@viktor7
Meine Erfahrungen findest Du auf pc-gebuehr.de
Folgendes ist nur meine Meinung.
Du meinst bestimmt Art. 19 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
haben wir quasi auch in Form von Art. 5 Abs. 1GG.
Der ist vermutlich erstmal nicht einschlägig genug. Es wird niemand behindert, sich Informationen zu beschaffen.
Wirkt die Beitragshöhe als Zugangsschranke? Sechs Euro waren nach Ansicht das BVerfG keine, Fernsehgebühr haben sie explizit nicht geprüft (BVerwG 6 C 12.09, Absatz 48).
Das könnte ggf. was werden...
Völkerrecht, Art. 19 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
…
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. …
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten." http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html
Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition
Der Rundfunkbeitrag wie auch die Rundfunkgebühr verstoßen beide gegen den Artikel 5 GG (1),
die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen sowie gegen das Völkerrecht
Art. 19 (2), das Recht auf Informationen eigener Wahl.
Es spielt keine Rolle, ob die abgepressten Gelder Zwangsbeiträge/-Gebühren für den ö.-r. Rundfunk auf dem Vorhandensein von Geräten oder der Wohnung aufgehängt werden. Es ist nur ein dubioser Konstrukt, der die ö.-r. Sender am Leben erhalten soll. Denn genauso könnte man den Rundfunkbeitrag von dem Vorhandensein von Schuhen abhängig machen. Es wäre genauso gut überprüfbar. Es kann auch für Deutschland angenommen werden, dass jeder wenigstens ein paar Schuhe hat. So könnte aber jeder die Lächerlichkeit des neuen Systems auf Anhieb sehen.
Hier ein Zitat aus den Ergüssen von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof (Gutachten über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS) mit dem Ziel: Wo hängt man den neuen Beitrag am besten auf?Zitat"… Nach diesen verfassungsrechtlichen Maßstäben ist die Bemessungs-grundlage des Rundfunkbeitrages so zu gestalten, dass die Ermittlung und die Erhebung des Beitrags möglichst wenig persönlichkeitsbezogene Daten erfasst, außerdem ein Betreten zumindest der Wohnungen erübrigt. Solange die Abgabe an Geräte anknüpft, müssen diese ermittelt, also das Nutzerverhalten der Gerätebesitzer erforscht und letztlich auch Kontrollen in Wohnungen durchgeführt werden. Nimmt der Gesetzgeber hingegen die Bemessungsgrundlage des Rundfunkbeitrags auf die vermutete Nutzung durch Haushalte und Gewerbebetriebe zurück, bleibt der Abgabentatbestand im Vorfeld individualisierenden Datenschutzes und des Schutzbereiches der unverletzlichen Wohnung.
Im Ergebnis verlangen somit die Erfordernisse einer einsichtigen, vollzugsfähigen, unausweichlichen, die Privatheit schonenden Abgabe eine Typisierung der Rundfunkabgabe, die den Nutzer der Rundfunkprogramme zur Finanzierung der Rundfunkanstalten – staats- und marktfern – heranzieht, dabei aber nicht die individuelle, tägliche Fernsehnutzung ermittelt, sondern die Bemessungsgrundlage auf die vermutete, übliche Nutzung ausrichtet."
Mit der Neuregelung durch die Beitragsverpflichtung geht ein Verlust an Freiheit einher. Was soll die Umstellung von der (bisher) vermeidbaren Gebühr auf den (künftig) unvermeidbaren Beitrag rechtfertigen? Im Text des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages findet sich dazu nur die dürftige Aussage, dass der Rundfunkbeitrag „der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ diene. Alles dreht sich nur ums Geld für die ö.-r. Sender. Das Wohl der Bevölkerung, die Wahlfreiheit der Medien und der Verlust an Freiheit spielt bei den Überlegungen gar keine Rolle. Auch die Gewerbetreibenden werden unter Generalverdacht der Nutzung der ö.-r. Programme gestellt.
Aussagen der Verfassungsrichter (1999) bei einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung der Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 14 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG.Zitat"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten." http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html
Der Rundfunkbeitrag wie auch die Rundfunkgebühr verstoßen beide gegen den Artikel 5 GG (1), die ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen.
Ungehindertes Unterrichten bedeutet nämlich eine freie ungehinderte Medienwahl zur Informationsbeschaffung ohne Aushöhlung durch Zwangszahlungen und damit einhergehender Zwangsumschichtung der Medienausgaben zugunsten der ö.-r. Sender. Ungehindertes Unterrichten bedeutet die freie Wahl der Informationsquelle, z.B. der Zeitung/Zeitschrift, des Buches, DVD/Blu-ray oder des Internets.
Durch die Zwangsabgabe für die ö.-r. Sender kommen im Laufe des Lebens Zwangsumschichtungen der Medienausgaben in beachtlichen Höhen zustande.
Bei einer Überziehung des Kontos können in einzelnen Fällen im Laufe des Lebens folgende Kosten auf Grund der Zwangsrundfunkgebühren entstehen:
5%. -> 78.355 €
6%. -> 118.766 €
7%. -> 182.180 €
10% -> 690.260 €
(Beitragsdauer 60 Jahre, Zinsbuchung je 12 Monate, Monatlicher Beitrag 17,98 €)
Momentan (2012) werden 10 bis 18% Überziehungszinsen von den Banken verlangt.
Ungehindertes Unterrichten heißt auch für jeden die Freiheit, sich für oder gegen den Empfang von Fernseh- oder Hörfunksendungen zu entscheiden, das gewünschte Fernseh- oder Hörfunkprogramm auszuwählen und die allgemein zugängliche Quelle Rundfunk zu empfangen oder abzuschalten! Dieses Recht, abzuschalten oder sich ganz aus dem ö.-r. Rundfunk zu verabschieden, darf nicht dadurch ausgehöhlt werden, dass hierfür trotz genereller Nichtnutzung oder Ablehnung Rundfunkbeiträge zwangsweise erhoben werden.
Der Staat darf die Information der Bürger weder lenken, noch behindern [Rezipientenfreiheit]. Das Völkerrecht (Art. 19, (2)) sichert das Recht auf Informationen eigener Wahl zu.ZitatArtikel 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Völkerrecht
Art. 19 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf
(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit
"Die Rezipientenfreiheit ist ein klassisches Abwehrrecht gegen den Staat, der die Information der Bürger weder lenken, noch behindern und auch nicht registrieren darf."
Was ist aber der Zwang zur Finanzierung der 100 ö.-r. Programme als nicht die Aushebelung und Lenkung der Informationsbeschaffung?
Es gibt nicht wenige Menschen, die zwar gern werbefinanziertes LokalRadio hören, aber beispielsweise wegen kleiner Kinder im Haushalt Fernsehen ablehnen. Sie kaufen dem Kind gern Bücher und lesen ihm diese vor. Wegen der 2157 EUR in 10 Jahren plus Zinsen können, vor allem die ärmeren Bürger/Rentner/ärmere Familien mit Kindern eine Menge an Zeitungen, Zeitschriften und Büchern sich nicht mehr leisten, weil sie zur Finanzierung der 100 ö.-r. Programme gezwungen werden. Die eigene Wahl der Informationsbeschaffung ist für Sie nicht ohne weiteres möglich. Sie werden bei der Beschaffung der Informationen vom Staat gelenkt.
Wir alle werden unter den Generalverdacht der Nutzung der ö.-r. Programme gestellt und zu ZwangsBeitragsSchuldnern gemacht, auch wenn einige Mio. Bürger die aufgezwungenen Programme nicht sehen wollen. Durch den neuen 15. Rundfunkstaatsvertrag entsteht eine Art ö.-r. "Berliner Mauer", die offenkundig gegen das Völkerrecht verstößt. Der ö.-r. Rundfunk untergräbt und lenkt im 21. Jahrhundert die freie Wahl der Informationsquelle und macht die Freiheit und Demokratie zu einer Farce.
Für Singlehaushalte, die ö.-r. Programme nicht nutzen wollen, bedeutet der neue Zwangsbeitrag eine reine ö.-r. Kopfsteuer. Sie ist die roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Die Kopfsteuer wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der UNFREIHEIT.Anm.:
Jedem ist es erlaubt, diesen Text nach Belieben zu modifizieren, für eigene Texte zu verwenden und zu veröffentlichen.Helfe mit Deiner Stimme, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren.
http://www.online-boykott.de/unterschriftenaktion
Nachtrag vom 11.11.2012:
Infos für das Vorgehen bei Berufung auf das Völkerrecht:ZitatWie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/
...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25 gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...
...
