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Autor Thema: STRAFANZEIGE  (Gelesen 116277 mal)

G

Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#135: 28. März 2013, 20:29
Mich nervt es, ganz ehrlich, dass sich keiner die Mühe macht, über das nachzudenken, was ich schrieb. Stattdessen wird rumgewettert, dass man möglichst viel gegen das System tun muss. Das ist ja richtig. Bitte macht alles, was geht. Ich will euch nur zeigen, dass dieser eine Weg hier aus meiner Sicht sinnlos ist.

PS: Ich antworte erst dann wieder, wenn sich jemand wirklich mit dem auseinandersetzt, was ich geschrieben hab. Wenn nur gewettert wird, schreib ich nichts mehr. Im gesamten Forum.


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Re: STRAFANZEIGE
#136: 28. März 2013, 21:53
Die Freiheit, die in den von Viktor7 zitierten Artikeln des Völkerrechts formuliert ist, ist ja gegeben.

Nein ist sie nicht!


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Re: STRAFANZEIGE
#137: 28. März 2013, 22:10
Meine Freiheit wurde um mtl. 17,98€ eingeschränkt/beraubt!
Ich habe 3 Kinder, die beschäftigt werden wollen und dazu gehören auch mal Zoo-Besuche,
Schwimmhalle, usw.
Wer die Preise kennt und auch Kinder hat, weiß, wovon ich hier rede.
Ich wurde in meiner freien Entscheidung, wofür ich mein Geld ausgeben möchte, beraubt!
Klar kann man sich das alles leisten, wenn man denn auch genug Finanzen zur Verfügung hat!


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

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Re: STRAFANZEIGE
#138: 28. März 2013, 22:28
Meine Freiheit wurde um mtl. 17,98€ eingeschränkt/beraubt!
Ich wurde in meiner freien Entscheidung, wofür ich mein Geld ausgeben möchte, beraubt!

So ist es!

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
Jean-Jacques Rousseau


Mit meinem monatlichen Beitrag von 17,98 € schmiere ich ein fetten Sauen den Arsch für etwas was ich absolut nicht nutze. Und das ist in meinen Augen Freiheitsberaubung und verstößt gegen das GG!


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Re: STRAFANZEIGE
#139: 28. März 2013, 22:47
Ich denke, wenn sich dieser Betrugsbeitrag ab 2015 erhöhen sollte,
falls es bis dahin nicht schon eine andere Regelung gibt,
spätestens dann werden noch mehr Menschen von ihrer ÖR-Wolke runterfallen und böse erwachen, weil sie sich immer weniger das leisten können, wofür sie ihr Geld ausgeben möchten!
Aber dann ist es schon zu spät!

Ich werde unseren Kampf, gegen diesen ÖR-Riesen, mit aller Kraft unterstützen!

DAFÜR HABE ICH MICH FREI ENTSCHIEDEN!


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Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#140: 29. März 2013, 16:27
Ich verstehe, dass ihr etwas tun wollt. Das finde ich gut. ich will es ja auch.

Um herauszufinden, ob ich oder Viktor7 Recht hat, muss man den Fall betrachten, um den es geht. Und das ist die von Viktor7 formulierte Strafanzeige: konkret die darin zitierten völkerrechtlichen Artikel und die von Viktor7 vorgebrachten Argumentationen.

Viktor7 hat in seiner Strafanzeige auf zwei Artikel Bezug genommen.

Der erste Artikel ist der Artikel 18 (2), nach dem niemand einem Zwang ausgesetzt werden darf, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde. Viktor7 ist demnach also der Meinung, dass der Beitragsservice in der Lage ist ein Zwang zu sein, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Der Beitragsservice kann aber kein solcher Zwang sein. Erstens kann man Weltanschauungen und Religionen annehmen und ausüben, egal wieviel man für irgendetwas bezahlt, da die Ausübung und das Annehmen von Religionen und Weltanschauungen kein an Geld gebundener Prozess ist. Zweitens greift das von Viktor7 vorgebrachte Argument nicht, dass Vertreter bestimmter Religionen Rundfunkgeräte ablehnen. Denn in dem von ihm herangezogenen Artikel (siehe oben) geht es darum, dass man keinem Zwang ausgesetzt werden darf, der unsere Freiheit, eine Religion oder Weltanschauung unserer Wahl anzunehmen oder auszuüben, beeinträchtigt. Viktor7`s Arguemt passt also nicht mit dem von ihm zitierten Artikel zusammen. Denn selbst wenn Vertreter einer bestimmten Religion Rundfunkgeräte und/oder Medieninhalte ablehnen sollten, wird deren Freiheit, eine Weltanschauung oder Religion ihrer Wahl anzunehmen oder auszuüben, nicht verletzt. Sie können dies schließlich trotzdem tun.

