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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Bar an Buhrow, es geht! (Nicht zur Nachahmung empfohlen!!!)  (Gelesen 12389 mal)

Uwe

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Edit "Bürger"  - persönlicher Disclaimer:
"Nicht zur Nachahmung empfohlen!!!"


Quelle: steinhoefel 09.04.2020
Rundfunkbeitrag: Bar an Buhrow

Zitat
[...] Unser Protagonist hat nun von dem Bestreben vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger gehört, den Rundfunkbeitrag in bar entrichten zu wollen. Ein Vorhaben, das den Anstalten nicht gefällt. Und gegen das sie sich mit allen verfügbaren Mitteln, sogar mit einem auf Kosten der Gebührenzahler geführten Prozess wehren, der über das Bundesverwaltungsgericht zum Europäischen Gerichtshof gelangt ist. Das Bundesverwaltungsgericht übrigens hat sich klipp und klar auf den Standpunkt gestellt: Barzahlung geht. Interessiert den „Beitragsservice“ aber nicht.

Robert ist nun auf folgende verschlagene Idee gekommen. Er hat am 17.02.2020 einen Brief an den Chef der größten öffentlich-rechtlichen Anstalt geschrieben, den WDR. Dort steht:

„In der Anlage zu diesem Schreiben erhalten Sie daher eine Euro-Banknote über € 50,00. Damit dieser Betrag Sie als Vertretungsberechtigten des WDR auch sicher erreicht, schicke ich diesen Brief per Einschreiben / Eigenhändig. [Den Betrag] bitte ich meinem Beitragskonto gutzuschreiben…Wie Sie sehen, weigere ich mich nicht, meinen Beitrag zu leisten. Ich bitte Sie daher, den Beitragsservice anzuweisen, den gegen mich ergangenen Festsetzungsbescheid aufzuheben, da hierfür keine Veranlassung mehr besteht.“

Und ob Sie es glauben oder nicht: Bar an Buhrow klappt. Es hat zwar etwas gedauert, bis die am 17.02.2020 auf die Reise geschickten € 50,00 beim Beitragsservice ankamen. Aber schließlich wurden sie dem Beitragskonto von Robert Habeck am 03.03.2020 gutgeschrieben. Tom Buhrow hat also dem Umschlag das Bargeld entnommen und es, wie es sich gehört, beim “Beitragsservice” abgeliefert. [...]

weiterlesen auf:
https://www.steinhoefel.com/2020/04/rundfunkbeitrag-bar-an-buhrow.html#more-6185


Edit "Bürger" - Hinweis:
Der im Artikel benannte fiktive "Robert Habeck (Name von der Redaktion geändert)" ist nicht zu verwechseln mit dem nicht fiktiven derzeitigen Bundesvorsitzenden der GRÜNEN. Danke für allerseitige Berücksichtigung.

Ursprünglichen Betreff "Rundfunkbeitrag: Bar an Buhrow, es geht!" ergänzt/ präzisiert.
Im Übrigen gibt es auf der Seite von RA Steinhöfel eine unkomplizierte Kommentar-Funktion ;)


Im Weiteren siehe u.a. auch unter
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31372.0
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31369.0
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057

Barzahlung d. Rf-Beitrags: EuGH setzt Termin f. mdl. Verhandlung (N. Häring)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33557.0

Kalendereintrag für den Verhandlungstermin 15.06.2020 siehe nunmehr vorbereitet unter
VERHANDLUNG EuGH (C-422/19, C-423/19) 15.06.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33565.0
jedoch vorbehaltlich etwaiger Änderungen und geschlossen bis zum Verhandlungstag.


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H
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Das Bundesverwaltungsgericht übrigens hat sich klipp und klar auf den Standpunkt gestellt: Barzahlung geht. Interessiert den „Beitragsservice“ aber nicht.

