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Autor Thema: Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar  (Gelesen 6662 mal)

o
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Interessant... dass es also mit der Festsetzung einer Übergangsregelung sich um eine Ultra-Vires-Entscheidung des BVerwG handeln könnte. Immerhin werden hoch stehende Normen (Unionsrecht und Grundgesetz) mal eben suspendiert, damit eine örtliche Anstalt öffentlichen Rechts etwas Luft holen kann.


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 1. Wer in Sachen Rundfunkabgabe auf Gerechtigkeit von Gerichten hofft, unterliegt einem Fundamental-Irrtum.
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Er irrt über die Funktionsweise der Justiz für Themen, in denen sie einem großen politischen Druck ausgesetzt ist. Denn hagelt es Kaskadenverweise und Textbausteine und sonstige Spitzenqualität-Jura, die dann erstaunlicherweise immer das politisch gewünschte Ergebnis "im Namen des Volkes" durch brillante Juristen als unumstößliche Gerechtigkeit erweist.
Es sei betont, dass derartiges auf keinen Fall als Bluff bezeichnet werden darf.

Die hier vertretene Linie lautet: Nur Pokern um ein paar Ecken herum gegen dies Kartell der Medienfinanz-Privilegierten kann das Imperium blockieren und so auf die Dauer oft Unrecht stilllegen.

2. Datenschutz kommt im Urteil nicht vor?
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Es wurde unter diesem Gesichtspunkt hier nicht gesichtet.
In Verbindung mit dem Meldedatenabgleich und der Betriebsstättenabgabe schafft man hier im "öffentlichen" Bereich das einzige bundesweite "Katastersystem", nämlich ein jederzeit zwangsweise zugriffsfähiges Bankkonto für jede Wohnung und jede Betriebsstätte zu haben. Die Finanzverwaltung hat derartiges nicht.
Das ist eine ideale Grundlage als Werkzeug für totalitäre Bestrebungen. Es ist verkoppelt zu sehen mit der Personenkennnummer = Steuer-ID, die wir seit 1 Jahr im Gesetz haben.

Diese Härtefall-Grundlage hatte das Bundesverwaltungsgericht nicht erörtert. Der Bürger darf einen entsprechenden Härtefallantrag ja vielleicht einmal einbringn beim Sender?


3. Zurück zum Pokern: Einfach Bargeld mit der Post senden?
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Sendet man nur mal 5 Euro, so muss man weitere 5 Euro für den Versand zahlen:
Darf ich Geld per Post verschicken?
https://www.paketda.de/wissen/geld-per-post-verschicken.html
Zitat
In Abschnitt 2.6 der AGB der Deutschen Post (Stand 2021) heißt es wörtlich: "Von der Beförderung sind ausgeschlossen: Sendungen, die Bargeld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, [...] enthalten".
Im gleichen Abschnitt erlaubt die Post aber eine Ausnahme. Und zwar ist der Versand von "Bargeld bis zum Wert von 100,00 EUR" zugelassen, sofern die Zusatzleistung Wert National verwendet wird. Diese Versandart wird neuerdings "Einschreiben Wert" genannt."
 
DHL hilft nicht: Versand von Bargeld ist untersagt.

Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch folgenden Thread
Rundfunkbeitrag: Bar an Buhrow, es geht! (Nicht zur Nachahmung empfohlen!!!)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33602.0

 
 
4.  Wer gegen die AGB der Post verstößt, das heißt noch lange nicht,
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dass die Post ein Recht zu einem Bußgeld hat oder den Inhalt beschlagnahmen darf.
Sie kann solche Briefe vermutlich zurückweisen, aber dafür muss sie ja erst wissen, was drin ist. Vielleicht gibt es Kundige hier im Forum, die mehr hierüber wissen?

Wenn 1000 Leute jede Woche 5 Euro senden, das macht dem Sender jedenfalls mächtig Arbeit. Wäre ja an sich unanständig? Und wie anständig ist der Zwang der Rundfunkabgabe bei bekennenden Nichtzuschauern und Ablehnern des Krams dieser Sender?