Ob "sich Unterrichten" etwas anderes als "Informationsbeschaffung" ist, geht eher an die Wortklauber.
...;D
Wäre ja noch schöner, wenn mich jemand zusammenschlagen würde, ich kaum schreiben könnte und der Kerl dann davon kommt, weil ein Brief nicht exakt einen bestimmten Aufbau hat.
Schau mal hier: http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html#informationsfreiheit (http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html#informationsfreiheit)
Der Rundfunkbeitrag verletzt die negative Informationsfreiheit.
Wenn Du da was wegen dem Völkerrecht macht, ist das denke ich, "unschädlich" wenn es schief geht/nichts bringt.
Also die § im oberen Teil sind wirklich interessant, aber ich denke das wird "so" vom Tisch gewischt. …Warum dieser Zweifel und Verunsicherung?
1. Wir werden nicht gezwungen den Schrott anzusehen, also keine Einschränkung.
2. Wird jeder Einzelne nachweisen müssen, das er durch die Beitragshöhe keine anderen Informationsquellen wahrnehmen kann.
…
** Strafanzeige **
Sehr geehrte Damen und Herren der ö.-r. Sender,
das Völkerrecht, insbesondere Art. 19 (2) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, garantiert uns die freie Wahl der Informationsquelle. Das bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die ö.-r. Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte, der Auslassungen, der Arroganz, der Überheblichkeit, … und der Abhängigkeit vom Staat (KEF : die 16 KEF Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten auf 5 Jahre berufen, Fernsehrat des ZDF: Ministerpräsidenten., Staatssekretäre und Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat des ZDF)
abzulehnen. Die Zwagszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind unzulässig.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573
Eine nicht ausweichende klare Antwort der ARD wäre sehr wünschenswert, quasi als neuer Vorsatz für das Jahr 2013
Freundliche Grüße
Viktor Grund
Sentimentalismus?
Das sind die Cocktails der letzten Nacht. ;D
Hallo + Grüsse an alle - bin soeben neu hier eingeflogen . Interessantes Thema + interessante Tips ; werde auf alle Fälle auch eine Strafanzeige stellen . Was haltet ihr vom BGB Paragraph 241a :
§ 241a
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
?????
Gerade bei der ARD unter
http://www.facebook.com/ARD/posts/130308973796128
https://www.facebook.com/ARD/posts/423121497760025
reingesetzt:Zitat** Strafanzeige **
Sehr geehrte Damen und Herren der ö.-r. Sender,
das Völkerrecht, insbesondere Art. 19 (2) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, garantiert uns die freie Wahl der Informationsquelle. Das bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die ö.-r. Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte, der Auslassungen, der Arroganz, der Überheblichkeit, … und der Unabhängigkeit vom Staat (KEF : die 16 KEF Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten auf 5 Jahre berufen, Fernsehrat des ZDF: Ministerpräsidenten., Staatssekretäre und Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat des ZDF)
abzulehnen. Die Zwagszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind unzulässig.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573
Eine nicht ausweichende klare Antwort der ARD wäre sehr wünschenswert, quasi als neuer Vorsatz für das Jahr 2013
Freundliche Grüße
Viktor Grund
"Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde."
"Endlich bewiesen: Fernsehen macht dumm
http://www.netzwelt.de/news/72582-endlich-bewiesen-fernsehen-macht-dumm.html
Laut einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) macht Fernsehen dumm - das ist wohl keine Neuigkeit, der Newswert liegt eher in der Tatsache, dass sich Intelligenz und Fernsehkonsum reziprok zueinander verhalten: Je höher der Fernseh-Konsum, desto dämlicher der Nachwuchs. Gewalt in Fernsehen und Videospielen soll obendrein die Lernfähigkeit von Kindern nachhaltig negativ beeinflussen: Jugendliche, die viel Gewalt konsumieren, sollen wesentlich häufiger Probleme mit fehlender Intelligenz haben als Gleichaltrige ohne Gewaltobsession."
@Viktor: Deine 4 genannten Themen zur Begründung des Boykotts sind klasse, treffen genau ins schwarze. Wenn ich juristisch kleines Licht doch nur kapieren würde, was jetzt Sache ist ;)
Ich mach am besten einfach was ihr auch macht.
Wär deshalb vielleicht gut, wenn ihr dann wo postet, was aktuell von den Justiz- und durchblickskoryphäen unter euch beschlossen wurde strategischerweise und was ihr dann so macht, damit sich Leute wie ich euch anschließen können.
Quelle: Focus
http://www.focus.de/finanzen/news/widerstand-gegen-zwangsabgabe-so-zeigen-sie-dem-beitragsservice-den-stinkefinger_aid_891211.html
...
Widerstand statt Gehorsam
Doch auch der einzelne Bürger kann aktiv werden. Jurist Geuer
beschreibt den möglichen Klageweg so:
1. Zunächst sollten Beitragsverweigerer eine Zahlungsaufforderung
abwarten.
2. Wenn sie dann weiterhin nicht zahlen, erhalten sie nach Geuers
Aussage als nächstes einen sogenannten Beitragsbescheid, dem
wahrscheinlich bereits eine Rechtshilfebelehrung beigefügt ist.
3. "Gegen diesen Bescheid kann man dann vor dem zuständigen
Verwaltungsgericht klagen", sagt Geuer. In der Regel haben
Betroffene dafür einen Monat Zeit.
4. Eine solche Klage sollte auch den Hinweis enthalten, dass der
Kläger eine Verfassungswidrigkeit vermutet, rät der Jurist.
"Womöglich kann man damit die Verwaltungsrichter überzeugen,
die Klage direkt nach Karlsruhe zu überweisen." Außerdem sollten
Kläger beantragen, dass ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung
eingeräumt wird — sie also vorerst gar nichts zahlen müssen.
Der Weg vor die Gerichte ist vielleicht nicht jedermanns Sache —
aussichtslos ist er aber nicht. "Warum nicht mal probieren?", fragt
Geuer. Das gelte zumindest für Menschen, die das Risiko nicht
scheuen, womöglich auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben.
Juristische Laien sollten zudem die Hilfe eines Anwalts in Anspruch
nehmen.
...
Meinst du die vier Bereiche der Strafanzeige in diesem Thread (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.30.html)?
Diese werde ich noch heute oder am Sa/So als Beispiel einer Strafanzeige zusammenfassen und dann die Strafanzeige (Verstoß gegen das Völkerrecht) einreichen.
Zusätzlich zu der Strafanzeige werde ich noch die Klage wie im Fokusbeitrag beschrieben anstreben:ZitatQuelle: Focus
http://www.focus.de/finanzen/news/widerstand-gegen-zwangsabgabe-so-zeigen-sie-dem-beitragsservice-den-stinkefinger_aid_891211.html
...
Widerstand statt Gehorsam
Doch auch der einzelne Bürger kann aktiv werden. Jurist Geuer
beschreibt den möglichen Klageweg so:
1. Zunächst sollten Beitragsverweigerer eine Zahlungsaufforderung
abwarten.
2. Wenn sie dann weiterhin nicht zahlen, erhalten sie nach Geuers
Aussage als nächstes einen sogenannten Beitragsbescheid, dem
wahrscheinlich bereits eine Rechtshilfebelehrung beigefügt ist.
3. "Gegen diesen Bescheid kann man dann vor dem zuständigen
Verwaltungsgericht klagen", sagt Geuer. In der Regel haben
Betroffene dafür einen Monat Zeit.
4. Eine solche Klage sollte auch den Hinweis enthalten, dass der
Kläger eine Verfassungswidrigkeit vermutet, rät der Jurist.
"Womöglich kann man damit die Verwaltungsrichter überzeugen,
die Klage direkt nach Karlsruhe zu überweisen." Außerdem sollten
Kläger beantragen, dass ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung
eingeräumt wird — sie also vorerst gar nichts zahlen müssen.
Der Weg vor die Gerichte ist vielleicht nicht jedermanns Sache —
aussichtslos ist er aber nicht. "Warum nicht mal probieren?", fragt
Geuer. Das gelte zumindest für Menschen, die das Risiko nicht
scheuen, womöglich auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben.
Juristische Laien sollten zudem die Hilfe eines Anwalts in Anspruch
nehmen.
...
Zusatzinfos:
Klagen anstatt zahlen – Ab 2013 für kleines Geld
http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html
Was muss ich tun, wenn ich mich gegen die Neuregelung 2013 wehren will?