Robert ist nun auf folgende verschlagene Idee gekommen. Er hat am 17.02.2020 einen Brief an den Chef der größten öffentlich-rechtlichen Anstalt geschrieben, den WDR. Dort steht:

Und ob Sie es glauben oder nicht: Bar an Buhrow klappt. Es hat zwar etwas gedauert, bis die am 17.02.2020 auf die Reise geschickten € 50,00 beim Beitragsservice ankamen. Aber schließlich wurden sie dem Beitragskonto von Robert Habeck am 03.03.2020 gutgeschrieben. Tom Buhrow hat also dem Umschlag das Bargeld entnommen und es, wie es sich gehört, beim “Beitragsservice” abgeliefert. [...]

so tief sind wir schon gesunken, soviel Macht hat der Beitragsservice wirklich.. das wir uns schon darüber freuen und berichten, dass unser gesetzlich auferlegter Zwang, Beiträge für etwas nicht genutztes zu zahlen, in bar abgegolten werden kann...

Man überlege einmal, was da eigentlich passiert:
Wir haben in der BRD nur ein gesetzliches Zahlungsmittel: den Euro

Dann weigert sich ein nicht rechtsfähiges Konstrukt namens Beitragsservice dieses gesetzlich verankerte Zahlungsmittel anzunehmen; und besteht auf bargeldlose Zahlung (in Form einer Banküberweisung).

Das geht sogar so weit, dass Prozesse, finanziert durch Beitragseinnahmen, bis vor den EuGH getrieben werden...

Und wir freuen uns nun, wenn endlich, eine einzige Zahlung per Bargeld angenommen wird.

Merkt ihr noch was?

Grüße
Adons


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a
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Und die Kosten für das Einschreiben mit Rückschein übernehmt ihr auch noch.
Dümmer geht es nicht.


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G
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@andy1206
Für einen Test ist es schon legitim, auch diese Kosten zu übernehmen. Wir sind ja keine "Sparbrötchen", die nichts bezahlen wollen. Wir wollen nur diesen Staatsfunk nicht mit einer "Beitrag" genannten Steuer zwangsfinanzieren.


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W
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Der Anwalt ist entweder naiv, oder kontrollierte Opposition.

Wir erleben gerade die größte, globale, Propagandaoperation aller Zeiten, und diese "GEZ Gegner" machen solche Spielchen.

Leute, das ist nicht mehr lustig! Wie kann man da überhaupt auf die Idee kommen, denen noch Geld zu schicken?

Von diesem Anwalt kamen auch nur zahnlose Tipps, auf die Mahnung hin zahlen etwa. Solche Leute, vor allem wenn sie auf gewissen Plattformen Bühne bekommen, sind mir hoch suspekt.


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Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

K
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Kann mal jemand schlüssig erklären warum so viele auf diese dämliche BargeldZAHLUNG abfahren?
Nicht euer Ernst? Ich suche doch keine >andere< Möglichkeit den Zwangsbeitrag auf WOHNEN zu zahlen??
Ich arbeite daran ÜBERHAUPT KEINEN Zwangsbeitrag bezahlen zu müssen!? Weder bar noch unbar.

Kopfschüttelnden Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Die Eingangsmeldung ist hier nicht veröffentlicht zur "Freude", sondern zur Dokumentation.
Barzahlung wurde auch schon andernorts in anderen (Einzel-)Fällen "akzeptiert"/ angenommen.
So "neu" ist die Nachricht insofern nicht.
Die Zahlung des "Rundfunkbeitrags" - auf welchem Wege auch immer - ist aber nicht das Ziel/ nicht unser Ziel.

Die Beantragung(!) oder das Angebot(!) der Barzahlung
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31988.0
ist davon aber gesondert zu betrachten - zur Verdeutlichung des Widerspruchs gesamten Rundfunkbeitragsrechts zur sonstigen Rechtsordnung.