Zwar könnte die Post das mit Durchleuchtung stoppen - aber nur, sofern sie das will. Da hilft dann Opa-Wissen aus früheren Zeiten, man wickelt den Geldschein in Kohle-Durchschreib-Papier und ein bebildertes Zeitungsblatt drum herum. Geht auch ohne das Kohlepapier. Das Zeitungsblatt faltet man unregelmäßig, so das der Geldschein nicht fühlbar ist.

Dies war keine Empfehlung, es zu machen, sondern nur Diskussionsvorschlag, ob etwas dagegen steht.
Den Versandunternehmen geht es ja nur darum, Reklamationen zu verhindern und auch, man will das Personal nicht in Versuchung führen.

 
5. Bleibt die Möglichkeit, wer nah dem Sender wohnt,
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fährt dorthin, gibt 5 Euro im verschlossenen Umschlag ab oder wirft es einfach ein. Mit Foto - Datum und Uhrzeit - vor dem Briefkasten mit dem noch offenen Umschlag.
Es ist nichts davon bekannt, dass der Sender allein deshalb das Recht zu einer Sanktion hat - Bußgeld oder was auch immer.
Würde der Sender das Bargeld per Post zurücksenden, so müsste er rund 5 Euro dafür aufwenden.

Nimmt der Sender das Bargeld ein, so muss er das dokumentieren und verbuchen und wohl auch mit Brief bestätigen. Das "schlaucht": Kosten im Einzelfall oberhalb 5 Euro, selbst bei Massenarbeitung bleibt nicht viel von den 5 Euro.

Dies alles war keine Empfehlung. Das wäre aber absolut lustig dann als Katz- und Mausspiel.
Wenn jemand eigenverantwortlich entscheidet, es zu machen: Wir würden hier im Forum gerne erfahren, wie das ausgeht.
Edit "Bürger": Bitte aber nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.

Natürlich muss man auch wirklich einwerfen. Man darf die Nichteinbuchung nur reklamieren, sofern man dann auch wirklich eingeworfen hat.


6. Und dann der Härtefallantrag.
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Diejenigen, die kein Bankkonto haben können, haben gewöhnlich sonstige Befreiungsgrundlagen. Das führt also nicht weit. Aber hier im Kreist wurde die folgende Idee diskutiert:

"Wir haben ein Gemeinschaftskonto. Meine Frau hat mir verboten, davon die Rundfunkabgabe zu zahlen. Ich bin untröstlich. Aber allein wegen der Rundfunkabgabe mir die Scheidung nahezulegen, dazu kann ich mich nach Abwägen jedenfalls aktuell noch nicht entschließen.
Zwang zur Ehescheidung von mir zu erwarten, dies würde ich als ausgesprochene Härte auslegen.
Bitte bewilligen Sie mir wegen dieses Härtefalls die Barzahlung."

Das war keine Empfehlung. Hier wurde nur eine Diskussion berichtet.


7. Da gibt es vielleicht noch einiges anderes, was diskutiert würde?
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Das würde wohl uns alle interessieren?


8. Immer vermerken: "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht."
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Jemand macht das beispielsweise wie folgt:
"Sobald Rechtsprechung erfolgt sein wird, dass Sie das Recht gar nicht hatten, wird alles zurückgefordert.
Soweit mir bekannt, sind in den meisten Bundesländern Verfahren anhängig, die Runfunkabgabe der Nichtzuschauer als unzulässig zu erklären mit Rückwirkung bis 2013.
Mit Zahlungen beuge ich mich dem  Zwang. Der aber ist meines Erachtens Unrecht. Zahlung erfolgt immer nur mit Rückforderungs-Vorbehalt."
Schon beim Härtefallantrag kann man dies vermerken. Kommt die Bewilligung, so kann man ja immer noch überlegen, wie man zum betreffenden zukünftigen Zeitpunkt überhaupt zahlen will im Hinblick auf bis dahin sich abzeichnende Rechtsentwicklung.

Das war keine Empfehlung. Hier wurde nur berichtet. Was jemand macht oder nicht, ist immer eigenverantwortlich.


