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Autor Thema: STRAFANZEIGE  (Gelesen 118907 mal)

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  • Beiträge: 29
Hallo Mitstreiter,
bin ganz neu hier, hab sonst nur mitgelesen. Habe heute die Reaktion der Staatsanwaltschaft zu meiner Anzeige wegen Verletzung meiner Bürgerrechte erhalten :
Der Strafanzeige wird keine Folge gegeben.
Aber der wirkliche Hammer ist: Die Staatsanwaltschaft hat aus meiner Klage "Verletzung der Bürgerrechte" wie hier freundlicherweise im Forum ausgearbeitet, eine Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes gemacht.

Wer nun noch auf Abhilfe durch unser sog. Rechtssystem hofft, sollte sich diese Hoffnung aus dem Kopf schlagen.

Dennoch werde ich den Widerspruch einreichen.

Wie kann die Staatsanwaltschaft jetzt gegen dich ermitteln? Wenn du doch die Anzeige gemacht hast? Den wo kein Kläger ist, ist doch auch kein Richter.
Verletzung der Bürgerrechte, ist ja mal sowas von lächerlich, der GEZ Beitrag, ist keine Steuer, damit verletzt du also auch keine Bürgerrechte.
Ich würde Beschwerde gegen den Staatsanwalt einlegen, wegen Rechtsbeugung.

Oder habe ich da was falsch verstanden?


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Re: STRAFANZEIGE
#121: 22. März 2013, 19:51
Also, ich habe Strafanzeige wegen Verletzung meiner Bürgerrechte gestellt.
Antwort der Staatsanwaltschaft: Ihre Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes wird keine Folge gegeben.
Anzeige wegen Bürgerrechten wandelt sich in eine Betrugsanzeige, die ich nie gestellt habe.


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Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#122: 26. März 2013, 11:26
Hier wird sich 9 Seiten über eine Strafanzeige den Kopf zerbrochen. Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar.

Es wird bspw. Artikel 18 (2) herangezogen. Nach dem Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 18 (2)  darf niemand einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Wie soll denn bitteschön der Rundfunkbeitrag in der Lage sein, das zu erreichen? Hier geht es doch um etwas völlig anderes. Allein das Zahlen von Beiträgen kann einen doch nicht davon abhalten, eine Religion oder eine Weltanschauung zu haben, da es sich hierbei um nicht geldgebundene Aktionen handelt. Ich kann, egal wieviel Geld ich für irgend etwas bezahle, doch irgendeine Weltanschauung und Religion annehmen. Der zitierte Pragraf meint doch vielmehr, dass einem nicht verboten werden darf Weltanschauung x oder Religion y zu haben.

Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2)  „Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." Hier geht es doch explizit um die Freiheit, sich etwas zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Wie kann einem diese Freiheit genommen werden, wenn man Beiträge zahlt? Ich habe doch noch immer die Möglichkeit dazu. Nur kann ich mir es ggf. nicht mehr leisten. Das sind aber zwei paar Schuhe. Die Freiheit bleibt bestehen. Die Freiheit würde wegfallen, wenn mir dies verboten werden würde, wenn ich eingesperrt werden würde, wenn der Zugang zu Informationen durch den Staat gekappt werden würde etc.. Der Fakt, dass ich Geld zahle, nimmt mir die prinzipielle Freiheit in keinster Weise.

Nicht falsch verstehen. Ich bin kritisch, weil ich sinnvoll handeln will. Meines Erachtens taugen die zitierten Paragrafen nach intensiver Überlegung nichts bzw. sie sind nicht angreifbar.
 
Ich schlage vor, Verfassungsklage analog zu Geuer einzureichen. Bester Weg. Meines Erachtens.

Oder andere Passagen aus dem Völkerrecht finden. Hm, mal suchen. Aber vielleicht täuscht mich ja meine Logik auch. Ich habe ja nur meine Auffassung geschildert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2013, 11:58 von Gunter Schild«

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Re: STRAFANZEIGE
#123: 27. März 2013, 23:11
Hallo Gunter Schild ,
es mag ja sein das du Recht hast.
Ich persönlich bin kein Jurist und kann dir deine Äußerung weder bestätigen noch als falsch bezeichnen.
Was ich aber weiss, ist die Tatsache, dass ich alles mögliche tun werde um die GEZ-Ungerechtigkeit zu bekämpfen:  klagen, protestieren uuuund anzeigen!
Meine Anzeige wird vielleicht nicht viel ausrichten aber bei 1000 Anzeigen könnten die Behörden zumindest merken das da etwas faul ist. Und wie die dann vorgehen... und was die dafür unternehmen... ist mir egal.

