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Autor Thema: STRAFANZEIGE  (Gelesen 121591 mal)

o

obelix

Re: STRAFANZEIGE
#150: 29. März 2013, 19:33
Hallo Gunter Schild.
Sorry wenn ich etwas heftig auf das § Gewäsch reagiere, es sollte nicht dich sondern den § Saustall
treffen. Was mich so in fahrt bringt ist, das ich mein Recht ständig verteidigen muß und ich mich mit dem § Müll beschäftigen muß obwohl ich es nicht will. Ich Empfinde das als (erzwungene) Geistige Missionierung!
Ich hoffe das du das verstehen und akzeptieren kannst.  ;)


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Re: STRAFANZEIGE
#151: 30. März 2013, 10:43
Gunter,

du gehst nicht tief genug in dieses Thema ein, um es zu verstehen. Ich habe den Eindruck, dass für dich die Freiheit gegeben ist, wenn man nicht in den Knast gesperrt wird. Das ist jedoch zu oberflächlich und gibt den Sinn der Freiheit nur ansatzweise wieder.

… Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …

...Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.

Diese Sätze haben keinen Sinn, sie enthalten Null Argumente.

Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.

Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. …

Die ganze Unterhaltung mit dir erinnert mich an die Korrespondenz mit der GEZ. Viele argumentieren hier und bemühen sich dir die Sache verständlich zu machen. Dennoch nimmst du dir davon nichts an.  Artikel per Gesetze anzugreifen, wie du schreibst, ist Unsinn und darum geht es in der Strafanzeige nicht.

... dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung ...
...Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. ...
Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. …

Das Heranziehen der GEZ, heute verniedlicht „Beitragsservice“ genannt, in Sachen der Strafanzeige ist wiederum unsinnig. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Inkasso und hat mit der Strafanzeige nichts zu tun.

...Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.
Das ist sie eben nicht. Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein. Du wirst der Freiheit beraubt sich gegen die Finanzierung der Propagandasender zu entscheiden.

Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeit auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Zahlungen hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit.

Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. auch aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Die Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.


Artikel 19 (2) beinhaltet die "Informationenbeschaffung eigener Wahl". Das beinhaltet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte,  der Auslassungen, der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind nach Völkerrecht unzulässig.



Die Gründe für die Weltanschauung und Religion wurden bereits in der Strafanzeige und in diesem Beitrag erläutert:
…Versuche deine Freiheit der Entscheidung dahingehend durchzusetzten und die abgepressten Gelder nicht zu zahlen. Sei es deswegen, dass deine Weltanschauung, z.B. "die öffentlich-rechtlichen Sender verbreiten ausgewählte Nachrichten zur Manipulationszwecken und lassen absichtlich Informationen aus". Dies ist im Fall der rechtzeitigen Demoinfos, der Unterschriftenaktion, der Petition oder der Umfrage geschehen. Die Nichtzahlung der Zwangsgelder und keine Klage, kann dich mit der Zeit zur einer Beugehaft führen. Spätestens dann merkst du, dass deine Freiheit der Entscheidung beschnitten wird und dich hinter Gitter führen kann.

Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.
...



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Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#152: 30. März 2013, 16:03
Hallo Viktor7, danke für deine Meinung. Die laut deiner Aussagen von mir nie vorgebrachten Argumente stehen in zahlreichen Posts in diesem Topic unter anderem in diesem hier: also biitte erst lesen, bevor du meckerst, danke :)

Ich verstehe, dass ihr etwas tun wollt. Das finde ich gut. ich will es ja auch.

Um herauszufinden, ob ich oder Viktor7 Recht hat, muss man den Fall betrachten, um den es geht. Und das ist die von Viktor7 formulierte Strafanzeige: konkret die darin zitierten völkerrechtlichen Artikel und die von Viktor7 vorgebrachten Argumentationen.

Viktor7 hat in seiner Strafanzeige auf zwei Artikel Bezug genommen.

