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Live-Ticker aus München

Begonnen von karlsruhe, 25. März 2014, 08:56

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karlsruhe

Na das hat was, ein Internet-Cafe mit Aussicht auf den Justizpalast.
Bin gerade angekommen, habe mich nach einem Internet-Cafe in der Nähe umgesehen immer mit Blick auf etwas ungewöhnliches.
Alles ist noch ruhig. Die Polizisten, die hier rumlaufen, gehören hier sicher normal dazu.

Allerdings habe ich auch einen großen Bus mit Polizisten vorbeifahren sehen, mit der Aufschrift: "Jusitz"
Wo die wohl alle hinwollen.

So nun werde ich mal schauen, wie die Lage vorort ist.

Die Anspannung steigt.


Nachtrag:
Nachlese zum Live-Ticker aus München 1
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8857.0.html
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

Viktor7

Wahrlich gut Karlsruhe :)

Könntest du nach Möglichkeiten einen Schnappschuss reinsetzen, damit wir alle "noch näher dran" sind? Ansonsten berichte bitte hin und wieder was los ist - Danke.

Viel Erfolg
Viktor

themob

Vielleicht trägt er auch zu aktuellen Infos bei, in Pausen oder direkt danach: https://twitter.com/geuerermano

Viel Spass karlsruhe

Speedy

Urteilsverkündung am 15. Mai 2014 um 10.00 Uhr

Geuer: "War eine gute Verhandlung"

themob

Aktuell von Twitter :

War ne gute Verhandlung. Termin zur Verkündung einer Entscheidung 15. Mai, 10 Uh

https://twitter.com/geuerermano

jetzt_reicht_es

Ich verstehe das nicht!
Argumente sind doch längst bekannt.
Warum braucht das Gericht ganze 1,5 Jahre für die Verhandlung und wieder fast zwei Monate für Urteilsbildung?

homerJS

Die "Ausreden" warum das Gesetz so wie es ist i.O. ist, müssen noch ausformuliert und auf Wasserdichtheit geprüft werden.

karlsruhe

#7
11.40 Uhr, die Verhandlung ist zuende.
Urteil wird am Do. 15. Mai 2014 im selben Saal verkündet werden.

Das beste zu allererst.

Habe ich wirklich um 11 Uhr eine Lösung gefunden?

Dazu habe ich mir folgendes notiert:

Zur tatsächlichen Nichtnutzung kann man eine eidesstattliche Erklärung abgeben, die allerdings jeweils nur für den aktuellen Tag der Abgabe gilt und täglich neu abgeben werden müsste.

Mensch, da geht doch was. Wer muss diese Erklärung erhalten und dann programmiere ich meinen Computer jeden Tag um 0.01 Uhr
dieses in Form einer email zu tätigen mit einer digitalen Unterschrift, doch rechtskräftig?


Die Verhandlung wurde gestern kurzfristig in ein anderes Gebäude verlegt, wahrscheinlich wegen der Größe?

Die Eingangskontrolle fand wie im Flughafen statt, Durchleuchtung des Rucksackes und des Mantels.
Durchgang durch einen Detektor. Keine Erfassung der Personalien.

Der Saal hatte 10 Reihen à 14 Stühle, die ersten 3 Reihen waren der Presse vorbehalten, die sehr gut vertreten war.
Ich konnte allerdings nicht erkennen, wer von welcher.

Der Rest des Saales war nicht ganz besetzt, aber so über 100 Zuschauer waren es schon.

An der Saaltür gab es 2 "Türsteher" wofür auch immer und vor dem Saal waren einige Polizisten, hier noch in der grünen
Bekleidung.

Ich war schon um 9.15 Uhr da.

9.30 Uhr kam Ermano Geuer.

Bis 10 Uhr waren auch 3 Kamerateams im Saal und einige Fotografen.

Um 10 Uhr traten die Richter ein: 9 davon 2 Frauen

Es wurden zwar zuanfang alle Personen vorgestellt, aber außer wenn Ermano Geuer etwas sagte, konnte ich die anderen
zu den Beiträge nicht zuordnen. Deshalb werde ich auch nur einiges herausgreifen, ohne Zuordnung.

Jeder der Kläger und die Gegenseite, u.a. Vertreter von ZDF, BR stellten zunächst Ihre Sichtweisen da, die den Richtern jeweils als Schriftsatz vorlagen.

Zur Rossmannklage wurde hauptsächlich die Sachlage, dass die Kosten erheblich gestiegen sind und dies nicht hinnehmbar sei, erläutert.

Es wurde von einer Person vorgebracht, dass er als Chef es nicht begrüßen würde, wenn seine Mitarbeiter während der Arbeitszeit, statt zu arbeiten sich in irgendwelchen Foren der Rundfunkanstalten aufhalten und dies dann eher zu einem Mitarbeitergepräch führen würde, um dies zu unterbinden. Zu diesem Beitrag gab es beistimmendes Lachen aus den hinteren Reihen.