Edit "Bürger" @alle: Wege/ Mittel/ Anträge usw. zu Bar-(Teil-)Zahlungen bitte nicht hier in diesem Thread, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erörtern - nachdem per Forum-Suche bereits vorhandene (tlw. oben bereits verlinkte) Threads gesichtet wurden.
Hier im Thread bitte nur eng am eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar
und obige Pressemeldung zum Verfahren von Norbert Häring sowie den noch ausstehenden Wortlaut des Urteils zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Von einer Bargeld Versendung bereits mit "normaler" Post ist dringend ab zu raten. Es fehlt schlicht der Nachweis, dass es vollständig angekommen ist. Kann der nicht erbracht werden, dann geht das nicht zu Lasten des vermeintlichen Empfängers.

Bargeld also nur gegen Empfang Quittung, mit genauer Leistungsangabe wofür gezahlt wurde.


Edit "Bürger" @alle: Wege/ Mittel/ Anträge usw. zu Bar-(Teil-)Zahlungen bitte nicht hier in diesem Thread, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erörtern - nachdem per Forum-Suche bereits vorhandene (tlw. oben bereits verlinkte) Threads gesichtet wurden.
Hier im Thread bitte nur eng am eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar
und obige Pressemeldung zum Verfahren von Norbert Häring sowie den noch ausstehenden Wortlaut des Urteils zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Auch nur für eventuellen neuen Thread, hier nur als Komplettierung mit einem Klassiker der Hauruck-Einzahl-Methoden:
Man könnte auch: an den Intendaten senden  "Zur Vermeidung von Vollstreckungskosten von den wenigen bei mir  verfügbaren vollstreckbaren Vermögenswerten hier freiwillig überlassen: 5 Euro in aktuellen Briefmarken:"
Vorschlag: Jemand überträgt aus diesem Thread in einen neuen: "inkasso-Blockade - Ideensammlung"


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Wie zu erwarten war, ist unter
Norbert Häring - Aktuelles vom Bargeld-Prozess
https://norberthaering.de/aktuelles-vom-bargeld-prozess-stand-11-9-2019/
und vorbehaltlich des noch ausstehenden Urteils-Wortlautes eine erste Wortmeldung verlinkt ;)

Norbert Häring, 01.05.2022
Bundesverwaltungsgericht: Ausnahmsloses Bargeldverbot in Rundfunkbeitragssatzung ist rechtswidrig
https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/bverwg2/
Zitat von: Norbert Häring, 01.05.2022, BVerwG: Ausnahmsloses Bargeldverbot in Rundfunkbeitragssatzung ist rechtswidrig
[...]
Als einzige Gruppe, die übermäßig benachteiligt werden könnte, machten die Europarichter diejenigen ohne Konto aus, deren Recht auf „finanzielle Inklusion“ verletzt sein könnte.

Die Leipziger [...] setzten noch eins drauf, indem sie die Gruppe der übermäßig Beeinträchtigten auf diejenigen einengten, die „nachweislich“ bei keiner Bank oder Sparkasse ein Konto eröffnen können.

Wie der Nachweis geführt werden kann, dass man allen Banken und Sparkassen mit einem Kontowunsch abgeblitzt ist oder abblitzen würde, geht aus der Pressemitteilung des Gerichts nicht hervor.

Lange Erörterung

[...]

- Der EuGH sprach „den Mitgliedstaaten“ das Recht zu, im Rahmen der Organisation der öffentlichen Verwaltung Zahlungsmodalitäten einschließlich des Ausschlusses von Bargeld festzulegen. Der Rundfunk und die Bundesländer, die die Satzungen erlassen, sind allerdings keine Mitgliedstaaten der EU.
- Vertragsfreiheit: Diese könnte dadurch eingeschränkt werden, dass man genötigt wird, ein Konto bei einer Bank einzurichten, um den Rundfunkbeitrag bezahlen zu können.
- Schutz des Eigentums: Man wird genötigt bei einem Kreditinstitut ein Giroguthaben zu unterhalten, das im Konkursfalle weg sein könnte.
- Informationelle Selbstbestimmung als wohl wichtigstes betroffenes Grundrecht: Wenn nicht einmal mehr hoheitliche Abgaben mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel beglichen werden können, könnte Bargeld schnell gänzlich an den Rand gedrängt werden, sodass man fast alles mit Bankengeld bezahlen muss. Dann würde unser ganzes (finanzielles) Tun und Lassen auf dem Bankkonto und bei den zwischengeschalteten Zahlungsdienstleistern eine Datenspur erzeugen, die noch dazu sehr lange gespeichert wird.
- Öffentliches Interesse: Wir wiesen darauf hin, dass öffentliches Interesse nicht einfach mit Staatsinteresse gleichzusetzen ist.
- Erforderlichkeit: Wir wiesen darauf hin, dass es gut etablierte, günstige Dienstleister gibt, die Massenzahlungen in Form von Bargeld entgegennehmen und an die Adressaten, z.B. Energieversorger, weiterreichen. Das sollte sich auch auf die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung von Grundrechten durch Bargeldausschluss auswirken.
- Andere rechtliche Mittel: Wir wiesen darauf hin, dass der Voraussetzung, dass „andere rechtliche Mittel“ zur Schuldentilgung vorhanden sein müssen, damit Bargeld ausgeschlossen werden darf, eine Definition fehlt, was ein „rechtliches Mittel“ ist.