Der erste Artikel ist der Artikel 18 (2), nach dem niemand einem Zwang ausgesetzt werden darf, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. Erstens kann man Weltanschauungen und Religionen annehmen und ausüben, egal wieviel man für irgendetwas bezahlt, da die Ausübung und das Annehmen von Religionen und Weltanschauungen kein an Geld gebundener Prozess ist. Zweitens greift das von Viktor7 vorgebrachte Argument nicht, dass Vertreter bestimmter Religionen Rundfunkgeräte ablehnen. Denn in dem von ihm herangezogenen Artikel (siehe oben) geht es darum, dass man keinem Zwang ausgesetzt werden darf, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Viktor7`s Arguemt passt also nicht mit dem von ihm zitierten Artikel zusammen. Denn selbst wenn Vertreter einer bestimmten Religion Rundfunkgeräte und/oder Medieninhalte ablehnen sollten, wird deren Freiheit, eine Weltanschauung oder Religion ihrer Wahl anzunehmen oder auszuüben, nicht verletzt. Sie können dies schließlich trotzdem tun.

Der zweite von Viktor7 herangezogene Artikel ist der Artikel 19 (2), der lautet: "JEdermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Es geht also um die Freiheit Infos zu empfangen, beschaffen oder weiterzugeben. Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt. Wir können dies ja schließlich trotz Beitragsservice tun. Der Beitragsservice dient ja sogar ein Stück weit diesem Artikel, da er den ÖRR finanziert, der uns mit bestimmten Infos versorgt. Auch haben wir darüber hinaus die Möglichkeit, andere Informationsquellen zu nutzen. Der Fakt, dass Geringverdiener sich dies vielleicht weniger leisten können, ändert nichts an der bestehenden Freiheit, sich Infos zu beschaffen. Die Freiheit würde nur dann nicht bestehen, wenn bspw. der Zugang zu bestimmten Informationen von der Regierung verschlossen werden würde (bspw. in dem das Internet manipuliert wird) oder n einem verboten werden würde das zu tun, was in dem o.g. Artikel steht.  Selbst wenn es so wäre, wie Viktor7 interpretiert, müsste man das Steuersystem, die geringe Höhe von ALG I und II etc. verklagen, denn hierdurch sinken sozusagen auf staatliche Initiative die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damitauch die Möglichkeiten, Infos zu beschaffen,. Überhaupt müsste man dann auch den Arbeitgeber für zu geringes Gehalt, den Vermieter für zu hohe Mieten, die Bahn für zu hohe Bahnpreise und den Lebensmittelhändler für zu hohe Preise auf Eier verklagen.

Alles Gute trotzdem :)

Wenn Ihr Erfolg habt, freue ich mich ja trotzdem :)

 Oder du liest in diesem anderen Post von mir. Lächerlich zu sagen, dass ich keine Argumente vorbringe. Bissel fies von dir, oder?

Hier wird sich 9 Seiten über eine Strafanzeige den Kopf zerbrochen. Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar.

Es wird bspw. Artikel 18 (2) herangezogen. Nach dem Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 18 (2)  darf niemand einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Wie soll denn bitteschön der Rundfunkbeitrag in der Lage sein, das zu erreichen? Hier geht es doch um etwas völlig anderes. Allein das Zahlen von Beiträgen kann einen doch nicht davon abhalten, eine Religion oder eine Weltanschauung zu haben, da es sich hierbei um nicht geldgebundene Aktionen handelt. Ich kann, egal wieviel Geld ich für irgend etwas bezahle, doch irgendeine Weltanschauung und Religion annehmen. Der zitierte Pragraf meint doch vielmehr, dass einem nicht verboten werden darf Weltanschauung x oder Religion y zu haben.

Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2)  „Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." Hier geht es doch explizit um die Freiheit, sich etwas zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Wie kann einem diese Freiheit genommen werden, wenn man Beiträge zahlt? Ich habe doch noch immer die Möglichkeit dazu. Nur kann ich mir es ggf. nicht mehr leisten. Das sind aber zwei paar Schuhe. Die Freiheit bleibt bestehen. Die Freiheit würde wegfallen, wenn mir dies verboten werden würde, wenn ich eingesperrt werden würde, wenn der Zugang zu Informationen durch den Staat gekappt werden würde etc.. Der Fakt, dass ich Geld zahle, nimmt mir die prinzipielle Freiheit in keinster Weise.