Dass ARD-ZDF-GEZ im eingangs geschilderten Fall das Bargeld "satzungswidrig"(!!!) überhaupt angenommen haben, wäre eigentlich eine gesonderte Diskussion würdig.
Normalerweise müsste obiger fiktiver Bargeld-Zahler eigentlich noch eine Klage gegen die satzungswidrige Bargeld-Annahme der Rundfunkanstalt nachschieben, um den Irrsinn komplett zu machen ;)

Wer all den Hintersinn dessen verstehen möchte, kommt nicht umhin, sich - unvoreingenommen - mit dem ganzen Bargeld-Prozess von Norbert Häring
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31369.0
und den im "Widerspruch zur Rechtsordnung" stehenden "rundfunkbeitragsrechtlichen" Regelungen wie insbesondere auch der jeweiligen Satzung über das Verfahren des Beitragseinzugs zu befassen.

Ich weiß nicht, ob wirklich viele auf die BargeldZAHLUNG "abfahren".
Ich kenne bislang nur viele, die auf die BargeldzahlungsBEANTRAGUNG abfahren, die - wie wir wissen - bislang ja unter den ominösesten Gründen und unter regelmäßiger Berufung auf eben jene bundesrechtswidrige Beitragssatzung seitens ARD-ZDF-GEZ abgelehnt wird:

Nach Bundesrecht müssten sie Bargeld annehmen.
Nach eigenem Satzungsrecht dürften sie Bargeld nicht annehmen.
Widersprüchlicher und irrsinniger geht's doch kaum noch.

Wenn ein BargeldZAHLER diese Unterschiede nicht verstanden hat, dann ist das sein eigenes Bier...
...gleiches gilt für all jene, die zwar freiwillig Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen, dann aber Befreiungsanträge etc. stellen, im irrigen Glauben, dass ARD-ZDF-GEZ bei freiwilliger Zahlung auch nur irgendeinen Handlungsdruck bzgl. etwaiger Befreiungen/ Erstattungen usw. sehen.

Siehe auch bitte die diesbezügliche Ergänzung/ Präzisierung des Thread-Betreffs sowie den im Einstiegsbeitrags ergänzten "Disclaimer": "Nicht zur Nachahmung empfohlen!!!".


Im Übrigen gibt es auf der Seite von RA Steinhöfel eine unkomplizierte Kommentar-Funktion ;)


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Über "gut unterrichtete Kanäle" könnte bekannt geworden sein, dass ein "Rundfunkbeobachter" - angeregt durch den Hinweis auf die "unkomplizierte Kommentarfunktion" auf den Seiten von RA Steinhöfel - folgenden Rundumschlag-Kommentar verfasst hat, welcher mglw. auf dortige Freischaltung wartet... >:D
...mit seiner Einwilligung hier aber schon einmal "exklusiv" vorabgedruckt werden darf ;) :laugh:

Zitat
Ich kann der Barzahlung irgendwie keine große "Verschlagenheit" entnehmen.

Zitat
"Tom Buhrow hat also dem Umschlag das Bargeld entnommen und es, wie es sich gehört, beim “Beitragsservice” abgeliefert."
"Ich bin sicher, die Intendantinnen und Intendanten, ehrlich wie sie sind, werden die Barschaft ordnungsgemäß beim Beitragsservice abliefern."

> "wie es sich gehört"? "ordnungsgemäß"?
> Damit hat Buhrow bzw. eine seiner rechten oder auch linken Hände (er selbst wird diesen Brief sehr wahrscheinlich nie in den Händen gehalten haben) *satzungswidrig* gehandelt und wird auch jede/r andere Intendant/in *satzungswidrig* handeln, denn die Satzung regelt - wenn auch bundesrechtswidrig - dass nur *unbar* zu zahlen sei. Sonst bräuchte es ja das Bargeld-Verfahren von Norbert Häring nicht.

Zitat
"Es wäre ja auch zu lustig, wenn sie das Geld an den Absender auf Kosten der Gebührenzahler zurückschickten und damit zum Ausdruck brächten, dass sie es gar nicht haben wollen."
> So bizarr es klingen mag, aber der eigenen "Satzung über das Verfahren zur Leistung des Rundfunkbeitrags" gemäß *müssten* sie genau das tun: Die Annahme des Bargelds verweigern.