Eine Richtige und vor allem juristisch-korrekte Vorgehensweise ist natürlich sehr willkommen aber wie lautet die?
Ich werde nach wie vor ALLES mögliche tun um unseren "GEZ Freunden" das Leben schwer zu machen!!!
Über deine Alternativ-Vorschläge würde ich mich aber sehr freuen und verbleibe bis dahin mit besten Grüssen


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Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#124: 28. März 2013, 13:09
Danke. Mein Alternativvorschlag steht im Beitrag mit drin. Siehe oben. Er lautet: Verfassungsklage analog zu Geuer.

Ich bin mir sicher, dass die o.g. Art. nicht i.d.S. wie von euch interpretiert angreifbar sind. Deshalb versuche ich etwas anderes. Das ist Verfassungsklage alla Geuer plus ggf. Anfechtungsklage. In jedem Fall Zahlung unter Vorbehalt.

Angesichts der großen Anzahl an Paragraphen und Wegen werde ich garantiert nicht jeden Paragraph anzweifeln, den man irendwie hierzu benutzen könnte. Geuers Argumentation ist aber äußerst einleuchtend. Ich halte viele Verfassungsklagen wichtiger als viele Strafanzeigen.


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Re: STRAFANZEIGE
#125: 28. März 2013, 13:23
Hier geht es doch explizit um die Freiheit, sich etwas zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Wie kann einem diese Freiheit genommen werden, wenn man Beiträge zahlt?
Der umkehrschluss, dass man durch die zahlung eines beitrages weniger geld zur verfügung hat um sich seine eigentlichen informationen zu beschaffen ist die argumentation. Besonders geringverdiener jeglicher art inklusive leistungsempfänger die nicht befreit werden, haben durch die 18€ weniger geld. Das geld wollen die nicht ausgeben besonders wenn kein fernseher vorhanden ist. Man kann und will eine leistung nicht nutzen oder unterstützen und wird somit in seinen rechten und möglichkeiten eingeschränkt.


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Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#126: 28. März 2013, 13:26
Das habe ich schon verstanden. Aber durch die Zahlung, egal wie hoch sie auch sein mag, kann diese Freiheit nicht genommen werden. Es wird höchstens die Möglichkeit genommen. Aber man ist frei es zu tun, auch wenn man zu wenig Geld dafür haben sollte. Man hat einfach nicht mehr die finanzielle Möglichkeit, aber sehr wohl noch die Freiheit.


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Fritzi

Re: STRAFANZEIGE
#127: 28. März 2013, 15:54
Also, ein bisschen sehe ich es schon so, dass viele Menschen mit wenig Einkommen durch den Beitrag in ihren Möglichkeiten, sich anderweitig Informationen zu beschaffen, beschnitten werden. Und folglich haben sie nicht mehr die ganze Freiheit, die ihnen - wie allen anderen - zustünde.


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Uwe

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Re: STRAFANZEIGE
#128: 28. März 2013, 15:57
Wer lebt an der Armutsgrenze?

Als Armutsgrenze gilt in Deutschland ein Einkommen von etwa 940,- Euro monatlich. Hierbei werden staatliche Leistungen mit einbezogen. Die Anzahl aller Personen, die in Armut leben, wird als Armutsquote bezeichnet.
mehr auf:
http://www.cecu.de/armutsgrenze.html


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Re: STRAFANZEIGE
#129: 28. März 2013, 16:04
Das habe ich schon verstanden. Aber durch die Zahlung, egal wie hoch sie auch sein mag, kann diese Freiheit nicht genommen werden. Es wird höchstens die Möglichkeit genommen. Aber man ist frei es zu tun, auch wenn man zu wenig Geld dafür haben sollte. Man hat einfach nicht mehr die finanzielle Möglichkeit, aber sehr wohl noch die Freiheit.
Also ich habe die freiheit etwas zu tun, kann es aber nicht tun weil man mir die möglichkeit nimmt meine rechtmäßige freiheit zu nutzen?