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/
Zur Begründung der Klage werde ich unter anderem die Argumente aus dem FAZ Artikel:
"Das ist verfassungswidrig"
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kritik-am-rundfunkbeitrag-das-ist-verfassungswidrig-11996923.html
verwenden und zusätzlich den Artikel 5 GG (1) mit den Argumenten aus:
"Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573
einfließen lassen.
Ich geh den ganzen Weg mit, wenn es dann soweit kommt das ich klagen muss werde ich das auch tun, auch wenn ich Bammel vor Gerichten habe, nicht weil ich ein Zwielichtiger bin sondern es so förmlich ist, und ich eher dann lebe, wenn es auch mal unförmlich sein kann...stammtischgebaren(nicht niveau) ist eher meins :D
Diese werde ich noch heute oder am Sa/So als Beispiel einer Strafanzeige zusammenfassen und dann die Strafanzeige (Verstoß gegen das Völkerrecht) einreichen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573
Infos für das Vorgehen bei Berufung auf das Völkerrecht:ZitatWie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/
...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25 gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...
Ernsthaft? Ist das so "einfach"?So einfach ist das. :)
...
Ich bin gerade dabei das "Beispiel einer Strafanzeige" zu schreiben, also noch ein wenig Geduld.
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/
...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25 gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...
Danke Viktor :)
Online-Strafanzeige
Im Rahmen des e-Governments ist es in elf deutschen Ländern auch möglich, eine Strafanzeige online über das Internet zu erstatten. Diesen meist Internetwache genannten Service bieten derzeit die Polizei Berlin, Polizei Brandenburg, Polizei Baden-Württemberg, Polizei Hamburg, Polizei Hessen, Polizei Mecklenburg-Vorpommern, Polizei Niedersachsen, Polizei Nordrhein-Westfalen, Polizei Sachsen, Polizei Sachsen-Anhalt und die Polizei Schleswig-Holstein an.
Was machen Menschen aus Deutschland weiß-blau?
Geben die ihre Strafanzeige in der Polizeistation ab?
"Die Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich bei der Polizei, bei einer Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten erstattet werden." [Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige]
(...) dieser Rundfunkzwangsbeitrag verkommt zu einer Kopfsteuer.
@Victor Die Idee ist gut, Du solltest das tun ohne Rücksicht auf Erfolgschancen.
...
17.98 €/Monat, 9 %, 20 Jahre -> 11576 €
+ 30 J. á 17.98 €/Monat -> 6473 €
G e s a m t > 18.000 € Zwangsbeiträge
@Viktor7 Insgesamt finde den Text gut. Ich bin jedoch über die Rechnung mit den 20 und 30 Jahren gestolpert.Zitat17.98 €/Monat, 9 %, 20 Jahre -> 11576 €
+ 30 J. á 17.98 €/Monat -> 6473 €
G e s a m t > 18.000 € Zwangsbeiträge
Die 9% werden p. a. - also pro Jahr - verzinst. Bei überzogenem Konto wird die Gebühr vom Januar für 12 Monate, die von Februar für 11 Monate, von März für 10 Monate u.s.w. verzinst.
Für 20 Jahre ergibt das:
Endsumme: 11.576,39 Euro
Gebühren gesamt: 4.315,20 Euro (20 * 12 * 17,98 Euro)
Zinsen gesamt: 7.261,19 Euro
Das bedeutet ein Mensch der über 20 Jahre permanent mit dem Giro im Minus ist, zahlt dafür 7.261,19 Euro an Zinsen. Plus alle seine Gebühren in diesen 20 Jahren, kostet ihn sein Beitrag zum örR 11.576,39 Euro. Habe so weit verstanden :) aber dann steige ich aus. :o
Du addierst dann die reinen Gebühren ohne Zinsen für einen Zeitraum von 30 Jahren dazu und kommst auf 18.000,- Euronen. Stolze Summe, aber entweder verstehe ich es nicht oder da ist ein Schnitzer unterlaufen.
Haben wir "wieder" von nichts gewusst ?
Ja, ich befürchte, dass wird uns ewig begleiten. Alle, die ich bisher angesprochen habe, wissen von nichts, und nun wo sie es wissen, begegnet mir Gleichgültigkeit. Selbst in der eigenen Familie. Es ist erschreckend.
„Unterwerfung ist eine Entscheidung. Unsere Entscheidung. Aber ist sie nicht die bessere? Ist es nicht vernünftig, einfach still zu bleiben, zu zahlen und auch alles andere zu tun, was die Profiteure wollen? Lohnt es sich denn, sich über Trivialitäten in Schwierigkeiten zu bringen? Wird etwa nicht jeder Befehl eines Politikers, mag er auch noch sanft sprechen, mit der Drohung physischer Gewalt durchgesetzt? Die Antwort lautet: Es liegt bei uns. So ungern die, die von der Gesellschaft leben, daran denken: Sie brauchen uns nötiger als umgekehrt: Wir brauchen sie überhaupt nicht. Ihre Positionen behalten sie nur so lange, wie wir uns beugen. Wenn jedoch Genügend aufstehen, fassen auch bald andere Mut.“ [http://ef-magazin.de/2010/06/14/2227-rundfunkgebuehren-verteidigung-des-unvertretbaren]
Astreine Aktion Viktor,
aber kennst Du den krassen Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag?
Strafanzeige = http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige = Klopapier
Strafantrag = http://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag_%28Deutschland%29
hallo liebe gemeinde ,
also erstmal muss ich hier mal ein grosses lob an den verfasser aussprechen der sich die mühe gemacht hat ein schreiben zu verfassen was vielleicht die aussicht auf erfolg mitbringt ;).wirklich grossen respekt von meiner seite aus. ;D
...
Hallo Victor,
danke für Deine netten ausladenden Worten. Beschäftige Dich weiter mit Dir selber und schade der Sache an sich. Ich nehme gerne das nette Angebot an und melde mich hier ab.
"Seeli sind die geistig Armen..."
und off...
muss jetzt nochmal nachfragen......wie sollte es jetzt dastehn ? strafantrag oder strafanzeige .
ich will versuchen die ganze sache mal ins rollen zu bringen .
dabei stellt sich noch die frage ob ich vielleicht einen rechtschutz hinzu bringen soll? aber ob da einer drauf eingeht trotz der advocard ??? der anwalt stellt ja auch erst bei der versicherung eine anfrage wegen kostendeckung usw......und ob die da mitspielen ?
weis nicht ob es was bringt wenn ich über einen anwalt gehe ??? ???
Ich hoffe wir bringen diese Betrüger zum Sturz!!! :police: >:D >:(
@privetwsemHabe mir die Seite angeschaut und festgestellt, dass ich bei der "Internetwache" niergendwo die Möglichkeit habe mein Schreiben als Anhang zu verschicken. :(
Ihre Strafanzeige können Sie umgehend hier stellen: https://www.berlin.de/polizei/internetwache/indexmitc.php
Hallo,
bringt das Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart uns bei der gemeinsamen Sache weiter oder ist das nur nutzloses Stück Papier???
:-\
Was meint Ihr dazu?
"Staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung könnten das Grundrecht unter diesen Umständen nur dann verletzen, wenn sie darauf zielten oder wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet wären, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten." http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19990906_1bvr101399.html
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/
...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25 gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...
http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/03/40921/
Der Artikel 93 des Grundgesetzes umfasst das Recht der Abgeordneten, Verfassungsorgane und jedes Staatsbürgers gegen eine Verletzung des Grundgesetzes Klage beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Ein Artikel, der auch nach der Verabschiedung des ESM zum Einsatz kommen könnte (Klagen werden bereits vorbereitet – hier).
http://dejure.org/gesetze/GG/93.html -> GG Artikel 93,
" (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
…
4a.
über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein; "
Gerade kam über die private Mitteilung die Frage rein, ob eine Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) ohne Anwalt eingereicht werden kann.
Ja, natürlich kann beinah jeder eine Strafanzeige kostenlos einreichen. In elf deutschen Ländern ist es möglich, eine Strafanzeige online über das Internet zu erstatten. Diese und andere nützliche leichtverdauliche Infos findet man z.B. bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige
Und noch eine Info:ZitatWie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/
...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25 gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...
hallo bärbel2,
diese Vorlage habe ich ebenfalls genutzt und nur geringfügig mit "meinen" Äusserungen ergänzt.
Als weiteren Punkt habe ich noch folgendes eingefügt:
Rundfunkbeitrag ist eine Steuer
Der eingeführter Rundfunkbeitrag ist laut Gutachten des Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart (Auftraggeber: Handelsverband Deutschland) verfassungswidrig.
