Guten Abend Liebe Boykottierer und Nichtnutzer,
Person F hat aktuell, mal wieder, das gleiche Problem:
F hatte Ende 2020 einen Antrag auf Untersagung der Vollstreckung - vorläufiger Rechtsschutz - nach §123VwGO beim VG Hannover gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Vollstreckt wurde bis heute nicht. Es gab zwar eine Ankündigung der Vollstreckungsbehörde und etwas Schriftwechsel mit dieser Behörde, aber mehr nicht.
Im Januar 2021 hat der NDR Antrag gemäß §§ 103 ff ZPO die Kostenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §162 Abs. 2 S. 3 VwGO beim VG Hannover beantragt.
Im März kam, durch Urkundsbeamtin, der Kostenfestsetzungbeschluss des VG Hannover zwecks dieser 20€ wertvollen Pauschale.
F hat verpennt binnen 2 Wochen das Gericht darüber entscheiden zu lassen. Noch im selben Monat bittete der NDR durch einfaches Schreiben diesen Beschluss binnen 2 Wochen nachzukommen. F ignorierte dies.
Ende September 2022 kam ein ähnliches Schreiben. F ignorierte.
Anfang November ein erneutes Schreiben. Dieses mal ist es die
letzmalige Aufforderung.
F bekam schon einmal solche Schreiben (vorherige Klage) und hatte sie immer ignoriert. Bis heute ist nichts geschehen. Damals war es ebenfalls die
letzmalige Aufforderung.
In §162 Abs. 2 S. 3 VwGO steht zwar:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können an Stelle ihrer tatsächlichen notwendigen Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen den in Nummer 7002 der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmten Höchstsatz der Pauschale fordern.,
aber in der 103 ZPO Abs. 2 steht:
Die Kostenberechnung, ihre zur Mitteilung an den Gegner bestimmte Abschrift und die zur Rechtfertigung der einzelnen Ansätze dienenden Belege sind beizufügenBelege hat F nie gesehen. Das VG wahrscheinlich auch nicht.
Ist das nun unwichtig, weil es ja die Pauschale gibt und somit keine Belege eingereicht werden müssen?Der Titel wird ja Vollstreckbar sein, weil Kostenfestsetzungsbeschluss. F hat weiterhin vor diese Schreiben zu ignorieren und es daraf ankommen zu lassen, immerhin hat F noch keinen einzigen Penny an die Anstalt gezahlt, wundert sich aber wie die Anstalt jetzt, nach fast 2 Jahren, auf solche Ideen kommt. Weihnachtskasse leer?
MfG
Knochen
Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch unter
Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG
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