11.40 Uhr, die Verhandlung ist zuende.
Urteil wird am Do. 15. Mai 2014 im selben Saal verkündet werden.
Das beste zu allererst.
Habe ich wirklich um 11 Uhr eine Lösung gefunden?
Dazu habe ich mir folgendes notiert:
Zur tatsächlichen Nichtnutzung kann man eine eidesstattliche Erklärung abgeben, die allerdings jeweils nur für den aktuellen Tag der Abgabe gilt und täglich neu abgeben werden müsste.
Mensch, da geht doch was. Wer muss diese Erklärung erhalten und dann programmiere ich meinen Computer jeden Tag um 0.01 Uhr
dieses in Form einer email zu tätigen mit einer digitalen Unterschrift, doch rechtskräftig?
Die Verhandlung wurde gestern kurzfristig in ein anderes Gebäude verlegt, wahrscheinlich wegen der Größe?
Die Eingangskontrolle fand wie im Flughafen statt, Durchleuchtung des Rucksackes und des Mantels.
Durchgang durch einen Detektor. Keine Erfassung der Personalien.
Der Saal hatte 10 Reihen à 14 Stühle, die ersten 3 Reihen waren der Presse vorbehalten, die sehr gut vertreten war.
Ich konnte allerdings nicht erkennen, wer von welcher.
Der Rest des Saales war nicht ganz besetzt, aber so über 100 Zuschauer waren es schon.
An der Saaltür gab es 2 "Türsteher" wofür auch immer und vor dem Saal waren einige Polizisten, hier noch in der grünen
Bekleidung.
Ich war schon um 9.15 Uhr da.
9.30 Uhr kam Ermano Geuer.
Bis 10 Uhr waren auch 3 Kamerateams im Saal und einige Fotografen.
Um 10 Uhr traten die Richter ein: 9 davon 2 Frauen
Es wurden zwar zuanfang alle Personen vorgestellt, aber außer wenn Ermano Geuer etwas sagte, konnte ich die anderen
zu den Beiträge nicht zuordnen. Deshalb werde ich auch nur einiges herausgreifen, ohne Zuordnung.
Jeder der Kläger und die Gegenseite, u.a. Vertreter von ZDF, BR stellten zunächst Ihre Sichtweisen da, die den Richtern jeweils als Schriftsatz vorlagen.
Zur Rossmannklage wurde hauptsächlich die Sachlage, dass die Kosten erheblich gestiegen sind und dies nicht hinnehmbar sei, erläutert.
Es wurde von einer Person vorgebracht, dass er als Chef es nicht begrüßen würde, wenn seine Mitarbeiter während der Arbeitszeit, statt zu arbeiten sich in irgendwelchen Foren der Rundfunkanstalten aufhalten und dies dann eher zu einem Mitarbeitergepräch führen würde, um dies zu unterbinden. Zu diesem Beitrag gab es beistimmendes Lachen aus den hinteren Reihen.
Vorgetragen wurde auch der Fall einer alten Dame, die bislang nach der alten Regelung nichts zahlen musste, da keine Geräte.
Da sie jetzt aber keine Möglichkeit mehr hat, dies zu beweisen, fehlen ihr nun in ihrem Haushaltbudget diese 17,98 €, welche sie lieber zum auswertigen Kaffeetrinken und andere, für sie angenehme Unternehmungen verwendet würde.
Folgendes wurde gegen die alte Regelung vor getragen, nämlich dass damals die Ehrlichen die dummen waren, weil die anderen, nur die Auskunft gaben, sie hätten keine Geräte und die Tür wieder zu machten, wenn der nette Herr von der GEZ vor der Tür stand.
Meine Anmerkung dazu, bin ich jetzt nicht auch als Ehrlicher der Dumme, wenn ich für die ehrliche Nichtnutzung zahlen soll?
Erwähnt wurde, dass die, die diese Programme herstellen (die Rundfunkanstalten) nicht zahlen, was ja nicht nachvollziehbar ist, da diese
Personen, ohne wie oben erwähnte Mitarbeiter mit Surfen im Internet eine Abmahnung kassieren könnten, und die Mitarbeiter der Herstellenden
auf jeden Fall im Netz surfen und Programme gucken können und nichts dafür bezahlen müssen. (soviel zur Gleichbehandlung)
Vorgetragen wurde auch etwas zur zwingende vorausschauende Begrenzung durch den KEF. Soviel ich verstanden habe ging es darum,
dass mit der neuen Regelung nicht weniger eingenommen werden soll, aber auch nicht mehr und dies ist ja jetzt der Fall?
Ich habe noch mehr Notizen, aber es hat keinen Sinn, da ich sie nicht im Zusammenhang darstellen kann, war viel juristisches, was ich jetzt nicht mehr nachvollziehen kann.
Hauptinhalte waren die Gutachten und die 19 Seiten von Ermano Geuer kann ja jeder im Forum nachlesen.
Schön war, dass es danach noch mehrere Durchgänge zu einzelnen Punkten gab, die die Richter nochmals vertiefen wollten.