Kann die klagende Firma Rossmann beim Bundesverwaltungsgericht das ergangene Urteil nicht kassieren lassen?
(Der VGH in Bayern als OVG ist dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig untergeordnet)
Die Befangenheit des VGH-Vorsitzenden ist doch offensichtlich da er in Personalunion die Interessen des Bayrischen Rundfunk im VGH Bayern vertritt
Der
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Bayerische VGH (Verwaltungsgerichtshof, der obiges "Sozialurteil" gefällt hatte)ist
nicht zu verwechseln mit dem
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Bayerischen VerfGH (Verfassungsgerichtshof, der die Popularklage von Ermano Geuer/priv. und Fa. Rossmann/betriebl. entschieden hatte).
Dennoch, das G'schmäckle der
Befangenheit der Bayerischen Justiz lässt sich so kaum widerlegen...
Wer die von Viktor genannten Autoren kontaktieren möchte - bitte gern!
Ich weiß nicht, ob ich das zeitnah schaffe...
Im Grunde steht hier das gleiche aus wie beim
ZDF-Staatsvertrag:
Eine
Verfassungsbeschwerde o.ä. bzgl. der
"Verfassungswidrigkeit".
Ich nehme es vorerst als weiteren Anlass, weiter
NICHT ZU ZAHLEN!Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net