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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 11:44

Titel: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 11:44
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Edit: Die Endversion meiner Strafanzeige findet ihr hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575
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Hallo HaraldSimon, Hallo Beitragsverweigerer, Hallo zusammen,

Ihr macht auf mich den Eindruck, als ob Ihr auf dem Rechtsgebiet Erfahrungen gesammelt habt. Falls jemand hier Ahnung hat, bitte ebenfalls melden.

Durch meine persönliche Recherche fand ich die Möglichkeit, der kostenlosen Strafanzeige wegen dem Verstoß gegen das Völkerrecht Art. 19 (2).
Der Staat lenkt mit der neuen Rundfunksteuer, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des ö.-r. Rundfunks und verstößt gegen das Völkerrecht Art. 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst wird das Volk gezwungen den ö.-r. Auswuchs zu finanzieren bevor die Menschen Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl erwerben können.
Mehr Infos findet ihr hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573

Auf diese Weise, siehe auch den  Nachtrag vom 11.11.2012 im vorherigen Link, spielt man den Ball zurück. Die Staatsanwaltschaft muss von sich aus ermitteln. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationalen Strafgerichtshof wenden. Einstellung mit Begründung -> Konsequenz?
Ich bin überzeugt, dass vor dem Internationalen Strafgerichtshof, der von unseren Politikern unabhängiger ist, mehr Gerechtigkeit zu erwartet ist. 
 
Wie schätzt Ihr die Möglichkeiten der Strafanzeigen ein?

Schöne Grüße
Viktor
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 12:51
@viktor7

Meine Erfahrungen findest Du auf pc-gebuehr.de

Folgendes ist nur meine Meinung.

Du meinst bestimmt Art. 19 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
haben wir quasi auch in Form von Art. 5 Abs. 1GG.

Der ist vermutlich erstmal nicht einschlägig genug. Es wird niemand behindert, sich Informationen zu beschaffen.

Wirkt die Beitragshöhe als Zugangsschranke? Sechs Euro waren nach Ansicht das BVerfG keine, Fernsehgebühr haben sie explizit nicht geprüft (BVerwG 6 C 12.09, Absatz 48).

Das könnte ggf. was werden...
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 14:07
Hallo Harald,

sehr schöne Seiten (www.pc-gebuehr.de) und ich freue mich, einen Mann der Taten bei uns zu haben.

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Dieser wurde von Deutschland 1973 ratifiziert.
Lt. meiner Recherche ist eine Strafanzeige wegen dem Verstoß gegen das Völkerrecht möglich, jedoch nicht gegen die Verletzung des Artikels 5 GG (1).

Begründung:
Zitat
Völkerrecht, Art. 19 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf

(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

Der Artikel 5 GG (1) lautet:
Zitat
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

Zu dem Artikel 5 GG (1) hatten die Verfassungsrichter (1999) bei einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 14 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG. folgendes gesagt:
Zitat
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten." http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html

Als "ungehinderte Unterrichtung" verstehe ich etwas anders als die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl".
Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet für mich den Gedanken: "Das will ich nicht sehen/hören"
.

--- Nachtrag: ---
Der Staat lenkt mit der neuen "Rundfunksteuer", noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des ö.-r. Rundfunks und verstößt gegen das Völkerrecht Art. 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst wird das Volk gezwungen den ö.-r. Auswuchs zu finanzieren bevor die Menschen Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl erwerben können.
Das Völkerrecht, Art. 19 (2) garantiert uns die freie Wahl der Informationsquelle. Das bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die ö.-r. Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte,  der Auslassungen, der Arroganz, der Überheblichkeit, … und der Abhängigkeit vom Staat (KEF : die 16 KEF Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten auf 5 Jahre berufen, Fernsehrat des ZDF: Ministerpräsidenten., Staatssekretäre und Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat des ZDF)
abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind unzulässig.
Siehe auch ** Strafanzeige ** GAME OVER für den öffentlich-rechtlichen Zwang, Artikel 18 (2) (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg28093.html#msg28093)
---


Aus den vorhin genannten Argumenten und dem folgenden Beitrag ist eine erstklassige Strafanzeige möglich:
Zitat
Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition
Der Rundfunkbeitrag wie auch die Rundfunkgebühr verstoßen beide gegen den Artikel 5 GG (1),
die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen sowie gegen das Völkerrecht
Art. 19 (2), das Recht auf Informationen eigener Wahl.


Es spielt keine Rolle, ob die abgepressten Gelder Zwangsbeiträge/-Gebühren für den ö.-r. Rundfunk auf dem Vorhandensein von Geräten oder der Wohnung aufgehängt werden. Es ist nur ein dubioser Konstrukt, der die ö.-r. Sender am Leben erhalten soll. Denn genauso könnte man den Rundfunkbeitrag von dem Vorhandensein von Schuhen abhängig machen. Es wäre genauso gut überprüfbar. Es kann auch für Deutschland angenommen werden, dass jeder wenigstens ein paar Schuhe hat. So könnte aber jeder die Lächerlichkeit des neuen Systems auf Anhieb sehen.

Hier ein Zitat aus den Ergüssen von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof (Gutachten über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS) mit dem Ziel:  Wo hängt man den neuen Beitrag am besten auf?
Zitat
"… Nach diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben ist die Bemessungs-grundlage des Rundfunkbeitrages so zu gestalten, dass die Ermittlung und die Erhebung des Beitrags möglichst wenig persönlichkeitsbezogene Daten erfasst, außerdem ein Betreten zumindest der Wohnungen erübrigt. Solange die Abgabe an Geräte anknüpft, müssen diese ermittelt, also das Nutzerverhalten der Gerätebesitzer erforscht und letztlich auch Kontrollen in Wohnungen durchgeführt werden. Nimmt der Gesetzgeber hingegen die Bemessungsgrundlage des Rundfunkbeitrags auf die vermutete Nutzung durch Haushalte und Gewerbebetriebe zurück, bleibt der Abgabentatbestand im Vorfeld individualisierenden Datenschutzes und des Schutzbereiches der unverletzlichen Wohnung.

Im Ergebnis verlangen somit die Erfordernisse einer einsichtigen, vollzugsfähigen, unausweichlichen, die Privatheit schonenden Abgabe eine Typisierung der Rundfunkabgabe, die den Nutzer der Rundfunkprogramme zur Finanzierung der Rundfunkanstalten – staats- und marktfern – heranzieht, dabei aber nicht die individuelle, tägliche Fernsehnutzung ermittelt, sondern die Bemessungsgrundlage auf die vermutete, übliche Nutzung ausrichtet."


Mit der Neuregelung durch die Beitragsverpflichtung geht ein Verlust an Freiheit einher. Was soll die Umstellung von der (bisher) vermeidbaren Gebühr auf den (künftig) unvermeidbaren Beitrag rechtfertigen? Im Text des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages findet sich dazu nur die dürftige Aussage, dass der Rundfunkbeitrag „der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ diene. Alles dreht sich nur ums Geld für die ö.-r. Sender. Das Wohl der Bevölkerung, die Wahlfreiheit der Medien und  der Verlust an Freiheit spielt bei den Überlegungen gar keine Rolle. Auch die Gewerbetreibenden werden unter Generalverdacht der Nutzung der ö.-r. Programme gestellt.

Aussagen der Verfassungsrichter (1999)  bei einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 14 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG.
Zitat
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten." http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html

Der Rundfunkbeitrag wie auch die Rundfunkgebühr verstoßen beide gegen den Artikel 5 GG (1), die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen.
Ungehindertes Unterrichten bedeutet nämlich eine freie ungehinderte Medienwahl zur Informationsbeschaffung ohne Aushöhlung durch Zwangszahlungen und damit einhergehender Zwangsumschichtung der Medienausgaben zugunsten der ö.-r. Sender. Ungehindertes Unterrichten bedeutet die freie Wahl der Informationsquelle, z.B. der Zeitung/Zeitschrift, des Buches, DVD/Blu-ray oder des Internets.
Durch die Zwangsabgabe für die ö.-r. Sender kommen im Laufe des Lebens Zwangsumschichtungen der Medienausgaben in beachtlichen Höhen zustande.
Bei einer Überziehung des Kontos können in einzelnen Fällen im Laufe des Lebens folgende Kosten auf Grund der Zwangsrundfunkgebühren entstehen:
5%.  ->   78.355 €
6%.  -> 118.766 €
7%.  -> 182.180 €
10% -> 690.260 €
(Beitragsdauer 60 Jahre, Zinsbuchung je 12 Monate, Monatlicher Beitrag 17,98 €)
Momentan (2012) werden 10 bis 18% Überziehungszinsen von den Banken verlangt.

Ungehindertes Unterrichten heißt auch für jeden die Freiheit, sich für oder gegen den Empfang von Fernseh- oder Hörfunksendungen zu entscheiden, das gewünschte Fernseh- oder Hörfunkprogramm auszuwählen und die allgemein zugängliche Quelle Rundfunk zu empfangen oder abzuschalten! Dieses Recht, abzuschalten oder sich ganz aus dem ö.-r. Rundfunk zu verabschieden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass hierfür trotz genereller Nichtnutzung oder Ablehnung Rundfunkbeiträge zwangsweise erhoben werden.

Der Staat darf die Information der Bürger weder lenken, noch behindern [Rezipientenfreiheit]. Das Völkerrecht (Art. 19, (2)) sichert das Recht auf Informationen eigener Wahl zu.
Zitat
Artikel 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Völkerrecht
Art. 19 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit
"Die Rezipientenfreiheit ist ein klassisches Abwehrrecht gegen den Staat, der die Information der Bürger weder lenken, noch behindern und auch nicht registrieren darf."

Was ist aber der Zwang zur Finanzierung der 100 ö.-r. Programme als nicht die Aushebelung und Lenkung der Informationsbeschaffung?

Es gibt nicht wenige Menschen, die zwar gern werbefinanziertes LokalRadio hören, aber beispielsweise wegen kleiner Kinder im Haushalt Fernsehen ablehnen. Sie kaufen dem Kind gern Bücher und lesen ihm diese vor. Wegen der 2157 EUR in 10 Jahren plus Zinsen können, vor allem die ärmeren Bürger/Rentner/ärmere Familien mit Kindern eine Menge an Zeitungen, Zeitschriften und Büchern sich nicht mehr leisten, weil sie zur Finanzierung der 100 ö.-r. Programme gezwungen werden. Die eigene Wahl der Informationsbeschaffung ist für Sie nicht ohne weiteres möglich. Sie werden bei der Beschaffung der Informationen vom Staat gelenkt.

Wir alle werden unter den Generalverdacht der Nutzung der ö.-r. Programme gestellt und zu ZwangsBeitragsSchuldnern gemacht, auch wenn einige Mio. Bürger die aufgezwungenen Programme nicht sehen wollen. Durch den neuen 15. Rundfunkstaatsvertrag entsteht eine Art ö.-r. "Berliner Mauer", die offenkundig gegen das Völkerrecht verstößt. Der ö.-r. Rundfunk untergräbt und lenkt im 21. Jahrhundert die freie Wahl der Informationsquelle und macht die Freiheit und Demokratie zu einer Farce.

Für Singlehaushalte, die ö.-r. Programme nicht nutzen wollen, bedeutet der neue Zwangsbeitrag eine reine ö.-r. Kopfsteuer. Sie ist die roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Die Kopfsteuer wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der UNFREIHEIT.




Anm.:
Jedem ist es erlaubt, diesen Text nach Belieben zu modifizieren, für eigene Texte zu verwenden und zu veröffentlichen.

Helfe mit Deiner Stimme, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren.
http://www.online-boykott.de/unterschriftenaktion


Nachtrag vom 11.11.2012:

Infos für das Vorgehen bei Berufung auf das Völkerrecht:
Zitat
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25  gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: HaraldSimon am 01. Januar 2013, 14:14
Erstmal die von mir angesprochene Entscheidung BVerwG 6 C 12.09: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=271010U6C12.09.0 (http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=271010U6C12.09.0)

ccc) Die generelle Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Rechner ist auch nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne. Sie soll die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer effektiven und am Gleichheitsgrundsatz orientierten Weise sicherstellen und verfolgt damit verfassungsrechtlich legitime Ziele von einigem Gewicht. Demgegenüber werden die betroffenen Internetnutzer, auch wenn sie weder von der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte (Art. 5 Abs. 1 und 2 RGebStV) oder für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ (Art. 5 Abs. 3 RGebStV) profitieren noch persönliche Befreiung nach § 6 RGebStV verlangen können, in ihrer Informationsfreiheit nur geringfügig beeinträchtigt. Ihr Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, wird nicht unmittelbar eingeschränkt, sondern lediglich mit einer Zahlungsverpflichtung verknüpft, deren Höhe jedenfalls derzeit nicht befürchten lässt, dass nutzungswilligen Interessenten der Zugang zu dem Informationsmedium Internet in unzumutbarer Weise erschwert würde. Wegen des bisher noch beschränkten Angebots von Fernsehprogrammen im Internet wird von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenwärtig für das Bereithalten von internetfähigen Rechnern nur eine Grundgebühr erhoben, die sich im hier fraglichen Zeitraum auf 5,52 € pro Monat belief (§ 8 Nr. 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag i.d.F. des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags, GVBl RP 2005 S. 63 <69>) und mit Inkrafttreten des Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrags zum 1. Januar 2009 (GVBl RP 2008 S. 291 <292>) auf 5,76 € angehoben wurde. Angesichts solcher Beträge, die hinter den laufenden Kosten für einen Internetanschluss zurückbleiben, liegt in der Rundfunkgebührenpflicht kein unverhältnismäßiges Hindernis für den Zugang zum Internet als einer allgemein zugänglichen Informationsquelle. Ob Gleiches auch zu gelten hätte, wenn in Zukunft für internetfähige Rechner zusätzlich zu der Grundgebühr eine - wesentlich höhere - Fernsehgebühr erhoben würde, ist aus Anlass des vorliegenden Falles nicht zu entscheiden.

Der letzte Satz kann ggf. durchaus so verstanden werden, dass es bei 18 EURO anders aussieht.
Ich könnte bei mir im Ort einen Kabelinternetzugang für 15 EURO im Monat bekommen.


Ob "sich Unterrichten" etwas anderes als "Informationsbeschaffung" ist, geht eher an die Wortklauber.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 14:19
...
Ob "sich Unterrichten" etwas anderes als "Informationsbeschaffung" ist, geht eher an die Wortklauber.

Sorry, das hatte ich noch soeben oben hinzugefügt:
Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet für mich den Gedanken: "Das will ich nicht sehen/hören".
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: HaraldSimon am 01. Januar 2013, 14:21
Lustig finde ich den "Formfehler" bei Strafanzeigen.

Strafanzeigen sind meines Wissens nach formlos bei jeder Polizeidienststelle möglich, da gibt es keine Formvorschriften.
Auch einer Staatsanwaltschaft kann ich einen Brief schreiben und einen Sachverhalt schildern, ggf. schreibe ich da einen Paragraphen dazu, das kann ich auch lassen.

Wäre ja noch schöner, wenn mich jemand zusammenschlagen würde, ich kaum schreiben könnte und der Kerl dann davon kommt, weil ein Brief nicht exakt einen bestimmten Aufbau hat.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: HaraldSimon am 01. Januar 2013, 14:23
Schau mal hier: http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html#informationsfreiheit (http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html#informationsfreiheit)
Der Rundfunkbeitrag verletzt die negative Informationsfreiheit.


Wenn Du da was wegen dem Völkerrecht machst, ist das denke ich, "unschädlich" wenn es schief geht/nichts bringt.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 14:24
...
Wäre ja noch schöner, wenn mich jemand zusammenschlagen würde, ich kaum schreiben könnte und der Kerl dann davon kommt, weil ein Brief nicht exakt einen bestimmten Aufbau hat.
;D
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 14:28
Schau mal hier: http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html#informationsfreiheit (http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html#informationsfreiheit)
Der Rundfunkbeitrag verletzt die negative Informationsfreiheit.


Wenn Du da was wegen dem Völkerrecht macht, ist das denke ich, "unschädlich" wenn es schief geht/nichts bringt.

Ja, ich meine die "negative Informationsfreiheit" und behaupte, dass dies beim Völkerrecht "Recht auf Informationen eigener Wahl (Das will ich nicht sehen/hören)" deutlicher zum Ausdruck kommt.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: HaraldSimon am 01. Januar 2013, 14:38
Meine Meinung, keine Rechtsberatung:

Ich würde in so einem Fall die Staatsanwaltschaft bitten, zu prüfen, ob der Sachverhalt ein Verstoß gegen Art. 19 des Paktes darstellt.
Dann hätte ich formal keine Anzeige gestellt, den Apperat aber ins Rollen gebracht, denn "Unkenntnis" kann die Staatsanwaltschaft dann nicht mehr behaupten.

Ich kann mich damit aber auch irren.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 14:50
Danke - ich finde deine Einschätzungen hilfreich.

Ich werde den Weg mit der Strafanzeige gehen.

WIR sind das Volk - WIR sind viele - WIR sind der Widerstand!
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: power-dodge am 01. Januar 2013, 15:18
Jo so sieht es aus, Mistgabel in die Hand und los gehts  ;)

Bin so gespannt ob da was passiert oder nicht, viele Menschen neigen dazu viel zu erzählen und nichts zu unternehmen.

Viktor7 damit meine ich nicht dich, bitte nicht falsch verstehen  ;)
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: DVinside am 01. Januar 2013, 16:34
Also die § im oberen Teil sind wirklich interessant, aber ich denke das wird "so" vom Tisch gewischt.
Meine beiden Bekannten sind nur im Verkehrs-, Straf- und Immobilienrecht wirklich gut, hat nicht jemand einen Draht zu einem speziellen § Dreher,
irgendwie schwimmen wir mit nassen Klamotten mitten im Meer und halten uns mit Luftblasen über Wasser.

1. Wir werden nicht gezwungen den Schrott anzusehen, also keine Einschränkung.

2. Wird jeder Einzelne nachweisen müssen, das er durch die Beitragshöhe keine anderen Informationsquellen wahrnehmen kann.
    Und das wird durch den H4 Satz geregelt.
    Jeder wird u.Umst. gezwungen die 18,- mehr zu verdienen und das ist "Sklaverei" Art.19. (Spaßmodus aus)

 Aber die Seite von Harald, mit der Wohnungsabgabe liest sich gut.

Ich bin gerne bereit einen 5,-er auf ein Spendenkonto zu überweisen um einen Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Die 5€ sind mir sch...egal, auch wenn jemand dann 300,- die Std. verdient, vielleicht mag das jemand organisieren.
Er kann meinetwegen auch von dem Rest auf die Malediven fliegen. Wenn er dann ein paar schöne Bilder mitbringt.

Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 19:12
Also die § im oberen Teil sind wirklich interessant, aber ich denke das wird "so" vom Tisch gewischt.
Warum dieser Zweifel und Verunsicherung?

1. Wir werden nicht gezwungen den Schrott anzusehen, also keine Einschränkung.

2. Wird jeder Einzelne nachweisen müssen, das er durch die Beitragshöhe keine anderen Informationsquellen wahrnehmen kann.

 

Das Völkerrecht, insbesondere Art. 19 (2) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, garantiert uns die freie Wahl der Informationsquelle. Das bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also dein Recht die ö.-r. Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte,  der Auslassungen, der Arroganz, der Überheblichkeit, … und der Abhängigkeit vom Staat (KEF : die 16 KEF Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten auf 5 Jahre berufen, Fernsehrat des ZDF: Ministerpräsidenten., Staatssekretäre und Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat des ZDF)
abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind unzulässig.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: DVinside am 01. Januar 2013, 19:47
 "Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebelt dieses Recht aus und ist unzulässig."

Das ist selbstverständlich richtig.

Bis jetzt ist es ja so, das wir uns nur "Wehren", aber so kann es doch nicht ewig weitergehen.

Wie sieht es denn damit aus: "aufgrund der negativen Informationsfreiheit, also dein Recht die ö.-r. Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte,  der Auslassungen, der Arroganz, der Überheblichkeit, … "
müssen die ÖR aufgefordert werden ihr Angebot zu verschlüsseln.

Gibt es da keine Möglichkeit?, die Privaten machen es ja auch, ergo möglich.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 19:58
ÖR aufgefordern?
Die Einsicht der ö.-r. Sender wäre ein wunderbarer Schritt in eine schönere Zukunft.

Schaue dir bitte meine Fußzeile an:
"Es ist schwierig, jemanden etwas verstehen zu machen, wenn sein Einkommen davon abhängt, es nicht zu verstehen" [Upton Sinclair]
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Sunshine15041977 am 01. Januar 2013, 20:23
Je mehr Bürger es den ÖR zeigen, wo es lang geht, dann müssen die irgendwie schon reagieren... Möglichkeiten dafür gibts ja theoretisch schon.

1. Minderung der Zwangs-Beiträge
2. Verschlüsselung des ÖRR
3. Abschaffung des ÖRR
usw...

Ich persönlich wäre für die 2. Variante
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 20:30
Sunshine15041977

Punkt "2. Verschlüsselung des ÖRR" ist auch mein Favorit.  :D
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 20:34
Gerade bei der ARD unter
http://www.facebook.com/ARD/posts/130308973796128

https://www.facebook.com/ARD/posts/423121497760025

reingesetzt:

Zitat
** Strafanzeige **

Sehr geehrte Damen und Herren der ö.-r. Sender,

das Völkerrecht, insbesondere Art. 19 (2) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, garantiert uns die freie Wahl der Informationsquelle. Das bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die ö.-r. Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte, der Auslassungen, der Arroganz, der Überheblichkeit, … und der Abhängigkeit vom Staat (KEF : die 16 KEF Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten auf 5 Jahre berufen, Fernsehrat des ZDF: Ministerpräsidenten., Staatssekretäre und Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat des ZDF)
abzulehnen. Die Zwagszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind unzulässig.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573

Eine nicht ausweichende klare Antwort der ARD wäre sehr wünschenswert, quasi als neuer Vorsatz für das Jahr 2013

Freundliche Grüße
Viktor Grund
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Sunshine15041977 am 01. Januar 2013, 20:36
@Viktor
Dann sind wir ja schon mal 2 Leutchen, die es den ÖR zeigen wollen und die 2. Variante nahe bringen  ;D
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 21:09
Ich hoffe, die anderen schauen nicht nur zu.

"Einer für alle, alle für einen"
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Sunshine15041977 am 01. Januar 2013, 21:12
René macht seine Arbeit auch sehr gut und dafür möchte ich mich an dieser Stelle mal ganz herzlich bei ihm bedanken...  :D
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 21:18
Ohne den Einsatz von René, wären wir niemals nicht so weit gekommen.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: René am 01. Januar 2013, 21:29
Leute, wir fangen erst an und das Ziel ist unseres. Ich könnte ohne euch kein Steinchen bewegen, deswegen muss ich mich bei euch bedanken. Jetzt aber weniger Sentimentalismus und dafür die dicke Keule rausholen!
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 21:30
Sentimentalismus?

Das sind die Cocktails der letzten Nacht. ;D

Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: DVinside am 01. Januar 2013, 21:55
Hab ich gerade im Netz gefunden,
aber wer kann mir mal den letzten Satz etwas näher bringen.

Ich verstehe das so, das die ÖR unbeding die Verschlüsselung unterbinden wollen um sich selber nicht die Rechtsgrundlagen zu entziehen. Denn wenn alles verschlüsselt und nur über payTV zu beziehen ist, können die ÖR nicht mehr unter dem Deckmantel der Rundfunkgebühr etwas verkaufen was ihnen nicht gehört.
Erinnert mich an noch so einen Verein, in den man mit seiner Geburt eingetreten ist.  Genau... die Kirche, können sich auch ihr Buch in ihren pädophilen A.... schieben. Gott gehört allen. Sorry, Entgleisung.

Alle Privaten müßten mit freiwilligen Beiträgen gelockt werden, um ihr Programm zu verschlüsseln, spätestens dann würde die Menge aufbegehren.
Weiß jemand was die Freien davon halten? konnte nichts vernünftiges finden.



http://www.tvdigital.de/magazin/digital-tv-news/technik/kritik-an-free-tv-verschluesselung

Kritik an Free-TV-Verschlüsselung

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat die Kabelgesellschaften dazu aufgefordert, werbefinanzierte Privatsender unverschlüsselt zu verbreiten.

