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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Niedersachsen => Thema gestartet von: ohmanoman am 27. Juni 2017, 16:47

Titel: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: ohmanoman am 27. Juni 2017, 16:47
Moin Moin Leute,

ich komm nicht weiter.

Kurz der Werdegang:

Person 1 ist zwangsangemeldet worden, ist Nichtnutzer und hat vor VG Hannover Klage eingereicht.

In der Klage hat sie Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt (sollte man (Frau) nicht machen, weiß sie jetzt auch, wurde aber damit begründet, dass sie schon mal ungerechtfertigterweise mit eine Zwangsvollstreckung bedroht wurde).

Es wurde das Verfahren getrennt. Person 1 sollte, weil sie Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt hat, binnen eine Woche die Klagebegründung einreichen, was für Person 1 nicht geht, weil sie krank ist.
Ihr wurde schon mal Pfändung angekündigt mit Androhung von Erzwingungshaft bei nicht Begleichung des Betrages, weil sie für ihr Geschäft und Meldeadresse keine Rundfunkbeiträge mehr bezahlt hat, weil sie sich in Kliniken aufgehalten hat. Diese Zwangsvollstreckung konnte Person 2 (Helfer) abwenden, weil er nachweisen konnte, das der NDR falsch lag und sogar Beiträge für Person 1 ihr Geschäft zurückgezahlt bekommen hat!

Da ja akut keine Zwangsvollstreckung drohte, hat Person 2 das Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung für erledigt erklärt, und die Kosten 52, € ungrad vom VG Hannover aufgebrummt bekommen.

Nun will der liebe NDR auch noch nach §§ 103 ff ZPO  20,00 € haben für die Erledigung des Eilverfahrens und das VG Hannover bittet um Stellungnahme!

Um die Stellungnahme bei Person 2 (Helfer) hapert es aber!! Kann Jemand helfen?

Person 2 ist langsam überlastet!

Danke schon mal!

Gruß
Ohmanoman


Edit "Bürger": Gesammelte Links zu diesem Themen-Komplex
Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9799.0
NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23513.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23513.msg220195.html#msg220195
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23513.msg220257.html#msg220257

BMF äußert sich zur Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung für Verzinsungszeiträume (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31840.0
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: ohmanoman am 29. Juni 2017, 08:14
Moin Moin,

hat Jemand eine Idee, was als Stellungnahme sinnvoll wäre?

Danke!

Ohmanoman
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: seppl am 29. Juni 2017, 10:11
Aus welchen Gründen hat Person 1 denn Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt? Aus diesen Gründen sollte das Gericht aufgefordert werden, die Kostennote zurückzuweisen, falls möglich mit Aktenbeweisen, aber auch ein "Gefühl" der Bedrohung (durch z.B. Unklarheiten in den Schreiben der "GEZ") kann formuliert werden.

Person S hat die 20 Euro auch aufgebrummt bekommen und nicht bezahlt. Die Frage ist, ob die LRA wegen dieser Minisumme vollstrecken lassen wird, denn:

Die 20 Euro gehören NICHT zur Beitragsschuld!
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: ohmanoman am 29. Juni 2017, 10:42
Moin Moin Seppl,

ohoh, Danke!!  :) ;) Der Groschen ääähh Eurone ist gefallen! 8)

Ohmanoman
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: DumbTV am 29. Juni 2017, 13:41
Siehe u.a.

Eilantrag: Rundfunkanstalt will Kostenpauschale
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=17148.0

Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG §§ 103 ff ZPO
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg129145.html#msg129145
bzw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg67560.html#msg67560
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. Juni 2017, 14:40
Die 20 Euro gehören NICHT zur Beitragsschuld!

Die 20 Euro sind aber vom Gericht festgesetzt worden, aus dieser Festsetzung kann man (nicht nur der Rundfunk) direkt vollstrecken lassen.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: DumbTV am 29. Juni 2017, 18:00
Das Gericht hat die 20 € hier noch nicht festgesetzt!

Der NDR macht eine (Auslagen-) Pauschale geltend. Das Gericht leitet hier lediglich das Schreiben weiter und bittet um eine Stellungnahme diesbezüglich.


anm.Mod seppl: Bitte Korrektur beachten:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23513.msg156710.html#msg156710
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: GEiZ ist geil am 29. Juni 2017, 18:10
Dann habe ich seppl falsch verstanden.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: ohmanoman am 04. Oktober 2017, 08:09
Das Gericht hat die 20 € nicht festgesetzt!

