Alles fiktiv.
Neulich.
Nach gelb zugestelltem und mittlerweile rechtskräftig gewordenem Kostenfestsetzungsbeschluss (Kfb) soll einer Person A ein weißer Bittbrief von der örtlichen Anstalt überkommen sein. 20 Euros, ohne jeden Aufschlag. Oben steht "1. Mahnung" und ein Klarname, unten keine Unterschrift.
Die "1. Mahnung" ist sachlich falsch. Im Kfb steht nämlich gar nichts zu den Zahlungsmodalitäten - das brave Zahlschaf A hatte seit Zustellung des Kfb jede Nacht Alpträume, weil es nicht wusste, wohin mit den 20 €, die dem Sender doch zustehen! Nun kann es beruhigt schlafen, weil es eine Kontoverbindung kennt.
Der Bittbrief sieht mit einem Büroprogramm handgemacht aus, sogar schon ein bisschen hässlich. Auch im inneren Aufbau etwas unlogisch gestaltet. Ein Grund, dieses einzigartig hässliche Schreiben hier gar nicht erst hochzuladen, weil Person A dann wiedererkannt wird.
Dass in der Juristische Direktion es also kein Formular gibt, deutet darauf hin, dass die Anstalt erst jetzt auch kleinste Geldquellen zu erschließen versucht. Die Pensionsverpflichtungen drücken wohl doch sehr!
Nota bene: Nicht zu jedem Kfb kam noch ein Bittbrief. Diesmal halt schon. Vielleicht, weil der neue Intendant frischen Wind in die Anstalts- und Gerichtsflure bringt.
(Moment... Wind in die Gerichtsflure? nee, das wäre ja Beeinflussung, nee, das nicht...)
Mal sehen, wie reich der Sender mit 20 Euro und Zinseszins wird. Die Zinssätze sollen ja wieder steigen.