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Autor Thema: gültige Adresse für Geb.-/Beitragsbescheid  (Gelesen 7055 mal)

t
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Ich muss bitte noch einmal um Inputs bitten zu sehr aktuellem Fall:

Gegebenheiten:
Ehepaar xy lebt in Wohnung A.
Ansprechpartner für sämtliche Schreiben und Angelegenheiten ist Peson a, NICHT dessen Ehefrau.

Wohnung wurde von BS (zwangs-)angemeldet. Erster Geb.-/Beitragsbesch. kam mit Anschrift an EHEFRAU. (Wohnung sei auf SIE angemeldet)
Erster Widerspruch folgte fristgerecht. Widerspruchs-Inhalt: Ehefrau von Person a sei NICHT anzusprechende Person, sondern Person a (Ehemann) ist Inhaber der Wohnung und somit anzusprechen.

Zweiter Geb.-/Beitragsbesch. trudelte ein. War Kopie des ersten.
Sendedatum dieses zweiten Geb.-/Beitrb. überschnitt sich mit Abschick-Datum des ersten Widerspruches.

Zweiter Widerspruch gegen zweiten Geb.-/Beitragsb wurde ebenfalls fristgerecht abgeschickt. Ebenfalls wieder mit dem Widerspruchs-Inhalt, dass nicht Ehefrau sondern Person a Inhaber der Wohnung sei und somit anzusprechen an Adress-Anschrift.
(Nebenbemerkung: Ja, BS schickte zweiten, wiederholten Geb.-/Beitragsb. noch VOR Ablauf der einmonatigen Frist. Und zwar genau zwei Tage davor.)


Jetzt die heiße Frage bitte:
Tut das denn überhaupt irgendeinen Sinn, mit oben besagtem Grund und Inhalt zu widersprechen??
Roggi, du meintest, dass dies in der Tat wichtig sei, damit für alles weitere oder sogar gerichtliches alles in der richtigen Ordnung stünde.

Person a wurde aber nun auch von der Unsicherheit befallen, ob BS DARAUS einen Strick drehen könnte?? Ob BS es evtl völlig egal ist, wessen NAME angemeldet ist auf Wohnung und dadurch Person a bzw Ehefrau als NICHT-FRISTGERECHT WIDERSPROCHEN verurteilt werden könnte ??

Hierzu interessant:
auf aktuellem Infoschreiben von BS, an Ehefrau adressiert, steht wörtlich geschrieben:

""Sie beanstanden die Berechnung von Rundfunkbeiträgen und geben an, dass der Gebühren-/Beitragsgescheid auf Ihren Namen läuft. Gerne informieren wir Sie: Wir führen das obige Beitragskonto seit Anmeldung in 09.2013 mit der Wohnung auf Ihren Namen.""

Dies, NACHDEM Ehefrau bereits widersprochen hatte mit bitte um Umänderung der Ansprechadresse.


Frage auf den Kern gebracht:
Verhält sich Ehefrau denn korrekt mit ihren Widersprüchen? Sind denn Widersprüche mit besagtem Inhalt tatsächlich auch gültige Widersprüche?
Weiß das jemand zufällig?

Danke, tonarno


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Hier wurde ein vernünftiger Grund im Widerspruch angegeben, der die Verantwortung für die Beiträge auf die richtige Person abgibt. Da der Widerspruch nach einer Zwangsanmeldung erfolgte, wollen die einen angemeldeten Beitragszahler in die Pflicht nehmen. Wenn sich Person A noch nicht angemeldet hat, liegt hier das Problem. Person A muss sich anmelden, damit alles seine Richigkeit hat oder aber der Kampf durch die Gerichte erfolgt durch die Ehefrau. Letztendlich ist das Ergebnis gleich. Wobei der Kampf gegen die Zwangsanmeldung als Klagegrund einfacher zu gewinnen sein kann, weil ja von der Ehefrau alles an BS mitgeteilt wurde. Einen Strick daraus drehen können die nicht, denn es ist ja ein Nachweis möglich. Die Zwangsanmeldung hat jemanden erwischt, der nicht zuständig ist und einen Beitragsbescheid daraufhin zu erlassen ist für den BS problematisch.
Edit - BS hat ein Schreiben verschickt mit der falschen Behauptung, dass die Ehefrau angegeben hat, sie sei angmeldet. Das ist ein Fall für eine Klage, wenn BS keinen rückzieher macht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2014, 07:41 von Roggi«

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Zitat v Roggi:
""Wenn sich Person A noch nicht angemeldet hat, liegt hier das Problem. Person A muss sich anmelden, damit alles seine Richigkeit hat oder aber der Kampf durch die Gerichte erfolgt durch die Ehefrau.""