Der zweite von Viktor7 herangezogene Artikel ist der Artikel 19 (2), der lautet: "JEdermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Es geht also um die Freiheit Infos zu empfangen, beschaffen oder weiterzugeben. Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt. Wir können dies ja schließlich trotz Beitragsservice tun. Der Beitragsservice dient ja sogar ein Stück weit diesem Artikel, da er den ÖRR finanziert, der uns mit bestimmten Infos versorgt. Auch haben wir darüber hinaus die Möglichkeit, andere Informationsquellen zu nutzen. Der Fakt, dass Geringverdiener sich dies vielleicht weniger leisten können, ändert nichts an der bestehenden Freiheit, sich Infos zu beschaffen. Die Freiheit würde nur dann nicht bestehen, wenn bspw. der Zugang zu bestimmten Informationen von der Regierung verschlossen werden würde (bspw. in dem das Internet manipuliert wird) oder n einem verboten werden würde das zu tun, was in dem o.g. Artikel steht.  Selbst wenn es so wäre, wie Viktor7 interpretiert, müsste man das Steuersystem, die geringe Höhe von ALG I und II etc. verklagen, denn hierdurch sinken sozusagen auf staatliche Initiative die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damitauch die Möglichkeiten, Infos zu beschaffen,. Überhaupt müsste man dann auch den Arbeitgeber für zu geringes Gehalt, den Vermieter für zu hohe Mieten, die Bahn für zu hohe Bahnpreise und den Lebensmittelhändler für zu hohe Preise auf Eier verklagen.

Alles Gute trotzdem :)

Wenn Ihr Erfolg habt, freue ich mich ja trotzdem :)


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obelix

Re: STRAFANZEIGE
#141: 29. März 2013, 17:13
Ich habe es nicht zu ende gelesen.
Dein Paragrafen schrott um Freie Geister einzuwickeln ist Steinzeit OK!
Du redest von Religion und benutzt einen § nach dem anderen  ohne zu wissen was Religion ist!
Deine Religion sind § oder deren Gesetze mehr nicht.
Suhle dich darin Befehlsempfänger zu sein aber lass uns damit in ruhe.  >:D


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Re: STRAFANZEIGE
#142: 29. März 2013, 17:46
Daraus lässt sich genau das schlussfolgern, was ich oben schrieb. Man hat auch bei Beitragszahlung die Möglichkeit ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten (hier Informationsbeschaffung) zu wählen. Wenn man zu wenig Geld hat, kann man diese Möglichkeit nur nicht nutzen. Aber die Möglichkeit ist da. Sie wäre nicht da, wenn Zwang bei der Auswahl der Möglichkeiten der Informationsbeschaffung bestünde. Da man aber prinzipiell frei bzgl. Informationsbeschaffung äuswählen kann, ist Freiheit gegeben. Ich kann diese Freiheit nur nicht nutzen, wenn ich zu wenig Geld habe.
Was ist das für eine freiheit die man nicht nutzen kann? Es ist eine illusion, ein betrug.
- Ich kann diese freiheit nicht nutzen weil ich nur geld für eins habe, das ist fakt.
- Ich will den ÖR nicht unterstützen und werde dazu gezwungen, auch fakt.
- Ich kann entweder den ÖR unterstützen und habe NICHTS davon oder kaufe mir meine zeitschrift per abo. Ich habe nur die halbe wahl, weil ich keine wahl habe ob ich den ÖR bezahlen will oder nicht.


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Re: STRAFANZEIGE
#143: 29. März 2013, 17:53
@Gunter Schild, obelix, etc.

Nun, ein Versuch, die Gemüter mit meinem laienhaften juristischen Verständnis vielleicht ein wenig zu "besänftigen":

Egal ob es nun "widersinnig" sei oder nicht:
Die *Prüfung*, *ob* dem so ist, ist mit der Anzeige an den EuGH herangetragen.
*Die* sind nun an der Reihe das zu *prüfen*.

Es wäre müßig, hier in "vorauseilender Defensive" über die Beurteilungen des EuGH nur *negativ* zu spekulieren.

Stattdessen sollten wir unabhängig davon weitere Anzeigen - ggf. unter Berufung auf weitere §§ erstatten.
Das ganze System des real existierenden Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks gehört auf den Prüfstand!


Immer ran!!!

Auch Du, Gunter Schild :)
Neben konstruktiver Kritik wären auch *konstruktive Vorschläge* sehr willkommen!

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Re: STRAFANZEIGE
#144: 29. März 2013, 17:57
Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt.
Doch. Schau dir den von dir verwendeten paragraphen an und wende den umkehrschluss an. Dann heisst es nämlich:
Zitat
Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Ich habe die freiheit zu empfangen und zu beschaffen was ich will. Umkehrschluss ist dass ich nicht gezwungen werden kann etwas zu beschaffen, in diesem fall alles vom ÖR, dass ich gar nicht will. Besonders weil der staat das per gesetz erzwingt. Das mit dem gedankengut ist auch wichtig weil der ÖR nicht unparteiisch oder gar staatsfern ist.

Es ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.


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Re: STRAFANZEIGE
#145: 29. März 2013, 18:13
Es ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.
Sehr gut!!!