"Das derzeitige analoge Free-TV-Angebot muss auch digital ohne Zusatzgebühr in den Kabelnetzen verfügbar bleiben", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko in Berlin. "Darüber hinaus bedeutet eine weitreichende zwangsweise Adressierbarkeit das Ende der anonymen Rundfunknutzung und ist auch datenschutzrechtlich bedenklich."

Laut dem "Digitalisierungsbericht 2011" der Landesmedienanstalten empfangen lediglich 42,5 Prozent der Kabelhaushalte digitales Fernsehen, obwohl die Kabelnetze zu 100 Prozent digitalisiert sind. Wesentlicher Grund der Zurückhaltung der Kabelkunden sei vor allem die bei vielen Netzbetreibern übliche entgeltpflichtige Verschlüsselung privater werbefinanzierter TV-Programme, die viele Kabelkunden von der digitalen Nutzung abhalte, kritisiert der Verband.

"Es gibt keinen vernünftigen Grund, dass digitale TV-Programme, die via Satellit von jedermann unverschlüsselt frei empfangen werden können, nur im Kabel verschlüsselt angeboten werden", sagte Gedaschko. Auch sei die Verschlüsselung dieser Programme mit den Grundsätzen des Rundfunkstaatsvertrags nicht vereinbar.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Sunshine15041977 am 01. Januar 2013, 22:08
Sentimentalismus?

Das sind die Cocktails der letzten Nacht. ;D

Bei mir ist es aus dem Herzen... ;)
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: René am 01. Januar 2013, 22:29
Sunshine, du bist ein Sonnenschein  8) 8) 8)
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Sunshine15041977 am 01. Januar 2013, 22:30
Merci...  :D
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 01. Januar 2013, 22:48
Ich kann nichts dafür, mit dem Cocktail öffnet sich mein Herz/die Ehrlichkeit einfach nur viel schneller.  ;)
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: müllerovka am 01. Januar 2013, 22:55
Hallo + Grüsse an alle - bin soeben neu hier eingeflogen . Interessantes Thema + interessante Tips ; werde auf alle Fälle auch eine Strafanzeige stellen . Was haltet ihr vom BGB Paragraph 241a :

§ 241a
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
   
?????   
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Geert am 01. Januar 2013, 23:06
Hi,

Strafanträge blockieren die Justiz, viele Strafanträge blockieren viel Justiz. Allein dadurch könnte schon eine veränderte Denke erreicht werden. Hoffe ich. ;)

Ich werde wohl Strafantrag wegen Betrug stellen weil mir die ÖR Rundfunkanstalt nicht die Geräte für TV, Radio, Internet etc. liefert. Ist mir schon klar, ist recht kläglich, aber besser als nichts.

lg Geert
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 02. Januar 2013, 00:00
Hallo + Grüsse an alle - bin soeben neu hier eingeflogen . Interessantes Thema + interessante Tips ; werde auf alle Fälle auch eine Strafanzeige stellen . Was haltet ihr vom BGB Paragraph 241a :

§ 241a
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
   
?????

§ 241a des Bürgerliches Gesetzbuch "Unbestellte Leistungen"

Wie das Rundfunkrecht einzuordnen ist, steht unter anderem hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3266.msg21088.html#msg21088

Die Berufung auf den § 241a ist nicht möglich.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Bürger am 02. Januar 2013, 00:53
Gerade bei der ARD unter
http://www.facebook.com/ARD/posts/130308973796128
https://www.facebook.com/ARD/posts/423121497760025

reingesetzt:
Zitat
** Strafanzeige **

Sehr geehrte Damen und Herren der ö.-r. Sender,

das Völkerrecht, insbesondere Art. 19 (2) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, garantiert uns die freie Wahl der Informationsquelle. Das bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die ö.-r. Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte, der Auslassungen, der Arroganz, der Überheblichkeit, … und der Unabhängigkeit vom Staat (KEF : die 16 KEF Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten auf 5 Jahre berufen, Fernsehrat des ZDF: Ministerpräsidenten., Staatssekretäre und Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat des ZDF)
abzulehnen. Die Zwagszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind unzulässig.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573
Eine nicht ausweichende klare Antwort der ARD wäre sehr wünschenswert, quasi als neuer Vorsatz für das Jahr 2013
Freundliche Grüße
Viktor Grund

@viktor
Meintest Du tatsächlich *Unabhängigkeit* oder doch eher *Abhängigkeit* bzw. *nicht vorhandene Unabhängigkeit*?

PS:
Interessanterweise kann man ja seine eigenen faccebook-Kommentare offensichtlich ewig und drei Tage noch korrigieren/ bearbeiten
(auch das ein Grund mehr, hin und wieder screenshots zu machen, damit so "Unterwanderer" nicht nachträglich ihre Posts noch unentdeckt "aufhübschen" können...)
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 02. Januar 2013, 01:28
Ich meinte natürlich die Abhängigkeit vom Staat. Danke für das Korrekturlesen.  :)
Die Screenshots sind auch sehr hübsch.  ;)
Titel: ** Strafanzeige ** GAME OVER für den öffentlich-rechtlichen Zwang
Beitrag von: Viktor7 am 03. Januar 2013, 18:42
** Strafanzeige ** GAME OVER für den öffentlich-rechtlichen Zwang

Schon mit dem am Anfang des Threads erwähnten Völkerrecht Artikel 19 (2) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573) können wir die öffentlich-rechtliche "Zwangssteuer" mit der Strafanzeige zu Fall bringen. Der Artikel 18 (2) bietet noch weitere handfeste Grundlage:
Zitat
"Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde."

Zwang => SubventionierungsZwang der ö.-r. Programme

Religion => TV-Medien werden aus religiösen Gründen abgelehnt

Freiheit => Freie Entscheidung der Informationenbeschaffung eigener Wahl

Weltanschauung =>
 - Der ö.-r. Rundfunk ist nicht lebensnotwendig. Bessere Informationen bieten Zeitungen, Zeitschriften,
   Bücher und Internetmedien.
 - Die ö.-r. Quelle ist voll von Manipulationen, Auslassungen, Arroganz und Überheblichkeit. Die Abhängigkeit
   der ö.-r. Sender vom Staat (KEF, Fernsehrat des ZDF) ist nicht akzeptabel. Das will ich nicht subventionieren.
 - Ablehnung wegen fehlender Solidarität: Rundfunkbeitrag im Vergleich zum Verdienst:
   Verkäuferin 1,3 %, Intendantin 0,09 %, Volkswagen-Chef 0,0001 %
 - Meine derzeitige Abendgestaltung gefällt mir viel besser. Mein Leben ist ohne ö.-r.  Fernsehprogramme
   reicher, bietet mehr Abwechslung und selbst erlebten Spaß. Die ö.-r. Sendungen beleidigen meinen Intellekt.
 - TV schadet meiner Entwicklung:
Zitat
"Endlich bewiesen: Fernsehen macht dumm
http://www.netzwelt.de/news/72582-endlich-bewiesen-fernsehen-macht-dumm.html
Laut einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) macht Fernsehen dumm - das ist wohl keine Neuigkeit, der Newswert liegt eher in der Tatsache, dass sich Intelligenz und Fernsehkonsum reziprok zueinander verhalten: Je höher der Fernseh-Konsum, desto dämlicher der Nachwuchs. Gewalt in Fernsehen und Videospielen soll obendrein die Lernfähigkeit von Kindern nachhaltig negativ beeinflussen: Jugendliche, die viel Gewalt konsumieren, sollen wesentlich häufiger Probleme mit fehlender Intelligenz haben als Gleichaltrige ohne Gewaltobsession."
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: MarkusB am 04. Januar 2013, 02:41
@Viktor: Deine 4 genannten Themen zur Begründung des Boykotts sind klasse, treffen genau ins schwarze. Wenn ich juristisch kleines Licht doch nur kapieren würde, was jetzt Sache ist ;)
Ich mach am besten einfach was ihr auch macht.
Wär deshalb vielleicht gut, wenn ihr dann wo postet, was aktuell von den Justiz- und durchblickskoryphäen unter euch beschlossen wurde strategischerweise und was ihr dann so macht, damit sich Leute wie ich euch anschließen können.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 04. Januar 2013, 10:13
@Viktor: Deine 4 genannten Themen zur Begründung des Boykotts sind klasse, treffen genau ins schwarze. Wenn ich juristisch kleines Licht doch nur kapieren würde, was jetzt Sache ist ;)
Ich mach am besten einfach was ihr auch macht.
Wär deshalb vielleicht gut, wenn ihr dann wo postet, was aktuell von den Justiz- und durchblickskoryphäen unter euch beschlossen wurde strategischerweise und was ihr dann so macht, damit sich Leute wie ich euch anschließen können.

Meinst du die vier Bereiche der Strafanzeige in diesem Thread (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.30.html)?
Diese werde ich noch heute oder am Sa/So als Beispiel einer Strafanzeige  zusammenfassen und dann die Strafanzeige (Verstoß gegen das Völkerrecht) einreichen.

Zusätzlich zu der Strafanzeige werde ich noch die Klage wie im Fokusbeitrag beschrieben anstreben:
Zitat
Quelle: Focus
http://www.focus.de/finanzen/news/widerstand-gegen-zwangsabgabe-so-zeigen-sie-dem-beitragsservice-den-stinkefinger_aid_891211.html
...
Widerstand statt Gehorsam
 
Doch auch der einzelne Bürger kann aktiv werden. Jurist Geuer
beschreibt den möglichen Klageweg so:
 
1. Zunächst sollten Beitragsverweigerer eine Zahlungsaufforderung
abwarten.
 
2. Wenn sie dann weiterhin nicht zahlen, erhalten sie nach Geuers
Aussage als nächstes einen sogenannten Beitragsbescheid, dem
wahrscheinlich bereits eine Rechtshilfebelehrung beigefügt ist.
 
3. "Gegen diesen Bescheid kann man dann vor dem zuständigen
Verwaltungsgericht klagen", sagt Geuer. In der Regel haben
Betroffene dafür einen Monat Zeit.
 
4. Eine solche Klage sollte auch den Hinweis enthalten, dass der
Kläger eine Verfassungswidrigkeit vermutet, rät der Jurist.
"Womöglich kann man damit die Verwaltungsrichter überzeugen,
die Klage direkt nach Karlsruhe zu überweisen." Außerdem sollten
Kläger beantragen, dass ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung
eingeräumt wird — sie also vorerst gar nichts zahlen müssen.
 
Der Weg vor die Gerichte ist vielleicht nicht jedermanns Sache —
aussichtslos ist er aber nicht. "Warum nicht mal probieren?", fragt
Geuer. Das gelte zumindest für Menschen, die das Risiko nicht
scheuen, womöglich auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben.
Juristische Laien sollten zudem die Hilfe eines Anwalts in Anspruch
nehmen.
...

Zusatzinfos:
Klagen anstatt zahlen – Ab 2013 für kleines Geld
http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html
Was muss ich tun, wenn ich mich gegen die Neuregelung 2013 wehren will?
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/

Zur Begründung der Klage werde ich unter anderem die Argumente aus dem FAZ Artikel:
"Das ist verfassungswidrig"
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kritik-am-rundfunkbeitrag-das-ist-verfassungswidrig-11996923.html
verwenden und zusätzlich den Artikel 5 GG (1) mit den Argumenten aus:
"Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573
einfließen lassen.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: MarkusB am 04. Januar 2013, 19:43


Meinst du die vier Bereiche der Strafanzeige in diesem Thread (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.30.html)?
Diese werde ich noch heute oder am Sa/So als Beispiel einer Strafanzeige  zusammenfassen und dann die Strafanzeige (Verstoß gegen das Völkerrecht) einreichen.

Zusätzlich zu der Strafanzeige werde ich noch die Klage wie im Fokusbeitrag beschrieben anstreben:
Zitat
Quelle: Focus
http://www.focus.de/finanzen/news/widerstand-gegen-zwangsabgabe-so-zeigen-sie-dem-beitragsservice-den-stinkefinger_aid_891211.html
...
Widerstand statt Gehorsam
 
Doch auch der einzelne Bürger kann aktiv werden. Jurist Geuer
beschreibt den möglichen Klageweg so:
 
1. Zunächst sollten Beitragsverweigerer eine Zahlungsaufforderung
abwarten.
 
2. Wenn sie dann weiterhin nicht zahlen, erhalten sie nach Geuers
Aussage als nächstes einen sogenannten Beitragsbescheid, dem
wahrscheinlich bereits eine Rechtshilfebelehrung beigefügt ist.
 
3. "Gegen diesen Bescheid kann man dann vor dem zuständigen
Verwaltungsgericht klagen", sagt Geuer. In der Regel haben
Betroffene dafür einen Monat Zeit.
 
4. Eine solche Klage sollte auch den Hinweis enthalten, dass der
Kläger eine Verfassungswidrigkeit vermutet, rät der Jurist.
"Womöglich kann man damit die Verwaltungsrichter überzeugen,
die Klage direkt nach Karlsruhe zu überweisen." Außerdem sollten
Kläger beantragen, dass ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung
eingeräumt wird — sie also vorerst gar nichts zahlen müssen.
 
Der Weg vor die Gerichte ist vielleicht nicht jedermanns Sache —
aussichtslos ist er aber nicht. "Warum nicht mal probieren?", fragt
Geuer. Das gelte zumindest für Menschen, die das Risiko nicht
scheuen, womöglich auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben.
Juristische Laien sollten zudem die Hilfe eines Anwalts in Anspruch
nehmen.
...

Zusatzinfos:
Klagen anstatt zahlen – Ab 2013 für kleines Geld
http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html
Was muss ich tun, wenn ich mich gegen die Neuregelung 2013 wehren will?
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/

Zur Begründung der Klage werde ich unter anderem die Argumente aus dem FAZ Artikel:
"Das ist verfassungswidrig"
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kritik-am-rundfunkbeitrag-das-ist-verfassungswidrig-11996923.html
verwenden und zusätzlich den Artikel 5 GG (1) mit den Argumenten aus:
"Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573
einfließen lassen.


Ja genau, die Begründungsarten und Begründungen, die haben alles erfasst finde ich. Bin sehr gespannt auch wie sich das mit deiner Strafanzeige weiterentwickelt. Ich geh den ganzen Weg mit, wenn es dann soweit kommt das ich klagen muss werde ich das auch tun, auch wenn ich Bammel vor Gerichten habe, nicht weil ich ein Zwielichtiger bin sondern es so förmlich ist, und ich eher dann lebe, wenn es auch mal unförmlich sein kann...stammtischgebaren(nicht niveau) ist eher meins :D
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Frankie am 04. Januar 2013, 20:51

Ich geh den ganzen Weg mit, wenn es dann soweit kommt das ich klagen muss werde ich das auch tun, auch wenn ich Bammel vor Gerichten habe, nicht weil ich ein Zwielichtiger bin sondern es so förmlich ist, und ich eher dann lebe, wenn es auch mal unförmlich sein kann...stammtischgebaren(nicht niveau) ist eher meins :D

braucht man echt keine Angst vor haben. Ich habe mit meinen 24 Jahren schon 2 mal wegen anderen Dingen geklagt und beide male gewonnen, bzw. einmal hat die Gegenseite hat ein Anerkenntnis abgegeben.

Ich mache da überhaupt kein Hexenwerk von.  Kein Juristendeutsch oder ähnliches.
Ich schreibe einfach in die Klage was ich als falsch erachte und begründe das dann in normalen Worten.
Der Richter fragt dann schon nach, falls er was genauer wissen will.

Mal abgesehen davon, dass die alle ziemlich lustig im Gericht aussehen ist das echt total harmlos ::)
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: MadmaXwe am 06. Januar 2013, 08:54
Mahlzeit :D

nach langem mal wieder... bin ich auch wieder da und sehe Rene und Victor aktiv wie eh und je ^^ echt klasse was ihr leistet.

aber nachdem ich nun die ganze nacht gelesen habe komme ich nicht ganz mit... strafanzeige gegen "wen"???

Auf den klageweg bereite ich mich vor... auch wenn die post noch nichts gebracht hat.

letztlich ist jede aktivität in irgendeiner richtung reines aufwühlen, denn was im moment steht ist eben gesetz und verabschiedet. der einzige wirkliche aufhänger den ich sehe ist die nichtexistente staatsferne. ausserdem müssen wir weiterhin die über überdimensionierung dieses aparates aufklären. vor 2014 kommen wir ja auch nicht aus dem staatsvertrag...

aber okay, jeder offene widerstand ist dem staat letztlich zeichen des bürgerlichen unmuts. also sagt mir einfach gegen wen wir strafanzeige erstatten :P begründung ist sicher schnell geschrieben ^^
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 06. Januar 2013, 12:30
Hallo MadmaXwe,

schön dich wieder zu lesen. Mittlerweile sind deutlich mehr Leute gegen die ö.-r. Zwangssteuer hier im Forum unterwegs und peitschen unsere gemeinsame Sache nach vorne. Die Namen kriegst du ziemlich schnell raus.

Zur Strafanzeige:
Zitat
Diese werde ich noch heute oder am Sa/So als Beispiel einer Strafanzeige  zusammenfassen und dann die Strafanzeige (Verstoß gegen das Völkerrecht) einreichen.

Ich bin gerade dabei das "Beispiel einer Strafanzeige" zu schreiben, also noch ein wenig Geduld.

 
Strafanzeige gegen wen?
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573
Infos für das Vorgehen bei Berufung auf das Völkerrecht:
Zitat
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25  gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...

Hier meine Meinung:
Ich mache eine Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständige Staatsanwaltschaft und teile ihr meine Auffassung über den Verstoß gegen das Völkerrecht, welcher einen Straftatbestand erfüllen könnte. Mehr ist nicht nötig. Die Staatsanwaltschaft muss sich um den Rest kümmern.

bis bald
Viktor
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: DrKatZe am 06. Januar 2013, 14:04
Ernsthaft? Ist das so "einfach"?
Na dann, nehme ich mal den Stift in die Hand und mache mit.
In einem anderen Beitrag heite Morgen fragte ich nach einer Alternative vor dem Klageweg, den ich als Bürger gehen kann. Eine Strafanzeige wäre ja eine solche.

Vielen Dank, dass ihr das hier so offenlegt euer Vorhaben und uns, die wir nicht wissen, wie rangehen, das Essen schon vorkaut. Das erleichtert ein aktives Mitschwimmen erheblich.

Toll!  :D
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 06. Januar 2013, 15:57
Ernsthaft? Ist das so "einfach"?
...
So einfach ist das.  :)
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Frankie am 06. Januar 2013, 18:33


Ich bin gerade dabei das "Beispiel einer Strafanzeige" zu schreiben, also noch ein wenig Geduld.


Wenn du die Strafanzeige gegen eine bestimmt Person stellst, muss man mit der Formulierung etwas aufpassen.
Irgendwas hatten wir da mal im Fach "Recht" in der Uni :)

Also nicht:
"Herr Gierschlund hat gegen das Völkerrecht verstoßen, deshalb erstatte ich Anzeige"

sondern:
"Ich bitte zu ermitteln, ob Herr Gierschlund  gegen das Völkerrecht verstoßen hat. "
Folgende Indizien sprechen dafür......
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: hilmue am 11. Januar 2013, 20:21
Ob das wirklich Sinn macht und etwas bringt?
Wir sind ja nicht die einzigsten mit einer Zwangsgebühr.
In der Schweiz gibt es auch eine, nennt sich BILLAG und kostet im Jahr 462.40 CHF.
Ich muss zwar bezahlen, aber nutzen muss ich das Angebot nicht, dahinter ist kein Zwang. Ob da wirklich das Völkerrecht gebrochen wird? Ich weiß es nicht.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: boubou am 12. Januar 2013, 10:46
Ich frage mich warum hier immer (aus der Ferne) das Völkerrecht herangezogen wird.

Wie der Artikel aus der unserer Rubrik >Pressemitteilungen< zeigt, werden nun nicht nur private, sondern auch öffentliche Haushalte mit perfidesten Methoden belastet.

http://www.ln-online.de/nachrichten/3656788/gez-aerger-luebeck-muss-mehr-als-50-000-euro-gebuehr-zahlen

Das kommt einem Doppelbetrug nahe. Jeder Haushalt zahlt doppelt. Die Einnahmen, verbleiben nicht im Staatshaushalt sondern, werden privatisiert.
Schaut Euch dazu mal diesen §266StGB an.
http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 28. Januar 2013, 18:59
Es ist soweit! Hier kommt die lang versprochene überarbeitete Version meiner Strafanzeige. Sollte jemandem noch was auffallen, bitte melden. Jedem ist es erlaubt die Texte für seine Zwecke zu verwenden. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr.
 
Ort, Datum
Max Mustermann
[Adresse]



Staatsanwaltschaft
[Adresse]



Strafanzeige wegen massiver Verstöße gegen das Völkerrecht



Sehr geehrte Damen und Herren,

nach meiner Auffassung verstößt der neue Rundfunkbeitrag / Rundfunkstaatsvertrag mehrfach gegen das Völkerrecht.

Der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Dieser wurde von Deutschland 1973 ratifiziert. Nach dem Grundgesetz Artikel 25 sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Nach dem Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 18 (2)  http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf darf niemand einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.

Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein und ignoriert die Weltanschauung der Bürger.
Die finanziellen Mittel sind für die Bürger von essentieller Bedeutung, besonders für die Geringverdiener und kinderreiche Familien. Sie sind wesentlich essentieller als für ein milliardenschweres Ungetüm aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen. Topgehälter, wie z.B. der Intendanten und diverser Moderatoren, sind beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Seltenheit.

Der umgetaufte Rundfunkbeitrag (früher Rundfunkgebühr) im Vergleich zum Verdienst:
 - Verkäuferin 1,67 % des Verdienstes (Steuerklasse 1, ohne Kind, Brutto: 1500 € -> Netto: 1079,86 €),
 - Intendantin 0,09 % des Verdienstes,
 - VW-Chef 0,0001 % des Verdienstes.

Das Beispiel zeigt, wie unangemessen und unsolidarisch die Rundfunkabgabe für die 90 nicht lebensnotwendigen öffentlich-rechtlichen Programme im Zusammenhang mit dem Eingriff in die freie Entscheidung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist. Der Eingriff ist umso größer, je weniger der Bürger verdient.

Solidarisch könnte eine Abgabe je nach Einkommen sein, dieser Rundfunkzwangsbeitrag verkommt zu einer Kopfsteuer. In den Großstädten Deutschlands sind annähernd die Hälfte aller Haushalte Single-Haushalte, bundesweit sind es 40%. In Berlin, Hamburg und München beträgt der Anteil über 50%.
Brockhaus Konversationslexikon von 1908:
"Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit."

Für Bürger mit Dispokredit über längeren Zeitraum bedeutet die Zwangsabgabe folgendes:
17.98 €/Monat, 9 %, 20 Jahre -> 11576 €
+ 30 J. á  17.98 €/Monat -> 6473 €
G e s a m t > 18.000 € Zwangsbeiträge

Die 18.000 € Zwangsbeiträge bedeuten, dass der Bürger zuerst gezwungen wird, gegen seine  freie Entscheidung den öffentlich-rechtlichen Auswuchs aus 90 Programmen zu finanzieren, bevor er Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl und seiner Weltanschauung erwerben kann oder über seine finanziellen Mittel frei verfügen darf.

--- Nachtrag 24.04.2013:
Der Freiheitsentzug war früher ein beliebtes Mittel, um die Bürger zum Einlenken zu bewegen. Dies wird heute nur bei gravierenden Fällen angewendet. Das Maß aller Dinge ist heute das Schikanieren der Bürger durch das Abpressen von Geld. Das ist wesentlich profitabler und lenkt die Menschen dennoch effektiv in gewollte Bahnen. Schließlich sind die finanziellen Mittel für die Bürger von essentieller Bedeutung.

Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Medien auszuwählen, bedeutet auch, sich gegen die öffentlich-rechtlichen Programme auszusprechen, ohne dafür unter Zwang zahlen zu müssen. Die Handlungsfreiheit garantiert aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Das Absprechen der Entscheidung über die Verwendung der eigenen finanziellen Mittel und die Zwangszahlungen für TV-Sendungen, die man nicht haben möchte, hebeln die persönliche Handlungsfreiheit aus. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen. Wenn sich Bürger gegen Ihren Willen bei ARD, ZDF, "GEZ" & Co freikaufen müssen, so ist das ein sicheres Zeichen der Unfreiheit.
---


Der Zwang beeinträchtigt meine Weltanschauung
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht lebensnotwendig. Bessere und vielfältigere Informationen bieten Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Internetmedien. Die öffentlich-rechtliche Quelle ist voll von Manipulationen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html), Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html) und Überheblichkeit.
Die 16 Mitglieder der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) werden durch die Ministerpräsidenten auf 5 Jahre berufen. Im Fernsehrat des ZDF sind massenweise Ministerpräsidenten, Staatssekretäre und Vertreter der Bundesregierung vertreten. Die Abhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender vom Staat bekommt den Beigeschmack eines Wahrheitsministeriums und ist nicht akzeptabel. Das will ich nicht subventionieren.  Wie oben schon erwähnt ist dieser umgetaufte Beitrag unsolidarisch und gleicht vielfach einer Kopfsteuer.
Meine derzeitige Abendgestaltung gefällt mir viel besser. Mein Leben ohne öffentlich-rechtliche  Fernsehprogramme ist reicher, bietet mehr Abwechslung und selbst erlebten Spaß. Die öffentlich-rechtlichen Sendungen beleidigen meinen Intellekt. Den Fernsehkonsum halte ich für schädlich. Ich will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht subventionieren, der gegen meine Weltanschauung ist.

Religion
TV-Medien werden bei einigen hunderttausend Bürgern aus religiösen Gründen abgelehnt. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht diese Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, Rundfunkgeräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.


Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2) 
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
"…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."

Die "Informationenbeschaffung nach eigener Wahl" beinhaltet den Gedanken: Das will ich nicht sehen, das will ich nicht hören.
Der Staat lenkt mit dem umgetauften Rundfunkzwangsbeitrag, noch mehr als mit der Rundfunkgebühr, die Informationsbeschaffung der Bürger zugunsten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und verstößt gegen den zitierten Artikel 19 (2), die Informationsbeschaffung nach eigener Wahl. Zuerst werden wir gezwungen den öffentlich-rechtlichen Auswuchs des milliardenschweren Ungetüms aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen zu finanzieren bevor wir  Bürger Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien nach eigener Wahl, eigener Weltanschauung und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erwerben können.
Das Recht auf Vermeidung der unerwünschten Quelle durch fehlende Rundfunkgeräte wurde durch den sogenannten 15.-ten Rundfunkstaatsvertrag komplett abgeschafft.
--- Nachtrag 18.04.2013:
Jeder soll einen Beitrag für einen angeblichen Vorteil zahlen. Die anderen bestimmen zwar den Preis und die Leistung einseitig, sie können diese auch einseitig ändern. Es ist ein Zwangsverkauf ohne eigene Wahl des Bürgers. Die Rundfunkanstalten verteidigen ihr Geldaufkommen mit ihrer Rundfunkfreiheit. Argumente, die für die Anstalten gelten, sollten auch für den Bürger gelten, sonst haben wir keinen Rechtsstaat, sondern einen Willkürstaat.
---
Eigene Wahl der Informationsquelle bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html),  der Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind Menschenverachtend, unzulässig und gegen das Völkerrecht.


Aus den aufgeführten Gründen stelle ich eine Strafanzeige wegen der mehrfachen Verstöße gegen das Völkerrecht.


Mit freundlichen Grüßen
………


FLYER-Download (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3931.0.html)
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 28. Januar 2013, 21:12
Gerade kam über die private Mitteilung die Frage rein, ob eine Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) ohne Anwalt eingereicht werden kann.

Ja, natürlich kann beinah jeder eine Strafanzeige kostenlos einreichen. In elf deutschen Ländern ist es möglich, eine Strafanzeige online über das Internet zu erstatten. Diese und andere nützliche leichtverdauliche Infos findet man z.B. bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige 

Und noch eine Info:
Zitat
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25  gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Frankie am 28. Januar 2013, 22:04
Was ich nicht verstehe:
Wen zeigst du genau an?  ???
Eine Strafanzeige muss sich doch gegen bestimmte Personen oder "unbekannt" richten.

Ahh OK ^^ immer erst zuende lesen ;D

 
Titel: Offline Strafanzeige
Beitrag von: doe am 29. Januar 2013, 06:23
Danke Viktor :)

Online-Strafanzeige
Im Rahmen des e-Governments ist es in elf deutschen Ländern auch möglich, eine Strafanzeige online über das Internet zu erstatten. Diesen meist Internetwache genannten Service bieten derzeit die Polizei Berlin, Polizei Brandenburg, Polizei Baden-Württemberg, Polizei Hamburg, Polizei Hessen, Polizei Mecklenburg-Vorpommern, Polizei Niedersachsen, Polizei Nordrhein-Westfalen, Polizei Sachsen, Polizei Sachsen-Anhalt und die Polizei Schleswig-Holstein an.

Was machen Menschen aus Deutschland weiß-blau?
Geben die ihre Strafanzeige in der Polizeistation ab?




Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 29. Januar 2013, 09:59
Danke Viktor :)

Online-Strafanzeige
Im Rahmen des e-Governments ist es in elf deutschen Ländern auch möglich, eine Strafanzeige online über das Internet zu erstatten. Diesen meist Internetwache genannten Service bieten derzeit die Polizei Berlin, Polizei Brandenburg, Polizei Baden-Württemberg, Polizei Hamburg, Polizei Hessen, Polizei Mecklenburg-Vorpommern, Polizei Niedersachsen, Polizei Nordrhein-Westfalen, Polizei Sachsen, Polizei Sachsen-Anhalt und die Polizei Schleswig-Holstein an.

Was machen Menschen aus Deutschland weiß-blau?
Geben die ihre Strafanzeige in der Polizeistation ab?


Zitat
"Die Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei, bei einer Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten erstattet werden." [Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige]

Nicht nur die Polizei, sondern auch die Staatsanwaltschaften unterhalten  Internetportale über die eine Strafanzeige unkompliziert und kostenlos aufgegeben werden kann. Wenn man dennoch Fragen hat, kann ein Anruf bei den betreffenden Stellen häufig für eine schnelle Klärung sorgen.

** Strafanzeige ** überarbeitete Version:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: SandyC am 29. Januar 2013, 14:53
vielen lieben dank viktor7

habe dies mal in meiner FB-Gruppe
dein einverständniss vorausgesetzt  :)

WEHR Dich deutscher Michl !!!

geteilt  ;D

ich hoffe WIR machen diesem ÖR-MONSTER endgültig den garaus!!!!!!!

DANKE DANKE DANKE
an ALLE die, DIE gegen dieses MONSTER kämpfen um es endgültig auszulöschen!!!!!

LG SandyC
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 29. Januar 2013, 16:07
Danke SandyC :)

Ja, posaune es in die Welt!

Schluss mit Wegelagerei!
Wahlfreiheit und keine Zwangs-alimentierung der öffentlich-rechtlichen Gehirnwäsche!
WIR alle sind der Widerstand - WIR sind das Volk!

** Strafanzeige ** überarbeitete Version:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: rumpelstilzchen am 29. Januar 2013, 16:11
@Victor Die Idee ist gut, Du solltest das tun ohne Rücksicht auf Erfolgschancen.

Die Verkäuferin Deinem Verdienstvergleich verdient zu viel. Im Verkauf wird zunehmend mit Teilzeitkräften gearbeitet. Das Spektrum reicht von Minijob (400,- Euro) bis Teilzeit. Es gibt sicher Verkäufer/innen die 1800,- Netto - oder mehr - verdienen, doch der Durchschnitt ist geringer. Schau mal bitte hier:

http://www.gehalt-tipps.de/Gehaltsvergleich/Gehalt/Verkaeuferin/8744.html (http://www.gehalt-tipps.de/Gehaltsvergleich/Gehalt/Verkaeuferin/8744.html)

Die Angaben dort sind brutto!

Besser ist vielleicht das durchschnittliche Nettoeinkommen, hier eine Aufstellung anch sozialer Stellung:

http://de.statista.com/statistik/daten/studie/5742/umfrage/nettoeinkommen-und-verfuegbares-nettoeinkommen/

Interessant ist das "verfügbare Nettoeinkommen" das gibt an, über wie viel Geld eine Person (oder ein Haushalt) nach Abzug von lebensnotwendigen Kosten (u. a. für Miete, Lebensmittel) im Monat verfügt. Und das liegt für einen Arbeiter mit 1212,- Euro verfügbarem Nettoeinkommen bei 1,5%, bei einem Rentner sind es 2%, bei einem Arbeitslosen bis zu 5,3%.
Bei einem Beamten, Schnitt ist hier 2444,- Euro, sind es 0,73%, hier ist schön zu sehen wie der Hase läuft mit dem neuen und für alle gerechteren System.

 


Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Lokalhorst am 29. Januar 2013, 16:34
(...) dieser Rundfunkzwangsbeitrag verkommt zu einer Kopfsteuer.

Die Propagandasteuer ist keine Kopfsteuer sondern eine mehrfach belastende willkürlich auferlegte Standortsteuer auf Privathaushalte und Unternehmen. Tatsächlich wird jeder Kopf sogar mehrfach besteuert, weshalb es unmöglich ist, in diesem Zusammenhang, etwas von Solidargemeinschaft faselnd, die Propagandasteuer zu einem "Beitrag" zu definieren. Die Finanzierung von Partifilz gesteuerter Propagandaschleudern ist alles andere als dem Gemeinwohl dienlich, womit der öffentlich rechtliche Rundfunk eher schädigende als gemmeinnützige Aufgaben erfüllt. Die "Demokratie-Abgabe" ist daher ebenso wenig ein Beitrag, wie Kommunikation über das TCP/IP-Protokoll Rundfunk sein soll. Tatsächlich zahlen jeder Haushalt und jedes Unternehmen die Göbbelssteuer, obwohl doch da genau die Menschen arbeiten, die man bereits deshalb geschröpft hat, weil sie nicht bereit sind unter eine Brücke zu ziehen oder ihre Waren unter freinem Himmel zu produzieren und zu verkaufen. Zusammengefasst ist die Göbbelssteuer keine Kopfsteuer und erst recht kein Beitrag.

Ich finde, dieser wichtige Aspekt (nämlich dass der öffentlich rechtliche Rundfunk keine gemeinnützige Angelegenheit, sondern eine staatsnahe Verdummungsmaschinerie ist) kommt in deiner Strafanzeige zu kurz und der Begriff "Kopfsteuer" ist falsch. Es ist eine Steuer, aber keine auf Köpfe ... ;)
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 29. Januar 2013, 16:45
@Victor Die Idee ist gut, Du solltest das tun ohne Rücksicht auf Erfolgschancen.
...

Hallo rumpelstilzchen,

danke für deine Recherche und den nützlichen Link. Ich werde die Zahlen revidieren und ggf. anpassen.

Wir alle dürfen nicht hoffen, dass andere für uns die Sache ins Lot bringen. WIR alle sind der Widerstand und müssen anpacken. Sind wir nicht Teil der Lösung, dann sind wir Teil des Problems.

** Strafanzeige ** überarbeitete Version:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 29. Januar 2013, 17:47
Ich werde sicherlich nicht jedem recht machen können. Nach meiner Recherche im Internet lege ich folgende Daten für die Berechnung zugrunde:

Verkäuferin in Vollzeit, Steuerklasse 1, ohne Kind:
Bruttolohn: 1500 €
Nettolohn: 1079,86 €
Rundfunkbeitrag im Vergleich zum Nettolohn: 17,98 € -> 1,67 %

** Strafanzeige ** überarbeitete Version:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575

Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Zasz am 29. Januar 2013, 19:00
Die 1,67% klingen im ersten moment nicht wirklich nach viel. Wenn man aber bedenkt dass eine person für 18€ eine packung toast, schicken, salami, käse und was flüssiges dazwischen kaufen kann und davon mehrere tage essen kann, ist das wieder was anderes. Nach 4 monaten hat man eigentlich genug geld rausgeworfen um essen für einen kompletten monat zu haben,  ohne dass man das wirklich essen konnte da man es nicht kaufen konnte.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: us-trans am 30. Januar 2013, 17:01
Man kann es sehen wie man will, aber ich finde die Rechnung geht an der Realität vorbei.

Ich kaufe meine Zeitung und andere Informationsmedien IMMER von dem was mein Haushalts-Etat übrig lässt.

Somit kann es in Extemfällen bedeuten das der Prozentsatz 100% und darüber beträgt.

Was ist z.B. mit den vielen mittelosen Selbstständigen (Taxi- und Kurierfahrer, Kioskbesitzer, Zeitungshändler, u.v.m.)

welche nach Arbeitsende noch die Mülltonnen absuchen oder von Bekannten, Freunden oder der Verwandschaft

unterstützt werden? Unzählige Menschen gehen aus Scham nicht zum Amt oder bekommen keine Befreiung.

Man beobachte in einer Innenstadt mal einen Tag lang eine beliebige Abfalltonne. Dabei kann man die verstohlenen

Blicke und das Abfühlen des Unrats nach verwertbarem sehen. Schon bei dem Gedanken könnte ich kotzen.

Davon haben die GEZ-Heinis, die Politiker oder die Rundfunker mit ihren Protz-Gehältern keine Ahnung.

Diese Menschen haben KEIN Geld. Will man diese nun alle mit Ordnungswiedrigkeitsverfahren überziehen?

Ich bin nicht neidisch, aber dieser GEZ-Dreck ist im höchsten Maße asozial und muss weg !

Ob die Kommunen mehr oder weniger zahlen müssen interessiert mich in diesem Zusammenhang nicht.

Viele Grüße
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Fritzi am 30. Januar 2013, 18:04
Ich glaube, das ist alles so gewollt. Ab der Mittelschicht soll alles was lebt nach unten gezogen und fertig gemacht werden, bis die Menschen hier nicht mehr leben wollen und können.
Es ist mir ein Rätsel, dass die Politiker, Kirchhof und Co. auch heute noch dieses Ungemach von Zwangsbeitrag verteidigen. Die Seelen dieser Kreaturen müssen sich davon geschlichen haben.
Viktors Strafanzeige ist ein Hoffnungsschimmer am derzeit faden Horizont.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: rumpelstilzchen am 30. Januar 2013, 22:40
@Viktor7 Insgesamt finde den Text gut. Ich bin jedoch über die Rechnung mit den 20 und 30 Jahren gestolpert.

Zitat
17.98 €/Monat, 9 %, 20 Jahre -> 11576 €
+ 30 J. á  17.98 €/Monat -> 6473 €
G e s a m t > 18.000 € Zwangsbeiträge

Die 9% werden p. a. - also pro Jahr - verzinst. Bei überzogenem Konto wird die Gebühr vom Januar für 12 Monate, die von Februar für 11 Monate, von März für 10 Monate u.s.w. verzinst.

Für 20 Jahre ergibt das:

Endsumme:                     11.576,39 Euro

Gebühren gesamt:              4.315,20 Euro (20 * 12 * 17,98 Euro)

Zinsen gesamt:              7.261,19 Euro

Das bedeutet ein Mensch der über 20 Jahre permanent mit dem Giro im Minus ist, zahlt dafür 7.261,19 Euro an Zinsen. Plus alle seine Gebühren in diesen 20 Jahren, kostet ihn sein Beitrag zum örR 11.576,39 Euro. Habe so weit verstanden   :)  aber dann steige ich aus.  :o

Du addierst dann die reinen Gebühren ohne Zinsen für einen Zeitraum von 30 Jahren dazu und kommst auf 18.000,- Euronen. Stolze Summe, aber entweder verstehe ich es nicht oder da ist ein Schnitzer unterlaufen.

Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 30. Januar 2013, 23:23
@Viktor7 Insgesamt finde den Text gut. Ich bin jedoch über die Rechnung mit den 20 und 30 Jahren gestolpert.

Zitat
17.98 €/Monat, 9 %, 20 Jahre -> 11576 €
+ 30 J. á  17.98 €/Monat -> 6473 €
G e s a m t > 18.000 € Zwangsbeiträge

Die 9% werden p. a. - also pro Jahr - verzinst. Bei überzogenem Konto wird die Gebühr vom Januar für 12 Monate, die von Februar für 11 Monate, von März für 10 Monate u.s.w. verzinst.

Für 20 Jahre ergibt das:

Endsumme:                     11.576,39 Euro

Gebühren gesamt:              4.315,20 Euro (20 * 12 * 17,98 Euro)

Zinsen gesamt:              7.261,19 Euro

Das bedeutet ein Mensch der über 20 Jahre permanent mit dem Giro im Minus ist, zahlt dafür 7.261,19 Euro an Zinsen. Plus alle seine Gebühren in diesen 20 Jahren, kostet ihn sein Beitrag zum örR 11.576,39 Euro. Habe so weit verstanden   :)  aber dann steige ich aus.  :o

Du addierst dann die reinen Gebühren ohne Zinsen für einen Zeitraum von 30 Jahren dazu und kommst auf 18.000,- Euronen. Stolze Summe, aber entweder verstehe ich es nicht oder da ist ein Schnitzer unterlaufen.

Jeder Fall ist anders. In meinem fiktiven Beispiel nehme ich einen Bürger an, der in der Kreide steht und 20 Jahre am Dispo hängt. Danach geht es ihm finanziell besser und er kommt 30 Jahre ohne die Überziehung des Kontos aus. Die entgangenen 0,5 % Guthabenzinsen für 30 Jahre in Höhe von 510 € (6983 € - 6473 €) habe ich bei der Betrachtung außer Acht gelassen. In der Praxis wird es auch so sein, dass durch das Abschöpfen der aufgelaufenen Zinsen/Zinseszinsen noch weniger als die 510 € in den 30 Jahren angehäuft werden können. Es wird natürlich auch Bürger geben, die das Geld besser anlegen würden. Andere wiederum, steigen mit Verlusten aus der Geldanlage aus. Jeder Fall ist anders. Um die Sache nicht noch mehr zu verkomplizieren, gehe ich davon aus, dass die Geldentwertung und die "Rundfunksteuer- Erhöhungen" sich gegenseitig aufheben.

Im Endeffekt geht es mir darum, zu zeigen, dass die Politiker-Verharmlosung von  0,59 € "Rundfunksteuer" pro Tag bei der Betrachtung eines ganzen Menschenleben  ganz ordentliche Dimensionen erreicht.


** Strafanzeige ** überarbeitete Version:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: boubou am 01. Februar 2013, 19:34
Die Kommunen wirtschaften mit (unseren) Steuermitteln und müssen aus diesem Etat, der so wie so schon eng geschnürt ist, erneut Steuerforderungen an die Medienmogule abdrücken. Steuern entrichten aus dem Steuertopf, hat es Vergleichbares in der Geschichte jemals gegeben? Das ist eine wahnwitzige "Doppelabzocke" für den Steuerzahler.
@ us-trans: Aus diesem Grund ist mir dieser Zusammenhang gar nicht egal.

Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: us-trans am 02. Februar 2013, 14:47
@ boubou : Du hast Recht !

Ich meine damit wohin gezahlt wird ist gleichgültig; der Topf ist eh der Gleiche.
Dabei gehts mir auch gar nicht vorrangig um´s Geld, sondern um Dinge die wesentlich wichtiger sind.
Ich könnte reinschlagen wenn ich wieder mitansehen muss wie sich unsere "Volksvertreter" drehen und wenden.
Die lügen und aus der Flimmerkiste frech ins Gesicht. Dafür soll ich zahlen ?

Jeder der noch ein Gewissen hat soll endlich aufstehen !

Was hinterlassen wir nachfolgenden Generationen ?

Haben wir "wieder" von nichts gewusst ?
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Fritzi am 02. Februar 2013, 15:54
Haben wir "wieder" von nichts gewusst ?


Ja, ich befürchte, dass wird uns ewig begleiten. Alle, die ich bisher angesprochen habe, wissen von nichts, und nun wo sie es wissen, begegnet mir Gleichgültigkeit. Selbst in der eigenen Familie. Es ist erschreckend.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: us-trans am 02. Februar 2013, 20:10
"Selbst in der eigenen Familie. Es ist erschreckend."

Ja da sachste was !

Denen welche durch die GEZ(S)tasi keine Nachteile haben und sich immer schön wegducken ist es egal.

Die meissten merken nicht das es eigentlich schon nach 12 Uhr ist. Bankgeheimnis, Datenschutz,
Bundestrojaner, Lauschangriff, GEZ, TIN, das sind die Stichworte.

Seit 2013 hat die AOK mit dem Finanzamt direkten Datenaustausch. Weiss das einer ??
Mir ist das auch nur zufällig untergekommen. Kann sich jemand vorstellen was das für ein
Verknüpfungspotential in sich birgt?
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 02. Februar 2013, 20:30
Haben wir "wieder" von nichts gewusst ?


Ja, ich befürchte, dass wird uns ewig begleiten. Alle, die ich bisher angesprochen habe, wissen von nichts, und nun wo sie es wissen, begegnet mir Gleichgültigkeit. Selbst in der eigenen Familie. Es ist erschreckend.

Mein Vater wird ebenfalls die Strafanzeige aufgeben und verweigert die Zahlung!
Mit den richtigen Argumenten und Beharrlichkeit lässt sich was ausrichten.

Sind wir nicht Teil der Lösung, dann sind wir Teil des Problems.

Zitat
„Unterwerfung ist eine Entscheidung. Unsere Entscheidung. Aber ist sie nicht die bessere? Ist es nicht vernünftig, einfach still zu bleiben, zu zahlen und auch alles andere zu tun, was die Profiteure wollen? Lohnt es sich denn, sich über Trivialitäten in Schwierigkeiten zu bringen? Wird etwa nicht jeder Befehl eines Politikers, mag er auch noch sanft sprechen, mit der Drohung physischer Gewalt durchgesetzt? Die Antwort lautet: Es liegt bei uns. So ungern die, die von der Gesellschaft leben, daran denken: Sie brauchen uns nötiger als umgekehrt: Wir brauchen sie überhaupt nicht. Ihre Positionen behalten sie nur so lange, wie wir uns beugen. Wenn jedoch Genügend aufstehen, fassen auch bald andere Mut.“ [http://ef-magazin.de/2010/06/14/2227-rundfunkgebuehren-verteidigung-des-unvertretbaren]
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Fritzi am 03. Februar 2013, 12:57
@ Viktor:Danke für deine ermutigenden Worte. Ich hatte gestern einfach einen schlechten Tag.
Ich werde weiter kämpfen, argumentieren usw. Für die Demokratie, Lebensqualität, Fairness...

@us-trans: Nein, meine Familie duckt sich nicht einfach weg. Sie verdrängt, weil sie Schlimmstes im Krieg erlebt hat. Nur so erklärt sich mir die Angepasstheit heute. Und so wurde ich erzogen. Das Wort :"Man" kann ich nicht mehr hören.
Meine Mutter empfahl mir vor einiger Zeit, ich solle den Beitrag besser bezahlen, dann hätte ich ein ruhigeres Leben. Ich habe ihr versucht deutlich zu machen, dass es mir mit der Verfahrensweise noch viel schlechter gehen würde, weil ich mir selbst die Würde nähme.
Ich glaube nicht, dass sie das verstanden hat. 'Man' muss sich halt anpassen.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: D.Fense am 04. Februar 2013, 18:25
Astreine Aktion Viktor,
aber kennst Du den krassen Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag?