Nicht falsch verstehen. Ich bin kritisch, weil ich sinnvoll handeln will. Meines Erachtens taugen die zitierten Paragrafen nach intensiver Überlegung nichts bzw. sie sind nicht angreifbar.
 
Ich schlage vor, Verfassungsklage analog zu Geuer einzureichen. Bester Weg. Meines Erachtens.

Oder andere Passagen aus dem Völkerrecht finden. Hm, mal suchen. Aber vielleicht täuscht mich ja meine Logik auch. Ich habe ja nur meine Auffassung geschildert.


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Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#153: 30. März 2013, 16:34
Gunter,

du gehst nicht tief genug in dieses Thema ein, um es zu verstehen. Ich habe den Eindruck, dass für dich die Freiheit gegeben ist, wenn man nicht in den Knast gesperrt wird. Das ist jedoch zu oberflächlich und gibt den Sinn der Freiheit nur Ansatzweise wieder.


Ich rede ganz einfach über die Freiheit, die in den Artikeln des Völkerrechts, die du für deine Strafanzeige verwandt hast, definiert ist. Schaue einfach in deine eigene Strafanzeige.



… Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …

...Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.

Diese Sätze haben keinen Sinn, sie enthalten Null Argumente.



Natürlich enthalten sie null Argumente. Denn die Arguentene erfolgen in dem Text davor und danach, den du einfach weggelassen hast, bzw. in anderen Posts von mir, wie bspw. in den oben geposteteten (siehe ein Eintrag höher). Bitte bleibe fair, wenn du mich zitierst. Danke.






Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.

Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. …

Die ganze Unterhaltung mit dir erinnert mich an die Korrespondenz mit der GEZ. Viele argumentieren hier und bemühen sich dir die Sache verständlich zu machen. Dennoch nimmst du dir davon nichts an.  Artikel per Gesetze anzugreifen, wie du schreibst, ist Unsinn und darum geht es in der Strafanzeige nicht.


Häh? Was soll ich mir denn annehmen? Und woher weißt du, was ich mir annehme? Und was meinst du überhaupt mit "annehmen"? Ich habe auch nie gemeint, dass du Artikel angreifst. Es sollte doch klar sein, dass ich meine, dass du die Artikel benutzt, um gegen das jetztge GEZ-Syswtem vorzugehen. Und ich will doch nur zeigen, dass deine Argumentation aus der Strafanzeige keinen Sinn macht.






... dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung ...
...Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. ...
Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. …

Das Heranziehen der GEZ, heute verniedlicht „Beitragsservice“ genannt, in Sachen der Strafanzeige ist wiederum unsinnig. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Inkasso und hat mit der Strafanzeige nichts zu tun.


Was genau willst du damit sagen? Ich ziehe doch die GEZ für gar nichts heran. Es ist doch glasklar, dass ich einzig und allein die Argumentation deiner Strafanzeige auseinandergenommen habe, mit der du doch nunmal gegen das jetzige GEZ-System vorgehen willst, oder willst du das etwa nicht?






...Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.
Das ist sie eben nicht. Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein. Du wirst der Freiheit beraubt sich gegen die Finanzierung der Propagandasender zu entscheiden.


Darum geht es doch aber gar nicht in den Artikeln, die du selbst in deiner Strafanzeige zitiert hast. Wenn du dort bestimmte Artikel heranziehst und diese Artikel für deine Argumentation gegen das jetzige GEZ-System verwendest, muss du dich nunmal auf die Inhalte dieser Artikel beschränken.


[/quote]





Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeit auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Zahlungen hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit.