Degenhart kommt zum Ergebnis, dass es sich bei dem geräteunabhängigen Beitrag sehr wohl um eine neue Steuer handelt, zu deren Erlass den Bundesländern die Kompetenz fehlt und der gegen die in Artikel 2 Grundgesetzes geschützte allgemeine Handlungsfreiheit sowie gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 verstößt. Um eine "Vorzugslast" zu sein, müssten die Haushaltspauschale Degenharts Gutachten nach "individuelle oder individualisierbare Vorteile" bringen und nicht lediglich an "Raumeinheiten" gemessen werden.
GEMEINSAM werden wir uns und unsere Kinder von dieser Sklaverei befreien !!!
Beim weiteren Lesen finde ich das hier:
"Falsche Verdächtigungen können strafbar und teuer sein"
http://www.agpf.de/Strafanzeigen.htm#Falsch
Sind die hier gehandelten Vorschläge diesbezüglich auch wasserdicht?
Eine Strafanzeige (in der Schweiz: Verzeigung) ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden, der eine Prozessvoraussetzung ist. …
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige
Viktor7,
hast du bereits eine Anzeige erstattet???
Hallo Viktor,Viktor7,
hast du bereits eine Anzeige erstattet???
Ja, hab ich erstattet - und du?
Grüße
Viktor
Ihre Strafanzeige ist bei uns am ... eingegangen und wird unter dem angegebenen Aktenzeichen bearbeitet.
------------@Viktor: Gegen wen /was genau ist denn deine Anzeige? ARD / ZDF oder GEZ?
Edit: Die Endversion meiner Strafanzeige findet ihr hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575
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"Der Zwang beeinträchtigt meine Weltanschauung"
und "Religion" würde ich übernehmnen.
------------@Viktor: Gegen wen /was genau ist denn deine Anzeige? ARD / ZDF oder GEZ?
Edit: Die Endversion meiner Strafanzeige findet ihr hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575
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liebe gemeinde ,
heute war ich hier in der ortschaft und habe versucht meine strafanzeige zu stellen .....wurde erstmal komisch angeschaut gegen wen ich die anzeige überhaupt stelle. da ich in meinem anschreiben die staatsanwaltschaft karlsruhe als empfänger angegeben hatte meinte der nette polizist ich sollte diese auch dort abgeben. das beste war als ich gehen wollte fragte er mich ob er sich eine kopie von dem schreiben machen könnte :-) hab erstmal bissl geschmunzelt und ihm zugestimmt.
also bin ich nach karlsruhe gefahren und habe dort die passende dienststelle der staatsanwaltschaft besucht. leider bin ich ausserhalb der öffnungszeiten dort angekommen und habe somit nur die möglichkeit gehabt bei den kollegen der dortigen polizei zu fragen ob sie die anzeige annehmen würden.
der beamte meinte nach dem durchlesen meiner anzeige das ich auch bei der staatsanwaltschaft falsch sei und dies eher eine anzeige gegen die gesetzeslage darstellt und dies die falsche anlaufstelle sei da die staatsanwaltschaft sich mit ganz anderen sachen beschäftigt. ( genauer wortlaut kann ich grad nichtmehr wiedergeben ) seine aussage war ich solle diese direkt bei dem verfassungsgericht abgeben bzw. die anschrift in meinem anschreiben vorher nochmal ändern. trotz allem hatte ich da auch ein nettes gespräch mit den dortigen beamten.
hatte noch etwas über die allgemeine gesetzeslage in deutschland diskutiert was der ein oder andere auch nicht wusste :-)
also bin ich wieder nach hause gefahren mit meinem schreiben in der hand und voller entsetzen weil ich nichts erreicht habe . :-[
was meint ihr ?? waren die alle zu faul die anzeige zu schreiben ?? oder haben sie recht ??
wie ist es bei euch gelaufen ?
das ende vom lied ......ich äbdere es nochmal ab und versuche morgen mein glück nochmal ...hehe.
grüssle .
... Falls niemand im Umfeld zu finden ist, dann ist das beim Völkerrecht nicht verwunderlich, weil sich nur sehr wenige auf dieses Thema spezialisieren. Auch Menschenrechtsgruppen können hier überwiegend keine Hilfe bieten, weil sie sich eher um eindeutige Fälle im Ausland kümmern und hier auch nicht klagen, sondern nur Aktionen starten, um auf das Unrecht aufmerksam zu machen (was natürlich auch wichtig ist).
Quelle: http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/
Sinngemäß:
"Bei der Berufung auf das Völkerrecht muss man diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationalen Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet nur die Portokosten für die Anzeige."
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/
Sinngemäß:
"Bei der Berufung auf das Völkerrecht muss man diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationalen Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet nur die Portokosten für die Anzeige."
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/
Heißt es, dass es wie eine Popularklage in Bayern ist?
Dass du Anzeige aufgeben kannst ohne gegen eine bestimmte Person vorzugehen?
Und dann kannst dich an Strafgericht wenden?
Aber trotzdem muss du ja einen schuldigen bennen, oder?
Kann man vielelicht sagen die Regierung oder der Staat, weil sie das durchgesetzt haben und Beitragsservice weil sie das Gesetz durchführen, oder?
Aber trotzdem muss du ja einen schuldigen bennen, oder?
Kann man vielelicht sagen die Regierung oder der Staat, weil sie das durchgesetzt haben und Beitragsservice weil sie das Gesetz durchführen, oder?
Aber der wirkliche Hammer ist: Die Staatsanwaltschaft hat aus meiner Klage "Verletzung der Bürgerrechte" wie hier freundlicherweise im Forum ausgearbeitet, eine Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes gemacht.
Die Staatsanwaltschaft hat aus meiner Klage "Verletzung der Bürgerrechte" wie hier freundlicherweise im Forum ausgearbeitet, eine Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes gemacht.
Hallo Mitstreiter,
bin ganz neu hier, hab sonst nur mitgelesen. Habe heute die Reaktion der Staatsanwaltschaft zu meiner Anzeige wegen Verletzung meiner Bürgerrechte erhalten :
Der Strafanzeige wird keine Folge gegeben.
Aber der wirkliche Hammer ist: Die Staatsanwaltschaft hat aus meiner Klage "Verletzung der Bürgerrechte" wie hier freundlicherweise im Forum ausgearbeitet, eine Klage wegen Betruges gegen Verantwortliche des Bundeslandes gemacht.
Wer nun noch auf Abhilfe durch unser sog. Rechtssystem hofft, sollte sich diese Hoffnung aus dem Kopf schlagen.
Dennoch werde ich den Widerspruch einreichen.
Hier geht es doch explizit um die Freiheit, sich etwas zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Wie kann einem diese Freiheit genommen werden, wenn man Beiträge zahlt?Der umkehrschluss, dass man durch die zahlung eines beitrages weniger geld zur verfügung hat um sich seine eigentlichen informationen zu beschaffen ist die argumentation. Besonders geringverdiener jeglicher art inklusive leistungsempfänger die nicht befreit werden, haben durch die 18€ weniger geld. Das geld wollen die nicht ausgeben besonders wenn kein fernseher vorhanden ist. Man kann und will eine leistung nicht nutzen oder unterstützen und wird somit in seinen rechten und möglichkeiten eingeschränkt.
Das habe ich schon verstanden. Aber durch die Zahlung, egal wie hoch sie auch sein mag, kann diese Freiheit nicht genommen werden. Es wird höchstens die Möglichkeit genommen. Aber man ist frei es zu tun, auch wenn man zu wenig Geld dafür haben sollte. Man hat einfach nicht mehr die finanzielle Möglichkeit, aber sehr wohl noch die Freiheit.Also ich habe die freiheit etwas zu tun, kann es aber nicht tun weil man mir die möglichkeit nimmt meine rechtmäßige freiheit zu nutzen?
Hier wird sich 9 Seiten über eine Strafanzeige den Kopf zerbrochen. Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …
Das habe ich schon verstanden. Aber durch die Zahlung, egal wie hoch sie auch sein mag, kann diese Freiheit nicht genommen werden. Es wird höchstens die Möglichkeit genommen. Aber man ist frei es zu tun, auch wenn man zu wenig Geld dafür haben sollte. Man hat einfach nicht mehr die finanzielle Möglichkeit, aber sehr wohl noch die Freiheit.Also ich habe die freiheit etwas zu tun, kann es aber nicht tun weil man mir die möglichkeit nimmt meine rechtmäßige freiheit zu nutzen?
Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.
Meine Freiheit wurde um mtl. 17,98€ eingeschränkt/beraubt!
Ich wurde in meiner freien Entscheidung, wofür ich mein Geld ausgeben möchte, beraubt!