Strafanzeige = http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige = Klopapier

Strafantrag = http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag_%28Deutschland%29 

Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Actros1841 am 04. Februar 2013, 22:41
hallo liebe gemeinde ,

also erstmal muss ich hier mal ein grosses lob an den verfasser aussprechen der sich die mühe gemacht hat ein schreiben zu verfassen was vielleicht die aussicht auf erfolg mitbringt ;).wirklich grossen respekt von meiner seite aus. ;D
seid wochen bin ich auf der suche nach den passenden worten um auch eine strafanzeige zu erheben.
auf unterschiedlichen seiten habe ich jedoch immer vergebens das passende gefunden bzw. als kopie für mich zu verwenden.
ich selbst bin genau so ein mensch der seid langem schon die schnautze voll hat von diesen ganzen geldeintreibereien der gez. ich denke jetzt ist mal genau der zeitpunkt um denen mal das handwerk zu legen und zu zeigen das wir das volk sind  >:(.
nun ja.......bei uns zu hause ist es jedoch so das wir noch kein bescheid bekommen haben was die neue gebühr für 2013 befasst.ich denke das wird bestimmt noch ein weilchen dauern bis da mal was kommt. aber warum soll ich auf etwas warten wenn mein wille eh schon feststeht?? :)
ich werde die tage versuchen das passende schreiben noch fertig zu machen und an die zuständige anstallt zu versenden.
bin wirklich gespannt was da als antwort zurück kommt.
soweit verbleib ich erstmal mit den besten grüssen aus karlsruhe.

bitte noch um entschuldigung was die kleinschreibung angeht....dies ist eine dumme angewohnheit von meinem handy :-) ....hoffe dies stört keinen von euch !
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 04. Februar 2013, 22:56
Astreine Aktion Viktor,
aber kennst Du den krassen Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag?

Strafanzeige = http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige = Klopapier

Strafantrag = http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag_%28Deutschland%29

Hallo D.Fense,

es ist ganz wunderbar, dass du dir die Mühe der Anmeldung gemacht hast, um hier reinzuplatzen und gleich mit dem ersten Beitrag ins Fettnäpfchen zu treten. Wir sind hier in der Öffentlichkeit und pflegen soziale Umgangsformen. Die Netiquette findest du hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2.0.html

Versuche die nächste Antwort zum Thema mit mehr Argumenten zu untermauern und/oder von tatsächlichen Erfahrungen/Verfahren in Sachen Vorgehen bei Völkerrechtverletzungen zu berichten.

Mfg
Viktor


** Strafanzeige **
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575

Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 04. Februar 2013, 23:14
hallo liebe gemeinde ,

also erstmal muss ich hier mal ein grosses lob an den verfasser aussprechen der sich die mühe gemacht hat ein schreiben zu verfassen was vielleicht die aussicht auf erfolg mitbringt ;).wirklich grossen respekt von meiner seite aus. ;D
...

Danke 8)

Sei gewiss - die Tage der öffentlich-rechtlichen Erpressung sind gezählt. Dies ist mir heute auf dem Weg nach Hause klar geworden. Wenn wir in Kürze eine Idee realisieren, dazu gehören auch viele Strafanzeigen, sind die Zecken am Ende.

WIR sind der Mob - WIR sind die Legion - WIR sind der Widerstand
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: boubou am 05. Februar 2013, 06:08
Aus eigener Praxis (Straftatopfer) kann ich dem anfügen dass Strafanzeige und Strafantrag zeitgleich (bzw. nachgereicht) gestellt werden müssen, da alleine eine Anzeige nicht weiter (automatisch) zu einer Verfolgung der -Sache- führt und nach ca. drei Monaten fallen gelassen wird. Ich habe es so verstanden dass erst der Strafantrag die Anzeige wirksam macht und die Gerichtsbarkeit zu weiterführenden Untersuchung der Sache "zwingt". Anzeigen lassen sich vielzahlig fertigen ohne das diese irgend eine Konsequenz für den/die Täter hätte. Dieser Zusammenhang ist zu beachten. Grüße b.
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Actros1841 am 05. Februar 2013, 19:34
ja was nu ? strafantrag oder strafanzeige ..........will ja nicht das da was in die hose geht  ::)
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: D.Fense am 07. Februar 2013, 14:45
Hallo Victor,
danke für Deine netten ausladenden Worten. Beschäftige Dich weiter mit Dir selber und schade der Sache an sich. Ich nehme gerne das nette Angebot an und melde mich hier ab.
"Seeli sind die geistig Armen..."
und off...
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 07. Februar 2013, 15:08
Hallo Victor,
danke für Deine netten ausladenden Worten. Beschäftige Dich weiter mit Dir selber und schade der Sache an sich. Ich nehme gerne das nette Angebot an und melde mich hier ab.
"Seeli sind die geistig Armen..."
und off...

Übrigens wird mein Vorname mit k geschrieben: Viktor.
Danke für deine "Argumente" -  Guten Tag und alles Gute.

Viktor Grund
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Actros1841 am 07. Februar 2013, 18:08
muss jetzt nochmal nachfragen......wie sollte es jetzt dastehn ? strafantrag oder strafanzeige .
ich will versuchen die ganze sache mal ins rollen zu bringen .

dabei stellt sich noch die frage ob ich vielleicht einen rechtschutz hinzu bringen soll? aber ob da einer drauf eingeht trotz der advocard ??? der anwalt stellt ja auch erst bei der versicherung eine anfrage wegen kostendeckung usw......und ob die da mitspielen ?

weis nicht ob es was bringt wenn ich über einen anwalt gehe ??? ???
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 07. Februar 2013, 20:00
muss jetzt nochmal nachfragen......wie sollte es jetzt dastehn ? strafantrag oder strafanzeige .
ich will versuchen die ganze sache mal ins rollen zu bringen .

dabei stellt sich noch die frage ob ich vielleicht einen rechtschutz hinzu bringen soll? aber ob da einer drauf eingeht trotz der advocard ??? der anwalt stellt ja auch erst bei der versicherung eine anfrage wegen kostendeckung usw......und ob die da mitspielen ?

weis nicht ob es was bringt wenn ich über einen anwalt gehe ??? ???

Schade, dass D.Fense keine Argumente liefern will. Es gibt aber noch das Internet.

Advokat-likör? - ist nicht notwendig, ein paar Beiträge vorher hatten wir schon die Frage zu den Kosten: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31586.html#msg31586

Frage:
Was ergab deine bisherige Recherche zu der Strafanzeige, dem Strafantrag (Antragsdelikt) und Rechtsberatung? Wikipedia-links zur Strafanzeige und dem Strafantrag wurden bereits genannt.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: privetwsem am 15. Februar 2013, 19:48
Hallo liebe GEZ-Kämpfer,
ich bin gerade dabei Strafanzeige / Strafantrag in ähnlicher Form wie es Viktor7 aufgezeigt hat zu stellen.
Ich habe es noch mit den Inhalten aus dem Gutachten (Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart) gefüttert.

...
Degenhart kommt in seiner Analyse des neuen Modells anders als der von ARD und ZDF beauftragte Gutachter Paul Kirchhof zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem geräteunabhängigen Beitrag sehr wohl um eine neue Steuer handelt, zu deren Erlass den Bundesländern die Kompetenz fehlt und der gegen die in Artikel 2 Grundgesetzes geschützte allgemeine Handlungsfreiheit sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 verstößt. Um eine "Vorzugslast" zu sein, müssten die Haushaltspauschale Degenharts Gutachten nach "individuelle oder individualisierbare Vorteile" bringen und nicht lediglich an "Raumeinheiten" gemessen werden. "Allgemeine Vermutungen und Typisierungen" zur Empfangsnutzung reichen seiner Ansicht nach nicht aus. Zudem fehlten Erwägungen dazu, ob Firmen ihren Mitarbeitern an den Arbeitsgeräten überhaupt die Rundfunknutzung erlauben oder ob solche Geräte sogar ganz fehlen.
...
Kurz gesagt : GEZ-Reform ist verfassungswidrig.
Zum nachlesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachten-Rundfunkbeitrag-ist-Steuer-1792114.html

Ich hoffe wir bringen diese Betrüger zum Sturz!!!   :police: >:D >:(

Schöne Grüsse an alle GEZ Bekämpfer
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 15. Februar 2013, 20:00
Ich hoffe wir bringen diese Betrüger zum Sturz!!!   :police: >:D >:(

Nicht jeder Betrug ist Betrug im Sinne des Gesetzes, bei dem eine Strafanzeige wirkt.

In diesem Falle müssen wir vor dem Verwaltungsgericht.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: privetwsem am 15. Februar 2013, 20:25
Nicht jeder Betrug ist Betrug im Sinne des Gesetzes, bei dem eine Strafanzeige wirkt.

In diesem Falle müssen wir vor dem Verwaltungsgericht.
[/quote]

ich werde beide Wege gehen!

Wir werden immer wieder ausgebeutet und versuchen uns wie "normale" Bürger durch die Gerichte usw. zu wehren.
Wenn das alles nicht klappt und der Staat in seiner Funktion versagt, dann sehen wir uns auf den Strassen...
Titel: Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart
Beitrag von: privetwsem am 16. Februar 2013, 18:03
Hallo,
bringt das Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart uns bei der gemeinsamen Sache weiter oder ist das nur nutzloses Stück Papier???
 :-\
Was meint Ihr dazu?
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Lina am 16. Februar 2013, 18:16
@privetwsem

Ihre Strafanzeige können Sie umgehend hier stellen: https://www.berlin.de/polizei/internetwache/indexmitc.php
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: privetwsem am 16. Februar 2013, 18:49
@Lina,
danke für den Rat.
Ich habe ein 3 seitiges Schriftstück verfasst und möchte es in dieser Form einreichen.
@privetwsem

Ihre Strafanzeige können Sie umgehend hier stellen: https://www.berlin.de/polizei/internetwache/indexmitc.php
Habe mir die Seite angeschaut und festgestellt, dass ich bei der "Internetwache" niergendwo die Möglichkeit habe mein Schreiben als Anhang zu verschicken. :(
Ich muss selbst zur Wache und es persönlich abgeben, oder? :o
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Lina am 16. Februar 2013, 19:05
@privetwsem

Je nach dem, was Sie anzeigen möchten, folgen Sie dem Fragepfad. So ist Ihre Strafanzeige zumindest strukturiert.

Wenn Sie eine unaufschiebbare Dringlichkeit in Ihrer, mir nicht bekannten Angelegenheit feststellen, so können Sie sich auch an ein zuständiges Gericht schriftlich wenden, um dort entsprechende Rechtsmittel einzulegen.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 16. Februar 2013, 19:16
Hallo,
bringt das Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart uns bei der gemeinsamen Sache weiter oder ist das nur nutzloses Stück Papier???
 :-\
Was meint Ihr dazu?

Hallo privetwsem,

unsere medien- und politik-hörige Richter haben viele Gesetze weichgespült:
Hier ein Beispiel mit dem Artikel 5 GG:
Zitat
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten." http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html

Die Verletzung muss der Betroffene erst nachweisen.

Mittlerweile bin ich dieser Ansicht:
Den Bürgern wird die öffentlich-rechtliche kirchoffsche "Kurtaxe" (Ausdrucksweise von Paul Kirchhof) zwangsverordnet und die Wohnung zu einem öffentlich-rechtlichen Kurort gemacht. Sein Zwang tritt die garantierten Rechte aus Art. 4 (1) und (2) des Grundgesetztes und des Artikels 18 (2), des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Völkerrecht). 

Über die Strafanzeigen kann man die Raubritter besser packen (meine Meinung). Das Verfahren kann schneller vor den internationalen Strafgerichtshof gelangen, außerhalb des Einflusses deutscher Richter. Bei Verletzungen der Grundrechte kann man meines Wissen nur vor den deutschen Gerichten klagen. Hier kannst du die Argumente aus dem Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart verwenden.


Infos für das Vorgehen bei Berufung auf das Völkerrecht:
Zitat
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25  gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...

Zur Berufung auf das Grundgesetzes:
Zitat
http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/03/40921/
Der Artikel 93 des Grundgesetzes umfasst das Recht der Abgeordneten, Verfassungsorgane und jedes Staatsbürgers gegen eine Verletzung des Grundgesetzes Klage beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Ein Artikel, der auch nach der Verabschiedung des ESM zum Einsatz kommen könnte (Klagen werden bereits vorbereitet – hier).
Zitat
http://dejure.org/gesetze/GG/93.html -> GG Artikel 93,
" (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

4a.
über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein; "
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: bärbel2 am 16. Februar 2013, 19:32
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575

Da mache ich auch mit :-)
Gibt's noch andere Entwürfe oder Ergänzungen?

Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: privetwsem am 16. Februar 2013, 19:44
hallo bärbel2,
diese Vorlage habe ich ebenfalls genutzt und nur geringfügig mit "meinen" Äusserungen ergänzt.
Als weiteren Punkt habe ich noch folgendes eingefügt:
Rundfunkbeitrag ist eine Steuer
Der eingeführter Rundfunkbeitrag ist laut Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart (Auftraggeber: Handelsverband Deutschland) verfassungswidrig.
Degenhart kommt zum Ergebnis, dass es sich bei dem geräteunabhängigen Beitrag sehr wohl um eine neue Steuer handelt, zu deren Erlass den Bundesländern die Kompetenz fehlt und der gegen die in Artikel 2 Grundgesetzes geschützte allgemeine Handlungsfreiheit sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 verstößt. Um eine "Vorzugslast" zu sein, müssten die Haushaltspauschale Degenharts Gutachten nach "individuelle oder individualisierbare Vorteile" bringen und nicht lediglich an "Raumeinheiten" gemessen werden.


GEMEINSAM werden wir uns und unsere Kinder von dieser Sklaverei befreien !!!
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: power-dodge am 16. Februar 2013, 19:47
Kann das jeder machen? Bei jeder Polizei stelle?
Titel: Re: ** Strafanzeige **
Beitrag von: Viktor7 am 16. Februar 2013, 20:03
Ich zitiere mich noch mal selbst:
Gerade kam über die private Mitteilung die Frage rein, ob eine Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) ohne Anwalt eingereicht werden kann.

Ja, natürlich kann beinah jeder eine Strafanzeige kostenlos einreichen. In elf deutschen Ländern ist es möglich, eine Strafanzeige online über das Internet zu erstatten. Diese und andere nützliche leichtverdauliche Infos findet man z.B. bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige 

Und noch eine Info:
Zitat
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25  gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: power-dodge am 16. Februar 2013, 22:54
Dann soll jeder eine machen, werde mich morgen damit beschäftigen!  8)
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: bärbel2 am 17. Februar 2013, 11:55
hallo bärbel2,
diese Vorlage habe ich ebenfalls genutzt und nur geringfügig mit "meinen" Äusserungen ergänzt.
Als weiteren Punkt habe ich noch folgendes eingefügt:
Rundfunkbeitrag ist eine Steuer
Der eingeführter Rundfunkbeitrag ist laut Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart (Auftraggeber: Handelsverband Deutschland) verfassungswidrig.
Degenhart kommt zum Ergebnis, dass es sich bei dem geräteunabhängigen Beitrag sehr wohl um eine neue Steuer handelt, zu deren Erlass den Bundesländern die Kompetenz fehlt und der gegen die in Artikel 2 Grundgesetzes geschützte allgemeine Handlungsfreiheit sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 verstößt. Um eine "Vorzugslast" zu sein, müssten die Haushaltspauschale Degenharts Gutachten nach "individuelle oder individualisierbare Vorteile" bringen und nicht lediglich an "Raumeinheiten" gemessen werden.


GEMEINSAM werden wir uns und unsere Kinder von dieser Sklaverei befreien !!!

Danke!
Noch weitere Anregungen?


Außerdem lese ich in http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige#Anzeigeerstatter

Anonyme Anzeigeerstattungen sind nur auf dem nicht-persönlichen Wege möglich, da jeder Zeuge zur Angabe seiner Personalien verpflichtet ist. [/b]

Kann ich auch anonym Anzeige erstatten, per Brief vermutlich?
Ist ja interessant...
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: bärbel2 am 17. Februar 2013, 13:12
Beim weiteren Lesen finde ich das hier:

"Falsche Verdächtigungen können strafbar und teuer sein"
http://www.agpf.de/Strafanzeigen.htm#Falsch

Sind die hier gehandelten Vorschläge diesbezüglich auch wasserdicht?

Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 17. Februar 2013, 13:35
Beim weiteren Lesen finde ich das hier:

"Falsche Verdächtigungen können strafbar und teuer sein"
http://www.agpf.de/Strafanzeigen.htm#Falsch

Sind die hier gehandelten Vorschläge diesbezüglich auch wasserdicht?

Welche falschen Verdächtigungen bärbel2?
Wenn du wider besseren Wissens jemanden einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht verdächtigst und ein Verfahren versuchst herbeizuführen, dann könnte das unter Umständen als falsche Verdächtigungen ausgelegt werden. (Ist meine persönliche Meinung.)

Hier geht es aber darum:
Zitat
Eine Strafanzeige (in der Schweiz: Verzeigung) ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden, der eine Prozessvoraussetzung ist. …
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige



Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: privetwsem am 18. Februar 2013, 21:14
Viktor7,
hast du bereits eine Anzeige erstattet???
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 18. Februar 2013, 22:19
Viktor7,
hast du bereits eine Anzeige erstattet???

Ja, hab ich erstattet - und du?

Grüße
Viktor
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: privetwsem am 20. Februar 2013, 00:02
Viktor7,
hast du bereits eine Anzeige erstattet???

Ja, hab ich erstattet - und du?

Grüße
Viktor
Hallo Viktor,
ich bin z.Z. auf einer Dienstreise und werde voraussichtlich am 25 Feb. die Anzeige erstatten.
Wie war die Reaktion von unseren Beamten? Oder hast du es nur in den Briefkasten gelegt?
Habe bisher nur eine Anzeige erstattet (Motorrad Diebstahl) und das war riesen Aktion: Befragung, Protokoll usw...
Über welche Erfahrungen kannst du berichten? Soll ich da vorsorglich "viel" Zeit einplanen oder handelt es sich um Minuten-Aktion?
P.S
Habe keine Rückzieher geplant, da meine Ansichten und Absichten ernst sind, sondern bin im Moment wirklich knapp mit der Zeit und möchte es in die Wege leiten ohne es ständig vor sich hin zu schieben...
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 20. Februar 2013, 08:48
Hallo privetwsem,

ich halte die Sache für wichtig und deswegen investiere ich dafür meine Freizeit.   

Die Strafanzeige hatte ich online erstattet. Der Eingang wurde per Brief bestätigt:
 
Zitat
Ihre Strafanzeige ist bei uns am ... eingegangen und wird unter dem angegebenen Aktenzeichen bearbeitet.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: bärbel2 am 24. Februar 2013, 07:55
Die Strafanzeige überlege ich mir noch.
Auf eine persönliche Anfrage erhielt ich als Antwort,
es dürfe keine Rechtsberatung gegeben werden (?!)
Hatte ich um Rechtsberatung gebeten?

Die Strafanzeige beinhaltet u.a. diesen Passus:
"Solidarisch könnte eine Abgabe je nach Einkommen sein,..."
Das ist für mich ein rotes Tuch, so wie die Frauenquote auch.

Davon möchte ich mich distanzieren, aber den Kaufkraftentzug
dennoch thematisieren und gerne die Anzeige mit weiteren Themen spicken,
sollte es bis kommendes Wochenende noch weitere Anregungen geben.
Wer nicht fürchtet "dass der Gegner uns mit unermesslichen Geldquellen
platt machen will", kann mir auch gerne persönlich anworten.

"Der Zwang beeinträchtigt meine Weltanschauung"
und "Religion" würde ich übernehmnen.

Eine erfolgreiche Woche
LG
Bärbel
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Actros1841 am 25. Februar 2013, 17:39
liebe gemeinde ,

heute war ich hier in der ortschaft und habe versucht meine strafanzeige zu stellen .....wurde erstmal komisch angeschaut gegen wen ich die anzeige überhaupt stelle. da ich in meinem anschreiben die staatsanwaltschaft karlsruhe als empfänger angegeben hatte meinte der nette polizist ich sollte diese auch dort abgeben. das beste war als ich gehen wollte fragte er mich ob er sich eine kopie von dem schreiben machen könnte :-) hab erstmal bissl geschmunzelt und ihm zugestimmt.
also bin ich nach karlsruhe gefahren und habe dort die passende dienststelle der staatsanwaltschaft besucht. leider bin ich ausserhalb der öffnungszeiten dort angekommen und habe somit nur die möglichkeit gehabt bei den kollegen der dortigen polizei zu fragen ob sie die anzeige annehmen würden.
der beamte meinte nach dem durchlesen meiner anzeige das ich auch bei der staatsanwaltschaft falsch sei und dies eher eine anzeige gegen die gesetzeslage darstellt und dies die falsche anlaufstelle sei da die staatsanwaltschaft sich mit ganz anderen sachen beschäftigt. ( genauer wortlaut kann ich grad nichtmehr wiedergeben ) seine aussage war ich solle diese direkt bei dem verfassungsgericht abgeben bzw. die anschrift in meinem anschreiben vorher nochmal ändern. trotz allem hatte ich da auch ein nettes gespräch mit den dortigen beamten.
hatte noch etwas über die allgemeine gesetzeslage in deutschland diskutiert was der ein oder andere auch nicht wusste :-)
also bin ich wieder nach hause gefahren mit meinem schreiben in der hand und voller entsetzen weil ich nichts erreicht habe .  :-[
was meint ihr ?? waren die alle zu faul die anzeige zu schreiben ?? oder haben sie recht ??
wie ist es bei euch gelaufen ?
das ende vom lied ......ich äbdere es nochmal ab und versuche morgen mein glück nochmal ...hehe.

grüssle .
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 25. Februar 2013, 18:59
------------
Edit: Die Endversion meiner Strafanzeige findet ihr hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575
---------
@Viktor: Gegen wen /was genau ist denn deine Anzeige? ARD / ZDF oder GEZ?
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: obelix am 25. Februar 2013, 19:01


"Der Zwang beeinträchtigt meine Weltanschauung"
und "Religion" würde ich übernehmnen.



Es gibt schon eine "Religion" die toll passt: Die wichtigen Regeln sind ideal für den Fall das es vor
Gericht gehen sollte. Einige davon sind, das Frauen dem Mann vollkommen gleichgestellt ist, das nichts aufgeschrieben wird, Männer wie Frauen fast nackt in die Schlacht zogen damit ihre Kleider nicht schmutzig wurden, Bauern, Handwerker, Händler und in größeren Dörfern ein Fürst/tin aber jeder war gleichgestellt usw. Selbst Cäsar war von den Kelten sehr beeindruckt
weil sie reinlicher waren als die Römer. Echt interessantes Volk, einfach und zufrieden, so wie es sein sollte.  ;D





Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 25. Februar 2013, 20:46
------------
Edit: Die Endversion meiner Strafanzeige findet ihr hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575
---------
@Viktor: Gegen wen /was genau ist denn deine Anzeige? ARD / ZDF oder GEZ?

Die gleiche Frage wurde bereits in diesem Thread gestellt:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31589.html#msg31589

Gegen wen richtet sich die Strafanzeige?

Einige scheinen  nur die Strafanzeige über den "bösen Nachbarn" vor Augen zu haben und übertragen diese auf den Verstoß gegen das Völkerrecht. Hier verhält es sich anders, bitte über den Tellerrad sehen.

Sinngemäß:
"Bei der Berufung auf das Völkerrecht muss man diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationalen Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet nur die Portokosten für die Anzeige."
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 25. Februar 2013, 20:53
liebe gemeinde ,

heute war ich hier in der ortschaft und habe versucht meine strafanzeige zu stellen .....wurde erstmal komisch angeschaut gegen wen ich die anzeige überhaupt stelle. da ich in meinem anschreiben die staatsanwaltschaft karlsruhe als empfänger angegeben hatte meinte der nette polizist ich sollte diese auch dort abgeben. das beste war als ich gehen wollte fragte er mich ob er sich eine kopie von dem schreiben machen könnte :-) hab erstmal bissl geschmunzelt und ihm zugestimmt.
also bin ich nach karlsruhe gefahren und habe dort die passende dienststelle der staatsanwaltschaft besucht. leider bin ich ausserhalb der öffnungszeiten dort angekommen und habe somit nur die möglichkeit gehabt bei den kollegen der dortigen polizei zu fragen ob sie die anzeige annehmen würden.
der beamte meinte nach dem durchlesen meiner anzeige das ich auch bei der staatsanwaltschaft falsch sei und dies eher eine anzeige gegen die gesetzeslage darstellt und dies die falsche anlaufstelle sei da die staatsanwaltschaft sich mit ganz anderen sachen beschäftigt. ( genauer wortlaut kann ich grad nichtmehr wiedergeben ) seine aussage war ich solle diese direkt bei dem verfassungsgericht abgeben bzw. die anschrift in meinem anschreiben vorher nochmal ändern. trotz allem hatte ich da auch ein nettes gespräch mit den dortigen beamten.
hatte noch etwas über die allgemeine gesetzeslage in deutschland diskutiert was der ein oder andere auch nicht wusste :-)
also bin ich wieder nach hause gefahren mit meinem schreiben in der hand und voller entsetzen weil ich nichts erreicht habe .  :-[
was meint ihr ?? waren die alle zu faul die anzeige zu schreiben ?? oder haben sie recht ??
wie ist es bei euch gelaufen ?
das ende vom lied ......ich äbdere es nochmal ab und versuche morgen mein glück nochmal ...hehe.

grüssle .