Aber in den von dir in der Strafanzeige zitierten Artikeln steht dies nicht drin. Dort geht es um die Freiheit sich Informationen zu beschaffen, zu empfangen etc. Der Beitragsservice zwingt uns dazu nicht. Er ist eine Steuer. Er fordert aber nicht, dass wir uns bestimmte Informationen beschaffen oder empfangen, sondern er kassiert pauschal ab, für etwas, das wir ggf. gar nicht nutzen.







Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. auch aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Die Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.


Aber in den von dir in der Strafanzeige zitierten Artikeln steht dies nicht drin. Dort geht es um die Freiheit sich Informationen zu beschaffen, zu empfangen etc. bzw. um Glaubensfreiheit und Freiheit der Weltanschauung. Guck dir doch einfach mal deine eigene Strafanzeige ein. Du kannst doch nicht Argumentationen hinzufügen, für die es gar keine rechtliche Grundlage gibt. Wie willst du denn damit gewinnen? Vor Gericht. Du brauchst doch immer geltendes Recht zum Stützen deiner Argumentation.








Artikel 19 (2) beinhaltet die "Informationenbeschaffung eigener Wahl". Das beinhaltet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte,  der Auslassungen, der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind nach Völkerrecht unzulässig.[/color]



Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.






Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.
...
[/quote]

Ja, und? Aber diese Menschen müssen doch auch trotz Beitragsservice kein solches Gerät besitzen. Sie haben das Recht, sich den Infos des ÖRR zu enthalten. Sie müssen ihn aber leider per Steuer finanzieren. Also ist Art. (12) nicht gefährdet.


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Re: STRAFANZEIGE
#154: 30. März 2013, 16:41
Zitat
Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.
Meine weltanschauung wird dadurch beeinträchtigt indem ich den ÖRR unterstütze mit der abgabe, welche ich beide ablehne. Ich zitiere mich selbst:
Zitat
Es ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.

Vielleicht fängst du an zu schreiben was richtig gemacht werden soll und nicht was deiner meinung nach falsch ist im ursprünglichen beitrag.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

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Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#155: 30. März 2013, 17:26
Zitat
Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.
Meine weltanschauung wird dadurch beeinträchtigt indem ich den ÖRR unterstütze mit der abgabe, welche ich beide ablehne. Ich zitiere mich selbst:
Zitat
Es ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.



Ja, aber Artikel 19 (2) sagt, dass du keinem Zwang ausgesetzt werden darfst, der dich daran hindert eine Weltanschauung deiner Wahl anzunehmen oder auszuüben. Wenn du den ÖRR ablehnst, wie du schreibst, zwingt auch der Beitragsservice dich nicht, ÖRR zu schauen oder zu sehen. Und wenn du argumentierst, dass du aufgrund deiner Abneigung gegenüber dem ÖRR, eine Zahlung des Beitragsservice ablehnst, ist das zwar äußerst menschlich und nachvollziehbar. Aber gleichzeitig könnte dann ja jeder Mensch gegen jede Steuer (bspw. Solidaritätszuschlag) oder gegen jede Zahlung (bspw. auch für Eier, Trampolinspringe, Flugpreise etc.) eine negative Weltanschauung entwickeln und Art. 19 (2) heranziehen, um gegen alle möglichen Zahlungen zu klagen. Ich bezweifle stark, dass das möglich ist, weil man sich ja so aus sämtlichen Steuern und aus sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jedweder Art rausklagen können würde und somit ein völlig zahlungsfreies Leben führen würde. Man könnte kostenlos einkaufen, ksotenlos Bahnfahren etc.. Also halte ich es für äußerst logisch, dass das nicht erfolgversprechend ist. Aber viel Glück. Ich hoffe, dass es klappt. Ich probiere es dann gerne auch :) .. ich lehne den ÖRR im Übrigen auch zu großen Teilen ab.



Vielleicht fängst du an zu schreiben was richtig gemacht werden soll und nicht was deiner meinung nach falsch ist im ursprünglichen beitrag.

