1. Wer in Sachen Rundfunkabgabe auf Gerechtigkeit von Gerichten hofft, unterliegt einem Fundamental-Irrtum.
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Er irrt über die Funktionsweise der Justiz für Themen, in denen sie einem großen politischen Druck ausgesetzt ist. Denn hagelt es Kaskadenverweise und Textbausteine und sonstige Spitzenqualität-Jura, die dann erstaunlicherweise immer das politisch gewünschte Ergebnis "im Namen des Volkes" durch brillante Juristen als unumstößliche Gerechtigkeit erweist.
Es sei betont, dass derartiges auf keinen Fall als Bluff bezeichnet werden darf.
Die hier vertretene Linie lautet: Nur Pokern um ein paar Ecken herum gegen dies Kartell der Medienfinanz-Privilegierten kann das Imperium blockieren und so auf die Dauer oft Unrecht stilllegen.
2. Datenschutz kommt im Urteil nicht vor?
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Es wurde unter diesem Gesichtspunkt hier nicht gesichtet.
In Verbindung mit dem Meldedatenabgleich und der Betriebsstättenabgabe schafft man hier im "öffentlichen" Bereich das einzige bundesweite "Katastersystem", nämlich ein jederzeit zwangsweise zugriffsfähiges Bankkonto für jede Wohnung und jede Betriebsstätte zu haben. Die Finanzverwaltung hat derartiges nicht.
Das ist eine ideale Grundlage als Werkzeug für totalitäre Bestrebungen. Es ist verkoppelt zu sehen mit der Personenkennnummer = Steuer-ID, die wir seit 1 Jahr im Gesetz haben.
Diese Härtefall-Grundlage hatte das Bundesverwaltungsgericht nicht erörtert. Der Bürger darf einen entsprechenden Härtefallantrag ja vielleicht einmal einbringn beim Sender?
3. Zurück zum Pokern: Einfach Bargeld mit der Post senden?
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Sendet man nur mal 5 Euro, so muss man weitere 5 Euro für den Versand zahlen:
Darf ich Geld per Post verschicken?https://www.paketda.de/wissen/geld-per-post-verschicken.htmlIn Abschnitt 2.6 der AGB der Deutschen Post (Stand 2021) heißt es wörtlich: "Von der Beförderung sind ausgeschlossen: Sendungen, die Bargeld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, [...] enthalten".
Im gleichen Abschnitt erlaubt die Post aber eine Ausnahme. Und zwar ist der Versand von "Bargeld bis zum Wert von 100,00 EUR" zugelassen, sofern die Zusatzleistung Wert National verwendet wird. Diese Versandart wird neuerdings "Einschreiben Wert" genannt."
DHL hilft nicht: Versand von Bargeld ist untersagt.
Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch folgenden Thread
Rundfunkbeitrag: Bar an Buhrow, es geht! (Nicht zur Nachahmung empfohlen!!!)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33602.0 4. Wer gegen die AGB der Post verstößt, das heißt noch lange nicht,
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dass die Post ein Recht zu einem Bußgeld hat oder den Inhalt beschlagnahmen darf.
Sie kann solche Briefe vermutlich zurückweisen, aber dafür muss sie ja erst wissen, was drin ist. Vielleicht gibt es Kundige hier im Forum, die mehr hierüber wissen?
Wenn 1000 Leute jede Woche 5 Euro senden, das macht dem Sender jedenfalls mächtig Arbeit. Wäre ja an sich unanständig? Und wie anständig ist der Zwang der Rundfunkabgabe bei bekennenden Nichtzuschauern und Ablehnern des Krams dieser Sender?
Zwar könnte die Post das mit Durchleuchtung stoppen - aber nur, sofern sie das will. Da hilft dann Opa-Wissen aus früheren Zeiten, man wickelt den Geldschein in Kohle-Durchschreib-Papier und ein bebildertes Zeitungsblatt drum herum. Geht auch ohne das Kohlepapier. Das Zeitungsblatt faltet man unregelmäßig, so das der Geldschein nicht fühlbar ist.