Daraus lässt sich genau das schlussfolgern, was ich oben schrieb. Man hat auch bei Beitragszahlung die Möglichkeit ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten (hier Informationsbeschaffung) zu wählen. Wenn man zu wenig Geld hat, kann man diese Möglichkeit nur nicht nutzen. Aber die Möglichkeit ist da. Sie wäre nicht da, wenn Zwang bei der Auswahl der Möglichkeiten der Informationsbeschaffung bestünde. Da man aber prinzipiell frei bzgl. Informationsbeschaffung äuswählen kann, ist Freiheit gegeben. Ich kann diese Freiheit nur nicht nutzen, wenn ich zu wenig Geld habe.Was ist das für eine freiheit die man nicht nutzen kann? Es ist eine illusion, ein betrug.
Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt.Doch. Schau dir den von dir verwendeten paragraphen an und wende den umkehrschluss an. Dann heisst es nämlich:
Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.Ich habe die freiheit zu empfangen und zu beschaffen was ich will. Umkehrschluss ist dass ich nicht gezwungen werden kann etwas zu beschaffen, in diesem fall alles vom ÖR, dass ich gar nicht will. Besonders weil der staat das per gesetz erzwingt. Das mit dem gedankengut ist auch wichtig weil der ÖR nicht unparteiisch oder gar staatsfern ist.
Es ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.Sehr gut!!!
Ich habe es nicht zu ende gelesen.
Dein Paragrafen schrott um Freie Geister einzuwickeln ist Steinzeit OK!
Du redest von Religion und benutzt einen § nach dem anderen ohne zu wissen was Religion ist!
Deine Religion sind § oder deren Gesetze mehr nicht.
Suhle dich darin Befehlsempfänger zu sein aber lass uns damit in ruhe. >:D
Daraus lässt sich genau das schlussfolgern, was ich oben schrieb. Man hat auch bei Beitragszahlung die Möglichkeit ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten (hier Informationsbeschaffung) zu wählen. Wenn man zu wenig Geld hat, kann man diese Möglichkeit nur nicht nutzen. Aber die Möglichkeit ist da. Sie wäre nicht da, wenn Zwang bei der Auswahl der Möglichkeiten der Informationsbeschaffung bestünde. Da man aber prinzipiell frei bzgl. Informationsbeschaffung äuswählen kann, ist Freiheit gegeben. Ich kann diese Freiheit nur nicht nutzen, wenn ich zu wenig Geld habe.Was ist das für eine freiheit die man nicht nutzen kann? Es ist eine illusion, ein betrug.
- Ich kann diese freiheit nicht nutzen weil ich nur geld für eins habe, das ist fakt.
- Ich will den ÖR nicht unterstützen und werde dazu gezwungen, auch fakt.
- Ich kann entweder den ÖR unterstützen und habe NICHTS davon oder kaufe mir meine zeitschrift per abo. Ich habe nur die halbe wahl, weil ich keine wahl habe ob ich den ÖR bezahlen will oder nicht.
Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt.Doch. Schau dir den von dir verwendeten paragraphen an und wende den umkehrschluss an. Dann heisst es nämlich:ZitatJedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.Ich habe die freiheit zu empfangen und zu beschaffen was ich will. Umkehrschluss ist dass ich nicht gezwungen werden kann etwas zu beschaffen, in diesem fall alles vom ÖR, dass ich gar nicht will. Besonders weil der staat das per gesetz erzwingt. Das mit dem gedankengut ist auch wichtig weil der ÖR nicht unparteiisch oder gar staatsfern ist.
Es ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.
@Gunter Schild, obelix, etc.
Nun, ein Versuch, die Gemüter mit meinem laienhaften juristischen Verständnis vielleicht ein wenig zu "besänftigen":
Egal ob es nun "widersinnig" sei oder nicht:
Die *Prüfung*, *ob* dem so ist, ist mit der Anzeige an den EuGH herangetragen.
*Die* sind nun an der Reihe das zu *prüfen*.
Es wäre müßig, hier in "vorauseilender Defensive" über die Beurteilungen des EuGH nur *negativ* zu spekulieren.
Stattdessen sollten wir unabhängig davon weitere Anzeigen - ggf. unter Berufung auf weitere §§ erstatten.
Das ganze System des real existierenden Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks gehört auf den Prüfstand!
Immer ran!!!
Auch Du, Gunter Schild :)
Neben konstruktiver Kritik wären auch *konstruktive Vorschläge* sehr willkommen!
Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!
Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!
"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
… Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …
...Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.
Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.
Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. …
... dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung ...
...Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. ...
Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. …
...Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.Das ist sie eben nicht. Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein. Du wirst der Freiheit beraubt sich gegen die Finanzierung der Propagandasender zu entscheiden.
…Versuche deine Freiheit der Entscheidung dahingehend durchzusetzten und die abgepressten Gelder nicht zu zahlen. Sei es deswegen, dass deine Weltanschauung, z.B. "die öffentlich-rechtlichen Sender verbreiten ausgewählte Nachrichten zur Manipulationszwecken und lassen absichtlich Informationen aus". Dies ist im Fall der rechtzeitigen Demoinfos, der Unterschriftenaktion, der Petition (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html) oder der Umfrage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html) geschehen. Die Nichtzahlung der Zwangsgelder und keine Klage, kann dich mit der Zeit zur einer Beugehaft führen. Spätestens dann merkst du, dass deine Freiheit der Entscheidung beschnitten wird und dich hinter Gitter führen kann.
Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.
...
Ich verstehe, dass ihr etwas tun wollt. Das finde ich gut. ich will es ja auch.
Um herauszufinden, ob ich oder Viktor7 Recht hat, muss man den Fall betrachten, um den es geht. Und das ist die von Viktor7 formulierte Strafanzeige: konkret die darin zitierten völkerrechtlichen Artikel und die von Viktor7 vorgebrachten Argumentationen.
Viktor7 hat in seiner Strafanzeige auf zwei Artikel Bezug genommen.
Der erste Artikel ist der Artikel 18 (2), nach dem niemand einem Zwang ausgesetzt werden darf, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. Erstens kann man Weltanschauungen und Religionen annehmen und ausüben, egal wieviel man für irgendetwas bezahlt, da die Ausübung und das Annehmen von Religionen und Weltanschauungen kein an Geld gebundener Prozess ist. Zweitens greift das von Viktor7 vorgebrachte Argument nicht, dass Vertreter bestimmter Religionen Rundfunkgeräte ablehnen. Denn in dem von ihm herangezogenen Artikel (siehe oben) geht es darum, dass man keinem Zwang ausgesetzt werden darf, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Viktor7`s Arguemt passt also nicht mit dem von ihm zitierten Artikel zusammen. Denn selbst wenn Vertreter einer bestimmten Religion Rundfunkgeräte und/oder Medieninhalte ablehnen sollten, wird deren Freiheit, eine Weltanschauung oder Religion ihrer Wahl anzunehmen oder auszuüben, nicht verletzt. Sie können dies schließlich trotzdem tun.
Der zweite von Viktor7 herangezogene Artikel ist der Artikel 19 (2), der lautet: "JEdermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Es geht also um die Freiheit Infos zu empfangen, beschaffen oder weiterzugeben. Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt. Wir können dies ja schließlich trotz Beitragsservice tun. Der Beitragsservice dient ja sogar ein Stück weit diesem Artikel, da er den ÖRR finanziert, der uns mit bestimmten Infos versorgt. Auch haben wir darüber hinaus die Möglichkeit, andere Informationsquellen zu nutzen. Der Fakt, dass Geringverdiener sich dies vielleicht weniger leisten können, ändert nichts an der bestehenden Freiheit, sich Infos zu beschaffen. Die Freiheit würde nur dann nicht bestehen, wenn bspw. der Zugang zu bestimmten Informationen von der Regierung verschlossen werden würde (bspw. in dem das Internet manipuliert wird) oder n einem verboten werden würde das zu tun, was in dem o.g. Artikel steht. Selbst wenn es so wäre, wie Viktor7 interpretiert, müsste man das Steuersystem, die geringe Höhe von ALG I und II etc. verklagen, denn hierdurch sinken sozusagen auf staatliche Initiative die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damitauch die Möglichkeiten, Infos zu beschaffen,. Überhaupt müsste man dann auch den Arbeitgeber für zu geringes Gehalt, den Vermieter für zu hohe Mieten, die Bahn für zu hohe Bahnpreise und den Lebensmittelhändler für zu hohe Preise auf Eier verklagen.
Alles Gute trotzdem :)
Wenn Ihr Erfolg habt, freue ich mich ja trotzdem :)
Hier wird sich 9 Seiten über eine Strafanzeige den Kopf zerbrochen. Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar.