[...]

Das Glück im Unglück

[...] Nachdem Leipzig nun festgestellt zu haben scheint, dass nachgeordnete Gebietskörperschaften zu den Mitgliedstaaten der EU im Sinne des EuGH-Urteils gehören, müsste das auch für ein anderes Regelungsrecht gelten, das der EuGH den Mitgliedstaaten zugesprochen hat. [...]


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat von: Norbert Häring, 01.05.2022, BVerwG: Ausnahmsloses Bargeldverbot in Rundfunkbeitragssatzung ist rechtswidrig
[...]
Wie der Nachweis geführt werden kann, dass man allen Banken und Sparkassen mit einem Kontowunsch abgeblitzt ist oder abblitzen würde, geht aus der Pressemitteilung des Gerichts nicht hervor.
[...]
Also dies ist einfach zu drollig. Einerseits wird eine Rechtswidrigkeit durchaus erkannt, aber auf der anderen Seite umschiffen die Richter in Leipzig diese ganz einfach.
Und wie @Kurt es schon vorher treffend ausdrückte: Damit wird die Bargeldzahlung praktisch flächendeckend ausgeschlossen.

Ich meine, wann kann man kein Girokonto bei einer Bank eröffnen, auch kein Basiskonto? Doch eigentlich nur, wenn jemand nicht geschäftsfähig ist. Aber in den meisten Fällen gibt es dann eine gesetzliche Vertretung. Und diese kann durchaus im Namen des Clienten zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis bei einer Bank eröffnen.

Und ganz nebenbei soll man dann auch noch einen Nachweis gegenüber einer staatsfernen Institution erbringen müssen? Gehts eigentlich noch?

Zitat von: Norbert Häring, 01.05.2022, BVerwG: Ausnahmsloses Bargeldverbot in Rundfunkbeitragssatzung ist rechtswidrig
[...]
- Öffentliches Interesse: Wir wiesen darauf hin, dass öffentliches Interesse nicht einfach mit Staatsinteresse gleichzusetzen ist.
[...]
Das ist interessant, denn genau darauf zielten die Fragen in meinem Vorkommentar eigentlich ab. Diese Formulierung "öffentliches Interesse" findet man nämlich ziemlich häufig. Aber nirgends scheint wirklich genau definiert zu sein, was das eigentlich sein soll, oder wer damit gemeint ist. Und ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass das immer einer willkürlichen Auslegung unterliegt.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

K
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[..]
Aber mir kommen ehrlich gesagt bei diesem Zitat einige Fragen, die wohl mancher eher als schwachsinnig empfinden dürfte. Aber ich stelle sie trotzdem. Sie betreffen dieses dubiose "öffentliche Interesse".
Wo ist das eigentlich zu finden, und wer oder was soll das sein? Und wer vertritt eigentlich dieses dubiose "öffentliche Interesse"? Und wurde diesem "öffentlichen Interesse" eigentlich die Möglichkeit eingeräumt, auch eine Stellungnahme abzugeben?
Öffentlich-rechtliche Abgaben sind Geldleistungen von Bürgern oder Organisationen an den Staat bzw. die Kommunen, die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift zu leisten sind. Zu den öffentlich-rechtlichen Abgaben zählen alle Steuern, Beiträge, Gebühren und sonstigen Abgaben (z.B. Kurtaxe).