Es ist kein Wunder, dass der Polizeibeamte keine Ahnung hatte. Er hat zum ersten Mal in seinem Leben eine Anzeige wegen Verstöße gegen das Völkerrecht gesehen. Es gibt auch Telefone bei der Staatanwaltschaft. Sie fragen sich bei höheren Stellen  durch. Eine Reise durch die Republik kann schön sein, muss aber nicht sein.

Zitat
... Falls niemand im Umfeld zu finden ist, dann ist das beim Völkerrecht nicht verwunderlich, weil sich nur sehr wenige auf dieses Thema spezialisieren. Auch Menschenrechtsgruppen können hier überwiegend keine Hilfe bieten, weil sie sich eher um eindeutige Fälle im Ausland kümmern und hier auch nicht klagen, sondern nur Aktionen starten, um auf das Unrecht aufmerksam zu machen (was natürlich auch wichtig ist).
Quelle: http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 26. Februar 2013, 15:31

Sinngemäß:
"Bei der Berufung auf das Völkerrecht muss man diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationalen Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet nur die Portokosten für die Anzeige."
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

Heißt es, dass es wie eine Popularklage in Bayern ist?
Dass du Anzeige aufgeben kannst ohne gegen eine bestimmte Person vorzugehen?
Und dann kannst dich an Strafgericht wenden?

Aber trotzdem muss du ja einen schuldigen bennen, oder?

Kann man vielelicht sagen die Regierung oder der Staat, weil sie das durchgesetzt haben und Beitragsservice weil sie das Gesetz durchführen, oder?
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 26. Februar 2013, 16:03

Sinngemäß:
"Bei der Berufung auf das Völkerrecht muss man diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationalen Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet nur die Portokosten für die Anzeige."
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

Heißt es, dass es wie eine Popularklage in Bayern ist?
Dass du Anzeige aufgeben kannst ohne gegen eine bestimmte Person vorzugehen?
Und dann kannst dich an Strafgericht wenden?

Aber trotzdem muss du ja einen schuldigen bennen, oder?

Kann man vielelicht sagen die Regierung oder der Staat, weil sie das durchgesetzt haben und Beitragsservice weil sie das Gesetz durchführen, oder?

Woher hast du das mit dem Schuldigen?
Es reicht schon die Vermutung des Verstoßes gegen das Völkerrecht aus. Dann nimmt die Staatsanwaltschaft die Sache in die Hand (und sucht den Schuldigen). In seltenen Fällen ist ein Strafantrag nötig. Das steht aber alles in Wikipedia/im Internet. Dazu muss man kein Rechtsexperte sein.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: obelix am 26. Februar 2013, 17:16
Zitat
Aber trotzdem muss du ja einen schuldigen bennen, oder?

Kann man vielelicht sagen die Regierung oder der Staat, weil sie das durchgesetzt haben und Beitragsservice weil sie das Gesetz durchführen, oder?

Manchmal wird man schlauer dadurch das man es ausprobiert, für mich war der Versuch in diesem Fall deshalb interessant um zu erfahren ob mir dennoch weitergeholfen wird... lest selbst





Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: obelix am 27. Februar 2013, 10:25
Danke Viktor7.  :o  8)
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: privetwsem am 01. März 2013, 17:19
Meine Anzeige wurde am 26.02.13 aufgenommen und wurde wirklich ernst genommen. Die Polizei wird es etwas genauer durchlesen und die Inhalte auf die Richtigkeit überprüfen und anschliessend an die Staatsanwaltschaft übergeben damit die möglichen Verstösse gegen die Gesetze verfolgt werden können.
Eine Bestätigung der Anzeige wird mir in Kürze per Post zugeschickt.
Ich werde euch auf den laufendem halten
VG
Privetwsem
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: ArgoJM8 am 02. März 2013, 07:48
Ich schließe mich an und werde in der nächsten Woche Strafanzeige erlassen !!!

Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Actros1841 am 03. März 2013, 11:56
also ich mach jetzt auch nicht lange rum mit der anzeige . wenn die polizei nicht in der lage ist meine anzeige zu bearbeiten so versende ich sie die tage einfach an die staatsanwaltschaft mit der zusätzlichen bitte um bestätigung. bevor ich jetzt noch eine weltreise machen muss und nichts erreiche ! abwarten und tee trinken  :P
Titel: Re: STRAFANZEIGE - Staatsanwaltschaft antwortet
Beitrag von: lölle am 21. März 2013, 16:51
Hallo Mitstreiter,
bin ganz neu hier, hab sonst nur mitgelesen. Habe heute die Reaktion der Staatsanwaltschaft zu meiner Anzeige wegen Verletzung meiner Bürgerrechte erhalten :
Der Strafanzeige wird keine Folge gegeben.
Aber der wirkliche Hammer ist: Die Staatsanwaltschaft hat aus meiner Klage "Verletzung der Bürgerrechte" wie hier freundlicherweise im Forum ausgearbeitet, eine Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes gemacht.

Wer nun noch auf Abhilfe durch unser sog. Rechtssystem hofft, sollte sich diese Hoffnung aus dem Kopf schlagen.

Dennoch werde ich den Widerspruch einreichen.
Titel: Re: STRAFANZEIGE - Staatsanwaltschaft antwortet
Beitrag von: bärbel2 am 21. März 2013, 17:03
Aber der wirkliche Hammer ist: Die Staatsanwaltschaft hat aus meiner Klage "Verletzung der Bürgerrechte" wie hier freundlicherweise im Forum ausgearbeitet, eine Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes gemacht.

Das würde ich gerne lesen.
Kannst du das Schreiben ohne deine Daten hochladen, z.b. hiermit: www.loaditup.de


Titel: Re: STRAFANZEIGE - Staatsanwaltschaft antwortet
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 21. März 2013, 17:04
Die Staatsanwaltschaft hat aus meiner Klage "Verletzung der Bürgerrechte" wie hier freundlicherweise im Forum ausgearbeitet, eine Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes gemacht.

Ganz treffend: Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes. Es ist auch meiner Meinung Betrug nach StGB: Täuschung, um einen Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: power-dodge am 21. März 2013, 20:36
Hilft kein Rechtssystem? Und, dies wird dann auf der Straße geklärt!!!
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Taj am 21. März 2013, 20:44
"dies wird dann friedlich auf der Straße geklärt !" ;D
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: power-dodge am 21. März 2013, 20:49
Irgendwann nicht mehr ;-)
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: schildzilla am 21. März 2013, 21:17
also ganz im ernst, wenn die auf friedliche proteste nicht eingehen, oder uns gar unterdrücken wie sie es durch entfernen des demo-events in facebook gemacht haben, dann ist es wirklich zeit, mit härte vorzugehen. das sichert uns auch das grundgesetz zu:



Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


absatz 4 heißt: eine neue unterdrückung findet statt? dann greift mit aller gewalt durch, um euch euer recht zurück zu holen!
das haben die sicher wegen [Seite/Begriff nicht erwünscht] und den nazis vorsorglich so mit aufgeführt!

aber unbeteiligte sollte man nach möglichkeit natürlich nicht zu schaden kommen lassen. ich bin sicher das wissen alle für gewöhnlich zivilisierten protestanten
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Taucherle am 21. März 2013, 21:56
Ein klassischer Fall von "Rechtsbeugung" bzw "Rechtsverbiegung"....wie mans eben halten will,kann sich jeder aussuchen.
Titel: Re: STRAFANZEIGE - Staatsanwaltschaft antwortet
Beitrag von: Treize am 22. März 2013, 00:32
Hallo Mitstreiter,
bin ganz neu hier, hab sonst nur mitgelesen. Habe heute die Reaktion der Staatsanwaltschaft zu meiner Anzeige wegen Verletzung meiner Bürgerrechte erhalten :
Der Strafanzeige wird keine Folge gegeben.
Aber der wirkliche Hammer ist: Die Staatsanwaltschaft hat aus meiner Klage "Verletzung der Bürgerrechte" wie hier freundlicherweise im Forum ausgearbeitet, eine Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes gemacht.

Wer nun noch auf Abhilfe durch unser sog. Rechtssystem hofft, sollte sich diese Hoffnung aus dem Kopf schlagen.

Dennoch werde ich den Widerspruch einreichen.

Wie kann die Staatsanwaltschaft jetzt gegen dich ermitteln? Wenn du doch die Anzeige gemacht hast? Den wo kein Kläger ist, ist doch auch kein Richter.
Verletzung der Bürgerrechte, ist ja mal sowas von lächerlich, der GEZ Beitrag, ist keine Steuer, damit verletzt du also auch keine Bürgerrechte.
Ich würde Beschwerde gegen den Staatsanwalt einlegen, wegen Rechtsbeugung.

Oder habe ich da was falsch verstanden?
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: lölle am 22. März 2013, 19:51
Also, ich habe Strafanzeige wegen Verletzung meiner Bürgerrechte gestellt.
Antwort der Staatsanwaltschaft: Ihre Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes wird keine Folge gegeben.
Anzeige wegen Bürgerrechten wandelt sich in eine Betrugsanzeige, die ich nie gestellt habe.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 26. März 2013, 11:26
Hier wird sich 9 Seiten über eine Strafanzeige den Kopf zerbrochen. Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar.

Es wird bspw. Artikel 18 (2) herangezogen. Nach dem Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 18 (2)  darf niemand einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Wie soll denn bitteschön der Rundfunkbeitrag in der Lage sein, das zu erreichen? Hier geht es doch um etwas völlig anderes. Allein das Zahlen von Beiträgen kann einen doch nicht davon abhalten, eine Religion oder eine Weltanschauung zu haben, da es sich hierbei um nicht geldgebundene Aktionen handelt. Ich kann, egal wieviel Geld ich für irgend etwas bezahle, doch irgendeine Weltanschauung und Religion annehmen. Der zitierte Pragraf meint doch vielmehr, dass einem nicht verboten werden darf Weltanschauung x oder Religion y zu haben.

Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2)  „Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." Hier geht es doch explizit um die Freiheit, sich etwas zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Wie kann einem diese Freiheit genommen werden, wenn man Beiträge zahlt? Ich habe doch noch immer die Möglichkeit dazu. Nur kann ich mir es ggf. nicht mehr leisten. Das sind aber zwei paar Schuhe. Die Freiheit bleibt bestehen. Die Freiheit würde wegfallen, wenn mir dies verboten werden würde, wenn ich eingesperrt werden würde, wenn der Zugang zu Informationen durch den Staat gekappt werden würde etc.. Der Fakt, dass ich Geld zahle, nimmt mir die prinzipielle Freiheit in keinster Weise.

Nicht falsch verstehen. Ich bin kritisch, weil ich sinnvoll handeln will. Meines Erachtens taugen die zitierten Paragrafen nach intensiver Überlegung nichts bzw. sie sind nicht angreifbar.
 
Ich schlage vor, Verfassungsklage analog zu Geuer einzureichen. Bester Weg. Meines Erachtens.

Oder andere Passagen aus dem Völkerrecht finden. Hm, mal suchen. Aber vielleicht täuscht mich ja meine Logik auch. Ich habe ja nur meine Auffassung geschildert.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: privetwsem am 27. März 2013, 23:11
Hallo Gunter Schild ,
es mag ja sein das du Recht hast.
Ich persönlich bin kein Jurist und kann dir deine Äußerung weder bestätigen noch als falsch bezeichnen.
Was ich aber weiss, ist die Tatsache, dass ich alles mögliche tun werde um die GEZ-Ungerechtigkeit zu bekämpfen:  klagen, protestieren uuuund anzeigen!
Meine Anzeige wird vielleicht nicht viel ausrichten aber bei 1000 Anzeigen könnten die Behörden zumindest merken das da etwas faul ist. Und wie die dann vorgehen... und was die dafür unternehmen... ist mir egal.

Eine Richtige und vor allem juristisch-korrekte Vorgehensweise ist natürlich sehr willkommen aber wie lautet die?
Ich werde nach wie vor ALLES mögliche tun um unseren "GEZ Freunden" das Leben schwer zu machen!!!
Über deine Alternativ-Vorschläge würde ich mich aber sehr freuen und verbleibe bis dahin mit besten Grüssen
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 28. März 2013, 13:09
Danke. Mein Alternativvorschlag steht im Beitrag mit drin. Siehe oben. Er lautet: Verfassungsklage analog zu Geuer.

Ich bin mir sicher, dass die o.g. Art. nicht i.d.S. wie von euch interpretiert angreifbar sind. Deshalb versuche ich etwas anderes. Das ist Verfassungsklage alla Geuer plus ggf. Anfechtungsklage. In jedem Fall Zahlung unter Vorbehalt.

Angesichts der großen Anzahl an Paragraphen und Wegen werde ich garantiert nicht jeden Paragraph anzweifeln, den man irendwie hierzu benutzen könnte. Geuers Argumentation ist aber äußerst einleuchtend. Ich halte viele Verfassungsklagen wichtiger als viele Strafanzeigen.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Zasz am 28. März 2013, 13:23
Hier geht es doch explizit um die Freiheit, sich etwas zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Wie kann einem diese Freiheit genommen werden, wenn man Beiträge zahlt?
Der umkehrschluss, dass man durch die zahlung eines beitrages weniger geld zur verfügung hat um sich seine eigentlichen informationen zu beschaffen ist die argumentation. Besonders geringverdiener jeglicher art inklusive leistungsempfänger die nicht befreit werden, haben durch die 18€ weniger geld. Das geld wollen die nicht ausgeben besonders wenn kein fernseher vorhanden ist. Man kann und will eine leistung nicht nutzen oder unterstützen und wird somit in seinen rechten und möglichkeiten eingeschränkt.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 28. März 2013, 13:26
Das habe ich schon verstanden. Aber durch die Zahlung, egal wie hoch sie auch sein mag, kann diese Freiheit nicht genommen werden. Es wird höchstens die Möglichkeit genommen. Aber man ist frei es zu tun, auch wenn man zu wenig Geld dafür haben sollte. Man hat einfach nicht mehr die finanzielle Möglichkeit, aber sehr wohl noch die Freiheit.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Fritzi am 28. März 2013, 15:54
Also, ein bisschen sehe ich es schon so, dass viele Menschen mit wenig Einkommen durch den Beitrag in ihren Möglichkeiten, sich anderweitig Informationen zu beschaffen, beschnitten werden. Und folglich haben sie nicht mehr die ganze Freiheit, die ihnen - wie allen anderen - zustünde.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Uwe am 28. März 2013, 15:57
Wer lebt an der Armutsgrenze?

Als Armutsgrenze gilt in Deutschland ein Einkommen von etwa 940,- Euro monatlich. Hierbei werden staatliche Leistungen mit einbezogen. Die Anzahl aller Personen, die in Armut leben, wird als Armutsquote bezeichnet.
mehr auf:
http://www.cecu.de/armutsgrenze.html
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Zasz am 28. März 2013, 16:04
Das habe ich schon verstanden. Aber durch die Zahlung, egal wie hoch sie auch sein mag, kann diese Freiheit nicht genommen werden. Es wird höchstens die Möglichkeit genommen. Aber man ist frei es zu tun, auch wenn man zu wenig Geld dafür haben sollte. Man hat einfach nicht mehr die finanzielle Möglichkeit, aber sehr wohl noch die Freiheit.
Also ich habe die freiheit etwas zu tun, kann es aber nicht tun weil man mir die möglichkeit nimmt meine rechtmäßige freiheit zu nutzen?
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: GEZeterei am 28. März 2013, 16:33
Unter Rot-Grün wurde die Rentenberechnung neu festgesetzt auf 43% vom letzten Nettolohn. Wie viele Menschen in Deutschland verdienen mehr als € 2.000,00?

Renten-Uschi hat kürzlich was ganz Tolles gemacht. Ein Rentner, der unter € 800,00 im Monat hat und zusätzlich eine private Altersvorsorge finanzierte, bekommt jetzt € 50,00 draufgelegt. Super, Uschi, gut gemacht!

Also, daß klar ist: Incl. seiner privaten Vorsorge, die er sich mühsam abgespart hat, kommt er unter € 800,00. Das heißt, während seiner Erwerbstätigkeit verdiente er rund € 1.900,00, hatte damit womöglich noch eine Familie zu versorgen, sparte sich die private Vorsorge vom Mund ab. Und lebt jetzt an der Armutsgrenze. Da sind diese € 50,00 der blanke Hohn, aber der Zynismus dieser Dame ist sowieso nur schwer zu überbieten.

So, jetzt hat er also € 850,00. Abzüglich Miete, abzüglich Lebenshaltungskosten, abzüglich Medikamenten-Kosten (die erheblich sein können), Auto geht schon gar nicht mehr. Wie viel bleibt ihm zur freien Verfügung? Und davon soll er den gleichen Zwangsbeitrag bezahlen wie der Manager mit seiner vierköpfigen Familie, in der jeder seinen eigenen Fernseher, seine eigene Audio-Station, seinen eigenen PC, seinen eigenen I-Pod hat?

Ja, das betrachte ich schon als eine immense Einschränkung der persönlichen Freiheit. Und der Rentner ist nur ein Beispiel. Es gibt viele Erwerbstätige, die trotz vollem Job an der Armutsgrenze herumvegetieren.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 28. März 2013, 17:42
Hier wird sich 9 Seiten über eine Strafanzeige den Kopf zerbrochen. Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …

Hallo Gunter Schild,

du fällst hier ein wenig mit der Tür ins Haus. Was stört dich am Austausch der Forumsmitglieder zu für sie eindeutig wichtigem Thema? Wozu möchtest du Paragraphen angreifen?

Im ersten Beitrag des Threads ist ein direkter Link auf eine Beispiel-Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575), wo die einzelnen Punkte begründet sind. Jeder kann nach seinen Bedürfnissen diese erweitern.

Wenn die öffentlich-unrechtlichen Sender dich einen Teil deines Geldes unter Zwang berauben, dir die Entscheidung über die Verwendung deiner finanziellen Mittel für Medien absprechen und dafür völlig unzeitgemäße und aufgeblähte 90 öffentlich-rechtlichen Programme subventionieren lassen, so wird deine Freiheit der Entscheidung beeinträchtigt.

Versuche deine Freiheit der Entscheidung dahingehend durchzusetzten und die abgepressten Gelder nicht zu zahlen. Sei es deswegen, dass deine Weltanschauung, z.B. "die öffentlich-rechtlichen Sender verbreiten ausgewählte Nachrichten zur Manipulationszwecken und lassen absichtlich Informationen aus". Dies ist im Fall der rechtzeitigen Demoinfos, der Unterschriftenaktion, der Petition (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html) oder der Umfrage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html) geschehen. Die Nichtzahlung der Zwangsgelder und keine Klage, kann dich mit der Zeit zur einer Beugehaft führen. Spätestens dann merkst du, dass deine Freiheit der Entscheidung beschnitten wird und dich hinter Gitter führen kann.

Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.


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Weitere Bilder: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3992.msg36792.html#msg36792
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 28. März 2013, 19:55
Ich werde mich fortan nicht mehr dazu äußern. Dass ihr jede Möglichkeit nutzt, um euch gegen AZDBS zu wehren ist ehrenhaft und ich würdige dies.

Der Grund, warum ich in dieses Thema schrieb, war nicht, um "mit der Tür ins Haus zu fallen", wie Viktor7, dem ich für dieses Thema dankbar bin, so schön feststellt, sondern vielmehr, weil ich selbst auf der Suche nach dem richtigen Weg bin und wenn ich meine, dass der in diesem Thema niedergeschriebene Weg verkehrt bzw. sinnlos ist, sage ich dies, damit ich anderen Leute helfe, nicht das Falsche zu tun und nicht um hier rumzustenkern.

Schon auf Wikipedia steht für den Begriff Freiheit: Freiheit (lateinisch libertas) wird in der Regel verstanden als die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können. Daraus lässt sich genau das schlussfolgern, was ich oben schrieb. Man hat auch bei Beitragszahlung die Möglichkeit ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten (hier Informationsbeschaffung) zu wählen. Wenn man zu wenig Geld hat, kann man diese Möglichkeit nur nicht nutzen. Aber die Möglichkeit ist da. Sie wäre nicht da, wenn Zwang bei der Auswahl der Möglichkeiten der Informationsbeschaffung bestünde. Da man aber prinzipiell frei bzgl. Informationsbeschaffung äuswählen kann, ist Freiheit gegeben. Ich kann diese Freiheit nur nicht nutzen, wenn ich zu wenig Geld habe. Versteht ihr? Das, worüber ihr euch echauffiert ist das was chronologisch vor dem kommt, was in den zitierten völkerrechtlichen Artikeln steht. Dort ist von der oben erläuterten Freiheit die Rede. Die ist aber gegeben. Man kann sie nur nicht nutzen, wenn man zu wenig Geld haben sollte. Zwei völlig getrennte Sachen. Das eine kommt vor dem anderen auf dem Zeitstrahl. Kein Zusammenhang zwischen den beiden.

Ich schreibe hierzu nichts mehr.

Macht was ihr wollt. Ich will nicht belehren, sondern nur helfen.

Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Taucherle am 28. März 2013, 20:10
@Gunter,
wieso soviel Zorn über die 9 seiten zu diesem Thema?
Bedenke,dass der AZDBS eine Krake unbekannten Ausmaßes ist,gegen die wir versuchen müssen anzugehen.
Dieser Weg wird einfach sein *sing*.....aber er wird absehbar und auch beschreitbar sein!

es dreht sich derzeit einzig und allein um das "wie",...."wie" treten wir diesem Kraken in den A....llerwertesten,nein,nicht nur dahin,sondern direkt ins Gesicht,dort muß der Tritt hin! Und zwar am Besten so,dass er nicht wieder aufsteht.

Es gibt viele Wege,die nach Rom führen wurde früher mal gesagt,man muß nicht immer den direkten nehmen,man kann auch den mit dem Umweg oder den über den Berg nehmen,womit der Gegner nicht unbedingt rechnen wird.
Das Endergebnis ist das,was zählt,auch wenn man derzeit noch ein wenig dran arbeiten muß,aber es wird eine Lösung des Problems geben!
Der Gegner (der AZDBS) hat seine Fachleute auch um sich herum versammelt,um sich abzusichern,wir müssen nun ein Hintertürchen suchen und nutzen,diesen Wall zu knacken und den Feind mit den eigenen Waffen bekämpfen,und da wir mittlerweile hier auch versierte RAe zu den unseren zählen können,wird das auch was werden,man muß nur Geduld mitbringen.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 28. März 2013, 20:23
Das habe ich schon verstanden. Aber durch die Zahlung, egal wie hoch sie auch sein mag, kann diese Freiheit nicht genommen werden. Es wird höchstens die Möglichkeit genommen. Aber man ist frei es zu tun, auch wenn man zu wenig Geld dafür haben sollte. Man hat einfach nicht mehr die finanzielle Möglichkeit, aber sehr wohl noch die Freiheit.
Also ich habe die freiheit etwas zu tun, kann es aber nicht tun weil man mir die möglichkeit nimmt meine rechtmäßige freiheit zu nutzen?

Nein. Falsch verstanden.

Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.

Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.

Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. Dann müsste da stehen, dass man die Freiheit nutzen können muss. Da das nicht der Fall ist, kann man sich eine Strafanzeige sparen.

Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 28. März 2013, 20:29
Mich nervt es, ganz ehrlich, dass sich keiner die Mühe macht, über das nachzudenken, was ich schrieb. Stattdessen wird rumgewettert, dass man möglichst viel gegen das System tun muss. Das ist ja richtig. Bitte macht alles, was geht. Ich will euch nur zeigen, dass dieser eine Weg hier aus meiner Sicht sinnlos ist.

PS: Ich antworte erst dann wieder, wenn sich jemand wirklich mit dem auseinandersetzt, was ich geschrieben hab. Wenn nur gewettert wird, schreib ich nichts mehr. Im gesamten Forum.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Hailender am 28. März 2013, 21:53
Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.