Es wird bspw. Artikel 18 (2) herangezogen. Nach dem Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 18 (2) darf niemand einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Wie soll denn bitteschön der Rundfunkbeitrag in der Lage sein, das zu erreichen? Hier geht es doch um etwas völlig anderes. Allein das Zahlen von Beiträgen kann einen doch nicht davon abhalten, eine Religion oder eine Weltanschauung zu haben, da es sich hierbei um nicht geldgebundene Aktionen handelt. Ich kann, egal wieviel Geld ich für irgend etwas bezahle, doch irgendeine Weltanschauung und Religion annehmen. Der zitierte Pragraf meint doch vielmehr, dass einem nicht verboten werden darf Weltanschauung x oder Religion y zu haben.
Zum Verstoß gegen das Völkerrecht - den Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2) „Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." Hier geht es doch explizit um die Freiheit, sich etwas zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Wie kann einem diese Freiheit genommen werden, wenn man Beiträge zahlt? Ich habe doch noch immer die Möglichkeit dazu. Nur kann ich mir es ggf. nicht mehr leisten. Das sind aber zwei paar Schuhe. Die Freiheit bleibt bestehen. Die Freiheit würde wegfallen, wenn mir dies verboten werden würde, wenn ich eingesperrt werden würde, wenn der Zugang zu Informationen durch den Staat gekappt werden würde etc.. Der Fakt, dass ich Geld zahle, nimmt mir die prinzipielle Freiheit in keinster Weise.
Nicht falsch verstehen. Ich bin kritisch, weil ich sinnvoll handeln will. Meines Erachtens taugen die zitierten Paragrafen nach intensiver Überlegung nichts bzw. sie sind nicht angreifbar.
Ich schlage vor, Verfassungsklage analog zu Geuer einzureichen. Bester Weg. Meines Erachtens.
Oder andere Passagen aus dem Völkerrecht finden. Hm, mal suchen. Aber vielleicht täuscht mich ja meine Logik auch. Ich habe ja nur meine Auffassung geschildert.
Gunter,
du gehst nicht tief genug in dieses Thema ein, um es zu verstehen. Ich habe den Eindruck, dass für dich die Freiheit gegeben ist, wenn man nicht in den Knast gesperrt wird. Das ist jedoch zu oberflächlich und gibt den Sinn der Freiheit nur Ansatzweise wieder.
… Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …...Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.
Diese Sätze haben keinen Sinn, sie enthalten Null Argumente.
Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.
Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. …
Die ganze Unterhaltung mit dir erinnert mich an die Korrespondenz mit der GEZ. Viele argumentieren hier und bemühen sich dir die Sache verständlich zu machen. Dennoch nimmst du dir davon nichts an. Artikel per Gesetze anzugreifen, wie du schreibst, ist Unsinn und darum geht es in der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) nicht.
... dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung ...
...Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. ...Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. …
Das Heranziehen der GEZ, heute verniedlicht „Beitragsservice“ genannt, in Sachen der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) ist wiederum unsinnig. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Inkasso und hat mit der Strafanzeige nichts zu tun.
...Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.Das ist sie eben nicht. Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein. Du wirst der Freiheit beraubt sich gegen die Finanzierung der Propagandasender zu entscheiden.
Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeit auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Zahlungen hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit.
Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. auch aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Die Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
Artikel 19 (2) beinhaltet die "Informationenbeschaffung eigener Wahl". Das beinhaltet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html), der Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit, der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind nach Völkerrecht unzulässig.[/color]
[/quote]
Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.
...
Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.Meine weltanschauung wird dadurch beeinträchtigt indem ich den ÖRR unterstütze mit der abgabe, welche ich beide ablehne. Ich zitiere mich selbst:
Es ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.
ZitatDu kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.Meine weltanschauung wird dadurch beeinträchtigt indem ich den ÖRR unterstütze mit der abgabe, welche ich beide ablehne. Ich zitiere mich selbst:ZitatEs ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.
Vielleicht fängst du an zu schreiben was richtig gemacht werden soll und nicht was deiner meinung nach falsch ist im ursprünglichen beitrag.
Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.
Du kannst doch die negative Informationsfreiheit ausüben. Du musst nicht ÖRR hören/sehen. Du musst leider nur dafür bezahlen. Also ist Art. 19 (2) nicht gefährdet.
Was ist das denn für eine sinnfreie Argumentation? Warum führen wir dann nicht eine Autobahngebühr für alle Personen über 18 Jahre ein. Egal ob sie ein Auto haben oder nicht und egal ob sie je die Autobahn benutzen werden oder nicht. Sie müssen einfach nur nach dem Solidarprinzip bezahlen dafür.
Auch könnte man eine Zeitungsgebühr für alle einführen. Egal ob jemand lesen kann oder nicht und egal ob er seine Informationen aus öffentlich rechtlichen Zeitschriften bezieht oder nicht. Es muss nur ein Beitrag von 17,98 € / Monat gezahlt werden.
Gunter Schild, ich frage mich ernsthaft, ob du vor dem verfassen solcher Texte deine Synapsen einschaltest.
Es würde mich echt nicht wundern, wenn du der Riege angehören würdest die diesen Mist ratifiziert haben.
Gunter,
du gehst nicht tief genug in dieses Thema ein, um es zu verstehen. Ich habe den Eindruck, dass für dich die Freiheit gegeben ist, wenn man nicht in den Knast gesperrt wird. Das ist jedoch zu oberflächlich und gibt den Sinn der Freiheit nur ansatzweise wieder.… Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …...Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.
Diese Sätze haben keinen Sinn, sie enthalten Null Argumente.Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.
Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. …
Die ganze Unterhaltung mit dir erinnert mich an die Korrespondenz mit der GEZ. Viele argumentieren hier und bemühen sich dir die Sache verständlich zu machen. Dennoch nimmst du dir davon nichts an. Artikel per Gesetze anzugreifen, wie du schreibst, ist Unsinn und darum geht es in der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) nicht.... dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung ...
...Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. ...Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. …
Das Heranziehen der GEZ, heute verniedlicht „Beitragsservice“ genannt, in Sachen der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) ist wiederum unsinnig. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Inkasso und hat mit der Strafanzeige nichts zu tun....Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.Das ist sie eben nicht. Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein. Du wirst der Freiheit beraubt sich gegen die Finanzierung der Propagandasender zu entscheiden.
Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeit auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Zahlungen hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit.
Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. auch aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Die Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
Artikel 19 (2) beinhaltet die "Informationenbeschaffung eigener Wahl". Das beinhaltet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html), der Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit, der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind nach Völkerrecht unzulässig.
Die Gründe für die Weltanschauung und Religion wurden bereits in der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) und in diesem Beitrag erläutert:…Versuche deine Freiheit der Entscheidung dahingehend durchzusetzten und die abgepressten Gelder nicht zu zahlen. Sei es deswegen, dass deine Weltanschauung, z.B. "die öffentlich-rechtlichen Sender verbreiten ausgewählte Nachrichten zur Manipulationszwecken und lassen absichtlich Informationen aus". Dies ist im Fall der rechtzeitigen Demoinfos, der Unterschriftenaktion, der Petition (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html) oder der Umfrage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html) geschehen. Die Nichtzahlung der Zwangsgelder und keine Klage, kann dich mit der Zeit zur einer Beugehaft führen. Spätestens dann merkst du, dass deine Freiheit der Entscheidung beschnitten wird und dich hinter Gitter führen kann.
Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.
...
eine Autobahngebühr existiert im Prinzip, da wir Steuern zahlen, die der Infrastrukturerhaltung dienen.
Gleiches gilt für den Beitragsservice. Nur ist der eben leider sehr ungerecht bemessen.
Eine Zeitungsgebühr ist doch eine sehr ungünstiger Vergleich. Schließlich bezahlst du doch schon Geld für eine Zeitung.
Wo ist die Logik? Bei ÖRR ist es doch ganz anders. Hier bezahlst du gar nichts, aber eben nur die Gebühr.
eine Autobahngebühr existiert im Prinzip, da wir Steuern zahlen, die der Infrastrukturerhaltung dienen.
Die bezahlen aber bissher nur die Autobesitzer. Ich möchte aber eine Autobahngebühr für alle im Sinne des Beitrages für den ÖRR. Das wäre doch gerecht und solidarisch und fördert die Demokratie (Demokratiebeitrag).Gleiches gilt für den Beitragsservice. Nur ist der eben leider sehr ungerecht bemessen.