Der NDR macht eine (Auslagen-) Pauschale geltend. Das Gericht leitet hier lediglich das Schreiben weiter und bittet um eine Stellungnahme diesbezüglich.

Nach der Stellungnahme und Begründung hat das Gericht mit Beschluß die 20,00 € festgesetzt.

Bei Bedarf Nachweiß!

Ohmanoman
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: seppl am 04. Oktober 2017, 08:26
Im Anhang hier der Nachweis Kostenfestsetzungsbeschluß durch das Verwaltungsgericht Hamburg.

Das Gericht hat doch die 20 Euro (auf Antrag des Beklagten) festgesetzt.
Auf Seite 2 steht, dass diese Kosten direkt an den Beklagten zu zahlen sind.

Korrektur zu:
Das Gericht hat die 20 € nicht festgesetzt!

Der NDR macht eine (Auslagen-) Pauschale geltend. Das Gericht leitet hier lediglich das Schreiben weiter und bittet um eine Stellungnahme diesbezüglich.

Interessant: Im Schreiben wird die Kasse.Hamburg erwähnt, die bis dato nichts mit dem Vorgang und auch nichts mit der Hauptklage gegen den NDR zu tun hat. Es wird einfach schon vorausgesetzt, dass die strittigen Rundfunkbeiträge irgendwann im Amtshilfeverfahren vollstreckt werden.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: GEiZ ist geil am 04. Oktober 2017, 08:45
Interessant: Im Schreiben wird die Kasse.Hamburg erwähnt, die bis dato nichts mit dem Vorgang und auch nichts mit der Hauptklage gegen den NDR zu tun hat. Es wird einfach schon vorausgesetzt, dass die strittigen Rundfunkbeiträge irgendwann im Amtshilfeverfahren vollstreckt werden.

Werden die Gerichtskosten vielleicht an die Kasse Hamburg gezahlt, weil das VG diese auch nutzt?
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: volkuhl am 04. Oktober 2017, 09:47
Werden die Gerichtskosten vielleicht an die Kasse Hamburg gezahlt, weil das VG diese auch nutzt?

In dem Schreiben steht ausdrücklich, dass der Betrag NICHT an die Kasse.Hamburg zu zahlen ist.

Interessant daran ist, dass die Festsetzung durch einen Urkundsbeamten erfolgt. Das Rechtsmittel der "Entscheidung durch das Gericht" würde ich schon noch einlegen... Nicht das dem VG noch langweilig wird.  >:D Kost ja nix extra... 8)

Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: GEiZ ist geil am 04. Oktober 2017, 09:52
In dem Schreiben steht ausdrücklich, dass der Betrag NICHT an die Kasse.Hamburg zu zahlen ist.

Ja, das habe ich auch gelesen. @seppl hat die Frage aufgeworfen, warum die Kasse Hamburg genannt wird, an die nicht zu zahlen sein soll und nicht bspw. die Gerichtskasse.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: ohmanoman am 04. Oktober 2017, 10:40
Das Rechtsmittel der "Entscheidung durch das Gericht" würde ich schon noch einlegen... Nicht das dem VG noch langweilig wird.  >:D Kost ja nix extra... 8)

Aus der Erinnerung war da bei dem Nichtnutzer geschrieben: “Der Beschluss ist nicht anfechtbar“ (VG Hannover)!!??
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: seppl am 04. Oktober 2017, 11:46
Werden die Gerichtskosten vielleicht an die Kasse Hamburg gezahlt, weil das VG diese auch nutzt?

Die Gerichtskosten gehen in Hamburg an die Gerichtskasse. Die Kasse.Hamburg hat hier nur mit der Vollstreckung der Rundfunkbeiträge zu tun. Und das war noch gar nicht akut, da die Vollstreckung ausgesetzt ist. Deshalb hat mich die Erwähnung der K.H. aus dem Nichts heraus auch so erstaunt.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: GEiZ ist geil am 04. Oktober 2017, 11:57
Dann sollte der Kläger doch mal anfragen ob das Ganze ein Irrtum ist bzw. die gerichtliche Entscheidung fordern.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: faust am 04. Oktober 2017, 12:17
... seid nicht so kleinlich !!!