Fragen:
Wann wird "Robert Habeck" seine Klage gegen die Rundfunkanstalt wegen deren satzungswidriger Bargeld-Annahme erheben?
Wann wird "Robert Habeck" den oder diejenigen, welche die Bargeld-Annahme zu verantworten haben, bei der zuständigen (und im Gegensatz zu "echten Behörden" nicht vorhandenen) Dienst-, Fach- und (der im Falle der "Rundfunkanstalten" vorhandenen) Rechtsaufsicht (= zuständige Staatskanzlei) anzeigen?

Anmerkung: Die rechtsaufsichtsführenden Staatskanzleien sind zugleich jene Stellen, welche die von den Rundfunkanstalten selbst(!!!) verfasste und seit 01.01.2013 nicht mehr nur "Anstalts-/Rundfunk-Teilnehmer", sondern die "Allgemeinheit der Wohnungsbewohner" und also auch alle Nicht-Teilnehmer/ Nicht-Nutzer/ Nicht-Interessenten unterwerfende "Satzung über das Verfahren zur Leistung des Rundfunkbeitrags", ohne jegliche parlamentarische Beteiligung "genehmigt" haben - als quasi "Gesetz sui generis".
Der Rundfunk hat sich unter jahrzehntelanger direkter und indirekter "Infiltrierung" von Legislative, Exekutive und Judikative sein eigenes "Verwaltungsrecht" geschaffen, welches in seinen wenigen "geregelten" und meistenteils ungeregelten Teilen und in seiner praktischen Durchführung gänzlich im Widerspruch zur sonstigen Rechtsordnung steht.

Man kann hier - ganz wie der Rundfunk eigennützig immer von "Konvergenz der Medien" spricht - von einer "Konvergenz der Gewalten" sprechen.

> Die "Infiltrierung" geht los beim "Beck'schen Kommentar des Rundfunkrechts" (bekannt auch als "Hahn/Vesting" bzw. aktuell "Binder/Vesting") welcher zum überwiegenden Teil ausschließlich von Rundfunk-Mitarbeitern verfasst wurde und wird. Sowohl einer der beiden ehemaligen als auch einer der beiden aktuellen Herausgeber (ehem. Hahn, aktuell Binder) waren und sind zum Zeitpunkt der Herausgabe ebenfalls hochrangige Mitarbeiter des ö.r. Rundfunks.
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0

> Die "Infiltrierung" geht weiter mit z.B. beim Bayerischen Rundfunk per Gesetz(!) festgelegten festen Mitgliedern des BR-Verwaltungs(!)rats:
- Vorsitzende/r des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks ist per "Bayerisches Rundfunkgesetz" der/die Ministerpräsident/in des Bayerischen Landtags - aktuell Frau Ilse Aigner (CSU)
- (weiteres) Mitglied des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks ist per "Bayerisches Rundfunkgesetz" der/die Präsident/in des Byerischen Verwaltungsgerichtshofs
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9610.0
Rechtsgrundlagen des BR - Bayerisches Rundfunkgesetz
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/rechtsgrundlagen-gesetze-bayerisches-rundfunkgesetz100.html
BR Verwaltungsrat
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/bayerischer-rundfunk-verwaltungsrat-mitglieder-v2-100.html
Bayerischer Landtag - Präsidentin
https://www.bayern.landtag.de/parlament/praesidentin/
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Präsidentin
http://www.vgh.bayern.de/bayvgh/wir/

> Die "Infiltrierung" setzt sich fort - endet aber noch lange nicht - bei vom ö.r. Rundfunk selbst finanzierten und durchgeführten "Lehrveranstaltungen" für die Vollstreckungsbediensteten - siehe u.a. unter
Schulungen der Vollstreckungsorgane durch BS/Rundfunkanstalten rechtmäßig?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22276.msg142342.html#msg142342
Seminarplan 2017: Bund der Vollziehungsbeamten e.V. (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21945.0
Seminare für Vollziehungsbeamte
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11390.0
hr/BS-Seminar: Grundlagen, aktuelle Entwicklungen und Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20233.0