Er ist nicht nur ungerecht bemessen, sondern wird ungerecht eingenommen und verteilt. Er bevorteilt einige wenige und benachteiligt die Mehrheit der Solidargemeinschaft. Mit diesem Beitrag werden ein paar fetten Säuen noch die Ärsche geschmiert. Mehr nicht.Eine Zeitungsgebühr ist doch eine sehr ungünstiger Vergleich. Schließlich bezahlst du doch schon Geld für eine Zeitung.
Ich wüsste nicht für welche Zeitung ich schon eine monatliche Gebühr bezahle wenn ich es nicht will.Wo ist die Logik? Bei ÖRR ist es doch ganz anders. Hier bezahlst du gar nichts, aber eben nur die Gebühr.
Das frage ich mich schon seit deinem ersten Post wo die Logik deiner Argumentation ist! Du widersprichst dich in nur einem Satz.
Hallo Gunter,
ich kann es gerne noch mal wiederholen. Die Überlegungen von dir sind einfach zu oberflächlich. An den von mir zitierten Stellen fehlen die Argumente. Es sind höchstens unglückliche Umformulierungen die den Sinn und die Intention komplett verzehren. Konstruktive Hinweise sind willkommen. Du verwässerst nur die Beiträge ohne einen Nutzen zu bringen.
Bitte halte von derartigen Beiträgen mit Sinn-Umformulierungen und Verwässerungen abstand. Hältst du dich nicht dran, werden deine nachfolgenden Beiträge gelöscht.
Frohe Ostern
Viktor
Hallo Gunter Schild.
Sorry wenn ich etwas heftig auf das § Gewäsch reagiere, es sollte nicht dich sondern den § Saustall
treffen. Was mich so in fahrt bringt ist, das ich mein Recht ständig verteidigen muß und ich mich mit dem § Müll beschäftigen muß obwohl ich es nicht will. Ich Empfinde das als (erzwungene) Geistige Missionierung!
Ich hoffe das du das verstehen und akzeptieren kannst. ;)
Mit meiner Aussage zu Zeitungen meine ich, dass du ja, Zeitungen einkaufen kannst, wenn du es willst. Eine Steuer wäre also eine zusätzliche Gebühr. Dies ist beim ÖRR anders gelagert, da du dir den ARD_Konsum nicht irgendwo kaufen kannst, wie du es mit einer Zeitung kannst, das heißt, dass hier "nur" eine Gebühr anfällt. Insofern lässt sich eine Steuer auf Zeitungen nicht mit einer Steuer auf ÖRR vergleichen. Hinzu kommt, dass Zeitungen privatwirtschaftlich sind und der ÖRR stattlich ist. Wie soll denn der Staat auf etwas privatwirtschaftliches Steuern erheben? Kannst du mir das bitte mal erklären?
Hinzu kommt, dass Zeitungen privatwirtschaftlich sind und der ÖRR stattlich ist.
Der erste Artikel ist der Artikel 18 (2), nach dem niemand einem Zwang ausgesetzt werden darf, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein.
[...]
Der zweite von Viktor7 herangezogene Artikel ist der Artikel 19 (2), der lautet: "JEdermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Es geht also um die Freiheit Infos zu empfangen, beschaffen oder weiterzugeben. Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt. Wir können dies ja schließlich trotz Beitragsservice tun.
Bei "einkauf aktuell" handelt es sich um ein Paket aus Werbeprospekten und einer dünnen TV-Programmzeitschrift eingeschweißt in einer Plastikfolie. "Ich sehe nicht ein, dass ich zur Mülltrennung genötigt werde, die Packung zu öffnen und mir den Inhalt anzuschauen", begründete Kläger Henning Grewe damals gegenüber dem "Stern" seinen Gang vor das Gericht.Ich finde hier interessant dass man eine grundrechtverletzung anführt bei einer postwurfsendung die man nicht bestellt hat. Gegen unerwünschte nicht bestellte leistungen beim briefkasten kann man sich wehren bzw gibt es seit langem schon urteile für die bürger.
Und tatsächlich: Wie die Lüneburger Richter entschieden, greife ausdrücklich jede Postwurfsendung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und dürfe deshalb auch untersagt werden.
"Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein"Wo taucht dies auf, so dass man zu diesem Schluss kommen kann? Schließlich wollen wir die Argumentationskette Wasserdicht machen. Auf eine Klarstellung und die Vertiefung geht Gunter nicht ein.
Gunter,
du gehst nicht tief genug in dieses Thema ein, um es zu verstehen. Ich habe den Eindruck, dass für dich die Freiheit gegeben ist, wenn man nicht in den Knast gesperrt wird. Das ist jedoch zu oberflächlich und gibt den Sinn der Freiheit nur ansatzweise wieder.… Aber die zitierten völkerrechtlichen paragrafen sind doch schon der Logik nach nicht angreifbar. …...Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.
Diese Sätze haben keinen Sinn, sie enthalten Null Argumente.Ihr wollt nun diese Artikel per Strafanzeige angreifen. Dies macht keinen Sinn, weil die Freiheit gegeben ist.
Dass man diese Freiheit nicht nutzen kann, hat wiederum nichts mit diesen Artikel zu tun. …
Die ganze Unterhaltung mit dir erinnert mich an die Korrespondenz mit der GEZ. Viele argumentieren hier und bemühen sich dir die Sache verständlich zu machen. Dennoch nimmst du dir davon nichts an. Artikel per Gesetze anzugreifen, wie du schreibst, ist Unsinn und darum geht es in der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) nicht.... dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung ...
...Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. ...Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. …
Das Heranziehen der GEZ, heute verniedlicht „Beitragsservice“ genannt, in Sachen der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) ist wiederum unsinnig. Sie ist ein nicht rechtsfähiges Inkasso und hat mit der Strafanzeige nichts zu tun....Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.Das ist sie eben nicht. Der menschenverachtende Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme schränkt unangemessen die Freiheit ein. Du wirst der Freiheit beraubt sich gegen die Finanzierung der Propagandasender zu entscheiden.
Die Möglichkeit, ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können, bedeutet auch sich gegen eine der Möglichkeit auszusprechen ohne dafür zahlen zu müssen. Die Zahlungen hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit.
Die Verhaltensfreiheit (Handlungsfreiheit) bedeutet u.a. auch aktives Tun und Unterlassen, das Sich-dem-Gemeinschaftsleben-Öffnen wie auch das Sich-Zurückziehen. Die Zahlungen für etwas was man nicht haben möchte, aus welchen Gründen auch immer, hebeln diese Entscheidung aus und beeinträchtigen damit die Freiheit. Eine Beeinträchtigung reicht aus, um gegen das Völkerrecht zu verstoßen.
Artikel 19 (2) beinhaltet die "Informationenbeschaffung eigener Wahl". Das beinhaltet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die öffentlich-rechtlichen Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html), der Auslassungen (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html), der Überheblichkeit, der Abhängigkeit vom Staat, der Einschränkungen der Entscheidungsfreiheit, der Weltanschauung, der Religion und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel abzulehnen. Die Zwangszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind nach Völkerrecht unzulässig.
Die Gründe für die Weltanschauung und Religion wurden bereits in der Strafanzeige (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575) und in diesem Beitrag erläutert:…Versuche deine Freiheit der Entscheidung dahingehend durchzusetzten und die abgepressten Gelder nicht zu zahlen. Sei es deswegen, dass deine Weltanschauung, z.B. "die öffentlich-rechtlichen Sender verbreiten ausgewählte Nachrichten zur Manipulationszwecken und lassen absichtlich Informationen aus". Dies ist im Fall der rechtzeitigen Demoinfos, der Unterschriftenaktion, der Petition (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4896.0.html) oder der Umfrage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html) geschehen. Die Nichtzahlung der Zwangsgelder und keine Klage, kann dich mit der Zeit zur einer Beugehaft führen. Spätestens dann merkst du, dass deine Freiheit der Entscheidung beschnitten wird und dich hinter Gitter führen kann.
Es gibt zwar wenig gläubige Menschen in Deutschland, die aus religiösen Gründen keine elektronischen Medien, wie Fernseher oder Radio besitzen, aber sie gibt es. Sie lehnen die materiellen Güter und deren Besitz ab. Der erzwungene Rundfunkbeitrag macht jede Glaubensfreiheit zunichte. Man darf gläubige Menschen weder dazu zwingen, solche Geräte bereitzuhalten, noch sie als sog. Beitragsschuldner staatlich erpressen, diese in irgendeiner Form zu alimentieren.
...
