Die Bankkonto-Frage hat noch viel weitere Tücken!
A1. Dem Beitragsservice darf keine Bank ein Bankkonto eröffnen.
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Es fehlt die Eigenschaft "Rechtsperson".
Ein Bankkonto ist nur zulässig, wenn beantragt gemeinschaftlich durch die 9 inkassoberechtigten ARD-Landesanstalten.
Also soll es Bürger geben, die erst einmal brieflich den entsprechenden Nachweis bei der Bank erfragen, wer der Kontoinhaber ist und ob er legitimiert ist - es gibt ja so viel Sicherheitsrisiken mit Konten für nicht existierende Personen.
A2. Ein Gemeinschaftskonto ist unzulässig.
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Zu schließen, auf Grundlage Prüfbericht Landesrechnungshof NRW, etwa 2019_?, dies Forum hat es berichtet:
Die rechtsunfähige Verwaltungsstelle muss die Zahlungseingänge der Sender als deren abgesonderten Direkt-Bilanzzugang erfassen. Er darf sich nicht als Zwischen-Besitzer dieser Aktiva verbuchen.
Dies würde gemäß BGB eine Abtretungsklärung an die jeweiligen zahlenden Bürger erfordern, die wiederum unmöglich ist, weil eine Abtretung seitens einer nicht-rechtsfähige Nicht-Person nicht wirksam ist.
Der Verwalter dieser Fehler, Herr Dr. rer.pol. Wolf, hatte bekanntlich nach diesem Prüfbericht seinen vorzeitigen Abschied aus der Geschäftsführung gewählt.
3. So lange die Falscheinbuchung besteht, bestehen die Forderungen nicht rechtswirksam.
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Die ARD-Forderungen sind "faktisch" abgetreten an den Beitragsservice. Bevor die ARD-Anstalt diese vor Gericht geltend machen könnte, müsste sie dem Bürger nachweisen:
- Ursprungsabtretung an den Beitrags-Service
- Dessen Rückabtretung an die ARD-Anstalt,
- Die aber hat ein Bürger sodann angefochten, weil eine Nicht-Rechtsperson eine Rückabtretung nicht wirksam ausfertigen kann.
Siehe wiederum Landesrechnungshof: Die Fremdvermögen dürfen nicht kollektiv und nicht in der Eigenbilanz der Verwaltungsstelle bilanzert und bearbeitet werden. Ab Zahlungseingang als Fremdvermögen zu behandeln.
4. Aus Sicht dieses Bürgers gilt für Einzahlungen:
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Diese schweben im luftleeren Raum einer nicht-befugten Stelle. Da er nicht bereit sei, so einer Stelle sein Geld zur freien Verfügung zu überlassen, verweigere er seine Zahlung bis zur Benennung eines Bankkontos seiner ARD-Anstalt.
Wenn diese dann aus Prinzip dies nicht tut - man unterwerfe sich nie dem Antrag eines Vertreters des Volkes - Arbeiter, Bauern. Zahlschafe, Zahlsklaven - , so haben wir eine Patt-Situtation?
Nichts mehr mehr?
@pjotre weiß da nicht auf die Schnelle eine Lösung, wie die ARD-Anstalt dann noch an ihre bekanntlich ja hyper-legale Forderung für ihr himmlisch edles Medienwirken kommen kann? Verwaltungsrichter haben diesbezüglich bisher nicht entschieden. Blöd. Da kann man noch nicht seine edle Zwangs-Pflicht für dei "Möglichkeit" der Nutzung dieser himmlischen Mediengüter erfüllen?
Gilt für alles seit 2013.