Die Eingangsmeldung ist hier nicht veröffentlicht zur "Freude", sondern zur Dokumentation.
Barzahlung wurde auch schon andernorts in anderen (Einzel-)Fällen "akzeptiert"/ angenommen.
So "neu" ist die Nachricht insofern nicht.
Die Zahlung des "Rundfunkbeitrags" - auf welchem Wege auch immer - ist aber nicht das Ziel/ nicht unser Ziel.
Die Beantragung(!) oder das Angebot(!) der Barzahlung
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31988.0ist davon aber gesondert zu betrachten - zur Verdeutlichung des Widerspruchs gesamten Rundfunkbeitragsrechts zur sonstigen Rechtsordnung.
Dass ARD-ZDF-GEZ im eingangs geschilderten Fall das
Bargeld "satzungswidrig"(!!!) überhaupt angenommen haben, wäre eigentlich eine gesonderte Diskussion würdig.
Normalerweise müsste obiger fiktiver Bargeld-Zahler eigentlich noch eine
Klage gegen die satzungswidrige Bargeld-Annahme der Rundfunkanstalt nachschieben, um den Irrsinn komplett zu machen
Wer all den Hintersinn dessen verstehen möchte, kommt nicht umhin, sich - unvoreingenommen - mit dem ganzen Bargeld-Prozess von Norbert Häring
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwGhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31369.0und den im "Widerspruch zur Rechtsordnung" stehenden "rundfunkbeitragsrechtlichen" Regelungen wie insbesondere auch der jeweiligen Satzung über das Verfahren des Beitragseinzugs zu befassen.
Ich weiß nicht, ob wirklich viele auf die BargeldZAHLUNG "abfahren".
Ich kenne bislang nur viele, die auf die BargeldzahlungsBEANTRAGUNG abfahren, die - wie wir wissen - bislang ja unter den ominösesten Gründen und unter regelmäßiger Berufung auf eben jene bundesrechtswidrige Beitragssatzung seitens ARD-ZDF-GEZ abgelehnt wird:
Nach Bundesrecht müssten sie Bargeld annehmen.
Nach eigenem Satzungsrecht dürften sie Bargeld nicht annehmen.
Widersprüchlicher und irrsinniger geht's doch kaum noch.
Wenn ein BargeldZAHLER diese Unterschiede nicht verstanden hat, dann ist das sein eigenes Bier...
...gleiches gilt für all jene, die zwar freiwillig Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen, dann aber Befreiungsanträge etc. stellen, im irrigen Glauben, dass ARD-ZDF-GEZ bei freiwilliger Zahlung auch nur irgendeinen Handlungsdruck bzgl. etwaiger Befreiungen/ Erstattungen usw. sehen.
Siehe auch bitte die diesbezügliche Ergänzung/ Präzisierung des Thread-Betreffs sowie den im Einstiegsbeitrags ergänzten "Disclaimer":
"Nicht zur Nachahmung empfohlen!!!".
Im Übrigen gibt es auf der Seite von RA Steinhöfel eine unkomplizierte Kommentar-Funktion