Ein Bekannter von Person X, etwas weiter im Süden, hat den Kostenfestsetzungsbeschluss  :police: als "nicht nachvollziehbar" zurückgewiesen (08.2016) und die Rechnung der Landesjustizkasse (oder wie die heissen) nicht gezahlt (12.2016).

Bis heute ist nix weiter passiert  (#).
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: seppl am 04. Oktober 2017, 12:36
Stoooppp!!!
Hier kommt einiges durcheinander.
1) Andere Länder, andere Sitten (bzw. Gesetzesgrundlagen). "ohmanoman"= Niedersachsen, "seppl" = Hamburg, "faust" = etwas weiter im Süden
2) "ohmanoman" hat das Anfrageschreiben des Gerichts zur Kostennote des NDR gepostet, ich hingegen den Kostenfestsetzungsbeschluss, der erst später, nachdem die gerichtliche Entscheidung gefordert wurde, ausgestellt wurde. Bei "ohmanoman" war es noch kein Beschluss (wie DumbTV festgestellt hatte)
3) Ich hab dummerweise die Kasse.Hamburg erwähnt, die aber mit dem Schreiben des Eingangsposts nichts zu tun hat.
4) Die 20 Euro werden ja gerade NICHT and die Justizkasse gezahlt.

Allgemein dürfte aber die Aussage, dass die 20 Euro nicht zur Vollstreckung der Rundfunkbeiträge dazugehören, richtig sein.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: faust am 04. Oktober 2017, 12:41
... sorry - da der Bekannte des Bekannten die Rechnung/Zahlungsaufforderung seinerzeit  schwungvoll entsorgt hat, lässt sich nicht mehr mit hundertprozentiger Sicherheit feststellen, wer der Absender war. Es könnte natürlich auch "die Anstalt" gewesen sein ...
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: pinguin am 04. Oktober 2017, 14:26
Zivilprozessordnung
§ 103 Kostenfestsetzungsgrundlage; Kostenfestsetzungsantrag

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__103.html

Zitat
(1) Der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten kann nur auf Grund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden.
[...]
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: GEiZ ist geil am 04. Oktober 2017, 14:43
Der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten kann nur auf Grund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden.
[...]
Der Kostenfestsetzungsbeschluß des Gerichts ist ein solcher Titel.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: Nichtgucker am 04. Oktober 2017, 15:50
@ ohmanoman

Unter der Unterschrift des Urkundsbeamten steht ausdrücklich, dass gegen den Beschluß Rechtsmittel eingelegt werden können. Inwieweit hierfür noch Zeit ist, müßte geprüft werden.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: ohmanoman am 04. Oktober 2017, 19:57
Ohmanoman hat den Beitrag begonnen.

Es wurde der Nichtnutzer vom VG Hannover aufgefordert, der Kenntnisnahme und der Stellungnahme. Es wurde Stellung genommen und vom VG Hannover an den NDR weiter geleitet. Der NDR blieb auf seine Forderung bestehen, dann der Beschluss vom VG Hannover, mit Kostenfestsetztungsbeschluss, mit Rechtsmittelbelehrung, worauf der Nichtnutzer kein Bock mehr hatte. Und versuch jetzt mal ne andere Option. Wenn es näheres gibt, gibt’s wieder ne Nachricht.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: knochen am 20. November 2022, 20:16
Guten Abend Liebe Boykottierer und Nichtnutzer,

Person F hat aktuell, mal wieder, das gleiche Problem:

F hatte Ende 2020 einen Antrag auf Untersagung der Vollstreckung - vorläufiger Rechtsschutz - nach §123VwGO beim VG Hannover gestellt.  Dieser wurde abgelehnt. Vollstreckt wurde bis heute nicht. Es gab zwar eine Ankündigung der Vollstreckungsbehörde und etwas Schriftwechsel mit dieser Behörde, aber mehr nicht.

Im Januar 2021 hat der NDR Antrag gemäß §§ 103 ff ZPO die Kostenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §162 Abs. 2 S. 3 VwGO beim VG Hannover beantragt.
Im März kam, durch Urkundsbeamtin, der Kostenfestsetzungbeschluss des VG Hannover zwecks dieser 20€ wertvollen Pauschale.