Vorgetragen wurde auch der Fall einer alten Dame, die bislang nach der alten Regelung nichts zahlen musste, da keine Geräte.
Da sie jetzt aber keine Möglichkeit mehr hat, dies zu beweisen, fehlen ihr nun in ihrem Haushaltbudget diese 17,98 €, welche sie lieber zum auswertigen Kaffeetrinken und andere, für sie angenehme Unternehmungen verwendet würde.

Folgendes wurde gegen die alte Regelung vor getragen, nämlich dass damals die Ehrlichen die dummen waren, weil die anderen, nur die Auskunft gaben, sie hätten keine Geräte und die Tür wieder zu machten, wenn der nette Herr von der GEZ vor der Tür stand.

Meine Anmerkung dazu, bin ich jetzt nicht auch als Ehrlicher der Dumme, wenn ich für die ehrliche Nichtnutzung zahlen soll?

Erwähnt wurde, dass die, die diese Programme herstellen (die Rundfunkanstalten) nicht zahlen, was ja nicht nachvollziehbar ist, da diese
Personen, ohne wie oben erwähnte Mitarbeiter mit Surfen im Internet eine Abmahnung kassieren könnten, und die Mitarbeiter der Herstellenden
auf jeden Fall im Netz surfen und Programme gucken können und nichts dafür bezahlen müssen. (soviel zur Gleichbehandlung)

Vorgetragen wurde auch etwas zur zwingende vorausschauende Begrenzung durch den KEF. Soviel ich verstanden habe ging es darum,
dass mit der neuen Regelung nicht weniger eingenommen werden soll, aber auch nicht mehr und dies ist ja jetzt der Fall?

Ich habe noch mehr Notizen, aber es hat keinen Sinn, da ich sie nicht im Zusammenhang darstellen kann, war viel juristisches, was ich jetzt nicht mehr nachvollziehen kann.

Hauptinhalte waren die Gutachten und die 19 Seiten von Ermano Geuer kann ja jeder im Forum nachlesen.

Schön war, dass es danach noch mehrere Durchgänge zu einzelnen Punkten gab, die die Richter nochmals vertiefen wollten.
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

Sebastian


jetzt_reicht_es

Zitat von: homerJS am 25. März 2014, 12:49
Die "Ausreden" warum das Gesetz so wie es ist i.O. ist, müssen noch ausformuliert und auf Wasserdichtheit geprüft werden.
Aber das ist doch bei jeder Verhandlung so: das Urteil wird verkundet und die Begründung wird hinterher geschrieben....

Speedy

Zitat von: jetzt_reicht_es am 25. März 2014, 12:45
Ich verstehe das nicht!
Argumente sind doch längst bekannt.
Warum braucht das Gericht ganze 1,5 Jahre für die Verhandlung und wieder fast zwei Monate für Urteilsbildung?

Das Gericht brauchte 1 1/2 Jahre um die Verhandlung erst einmal zuzulassen und einen Termin anzuberaumen.

Die Urteilsbildung braucht auch keine 2 Monate, dies ist lediglich der Termin, an dem das Urteil bekanntgegeben wird.

(Wann genau das Urteil gebildet wird ist nicht vorhersehbar).

Rochus

Ich bin mal gespannt, ob die ÖRR bis zur Urteilsverkündung die Füße still halten. Wir haben nämlich schon lange keinen Bescheid mehr bekommen. Nicht einmal diese säumniszuschlagbehaftete Zahlungserinnerung.

Auf alle Fälle bekommen die in der Klage gegen den nächsten Bescheid sofort die erkannte Verfassungswidrigkeit der Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates auf die Stulle geschmiert. Und ich mache mir ernsthaft Gedanken über eine Kürzung des Beitrages anteilig des Anspruchs für das ZDF. Und zwar bis zum Juni 2015. War das nicht der Termin bis zu dem das ZDF das Urteil umgesetzt haben muss?
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Auftakteule

Dank an karlsruhe für den Bericht.
Die Sache mit der eidesstattlichen Erklärung finde ich hochinteressant !!!

Yuminae

Eidesstattliche Versicherung/Erklärung sehe ich auch als ein sehr interessantes Mittel an um einen Beweis zu erbringen, dass man z.B. trotz Fernsehen ganz sicher nicht den zwangsfinanzierten Müll ansehen will, sondern diesen einzig nutzt um auf Blu-Rays, Konsolen, privaten Sendern und Online-Streaming Dienste zurückzugreifen.

Der Vorschlag mir allein GEZ Sender abzuschalten stehe ich offen entgegen. Radio höre ich gar nicht, eine Stereoanlage besitze ich nicht. Auf den PC kann man alles verschlüsseln durch "Login" um an den Einheitsquark zu kommen. Ich denke das ist eine Möglichkeit um sich selbst im Prozess zu stärken.

Danke für die Einschätzungen - ich lese gerne mehr!
"Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst." - Voltaire

Viktor7

Karlsruhe,

danke für deinen spannenden Bericht. :)