Dies war keine Empfehlung, es zu machen, sondern nur Diskussionsvorschlag, ob etwas dagegen steht.
Den Versandunternehmen geht es ja nur darum, Reklamationen zu verhindern und auch, man will das Personal nicht in Versuchung führen.
5. Bleibt die Möglichkeit, wer nah dem Sender wohnt,
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fährt dorthin, gibt 5 Euro im verschlossenen Umschlag ab oder wirft es einfach ein. Mit Foto - Datum und Uhrzeit - vor dem Briefkasten mit dem noch offenen Umschlag.
Es ist nichts davon bekannt, dass der Sender allein deshalb das Recht zu einer Sanktion hat - Bußgeld oder was auch immer.
Würde der Sender das Bargeld per Post zurücksenden, so müsste er rund 5 Euro dafür aufwenden.
Nimmt der Sender das Bargeld ein, so muss er das dokumentieren und verbuchen und wohl auch mit Brief bestätigen. Das "schlaucht": Kosten im Einzelfall oberhalb 5 Euro, selbst bei Massenarbeitung bleibt nicht viel von den 5 Euro.
Dies alles war keine Empfehlung. Das wäre aber absolut lustig dann als Katz- und Mausspiel.
Wenn jemand eigenverantwortlich entscheidet, es zu machen: Wir würden hier im Forum gerne erfahren, wie das ausgeht.
Edit "Bürger": Bitte aber nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.Natürlich muss man auch wirklich einwerfen. Man darf die Nichteinbuchung nur reklamieren, sofern man dann auch wirklich eingeworfen hat.
6. Und dann der Härtefallantrag.
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Diejenigen, die kein Bankkonto haben können, haben gewöhnlich sonstige Befreiungsgrundlagen. Das führt also nicht weit. Aber hier im Kreist wurde die folgende Idee diskutiert:
"Wir haben ein Gemeinschaftskonto. Meine Frau hat mir verboten, davon die Rundfunkabgabe zu zahlen. Ich bin untröstlich. Aber allein wegen der Rundfunkabgabe mir die Scheidung nahezulegen, dazu kann ich mich nach Abwägen jedenfalls aktuell noch nicht entschließen.
Zwang zur Ehescheidung von mir zu erwarten, dies würde ich als ausgesprochene Härte auslegen.
Bitte bewilligen Sie mir wegen dieses Härtefalls die Barzahlung."
Das war keine Empfehlung. Hier wurde nur eine Diskussion berichtet.
7. Da gibt es vielleicht noch einiges anderes, was diskutiert würde?
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Das würde wohl uns alle interessieren?
8. Immer vermerken: "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht."
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Jemand macht das beispielsweise wie folgt:
"Sobald Rechtsprechung erfolgt sein wird, dass Sie das Recht gar nicht hatten, wird alles zurückgefordert.
Soweit mir bekannt, sind in den meisten Bundesländern Verfahren anhängig, die Runfunkabgabe der Nichtzuschauer als unzulässig zu erklären mit Rückwirkung bis 2013.
Mit Zahlungen beuge ich mich dem Zwang. Der aber ist meines Erachtens Unrecht. Zahlung erfolgt immer nur mit Rückforderungs-Vorbehalt."
Schon beim Härtefallantrag kann man dies vermerken. Kommt die Bewilligung, so kann man ja immer noch überlegen, wie man zum betreffenden zukünftigen Zeitpunkt überhaupt zahlen will im Hinblick auf bis dahin sich abzeichnende Rechtsentwicklung.
Das war keine Empfehlung. Hier wurde nur berichtet. Was jemand macht oder nicht, ist immer eigenverantwortlich.
Edit "Bürger" @alle: Wege/ Mittel/ Anträge usw. zu Bar-(Teil-)Zahlungen bitte nicht hier in diesem Thread, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff erörtern - nachdem per Forum-Suche bereits vorhandene (tlw. oben bereits verlinkte) Threads gesichtet wurden.
Hier im Thread bitte nur eng am eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar
und obige Pressemeldung zum Verfahren von Norbert Häring sowie den noch ausstehenden Wortlaut des Urteils zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.