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Autor Thema: Änderungen bei der Bankverbindung ab 01.01.2023  (Gelesen 4007 mal)

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Änderungen bei der Bankverbindung ab 01.01.2023
Autor: 27. Oktober 2022, 16:54
Auch wenn es für die Forumsmitglieder als Überweisungshinweis relativ bedeutungslos ist, könnte man es als einen Hinweis sehen, wohin die Reise gehen könnte.
Gründe für diese Änderung werden bisher wohl keine genannt. Die ein oder andere Bank könnte sich schon wundern, wenn die ein oder andere Milliarde nicht mehr eingeht.

Änderungen bei der Bankverbindung ab 01.01.2023
Zitat
Ab 01.01.2023 ändern sich die Bankverbindungen des NDR, des RBB und des gemeinsamen Kontos aller Landesrundfunkanstalten.

Wichtig: Berück­sich­tigen Sie bitte die neue IBAN für künftige Zahlungen, wenn Sie dem Beitrags­service kein SEPA-Mandat er­teilt haben und Ihre Rund­funk­beiträge per Dauer­auf­trag oder Einzel­über­weisung zahlen.

Zitat
NDR bis 31.12.2022: Deutsche Bank Hamburg IBAN: DE96 XXXXX
NDR ab 01.01.2023: Landes­bank Baden-Württem­berg IBAN: DE11 XXXXXX

RBB bis 31.12.2022: Commerz­bank Potsdam IBAN: DE10 XXXXXX
RBB ab 01.01.2023: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE85 XXXXX

ge­mein­sames Konto aller Landes­rund­funk­anstal­ten bis 31.12.2022: Post­bank Köln IBAN: DE85 XXXXXX
ge­mein­sames Konto aller Landes­rund­funk­anstal­ten ab 01.01.2023: Landes­bank Hessen-Thüringen IBAN: DE07 XXXXXX

https://www.rundfunkbeitrag.de/bankverbindung/index_ger.html
Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Anstalt des öffentlichen Rechts
MAIN TOWER
Neue Mainzer Straße 52-58
60311 Frankfurt am Main

Zitat
Träger: 12% Länder Hessen & Thüringen         88% Sparkassensektor
https://www.helaba.com/media/docs/de/investor-relations/veroeffentlichungen/praesentationen/investorenpraesentationen/investorenpraesentation.pdf


Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Zitat
Die Eigentümer der LBBW

Die LBBW ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. An ihrem Stammkapital sind folgende Träger beteiligt:

    der Sparkassenverband Baden-Württemberg – 40,534 %
    das Land Baden-Württemberg* – 24,988 %
    die Landeshauptstadt Stuttgart – 18,932 %
    die Landesbeteiligungen Baden-Württemberg GmbH – 15,546 %

* Das Land Baden-Württemberg ist direkt mit 24,988 % und indirekt über die Landesbeteiligungen Baden-Württemberg GmbH mit 15,546 % an der LBBW beteiligt.
https://www.lbbw.de/konzern/landesbank-baden-wuerttemberg/ueber-uns/ueber-uns_7v4kzduc3_d.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2022, 20:31 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.392
Da beißt sich doch was?

Änderungen bei der Bankverbindung ab 01.01.2023
Zitat
RBB ab 01.01.2023: Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE85 XXXXX
ge­mein­sames Konto aller Landes­rund­funk­anstal­ten ab 01.01.2023: Landes­bank Hessen-Thüringen IBAN: DE07 XXXXXX

Beides Mal "Landesbank Hessen-Thüringen" und 1x IBAN: DE85 XXXX und 1x IBAN: DE07 XXXX ?

Wie passt das zusammen?

Die IBAN besteht aus der ehemaligen Bankleitzahl und der ehemaligen Kontonummer.

