Habe mir auf der Heimfahrt noch einmal die ganze Verhandlung durch den Kopf gehen lassen, meinen schon eingestellten Beitrag nochmals gelesen und auch nochmals meine Notizen überflogen, hier nun ein „Abschlußbericht“
Das beste nochmal zuerst, die Möglichkeit der Eidesstattlichen Erklärung, da geht doch was!
(Einfach mal im Hinterkopf behalten, man weiss ja nie)
Auch ich teile die Meinung von Ermano Geuer, die Verhandlung war gut!
Ja ich hatte den Eindruck, dass die Richter aufmerksam zuhörten, sich mit der Materie befasst hatten und nicht, wie in Gera, schon vorgefertigte Meinungen hatten.
Den juristischen Austausch bzgl. bestimmter Begrifflichkeiten (Steuer, Beitrag, Gebühr) habe ich nicht weiter mitverfolgt, da in entsprechenden Gutachten nachlesbar.
Die Gegenseite stellte sich meiner Meinung nach nicht besonders gut dar.
Argumente zu der alten Regelung:
steigende Schwarzseherzahlen
notwendige steigende Kontrollmaßnahmen
(meine Gedanken dazu: Wenn es darum geht, einen angeblichen Schwarzseher zur Kasse zu bitten, obwohl es sich um einen überzeugten Nichtnutzer handelt, gilt doch hier auch die Regelung:
Im Zweifelsfalle für den Angeklagten, also für den wirklichen Nichtnutzer)weiter zu den Argumenten:
neues Nutzungsverhalten der nun jüngeren Konsumierer anpassen.
Darlegung, dass aktuell TV und Radio zu 30 % im Internet abgerufen werden
(meine Gedanken dazu: rechtfertigen diese 30% die Zahlungsverpflichtung für nun alle?)Meine schon vorgebrachte Darstellung der Nutzung des Internets während der Arbeitszeit (siehe im ersten Bericht).
(bei normalen Mitarbeiter durchaus auch Gefahr, deswegen eine Abmahnung zu riskieren, da vom Arbeitgeber nícht erwünscht)
Ich selber und alle meine Kollegen haben von unserer Chefin schriftlich mitgeteilt bekommen, dass das private Surfen im Internet während der Arbeitszeit verboten ist. Jeder Computer bei uns hat Zugang zum Internet, den wir nur für die Recherche bzgl. Kundenanfragen nutzen dürfen. Handy ist auch verboten.
Diejenigen, die dies aber offiziell während der Arbeitszeit nutzen dürfen (Mitarbeiter der Rundfunkanstalten) deren Chef soll dies nicht zahlen müssen?
(War auch Thema in der Gerichtsverhandlung)
Auch wichtig, die Hervorhebung der nun erwähnten Nutzung bezogen auf eine Raumeinheit! anstatt wie vorher abhängig von den wirklich vorhandenen Geräten.
Da ja nun zusätzlich neu die Schwarzseher, die tatsächlichen Nichtnutzer, die Bezahler von 2. Wohnungen, die Bezahler von Betriebsstättenabgaben dazu kommen, ist ja nun auch die
Forderung der KEF nach vorausschauender Begrenzung der Einnahmen auch nicht mehr stimmig.
Die Begrenzung bezieht sich ja nicht nur darauf, dass sie nicht unterschritten werden soll, sondern auch nicht überschritten. Dieser Tatbestand ist ja nun auch strittig. (war auch Thema der Verhandlung)
Ja der Tag und die Verhandlung waren gut.
Urteilsverkündung am Do. 15. Mai 2013.
Hätte ich frei, könnte ich wieder hinfahren, wieder mit Live-Ticker?
Diesmal weiss ich ja schon, wo ich ein tolles Internet-Cafe finden werde.