> und die Infiltrierung geht darüber hinaus weiter mit Infoblättern an Gerichte und Vollstreckungsstellen:
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13418.0
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15958.0

...bis hin zur Finanzierung von "Verbraucherschutz(!)zentralen" für die - garantiert "unabhängige" - "Beratung" von "Verbrauchern" i.S. "Rundfunkbeitrag" (angeblich ja eine "öffentliche Abgabe" nicht von "Verbrauchern" sondern von "Abgabepflichtigen")
Verbraucherzentralen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13415.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg90647.html#msg90647
Verbraucherzentrale: Beratung zum Rundfunkbeitrag gut gestartet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8013.0
WDR holt sich Rückendeckung von der Verbraucherzentrale
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1623.0

usw. usf.

Das Sündenregister ist endlos/ bodenlos.

Falls der "Robert Habeck" zufällig auch Anwalt sein sollte (aber auch unabhängig davon), wäre es sehr schön, er würde sich wirklich noch vertiefender damit befassen ;)
Dann würde er sehr wahrscheinlich weder unbar noch bar zahlen, weil das seiner Berufsehre und -pflicht, seiner Bürgerpflicht und seiner Würde als Grundrechtsträger entschieden entgegenstehen würde.
Er hat ja noch nicht einmal einen zu einer Leistung(!) auffordernden(!) "Leistungsbescheid" mit einem vollstreckungsfähigen Leistungsgebot in den Händen, denn die "Festsetzungsbescheide" sind nichts weiter als gem. Verwaltungsvollstreckungsrecht nicht vollstreckungsfähige "Feststellungsbescheide"/ "feststellende Verwaltungsakte" i.S.d. § 80 Abs. 1 VwGO ohne vollstreckungsfähigen Inhalt, gegen welche eben gem. § 80 Abs. 1 VwGO Rechtsmittel von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung haben > vgl.
§ 80 Abs. 1 VwGO
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html
i.V.m. u.a. VG Gera, Beschl. v. 06.05.2004, Az. 5 E 71/04 GE - und ersetze dort "Grundstück" durch "Wohnung" und "(Wasser-)Beitrag" durch "Rundfunkbeitrag" ;)

Herr "Robert Habeck" muss sich jetzt mglw. erst einmal die Augen reiben: "Das geht doch alles gar nicht!"
Doch, das "geht" ... solange Rundfunk immer noch *Geld* bekommt - ob unbar oder bar.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Dank an den "Rundfunkbeobachter", der im "Sündenregister" prägnant wesentliche Abgründe der Wohnungssteuer aka "Rundfunkbeitrag" skizziert und damit mehr Information liefert als der Selbstdarsteller S. Ich finde es ziemlich putzig, dass ein Anwalt, der vor Jahren sein Gesicht der Werbekampagnes eines Elektrofachmarktes zur Verfügung stellte, Jahre nach der Einführung des "Rundfunkbeitrags" mit Mätzchen um Aufmerksamkeit buhlt. Wo war er eigentlich, als sich viele Betroffene auf den langen Marsch durch die Instanzen machten?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Nun ja, der Kommentar von "Rundfunkbeobachter" scheint - trotz zwischenzeitlicher Freigabe nach ihm erfolgter Kommentare - noch nicht freigeschaltet worden zu sein...
https://www.steinhoefel.com/2020/04/rundfunkbeitrag-bar-an-buhrow.html#more-6185
...es wäre müßig, über das Warum zu spekulieren.
Ein "Rechtsanspruch auf Veröffentlichung" besteht ja wahrscheinlich nicht.
Aber was noch nicht ist, kann ja noch werden.