F hat verpennt binnen 2 Wochen das Gericht darüber entscheiden zu lassen. Noch im selben Monat bittete der NDR durch einfaches Schreiben diesen Beschluss binnen 2 Wochen nachzukommen. F ignorierte dies.

Ende September 2022 kam ein ähnliches Schreiben. F ignorierte.

Anfang November ein erneutes Schreiben. Dieses mal ist es die letzmalige Aufforderung.

F bekam schon einmal solche Schreiben (vorherige Klage) und hatte sie immer ignoriert. Bis heute ist nichts geschehen. Damals war es ebenfalls die letzmalige Aufforderung.

In §162 Abs. 2 S. 3 VwGO steht zwar:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können an Stelle ihrer tatsächlichen notwendigen Aufwendungen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen den in Nummer 7002 der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmten Höchstsatz der Pauschale fordern.,

aber in der 103 ZPO Abs. 2 steht:
Die Kostenberechnung, ihre zur Mitteilung an den Gegner bestimmte Abschrift und die zur Rechtfertigung der einzelnen Ansätze dienenden Belege sind beizufügen

Belege hat F nie gesehen. Das VG wahrscheinlich auch nicht. Ist das nun unwichtig, weil es ja die Pauschale gibt und somit keine Belege eingereicht werden müssen?

Der Titel wird ja Vollstreckbar sein, weil Kostenfestsetzungsbeschluss. F hat weiterhin vor diese Schreiben zu ignorieren und es daraf ankommen zu lassen, immerhin hat F noch keinen einzigen Penny an die Anstalt gezahlt, wundert sich aber wie die Anstalt jetzt, nach fast 2 Jahren, auf solche Ideen kommt. Weihnachtskasse leer?

MfG
Knochen


Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch unter
Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9799.0
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: Bürger am 20. November 2022, 21:10
Da es sich bei derlei Kosten nicht um den gem. Satzung nur "bargeldlos" zu zahlenden "Rundfunkbeitrag" selbst handelt, könnte in solchen Fällen ggf. Antrag auf Mitteilung der Barzahlungsstelle für die satzungskonforme Barzahlung dieser Zusatz-Kosten gestellt werden... ;) siehe u.a. unter
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: seppl am 20. November 2022, 22:43
@knochen: Bitte mal nachschauen, ob in der "letztmaligen Aufforderung" ein Zahlungsziel genannt ist. Ohne Datumsangabe für die Zahlung kann Person F ja gar nicht in Zahlungsverzug geraten. Der Brief bedeutet dann nur, dass sie Person F nicht weiter mit der Forderung behelligen werden.
Wie "Bürger" feststellt, gehört diese Kostenpauschale nicht zum Rundfunkbeitrag, kann und wird also nicht in der Beitragsforderung auftauchen.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: knochen am 21. November 2022, 15:50
@seppl: ja es ist ein Zahlungsziel genannt wurden, so wie im Schreiben von Ende September auch.
Zahlungsziel aktuell ist der 22.11.2022. Eine schöne Zahl, wie ich finde.

@Bürger: wäre noch zu prüfen wie sich das in Niedersachsen verhält. Da gibt es im -Niedersachsen Portal- eine Menge zu downloaden und zu lesen  :laugh:
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 25. November 2022, 17:10
Bis jetzt scheint dieser Betrag noch nie gepfändet worden zu sein, zumindest nicht bei Forenmitgliedern. Die einen haben es an die Anwaltskontonummer gezahlt, andere stattdessen unter Nennung des Klageaktenzeichens an den Beitragsservice, wiederum andere haben es ausgesessen.
Wer Schiß hat, zahlt es halt irgendwo beim Schundfunk oder eines seiner Tochterunternehmen unter Nennung des Aktenzeichens ein und kann noch maximale Verwirrung für die 20 Ocken stiften, die mehr als 20 Euronen kosten wird...
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: GEiZ ist geil am 25. November 2022, 18:52
Die € 20,-- habe ich auch nicht bezahlt, es kam nie was (Baden-Württemberg, SWR).
Wahrscheinlich passt das nicht in die Software des Belästigungsservice und ist damit unwirtschaftlich, beigetrieben zu werden.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: ope23 am 25. November 2022, 19:28
Launige Leseempfehlung zum Stressabbau:

...mit dem Geld einfach essen gehen... Posting vom April 2019 - zum gleichen Thema:
Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg191877.html#msg191877

Keine Rechtsberatung. Guten Appetit.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: guyincognito am 26. November 2022, 13:40
Da es sich bei derlei Kosten nicht um den gem. Satzung nur "bargeldlos" zu zahlenden "Rundfunkbeitrag" selbst handelt, könnte in solchen Fällen ggf. Antrag auf Mitteilung der Barzahlungsstelle für die satzungskonforme Barzahlung dieser Zusatz-Kosten gestellt werden... ;) siehe u.a. unter
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0
In einem fiktiven ähnlichen Fall hat Person R genau dies getan und im Falle des RBB war dann auch eine Barzahlung dieser 20€ möglich.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: pinguin am 26. November 2022, 15:56
In einem fiktiven ähnlichen Fall hat Person R genau dies getan und im Falle des RBB war dann auch eine Barzahlung dieser 20€ möglich.
Und wo? Sicher nicht in Köln? Wurde die Entgegennahme dieser Zahlung ordnungsgemäß vom Entgegennehmenden der Zahlung quittiert?
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: seppl am 26. November 2022, 16:12
Ich denke schlicht und einfach, für diese 20 Euro ist kein automatisierter Verwaltungsapparat vorhanden wie beim Rundfunkbeitrag. Das Verwaltungsgericht kann noch schnell während eines Klageverfahrens eher nebenbei diese Kostennote ausstellen, danach muss nicht Köln, sondern das Justiziariat der zuständigen LRA die Abwicklung vornehmen, da getrennt vom Rundfunkbeitrag. Kommt kein Geld, wird gerade noch so eben eine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung von dort (LRA Justiziariat) rausgeschickt, um rechtlich den Titel zu behalten.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: Bürger am 26. November 2022, 16:15
Eine fiktive Person B würde - so lange eine derartige "Forderung" nicht nachweislich zugestellt und dann auch noch nachweislich gemahnt wurde - mglw. überhaupt nicht reagieren... ;) Selbst wenn der RBB hier eine Ausnahme bilden sollte... Stichwort "Einzelfall"... ::) :laugh: ...ist zumindest vom MDR nicht bekannt, dass dieser mehr als nur ein formlos versendetes Schreiben zur Einforderung gesendet und dann nie wieder etwas diesbezüglich von sich hören gehabt haben lassen könnte. Wie wohl weiter oben schon angedeutet, können diese Kosten vmtl. nicht in der Software des "Beitragskontos" verbucht werden. Und sehr wahrscheinlich wird hier auch die vollständig automatisierte Zahlungsabwicklung über die Maschine in Köln außen vor sein. Die Verwaltung dieser Kosten - da kein "Rundfunkbeitrag", keine Säumniszuschläge, keine Mahngebühren usw. - kann und darf mglw. gar nicht an den sog. "Beitragsservice" ausgelagert werden. Sie wird wohl ausschließlich bei der jeweiligen Rundfunkanstalt und ausschließlich manuell bearbeitet.

Edit: Diese Sichtweise deckt sich wohl mit dem soeben überschnittenen Vorkommentar von "seppl" ;)
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: seppl am 26. November 2022, 16:23
Sie wird auf jedenfall nicht nach Köln ausgelagert, da die Mahnung direkt vom Justiziariat kommt. Das läuft alles händisch. Weil wenige klagen und davon die meisten dann die 20 Euro bezahlen, lohnt sich m.M.n weder eine aufwändige Einzelabwicklung noch eine Automatisierung der Vollstreckung. Die Vollstreckungsstellen würden sich auch bedanken für noch extra Parallelvollstreckungen zum Rundfunkbeitrag.
Die beim Rundfunkbeitrag den Vorgang erleichternde Vollstreckungshilfsbehörde dürfte hierfür wohl auch eher nicht tätig werden dürfen. Selbst wenn es ggf. dieselbe Behörde ist.
Titel: Re: NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
Beitrag von: Bürger am 18. September 2023, 14:07
Querverweis aus wiederholtem Anlass...
BMF äußert sich zur Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung für Verzinsungszeiträume (08/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31840.0