Nein ist sie nicht!
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Sunshine15041977 am 28. März 2013, 22:10
Meine Freiheit wurde um mtl. 17,98€ eingeschränkt/beraubt!
Ich habe 3 Kinder, die beschäftigt werden wollen und dazu gehören auch mal Zoo-Besuche,
Schwimmhalle, usw.
Wer die Preise kennt und auch Kinder hat, weiß, wovon ich hier rede.
Ich wurde in meiner freien Entscheidung, wofür ich mein Geld ausgeben möchte, beraubt!
Klar kann man sich das alles leisten, wenn man denn auch genug Finanzen zur Verfügung hat!
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Hailender am 28. März 2013, 22:28
Meine Freiheit wurde um mtl. 17,98€ eingeschränkt/beraubt!
Ich wurde in meiner freien Entscheidung, wofür ich mein Geld ausgeben möchte, beraubt!

So ist es!

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Jean-Jacques Rousseau


Mit meinem monatlichen Beitrag von 17,98 € schmiere ich ein fetten Sauen den Arsch für etwas was ich absolut nicht nutze. Und das ist in meinen Augen Freiheitsberaubung und verstößt gegen das GG!
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Sunshine15041977 am 28. März 2013, 22:47
Ich denke, wenn sich dieser Betrugsbeitrag ab 2015 erhöhen sollte,
falls es bis dahin nicht schon eine andere Regelung gibt,
spätestens dann werden noch mehr Menschen von ihrer ÖR-Wolke runterfallen und böse erwachen, weil sie sich immer weniger das leisten können, wofür sie ihr Geld ausgeben möchten!
Aber dann ist es schon zu spät!

Ich werde unseren Kampf, gegen diesen ÖR-Riesen, mit aller Kraft unterstützen!

DAFÜR HABE ICH MICH FREI ENTSCHIEDEN!
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 29. März 2013, 16:27
Ich verstehe, dass ihr etwas tun wollt. Das finde ich gut. ich will es ja auch.

Um herauszufinden, ob ich oder Viktor7 Recht hat, muss man den Fall betrachten, um den es geht. Und das ist die von Viktor7 formulierte Strafanzeige: konkret die darin zitierten völkerrechtlichen Artikel und die von Viktor7 vorgebrachten Argumentationen.

Viktor7 hat in seiner Strafanzeige auf zwei Artikel Bezug genommen.

Der erste Artikel ist der Artikel 18 (2), nach dem niemand einem Zwang ausgesetzt werden darf, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. Erstens kann man Weltanschauungen und Religionen annehmen und ausüben, egal wieviel man für irgendetwas bezahlt, da die Ausübung und das Annehmen von Religionen und Weltanschauungen kein an Geld gebundener Prozess ist. Zweitens greift das von Viktor7 vorgebrachte Argument nicht, dass Vertreter bestimmter Religionen Rundfunkgeräte ablehnen. Denn in dem von ihm herangezogenen Artikel (siehe oben) geht es darum, dass man keinem Zwang ausgesetzt werden darf, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Viktor7`s Arguemt passt also nicht mit dem von ihm zitierten Artikel zusammen. Denn selbst wenn Vertreter einer bestimmten Religion Rundfunkgeräte und/oder Medieninhalte ablehnen sollten, wird deren Freiheit, eine Weltanschauung oder Religion ihrer Wahl anzunehmen oder auszuüben, nicht verletzt. Sie können dies schließlich trotzdem tun.

Der zweite von Viktor7 herangezogene Artikel ist der Artikel 19 (2), der lautet: "JEdermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Es geht also um die Freiheit Infos zu empfangen, beschaffen oder weiterzugeben. Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt. Wir können dies ja schließlich trotz Beitragsservice tun. Der Beitragsservice dient ja sogar ein Stück weit diesem Artikel, da er den ÖRR finanziert, der uns mit bestimmten Infos versorgt. Auch haben wir darüber hinaus die Möglichkeit, andere Informationsquellen zu nutzen. Der Fakt, dass Geringverdiener sich dies vielleicht weniger leisten können, ändert nichts an der bestehenden Freiheit, sich Infos zu beschaffen. Die Freiheit würde nur dann nicht bestehen, wenn bspw. der Zugang zu bestimmten Informationen von der Regierung verschlossen werden würde (bspw. in dem das Internet manipuliert wird) oder n einem verboten werden würde das zu tun, was in dem o.g. Artikel steht.  Selbst wenn es so wäre, wie Viktor7 interpretiert, müsste man das Steuersystem, die geringe Höhe von ALG I und II etc. verklagen, denn hierdurch sinken sozusagen auf staatliche Initiative die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damitauch die Möglichkeiten, Infos zu beschaffen,. Überhaupt müsste man dann auch den Arbeitgeber für zu geringes Gehalt, den Vermieter für zu hohe Mieten, die Bahn für zu hohe Bahnpreise und den Lebensmittelhändler für zu hohe Preise auf Eier verklagen.

Alles Gute trotzdem :)

Wenn Ihr Erfolg habt, freue ich mich ja trotzdem :)
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: obelix am 29. März 2013, 17:13
Ich habe es nicht zu ende gelesen.
Dein Paragrafen schrott um Freie Geister einzuwickeln ist Steinzeit OK!
Du redest von Religion und benutzt einen § nach dem anderen  ohne zu wissen was Religion ist!
Deine Religion sind § oder deren Gesetze mehr nicht.
Suhle dich darin Befehlsempfänger zu sein aber lass uns damit in ruhe.  >:D
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Zasz am 29. März 2013, 17:46
Daraus lässt sich genau das schlussfolgern, was ich oben schrieb. Man hat auch bei Beitragszahlung die Möglichkeit ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten (hier Informationsbeschaffung) zu wählen. Wenn man zu wenig Geld hat, kann man diese Möglichkeit nur nicht nutzen. Aber die Möglichkeit ist da. Sie wäre nicht da, wenn Zwang bei der Auswahl der Möglichkeiten der Informationsbeschaffung bestünde. Da man aber prinzipiell frei bzgl. Informationsbeschaffung äuswählen kann, ist Freiheit gegeben. Ich kann diese Freiheit nur nicht nutzen, wenn ich zu wenig Geld habe.
Was ist das für eine freiheit die man nicht nutzen kann? Es ist eine illusion, ein betrug.
- Ich kann diese freiheit nicht nutzen weil ich nur geld für eins habe, das ist fakt.
- Ich will den ÖR nicht unterstützen und werde dazu gezwungen, auch fakt.
- Ich kann entweder den ÖR unterstützen und habe NICHTS davon oder kaufe mir meine zeitschrift per abo. Ich habe nur die halbe wahl, weil ich keine wahl habe ob ich den ÖR bezahlen will oder nicht.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Bürger am 29. März 2013, 17:53
@Gunter Schild, obelix, etc.

Nun, ein Versuch, die Gemüter mit meinem laienhaften juristischen Verständnis vielleicht ein wenig zu "besänftigen":

Egal ob es nun "widersinnig" sei oder nicht:
Die *Prüfung*, *ob* dem so ist, ist mit der Anzeige an den EuGH herangetragen.
*Die* sind nun an der Reihe das zu *prüfen*.

Es wäre müßig, hier in "vorauseilender Defensive" über die Beurteilungen des EuGH nur *negativ* zu spekulieren.

Stattdessen sollten wir unabhängig davon weitere Anzeigen - ggf. unter Berufung auf weitere §§ erstatten.
Das ganze System des real existierenden Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks gehört auf den Prüfstand!


Immer ran!!!

Auch Du, Gunter Schild :)
Neben konstruktiver Kritik wären auch *konstruktive Vorschläge* sehr willkommen!

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Zasz am 29. März 2013, 17:57
Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt.
Doch. Schau dir den von dir verwendeten paragraphen an und wende den umkehrschluss an. Dann heisst es nämlich:
Zitat
Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Ich habe die freiheit zu empfangen und zu beschaffen was ich will. Umkehrschluss ist dass ich nicht gezwungen werden kann etwas zu beschaffen, in diesem fall alles vom ÖR, dass ich gar nicht will. Besonders weil der staat das per gesetz erzwingt. Das mit dem gedankengut ist auch wichtig weil der ÖR nicht unparteiisch oder gar staatsfern ist.

Es ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Bürger am 29. März 2013, 18:13
Es ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.
Sehr gut!!!
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 29. März 2013, 18:25
Ich habe es nicht zu ende gelesen.
Dein Paragrafen schrott um Freie Geister einzuwickeln ist Steinzeit OK!
Du redest von Religion und benutzt einen § nach dem anderen  ohne zu wissen was Religion ist!
Deine Religion sind § oder deren Gesetze mehr nicht.
Suhle dich darin Befehlsempfänger zu sein aber lass uns damit in ruhe.  >:D

Danke für deine Meinung:
Ich habe Artikel zitiert, weil diese in der von Viktor7 geschriebenen Strafanzeige stehen, um die es in diesem Thema geht.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 29. März 2013, 18:27
Daraus lässt sich genau das schlussfolgern, was ich oben schrieb. Man hat auch bei Beitragszahlung die Möglichkeit ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten (hier Informationsbeschaffung) zu wählen. Wenn man zu wenig Geld hat, kann man diese Möglichkeit nur nicht nutzen. Aber die Möglichkeit ist da. Sie wäre nicht da, wenn Zwang bei der Auswahl der Möglichkeiten der Informationsbeschaffung bestünde. Da man aber prinzipiell frei bzgl. Informationsbeschaffung äuswählen kann, ist Freiheit gegeben. Ich kann diese Freiheit nur nicht nutzen, wenn ich zu wenig Geld habe.
Was ist das für eine freiheit die man nicht nutzen kann? Es ist eine illusion, ein betrug.
- Ich kann diese freiheit nicht nutzen weil ich nur geld für eins habe, das ist fakt.
- Ich will den ÖR nicht unterstützen und werde dazu gezwungen, auch fakt.
- Ich kann entweder den ÖR unterstützen und habe NICHTS davon oder kaufe mir meine zeitschrift per abo. Ich habe nur die halbe wahl, weil ich keine wahl habe ob ich den ÖR bezahlen will oder nicht.

Aha. und hast du mal über das nachgedacht, was ich schrieb? Ich habe mich auf den Sinn der Strafanzeige von Viktor7 bezogen und nicht auf die Ungerechtigkeit des Systems.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 29. März 2013, 18:30
Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt.
Doch. Schau dir den von dir verwendeten paragraphen an und wende den umkehrschluss an. Dann heisst es nämlich:
Zitat
Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Ich habe die freiheit zu empfangen und zu beschaffen was ich will. Umkehrschluss ist dass ich nicht gezwungen werden kann etwas zu beschaffen, in diesem fall alles vom ÖR, dass ich gar nicht will. Besonders weil der staat das per gesetz erzwingt. Das mit dem gedankengut ist auch wichtig weil der ÖR nicht unparteiisch oder gar staatsfern ist.

Es ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.

Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.

Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. Das ist völlig falsch interpretiert. Man bezahlt nur eine Steuer für etwas, was man ggf. gar nicht nutzt. Und hier greift Geuers Klage.

Und nun zum 8ten Mal: Bei der Freiheit, um die es hier geht, geht es nicht um Freiheit generell, sondern um den expliziten Freiheitbegriff, der in den Artikeln verwendet wird, die von Viktor7 für seine Strafanzeige herangezogen wurden.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 29. März 2013, 18:33
@Gunter Schild, obelix, etc.

Nun, ein Versuch, die Gemüter mit meinem laienhaften juristischen Verständnis vielleicht ein wenig zu "besänftigen":

Egal ob es nun "widersinnig" sei oder nicht:
Die *Prüfung*, *ob* dem so ist, ist mit der Anzeige an den EuGH herangetragen.
*Die* sind nun an der Reihe das zu *prüfen*.

Es wäre müßig, hier in "vorauseilender Defensive" über die Beurteilungen des EuGH nur *negativ* zu spekulieren.

Stattdessen sollten wir unabhängig davon weitere Anzeigen - ggf. unter Berufung auf weitere §§ erstatten.
Das ganze System des real existierenden Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks gehört auf den Prüfstand!


Immer ran!!!

Auch Du, Gunter Schild :)
Neben konstruktiver Kritik wären auch *konstruktive Vorschläge* sehr willkommen!

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."

Selbstverständlich. Macht alles, was geht. Ich will nur zeigen, dass diese spezielle eine Strafanzeige sinnlos ist. Ich mache mir eben dann anderweitig Gedanken, klage auf andere Art. Aber ich unternehme auch etwas, bloß eben was anderes. Und es wäre bspw. gut, wenn wir wesentlich mehr Verfassungsklagen hätten.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: obelix am 29. März 2013, 19:33
Hallo Gunter Schild.
Sorry wenn ich etwas heftig auf das § Gewäsch reagiere, es sollte nicht dich sondern den § Saustall
treffen. Was mich so in fahrt bringt ist, das ich mein Recht ständig verteidigen muß und ich mich mit dem § Müll beschäftigen muß obwohl ich es nicht will. Ich Empfinde das als (erzwungene) Geistige Missionierung!
Ich hoffe das du das verstehen und akzeptieren kannst.  ;)
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 30. März 2013, 10:43
Gunter,

du gehst nicht tief genug in dieses Thema ein, um es zu verstehen. Ich habe den Eindruck, dass für dich die Freiheit gegeben ist, wenn man nicht in den Knast gesperrt wird. Das ist jedoch zu oberflächlich und gibt den Sinn der Freiheit nur ansatzweise wieder.

… Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …

...Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.

Diese Sätze haben keinen Sinn, sie enthalten Null Argumente.

Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.

Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. …

Die ganze Unterhaltung mit dir erinnert mich an die Korrespondenz mit der GEZ. Viele argumentieren hier und bemühen sich dir die Sache verständlich zu machen. Dennoch nimmst du dir davon nichts an.  Artikel per Gesetze anzugreifen, wie du schreibst, ist Unsinn und darum geht es in der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) nicht.

... dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung ...
...Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. ...
Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. …

Das Heranziehen der GEZ, heute verniedlicht „Beitragsservice“ genannt, in Sachen der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) ist wiederum unsinnig. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Inkasso und hat mit der Strafanzeige nichts zu tun.

...Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.
Das ist sie eben nicht. Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein. Du wirst der Freiheit beraubt sich gegen die Finanzierung der Propagandasender zu entscheiden.

Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeit auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Zahlungen hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit.

Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. auch aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Die Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.


Artikel 19 (2) beinhaltet die "Informationenbeschaffung eigener Wahl". Das beinhaltet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html),  der Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind nach Völkerrecht unzulässig.


Die Gründe für die Weltanschauung und Religion wurden bereits in der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) und in diesem Beitrag erläutert:
…Versuche deine Freiheit der Entscheidung dahingehend durchzusetzten und die abgepressten Gelder nicht zu zahlen. Sei es deswegen, dass deine Weltanschauung, z.B. "die öffentlich-rechtlichen Sender verbreiten ausgewählte Nachrichten zur Manipulationszwecken und lassen absichtlich Informationen aus". Dies ist im Fall der rechtzeitigen Demoinfos, der Unterschriftenaktion, der Petition (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html) oder der Umfrage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html) geschehen. Die Nichtzahlung der Zwangsgelder und keine Klage, kann dich mit der Zeit zur einer Beugehaft führen. Spätestens dann merkst du, dass deine Freiheit der Entscheidung beschnitten wird und dich hinter Gitter führen kann.

Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.
...

Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 30. März 2013, 16:03
Hallo Viktor7, danke für deine Meinung. Die laut deiner Aussagen von mir nie vorgebrachten Argumente stehen in zahlreichen Posts in diesem Topic unter anderem in diesem hier: also biitte erst lesen, bevor du meckerst, danke :)

Ich verstehe, dass ihr etwas tun wollt. Das finde ich gut. ich will es ja auch.

Um herauszufinden, ob ich oder Viktor7 Recht hat, muss man den Fall betrachten, um den es geht. Und das ist die von Viktor7 formulierte Strafanzeige: konkret die darin zitierten völkerrechtlichen Artikel und die von Viktor7 vorgebrachten Argumentationen.

Viktor7 hat in seiner Strafanzeige auf zwei Artikel Bezug genommen.

Der erste Artikel ist der Artikel 18 (2), nach dem niemand einem Zwang ausgesetzt werden darf, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. Erstens kann man Weltanschauungen und Religionen annehmen und ausüben, egal wieviel man für irgendetwas bezahlt, da die Ausübung und das Annehmen von Religionen und Weltanschauungen kein an Geld gebundener Prozess ist. Zweitens greift das von Viktor7 vorgebrachte Argument nicht, dass Vertreter bestimmter Religionen Rundfunkgeräte ablehnen. Denn in dem von ihm herangezogenen Artikel (siehe oben) geht es darum, dass man keinem Zwang ausgesetzt werden darf, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Viktor7`s Arguemt passt also nicht mit dem von ihm zitierten Artikel zusammen. Denn selbst wenn Vertreter einer bestimmten Religion Rundfunkgeräte und/oder Medieninhalte ablehnen sollten, wird deren Freiheit, eine Weltanschauung oder Religion ihrer Wahl anzunehmen oder auszuüben, nicht verletzt. Sie können dies schließlich trotzdem tun.

Der zweite von Viktor7 herangezogene Artikel ist der Artikel 19 (2), der lautet: "JEdermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Es geht also um die Freiheit Infos zu empfangen, beschaffen oder weiterzugeben. Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt. Wir können dies ja schließlich trotz Beitragsservice tun. Der Beitragsservice dient ja sogar ein Stück weit diesem Artikel, da er den ÖRR finanziert, der uns mit bestimmten Infos versorgt. Auch haben wir darüber hinaus die Möglichkeit, andere Informationsquellen zu nutzen. Der Fakt, dass Geringverdiener sich dies vielleicht weniger leisten können, ändert nichts an der bestehenden Freiheit, sich Infos zu beschaffen. Die Freiheit würde nur dann nicht bestehen, wenn bspw. der Zugang zu bestimmten Informationen von der Regierung verschlossen werden würde (bspw. in dem das Internet manipuliert wird) oder n einem verboten werden würde das zu tun, was in dem o.g. Artikel steht.  Selbst wenn es so wäre, wie Viktor7 interpretiert, müsste man das Steuersystem, die geringe Höhe von ALG I und II etc. verklagen, denn hierdurch sinken sozusagen auf staatliche Initiative die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damitauch die Möglichkeiten, Infos zu beschaffen,. Überhaupt müsste man dann auch den Arbeitgeber für zu geringes Gehalt, den Vermieter für zu hohe Mieten, die Bahn für zu hohe Bahnpreise und den Lebensmittelhändler für zu hohe Preise auf Eier verklagen.

Alles Gute trotzdem :)

Wenn Ihr Erfolg habt, freue ich mich ja trotzdem :)

 Oder du liest in diesem anderen Post von mir. Lächerlich zu sagen, dass ich keine Argumente vorbringe. Bissel fies von dir, oder?

Hier wird sich 9 Seiten über eine Strafanzeige den Kopf zerbrochen. Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar.

Es wird bspw. Artikel 18 (2) herangezogen. Nach dem Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 18 (2)  darf niemand einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Wie soll denn bitteschön der Rundfunkbeitrag in der Lage sein, das zu erreichen? Hier geht es doch um etwas völlig anderes. Allein das Zahlen von Beiträgen kann einen doch nicht davon abhalten, eine Religion oder eine Weltanschauung zu haben, da es sich hierbei um nicht geldgebundene Aktionen handelt. Ich kann, egal wieviel Geld ich für irgend etwas bezahle, doch irgendeine Weltanschauung und Religion annehmen. Der zitierte Pragraf meint doch vielmehr, dass einem nicht verboten werden darf Weltanschauung x oder Religion y zu haben.

Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2)  „Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." Hier geht es doch explizit um die Freiheit, sich etwas zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Wie kann einem diese Freiheit genommen werden, wenn man Beiträge zahlt? Ich habe doch noch immer die Möglichkeit dazu. Nur kann ich mir es ggf. nicht mehr leisten. Das sind aber zwei paar Schuhe. Die Freiheit bleibt bestehen. Die Freiheit würde wegfallen, wenn mir dies verboten werden würde, wenn ich eingesperrt werden würde, wenn der Zugang zu Informationen durch den Staat gekappt werden würde etc.. Der Fakt, dass ich Geld zahle, nimmt mir die prinzipielle Freiheit in keinster Weise.

Nicht falsch verstehen. Ich bin kritisch, weil ich sinnvoll handeln will. Meines Erachtens taugen die zitierten Paragrafen nach intensiver Überlegung nichts bzw. sie sind nicht angreifbar.
 
Ich schlage vor, Verfassungsklage analog zu Geuer einzureichen. Bester Weg. Meines Erachtens.

Oder andere Passagen aus dem Völkerrecht finden. Hm, mal suchen. Aber vielleicht täuscht mich ja meine Logik auch. Ich habe ja nur meine Auffassung geschildert.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 30. März 2013, 16:34
Gunter,

du gehst nicht tief genug in dieses Thema ein, um es zu verstehen. Ich habe den Eindruck, dass für dich die Freiheit gegeben ist, wenn man nicht in den Knast gesperrt wird. Das ist jedoch zu oberflächlich und gibt den Sinn der Freiheit nur Ansatzweise wieder.


Ich rede ganz einfach über die Freiheit, die in den Artikeln des Völkerrechts, die du für deine Strafanzeige verwandt hast, definiert ist. Schaue einfach in deine eigene Strafanzeige.



… Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …

...Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.

Diese Sätze haben keinen Sinn, sie enthalten Null Argumente.



Natürlich enthalten sie null Argumente. Denn die Arguentene erfolgen in dem Text davor und danach, den du einfach weggelassen hast, bzw. in anderen Posts von mir, wie bspw. in den oben geposteteten (siehe ein Eintrag höher). Bitte bleibe fair, wenn du mich zitierst. Danke.






Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.

Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. …

Die ganze Unterhaltung mit dir erinnert mich an die Korrespondenz mit der GEZ. Viele argumentieren hier und bemühen sich dir die Sache verständlich zu machen. Dennoch nimmst du dir davon nichts an.  Artikel per Gesetze anzugreifen, wie du schreibst, ist Unsinn und darum geht es in der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) nicht.


Häh? Was soll ich mir denn annehmen? Und woher weißt du, was ich mir annehme? Und was meinst du überhaupt mit "annehmen"? Ich habe auch nie gemeint, dass du Artikel angreifst. Es sollte doch klar sein, dass ich meine, dass du die Artikel benutzt, um gegen das jetztge GEZ-Syswtem vorzugehen. Und ich will doch nur zeigen, dass deine Argumentation aus der Strafanzeige keinen Sinn macht.






... dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung ...
...Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. ...
Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. …

Das Heranziehen der GEZ, heute verniedlicht „Beitragsservice“ genannt, in Sachen der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) ist wiederum unsinnig. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Inkasso und hat mit der Strafanzeige nichts zu tun.


Was genau willst du damit sagen? Ich ziehe doch die GEZ für gar nichts heran. Es ist doch glasklar, dass ich einzig und allein die Argumentation deiner Strafanzeige auseinandergenommen habe, mit der du doch nunmal gegen das jetzige GEZ-System vorgehen willst, oder willst du das etwa nicht?






...Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.
Das ist sie eben nicht. Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein. Du wirst der Freiheit beraubt sich gegen die Finanzierung der Propagandasender zu entscheiden.


Darum geht es doch aber gar nicht in den Artikeln, die du selbst in deiner Strafanzeige zitiert hast. Wenn du dort bestimmte Artikel heranziehst und diese Artikel für deine Argumentation gegen das jetzige GEZ-System verwendest, muss du dich nunmal auf die Inhalte dieser Artikel beschränken.


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Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeit auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Zahlungen hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit.



Aber in den von dir in der Strafanzeige zitierten Artikeln steht dies nicht drin. Dort geht es um die Freiheit sich Informationen zu beschaffen, zu empfangen etc. Der Beitragsservice zwingt uns dazu nicht. Er ist eine Steuer. Er fordert aber nicht, dass wir uns bestimmte Informationen beschaffen oder empfangen, sondern er kassiert pauschal ab, für etwas, das wir ggf. gar nicht nutzen.







Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. auch aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Die Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.