Öffentliches Interesse - losgelöst von Rundfunk betrachtet; gilt für alle: es liegt im "öffentlichen Interesse", dass Verwaltungstätigkeiten/Verwaltungsvorgänge bzw. Verwaltungsaufwände "schlank" bzw. kosteneffizient gehalten werden. Dazu zählt dann auch eine -kostensparende- bargeldlose Zahlungsabwicklung sowohl im "Hinweg" an öffentliche Einrichtungen als auch im Rückweg von öffentlichen Stellen an den Bürger.

Gruß
Kurt


Edit "Bürger" @alle: Einzelaspekte wie u.a. auch das "öffentliche Interesse" bitte wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff vertiefen. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2022, 20:13 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

o
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Es hat übrigens der altbekannte 6. Senat des BVerwG entschieden.
Das war auch der mit den Copy&Paste-Urteilen:

Rundfunkbeitrag - Gehörsrüge zum Copy & Paste Urteil des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19171.0

Ein Radiosender steht jetzt über dem Grundgesetz und über EU-Recht; denn es legt für jeden Antragsteller (auf Barzahlung) fest, ob GG und EU-Recht für ihn gelten oder nicht.

Kommt es den hohen Richtern am BVerfG und am BVerwG irgendwie ansatzweise in den Sinn, dass ihre Entscheidungen genausogut auch Steigbügel zu einer Senderdiktatur sein können? In der die Menschen für eine riesige Blase von unproduktiven Sender-Funktionären arbeiten müssen (die Kreativkräfte werden auch beim örR ausgebeutet).


Nicht furchtbare Justiz, nein. Aber: Positives Unrecht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2022, 00:49 von Bürger«

M
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Die Urteilstexte zu 6 C 2.21 und 6 C 3.21 sind auf der Seite des Bundesverwaltungsgerichts eingestellt:

BVerwG, Urteil vom 27.04.2022 - 6 C 2.21 -
https://www.bverwg.de/270422U6C2.21.0

BVerwG, Urteil vom 27.04.2022 - 6 C 3.21 -
https://www.bverwg.de/270422U6C3.21.0
Zitat von: BVerwG, Urteil vom 27.04.2022 - 6 C 3.21
Leitsätze:

1. Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung öffentlicher Stellen zur Annahme von Euro-Banknoten bei der Erfüllung hoheitlich auferlegter Geldleistungspflichten greift in die ausschließliche Regelungskompetenz der Europäischen Union im Bereich der Währungspolitik im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. c AEUV ein und ist daher nicht anwendbar.

2. Der in § 10 Abs. 2 der Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks vorgesehene Ausschluss der Barzahlung verstößt insoweit gegen Art. 128 Abs. 1 Satz 3 AEUV sowie Art. 16 Abs. 1 Satz 3 des Protokolls (Nr. 4) über die Satzung des ESZB und der EZB und Art. 10 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 974/98, als diejenigen Beitragspflichtigen, die keinen Zugang zu einem Girokonto erhalten, mangels einer Ausnahmeregelung unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.

3. Der Barzahlungsausschluss in § 10 Abs. 2 der Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks ist mangels einer Ausnahmeregelung für diejenigen Beitragspflichtigen, die keinen Zugang zu einem Girokonto erhalten, mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar.

4. § 10 Abs. 2 der Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks ist übergangsweise bis zu einer Neuregelung weiter anzuwenden mit der Maßgabe, dass solchen Beitragspflichtigen, die nachweislich weder bei privaten noch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein Girokonto eröffnen können, die Zahlung des Beitrags mit Bargeld ohne Zusatzkosten ermöglicht wird.


Edit "Bürger": Danke für die aufmerksame Beobachtung und Verlinkung. Der Einstiegsbeitrag wurde entsprechend ergänzt.
Auf eine Vollzitierung des/der Volltexte/s wurde aufgrund des schieren Umfangs verzichtet.
Bei auszugsweisen Zitierungen des/der Urteils-Volltexte/s bitte immer obige Bezeichnungen der jeweiligen Entscheidung + deren Link angeben. Danke.