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GEZeterei

Re: STRAFANZEIGE
#130: 28. März 2013, 16:33
Unter Rot-Grün wurde die Rentenberechnung neu festgesetzt auf 43% vom letzten Nettolohn. Wie viele Menschen in Deutschland verdienen mehr als € 2.000,00?

Renten-Uschi hat kürzlich was ganz Tolles gemacht. Ein Rentner, der unter € 800,00 im Monat hat und zusätzlich eine private Altersvorsorge finanzierte, bekommt jetzt € 50,00 draufgelegt. Super, Uschi, gut gemacht!

Also, daß klar ist: Incl. seiner privaten Vorsorge, die er sich mühsam abgespart hat, kommt er unter € 800,00. Das heißt, während seiner Erwerbstätigkeit verdiente er rund € 1.900,00, hatte damit womöglich noch eine Familie zu versorgen, sparte sich die private Vorsorge vom Mund ab. Und lebt jetzt an der Armutsgrenze. Da sind diese € 50,00 der blanke Hohn, aber der Zynismus dieser Dame ist sowieso nur schwer zu überbieten.

So, jetzt hat er also € 850,00. Abzüglich Miete, abzüglich Lebenshaltungskosten, abzüglich Medikamenten-Kosten (die erheblich sein können), Auto geht schon gar nicht mehr. Wie viel bleibt ihm zur freien Verfügung? Und davon soll er den gleichen Zwangsbeitrag bezahlen wie der Manager mit seiner vierköpfigen Familie, in der jeder seinen eigenen Fernseher, seine eigene Audio-Station, seinen eigenen PC, seinen eigenen I-Pod hat?

Ja, das betrachte ich schon als eine immense Einschränkung der persönlichen Freiheit. Und der Rentner ist nur ein Beispiel. Es gibt viele Erwerbstätige, die trotz vollem Job an der Armutsgrenze herumvegetieren.


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  • Beiträge: 5.038
Re: STRAFANZEIGE
#131: 28. März 2013, 17:42
Hier wird sich 9 Seiten über eine Strafanzeige den Kopf zerbrochen. Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …

Hallo Gunter Schild,

du fällst hier ein wenig mit der Tür ins Haus. Was stört dich am Austausch der Forumsmitglieder zu für sie eindeutig wichtigem Thema? Wozu möchtest du Paragraphen angreifen?

Im ersten Beitrag des Threads ist ein direkter Link auf eine Beispiel-Strafanzeige, wo die einzelnen Punkte begründet sind. Jeder kann nach seinen Bedürfnissen diese erweitern.

Wenn die öffentlich-unrechtlichen Sender dich einen Teil deines Geldes unter Zwang berauben, dir die Entscheidung über die Verwendung deiner finanziellen Mittel für Medien absprechen und dafür völlig unzeitgemäße und aufgeblähte 90 öffentlich-rechtlichen Programme subventionieren lassen, so wird deine Freiheit der Entscheidung beeinträchtigt.

Versuche deine Freiheit der Entscheidung dahingehend durchzusetzten und die abgepressten Gelder nicht zu zahlen. Sei es deswegen, dass deine Weltanschauung, z.B. "die öffentlich-rechtlichen Sender verbreiten ausgewählte Nachrichten zur Manipulationszwecken und lassen absichtlich Informationen aus". Dies ist im Fall der rechtzeitigen Demoinfos, der Unterschriftenaktion, der Petition oder der Umfrage geschehen. Die Nichtzahlung der Zwangsgelder und keine Klage, kann dich mit der Zeit zur einer Beugehaft führen. Spätestens dann merkst du, dass deine Freiheit der Entscheidung beschnitten wird und dich hinter Gitter führen kann.

Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.


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Weitere Bilder: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3992.msg36792.html#msg36792


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2013, 18:05 von Viktor7«

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Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#132: 28. März 2013, 19:55
Ich werde mich fortan nicht mehr dazu äußern. Dass ihr jede Möglichkeit nutzt, um euch gegen AZDBS zu wehren ist ehrenhaft und ich würdige dies.