Aber in den von dir in der Strafanzeige zitierten Artikeln steht dies nicht drin. Dort geht es um die Freiheit sich Informationen zu beschaffen, zu empfangen etc. bzw. um Glaubensfreiheit und Freiheit der Weltanschauung. Guck dir doch einfach mal deine eigene Strafanzeige ein. Du kannst doch nicht Argumentationen hinzufügen, für die es gar keine rechtliche Grundlage gibt. Wie willst du denn damit gewinnen? Vor Gericht. Du brauchst doch immer geltendes Recht zum Stützen deiner Argumentation.








Artikel 19 (2) beinhaltet die "Informationenbeschaffung eigener Wahl". Das beinhaltet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html),  der Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind nach Völkerrecht unzulässig.[/color]



Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.






Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.
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Ja, und? Aber diese Menschen müssen doch auch trotz Beitragsservice kein solches Gerät besitzen. Sie haben das Recht, sich den Infos des ÖRR zu enthalten. Sie müssen ihn aber leider per Steuer finanzieren. Also ist Art. (12) nicht gefährdet.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Zasz am 30. März 2013, 16:41
Zitat
Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.
Meine weltanschauung wird dadurch beeinträchtigt indem ich den ÖRR unterstütze mit der abgabe, welche ich beide ablehne. Ich zitiere mich selbst:
Zitat
Es ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.

Vielleicht fängst du an zu schreiben was richtig gemacht werden soll und nicht was deiner meinung nach falsch ist im ursprünglichen beitrag.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 30. März 2013, 17:26
Zitat
Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.
Meine weltanschauung wird dadurch beeinträchtigt indem ich den ÖRR unterstütze mit der abgabe, welche ich beide ablehne. Ich zitiere mich selbst:
Zitat
Es ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.



Ja, aber Artikel 19 (2) sagt, dass du keinem Zwang ausgesetzt werden darfst, der dich daran hindert eine Weltanschauung deiner Wahl anzunehmen oder auszuüben. Wenn du den ÖRR ablehnst, wie du schreibst, zwingt auch der Beitragsservice dich nicht, ÖRR zu schauen oder zu sehen. Und wenn du argumentierst, dass du aufgrund deiner Abneigung gegenüber dem ÖRR, eine Zahlung des Beitragsservice ablehnst, ist das zwar äußerst menschlich und nachvollziehbar. Aber gleichzeitig könnte dann ja jeder Mensch gegen jede Steuer (bspw. Solidaritätszuschlag) oder gegen jede Zahlung (bspw. auch für Eier, Trampolinspringe, Flugpreise etc.) eine negative Weltanschauung entwickeln und Art. 19 (2) heranziehen, um gegen alle möglichen Zahlungen zu klagen. Ich bezweifle stark, dass das möglich ist, weil man sich ja so aus sämtlichen Steuern und aus sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jedweder Art rausklagen können würde und somit ein völlig zahlungsfreies Leben führen würde. Man könnte kostenlos einkaufen, ksotenlos Bahnfahren etc.. Also halte ich es für äußerst logisch, dass das nicht erfolgversprechend ist. Aber viel Glück. Ich hoffe, dass es klappt. Ich probiere es dann gerne auch :) .. ich lehne den ÖRR im Übrigen auch zu großen Teilen ab.



Vielleicht fängst du an zu schreiben was richtig gemacht werden soll und nicht was deiner meinung nach falsch ist im ursprünglichen beitrag.

Danke für diesen Vorschlag. Ich habe beriets mehrfach meine Meinung geschrieben, was gemacht werden sollte.. Bitte lese meine Posts durch. Ich habe mehrfach darauf verwiesen, dass ich vorschlage Geuers Klage zu kopieren, dass ich unter Vorbehalt zahle usw. ...

IM Übrigen will ich mit meinen Statements helfen, die richtige Arguemntation zu finden, fr eine Strafanzeige, bzw. falsche Argumentationen nicht zu verwenden. Vielleicht kannst du das etwas Wert schätzen, dass ich ausführlich auf jeden Beitrag antworte, um meine Logik zu schildern, mit dem Hintergrund zu helfen. Obwohl ich einen Fulltimejob und zahlreiche Hobbies, Familie und Freunde habe :)
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Hailender am 30. März 2013, 17:53
Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.

Was ist das denn für eine sinnfreie Argumentation? Warum führen wir dann nicht eine Autobahngebühr für alle Personen über 18 Jahre ein. Egal ob sie ein Auto haben oder nicht und egal ob sie je die Autobahn benutzen werden oder nicht. Sie müssen einfach nur nach dem Solidarprinzip bezahlen dafür.
Auch könnte man eine Zeitungsgebühr für alle einführen. Egal ob jemand lesen kann oder nicht und egal ob er seine Informationen aus öffentlich rechtlichen Zeitschriften bezieht oder nicht. Es muss nur ein Beitrag von 17,98 € / Monat gezahlt werden.

Gunter Schild, ich frage mich ernsthaft, ob du vor dem verfassen solcher Texte deine Synapsen einschaltest.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn du der Riege angehören würdest die diesen Mist ratifiziert haben.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 30. März 2013, 18:03
Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.

Was ist das denn für eine sinnfreie Argumentation? Warum führen wir dann nicht eine Autobahngebühr für alle Personen über 18 Jahre ein. Egal ob sie ein Auto haben oder nicht und egal ob sie je die Autobahn benutzen werden oder nicht. Sie müssen einfach nur nach dem Solidarprinzip bezahlen dafür.
Auch könnte man eine Zeitungsgebühr für alle einführen. Egal ob jemand lesen kann oder nicht und egal ob er seine Informationen aus öffentlich rechtlichen Zeitschriften bezieht oder nicht. Es muss nur ein Beitrag von 17,98 € / Monat gezahlt werden.

Gunter Schild, ich frage mich ernsthaft, ob du vor dem verfassen solcher Texte deine Synapsen einschaltest.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn du der Riege angehören würdest die diesen Mist ratifiziert haben.

Danke für deinen lieben Beitrag.
eine Autobahngebühr existiert im Prinzip, da wir Steuern zahlen, die der Infrastruturerhaltung dienen.
So etwas nennt man ein solidarisches System. Man bezahlt in einen großen Topf, damit die Gesamtheit davon profitieren kann. Gleiches gilt für den Beitragsservice. Nur ist der eben leider sehr ungerecht bemessen. Im Übrigen profitierst auch du von Zahlungen anderer Menschen. Es gibt genügend Umlagesysteme.

Eine Zeitungsgebühr ist doch eine sehr ungünstiger Vergleich. Schließlich bezahlst du doch schon Geld für eine Zeitung. Warum darauf dann noch eine Gebühr? Wo ist die Logik? Bei ÖRR ist es doch ganz anders. Hier bezahlst du gar nichts, aber eben nur die Gebühr. Wenn du dir ein Beispiel suchst, muss es etwas sein, wofür du jetzt noch nichts bezahlst, wie z.B. das AUtobahnfahren.

Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter Schild am 30. März 2013, 18:18
ich ziehe mich aus dem Forum zurück.

Mit euch kann man leider nicht diskutieren. Ihr schaut nicht auf meinen Standpunkt. Ihr wiederholt gebetsmühlenartig schon tausendmal Gesagtes. Ihr meckert grundlos. Ihr schätzt nicht Wert, dass jemand helfen will. Ihr beleidigt. Ihr verzerrt meine Darstellungen in eurem Sinne. Ihr unterstellt mir sogar, dass ich von der GEZ wäre. Das muss ich mir nicht antun. Das ist mit Abstand das kommunikationsunfreundlichste Forum, in dem ich jemals war. Ich will helfen. Aber bei so einem Umgang sage ich, Tschüss. Macht es doch selbst. Benutzt die von Viktor7 formulierte Strafanzeige. Ignoriert, was ich schrieb. Es ist ja eh alles Bulsshit in euren Augen. Ich könnte hioer tausend Beiträge schreiben, ihr würdet trotzdem Tunnelblick behalten. Viel Glück. Ich bin raus. Ich klage eben jetzt auf eigene Faust. Erwartet aber nicht, das sich euch das dann auch noch auf den Silberteller serviere. Wenn so mit mir umgegangen wird, werde ich euch nicht auch noch meine Klage liefern. Ich hoffe, dass das verständlich ist. Ich hätte es gern getan. Ich hätte gerne gemeinsam an einer Klage gearbeitet. Aber nicht in so einer Gemeinschaft, wo Umgangsformen klein geschrieben werden.

Viel Erfolg. 
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 30. März 2013, 19:13
Hallo Gunter,

ich kann es gerne noch mal wiederholen. Die Überlegungen von dir sind einfach zu oberflächlich. An den von mir zitierten Stellen fehlen die Argumente. Es sind höchstens unglückliche Umformulierungen die den Sinn und die Intention komplett verzehren. Konstruktive Hinweise sind willkommen. Du verwässerst nur die Beiträge ohne einen Nutzen zu bringen. 

Bitte halte von derartigen Beiträgen mit Sinn-Umformulierungen und Verwässerungen abstand. Hältst du dich nicht dran, werden deine nachfolgenden Beiträge gelöscht.

Frohe Ostern
Viktor


Gunter,

du gehst nicht tief genug in dieses Thema ein, um es zu verstehen. Ich habe den Eindruck, dass für dich die Freiheit gegeben ist, wenn man nicht in den Knast gesperrt wird. Das ist jedoch zu oberflächlich und gibt den Sinn der Freiheit nur ansatzweise wieder.

… Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …

...Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.

Diese Sätze haben keinen Sinn, sie enthalten Null Argumente.

Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.

Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. …

Die ganze Unterhaltung mit dir erinnert mich an die Korrespondenz mit der GEZ. Viele argumentieren hier und bemühen sich dir die Sache verständlich zu machen. Dennoch nimmst du dir davon nichts an.  Artikel per Gesetze anzugreifen, wie du schreibst, ist Unsinn und darum geht es in der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) nicht.

... dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung ...
...Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. ...
Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. …

Das Heranziehen der GEZ, heute verniedlicht „Beitragsservice“ genannt, in Sachen der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) ist wiederum unsinnig. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Inkasso und hat mit der Strafanzeige nichts zu tun.

...Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.
Das ist sie eben nicht. Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein. Du wirst der Freiheit beraubt sich gegen die Finanzierung der Propagandasender zu entscheiden.

Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeit auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Zahlungen hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit.

Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. auch aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Die Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.


Artikel 19 (2) beinhaltet die "Informationenbeschaffung eigener Wahl". Das beinhaltet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html),  der Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind nach Völkerrecht unzulässig.


Die Gründe für die Weltanschauung und Religion wurden bereits in der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) und in diesem Beitrag erläutert:
…Versuche deine Freiheit der Entscheidung dahingehend durchzusetzten und die abgepressten Gelder nicht zu zahlen. Sei es deswegen, dass deine Weltanschauung, z.B. "die öffentlich-rechtlichen Sender verbreiten ausgewählte Nachrichten zur Manipulationszwecken und lassen absichtlich Informationen aus". Dies ist im Fall der rechtzeitigen Demoinfos, der Unterschriftenaktion, der Petition (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html) oder der Umfrage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html) geschehen. Die Nichtzahlung der Zwangsgelder und keine Klage, kann dich mit der Zeit zur einer Beugehaft führen. Spätestens dann merkst du, dass deine Freiheit der Entscheidung beschnitten wird und dich hinter Gitter führen kann.

Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.
...
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Hailender am 30. März 2013, 19:22
eine Autobahngebühr existiert im Prinzip, da wir Steuern zahlen, die der Infrastrukturerhaltung dienen.

Die bezahlen aber bissher nur die Autobesitzer. Ich möchte aber eine Autobahngebühr für alle im Sinne des Beitrages für den ÖRR. Das wäre doch gerecht und solidarisch und fördert die Demokratie (Demokratiebeitrag).

Gleiches gilt für den Beitragsservice. Nur ist der eben leider sehr ungerecht bemessen.

Er ist nicht nur ungerecht bemessen, sondern wird ungerecht eingenommen und verteilt. Er bevorteilt einige wenige und benachteiligt die Mehrheit der Solidargemeinschaft. Mit diesem Beitrag werden ein paar fetten Säuen noch die Ärsche geschmiert. Mehr nicht.

Eine Zeitungsgebühr ist doch eine sehr ungünstiger Vergleich. Schließlich bezahlst du doch schon Geld für eine Zeitung.

Ich wüsste nicht für welche Zeitung ich schon eine monatliche Gebühr bezahle wenn ich es nicht will.

Wo ist die Logik? Bei ÖRR ist es doch ganz anders. Hier bezahlst du gar nichts, aber eben nur die Gebühr.

Das frage ich mich schon seit deinem ersten Post wo die Logik deiner Argumentation ist! Du widersprichst dich in nur einem Satz.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter321 am 31. März 2013, 11:26
eine Autobahngebühr existiert im Prinzip, da wir Steuern zahlen, die der Infrastrukturerhaltung dienen.

Die bezahlen aber bissher nur die Autobesitzer. Ich möchte aber eine Autobahngebühr für alle im Sinne des Beitrages für den ÖRR. Das wäre doch gerecht und solidarisch und fördert die Demokratie (Demokratiebeitrag).

Gleiches gilt für den Beitragsservice. Nur ist der eben leider sehr ungerecht bemessen.

Er ist nicht nur ungerecht bemessen, sondern wird ungerecht eingenommen und verteilt. Er bevorteilt einige wenige und benachteiligt die Mehrheit der Solidargemeinschaft. Mit diesem Beitrag werden ein paar fetten Säuen noch die Ärsche geschmiert. Mehr nicht.

Eine Zeitungsgebühr ist doch eine sehr ungünstiger Vergleich. Schließlich bezahlst du doch schon Geld für eine Zeitung.

Ich wüsste nicht für welche Zeitung ich schon eine monatliche Gebühr bezahle wenn ich es nicht will.

Wo ist die Logik? Bei ÖRR ist es doch ganz anders. Hier bezahlst du gar nichts, aber eben nur die Gebühr.

Das frage ich mich schon seit deinem ersten Post wo die Logik deiner Argumentation ist! Du widersprichst dich in nur einem Satz.

Alle nicht zweckgebundenen Steuern fließen in einen großen Topf, der für alles mögliche, bspw. auch für Infrastrukturerhaltungsprojekte, auch von Autobahnen, verwendet wird. Das heißt erstens, dass du auch mit deiner Einkommenssteuer Autobahnreparaturen finanzierst und zweitens, dass die KFZ-Steuer auch eine nicht zweckgebundene Steuer ist, die neben Autobahnreperaturen auch für vieles andere verwendet wird, da sie ebenso in diesen großen Topf fließt. Das heißt, dass du dich als Steuerzahler nicht aus der Finanzierung des Verkehrssystems raushalten kannst.

Mit meiner Aussage zu Zeitungen meine ich, dass du ja, Zeitungen einkaufen kannst, wenn du es willst. Eine Stuer wäre also eine zusätzliche Gebühr. Dies ist beim ÖRR anders gelagert, da du dir den ARD_Konsum nicht irgendwo kaufen kannst, wie du es mit einer Zeitung kannst, das heißt, dass hier "nur" eine Gebühr anfällt. Insofern lässt sich eine Steuer auf Zeitungen nicht mit einer Steuer auf ÖRR vergleichen. Hinzu kommt, dass Zeitungen privatwirtschaftlich sind und der ÖRR stattlich ist. Wie soll denn der Staat auf etwas privatwirtschaftliches Steuern erheben? Kannst du mir das bitte mal erklären?

Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter321 am 31. März 2013, 11:30
Hallo Gunter,

ich kann es gerne noch mal wiederholen. Die Überlegungen von dir sind einfach zu oberflächlich. An den von mir zitierten Stellen fehlen die Argumente. Es sind höchstens unglückliche Umformulierungen die den Sinn und die Intention komplett verzehren. Konstruktive Hinweise sind willkommen. Du verwässerst nur die Beiträge ohne einen Nutzen zu bringen. 

Bitte halte von derartigen Beiträgen mit Sinn-Umformulierungen und Verwässerungen abstand. Hältst du dich nicht dran, werden deine nachfolgenden Beiträge gelöscht.

Frohe Ostern
Viktor


Aha. Dann wäre es nett, wenn du mal auf das reagieren könntest, was ich geschrieben habe. Es wirkt irgendwie merkwürdig, wenn du nicht mehr argumentierst, sondern pauschal sagst, dass ich oberflächlich und unreflektiert bin. Beweise mir dies. Und reagiere mal auf das, was ich schrieb,s tatt mich poauschal anzugreifen und sogar mit dem Löschen von Beiträgen zu drohen. Es wirkt mekrwürdig, dass in einem Forum, in dem es um gemeinsame Initiative gegen staaatliche Repressalien geht, diktatorisch angedroht wird, dass Beiträge, die dem Moderator nicht in den Kragen passen,, gelöscht werden.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Gunter321 am 31. März 2013, 11:33
Hallo Gunter Schild.
Sorry wenn ich etwas heftig auf das § Gewäsch reagiere, es sollte nicht dich sondern den § Saustall
treffen. Was mich so in fahrt bringt ist, das ich mein Recht ständig verteidigen muß und ich mich mit dem § Müll beschäftigen muß obwohl ich es nicht will. Ich Empfinde das als (erzwungene) Geistige Missionierung!
Ich hoffe das du das verstehen und akzeptieren kannst.  ;)

Entschuldigung angenommen :)

Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Hailender am 31. März 2013, 13:54
Mit meiner Aussage zu Zeitungen meine ich, dass du ja, Zeitungen einkaufen kannst, wenn du es willst. Eine Steuer wäre also eine zusätzliche Gebühr. Dies ist beim ÖRR anders gelagert, da du dir den ARD_Konsum nicht irgendwo kaufen kannst, wie du es mit einer Zeitung kannst, das heißt, dass hier "nur" eine Gebühr anfällt. Insofern lässt sich eine Steuer auf Zeitungen nicht mit einer Steuer auf ÖRR vergleichen. Hinzu kommt, dass Zeitungen privatwirtschaftlich sind und der ÖRR stattlich ist. Wie soll denn der Staat auf etwas privatwirtschaftliches Steuern erheben? Kannst du mir das bitte mal erklären?

Na bitte hier hätten wir doch schon mal geklärt, das der Rundfunkbeitrag also doch eine Steuer ist. Und genau das ist der erste Knackpunkt. Der nächste wäre, dass ich nicht wählen kann wann und wo ich diesen Beitrag für meine Informationsbeschaffung begleichen kann. Bei einer frei gewählten Zeitung kann ich das aber. Ein weiterer Knackpunkt den du auch erwähnst ist die staatliche Nähe des ÖRR.

Hinzu kommt, dass Zeitungen privatwirtschaftlich sind und der ÖRR stattlich ist.

Vom Gesetz ist aber Staatsferne gefordert!
Ich danke dir für diese Ausführungen, denn du hast damit alles offen gelegt wogegen wir hier kämpfen und uns engagieren.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 31. März 2013, 15:40
Die Aussage, dass du als Person oberflächlich und unreflektiert bist musst Du uns erst zeigen. Ist dir der Unterschied zwischen oberflächlichen Argumenten und dem Oberflächlichsein als Person nicht bewusst?

Genau das war es, was ich mit dem ungeschicktem Umformulieren durch dich meine. Beinah jeder deiner Posting basiert auf diesen Verdrehungen ohne Substanz. Durch das Umsichschlagen mit kindischen Beschuldigungen gewinnst du hier keine Freunde. 
Deine Versuche durch Verdrehungen und Umsichschlagen, um den Beitrag zu stören und zu verwässern sind uns allen bewusst. Du stehst Gunter Schild, neuerdings Gunter321, kurz vor dem Rauswurf.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 31. März 2013, 16:13
Der erste Artikel ist der Artikel 18 (2), nach dem niemand einem Zwang ausgesetzt werden darf, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein.

[...]

Der zweite von Viktor7 herangezogene Artikel ist der Artikel 19 (2), der lautet: "JEdermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Es geht also um die Freiheit Infos zu empfangen, beschaffen oder weiterzugeben. Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt. Wir können dies ja schließlich trotz Beitragsservice tun.

Entschuldigung, dass ich mich spät, und ohne alles genau zu lesen, einmische.

Ich glaube, Dein Argument zu verstehen. Man könnte so argumentieren. Ich halte wirklich für wichtig, sich diese Überlegungen zu machen, um besser vor Gericht argumentieren zu können. Teilweise habe ich es selbst gemacht bei den Vorbereitungen meiner Klage.

Nun, bitte ich zu bedenken: Warum ist der öffentlich rechtliche Rundfunk so erfolgreich, wenn er allein das Wort "Rundfunkfreiheit" ausspricht? Warum verliert er diese Freiheit, wenn er die gewünschte Geldhöhe nicht bekommt? Genau das ist meine "Lösung": ich lehne mich an die Argumentation der Rundfunkanstalten, um dann zu sagen, dass meine Rechte Vorrang haben. Siehe zum Beispiel:

http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_monika_gruetters-575-37614--f368558.html#q368558 (http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_monika_gruetters-575-37614--f368558.html#q368558)
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Zasz am 31. März 2013, 18:10
Ich habe gerade einen artikel gefunden der zwar auf den ersten blick nichts mit dem allem hier zu tun hat aber ich erkläre gleich warum ich darauf hinweise: http://www.zuhause.de/unerwuenschte-werbung-reklame-und-gratis-zeitungen-im-briefkasten/id_53849288/index
Zitat
Bei "einkauf aktuell" handelt es sich um ein Paket aus Werbeprospekten und einer dünnen TV-Programmzeitschrift eingeschweißt in einer Plastikfolie. "Ich sehe nicht ein, dass ich zur Mülltrennung genötigt werde, die Packung zu öffnen und mir den Inhalt anzuschauen", begründete Kläger Henning Grewe damals gegenüber dem "Stern" seinen Gang vor das Gericht.

Und tatsächlich: Wie die Lüneburger Richter entschieden, greife ausdrücklich jede Postwurfsendung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und dürfe deshalb auch untersagt werden.
Ich finde hier interessant dass man eine grundrechtverletzung anführt bei einer postwurfsendung die man nicht bestellt hat. Gegen unerwünschte nicht bestellte leistungen beim briefkasten kann man sich wehren bzw gibt es seit langem schon urteile für die bürger.
Nun müsste man doch nur beim fernseher argumentieren dass die ausstrahlung der ÖRR sender die informationelle selbstbestimmung beeinträchtigt und man dem ÖRR untersagt es an individuelle geräte/haushalte zu senden. Vielleicht erfindet jemand eine möglichkeit die ÖRR zu blockieren was dann die gleiche wirkung wie der anti briefkastenspam aufkleber hat.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 31. März 2013, 18:16
Hallo Sophia.Orthoi,

was meinst du, wieso Gunter Schild diese Aussage macht?
Zitat
"Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein"
Wo taucht dies auf, so dass man zu diesem Schluss kommen kann? Schließlich wollen wir die Argumentationskette Wasserdicht machen. Auf eine Klarstellung und die Vertiefung geht Gunter nicht ein.

Klarstellung und die Vertiefung:
Gunter,

du gehst nicht tief genug in dieses Thema ein, um es zu verstehen. Ich habe den Eindruck, dass für dich die Freiheit gegeben ist, wenn man nicht in den Knast gesperrt wird. Das ist jedoch zu oberflächlich und gibt den Sinn der Freiheit nur ansatzweise wieder.

… Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …

...Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.

Diese Sätze haben keinen Sinn, sie enthalten Null Argumente.

Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.

Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. …

Die ganze Unterhaltung mit dir erinnert mich an die Korrespondenz mit der GEZ. Viele argumentieren hier und bemühen sich dir die Sache verständlich zu machen. Dennoch nimmst du dir davon nichts an.  Artikel per Gesetze anzugreifen, wie du schreibst, ist Unsinn und darum geht es in der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) nicht.

... dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung ...
...Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. ...
Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. …

Das Heranziehen der GEZ, heute verniedlicht „Beitragsservice“ genannt, in Sachen der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) ist wiederum unsinnig. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Inkasso und hat mit der Strafanzeige nichts zu tun.

...Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.
Das ist sie eben nicht. Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein. Du wirst der Freiheit beraubt sich gegen die Finanzierung der Propagandasender zu entscheiden.

Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeit auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Zahlungen hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit.

Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. auch aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Die Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.


