Ich denke schlicht und einfach, für diese 20 Euro ist kein automatisierter Verwaltungsapparat vorhanden wie beim Rundfunkbeitrag. Das Verwaltungsgericht kann noch schnell während eines Klageverfahrens eher nebenbei diese Kostennote ausstellen, danach muss nicht Köln, sondern das Justiziariat der zuständigen LRA die Abwicklung vornehmen, da getrennt vom Rundfunkbeitrag. Kommt kein Geld, wird gerade noch so eben eine Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung von dort (LRA Justiziariat) rausgeschickt, um rechtlich den Titel zu behalten.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)