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Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#146: 29. März 2013, 18:25
Ich habe es nicht zu ende gelesen.
Dein Paragrafen schrott um Freie Geister einzuwickeln ist Steinzeit OK!
Du redest von Religion und benutzt einen § nach dem anderen  ohne zu wissen was Religion ist!
Deine Religion sind § oder deren Gesetze mehr nicht.
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Danke für deine Meinung:
Ich habe Artikel zitiert, weil diese in der von Viktor7 geschriebenen Strafanzeige stehen, um die es in diesem Thema geht.


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Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#147: 29. März 2013, 18:27
Daraus lässt sich genau das schlussfolgern, was ich oben schrieb. Man hat auch bei Beitragszahlung die Möglichkeit ohne Zwang zwischen verschiedenen Möglichkeiten (hier Informationsbeschaffung) zu wählen. Wenn man zu wenig Geld hat, kann man diese Möglichkeit nur nicht nutzen. Aber die Möglichkeit ist da. Sie wäre nicht da, wenn Zwang bei der Auswahl der Möglichkeiten der Informationsbeschaffung bestünde. Da man aber prinzipiell frei bzgl. Informationsbeschaffung äuswählen kann, ist Freiheit gegeben. Ich kann diese Freiheit nur nicht nutzen, wenn ich zu wenig Geld habe.
Was ist das für eine freiheit die man nicht nutzen kann? Es ist eine illusion, ein betrug.
- Ich kann diese freiheit nicht nutzen weil ich nur geld für eins habe, das ist fakt.
- Ich will den ÖR nicht unterstützen und werde dazu gezwungen, auch fakt.
- Ich kann entweder den ÖR unterstützen und habe NICHTS davon oder kaufe mir meine zeitschrift per abo. Ich habe nur die halbe wahl, weil ich keine wahl habe ob ich den ÖR bezahlen will oder nicht.

Aha. und hast du mal über das nachgedacht, was ich schrieb? Ich habe mich auf den Sinn der Strafanzeige von Viktor7 bezogen und nicht auf die Ungerechtigkeit des Systems.


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Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#148: 29. März 2013, 18:30
Diese Freiheit wird durch den Beitragsservice nicht eingeschränkt.
Doch. Schau dir den von dir verwendeten paragraphen an und wende den umkehrschluss an. Dann heisst es nämlich:
Zitat
Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Ich habe die freiheit zu empfangen und zu beschaffen was ich will. Umkehrschluss ist dass ich nicht gezwungen werden kann etwas zu beschaffen, in diesem fall alles vom ÖR, dass ich gar nicht will. Besonders weil der staat das per gesetz erzwingt. Das mit dem gedankengut ist auch wichtig weil der ÖR nicht unparteiisch oder gar staatsfern ist.

Es ist keine freiheit wenn man gezwungen wird eine "demokratieabgabe" zu entrichten um einen propaganda-apparat zu unterstützen den man wegen der eigenen weltanschauung ablehnt.

Den von Viktor7 verwendeten Artikel habe ich nur zitiert, weil er in der Strafanzeige verwendet wurde und weil ich zeigen will, dass er in dieser keinen Sinn macht.

Des Weiteren wird man durch den Beitragsservice nicht gezwungen, etwas zu empfangen oder zu beschaffen. Das ist völlig falsch interpretiert. Man bezahlt nur eine Steuer für etwas, was man ggf. gar nicht nutzt. Und hier greift Geuers Klage.

Und nun zum 8ten Mal: Bei der Freiheit, um die es hier geht, geht es nicht um Freiheit generell, sondern um den expliziten Freiheitbegriff, der in den Artikeln verwendet wird, die von Viktor7 für seine Strafanzeige herangezogen wurden.


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Gunter Schild

Re: STRAFANZEIGE
#149: 29. März 2013, 18:33
@Gunter Schild, obelix, etc.

Nun, ein Versuch, die Gemüter mit meinem laienhaften juristischen Verständnis vielleicht ein wenig zu "besänftigen":

Egal ob es nun "widersinnig" sei oder nicht:
Die *Prüfung*, *ob* dem so ist, ist mit der Anzeige an den EuGH herangetragen.
*Die* sind nun an der Reihe das zu *prüfen*.

Es wäre müßig, hier in "vorauseilender Defensive" über die Beurteilungen des EuGH nur *negativ* zu spekulieren.

Stattdessen sollten wir unabhängig davon weitere Anzeigen - ggf. unter Berufung auf weitere §§ erstatten.
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Immer ran!!!

Auch Du, Gunter Schild :)
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"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."

Selbstverständlich. Macht alles, was geht. Ich will nur zeigen, dass diese spezielle eine Strafanzeige sinnlos ist. Ich mache mir eben dann anderweitig Gedanken, klage auf andere Art. Aber ich unternehme auch etwas, bloß eben was anderes. Und es wäre bspw. gut, wenn wir wesentlich mehr Verfassungsklagen hätten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. März 2013, 18:40 von Gunter Schild«

 
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