Die Helaba, ja so nennt die sich, hat internationale Standorte

https://www.helaba.com/de/ueber-uns/standorte/

Im Impressum sind die Bankleitzahlen benannt,

https://www.helaba.com/de/impressum/

die es ja so gar nicht mehr hat; in Bezug auf die IBAN hat es da keinen Hinweis. Erst die Suche nach dem Begriff "IBAN" bringt Ergebnisse,

https://www.helaba.com/de/search/?searchTerm=IBAN

die aber nicht dem heutigen Stand entsprechen, den Bankleitzahl oder IBAN hat es nicht mehr, denn es hat bekanntermaßen nur noch die IBAN im nationalen Bankverkehr und darüber hinaus zusätzlich die BIC, die im Impressum mit HELA DE FF angegeben ist.

IBAN: DE 07 XXXX und IBAN: DE85 XXXX sind definitiv verschiedene Banken, da jede Bank genau einen Ländercode hat.

IBAN: DE 85 XXXX ist mir persönlich inzwischen bekannt, und das ist nicht die Landesbank Hessen-Thüringen.

Es wäre hier u. U. hilfreich, die 8 Ziffern nach "DE85", bzw., DE07, würden bekannntgegeben, denn diese entsprechen der ehemaligen Bankleitzahl.

Der Aufbau der IBAN ist via nachstehend verlinkter Website gut dargestellt.

https://www.buchhaltung-einfach-sicher.de/finanzen/iban

Zitat
Auch für die Überprüfung der IBAN auf Richtigkeit stehen diverse Rechner online zur Verfügung.

Auch die Dt. Bundesbank hat hier Aussagen zum Nachlesen

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/serviceangebot/iban-regeln/iban-regeln-603042


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Oktober 2022, 18:23 von pinguin«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich!

Wieso ändert sich das rbb-Konto!?!
Das ist doch bestimmt der nächste Skandal!
Wahrscheinlich dient das der Verschleierung, da die rbb-Patin 2022 das Guthaben von der Commerzbank Potsdam auf ein Konto der Ndrangheta International Bank auf den Cayman Islands "verlagert" hat!
Wer ist überhaupt befugt eine solche Entscheidung der Kontoverlagerung zu treffen!?!
Wer kontrolliert das!?!
Und wieso landet jetzt die BeitraXkohle 2023 aus Berlin und Brandenburg in Hessen!?!
Frechheit Bodenlose!

Wieder ein Grund zum GEZ-Boykott!
NiX GEZahlt!
Kontostand Januar 2023 rbb-BeitraX-Mafia-Konto: NULL

:)



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...offensichtlich nur eine "unverbindliche" Information - "alle Angaben ohne Gewähr" & Überweisung auf eigene Gefahr!!! - einer namentlich nicht öffentlich bekanntgemachten und ausweislich des "Impressums" sog. "nicht rechtsfähigen" Stelle... naja ::)
https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html
Im Einstiegsbeitrag vorsorglich ergänzt >:D
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Scheibt denn der RBB per Post, daß sich das Konto ändert?
Ich meine, es ist doch Aufgabe des Geldempfängers, dies zu kommunizieren.
Ansonsten gibts halt mindestens drei Monate keine Kohle, bis die nächste Mahnung vom Beitragsservice kommt.


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Die Bankkonto-Frage hat noch viel weitere Tücken!

 
A1. Dem Beitragsservice darf keine Bank ein Bankkonto eröffnen.
---------------------------------------------------------
Es fehlt die Eigenschaft "Rechtsperson".
Ein Bankkonto ist nur zulässig, wenn beantragt gemeinschaftlich durch die 9 inkassoberechtigten ARD-Landesanstalten.
Also soll es Bürger geben, die erst einmal brieflich den entsprechenden Nachweis bei der Bank erfragen, wer der Kontoinhaber ist und ob er legitimiert ist - es gibt ja so viel Sicherheitsrisiken mit Konten für nicht existierende Personen.

A2. Ein Gemeinschaftskonto ist unzulässig.
------------------------------------------------------
Zu schließen, auf Grundlage Prüfbericht Landesrechnungshof NRW, etwa 2019_?, dies Forum hat es berichtet:
Die rechtsunfähige Verwaltungsstelle muss die Zahlungseingänge der Sender als deren abgesonderten Direkt-Bilanzzugang erfassen. Er darf sich nicht als Zwischen-Besitzer dieser Aktiva verbuchen.
Dies würde gemäß BGB eine Abtretungsklärung an die jeweiligen zahlenden Bürger erfordern, die wiederum unmöglich ist, weil eine Abtretung seitens einer nicht-rechtsfähige Nicht-Person nicht wirksam ist.