"Witzig" dann aber der Kommentar unter dem Namen (Pseudonym?) "Hermann Eicher" ;)
Zitat
Hermann Eicher
10. April 2020 um 10:44

Hier die PM des BVerwG: https://www.bverwg.de/de/pm/2019/23
Das BVerwG hat die Revisionsverfahren ausgesetzt und zu klärende Vorfragen dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. So viel zu „klipp und klar“. Außerdem: Man kann ja gegen den Rundfunkbeitrag sein, aber was soll der Unsinn mit der Barzahlerei. Das verursacht Aufwand, der letztlich vom Beitragszahler zu tragen ist.

Natürlich hat das BVerwG "klipp und klar" die Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten festgestellt - "auch und gerade[/b] in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags" - siehe Beschluss weiter unten.

Und nun also ist Barzahlung doch Aufwand? ;)

Aber das BVerwG hat doch schon - "klipp und klar" - festgestellt, dass dieser Aufwand und etwaige dadurch entstehende Zusatzkosten "hinzunehmen" seien ;)
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
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BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 6 C 6.18
https://www.bverwg.de/de/270319B6C6.18.0

RN 26
Zitat von: BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 6 C 6.18
Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. [...] Dass die mit der Annahme von Bargeld verbundenen Kosten gegebenenfalls den Rundfunkbeitrag erhöhen und damit auch die Beitragspflichtigen belasten, die eine Möglichkeit zur Barzahlung nicht in Anspruch nehmen würden, ist nach innerstaatlicher Rechtslage hinzunehmen. [...]

Was soll im Gegenteil der "Unsinn mit der unbaren/ Giralgeld-Zahlerei via Dritte (vulgo "Banken")"?!?
Das verursacht Übermittlung sensibler Bankdaten an "Rundfunksender" und deren nicht-rechtsfähiges Etwas! >:(


Edit: Sorry, dass ich mich hier tendenziell abschweifend vom Einstiegsbeitrag so auf den Kommentar von Eicher eingeschossen habe: Bitte nicht vertiefen, sondern hier nur als Richtigstellung/ Wiederholung zur ständigen Vergegenwärtigung verstehen. Danke allerseits. Vielleicht greift das ja ein "Rundfunkbeobachter" noch mal auf und postet bei Steinhöfel noch einen Antwort-Kommentar auf "Hermann Eicher" ;)


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Über "gut unterrichtete Kanäle" könnte bekannt geworden sein, dass ein "Rundfunkbeobachter" - angeregt durch den Hinweis auf die "unkomplizierte Kommentarfunktion" auf den Seiten von RA Steinhöfel - folgenden Rundumschlag-Kommentar verfasst hat, welcher mglw. auf dortige Freischaltung wartet... >:D
...mit seiner Einwilligung hier aber schon einmal "exklusiv" vorabgedruckt werden darf ;) :laugh:

Danke! Da wird wohl noch freigeschaltet... ???

Der folgende Leserkommentar von "Georg Dobler" ist auch lesenswert. Auch da die Verantwortlichen beim öR immer von angeblich solidarischer Finanzierung der öR sprechen. Framing Manual* sein dank...