Vielen Dank Roggi für dieses Statement/Gedanken.
Verstehe ich es bezüglich deines Zitats (oben in Kopie) richtig, dass Person a sich VON SICH AUS aktiv anmelden "muss", damit endlich alles seine Korrektheit erfährt? Oder war dies eher im übertragenen Sinne gemeint?

Person a hat sich selbst ja nicht aktiv angemeldet (bis jetzt), sondern Ehefrau von Person a hat darauf hingewiesen, dass Ehemann anzusprechen sei.
Auch Person a selbst hat bereits einen Infobrief an BS verfasst (aber noch nicht abgeschickt), indem Person a nochmal persönlich betont, dass niemand anderer als Person a anzusprechen sei.
(jedoch hat den aktiven "Wunsch der Anmeldung" auch dort nicht ausgesprochen)

Sollte/müsste Person a dies aber aktiv und von sich aus tun?
(Person a täte dies mit absolutem Widerwillen, hat Person a mir erzählt. ;) )
Oder ist BS im Stande, das ganz von selbst zu erledigen?

Vielen Dank


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Da schon ein Beitragsbescheid gekommen ist, müsste Person A sich anmelden, damit Person A selbst alles gerichtliche erledigen kann. Wenn die Ehefrau das genauso gut oder besser hinbekommt, kann Person A sich diesen Akt der freiwilligen Erniedrigung sparen. Dennoch sollte die Ehefrau darauf bestehen, dass sie nicht für die Beitragszahlung verantwortlich ist. BS muss ja nicht mit allem durchkommen. Wie ein Gericht darüber urteilt ist aber sehr spekulativ.


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Zitat Roggi: (vielen Dank!)
"...Akt der freiwilligen Erniedrigung...""  :laugh:  :-X
Eine wahrlich grauenvolle Vorstellung!

Ok, in diesem Fall wäre Plan "Anmeldung" tragend, da Ehefrau mit der Angelegenheit nix am Hute hat.

Person a hat den hier beigefügten und anonymisierten Brief verfasst. Ist noch nicht abgeschickt.
Person a überlegt noch, ob seine Formulierungen in diesem Brief tragend genug wären, oder ob BS in jedem Fall das Wort "Bitte um Anmeldung" lesen wollen würde.
Wobei: sämtliche Daten und Namen HAT BS ja bereits, und im eigenständigen Anmelden ist BS ja schon gut geübt, nicht?



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Schon mal nicht schlecht, aber der Teil, dass Rundfunk nicht genutzt wird, ist inzwischen erwiesenermaßen für den BS rechtlich nicht bindend und die wirtschaftliche Lage muss von einem Amt wie Arge oder Sozialbehörde bestätigt werden. Der Beitragsservice ist die falsche Adresse für sowas, vor Gericht kann man das anbringen, aber nur als Begründung zum besseren Verständniss, warum man den Zwangsbeitrag unter anderem ablehnt. Besser ist es meiner Meinung nach, dem BS mitzuteilen, dass man seine Grundrechte aus dem Grundgesetz nach Artikel 1 bis 6 und 13, 18 und 19 verletzt sieht. Dann wird man meines Erachtens nach ernster genommen.
"Bitte um Anmeldung" würde ich nicht schreiben, es reicht wenn man die Verantwortung für alles übernimmt.


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Sehr interessant!
Habe mir eben grade diese Grundrechte unter diesem allgemeinen Link

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

durchgelesen.

Bezüglich Artikel 2:
(1) "... Recht auf freie Entfaltung .... SOWEIT NICHT GEGEN VERFASSUNGSMÄßIGE ORDNUNG ... VERSTÖßT ..."

Gefällt mir nicht!! Hat Gesetzgeber hierzu die "Ordnung" nicht neu definiert???
Sozusagen würde man durch Nicht-Zahlung ja "gegen (neu-)Ordnung" verstoßen, oder?

In Artikel 5:
(2) "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze ...."

Gefällt mir ebenfalls nicht. Das "allgemeine Gesetz" wäre in diesem Falle ja: Zahlungspflicht!
Oder blicke ich da noch nicht korrekt durch?

Jedenfalls interessiert Person a sich sehr für diese Grundrechte, bevor P a Brief an BS zuschickte.  :police:



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Es ist ratsam, nur solche Argumente zu verwenden, die für jemanden persönlich zutreffend sind. Wenn man findet, dass sie zutreffen, sind die Argumente recht einfach zu verwenden. Wenn sie nicht zutreffen, kann man sie nicht verwenden, weil man nichts zu verteidigen hat. Deshalb lassen so viele Deutsche alles mit sich machen, sie sehen persönlich kein Problem gegen sich.
Zu den Artikeln habe ich keine juristischen Kenntnisse, aber ich interpretiere das auf folgende Weise:

Artikel 2:
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Im RBStV steht nicht, dass ich meine Freiheit für Rundfunk aufgeben muss.