Der Verwalter dieser Fehler, Herr Dr. rer.pol. Wolf, hatte bekanntlich nach diesem Prüfbericht seinen vorzeitigen Abschied aus der Geschäftsführung gewählt.

3. So lange die Falscheinbuchung besteht, bestehen die Forderungen nicht rechtswirksam.
-------------------------------------------------------------
Die ARD-Forderungen sind "faktisch" abgetreten an den Beitragsservice. Bevor die ARD-Anstalt diese vor Gericht geltend machen könnte, müsste sie dem Bürger nachweisen:
- Ursprungsabtretung an den Beitrags-Service
- Dessen Rückabtretung an die ARD-Anstalt,
- Die aber hat ein Bürger sodann angefochten, weil eine Nicht-Rechtsperson eine Rückabtretung nicht wirksam ausfertigen kann.

Siehe wiederum Landesrechnungshof: Die Fremdvermögen dürfen nicht kollektiv und nicht in der Eigenbilanz der Verwaltungsstelle bilanzert und bearbeitet werden. Ab Zahlungseingang als Fremdvermögen zu behandeln.

4. Aus Sicht dieses Bürgers gilt für Einzahlungen:
-----------------------------------------------
Diese schweben im luftleeren Raum einer nicht-befugten Stelle. Da er nicht bereit sei, so einer Stelle sein Geld zur freien Verfügung zu überlassen, verweigere er seine Zahlung bis zur Benennung eines Bankkontos seiner ARD-Anstalt.
Wenn diese dann aus Prinzip dies nicht tut - man unterwerfe sich nie dem Antrag eines Vertreters des Volkes - Arbeiter, Bauern. Zahlschafe, Zahlsklaven - , so haben wir eine Patt-Situtation?
Nichts mehr mehr?

@pjotre weiß da nicht auf die Schnelle eine Lösung, wie die ARD-Anstalt dann noch an ihre bekanntlich ja hyper-legale Forderung für ihr himmlisch edles Medienwirken kommen kann? Verwaltungsrichter haben diesbezüglich bisher nicht entschieden. Blöd. Da kann man noch nicht seine edle Zwangs-Pflicht für dei "Möglichkeit" der Nutzung dieser himmlischen Mediengüter erfüllen?
 
Gilt für alles seit 2013.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2022, 13:38 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Da Informationen auf Internetseiten und/oder in Briefpost von einer nicht-rechtsfähiger Stelle als nicht verbindlich erachtet werden und etwaige Bankverbindungen/ Kontoverbingungen jedenfalls bislang auch nicht aus den "gesetzlichen Grundlagen" wie RBStV und/oder den Satzungen über das Verfahren des Einzugs des "Rundfunkbeitrags" entnommen werden konnten, könnten fiktive Personen A/B/C auf den Gedanken gekommen sein, z.B. in Reaktion auf eine solche Mitteilung einen Antrag etwa dieses Wortlauts zu stellen ;)
Zitat
Ich beantrage hiermit folgende konstenfreie Auskunft:
- Mitteilung der Fundstelle der öffentlichen Bekanntmachung der erforderlichen Informationen für die Erfüllung der unbaren/ bargeldlosen Zahlung

Bis zur Erteilung dieser Auskunft bleiben sämtliche mich betreffenden Bescheidungs-, Mahn- oder gar Vollsteckungsverfahren stillschweigend ausgesetzt und unterlassen.

Anderenfalls wird dies unweigerlich weitere Antrags-, Rechtsmittel- und Beschwerdeverfahren nach sich ziehen.

Etwaige Vollstreckungsversuche werde ich – ggf. mit anwaltlicher Unterstützung – mit allem Nachdruck zu Ihren Kosten abwehren. Für diesen Fall kündige ich bereits jetzt an, eine angemessene Entschädigung für materielle und immaterielle Nachteile sowie Amtshaftungsansprüche und Schadensersatzforderungen zu prüfen und – ggf. mit anwaltlicher Unterstützung – auch durchzusetzen.

