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NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €

Begonnen von ohmanoman, 27. Juni 2017, 16:47

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guyincognito

Zitat von: Bürger am 20. November 2022, 21:10
Da es sich bei derlei Kosten nicht um den gem. Satzung nur "bargeldlos" zu zahlenden "Rundfunkbeitrag" selbst handelt, könnte in solchen Fällen ggf. Antrag auf Mitteilung der Barzahlungsstelle für die satzungskonforme Barzahlung dieser Zusatz-Kosten gestellt werden... ;) siehe u.a. unter
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0
In einem fiktiven ähnlichen Fall hat Person R genau dies getan und im Falle des RBB war dann auch eine Barzahlung dieser 20€ möglich.

pinguin

Zitat von: guyincognito am 26. November 2022, 13:40
In einem fiktiven ähnlichen Fall hat Person R genau dies getan und im Falle des RBB war dann auch eine Barzahlung dieser 20€ möglich.
Und wo? Sicher nicht in Köln? Wurde die Entgegennahme dieser Zahlung ordnungsgemäß vom Entgegennehmenden der Zahlung quittiert?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

seppl

Ich denke schlicht und einfach, für diese 20 Euro ist kein automatisierter Verwaltungsapparat vorhanden wie beim Rundfunkbeitrag. Das Verwaltungsgericht kann noch schnell während eines Klageverfahrens eher nebenbei diese Kostennote ausstellen, danach muss nicht Köln, sondern das Justiziariat der zuständigen LRA die Abwicklung vornehmen, da getrennt vom Rundfunkbeitrag. Kommt kein Geld, wird gerade noch so eben eine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung von dort (LRA Justiziariat) rausgeschickt, um rechtlich den Titel zu behalten.
,,Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse." (Montesquieu)

Bürger

Eine fiktive Person B würde - so lange eine derartige "Forderung" nicht nachweislich zugestellt und dann auch noch nachweislich gemahnt wurde - mglw. überhaupt nicht reagieren... ;) Selbst wenn der RBB hier eine Ausnahme bilden sollte... Stichwort "Einzelfall"... ::) :laugh: ...ist zumindest vom MDR nicht bekannt, dass dieser mehr als nur ein formlos versendetes Schreiben zur Einforderung gesendet und dann nie wieder etwas diesbezüglich von sich hören gehabt haben lassen könnte. Wie wohl weiter oben schon angedeutet, können diese Kosten vmtl. nicht in der Software des "Beitragskontos" verbucht werden. Und sehr wahrscheinlich wird hier auch die vollständig automatisierte Zahlungsabwicklung über die Maschine in Köln außen vor sein. Die Verwaltung dieser Kosten - da kein "Rundfunkbeitrag", keine Säumniszuschläge, keine Mahngebühren usw. - kann und darf mglw. gar nicht an den sog. "Beitragsservice" ausgelagert werden. Sie wird wohl ausschließlich bei der jeweiligen Rundfunkanstalt und ausschließlich manuell bearbeitet.

Edit: Diese Sichtweise deckt sich wohl mit dem soeben überschnittenen Vorkommentar von "seppl" ;)
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seppl

#34
Sie wird auf jedenfall nicht nach Köln ausgelagert, da die Mahnung direkt vom Justiziariat kommt. Das läuft alles händisch. Weil wenige klagen und davon die meisten dann die 20 Euro bezahlen, lohnt sich m.M.n weder eine aufwändige Einzelabwicklung noch eine Automatisierung der Vollstreckung. Die Vollstreckungsstellen würden sich auch bedanken für noch extra Parallelvollstreckungen zum Rundfunkbeitrag.
Die beim Rundfunkbeitrag den Vorgang erleichternde Vollstreckungshilfsbehörde dürfte hierfür wohl auch eher nicht tätig werden dürfen. Selbst wenn es ggf. dieselbe Behörde ist.
,,Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse." (Montesquieu)

Bürger

Querverweis aus wiederholtem Anlass...
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