Ich habe gerade einen artikel gefunden der zwar auf den ersten blick nichts mit dem allem hier zu tun hat aber ich erkläre gleich warum ich darauf hinweise: http://www.zuhause.de/unerwuenschte-werbung-reklame-und-gratis-zeitungen-im-briefkasten/id_53849288/indexZitatBei "einkauf aktuell" handelt es sich um ein Paket aus Werbeprospekten und einer dünnen TV-Programmzeitschrift eingeschweißt in einer Plastikfolie. "Ich sehe nicht ein, dass ich zur Mülltrennung genötigt werde, die Packung zu öffnen und mir den Inhalt anzuschauen", begründete Kläger Henning Grewe damals gegenüber dem "Stern" seinen Gang vor das Gericht.Ich finde hier interessant dass man eine grundrechtverletzung anführt bei einer postwurfsendung die man nicht bestellt hat. Gegen unerwünschte nicht bestellte leistungen beim briefkasten kann man sich wehren bzw gibt es seit langem schon urteile für die bürger.
Und tatsächlich: Wie die Lüneburger Richter entschieden, greife ausdrücklich jede Postwurfsendung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und dürfe deshalb auch untersagt werden.
Nun müsste man doch nur beim fernseher argumentieren dass die ausstrahlung der ÖRR sender die informationelle selbstbestimmung beeinträchtigt und man dem ÖRR untersagt es an individuelle geräte/haushalte zu senden. Vielleicht erfindet jemand eine möglichkeit die ÖRR zu blockieren was dann die gleiche wirkung wie der anti briefkastenspam aufkleber hat.
was meinst du woher Gunter Schild, diese Aussage macht?
"Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein"
...Es ging darum, wie soll man argumentieren, wenn die Gegenseite die Frage negativ antwortet.
Ja, darum geht es die ganze Zeit. Soweit wir alle verschiedene Argumentationen fahren, jeder die welche er für die Beste hält, vergrößern wir die Chance Erfolg zu haben.
Nun müsste man doch nur beim fernseher argumentieren dass die ausstrahlung der ÖRR sender die informationelle selbstbestimmung beeinträchtigt und man dem ÖRR untersagt es an individuelle geräte/haushalte zu senden. Vielleicht erfindet jemand eine möglichkeit die ÖRR zu blockieren was dann die gleiche wirkung wie der anti briefkastenspam aufkleber hat.
--- Nachtrag 04.04.2013:
Der Freiheitsentzug war früher ein beliebtes Mittel, um die Bürger zum Einlenken zu bewegen. Dies wird heute nur bei gravierenden Fällen angewendet. Das Maß aller Dinge ist heute das Schikanieren der Bürger durch das Abpressen von Geld. Das ist wesentlich profitabler und lenkt die Menschen dennoch effektiv in gewollte Bahnen. Schließlich sind die finanziellen Mittel für die Bürger von essentieller Bedeutung.
---
STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575)
--- Nachtrag 04.04.2013:
Der Freiheitsentzug war früher ein beliebtes Mittel, um die Bürger zum Einlenken zu bewegen. Dies wird heute nur bei gravierenden Fällen angewendet. Das Maß aller Dinge ist heute das Schikanieren der Bürger durch das Abpressen von Geld. Das ist wesentlich profitabler und lenkt die Menschen dennoch effektiv in gewollte Bahnen. Schließlich sind die finanziellen Mittel für die Bürger von essentieller Bedeutung.
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STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575)
Da ist folgendes zuzufügen: Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verlieren die Rundfunkanstalten ihre Rundfunkfreiheit, wenn sie nicht mindestens so viel Geld bekommen, wie sie verlangen.
--- Nachtrag 04.04.2013:
Der Freiheitsentzug war früher ein beliebtes Mittel, um die Bürger zum Einlenken zu bewegen. Dies wird heute nur bei gravierenden Fällen angewendet. Das Maß aller Dinge ist heute das Schikanieren der Bürger durch das Abpressen von Geld. Das ist wesentlich profitabler und lenkt die Menschen dennoch effektiv in gewollte Bahnen. Schließlich sind die finanziellen Mittel für die Bürger von essentieller Bedeutung.
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STRAFANZEIGE (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg31575.html#msg31575)
Da ist folgendes zuzufügen: Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG verlieren die Rundfunkanstalten ihre Rundfunkfreiheit, wenn sie nicht mindestens so viel Geld bekommen, wie sie verlangen.
Wenn sie die Reform angehen und sich deutlich verkleinern, zurzeit 90 öffentlich-rechtliche Programme, nutzen sie der Gesellschaft und können ihre "Rundfunkfreiheit" beibehalten:
c) Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks in abstrakter
Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen (vgl. BVerfGE 90, 60 [95]).
Ich glaube, wenn ich eine Stunde arbeiten muß um die Zwangsgebühr zu bezahlen
eine Einschränkung
egal ob diese Einschränkung für mich groß oder klein ist,denn dieses Geld fehlt meiner Familie,welches wiederum für Dinge des täglichen Bedarfs fest eingeplant sind: Lebensmittel,Bekleidung,Gesundheitsabsicherung und,was viel wichtiger ist : Heizkosten,die ja steil nach oben steigen.
Ich werde doch gezwungen, Geld zu bezahlen für eine Leistung die ich nicht willDOCH,denn genau das will man erreichen! Ob du schaust oder hörst,ist vollkommen egal,du sollst dafür zahlen.
Wenns Steuern sind, möchte ich einen Steuerbescheid, wenns Gebühren sind möchte ich einen Gebührenbescheid, wenns ein Beitrag ist möchte ich eine BeitragsrechnungSo sollte es sein ja. und diesem wird dann widersprochen und man trifft sich vor Gericht wieder....so wie viele es derzeit tun.
[...]
Es kann nicht angehen, dass in einem Sozialstaat jene, denen das Fett buchstäblich aus den Augen quillt, dem Habenichts die Sohlen von den Füssen nehmen, um die Eitelkeit einer TV Dynastie zu finanzieren. [...]
Ferner kann nicht angehen dass Dritte sich zu meinem Sprecher machen, um meine Wünsche kundzutun.
Behauptungen die meine Person und meine Vorlieben betreffen müssen der Wahrheit entsprechen. Mir öffentlich zu unterstellen, dass ich, fernsehe ob ich bezahle oder nicht erlebe ich als eine Beleidigung und Unterstellung. Es ist ein Unrecht das nicht dadurch Rechtens wird wenn es von Machthabern in großem Umfang begangen wird. Es liegt mir fern eine Leistung ohne Bezahlung zu beziehen.
Selbst wenn ich die Möglichkeit hätte in einem Hotel fernzusehen, mache ich das nicht und erlebe somit die pauschale Unterstellung, dass ich fernsehe als eine Lüge Beleidigung meiner Person...
ZitatUnd auch dies bringt es auf den Punkt. Ich weiß noch, wie ich damals (ca. 2005) einem WDR-Beauftragten, der geklingelt hatte, sagte: "Kommen Sie ruhig herein, ich habe keinen Fernseher und kein Radio." Und korrekterweise musste ich auch nicht zahlen (wobei auch aus vorhandenen Geräten kein ÖRR-Konsum zu folgern wäre). Heute geht dies nicht mehr, ich habe ja eine Wohnung, wie krank ist das.Genau, damit niemand mehr von diesem unGEZiefer belästigt wird, muss jeder zahlen. Staatliche Versklavung: weil sich so viele gegen dieses unGEZiefer gewehrt haben, wird nicht das unGEZiefer abgeschafft, sondern dass man sich wehren kann. Das unGEZiefer bleibt und wird fortan Beitragsservice genannt.
Das haben wir auch teilweise den Meschen zu verdanken, die das Volk angestachelt haben illegal ihre Geräte bei der GEZ abzumelden um schwarz zu sehen, um mehr Auflage bei ihren Büchern zu verkaufen. Das war doch abzusehen, dass diese Mafia irgendwann mal zurück schlägt und alle, die abgemeldet waren zu Schwarzsehern macht und zur Kasse bittet!Und auch dies bringt es auf den Punkt. Ich weiß noch, wie ich damals (ca. 2005) einem WDR-Beauftragten, der geklingelt hatte, sagte: "Kommen Sie ruhig herein, ich habe keinen Fernseher und kein Radio." Und korrekterweise musste ich auch nicht zahlen (wobei auch aus vorhandenen Geräten kein ÖRR-Konsum zu folgern wäre). Heute geht dies nicht mehr, ich habe ja eine Wohnung, wie krank ist das.Genau, damit niemand mehr von diesem unGEZiefer belästigt wird, muss jeder zahlen. Staatliche Versklavung: weil sich so viele gegen dieses unGEZiefer gewehrt haben, wird nicht das unGEZiefer abgeschafft, sondern dass man sich wehren kann. Das unGEZiefer bleibt und wird fortan Beitragsservice genannt.