Ebenfalls werde ich gegenüber einem oder mehreren etwaigen Unterzeichner/n eines als "Widerspruchsbescheid" übertitelten Schein-Verwaltungsaktes persönliche Haftungsfolgen, sowie Entschädigung für materielle und immaterielle Nachteile, Amtshaftungsansprüche und Schadensersatzforderungen prüfen und – gegebenenfalls mit anwaltlicher Unterstützung – auch durchsetzen.

PS1: Es dürfte aber davon auszugehen sein, dass zumindest für einen Übergangszeitraum etwaige Zahlungen auf die alte Kontoverbindung automatisch übertragen werden auf die neue Kontoverbindung? Aber wer will das schon ::) Das Risiko von Banküberweisungen ist in mehrfacher Hinsicht "unkalkulierbar"...
PS2: Da der sog. "Rundfunkbeitrag" eine "Schickschuld" sein soll, welche angeblich ohne jegliche gesonderte verbindliche Aufforderung zur (Geld-)Leistung "aus dem Gesetz heraus zu leisten" sei, könnten - auch zahlungsunwillige - fiktive Personen X/Y/Z auf den Gedanken gekommen sein, den gleichen Antrag z.B. im Zuge von Einwänden gegen etwaige "Festsetzungsbescheide" oder ggf. sogar auch schon i.Z. von Einwänden gegen eine etwaige Zwangsanmeldung/Fremdanmeldung/Direktanmeldung und somit vor Erlass eines "Festsetzungsbescheides" zu stellen ;)
Aber natürlich werden sich diese fiktiven Personen hüten, solche Anträge zu einem Zeitpunkt zu stellen, zu welchem sie lediglich Gefahr laufen, nur "schlafende Hunde zu wecken" :angel:
PS3: Etwaige fiktive "Opfer" von SEPA-/Lastschrift-Abbuchungen könnten auf den Gedanken gekommen sein, derartige Abbuchungen von bislang unbekannten Konten unversehens zurückzubuchen >:D
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q
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Nur mal kur angemerkt:

die Mitteilung über die Änderung einer Bankverbindung ist eine Bringschuld. Informiert der Kontoinhaber nicht über die Änderung seiner Bankverbindung, so haben Zahlungen auf die bisherige Bankverbindung befreiende Wirkung. Werden Zahlungen auf die alte Bankverbindung von der Bank wegen Nichtbestehen des Zielkontos zurückgewiesen, so verliert der Gläubiger zwar nicht den Anspruch auf die Zahlung, er darf aber gegen den Schuldner keine Mahnungen aussprechen oder andere Zwangsmittel anwenden, solange er die neue Bankverbindung nicht mitgeteilt hat. Vom Schuldner kann nicht verlangt werden, die neue Bankverbindung selbst zu ermitteln.

Solange ich also keinen Brief vom WDR oder dem Beitragsservice im Briefkasten habe, in dem mir unübersehbar der Wechsel der Bankverbindung mitgeteilt wird, sehe ich keinen Anlaß, meinen Dauerauftrag, mit dem ich als Nur-Radio-Nutzer die alte Radiogebühr von 17,28 €/ Quartal überweise, zu ändern.


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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.

Ick stell mal - für den Skandalsender rbb, bei dem die "Aufsicht" (Rechtsaufsicht Berlin / Brandenburg sowie die Berliner Beauftragte für den Datenschutz) völlig versagte - was klar:

Die Einspeisung personenbezogener Daten in die GEZ-Datenbank zur vollautomatisierten Verarbeitung durch die „rbb-Behörde“ hat durch Dauerverwaltungsakt (sog. Veranlagungsbescheid § 13 Gesetz über Gebühren und Beiträge1) zu erfolgen. Dabei ist ein Leistungsgebot zu formulieren und anzugeben, welcher Beitragsschuldner (Auswahlermessen), für welche Wohnung (Lage der Wohnung etc.), einen Rundfunkbeitrag zu zahlen hat.
In diesem Veranlagungsbescheid ist auch anzugeben, welche personenbezogenen Daten erfasst werden, wie die Daten vollautomatisch verarbeitet und welches „Beitragskonto“ hierzu eingerichtet wurde (kontoführender Zahlungsdienstleister; Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz [ZAG]2). Dabei ist dann auch schriftlich darzustellen, dass das Beitragskonto vollautomatisch überwacht wird und bei Sollstellung des Beitragskontos die vollautomatische Bescheidung (§ 10 a RBStV) erfolgt. Ferner sind auf die Möglichkeiten zur Befreiung von Rundfunkbeiträgen hinzuweisen.