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Eine Person B könnte es so verstehen ;)

Das "Schöne" an diesen Entscheidungen ist, dass nun höchstinstanzlich durch das BVerwG festgelegt wurde, dass es eine Ausnahme vom kategorischen Ausschluss der Barzahlung geben muss - wenn auch nur für eingeschränkte Personenkreise unter bestimmten eingeschränkten Lebensumständen, wobei aber letzteres zunächst dahinstehen kann.

Somit ist bis zu einer anderweitigen/ konkreteren Regelung nun auch höchstinstanzlich durch das BVerwG festgelegt, dass nunmehr jeder prinzipiell erst einmal Antrag auf Barzahlung stellen kann und darf ;)

Dazu könnte/ sollte ein formloser Einzeiler ausreichen ;)
Zitat
Ich stelle hiermit Antrag auf Barzahlung sowie Antrag auf Mitteilung der
Barzahlungsstelle/n an meinem Wohnort für die zusatzkostenfreie Barzahlung.
(Anmerkung, die zu gegebenem Zeitpunkt ggf. noch näher erläutert wird:
Dieser Antrag sollte vorsorglich mglw. nicht auf den "Rundfunkbeitrag" konkret bezogen oder auf den "Rundfunkbeitrag" an sich beschränkt werden.
Der Antrag könnte/ sollte mglw. genau so kurz und offen gestellt werden, wie möglich.)


Wer nicht gerade Gefahr läuft, bzgl. eines still ruhenden Verfahrens "schlafende Hunde" zu wecken, könnte/ sollte sich also mglw. getrost mit einem solchen Kurz-Antrag auf Barzahlung an ARD-ZDF-GEZ wenden ;)

Wer (Asche aufs Haupt!!!) noch mittels Lastschrifteinzugsermächtigung bzw. SEPA-Mandat abbuchen lässt, könnte/ sollte dies mglw. besser vorab noch kündigen - siehe u.a. unter
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Anlässe gibt es ja regelmäßig... ::)

Wie die weitere Bearbeitung dieser Anträge auf Barzahlung dann ablaufen wird, wird sich zeigen (müssen) - sollte dann aber in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussgekräftigem Thread-Betreff fortgesetzt werden.
Schließlich müssten ARD-ZDF-GEZ ja dann die AntragstellerInnen mglw. unter Bezug auf die aktuellen BVerwG-Entscheidungen dazu auffordern nachzuweisen, dass diese "nachweislich weder bei privaten noch bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten ein Girokonto eröffnen können".

Das dürfte spannend werden ;)
Und für weitere VerwaltungsverVIELfachung sorgen >:D >:D


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...wie zu erwarten/ zu erhoffen war ;)
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde (08/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36250.0



Querverweise aus aktuellem bzw. fortdauerndem Anlass... ;)
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0
Antrag auf selbstbest. Verrechnungs-/Leistungs-/Tilgungsreihenfolge AO/BGB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36664.0



Zur Vermeidung fvon Mehrfachdiskussionen wird hiesiger Thread vorerst vorsorglich geschlossen.
Fortsetzung der Diskussion bitte im oben verlinkten neuen Thread. Danke.


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Querverweis aus aktuellem Anlass...
seit 1.1.24 neue Satzungs-Regel. zur Rdf.-beitrags-Barzahlung ohne Girokonto
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37870.0

...zum generellen - und nunmehr sogar satzungsgemäßen - Recht auf
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057


Einschränkungen des Rechts auf Barzahlung des "Rundfunkbeitrags" hin oder her:
Es könnte ja z.B. bei Antragstellung mitgeteilt bzw. beantragt werden, dass die "Nachweise nachgereicht" werden,
wofür eine "stillschweigende Frist von ... Monaten" erbeten wird (z.B. 3 oder 6 Monate?),
da man "keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der betreffenden Stellen" hat?


Siehe u.a. auch unter
"Beitragsservice" Längere Bearbeitungsdauer durch erhöhtes Vorgangsaufkommen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32982.0
Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0


 ;) >:D :laugh:

Und von all dem gänzlich unabhängig verbleibt... ;)
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36664.0


Zur Vermeidung fvon Mehrfachdiskussionen wird hiesiger Thread vorerst vorsorglich geschlossen.
Fortsetzung der Diskussion bitte im oben verlinkten neuen Thread. Danke.


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