Artikel 5:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Dieser Artikel hat es in sich. Er wird dafür missbraucht, um örR zwangsweise an die Wohnungsinhaber zu verkaufen. Gleichzeitig werden meine Rechte bezüglich der negativen Informationsfreiheit beschnitten.
Die allgemeinen Gesetze sind z.B. der Jugendschutz, möglicherweise auch das Urheberrecht. Der RBStV ist sicherlich ein spezielles Gesetz. Der Gesetzgeber darf nicht einfach ein Gesetz erlassen, in dem drinsteht: Durch den RBStV sind alle Wohnungsinhaber gezwungen, örR zu finanzieren. Dafür ist das Grundgesetz gedacht und geschrieben worden, es schützt den Bürger vor solchen gesetzlichen Fehlgriffen.

Ursprünglich sollte verhindert werden, dass der Staat sich durch den Rundfunk Macht verschafft. Es wurde nicht bedacht, dass der Rundfunk sich Macht verschaffen könnte. Der Rundfunk sollte mMn. nur so viel Macht haben, um über Fehlgriffe der Gesetzgeber frei zu berichten, ebenso über alles, was in der Welt passiert. Nun missbraucht der Rundfunk als örR seine Macht, um über alles mögliche zu berichten, aber nicht über etwas negatives über die herrschenden Parteien. Die Parteien, Politiker und örR sind voneinander abhängig, ein geben und nehmen. Wer dem örR nicht wohlgesonnen ist, könnte durch die Art der Berichterstattung plattgemacht werden.
Was der Politik nicht in den Kram passt, dass darüber berichtet wird, wird tatsächlich manipuliert, falls es gesendet wird. Deshalb sitzen parteitreue Intendanten und Redakteure im örR, um das durchzusetzen. Beispiele: Ukraine, Krim, TTIP
Dann gibt es noch den Fernsehrat, der in Zukunft weniger Politiker haben sollte als es momentan der Fall ist, laut Verfassungsgerichtsurteil gegen das ZDF. Dennoch wird der Fernsehrat weiterhin mit Politikern besetzt, man hat ja noch Zeit bis das Urteil umgesetzt werden muss.
Ebenfalls vertreten ist inzwischen die Justiz im Verwaltungsrat des Bayrischen Rundfunks:
http://www.vgh.bayern.de/
Hier begrüsst uns der Präsident der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, Stephan Kersten

http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/verwaltungsrat-mitglieder112~_image-3_-7f14f0c36170bc3100407e2bbd606c6af0d868fb.html
Mitglied Nr.6 im Verwaltungsrat des BR ist Stephan Kersten

Damit ist bewiesen, dass örR nicht frei seine Meinung äußert und manipuliert wird und ebenso selbst manipuliert. Es gibt etliche Seiten, die sich mit der Manipulation und Propaganda durch örR beschäftigen. In gewisser Weise wurde der Rundfunk von der Politik in Besitz genommen, auch wenn der örR das gerne zulässt, weil es 8,5Mrd. Euro jährlich einbringt.


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Wahrlich sehr interessant, in der Tat! Wie immer vielen Dank, Roggi, für deine Gedanken und Meinung. Highly appreciated!

Ja, absolut - vor allem die Sache mit der "negativen Informationsfreiheit" ... !  >:(

Person a hat seine aktuelle Antwort neu verfasst. (beiliegend, anonymisiert und mitzulesen für andere, leidende Anti-Rundfünkler)
Person a hat Schreiben bereits ausgedruckt, unterzeichnet, ist im moment für P a stimmig, wird aber noch mal Nacht x darüber schlafen.
  ;)


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ebenfalls vertreten ist inzwischen die Justiz im Verwaltungsrat des Bayrischen Rundfunks

Das habe ich zum Anlass genommen, die Gremienzusammensetzung mal auszugsweise etwas genauer unter die Lupe zu nehmen:

Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.0.html

Zitat
Man möge sich das bitte mal auf der Zunge zergehen lassen:
- Präsidentin des Bayerischen Landtags (Legislative) und
- Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Judikative)
http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_Bayerns
ernennen sich per quasi selbst erlassenem Rundfunkgesetz zu
- Vorsitzender/m bzw. Mitglied/ern des Verwaltungsrats des Landesrundfunks,
um
- über "Unabhängigkeit" und "Staatsferne" ihrer eigenen "Kontrolleure" (Stichwort "4. Gewalt") zu "wachen" sowie
- insbesondere die "wirtschaftliche [...] Entwicklung des Rundfunks zu fördern".

Diesbezügliche weitere Diskussion und Analyse gern in dortigem Thread. Danke :)


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