Der Grund, warum ich in dieses Thema schrieb, war nicht, um "mit der Tür ins Haus zu fallen", wie Viktor7, dem ich für dieses Thema dankbar bin, so schön feststellt, sondern vielmehr, weil ich selbst auf der Suche nach dem richtigen Weg bin und wenn ich meine, dass der in diesem Thema niedergeschriebene Weg verkehrt bzw. sinnlos ist, sage ich dies, damit ich anderen Leute helfe, nicht das Falsche zu tun und nicht um hier rumzustenkern.

Schon auf Wikipedia steht für den Begriff Freiheit: Freiheit (lateinisch libertas) wird in der Regel verstanden als die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können. Daraus lässt sich genau das schlussfolgern, was ich oben schrieb. Man hat auch bei Beitragszahlung die Möglichkeit ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten (hier Informationsbeschaffung) zu wählen. Wenn man zu wenig Geld hat, kann man diese Möglichkeit nur nicht nutzen. Aber die Möglichkeit ist da. Sie wäre nicht da, wenn Zwang bei der Auswahl der Möglichkeiten der Informationsbeschaffung bestünde. Da man aber prinzipiell frei bzgl. Informationsbeschaffung äuswählen kann, ist Freiheit gegeben. Ich kann diese Freiheit nur nicht nutzen, wenn ich zu wenig Geld habe. Versteht ihr? Das, worüber ihr euch echauffiert ist das was chronologisch vor dem kommt, was in den zitierten völkerrechtlichen Artikeln steht. Dort ist von der oben erläuterten Freiheit die Rede. Die ist aber gegeben. Man kann sie nur nicht nutzen, wenn man zu wenig Geld haben sollte. Zwei völlig getrennte Sachen. Das eine kommt vor dem anderen auf dem Zeitstrahl. Kein Zusammenhang zwischen den beiden.

Ich schreibe hierzu nichts mehr.

Macht was ihr wollt. Ich will nicht belehren, sondern nur helfen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2013, 20:13 von Gunter Schild«

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Re: STRAFANZEIGE
#133: 28. März 2013, 20:10
@Gunter,
wieso soviel Zorn über die 9 seiten zu diesem Thema?
Bedenke,dass der AZDBS eine Krake unbekannten Ausmaßes ist,gegen die wir versuchen müssen anzugehen.
Dieser Weg wird einfach sein *sing*.....aber er wird absehbar und auch beschreitbar sein!

es dreht sich derzeit einzig und allein um das "wie",...."wie" treten wir diesem Kraken in den A....llerwertesten,nein,nicht nur dahin,sondern direkt ins Gesicht,dort muß der Tritt hin! Und zwar am Besten so,dass er nicht wieder aufsteht.

Es gibt viele Wege,die nach Rom führen wurde früher mal gesagt,man muß nicht immer den direkten nehmen,man kann auch den mit dem Umweg oder den über den Berg nehmen,womit der Gegner nicht unbedingt rechnen wird.
Das Endergebnis ist das,was zählt,auch wenn man derzeit noch ein wenig dran arbeiten muß,aber es wird eine Lösung des Problems geben!
Der Gegner (der AZDBS) hat seine Fachleute auch um sich herum versammelt,um sich abzusichern,wir müssen nun ein Hintertürchen suchen und nutzen,diesen Wall zu knacken und den Feind mit den eigenen Waffen bekämpfen,und da wir mittlerweile hier auch versierte RAe zu den unseren zählen können,wird das auch was werden,man muß nur Geduld mitbringen.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

G

Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#134: 28. März 2013, 20:23
Das habe ich schon verstanden. Aber durch die Zahlung, egal wie hoch sie auch sein mag, kann diese Freiheit nicht genommen werden. Es wird höchstens die Möglichkeit genommen. Aber man ist frei es zu tun, auch wenn man zu wenig Geld dafür haben sollte. Man hat einfach nicht mehr die finanzielle Möglichkeit, aber sehr wohl noch die Freiheit.
Also ich habe die freiheit etwas zu tun, kann es aber nicht tun weil man mir die möglichkeit nimmt meine rechtmäßige freiheit zu nutzen?

Nein. Falsch verstanden.

Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.

Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.

Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. Dann müsste da stehen, dass man die Freiheit nutzen können muss. Da das nicht der Fall ist, kann man sich eine Strafanzeige sparen.



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