Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe sagte die Richterin, möglicherweise käme es bei Entscheidungsfehlern zu einer "Rückabwicklung". Klartext: Soll das heißen: "Ist ja nicht schlimm, wenn wir Richter hier Fehlentscheide treffen - das wird erforderlichenfalls dann revidiert?"
Niveau2-Klartext: Frage: "Sollte unsere Rechtsprechung manipuliert sein, um das Entstehen von Aktenbergen zu verhindern, dann ist das nicht weiter schlimm?"
(Die Nichtaussetzung begründete die Richterin in Karlsruhe unter anderem mit dem Drohen von unerledigten Aktenbergen. Richtig, das macht sich gar nicht gut für richterliche Karrieren, wenn man als Richter Aktenberge anhäuft durch Aussetzungen. Statistik kennt kein Recht, sondern nur Zahlen und Punkte.)Es war noch nie ein Fehler, dass Juristen Jura lernen müssen, bevor sie Richter werden dürfen.Beispielsweise lernen hier:
https://www.jurion.de/news/347862/Widerruf-der-Restschuldbefreiung-Rugullis-untersucht-Fragen-der-Antragsbefugnis/"9.10.2016 Insolvenzrecht
Widerruf der Restschuldbefreiung - Rugullis untersucht Fragen der Antragsbefugnis
Kurznachricht zu "Widerruf der Restschuldbefreiung - Wer kann ihn beantragen?" von Dr. iur. Dr. phil. Sven Rugullis, original erschienen in: ZInsO 2016 Heft 42, 2072 - 2075.
"Die Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen ist ein hohes Gut. Eine rechtskräftige Entscheidung kann grundsätzlich nicht mehr angefochten werden. Die durch die Entscheidung erzielte Rechtslage ist dauerhaft fixiert. Eine Ausnahme zu diesem verfahrensrechtlichen Grundsatz findet sich allerdings im Insolvenzrecht: Gem. § 303 InsO besteht die Möglichkeit der Rechtskraftdurchbrechung. Der Autor skizziert den Regelungsgehalt der Vorschrift und setzt sich mit der Frage auseinander, wer berechtigt ist, den Antrag auf Widerruf der Restschuldbefreiung zu stellen"
Mit anderen Worten: "Rückabwicklung" für Urteile gibt es im Prinzip nicht im deutschen Recht für Rechtsprechung. Das wurde übrigens viel diskutiert für ganz ganz empörende Sachen, beispielsweise die Nichtaufhebung für alte Fehlurteile bezüglich Homosexualität und NS-Zeit-Fehlurteile. Es genügte demnach, etwas Jura zu lernen an der FU Berlin bei Privatdozent Dr. Rugullis, um da klar zu sehen.So, und nun das Besonders: Eben dieser Autor Dr. Rugullis hat beim Bundesverwaltungsgericht einen der Kläger gegen die ARDs vertreten:
BVerwG 25. Januar 2017 Mandant R. - RA Dr. jur. Sven Rugullis, Berlin - ./. Südwestrundfunk
Also, bei nächster Verhandlung in Karlsruhe Antrag stellen, ein Gutachten von Dr. Rugullis einzuholen, wonach es Rückabwicklung nicht gibt. Unter der Bedingung, dass Kosten zu Lasten der Justizkasse zu gehen haben, weil nicht der Bürger zu finanzieren habe, dass Richter ihre Jura-Kenntnisse erweitern, soweit ausschlaggebend für die Vermeidung von Fehlurteilen.
Mit Anschrift von Dr. Rugullis: in FU Berlin, zu finden beispielsweise hier bei der Universität:
http://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/zivilrecht/Liebe Mitstreiter, bleibt mutig, nie Angst haben vor denen, die nach eurer Auffassung sich in gravierendes Unrecht gegen euch verrannt haben. Sagt den Richtern in höflicher diplomatischer Härte Klartext. Nicht beschuldigen / beleidigen, sondern beispielsweise Gutachter-Beiziehung zu Lasten der Justizkasse beantragen. Natürlich geschieht das nicht. Aber natürlich ist nahezu 100 % ausgeschlossen, dass Richter eventuelle wirkliche Irrtümer wiederholen. Damit werden sie auch zu anderen Punkten eurer Klage sich sehr überlegen, ob sie das Recht haben, sich "unbeabsichtigt zu irren".
Ein Stratege macht viele Anträge im vollen Bewusstsein der Aussichtslosigkeit, wenn allein die Stellung des Antrags den Zweck des Antrags erfüllt selbst im Fall der Ablehnung.
Disclaimer: Das waren Meinungen, wie jemand das machen würde oder zu machen pflegt oder nur einmal hypothetisch überdacht hat. Was jemand macht, macht jeder voll in eigener Verantwortung. "Für alle Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an den Anwalt Ihres Vertrauens."