Artikel 19 (2) beinhaltet die "Informationenbeschaffung eigener Wahl". Das beinhaltet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html),  der Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit,  der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind nach Völkerrecht unzulässig.


Die Gründe für die Weltanschauung und Religion wurden bereits in der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) und in diesem Beitrag erläutert:
…Versuche deine Freiheit der Entscheidung dahingehend durchzusetzten und die abgepressten Gelder nicht zu zahlen. Sei es deswegen, dass deine Weltanschauung, z.B. "die öffentlich-rechtlichen Sender verbreiten ausgewählte Nachrichten zur Manipulationszwecken und lassen absichtlich Informationen aus". Dies ist im Fall der rechtzeitigen Demoinfos, der Unterschriftenaktion, der Petition (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html) oder der Umfrage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html) geschehen. Die Nichtzahlung der Zwangsgelder und keine Klage, kann dich mit der Zeit zur einer Beugehaft führen. Spätestens dann merkst du, dass deine Freiheit der Entscheidung beschnitten wird und dich hinter Gitter führen kann.

Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.
...

Grüße
Viktor
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 31. März 2013, 18:23
Ich habe gerade einen artikel gefunden der zwar auf den ersten blick nichts mit dem allem hier zu tun hat aber ich erkläre gleich warum ich darauf hinweise: http://www.zuhause.de/unerwuenschte-werbung-reklame-und-gratis-zeitungen-im-briefkasten/id_53849288/index
Zitat
Bei "einkauf aktuell" handelt es sich um ein Paket aus Werbeprospekten und einer dünnen TV-Programmzeitschrift eingeschweißt in einer Plastikfolie. "Ich sehe nicht ein, dass ich zur Mülltrennung genötigt werde, die Packung zu öffnen und mir den Inhalt anzuschauen", begründete Kläger Henning Grewe damals gegenüber dem "Stern" seinen Gang vor das Gericht.

Und tatsächlich: Wie die Lüneburger Richter entschieden, greife ausdrücklich jede Postwurfsendung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und dürfe deshalb auch untersagt werden.
Ich finde hier interessant dass man eine grundrechtverletzung anführt bei einer postwurfsendung die man nicht bestellt hat. Gegen unerwünschte nicht bestellte leistungen beim briefkasten kann man sich wehren bzw gibt es seit langem schon urteile für die bürger.
Nun müsste man doch nur beim fernseher argumentieren dass die ausstrahlung der ÖRR sender die informationelle selbstbestimmung beeinträchtigt und man dem ÖRR untersagt es an individuelle geräte/haushalte zu senden. Vielleicht erfindet jemand eine möglichkeit die ÖRR zu blockieren was dann die gleiche wirkung wie der anti briefkastenspam aufkleber hat.

Schönes Beispiel Zasz.  8)
Im Fall der 90 öffentlich-rechtlichen Programme wird man genötigt, diese fürstlich zu alimentieren, als ob für die Bevölkerung die finanziellen Mittel nicht wesentlich essentieller wären als für ein milliardenschweres Ungetüm.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 31. März 2013, 18:41
was meinst du woher Gunter Schild, diese Aussage macht?
"Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein"

Nein, das habe ich nicht geprüft, und wollte es auch nicht. Bei mir ging es lediglich um die Frage, ob der Zahlungszwang auch ein Zwang in der Sache sei, egal wie Du zu dieser Frage stehst. Es ging darum, wie soll man argumentieren, wenn die Gegenseite die Frage negativ antwortet.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 31. März 2013, 19:43
...Es ging darum, wie soll man argumentieren, wenn die Gegenseite die Frage negativ antwortet.

Ja, darum geht es die ganze Zeit. Soweit wir alle verschiedene Argumentationen fahren, jeder die welche er für die Beste hält, vergrößern wir die Chance Erfolg zu haben.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 31. März 2013, 21:27
Ja, darum geht es die ganze Zeit. Soweit wir alle verschiedene Argumentationen fahren, jeder die welche er für die Beste hält, vergrößern wir die Chance Erfolg zu haben.

So ist es. Es gibt Argumente, die ich nie bedienen würde, aber vielleicht erfolgreich sind. Ich werde unter anderem mit dem Gleichheitssatz in der Weise argumentieren, dass ich weiß, dass andere mit dem Gegenteil, aber mit ähnlichem Ziel, argumentieren werden. Je mehr Klagen, desto besser. Arme Richter! Ich vermute, die Sache wird schnell und direkt beim BVerfG, nach Art.100GG., landen. Die Idee, strafrechtlich zu argumentieren, wegen Betrugsverdacht, hatte ich auch, aber ich entschied mich für die Klage im Verwaltungsgericht.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Sunshine15041977 am 31. März 2013, 22:14
Nun müsste man doch nur beim fernseher argumentieren dass die ausstrahlung der ÖRR sender die informationelle selbstbestimmung beeinträchtigt und man dem ÖRR untersagt es an individuelle geräte/haushalte zu senden. Vielleicht erfindet jemand eine möglichkeit die ÖRR zu blockieren was dann die gleiche wirkung wie der anti briefkastenspam aufkleber hat.

Ich klebe mir mal meine Geräte mit diese Aufkleber zu...  ;D
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 31. März 2013, 22:18
Sehr gut Sophia.Orthoi :)
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 31. März 2013, 22:37
Diesen Text habe ich der STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) hinzugefügt, möge es zu besserem Verständnis führen:

Nachtrag 31.03.2013:
---
Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auszuwählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeiten auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen.
Das Absprechen der Entscheidung über die Verwendung der eigenen finanziellen Mittel und die Zwangs-Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln die persönliche Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
---
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 04. April 2013, 18:32
Zusätzlich zu dem Nachtrag vom 31.03.2013 ist davor noch Folgendes hinzugekommen:

--- Nachtrag 04.04.2013:
Der Freiheitsentzug war früher ein beliebtes Mittel, um die Bürger zum Einlenken zu bewegen. Dies wird heute nur bei gravierenden Fällen angewendet. Das Maß aller Dinge ist heute das Schikanieren der Bürger durch das Abpressen von Geld. Das ist wesentlich profitabler und lenkt die Menschen dennoch effektiv in gewollte Bahnen. Schließlich sind die finanziellen Mittel für die Bürger von essentieller Bedeutung.
---

STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575)
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 04. April 2013, 18:54
--- Nachtrag 04.04.2013:
Der Freiheitsentzug war früher ein beliebtes Mittel, um die Bürger zum Einlenken zu bewegen. Dies wird heute nur bei gravierenden Fällen angewendet. Das Maß aller Dinge ist heute das Schikanieren der Bürger durch das Abpressen von Geld. Das ist wesentlich profitabler und lenkt die Menschen dennoch effektiv in gewollte Bahnen. Schließlich sind die finanziellen Mittel für die Bürger von essentieller Bedeutung.
---

STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575)

Da ist folgendes zuzufügen: Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verlieren die Rundfunkanstalten ihre Rundfunkfreiheit, wenn sie nicht mindestens so viel Geld bekommen, wie sie verlangen.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 04. April 2013, 19:24
--- Nachtrag 04.04.2013:
Der Freiheitsentzug war früher ein beliebtes Mittel, um die Bürger zum Einlenken zu bewegen. Dies wird heute nur bei gravierenden Fällen angewendet. Das Maß aller Dinge ist heute das Schikanieren der Bürger durch das Abpressen von Geld. Das ist wesentlich profitabler und lenkt die Menschen dennoch effektiv in gewollte Bahnen. Schließlich sind die finanziellen Mittel für die Bürger von essentieller Bedeutung.
---

STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575)

Da ist folgendes zuzufügen: Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verlieren die Rundfunkanstalten ihre Rundfunkfreiheit, wenn sie nicht mindestens so viel Geld bekommen, wie sie verlangen.

Wenn sie die Reform angehen und sich deutlich verkleinern, zurzeit 90 öffentlich-rechtliche  Programme, nutzen sie der Gesellschaft und können ihre "Rundfunkfreiheit" beibehalten:

http://online-boykott.de/de/unterschriftenaktion





Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 04. April 2013, 19:54
--- Nachtrag 04.04.2013:
Der Freiheitsentzug war früher ein beliebtes Mittel, um die Bürger zum Einlenken zu bewegen. Dies wird heute nur bei gravierenden Fällen angewendet. Das Maß aller Dinge ist heute das Schikanieren der Bürger durch das Abpressen von Geld. Das ist wesentlich profitabler und lenkt die Menschen dennoch effektiv in gewollte Bahnen. Schließlich sind die finanziellen Mittel für die Bürger von essentieller Bedeutung.
---

STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575)

Da ist folgendes zuzufügen: Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verlieren die Rundfunkanstalten ihre Rundfunkfreiheit, wenn sie nicht mindestens so viel Geld bekommen, wie sie verlangen.

Wenn sie die Reform angehen und sich deutlich verkleinern, zurzeit 90 öffentlich-rechtliche  Programme, nutzen sie der Gesellschaft und können ihre "Rundfunkfreiheit" beibehalten:

Und das ist nach BVerfG in Ordnung, aus BVerfGE 119, 181 (11-09-2007):

Zitat
c) Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks in abstrakter
 Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen (vgl. BVerfGE 90, 60 [95]).
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Viktor7 am 05. April 2013, 20:08
Beiträge verschoben -> Strafanzeige - eine Auseinandersetzung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5268.0.html)
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Roggi am 26. Juni 2013, 19:34
Ich glaube, wenn ich eine Stunde arbeiten muß um die Zwangsgebühr zu bezahlen, dann ist das schon eine Einschränkung, egal ob diese Einschränkung für mich groß oder klein ist. Ich werde doch gezwungen, Geld zu bezahlen für eine Leistung die ich nicht will, die ich nicht brauche, für die ich keine Zeit vergeuden möchte und die ich ablehne, weil sie nicht meinen Ideologien entspricht ( womit ich z. B. meine das der aufgeblähte Apparat gegen jede Vernunft aufrechterhalten wird, das zuviele Sender im ÖR vorhanden sind, die unkritische Berichterstattung über sich selbst und das das Programmangebot zur Konkurenz gegen sich selber steht - Stichwort Sport gegen Spielfilm, Sportrechte erwerben usw. ). Aber die Liste geht noch weiter, alles was in diesem Forum schon besprochen wurde ist Grund genug zur Ablehnung.
Wenns Steuern sind, möchte ich einen Steuerbescheid, wenns Gebühren sind möchte ich einen Gebührenbescheid, wenns ein Beitrag ist möchte ich eine Beitragsrechnung! All das ist jedoch nie gekommen. Was wollen die eigentlich? Ich fühle mich gezwungen, trotz Information aus diesem Forum. Da kann ich meinen freien Willen wohl auch dem Zwang dieser Regierung unterwerfen.
Werd ich aber nicht, ich Klage bis zur letzten Instanz.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Taucherle am 30. Juni 2013, 13:20
@stahlbauer
Zitat
Ich glaube, wenn ich eine Stunde arbeiten muß um die Zwangsgebühr zu bezahlen

stimmt so nicht  ganz,denn du gehst so ziemlich sicherlich 2 (!) Stunden dafür arbeiten,denn du mußt ja die Sozialabgaben von jeder geleisteten Arbeitsstunde auch noch runterrechnen. Bei verheirateten sind die zwar nicht so hoch,allerdings haben die wiederum auch andere Kosten als ein Junggeselle.

Ganz grob gerechnet müßte  man also 2 Stunden arbeiten,um den monatlichen Mitgliedsbeitrag beim Beitragsservice zu erwirtschaften, und das ist

Zitat
eine Einschränkung

Es ist nicht
Zitat
egal ob diese Einschränkung für mich groß oder klein ist,
denn dieses Geld fehlt meiner Familie,welches wiederum für Dinge des täglichen Bedarfs fest eingeplant sind: Lebensmittel,Bekleidung,Gesundheitsabsicherung und,was viel wichtiger ist : Heizkosten,die ja steil nach oben steigen.
In der heutigen Zeit muß eine Familie monatlich ca 100€ zur Seite legen,um die Heizkosten überhaupt noch stemmen zu können -z.b. bei einer Ölheizung.

Zitat
Ich werde doch gezwungen, Geld zu bezahlen für eine Leistung die ich nicht will
DOCH,denn genau das will man erreichen! Ob du schaust oder hörst,ist vollkommen egal,du sollst dafür zahlen.
Ob du gesundheitliche Einschränkungen hast -Blind oder Taubblind- ist ebenfalls wurscht,zahlen sollst du auch hier,ok....auch wenns nur ein ermäßigter Betrag ist....trotzdem zahlst du aber! Allein dieser Umstand ist doch paradox!
Man stelle sich mal vor,Menschen mit einer solchen Behinderung sollen auch noch KFZ-Steuer zahlen. Ok,sie müßten ja nicht den vollen  Satz abdrücken,30% langen auch,die man diesen Leuten abzwacken kann...ist ja für den guten Zweck,damit sich Intendanten,Showmaster und ggf Ministerpräsidenten ihre Tasche vollstecken bzw Partys bezahlen lassen können....Das war jetzt Ironisch gemeint,aber genau so könnte es irgendwann mal kommen!

Zitat
Wenns Steuern sind, möchte ich einen Steuerbescheid, wenns Gebühren sind möchte ich einen Gebührenbescheid, wenns ein Beitrag ist möchte ich eine Beitragsrechnung
So sollte es sein ja. und diesem wird dann widersprochen und man trifft sich vor Gericht wieder....so wie viele es derzeit tun.

Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Philosoph am 03. November 2013, 23:06
Gibt es eigentlich inzwischen schon irgendeine Reaktion auf die Strafanzeige?
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Georgia am 21. Dezember 2013, 17:56
.

Zum Kaufe von Unterhaltungssendungen gezwungen zu werden verstößt gegen das Recht abendländischer Prägung so wie ich es bislang kannte.  Ja, ich sehe hier einen radikalen Bruch mit dieser abendländischen Rechtsprechung.

Allerdings ist das "beste"  Recht auch eine Frage der Interpretation und der Spielraum interpretierend tätig zu werden eine Frage der Macht......

 Pardon, der Demokratie.

Mit andern Worten, wenn in einer Wahl (ich meine eine wirklich ehrliche und nicht korrupte  Wahl, wo auch tatsächlich richtig gezählt wird...) beschlossen wird dass die Farbe Gelb eigentlich Rot sei, das Böse eigentlich Gut, (weil lukrativ)  so wird dies "Wahr" bzw. hat wahr zu sein. Denn das was wahr und gut ist ist eine Frage der Abstimmung oder????

Für den der mit diesem Ergebnis  einer Wahl  Probleme hat,´sei sie nun echt oder nicht, und für den, der darüber hinaus. auch Korruption und Betrug,  nicht unbedingt  ausschließen will bietet sich eigentlich nur die Strafanzeige an wegen Mißbrauch, Übervorteilung und Ausbeutung sozial Schwacher und Behinderter. Angezeigt werden sollte  Wucher und auch Rechtsbeugung seitens derer die damit kein Problem zu haben scheinen. Der gemeinnützige Teil, wichtige Durchsagen beschränkt sich auf das Radio und bedarf keine 17-18 Euro im Monat.  17 Euro für diesen Gemeinnützigen Teil sind Wucher.

Eine Strafanzeige, die Tausende mit unterzeichnen könnten im Gegensatz zu den vielen Klageverfahren, die jene Schädigung des Nächsten um des eigenen Vorteils willen auf die lange Bank des Zivilrechts schieben.,   Es kann nicht angehen, dass in einem Sozialstaat jene, denen das Fett buchstäblich aus den Augen quillt, dem Habenichts die Sohlen von den Füssen nehmen, um die Eitelkeit einer TV Dynastie zu finanzieren. Gleichfalls kann nicht angehen dass, nach dem Motto Show und Flooz statt Brot dem Spender das Geld  ehe er es geben kann entwendet wird.

Ferner kann nicht angehen dass Dritte sich zu meinem Sprecher machen, um meine Wünsche kundzutun.
Behauptungen die meine Person und meine Vorlieben betreffen müssen der Wahrheit entsprechen.  Mir öffentlich zu unterstellen, dass ich, fernsehe ob ich bezahle oder nicht erlebe ich als eine Beleidigung und Unterstellung. Es ist ein Unrecht das nicht dadurch Rechtens wird wenn es von Machthabern in großem Umfang  begangen wird. Es liegt mir fern eine Leistung ohne Bezahlung zu beziehen.

 Selbst wenn ich die Möglichkeit hätte  in einem Hotel fernzusehen, mache ich das nicht und erlebe somit  die pauschale Unterstellung, dass ich fernsehe als eine  Lüge Beleidigung meiner Person...

Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Taj am 22. Dezember 2013, 09:15

[...]
Es kann nicht angehen, dass in einem Sozialstaat jene, denen das Fett buchstäblich aus den Augen quillt, dem Habenichts die Sohlen von den Füssen nehmen, um die Eitelkeit einer TV Dynastie zu finanzieren. [...]

Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen !
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Wir_alle am 23. Dezember 2013, 17:05
Zitat
Ferner kann nicht angehen dass Dritte sich zu meinem Sprecher machen, um meine Wünsche kundzutun.
Behauptungen die meine Person und meine Vorlieben betreffen müssen der Wahrheit entsprechen.  Mir öffentlich zu unterstellen, dass ich, fernsehe ob ich bezahle oder nicht erlebe ich als eine Beleidigung und Unterstellung. Es ist ein Unrecht das nicht dadurch Rechtens wird wenn es von Machthabern in großem Umfang  begangen wird. Es liegt mir fern eine Leistung ohne Bezahlung zu beziehen.

 Selbst wenn ich die Möglichkeit hätte  in einem Hotel fernzusehen, mache ich das nicht und erlebe somit  die pauschale Unterstellung, dass ich fernsehe als eine  Lüge Beleidigung meiner Person...

Und auch dies bringt es auf den Punkt. Ich weiß noch, wie ich damals (ca. 2005) einem WDR-Beauftragten, der geklingelt hatte, sagte: "Kommen Sie ruhig herein, ich habe keinen Fernseher und kein Radio." Und korrekterweise musste ich auch nicht zahlen (wobei auch aus vorhandenen Geräten kein ÖRR-Konsum zu folgern wäre). Heute geht dies nicht mehr, ich habe ja eine Wohnung, wie krank ist das.

Edit: Überflüssig zu erwähnen, dass ich heute wie damals keine Geräte zum ÖRR-Empfang bereithalte.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: keindooftv am 23. Dezember 2013, 17:24
Ich zahle auch keine Monatsgebühr an MC-Donald oder die Brockenbahn obwohl ich dort essen oder fahren könnte...

keindooftv.

Euch allen ein besinnliches Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr :)
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: Roggi am 23. Dezember 2013, 17:30
Zitat
Und auch dies bringt es auf den Punkt. Ich weiß noch, wie ich damals (ca. 2005) einem WDR-Beauftragten, der geklingelt hatte, sagte: "Kommen Sie ruhig herein, ich habe keinen Fernseher und kein Radio." Und korrekterweise musste ich auch nicht zahlen (wobei auch aus vorhandenen Geräten kein ÖRR-Konsum zu folgern wäre). Heute geht dies nicht mehr, ich habe ja eine Wohnung, wie krank ist das.
Genau, damit niemand mehr von diesem unGEZiefer belästigt wird, muss jeder zahlen. Staatliche Versklavung: weil sich so viele gegen dieses unGEZiefer gewehrt haben, wird nicht das unGEZiefer abgeschafft, sondern dass man sich wehren kann. Das unGEZiefer bleibt und wird fortan Beitragsservice genannt.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 24. Dezember 2013, 00:19
Und auch dies bringt es auf den Punkt. Ich weiß noch, wie ich damals (ca. 2005) einem WDR-Beauftragten, der geklingelt hatte, sagte: "Kommen Sie ruhig herein, ich habe keinen Fernseher und kein Radio." Und korrekterweise musste ich auch nicht zahlen (wobei auch aus vorhandenen Geräten kein ÖRR-Konsum zu folgern wäre). Heute geht dies nicht mehr, ich habe ja eine Wohnung, wie krank ist das.
Genau, damit niemand mehr von diesem unGEZiefer belästigt wird, muss jeder zahlen. Staatliche Versklavung: weil sich so viele gegen dieses unGEZiefer gewehrt haben, wird nicht das unGEZiefer abgeschafft, sondern dass man sich wehren kann. Das unGEZiefer bleibt und wird fortan Beitragsservice genannt.
Das haben wir auch teilweise den Meschen zu verdanken, die das Volk angestachelt haben illegal ihre Geräte bei der GEZ abzumelden um schwarz zu sehen, um mehr Auflage bei ihren Büchern zu verkaufen. Das war doch abzusehen, dass diese Mafia irgendwann mal zurück schlägt und alle, die abgemeldet waren zu Schwarzsehern macht und zur Kasse bittet!
Hier müssen sich auch die Gegner an die eigene Nase fassen bzw. sich bei den Meschen bedanken, die auf Rücken der ehlichen Totalverweigerer ihre Auflagen verkauft haben. Eigentlich müssten solche Leute jetzt den ganzen Ärger haben und nicht alle Totalverweigerer.
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: PersonX am 24. Dezember 2013, 03:01
Das gesagte im letzten Post ist meiner Ansicht irgendwie falsch. Denn nicht die Abmeldungen sind schuld. Nein das alte System ist überholt, deswegen haben immer mehr Ihre Geräte abgemeldet, weil Sie diese vielleicht zwar noch haben, aber damit den ÖRR nicht nutzen oder in dieser Form weiter unterstützen wollen. Das Problem dabei, ansich sollte der ÖRR längst vollständig abgeschaft werden, oder massiv verkleinert, etc ... das ist eigentlich dass was ganz viele wollen, was aber wenige offen sagen, weil viele nicht wissen, das A Ihr Nachbar genauso denkt, B dass es tausende gibt welche so denken. Die meisten haben weiter gezahlt weil A das ist/war einfach B nur kein Stress C nur mal kurz aufregen und wieder vergessen. Damit also nichts weiter zu tun haben wollen. Aber genau das ist leider jetzt nicht viel anders, mit dem Unterschied, das jetzt alle, welche diesen "Mist" wirklich nicht nutzen wollen, zusammen auf eine Änderung des gesamten ÖRR hin drängen. Politikern, welche dieses überholte System weiter unterstützen gehört meiner Meinung nach richtig "Stress" gemacht, dass es so wie Sie das denken nicht geht. Und es müssen weitere Personen darüber aufgeklärt werden, dass es noch nie so einfach war die Zahlung einzustellen, also einfach einstellen, was soll denn schon passieren. Es können nicht tausende Personen deswegen in den Knast wandern, nein, wenn immer mehr einfach nicht zahlen, fällt dass ganze System zusammen, und genau das sollte das Ziel sein. Die junge Generation versteht schon nicht wozu dieser ÖRR gut sein soll, geschweige denn wozu das bezahlt werden soll. Die alte wacht leider zu lagsam auf. Aber keiner, respektive viele will/wollen es, keiner, respektive vielen braucht es in diesem Umfang. Es lebt nur, weil einfach noch zu viele zahlen. Wenn sich dass aber ändert, dann muss sich das System mit ändern. Eigentlich sollte man Politiker und Parteien welche dieses alte System geregelt haben anzeigen, z.B. wegen Verschwendung und Vernichtung von Kaufkraft der Bürger, es werden wahrscheinlich von den 8 Milliarden ca. 7 Milliarden vernichtet, und dass völlig sinnlos! Und so gesehen seit Jahren, das geht nur hier armes Deutschland! Grundversorgung sollte nicht mehr als 1x Radio und 1x Programm sein, das muss nichtmal rund um die Uhr senden!
Titel: Re: STRAFANZEIGE
Beitrag von: power-dodge am 24. Dezember 2013, 18:13
Hallo,

Abschalten oder Pay-TV daraus machen!
Anders kann es nicht funktionieren!

Wie kommen eigentlich unsere Führer auf so was wie
Das Volk dazu zu zwingen und zwar mit allen Mitteln?

Das ist Volksverrat etc.  Auf YouTube war was interessantes
Darüber. Wer gegen das deutsche Volk gehandelt hat dem wurde
Deutsche Staatsbürgerschaft entzogen etc.
Deutschland ist zu einem Pussy Staat geworden,  leider aber war.

Gruß