Es ist ratsam, nur solche Argumente zu verwenden, die für jemanden persönlich zutreffend sind. Wenn man findet, dass sie zutreffen, sind die Argumente recht einfach zu verwenden. Wenn sie nicht zutreffen, kann man sie nicht verwenden, weil man nichts zu verteidigen hat. Deshalb lassen so viele Deutsche alles mit sich machen, sie sehen persönlich kein Problem gegen sich.
Zu den Artikeln habe ich keine juristischen Kenntnisse, aber ich interpretiere das auf folgende Weise:
Artikel 2:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Im RBStV steht nicht, dass ich meine Freiheit für Rundfunk aufgeben muss.
Artikel 5:
(1)
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und
sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Dieser Artikel hat es in sich. Er wird dafür missbraucht, um örR zwangsweise an die Wohnungsinhaber zu verkaufen. Gleichzeitig werden meine Rechte bezüglich der negativen Informationsfreiheit beschnitten.
Die allgemeinen Gesetze sind z.B. der Jugendschutz, möglicherweise auch das Urheberrecht. Der RBStV ist sicherlich ein spezielles Gesetz. Der Gesetzgeber darf nicht einfach ein Gesetz erlassen, in dem drinsteht: Durch den RBStV sind alle Wohnungsinhaber gezwungen, örR zu finanzieren. Dafür ist das Grundgesetz gedacht und geschrieben worden, es schützt den Bürger vor solchen gesetzlichen Fehlgriffen.
Ursprünglich sollte verhindert werden, dass der Staat sich durch den Rundfunk Macht verschafft. Es wurde nicht bedacht, dass der Rundfunk sich Macht verschaffen könnte. Der Rundfunk sollte mMn. nur so viel Macht haben, um über Fehlgriffe der Gesetzgeber frei zu berichten, ebenso über alles, was in der Welt passiert. Nun missbraucht der Rundfunk als örR seine Macht, um über alles mögliche zu berichten, aber nicht über etwas negatives über die herrschenden Parteien. Die Parteien, Politiker und örR sind voneinander abhängig, ein geben und nehmen. Wer dem örR nicht wohlgesonnen ist, könnte durch die Art der Berichterstattung plattgemacht werden.
Was der Politik nicht in den Kram passt, dass darüber berichtet wird, wird tatsächlich manipuliert, falls es gesendet wird. Deshalb sitzen parteitreue Intendanten und Redakteure im örR, um das durchzusetzen. Beispiele: Ukraine, Krim, TTIP
Dann gibt es noch den Fernsehrat, der in Zukunft weniger Politiker haben sollte als es momentan der Fall ist, laut Verfassungsgerichtsurteil gegen das ZDF. Dennoch wird der Fernsehrat weiterhin mit Politikern besetzt, man hat ja noch Zeit bis das Urteil umgesetzt werden muss.
Ebenfalls vertreten ist inzwischen die Justiz im Verwaltungsrat des Bayrischen Rundfunks:
http://www.vgh.bayern.de/Hier begrüsst uns der Präsident der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stephan Kersten
http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/verwaltungsrat-mitglieder112~_image-3_-7f14f0c36170bc3100407e2bbd606c6af0d868fb.html Mitglied Nr.6 im Verwaltungsrat des BR ist Stephan Kersten
Damit ist bewiesen, dass örR nicht frei seine Meinung äußert und manipuliert wird und ebenso selbst manipuliert. Es gibt etliche Seiten, die sich mit der Manipulation und Propaganda durch örR beschäftigen. In gewisser Weise wurde der Rundfunk von der Politik in Besitz genommen, auch wenn der örR das gerne zulässt, weil es 8,5Mrd. Euro jährlich einbringt.