Soweit der rbb Zahlungen auf ein „behördliches“ Konto bei der Commerzbank in Potsdam begehrte und nunmehr auf ein Konto der Landesbank Hessen-Thüringen  begehrt, ist auf folgendes hinzuweisen:
Üblicherweise erfolgen Zahlungen an Behörden im Land Berlin an die Landeshauptkasse Berlin.
Möglich wäre auch ein „behördliches“ Konto bei der Landesbank Berlin.
Die (Interims-)Intendanz des rbb verstößt gegen die Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Der Beitragsservice fällt zweifelsfrei unter die Richtlinie (EU) 2015/2366 und § 1 ZAG. So leistet der Beitragsservice u.a. Kontoinformationsdienste (z.B. Mitteilungen des Sollstandes des Beitragskontos an Berliner Finanzämter im Rahmen von Verwaltungsvollstreckungsverfahren). Der Beitragsservice unterliegt somit der Registrierungspflicht nach § 34 Abs. 1 ZAG. Eine Registrierung des Beitragsservice erfolgte nicht.

Beim GEZ-Boykott gilt 2022 im Jahr des rbb-Skandals: niXGEZahlt!
Ey DU! Ja jenau DU! Come to the bright side of life! Join the GEZ-Boykott!
Mach mit bei niXGEZahlt!
DU hast nen Dauerauftrag!?! Einfach für ALLE! Einfach kündigen!

 :)

1
Gesetz über Gebühren und Beiträge
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-GebBtrGBErahmen

2
Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
(Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG)

https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/ZAG.pdf

Querverweise:

Benötigt die LRA eine Erlaubnis der BaFin nach § 10 Abs. 1 ZAG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32077.0

Zahlungsdienst - Zahlungsdienstleister (EU-Recht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22732.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22732.msg214871.html#msg214871


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2022, 17:11 von Bürger«

  • Beiträge: 7.392
@Profät Di Abolo

Bitte um Beachtung auch davon:

Zahlungsdienst - Zahlungsdienstleister (EU-Recht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22732.msg149114.html#msg149114

Zitat
Neu u.a., im Bereich Datenschutz:

Zitat
    (2)   Zahlungsdienstleister dürfen die für das Erbringen ihrer Zahlungsdienste notwendigen personenbezogenen Daten nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Zahlungsdienstnutzers abrufen, verarbeiten und speichern.
Auch hier liegt ohne diese ausdrückliche Einwilligung also eine Mißachtung des Datenschutzes vor.

Bzw. direkt:

Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1497522199356&uri=CELEX%3A32015L2366

Zitat
Artikel 94
Datenschutz


(1)   Die Mitgliedstaaten gestatten die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Zahlungssysteme und Zahlungsdienstleister, sofern das zur Verhütung, Ermittlung und Feststellung von Betrugsfällen im Zahlungsverkehr notwendig ist. Die Unterrichtung natürlicher Personen über die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Verarbeitung solcher personenbezogener Daten und jede andere Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie erfolgt gemäß der Richtlinie 95/46/EG, den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 95/46/EG, und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001.

(2)   Zahlungsdienstleister dürfen die für das Erbringen ihrer Zahlungsdienste notwendigen personenbezogenen Daten nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Zahlungsdienstnutzers abrufen, verarbeiten und speichern.

Und da sind wir doch auch schon beim Meldedatenabgleich, gell? Es wird kaum von allen Bürger*innen die Einwilligung dazu haben?