Zitat
Georg Dobler
9. April 2020 um 13:15

Jetzt (Stand kurz vor Ostern 2020), befinden sich unzählige Menschen aus der Hotel- Gastronomie- und Tourismusbranche in Existenznöten, mit Kurzarbeit oder ganz ohne Einkommen (Saisonarbeiter). Hinzu kommen Unzählige aus den Handels- Friseur und vielen anderen Branchen und die Zig-Tausenden Selbständigen, die auf nicht absehbare Zeit die Geschäfte schließen mussten und möglicherweise aufgeben müssen.
Gleichzeitig liest man, wie nun auch Medienunternehmen und Zeitungen langsam in wirtschaftliche Bedrängnis kommen und Kurzarbeit einführen, sogar große Namen wie Bertelsmann ZEIT und ORF gingen durch die Nachrichten.
Es wird viel von Solidarität geredet und diese eingefordert, von Verzicht, Gehaltsverzicht von Vorständen und Fußballstars ist die Rede und dass man Wohlhabende heranzuziehen gedenkt. Kurz: Alle die von der Krise nicht beeinträchtigt oder genügend Mittel haben sollen sich beteiligen.
Warum bleiben bei all diesen Diskussionen die öffentlich Rechtlichen Medien von solchen Überlegungen verschont und dürfen solidaritätsfrei auch von all diesen Haushalten in denen Einkommen wegbrechen weiterhin monatlich kassieren? Sogar eine Gebühren-Erhöhung schon während der Viren-Krise wurde durchgezogen (!).
Tatsächlich müssten deren operative Ausgaben ja stark zurückgehen, die Reportagen und Dreharbeiten, Recherchearbeiten Im In- und Ausland dürften außer dem Korona-Thema weitgehendst wegfallen. Neue Publikumssendungen sind nicht möglich, Gesendet werden fast nur noch aufgezeichnete Sendungen mit (früherem) Publikum (Konserven) so wie z.B „ARD-Wer weiss denn sowas“ Da wird dann eingeblendet: „Die Sendung wurde vor der Kontaktsperre aufgezeichnet.“
Ansonsten sitzt ein Moderator im Studio und führt zugeschaltete Video-Gespräche, alles ziemlich kostenniedrig und wenig personalintensiv. Da könnten jetzt ja viele so was wie Kurzarbeit machen, müssen die aber nicht, denn die Einnahmen fließen ja dank Zwangsgebühren unverändert.
Warum verlangt niemand Gebührenaussetzung? Warum sollen sich alle im Wohlstand schwelgenden an den Folgekosten der Krise beteiligen, nicht aber die in Milliarden-Gebühren sich badenden öffentlichen Sender? Warum dürfen die sich solidaritätslos verhalten und weiter kassieren wie wenn nichts wäre? Dürfen Betroffene nur Mieten und Ähnliches aussetzen, nicht auch die Rundfunkgebühr?
Müssen diese privilegierten Sender auch 2020 acht Milliarden (das sind 8000 mal eine Million) einnehmen??? Wo bleibt deren Solidarität? Wo bleiben Böhmermanns und Restles Solidarität. Fordern tun diese von Anderen ja wohl ständig.

Jeder darf diesen obigen Text kopieren, weitergeben, veröffentlichen. Der Autor, ein Leserbriefschreiber, beansprucht keinerlei Urheberrechte.
Quelle: https://www.steinhoefel.com/2020/04/rundfunkbeitrag-bar-an-buhrow.html#comment-516563

* Internes Handbuch: Wie die ARD kommunizieren soll
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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Eine Anmerkung zur Aussage des BVerwG in RN 26:
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31372.0
BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 6 C 6.18
https://www.bverwg.de/de/270319B6C6.18.0

RN 26
Zitat von: BVerwG, Beschluss vom 27.03.2019 - 6 C 6.18
Die in § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. [...] Dass die mit der Annahme von Bargeld verbundenen Kosten gegebenenfalls den Rundfunkbeitrag erhöhen und damit auch die Beitragspflichtigen belasten, die eine Möglichkeit zur Barzahlung nicht in Anspruch nehmen würden, ist nach innerstaatlicher Rechtslage hinzunehmen. [...]
Diese Aussage ist nur konsequent und kann auch erwartet werden. Denn im Gegenzug ist es ja auch von Rundfunknichtteilnehmern/ Rundfunknichtinteressenten hinzunehmen, dass sie einen vollen Beitrag, für etwas, womit sie nichts anfangen können, zu entrichten haben.

Der Kommentar von "Rundfunkbeobachter" ist klasse und wird hoffentlich noch freigeschaltet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2020, 13:23 von Bürger«
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Barzahlungsausschluss unter Berücks. v. Härtefällen übergangsweise anwendbar (04/2022)
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(Ob dazu wirklich schon das letzte Wort gesprochen ist, bleibe zunächst offen...)


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