Danke für diesen Vorschlag. Ich habe beriets mehrfach meine Meinung geschrieben, was gemacht werden sollte.. Bitte lese meine Posts durch. Ich habe mehrfach darauf verwiesen, dass ich vorschlage Geuers Klage zu kopieren, dass ich unter Vorbehalt zahle usw. ...

IM Übrigen will ich mit meinen Statements helfen, die richtige Arguemntation zu finden, fr eine Strafanzeige, bzw. falsche Argumentationen nicht zu verwenden. Vielleicht kannst du das etwas Wert schätzen, dass ich ausführlich auf jeden Beitrag antworte, um meine Logik zu schildern, mit dem Hintergrund zu helfen. Obwohl ich einen Fulltimejob und zahlreiche Hobbies, Familie und Freunde habe :)


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Re: STRAFANZEIGE
#156: 30. März 2013, 17:53
Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.

Was ist das denn für eine sinnfreie Argumentation? Warum führen wir dann nicht eine Autobahngebühr für alle Personen über 18 Jahre ein. Egal ob sie ein Auto haben oder nicht und egal ob sie je die Autobahn benutzen werden oder nicht. Sie müssen einfach nur nach dem Solidarprinzip bezahlen dafür.
Auch könnte man eine Zeitungsgebühr für alle einführen. Egal ob jemand lesen kann oder nicht und egal ob er seine Informationen aus öffentlich rechtlichen Zeitschriften bezieht oder nicht. Es muss nur ein Beitrag von 17,98 € / Monat gezahlt werden.

Gunter Schild, ich frage mich ernsthaft, ob du vor dem verfassen solcher Texte deine Synapsen einschaltest.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn du der Riege angehören würdest die diesen Mist ratifiziert haben.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

G

Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#157: 30. März 2013, 18:03
Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.

Was ist das denn für eine sinnfreie Argumentation? Warum führen wir dann nicht eine Autobahngebühr für alle Personen über 18 Jahre ein. Egal ob sie ein Auto haben oder nicht und egal ob sie je die Autobahn benutzen werden oder nicht. Sie müssen einfach nur nach dem Solidarprinzip bezahlen dafür.
Auch könnte man eine Zeitungsgebühr für alle einführen. Egal ob jemand lesen kann oder nicht und egal ob er seine Informationen aus öffentlich rechtlichen Zeitschriften bezieht oder nicht. Es muss nur ein Beitrag von 17,98 € / Monat gezahlt werden.

Gunter Schild, ich frage mich ernsthaft, ob du vor dem verfassen solcher Texte deine Synapsen einschaltest.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn du der Riege angehören würdest die diesen Mist ratifiziert haben.

Danke für deinen lieben Beitrag.
eine Autobahngebühr existiert im Prinzip, da wir Steuern zahlen, die der Infrastruturerhaltung dienen.
So etwas nennt man ein solidarisches System. Man bezahlt in einen großen Topf, damit die Gesamtheit davon profitieren kann. Gleiches gilt für den Beitragsservice. Nur ist der eben leider sehr ungerecht bemessen. Im Übrigen profitierst auch du von Zahlungen anderer Menschen. Es gibt genügend Umlagesysteme.

Eine Zeitungsgebühr ist doch eine sehr ungünstiger Vergleich. Schließlich bezahlst du doch schon Geld für eine Zeitung. Warum darauf dann noch eine Gebühr? Wo ist die Logik? Bei ÖRR ist es doch ganz anders. Hier bezahlst du gar nichts, aber eben nur die Gebühr. Wenn du dir ein Beispiel suchst, muss es etwas sein, wofür du jetzt noch nichts bezahlst, wie z.B. das AUtobahnfahren.



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Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#158: 30. März 2013, 18:18
ich ziehe mich aus dem Forum zurück.

