittelbar dem Schutz dieser Grundsätze dienenden verfassungsrechtlichen Verfahrensvorschrift wie Art. 100 Abs. 1 GG im Regelfall nicht von einem bloßen Rechtsanwendungsfehler, sondern von einem Entzug des gesetzlichen Richters auszugehen. Bezogen auf die Rechtsanwendung als solche muss kein besonders schwerer Fehler des Fachgerichts vorliegen, damit eine entgegen Art. 100 Abs. 1 GG unterlassene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zugleich als eine Missachtung der Garantie des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG anzusehen ist. Entscheidend ist, ob die Rechtsanwendung im konkreten Fall - hier das Absehen von einer Vorlage mittels einer verfassungskonformen Auslegung - sachlich vertretbar ist.

Rn. 80: bb) Daran gemessen hat der Bundesgerichtshof durch das Unterlassen der hier durch Art. 100 Abs. 1 GG geforderten Vorlage zur Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen.

Rn. 81: Sind die Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 GG gegeben, so folgt aus der Verfassung die Pflicht eines jeden Gerichts, das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfGE 6, 55 <63>; 80, 54 <58>), das insoweit zum gesetzlichen Richter berufen ist. Diese Verpflichtung zur Vorlage traf vorliegend den Bundesgerichtshof. Denn der für die Entscheidung zuständige Senat war von der Verfassungswidrigkeit der nach seiner Ansicht einschlägigen Norm des Planungsschadensrechts überzeugt, sofern keine verfassungskonforme Einschränkung ihres Anwendungsbereichs erfolge (<1>). Die Vorlagepflicht war indessen nicht durch die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung dieser Vorschriften ausgeschlossen. Ein solches Auslegungsergebnis lässt sich mit den anerkannten Methoden nicht erreichen (<2>). Der Bundesgerichtshof hat hiernach die Grenzen einer vertretbaren Rechtsanwendung mit der Folge überschritten, dass die Beschwerdeführerin entgegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ihrem gesetzlichen Richter entzogen wurde.

Rn. 82: (1) Die Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass das Fachgericht an der Verfassungsmäßigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes nicht nur zweifelt, sondern - vorbehaltlich einer verfassungskonformen Auslegung - von der Verfassungswidrigkeit überzeugt ist (vgl. BVerfGE 80, 54 <59>; 86, 52 <57>).
Und hier haben wir natürlich ein Problem, denn die Fachgerichte weigern sich, die Verfassungswidrigkeit anzuerkennen. Die Frage ist nun: Warum eigentlich?
Sind die Richter nicht in der Lage, eine Verfassungswidrigkeit zu erkennen, wenn man sie ihnen permanent und immer wieder in jeder einzelnen Klage vor die Nase hält?
Oder sehen sich die Richter aus irgendeinem Grund daran gehindert, ihre Bedenken auch durch Richtervorlage umzusetzen?
In beiden Fällen muß man sich dann aber doch ernsthaft die Frage stellen, ob Richter, die entweder
a) eine Verfassungswidrigkeit nicht erkennen oder
b) sich dann nicht "trauen" zu reagieren,
tatsächlich befähigt sind, ein Richteramt auszuüben?

Es sei an dieser Stelle auch nochmals auf Gustav Radbruch verwiesen:
Zitat
„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als "unrichtiges Recht" der Gerechtigkeit zu weichen hat. Es ist unmöglich, eine schärfere Linie zu ziehen zwischen den Fällen des gesetzlichen Unrechts und den trotz unrichtigen Inhalts dennoch geltenden Gesetzen; eine andere Grenzziehung aber kann mit aller Schärfe vorgenommen werden: wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur "unrichtiges" Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur. Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“
– Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, SJZ 1946, 105 (107)
Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/radbruchsche-formel

Vorlesung über Radbruchsche Formel: http://www.rechtsphilosophie.uni-goettingen.de/Vorlesung2WSS2010.pdf
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: Roggi am 03. Juni 2017, 23:43
Nicht nur die Rechtsprechung wurde manipuliert, das ganze Gesetz, also der Rundfunkbeitragstaatsvertrag, wurde manipulativ ins Leben gerufen durch die Juristen des örR und der GEZ.
Zitat
3.3. Zwischenfazit
Von den diskutierten Alternativen stellt der Wohnungs- und Betriebsstättenbeitrag das zukunftsfähigste Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Die Gestaltung dieses Modells wurde von den Juristen und Verwaltungsdirektoren in vielen Sitzungen mit den Rundfunkreferenten und mit großer Unterstützung der GEZ ausgearbeitet. Als Herausforderung galt es, ARD-intern und schließlich auch mit dem ZDF und DRadio einen Konsens zu finden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass manche Risiken und teilweise auch die Chancen sich nicht unmittelbar quantifizieren lassen. Die Modellentscheidung lag jedoch letztlich bei den Ministerpräsidenten/innen.
Quelle:
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/285_11.pdf


Edit "Bürger":
Siehe u.a. auch unter
Bundesverwaltungsgericht: Justizskandal oder nur GAU? Nun die Gesamtanalyse.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20482.msg132485.html#msg132485
sowie auch unter
Welche Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag gibt es?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.0.html

Informationen zum Institut und dessen Financiers siehe bitte unter
Institut für Rundfunkökonomie, Köln > Hintergründe/ Abgründe...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23295.0.html
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: azdb-opfer am 05. Juni 2017, 18:45
In dem Gutachten "Verfassungsfragen des Betriebsstättenbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder" (K&R Beihefter 1/2013 zu Heft 3) hat Prof. Dr. Degenhart mehrere wissenschaftliche Verfehlungen der Autoren Gall/Schneider im Hahn/Vesting nachgewiesen:

- zweimal haben sich die Autoren Gall/Schneider "zu Unrecht" bzw "fälschlich" auf einen Artikel (ZUM 2009 Heft 5, S. 374) des Autors Degenhart berufen (s. FN 138 und 173)
- zweimal wurden Tatsachen übersehen bzw verkannt (s. FN 177 und 206)
- ein Interessenkonflikt (Arbeitgeber BR) wurde verschwiegen (s. FN 221)
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: pjotre am 05. Juni 2017, 20:16
Danke für die Infos bezüglich Gall/Schneider. Alle Mosaiksteine werden also weiterhin gesammelt und hier intern thematisch geordnet für Streitbereitschaft. Diese 2 Personen sind nun Top-Sammelobjekte hier.
Titel: Re: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Beitrag von: d-angel2001 am 09. September 2019, 11:03
Habe das Thema heute erst gefunden bei meiner Recherche hier im Forum. Gibt es bereits etwas neues dazu, dass die Sendeanstalten immer nur "für sich selbst" positive Urteile Veröffentlicht auf der eigenen Webseite bzw. Juris.de?

Sofern noch Interesse besteht würde ich mich gerne anbieten eine Plattform bereit zu stellen auf der sämtliche Urteile Veröffentlicht/Kommentiert werden können. Ich überlege schon länger wie man eine sinnvolle Plattform für Beschwerden/Recherchen schaffen kann und wäre bereit so etwas umzusetzen in Rücksprache mit den Initiatoren hier bzw. weiteren Vorschlägen welche Funktionen eine solche Plattform haben sollte und wie die Pflege idealerweise realisiert werden sollte (PDF "Original" ggf. als Download - aber idealerweise sollten Schriftstücke/Urteile digitalisiert werden als Text).

Freue mich auf Feedback hier.

Gruß
D-Angel