Und auch interessant daraus:

Zitat
Artikel 20
Haftung


(1)   Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Zahlungsinstitut, das Dritte mit betrieblichen Aufgaben betraut, angemessene Vorkehrungen trifft, um zu gewährleisten, dass die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt werden.

(2)   Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Zahlungsinstitute für jede Handlung ihrer Angestellten oder jedes Agenten, jeder Zweigniederlassung oder jeder Stelle, an den bzw. die Tätigkeiten ausgelagert werden, uneingeschränkt haften.

Der BS ist nicht rechtsfähig und darf deswegen doch gar kein Zahlungsdienstleister sein?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Aktuell scheint es wohl so, dass das vollständig automatisierte Schreiben vom Datenverarbeitungszentrum des Beitragsservice mit der Information zur Kontoänderung nur an Betroffene gesendet wurden, die bereits den gesamten Zwangsbeitrag alle drei Monate  überweisen.

Siehe hierzu auch:

Umstellung beim BS: zu Fälligkeitsterminen keine "Zahlungsaufforderungen" mehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35913.0


Es scheint wohl so, dass an Zahlungsverweigerern dieses Schreiben mit der Information zur Kontoänderung noch nicht gesendet wurde oder gar nicht gesendet wird. Möglicherweise will man hier mal wieder Arbeit und Material einsparen.

Allerdings könnte man sich in diesem Forum die Diskussion über Zahlungsformen möglicherweise sparen.

Interessierte Leser könnten sich fragen, warum nun mehrer Milliarden Euro, an der Deutschen-, Commerz- und Post-Bank vorbeigehen und in die Landesbanken fließen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Guten TagX,

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@pinguin, § 1 Abs. 5 ZAG z.B. definiert eine Zweigniederlassung als eine Geschäftsstelle, die nicht die Hauptverwaltung ist und die einen Teil eines Instituts bildet, keine eigene Rechtspersönlichkeit hat und unmittelbar sämtliche oder einen Teil der Geschäfte betreibt, die mit der Tätigkeit eines Instituts verbunden sind.
Der Datenschutz ist in § 59 ZAG geregelt.
Nimm mal deinen Überweisungsträger von der letzten Mahnung oder dem Festsetzungsbescheid und schau dir mal den "Kontoinhaber" an. Da steht nicht Beitragsservice (Rundfunk ARD, ZDF, DRadio)!

Ich glaube das Kürzel rbb steht für: Rundfunk Bonzen Bank

 >:(

OT:

Vielleicht sollte der rbb auch sein Logo ändern!
Als Anregung:

rbb GmbH
https://www.rinderzucht-bb.de/index.html 

rbb
Hörner

Schon GEZahlt!?!
Wir setzen euch die Hörner auf!

>:D


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Interessierte Leser könnten sich fragen, warum nun mehrer Milliarden Euro, an der Deutschen-, Commerz- und Post-Bank vorbeigehen und in die Landesbanken fließen.
Die Postbank gehört inzwischen zur Deutschen Bank

Postbank
https://de.wikipedia.org/wiki/Postbank

Zitat
Von 2009 bis 2015 wurde die Postbank nach und nach von der Deutschen Bank übernommen und 2018 auf die DB Privat- und Firmenkundenbank verschmolzen, die ihrerseits am 15. Mai 2020 in der Deutsche Bank AG aufging, die damit auch durch Verordnung zum Postnachfolgeunternehmen wurde.

Interessant ist, warum nur die Landesbank Baden-Würtemberg und die Landesbank Hessen-Thüringen ausgewählt wurden und die anderen Landesbanken außen vor sind? Bspw. hat ja Brandenburg die ILB und Berlin die LBB.

Irgendwann wird der Osten hier nicht mehr mitmachen, daß die Kohle seiner Bürger*innen in den Westen fließt.


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Der Datenschutz ist in § 59 ZAG geregelt.
Der Datenschutz ist in der Richtlinie geregelt, der das nationale Recht zu entsprechen hat, was es ja im Grunde tut, denn auch da bedarf es der ausdrücklichen Einwilligung zur Datenverarbeitung.

Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG)
§ 59 Datenschutz

https://www.gesetze-im-internet.de/zag_2018/__59.html

Zitat
(1) Betreiber von Zahlungssystemen und Zahlungsdienstleister dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, soweit das zur Verhütung, Ermittlung und Feststellung von Betrugsfällen im Zahlungsverkehr notwendig ist.
(2) Zahlungsdienstleister dürfen die für das Erbringen ihrer Zahlungsdienste notwendigen personenbezogenen Daten nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des Zahlungsdienstnutzers verarbeiten.
(3) Die datenschutzrechtlichen Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten sind zu beachten.

Von mir haben weder BS, noch RBB die Einwilligung zur Datenverarbeitung, die sie auch nicht bekommen werden, da mich deren Produkte nicht interessieren.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...ähm, im Übrigen könnten die (alten und neuen - allesamt nicht öffentlich bekanntgemachten) Bankverbindungen selbst für Zahler ggf. nur von bedingtem Interesse sein, da doch gem. BVerwG für alle(!) die Möglichkeit(!) eines "Antrags auf Barzahlung" besteht... ausnahmsweise mit umfangreichem Zitat
Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar (04/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36039.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36039.msg217515.html#msg217515
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36039.msg218069.html#msg218069
Eine Person B könnte es so verstehen ;)

Das "Schöne" an diesen Entscheidungen ist, dass nun höchstinstanzlich durch das BVerwG festgelegt wurde, dass es eine Ausnahme vom kategorischen Ausschluss der Barzahlung geben muss - wenn auch nur für eingeschränkte Personenkreise unter bestimmten eingeschränkten Lebensumständen, wobei aber letzteres zunächst dahinstehen kann.

Somit ist bis zu einer anderweitigen/ konkreteren Regelung nun auch höchstinstanzlich durch das BVerwG festgelegt, dass nunmehr jeder prinzipiell erst einmal Antrag auf Barzahlung stellen kann und darf ;)

Dazu könnte/ sollte ein formloser Einzeiler ausreichen ;)
Zitat
Ich stelle hiermit Antrag auf Barzahlung sowie Antrag auf Mitteilung der
Barzahlungsstelle/n an meinem Wohnort für die zusatzkostenfreie Barzahlung.
(Anmerkung, die zu gegebenem Zeitpunkt ggf. noch näher erläutert wird:
Dieser Antrag sollte vorsorglich mglw. nicht auf den "Rundfunkbeitrag" konkret bezogen oder auf den "Rundfunkbeitrag" an sich beschränkt werden.
Der Antrag könnte/ sollte mglw. genau so kurz und offen gestellt werden, wie möglich.)


Wer nicht gerade Gefahr läuft, bzgl. eines still ruhenden Verfahrens "schlafende Hunde" zu wecken, könnte/ sollte sich also mglw. getrost mit einem solchen Kurz-Antrag auf Barzahlung an ARD-ZDF-GEZ wenden ;)

Wer (Asche aufs Haupt!!!) noch mittels Lastschrifteinzugsermächtigung bzw. SEPA-Mandat abbuchen lässt, könnte/ sollte dies mglw. besser vorab noch kündigen - siehe u.a. unter
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Anlässe gibt es ja regelmäßig... ::)

Wie die weitere Bearbeitung dieser Anträge auf Barzahlung dann ablaufen wird, wird sich zeigen (müssen) - sollte dann aber in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussgekräftigem Thread-Betreff fortgesetzt werden.
Schließlich müssten ARD-ZDF-GEZ ja dann die AntragstellerInnen mglw. unter Bezug auf die aktuellen BVerwG-Entscheidungen dazu auffordern nachzuweisen, dass diese "nachweislich weder bei privaten noch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein Girokonto eröffnen können".

Das dürfte spannend werden ;)
Und für weitere VerwaltungsverVIELfachung sorgen >:D >:D

...und überdies das Verfahren bzgl. der Barzahlung von Norbert Häring jedenfalls insoweit noch "in der Schwebe" ist, als dieser gegen die (absurde) Entscheidung des BVerwG Verfassungsbeschwerde eingelegt hat - siehe u.a. unter
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36250.0

 >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2022, 00:27 von Bürger«
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