Mit euch kann man leider nicht diskutieren. Ihr schaut nicht auf meinen Standpunkt. Ihr wiederholt gebetsmühlenartig schon tausendmal Gesagtes. Ihr meckert grundlos. Ihr schätzt nicht Wert, dass jemand helfen will. Ihr beleidigt. Ihr verzerrt meine Darstellungen in eurem Sinne. Ihr unterstellt mir sogar, dass ich von der GEZ wäre. Das muss ich mir nicht antun. Das ist mit Abstand das kommunikationsunfreundlichste Forum, in dem ich jemals war. Ich will helfen. Aber bei so einem Umgang sage ich, Tschüss. Macht es doch selbst. Benutzt die von Viktor7 formulierte Strafanzeige. Ignoriert, was ich schrieb. Es ist ja eh alles Bulsshit in euren Augen. Ich könnte hioer tausend Beiträge schreiben, ihr würdet trotzdem Tunnelblick behalten. Viel Glück. Ich bin raus. Ich klage eben jetzt auf eigene Faust. Erwartet aber nicht, das sich euch das dann auch noch auf den Silberteller serviere. Wenn so mit mir umgegangen wird, werde ich euch nicht auch noch meine Klage liefern. Ich hoffe, dass das verständlich ist. Ich hätte es gern getan. Ich hätte gerne gemeinsam an einer Klage gearbeitet. Aber nicht in so einer Gemeinschaft, wo Umgangsformen klein geschrieben werden.

Viel Erfolg. 


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Re: STRAFANZEIGE
#159: 30. März 2013, 19:13
Hallo Gunter,

ich kann es gerne noch mal wiederholen. Die Überlegungen von dir sind einfach zu oberflächlich. An den von mir zitierten Stellen fehlen die Argumente. Es sind höchstens unglückliche Umformulierungen die den Sinn und die Intention komplett verzehren. Konstruktive Hinweise sind willkommen. Du verwässerst nur die Beiträge ohne einen Nutzen zu bringen. 

Bitte halte von derartigen Beiträgen mit Sinn-Umformulierungen und Verwässerungen abstand. Hältst du dich nicht dran, werden deine nachfolgenden Beiträge gelöscht.

Frohe Ostern
Viktor


Gunter,

du gehst nicht tief genug in dieses Thema ein, um es zu verstehen. Ich habe den Eindruck, dass für dich die Freiheit gegeben ist, wenn man nicht in den Knast gesperrt wird. Das ist jedoch zu oberflächlich und gibt den Sinn der Freiheit nur ansatzweise wieder.

… Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …

...Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.

Diese Sätze haben keinen Sinn, sie enthalten Null Argumente.

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Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. …

Die ganze Unterhaltung mit dir erinnert mich an die Korrespondenz mit der GEZ. Viele argumentieren hier und bemühen sich dir die Sache verständlich zu machen. Dennoch nimmst du dir davon nichts an.  Artikel per Gesetze anzugreifen, wie du schreibst, ist Unsinn und darum geht es in der Strafanzeige nicht.

... dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung ...
...Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. ...
Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. …

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...Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.
Das ist sie eben nicht. Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein. Du wirst der Freiheit beraubt sich gegen die Finanzierung der Propagandasender zu entscheiden.

Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeit auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Zahlungen hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit.

Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. auch aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Die Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.


Artikel 19 (2) beinhaltet die "Informationenbeschaffung eigener Wahl". Das beinhaltet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte,  der Auslassungen, der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind nach Völkerrecht unzulässig.



Die Gründe für die Weltanschauung und Religion wurden bereits in der Strafanzeige und in diesem Beitrag erläutert:
…Versuche deine Freiheit der Entscheidung dahingehend durchzusetzten und die abgepressten Gelder nicht zu zahlen. Sei es deswegen, dass deine Weltanschauung, z.B. "die öffentlich-rechtlichen Sender verbreiten ausgewählte Nachrichten zur Manipulationszwecken und lassen absichtlich Informationen aus". Dies ist im Fall der rechtzeitigen Demoinfos, der Unterschriftenaktion, der Petition oder der Umfrage geschehen. Die Nichtzahlung der Zwangsgelder und keine Klage, kann dich mit der Zeit zur einer Beugehaft führen. Spätestens dann merkst du, dass deine Freiheit der Entscheidung beschnitten wird und dich hinter Gitter führen kann.

Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.
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Re: STRAFANZEIGE
#160: 30. März 2013, 19:22
eine Autobahngebühr existiert im Prinzip, da wir Steuern zahlen, die der Infrastrukturerhaltung dienen.

Die bezahlen aber bissher nur die Autobesitzer. Ich möchte aber eine Autobahngebühr für alle im Sinne des Beitrages für den ÖRR. Das wäre doch gerecht und solidarisch und fördert die Demokratie (Demokratiebeitrag).

Gleiches gilt für den Beitragsservice. Nur ist der eben leider sehr ungerecht bemessen.

Er ist nicht nur ungerecht bemessen, sondern wird ungerecht eingenommen und verteilt. Er bevorteilt einige wenige und benachteiligt die Mehrheit der Solidargemeinschaft. Mit diesem Beitrag werden ein paar fetten Säuen noch die Ärsche geschmiert. Mehr nicht.

Eine Zeitungsgebühr ist doch eine sehr ungünstiger Vergleich. Schließlich bezahlst du doch schon Geld für eine Zeitung.

Ich wüsste nicht für welche Zeitung ich schon eine monatliche Gebühr bezahle wenn ich es nicht will.

Wo ist die Logik? Bei ÖRR ist es doch ganz anders. Hier bezahlst du gar nichts, aber eben nur die Gebühr.

Das frage ich mich schon seit deinem ersten Post wo die Logik deiner Argumentation ist! Du widersprichst dich in nur einem Satz.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Re: STRAFANZEIGE
#161: 31. März 2013, 11:26
eine Autobahngebühr existiert im Prinzip, da wir Steuern zahlen, die der Infrastrukturerhaltung dienen.

Die bezahlen aber bissher nur die Autobesitzer. Ich möchte aber eine Autobahngebühr für alle im Sinne des Beitrages für den ÖRR. Das wäre doch gerecht und solidarisch und fördert die Demokratie (Demokratiebeitrag).

Gleiches gilt für den Beitragsservice. Nur ist der eben leider sehr ungerecht bemessen.

Er ist nicht nur ungerecht bemessen, sondern wird ungerecht eingenommen und verteilt. Er bevorteilt einige wenige und benachteiligt die Mehrheit der Solidargemeinschaft. Mit diesem Beitrag werden ein paar fetten Säuen noch die Ärsche geschmiert. Mehr nicht.

Eine Zeitungsgebühr ist doch eine sehr ungünstiger Vergleich. Schließlich bezahlst du doch schon Geld für eine Zeitung.

Ich wüsste nicht für welche Zeitung ich schon eine monatliche Gebühr bezahle wenn ich es nicht will.

Wo ist die Logik? Bei ÖRR ist es doch ganz anders. Hier bezahlst du gar nichts, aber eben nur die Gebühr.

Das frage ich mich schon seit deinem ersten Post wo die Logik deiner Argumentation ist! Du widersprichst dich in nur einem Satz.

Alle nicht zweckgebundenen Steuern fließen in einen großen Topf, der für alles mögliche, bspw. auch für Infrastrukturerhaltungsprojekte, auch von Autobahnen, verwendet wird. Das heißt erstens, dass du auch mit deiner Einkommenssteuer Autobahnreparaturen finanzierst und zweitens, dass die KFZ-Steuer auch eine nicht zweckgebundene Steuer ist, die neben Autobahnreperaturen auch für vieles andere verwendet wird, da sie ebenso in diesen großen Topf fließt. Das heißt, dass du dich als Steuerzahler nicht aus der Finanzierung des Verkehrssystems raushalten kannst.

Mit meiner Aussage zu Zeitungen meine ich, dass du ja, Zeitungen einkaufen kannst, wenn du es willst. Eine Stuer wäre also eine zusätzliche Gebühr. Dies ist beim ÖRR anders gelagert, da du dir den ARD_Konsum nicht irgendwo kaufen kannst, wie du es mit einer Zeitung kannst, das heißt, dass hier "nur" eine Gebühr anfällt. Insofern lässt sich eine Steuer auf Zeitungen nicht mit einer Steuer auf ÖRR vergleichen. Hinzu kommt, dass Zeitungen privatwirtschaftlich sind und der ÖRR stattlich ist. Wie soll denn der Staat auf etwas privatwirtschaftliches Steuern erheben? Kannst du mir das bitte mal erklären?



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Re: STRAFANZEIGE
#162: 31. März 2013, 11:30
Hallo Gunter,

ich kann es gerne noch mal wiederholen. Die Überlegungen von dir sind einfach zu oberflächlich. An den von mir zitierten Stellen fehlen die Argumente. Es sind höchstens unglückliche Umformulierungen die den Sinn und die Intention komplett verzehren. Konstruktive Hinweise sind willkommen. Du verwässerst nur die Beiträge ohne einen Nutzen zu bringen. 

Bitte halte von derartigen Beiträgen mit Sinn-Umformulierungen und Verwässerungen abstand. Hältst du dich nicht dran, werden deine nachfolgenden Beiträge gelöscht.

Frohe Ostern
Viktor


Aha. Dann wäre es nett, wenn du mal auf das reagieren könntest, was ich geschrieben habe. Es wirkt irgendwie merkwürdig, wenn du nicht mehr argumentierst, sondern pauschal sagst, dass ich oberflächlich und unreflektiert bin. Beweise mir dies. Und reagiere mal auf das, was ich schrieb,s tatt mich poauschal anzugreifen und sogar mit dem Löschen von Beiträgen zu drohen. Es wirkt mekrwürdig, dass in einem Forum, in dem es um gemeinsame Initiative gegen staaatliche Repressalien geht, diktatorisch angedroht wird, dass Beiträge, die dem Moderator nicht in den Kragen passen,, gelöscht werden.


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Re: STRAFANZEIGE
#163: 31. März 2013, 11:33
Hallo Gunter Schild.
Sorry wenn ich etwas heftig auf das § Gewäsch reagiere, es sollte nicht dich sondern den § Saustall
treffen. Was mich so in fahrt bringt ist, das ich mein Recht ständig verteidigen muß und ich mich mit dem § Müll beschäftigen muß obwohl ich es nicht will. Ich Empfinde das als (erzwungene) Geistige Missionierung!
Ich hoffe das du das verstehen und akzeptieren kannst.  ;)

Entschuldigung angenommen :)



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Re: STRAFANZEIGE
#164: 31. März 2013, 13:54
Mit meiner Aussage zu Zeitungen meine ich, dass du ja, Zeitungen einkaufen kannst, wenn du es willst. Eine Steuer wäre also eine zusätzliche Gebühr. Dies ist beim ÖRR anders gelagert, da du dir den ARD_Konsum nicht irgendwo kaufen kannst, wie du es mit einer Zeitung kannst, das heißt, dass hier "nur" eine Gebühr anfällt. Insofern lässt sich eine Steuer auf Zeitungen nicht mit einer Steuer auf ÖRR vergleichen. Hinzu kommt, dass Zeitungen privatwirtschaftlich sind und der ÖRR stattlich ist. Wie soll denn der Staat auf etwas privatwirtschaftliches Steuern erheben? Kannst du mir das bitte mal erklären?

Na bitte hier hätten wir doch schon mal geklärt, das der Rundfunkbeitrag also doch eine Steuer ist. Und genau das ist der erste Knackpunkt. Der nächste wäre, dass ich nicht wählen kann wann und wo ich diesen Beitrag für meine Informationsbeschaffung begleichen kann. Bei einer frei gewählten Zeitung kann ich das aber. Ein weiterer Knackpunkt den du auch erwähnst ist die staatliche Nähe des ÖRR.

Hinzu kommt, dass Zeitungen privatwirtschaftlich sind und der ÖRR stattlich ist.

Vom Gesetz ist aber Staatsferne gefordert!
Ich danke dir für diese Ausführungen, denn du hast damit alles offen gelegt wogegen wir hier kämpfen und uns engagieren.


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